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Kategorie: MeckPomm

Expertenkommission legt Bericht vor

Innenminister Renz zieht erste Konsequenzen

Schwerin – Nach der Kritik an der Arbeit des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern hatte Innenminister Torsten Renz eine externe und unabhängige Experten-Kommission eingesetzt.

Die Kommission hatte den Auftrag, die Struktur und die Organisation des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zu begutachten. Gleichzeitig sollte die personelle und technische Ausstattung bewertet und eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle untersucht werden.

Die Mitglieder der Kommission, Torsten Voß, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg, Ilsemarie Meyer, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Bremen a.D., Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Rudolf Springstein, Inspekteur der Polizei MV a.D. haben heute die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt.

Der Kommissionsbericht zeigt, dass die Besetzung mit Mitgliedern aus dem Verfassungsschutz, der Polizei und der Justiz und dass vor allem auch die Auswahl der einzelnen Mitglieder richtig waren. Der Bericht ist umfassend, ehrlich und sehr kritisch. Ich bin der Kommission außerordentlich dankbar für ihre äußerst engagierte und umfangreiche Arbeit“, so Innenminister Torsten Renz auf der Pressekonferenz.

Die Kommission hat nicht nur die Probleme des Verfassungsschutzes benannt, sondern in ihrem Abschlussbericht Maßnahmenvorschläge unterbreitet. Auf Grundlage dieses Berichtes wird Innenminister Renz drei Maßnahmenkomplexe umsetzen:

  1. Maßnahmen innerhalb des Verfassungsschutz:

In allen Bereichen des Verfassungsschutzes besteht deutlich Handlungsbedarf. Die hier in Rede stehenden Fälle lassen sich auf Fehler einzelner Personen zurückführen, konnten aber erst in einer nicht zeitgemäßen Arbeitskultur entstehen.

Innenminister Torsten Renz: „Ein Hauptproblem war, dass oftmals nebeneinander und nicht miteinander gearbeitet wurde. Das hat zukünftig ein Ende. Die Aktenführung wird fortan uneingeschränkt revisionssicher sein. Wichtig ist mir auch, dass die Quellenführung und die Arbeit mit Quelleninformationen verbessert wird. Hier herrscht Reformbedarf. Ein weiteres zentrales Problem ist, dass der Verfassungsschutz personell schlicht unterbesetzt ist. Unzureichende Personalausstattung führt in den betroffenen Bereichen zu Überlastung, Ausfällen, Frust und in letzter Konsequenz auch zu Fehlentscheidungen. Beim Verfassungsschutz sind diese Auswirkungen besonders gravierend. Ich werde daher für den nächsten Haushalt definitiv mehr Stellen beantragen. Hier erwarte ich von allen politischen Kräften im Landtag und außerhalb des Landtags ein deutliches Bekenntnis zu mehr Sicherheit in unserem Land.“

  1. Maßnahmen zur fachlichen Aufsicht:

Innenminister Torsten Renz: „Ich bin überzeugt, dass insbesondere die Führung im Verfassungsschutz selbst und darüber hinaus auch die Führung des Verfassungsschutzes im Ministerium verbessert werden müssen. Die bisherigen Instrumente sind nicht ausreichend. Ich habe den Leiter des Verfassungsschutzes, Thomas Krense, beauftragt, schnellstmöglich einen Führungsstab im Verfassungsschutz einzurichten, damit er die Aufgabenfülle des Verfassungsschutzes effektiv steuern und kontrollieren kann. Denn wenn der Bericht eines gezeigt hat, dann das, dass es allein niemand schaffen kann. Des Weiteren werde ich im Ministerbüro eine Stabstelle einrichten, die den Staatssekretär und mich in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes direkt unterstützt. Die Stabsstelle wird uneingeschränkte Einsichts- und Kontrollbefugnisse erhalten und kurzfristig besetzt.“

  1. Maßnahmen für die parlamentarische Kontrolle:

Eine umfangreiche und effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes kann das Vertrauen in dessen Arbeit erheblich steigern. Aus diesem Grund wurde die Kommission damit beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle erfolgen kann.

„Die effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes in der Parlamentarischen Kontrollkommission ist eine Herausforderung und mit großen Anstrengungen verbunden. Weder Landtag noch Verfassungsschutz haben in den letzten Jahren hier Reformen vorangetrieben. Deshalb möchte ich folgende Maßnahmen ergreifen, für die teilweise Gesetzesänderungen notwendig sind:

Die PKK-Mitglieder dürfen sich zukünftig vor Sitzungen umfangreich mit den Berichten auseinandersetzen, damit sie anschließend konkreter und zielgerichteter nachfragen können.

Für Recherchen und die Teilnahme an den Sitzungen werden auch sicherheitsüberprüfte Fraktionsmitarbeiter zugelassen, um die Abgeordneten bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Der Landtag hat in den letzten Jahren einen eigenen Aktensicherungsraum und einen eigenen Sitzungsraum für geheime Beratungen eingerichtet. Ich schlage deshalb vor, dass die PKK diese Räumlichkeiten fortan nutzt. Im Ergebnis würde der Verfassungsschutz zu seinem zuständigen Kontrollgremium in den Landtag kommen und nicht umgekehrt.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes soll zukünftig ein Petitionsrecht in der PKK eingeräumt werden. Über dieses Instrument könnten sie – unabhängig vom klassischen Dienstweg und ohne sich der Gefahr eines Geheimnisverrats auszusetzen – ihr Anliegen dort vortragen. Die PKK würde in gewisser Hinsicht die Aufgabe übernehmen, die der Polizeibeauftragter analog für die Polizei wahrnimmt,“ so Innenminister Renz.

Forstbericht vorgelegt

Backhaus: Forstbericht liefert Fakten und Aufgabenstellungen

Schwerin – In Form einer Videokonferenz hat Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus den 7. Bericht über den Zustand der Wälder und die Lage der Forstwirtschaft in M-V (7. Forstbericht) vorgestellt. Auf rund 130 Seiten beschreibt dieses Kompendium für einen Zeitraum von 5 Jahren, nämlich von 2015 bis 2019, alles Wissens­werte zur Lage von Wald und Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der 7. Forstbericht hat das Thema „Wald im Klimawandel“ als Schwerpunkt.

„Seit dem Waldsterben der 1980er Jahre, das durch sauren Regen verursacht wurde, gibt es nun erneut ein großes Waldsterben – und der Verursacher ist eben dieser Klimawandel. Und wir erinnern uns an den verheerenden Waldbrand in Lübtheen 2019. Darauf haben wir reagiert: Am 1. Mai 2020 startete das Waldbrandschutzprojekt „Vorbeugender Waldbrandschutz, Waldbrandnachsorge und Wissenstransfer in der praktischen Anwendung“ mit dem Kurztitel „THOR“ am Forstamt Kaliß“, so der Minister.

„Und wir reagieren, indem wir den Waldumbau und die Waldforschung stärken. Die seit Jahrtausenden stärksten Dürren und großen Orkane sind uns hierfür Mahnung und Ansporn. Alleine seit 2015 wurden etwa 3.000 Hektar Reinbestände in Mischbestände überführt. Das sind über 4.200 Fußballfelder. Egal was in der Zukunft kommen mag, gemischte Wälder streuen das Risiko eines Totalausfalls breiter. Das fördern wir als Land pro Jahr mit knapp 3 Millionen Euro“, fährt der Minister fort.

Während die Waldfläche um fast 711 Hektar zugenommen habe, wiesen die Wälder zusätzlich höhere Holzvorräte und einen größeren Laubbaum­anteil auf. Im Mittel würden die Forste des Landes älter und strukturreicher.

„Nahezu drei Viertel der Bestände sind heute bereits Mischwälder. Der Anteil reiner Nadelbaumbestände hat sich auf 30 % verringert. Die Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel erreichen wir neben dem Waldumbau durch angepasste Wildbestände, eine anwendungsbezogene Waldforschung, integrative Waldnaturschutzkonzepte und eine gesamtgesell­schaftliche Teilhabe zur Umweltbildung. In Forschungs­projekten ist im Land Vermehrungsgut von wichtigen Baumarten, darunter Esche, Eiche und Douglasie, zur Anpassung der Wälder an die sich wandelnden Umwelt­einflüsse auf Versuchsflächen und in Sammlungen zusammengetragen und untersucht worden. Übrigens konnten im Rahmen der Waldforschung über 1.000 Insektenarten systematisch erfasst und lange verschollene Urwald-Reliktarten wiederentdeckt werden“, erklärt Backhaus.

Die Wälder Mecklenburg-Vorpommerns haben durch Witterungsextreme einen schlechten Gesundheits­zustand. Im Berichtszeitraum zeigten sich die seit Jahrzehnten stärksten Kronenverlichtungen von über 20% als Weiser für die schwindende Vitalität der Wälder.

Zudem fielen in M-V die größten je verzeichneten Schadholzmengen von über 1,6 Million Kubikmeter seit 2018 als Folge der Kalamitäten an.

„Wir haben die finanzielle Förderung für den Wald sofort an die Gegebenheiten angepasst und unterstützen den Waldbesitz. Seit 2019 sind die Folgen der Extremwetterereignisse förderfähig. Neben der fachlichen Förderung durch Personal der Landesforst­anstalt wurden unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von 2015 bis 2019 mit insgesamt rund 17 Millionen Euro finanziell gefördert. Hier hat sich das Land M-V an Programmen des Bundes und der EU zu hohen Anteilen beteiligt. Den Wald durch finanzielle Förderung zu unterstützen ist wichtig, weil die Einnahmen aus der Forstwirtschaft nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu tragen. Aus einem Kubikmeter Holz lässt sich nur noch der Arbeitslohn von zwei Stunden bezahlen“, rechnet der Minister vor.

Ökosystemleistungen der Wälder, wie die Bereitstellung von Sauerstoff, Trinkwasser, Rohstoff, Erholungs- und Bildungskulisse sowie die Schutzfunktion für bedrohte Tiere und Pflanzen würden dagegen unentgeltlich erbracht.

Eine bundesweite Vorreiterrolle habe Mecklenburg-Vorpommern bei der Ausweisung von Gebieten, in welchen auf fast 10 Prozent der Waldfläche zum Schutz totholzliebender Arten und als Beitrag zur biologischen Vielfalt die Holzernte ganz und gar unterbleibt.

Die Wertschöpfungskette von Walderzeugnissen, die im sogenannten Cluster Forst und Holz zusammengefasst werden, umfasst in M-V 2.703 Unternehmen mit 16.318 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro. Ihr Wirtschaften basiert auf der nachhaltigen regionalen Holznutzung von knapp 2 Millionen Kubikmetern pro Jahr.

„Derzeit herrscht keine Holzknappheit, weil unsere Wälder weiterhin steigende Holzvorrat aufweisen. Es herrscht ein Verteilungs- und Vergütungsproblem auf dem Weg vom Waldholz zum Schnittholz“, stellt Minister Backhaus klar.

„Eine Sache liegt mir zu guter Letzt besonders am Herzen: Die Unterstützung von jungen Menschen, die für und mit dem Wald arbeiten. Seit Jahren gibt es einen „Run“ auf die grünen Berufe. Der dreijährige Ausbildungsgang zur Forstwirtin oder zum Forstwirt zeigt hierzulande jährlich mittlerweile über 300 Bewerbungen. Wir haben reagiert und ausgebaut. Neben privaten Ausbildungsbetrieben konnten wir die Ausbildungszahlen der Landesforstanstalt um 50% anheben, sodass insgesamt nun 90 Plätze in den Forstämtern zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Ausbildung in der Landesforstanstalt betragen jährlich über 3 Millionen Euro. Das ist eine wegweisende und lohnenswerte Investition in unsere Zukunft“, so Minister Backhaus abschließend.

Neue elektronische Akte für Landesverwaltung

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird nach knapp zehn Jahren Nutzung ihrer bisherigen elektronischen Aktenführung mit einer neuen elektronischen Akte ausgestattet. Die Beschäftigten in Ministerien und Staatskanzlei arbeiten bereits mit einem elektronischen Aktenverwaltungssystem. Mit dem jetzt neu beschafften System werden erstmals alle Landesbehörden in die elektronische Aktenverwaltung einbezogen.

„Elektronische Akten sparen Zeit: Sie müssen nicht von Hand zu Hand weitergegeben und Vorgänge können so schneller abgearbeitet werden. Papierberge gehören der Vergangenheit an“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel. „Innerhalb der Landesregierung haben wir den Wert der Einführung der elektronischen Akte in den letzten zehn Jahren vor allem im pandemiebedingten Lockdown sehr deutlich gespürt – Homeoffice war dank elektronischer Akten ohne Substanzverluste in der täglichen Arbeit gut möglich“, so Pegel. Das Land habe jetzt für die zweite Generation der eAkten-Software in der Landesverwaltung der Fabasoft Deutschland GmbH mit deren E-Aktensoftware eGov-Suite den Zuschlag erteilt. Die neue E-Akte werde nun zügig in den Behörden eingeführt.

„Die elektronische Akte ist ein wichtiger Baustein bei der Digitalisierung der Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen Anträge bei Behörden künftig online stellen können – daran arbeitet das Land mit dem Bund, den übrigen Bundesländern und den Kommunen intensiv. Die Bearbeitung in den Behörden muss folglich auch elektronisch funktionieren“, so Pegel. Dazu komme, dass mobiles Arbeiten auch für die Landesverwaltung inzwischen wichtiger Teil des Arbeitsalltags sei. Eine elektronische Akte gehöre zu einer zukunftsfähigen Ausstattung.

Zur Vergabe sagt der Minister: „Die Landesregierung hat sich für die ‚eAkte 2.0‘ für ein Produkt entschieden, das auf verschiedenen Geräten bei Wahrung von Informationssicherheit und Datenschutz genutzt werden kann, auf einem Rechner genauso wie auf einem Notebook oder Smartphone.“ Künftig sollen ca. 15.000 Beschäftigte der Landesverwaltung mit der E-Akte arbeiten. Bislang waren es rund 2.500.

„Für die Einführung haben wir uns einen straffen Zeitplan gesetzt. Noch in diesem Jahr werden wir in enger Abstimmung mit dem Softwareanbieter und den beteiligten Behörden mit den ersten Einführungsprojekten beginnen. Schon Ende 2024 sollen alle Landesbehörden mit der neuen Aktenführung arbeiten“, skizziert Christian Pegel die Zeitschiene.

Das aufwändige europaweite Vergabeverfahren war notwendig geworden, nachdem der bisherige Betreiber der E-Akte mitgeteilt hatte, dass Betreuung und Updates für die bisher verwendete Software auslaufen werden. Bei der Suche nach einem Nachfolgeprodukt hat das Land besonderes Augenmerk auf Software-Ergonomie und Barrierefreiheit gelegt. Ergebnis ist ein leistungsstarkes und leicht zu bedienendes System, für das zudem noch das wirtschaftlichste Angebot vorlag.

Sehrowbach-Brücke für Verkehr frei

Insel Rügen – Infrastrukturminister Christian Pegel hat heute mit Carmen Schröter, Vize-Landrätin des Landkreises Vorpommern-Rügen, den Ersatzneubau der Brücke über den Sehrowbach bei Stönkvitz/Rügen für den Verkehr freigegeben.

Nach rund einjähriger Bauzeit ist auf der Landesstraße 296 zwischen Stralsund und Bergen nahe der Ortschaft Stönkvitz die neue Brücke über den Sehrowbach entstanden. Zudem wurde der Fahrbahndamm aus Richtung Samtens kommend auf 200 Metern erneuert.

Die Kosten für den Ersatz der stark geschädigten alten Brücke in Höhe von 1,9 Millionen Euro hat der Bund übernommen. Für die Errichtung einer neuen Pegelstation wurde das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern-Rügen mit ca. 8.000 Euro an den Kosten beteiligt. Die Planung des Vorhabens hat das Land Mecklenburg-Vorpommern mit ca. 320.000 Euro finanziert.

Kein Platz für Mobbing!

Ganzheitliche Anti-Mobbing-Strategie für Schulen vorgelegt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Präventionsarbeit gegen Gewalt und Mobbing an den Schulen und legt dafür eine ganzheitliche Strategie vor. Eine neue Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ gibt Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern wichtige Hinweise an die Hand. Sie zeigt auf, wie Mobbing im Schulalltag erkannt werden kann, wie Schulen dem vorbeugen können und liefert praktische Hilfestellung zum Umgang mit Gewalt- und Mobbingvorfällen in der Schule.

Gleichzeitig schafft das Land mit Mitteln aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket neue Unterstützungsstrukturen, die mit einer Leitstelle für die Ersthilfe bei Vorfällen und mobilen Teams für die Intervention vor Ort konkrete Hilfe für die Schulen zur Verfügung stellen. Bildungsministerin Bettina Martin hat heute die Anti-Mobbing-Strategie im Kabinett vorgestellt.

„Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Mobbing ist eine Ausprägung der psychologischen Gewalt, die nicht nur für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch für das gesamte Umfeld furchtbar ist. Mobbing in der Schule darf kein Tabu sein und wenn Mobbing auftritt, darf das nicht unbeantwortet bleiben. Wichtig ist eine Strategie des Hinschauens“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist es leider für viele zum Alltag geworden, online persönlich angegriffen und beleidigt zu werden – nicht selten anonym und für alle öffentlich sichtbar. Diese Entwicklung macht auch an unseren Schulen nicht halt: Wo früher verbale oder gar physische Übergriffe vor allem auf dem Schulhof zu beobachten waren, verlagert sich die psychologische Gewalt nun in das Internet“, erläuterte Martin.

Die Handreichung nimmt diese gesellschaftliche Entwicklung auf und liefert umfangreiche Informationen zum Phänomen und der schwerwiegenden Folgen von Mobbing. Sie liefert eine klare Definition zu Mobbing und hilft damit, das Phänomen zu erkennen. Außerdem werden konkrete Schritte aufgeführt, wie Mobbing vorgebeugt bzw. beendet werden kann. Darüber hinaus liefert die Handreichung wichtige Informationen zu Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten auf Landes- und Bundesebene.

Enthalten sind zudem Anti-Mobbing-Aktivitäten für Schulen in weiteren Ressorts der Landesregierung wie dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung und dem Ministerium für Inneres und Europa. Die Handreichung listet zudem Angebote von Vereinen und Institutionen auf. Außerdem wurden Mobbingleitfäden anderer Bundesländer ausgewertet und einbezogen.

„Schulen sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche ein soziales Miteinander und einen fairen menschlichen Umgang lernen und einüben sollen. Dabei haben Mobbing und Gewalt nichts zu suchen“, betonte die Bildungsministerin. „Lassen Sie uns gemeinsam genauer hinschauen und mithelfen, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Umfeld erleben, das ihre Entwicklung positiv gefördert und sie dabei unterstützt werden, zu starken und selbstbewussten Menschen heranzuwachsen. Die Handreichung ist ein wichtiges Instrumentarium, dieses Ziel zu erreichen. Wir setzen damit auch einen landesweiten Standard, um insbesondere Lehrkräfte besser im Umgang mit Mobbing und in der Präventionsarbeit zu unterstützen“, sagte Martin.

Mit der Neufassung der Anti-Mobbing-Strategie und der Erarbeitung einer Handreichung erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Landtags. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) begleitet die Einführung der neuen Anti-Mobbing-Strategie zum neuen Schuljahr mit Fortbildungen für Lehrkräfte. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt den Schulen mit der Handreichung auch ein wichtiges Instrument an die Hand, um die Regelung des Schulgesetzes, den „Schutz gegen sexualisierte Gewalt und Mobbing“ im Schulprogramm festzuschreiben (§ 39 a Absatz 2), gut umsetzen zu können.

Anti-Mobbing-Strategie im Überblick:

  •  Raus aus der Tabuzone

Die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ gibt Lehrkräften grundlegende Informationen zum Thema Mobbing/Cybermobbing, zu Definitionen, Begriffen, Erscheinungsformen und Merkmalen von Mobbing. Unterschiedliche Rollenverteilungen im Mobbingprozess und der charakteristische Ablauf von Mobbingprozessen werden beleuchtet sowie Vorurteile dargestellt. Lehrkräfte erhalten Hilfestellung, wie sie Mobbing erkennen, wie Mobbing abläuft und was sie dagegen unternehmen können.

  •  Leitprinzipien zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes

Die Handreichung zeigt Schulen Schritte zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes oder Maßnahmenkatalogs zur Prävention und Intervention gegen Mobbing auf. Ein Schutzkonzept oder ein Maßnahmenkatalog gegen Mobbing erleichtert allen Beteiligten den Umgang mit Mobbing und schafft Verbindlichkeit. Das neue Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet alle Schulen, den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Mobbing im Schulprogramm festzuschreiben (§ 39 a Absatz 2).

  •  Rechtliche Grundlagen

Die „Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ bildet auch für den Umgang mit Mobbing eine rechtliche Grundlage. Danach sind öffentliche Schulen verpflichtet, Notfälle der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden. Die Meldebögen sind unter besonderer Berücksichtigung der Kategorie „Mobbing“ überarbeitet worden und gelten bereits seit 1. Februar 2020. Alle gemeldeten Vorfälle werden in der obersten Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet.

  •  Pädagogische Intervention

Lehrkräfte haben eine entscheidende Verantwortung bei der Lösung von Mobbingfällen in ihrer Klasse und in ihrer Schule. Diese Verantwortung nehmen sie im Rahmen ihrer pädagogischen Intervention wahr. Anderes pädagogisches Personal und Fachpersonal kann und sollte dabei unterstützend mitwirken. Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendämtern zählt dazu. Programme, Methoden und Ansätze wie Mediation sowie polizeiliche und juristische Schritte sind möglich.

  •  Hilfreiche Materialien und Anleitungen

Die Handreichung „Kein Platz für Mobbing!“ enthält eine Zusammenstellung von Fragebögen, Tests, Gesprächsleitfäden, Dokumentationsvorschlägen und Gestaltungshinweisen für schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLf), eine Klassenmediation, Muster für Klassenregeln, Anti-Mobbing-Vereinbarungen oder eine Elterninformation. Diese Unterlagen sollen Lehrkräfte unterstützen und handlungssicher machen.

  •  Unterstützung durch fachliche und außerschulische Partner

Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, zuständige Schulräte und Schulrätinnen für Gewaltprävention sowie Gesundheitsbeauftragte in den Schulämtern können beraten und weiterhelfen. Außerdem baut das Land derzeit die Arbeit des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) aus. Über das 200-Millionen-Euro-Schulpaket stehen Mittel für 36 neue Stellen zur Verfügung. Eine zentrale Leitstelle mit Sitz im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur soll eingehende Anfragen der Schulen sofort aufnehmen, eine psychologische Erstversorgung sicherstellen und weiterführende Hilfe vermitteln. Zusätzlich wird es mobile schulpsychologische Teams geben, die bei akuten Problemen umgehend vor Ort unterstützen.

  •  Lehrerfortbildungen

Fortbildungen sind ein wesentlicher Baustein, um Mobbing an Schulen entgegenzuwirken. Lehrkräfte und andere schulische Fachkräfte werden zu Hintergründen und Ausprägungen von Mobbing geschult, erhalten Methoden und Informationen zum Umgang mit Mobbing an die Hand und werden in Übungssituationen in ihrer Handlungskompetenz und Handlungssicherheit gestärkt. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet dazu regelmäßig zentrale Fortbildungsveranstaltungen an.

  •  Projekte und Initiativen

Die Handreichung führt viele Projekte und Initiativen der Mobbingprävention auf und macht Lehrkräften viele Vorschläge, wie sie diese Angebote in den Unterricht oder das Schulleben integrieren können. Zudem nennt die Handreichung alle wichtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

M-V: Weitere Lockerungen

Glawe: Landesregierung verständigt sich auf weitere Lockerungen der Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf seiner heutigen Sitzung hat die Landesregierung sich auf weitere Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Corona-Landesverordnung verständigt. „Wir haben im Kabinett weitere Lockerungen beschlossen, die in den kommenden Tagen umgesetzt werden können. Dabei haben wir die Kontaktbeschränkungen geöffnet. Ab Donnerstag (20. Mai) können sich zwei Haushalte treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai für Menschen mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Nebenwohnungsbesitzer können ab dem 07. Juni wieder einreisen. Auch für Gaststätten, Kantinen sind entsprechende Regelungen getroffen worden. Darüber hinaus können Autokinos wieder aufmachen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

„Trotz der Lockerungen ist es wichtig, weiter die AHA-Regeln zu befolgen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Wir wollen das größtmögliche Maß an Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit bei den Öffnungen erreichen. Das was geöffnet wird, soll auch offen bleiben“.

Ab dem 22. Mai 2021 kann im Rostocker Ostseestadion das Aufstiegsspiel zwischen Hansa Rostock und dem VfB Lübeck mit Zuschauenden stattfinden. „Das Kabinett hat grünes Licht gegeben. Das Aufstiegsspiel des FC Hansa Rostock kann als Modellprojekt umgesetzt werden. Es wurde vereinbart, dass das Spiel vor maximal 7.500 Zuschauenden durchgeführt wird. Wir setzen auf ein faires und friedliches Miteinander – und zwar vor, während und nach dem Spiel“, so Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind der zuständigen Behörde – der Hansestadt Rostock – geeignete Schutz- und Hygienekonzepte vorzulegen, die insbesondere einer Zustimmung des Gesundheitsamtes und der Polizei bedürfen.

Lockerung der Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Dabei gelten Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, als ein Hausstand. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderungen nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderungen erforderlich ist. Ebenfalls nicht mitgerechnet werden Geimpfte und Genesene nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes.

Einreiseverbot für Nebenwohnsitz gelockert

Das Einreiseverbot gilt ab dem 07. Juni 2021 nicht mehr für Personen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie nicht für Personen, die mit Betreibern von Campingplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern oder Hausbooten oder vergleichbaren Anbietern bis einschließlich 20. Mai 2021 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 abgeschlossen haben, sowie nicht für Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Pächter eines auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegenden Grundstücks, Kleingartens oder Bootseigner mit Liegeplatz in Mecklenburg-Vorpommern sind. Diese Personen dürfen sich von im selben Haushalt lebenden Personen begleiten lassen.

Ab dem 14. Juni 2021 können zudem wieder Personen nach MV einreisen, die eine touristische Beherbergung in Anspruch nehmen.

Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung

Die Beherbergung von Dauercampern und die Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten sind ab dem 20. Mai wieder möglich. Dauercamper und Dauernutzer von Booten müssen ihren Hauptwohnsitz entweder in Mecklenburg-Vorpommern haben oder, wenn dieser außerhalb liegt, geimpft oder genesen sein. Hierbei muss jeweils bis einschließlich 20. Mai 2021 ein Vertrag über mindestens sechs Monate für das Jahr 2021 geschlossen worden sein. Die Beherbergung ist zulässig, sofern die Inanspruchnahme der Leistung unter ausschließlicher Nutzung eigener sanitärer Anlagen erfolgt.

Ferner ist grundsätzlich eine Beherbergung aus touristischen Gründen für Personen mit Hauptwohnsitz in M-V ab dem 07. Juni 2021 und für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von M-V ab dem 14. Juni 2021 wieder möglich.

Öffnung im Einzelhandel

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet und können ohne Test besucht werden. Es besteht weiterhin die Pflicht einer Mund-Nase-Bedeckung sowie einer Kundenkorbpflicht.

Öffnung von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios

Ab dem 25. Mai 2021 sind sämtliche Dienstleistungsbetriebe für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierzu zählen Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, wie zum Beispiel Barbiere und Fußpflege.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur für solche Besucher gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis (gemäß § 1a dieser Verordnung) verfügen.

Öffnung von Gaststätten

Ab dem 23. Mai 2021 sind Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes für den Publikumsverkehr geöffnet. Hierunter fallen auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, die ihren Betrieb als Schankwirtschaften fortsetzen. Tanzen und ähnliche Aktivitäten sind weiter verboten.

Die Bewirtung im Innenbereich und Außenbereich ist bis 24 Uhr erlaubt. Die Inanspruchnahme der Bewirtung ist im Innenbereich nur nach vorheriger Reservierung und grundsätzlich nur für Gäste gestattet, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a der Verordnung verfügen. Geimpfte und Genesene sind nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Getesteten gleichgestellt und benötigen deshalb keinen Test.

Im Außenbereich kann eine Bewirtung ohne vorherige Reservierung und ohne Test erfolgen.

Öffnungen von Kantinen

Personalrestaurants, Kantinen und ähnliche Betriebe dürfen ihren Betrieb fortsetzen. Sie können ab dem 20. Mai öffnen.

 Öffnung von Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen

Ab dem 25. Mai 2021 sind Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

Autokinos können öffnen

Autokinos können ab dem 20. Mai öffnen. Es ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen. Die Autos müssen mindestens im Abstand von 1,5 Meter geparkt werden.

Die Corona-Landesverordnung tritt am Donnerstag, den 20. Mai in Kraft. Bei allen genannten Punkten müssen die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden.

Baggerung in der Zufahrt zum Nothafen

Darßer Ort – Bei der diesjährigen Frühjahrs-Ausbaggerung der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort hat die Mannschaft des Spezialschiffs „Elisabeth Høj“ rund 19.000 Kubikmeter Sediment aus der Fahrrinne gehoben. Das Baggergut wurde in einem offenen Gewässerbereich der Ostsee verklappt. Die Baggerarbeiten an der Fahrrinne wurden vor gut einer Woche abgeschlossen.

„Wir erfüllen damit unser Versprechen, den Zugang zum Darßer Nothafen für den Seenotrettungskreuzer offenzuhalten, um die wichtige Arbeit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger an Mecklenburg-Vorpommerns Küsten jederzeit sicherzustellen – und sind damit pünktlich zum Saisonstart des maritimen Tourismus fertig. Diese aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen entfallen, sobald der Inselhafen in Prerow fertiggestellt wird“, erläuterte Infrastrukturminister Christian Pegel das Ziel der regelmäßigen Ausbaggerung vor dem Nothafen.

Die Gesamtkosten für die jetzt abgeschlossenen Baggerarbeiten betragen rund 240.000 Euro. Die Kosten trägt das Land.

Der Hafen ist Stützpunkt für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und dient als Nothafen für in Seenot geratene Boote. Aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort lagert sich dort konstant Sand ab. Die Zufahrt zum Nothafen muss daher in der Regel zweimal im Jahr – bis zur Fertigstellung des Inselhafens Prerow – freigebaggert werden. Im neuen Inselhafen werden die Seenotretter ein neues „Zuhause“ bekommen und der jetzige Nothafen wird geschlossen.

Parkvilla in Neustrelitz soll verkauft werden

Neustrelitz – Finanzstaatssekretär Heiko Miraß informierte heute das Kabinett über den beabsichtigten Verkauf der Parkvilla in Neustrelitz. Für den Käufer der Landesliegenschaft haben sich Stadt und Land gemeinsam entschieden.

Bevor der Kaufvertrag unterschrieben werden kann, musste das Kabinett wegen der landesgeschichtlichen Bedeutung der Liegenschaft informiert werden. Die sogenannte Parkvilla ist das ehemalige großherzogliche Palais von Adolf Friedrich VI. von Mecklenburg-Strelitz. Sie wurde von 1913-1915 im neoklassizistischen Stil erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Die Villa ist umgeben von einem Park im englischen Landschaftsstil, der ebenfalls unter Denkmalschutz steht.

Es ist der zweite Verkauf der Parkvilla. Bereits 2003 wechselte das Objekt den Besitzer. Allerdings setzte der damalige Eigentümer weder seine Pläne für eine Wirtschafts-Hochschule um, noch kam er seinen Sanierungsverpflichtungen nach, so dass das Land im öffentlichen Interesse von seinem Wiederkaufrecht Gebrauch machte. Im vergangenen Jahr startete dann der zweite Versuch einen neuen Eigentümer für das historische Gebäude zu finden. In einem Bieterverfahren spielten neben dem Kaufpreis vor allem die geplante Nutzung eine wesentliche Rolle. Gemeinsam mit der Stadt entschied sich das Land für einen Käufer, der eine gemischte Nutzung als Wohn- und Geschäftsgebäude anstrebt. Besonders wichtig: Der Park soll künftig zu besonderen Anlässen auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden können.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Es wird Zeit, dass die Parkvilla in Neustrelitz endlich wieder in altem Glanz erstrahlt. Der Käufer hat uns und die Stadt mit seinem Konzept überzeugt. Ganz besonders freuen wir uns, dass der Park auch weiterhin öffentlich genutzt werden kann.“