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Kategorie: MeckPomm

M-V legt Härtefallfonds auf

Schwerin – Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hat das Land Härtefallhilfen vorbereitet.

„In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Deshalb legen wir einen Härtefallfonds auf. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. „Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund“, so Glawe weiter.

Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen ab sofort unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin (PwC) eingereicht werden. Die PwC steht auch für Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Bewerbungen für Immaterielles Kulturerbe

Schwerin – Besondere kulturelle Traditionen und Fähigkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort wieder an der Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO teilnehmen. Mit dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wird weltweit dazu beigetragen, kulturelle Traditionen, Wissen und Können verschiedener Gesellschaften und Kulturen zu dokumentieren, zu erhalten sowie deren Weitergabe an folgende Generationen zu fördern. Seit dem Beitritt Deutschlands zur Konvention im Jahr 2013 findet sich auch Mecklenburg-Vorpommern in der umfangreichen Liste des Immateriellen Kulturerbes wieder.

Im April 2021 ist eine neue Runde gestartet, bei der ausgewählte Projekte in die bundesweite Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden können. Derzeit umfasst diese Liste 126 Einträge, aus Mecklenburg-Vorpommern sind es elf.

„Das Immaterielle Kulturerbe steht für Traditionen, die für einen Landstrich und seine Menschen prägend sind. Handwerke, Fähigkeiten, künstlerische Darstellungsformen, die es in dieser Art und Weise nur dort gibt“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „In Mecklenburg-Vorpommern gibt es davon eine ganze Menge, wie zum Beispiel die Zeesboote in der Vorpommerschen Boddenlandschaft, die typischen Holztüren auf Fischland Darß Zingst oder den Martensmann im Nordwesten des Landes.“

Jüngstes Beispiel für Mecklenburg-Vorpommern ist die erfolgreiche gemeinsame Bewerbung des CRYPTONEUM Legenden-Museum Rostock und des Sagen- und Märchenstraße M-V e. V. mit der Vielfalt des Sagen- und Märchenerzählens in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Tradition ist jetzt Teil der Liste der guten Praxisbeispiele des bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland.

Zivilgesellschaftliche Gruppen können Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kulturform für das bundesweite Verzeichnis oder ein Modellprogramm für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen.

Die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe rückt ein Projekt bzw. eine Tradition in den Fokus der Öffentlichkeit, ist aber auch eine Auszeichnung für die in den meisten Fällen ehrenamtlich Tätigen, die sich für die Erhaltung engagieren.

„Viele alte Kunstformen oder Traditionen wären schon längst in Vergessenheit geraten, wenn nicht viele Menschen in ihrer Freizeit und mit all ihrem Engagement sich für die Erinnerung und die Erhaltung einsetzen würden“, so Martin. „Ich freue mich auf gute Bewerbungen aus Mecklenburg-Vorpommern und hoffe, dass unser Bundesland auch künftig zahlreich in der bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes vertreten sein wird.“

Bis zum 30. November 2021 können sich wieder Projekte und Kulturinitiativen für die Aufnahme in die bundesweite Liste bewerben. Die Bewerbungen können an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auch auf den Internetseiten der Deutschen UNESCO-Kommission zu finden.

01. Mai: Gut von Arbeit leben

Schwesig: Unser Ziel ist es, dass alle gut von ihrer Arbeit leben können

Schwerin – „Der 1. Mai ist der Tag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Tradition ist mir wichtig. Gerade in der Krise müssen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, wo es notwendig und möglich ist“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf der Kundgebung des DGB in Rostock zum 1. Mai, die auch im Livestream übertragen wurde.

Corona bedeute große Einschränkungen und Belastungen, im Privaten und bei der Arbeit. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten um ihre Arbeitsplätze. Mehr als 25.000 Betriebe aus Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn der Pandemie für insgesamt 247.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet. Auch die Arbeitslosenquote ist durch Corona gestiegen, aber sie ist immer noch niedriger als vor zehn oder zwanzig Jahren“, erläuterte die Regierungschefin. Einige Branchen wie die Gastronomie, den Tourismus, den Einzelhandel oder die Veranstaltungsbranche habe es besonders hart getroffen. „Ich sage Ihnen allen: Als Ministerpräsidentin, als Landesregierung stehen wir an Ihrer Seite.“

In den letzten Jahren sei für Arbeitnehmerrechte, für gute Arbeit und gute Löhne viel erreicht worden: „Wir haben den Vergabe-Mindestlohn erhöht. Wer öffentliche Aufträge bekommen will, muss seinen Beschäftigten mindestens 10,35 Euro zahlen. Auch die Wirtschaftsförderung in MV haben wir stärker auf die Kriterien guter Arbeit ausgerichtet, zum Beispiel auf die Zahlung von Tariflohn. Unser Ziel ist es, dass alle gut von ihrer Arbeit leben können. Deshalb treten wir als Landesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft dafür ein, dass mehr Unternehmen im Land Tarif zahlen. Denn das ist der beste Weg zu fairen Löhnen.“

Corona habe vieles ausgebremst und „uns allen viel abverlangt. Aber wir kommen Schritt für Schritt aus der Pandemie. Wichtig ist, dass wir gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Nur gemeinsam können wir das schaffen. Deshalb gilt mein Dank den Gewerkschaften, die gerade im letzten Jahr eine große Stütze waren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sich immer für ihre Interessen stark gemacht haben, ob im MV Zukunftsrat oder beim MV Gipfel. Wir brauchen auch nach Corona starke Gewerkschaften für gute Tarifabschlüsse und bessere Löhne. Ich bin dabei an Ihrer Seite und wünsche Ihnen viel Erfolg“, so die Ministerpräsidentin auf der Kundgebung.

Weitere Lockerungen

Schwerin – In den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Angeboten der Eingliederungshilfe gibt es Erleichterungen für vollständig Geimpfte. „Für viele Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte sowie Familienangehörige und aufsuchende Personen ist das ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zur ab dem (heutigen) 1. Mai  geltenden neuen Pflege und Soziales Corona Verordnung M-V.

Die Lockerungen ergänzen die vor einigen Wochen erfolgten Maßnahmen in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe. So gibt es seit Anfang April Erleichterungen u.a. bei Besuchsregelungen und Gruppenangeboten.

Mit der aktuellen Verordnung werden für vollständig Geimpfte, wenn mindestens 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung vergangen sind und in der Einrichtung bzw. dem Angebot kein Infektionsgeschehen ist, folgende weitere Erleichterungen geregelt:

  • Wegfall des Testerfordernisses für vollständig geimpfte Besuchende und sonstige Betretende in vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen,
  • Reduzierung des Testerfordernisses des vollständig geimpften Personals auf einmal pro Woche in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe,
  • Reduzierung des Testerfordernisses für vollständig geimpftes Personal und vollständig geimpfte Rehabilitanden bei Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf einmal pro Woche und
  • Wegfall des Testerfordernisses bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) innerhalb der Einrichtungen und Angebote für vollständig geimpfte Bewohnende.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich riesig für die Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, dass wir durch die erfolgte Impf-Priorisierung wieder deutlich mehr soziale Kontakte und Angebote ermöglichen können. Das ist nach vielen Monaten von harten, aber leider notwendigen Isolationsmaßnahmen eine richtig gute Nachricht und sollte uns allen Mut beim Endspurt im Kampf gegen die Pandemie machen.“

Drese warb gleichzeitig um Verständnis, dass die in den jeweiligen Hygiene- und Schutzkonzepten vorgesehenen Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Die auch jetzt noch immer wieder festgestellten Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass wir nach wie vor vorsichtig und umsichtig sein müssen“, so Drese.

PommernMarktplatz-Handelsplattform

Schwerin – Der Verein pommernArche e.V. hat am Freitag mit Wirtschaftsminister Harry Glawe den Startschuss für die virtuelle B2B PommernMarktplatz in Ranzin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) gegeben.

„Die neue Regionenplattform steht für regionale Erzeugnisse in Vorpommern. Der PommernMarktPlatz bietet den Erzeugern aus Vorpommern die Möglichkeit, ihre Produkte sichtbarer zu präsentieren, die Reichweite zu erhöhen und die Absätze zu steigern. Die Verbraucher bekommen ein breites Angebot an regional erzeugten Produkten aus Vorpommern. Das ist auch ein enorm wichtiger Beitrag kleinere Betriebe zu unterstützen. Sie haben oftmals nicht die Kapazitäten, die eigenen Erzeugnisse überregional zu vertreiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag vor Ort.

Der Verein pommernArche e.V. ist Betreiber der neuen Plattform. Unter dem Namen PommernMarktplatz können zukünftig regionale Erzeuger in Vorpommern ihre Produkte online anbieten. Vorpommersche Businesskunden beispielsweise aus Handel, Großküchen und Gastgewerbe, Betreiber von Dorfläden, Hofläden, Regionalregalen oder Automaten können regionale Produkte bestellen, diese abrufen und sich beliefern lassen.

„Die Pommernarche gibt durch den PommernMarktPlatz den Erzeugern ein regionales Gesicht, steigert die Wettbewerbsfähigkeit und stärkt nachhaltig die Attraktivität der Region Vorpommern im Land“, so Glawe weiter. „Entscheidend für den Erfolg des Projektes ist, dass die Akteure vor Ort zusammenarbeiten, um damit eine größtmögliche Bündelung der Aktivitäten zu ermöglichen und sich dadurch ein unmittelbarer betriebswirtschaftlicher Nutzen für jeden Produzenten einstellen kann. Die Plattform schafft dafür beste Voraussetzungen, da sie hilft, Produkte und Wertschöpfungsketten zu optimieren und die regionale Zusammenarbeit zu stärken. Das dient dem Erhalt der Arbeitsplätze und trägt zur Erhöhung der Arbeitsplatzangebote in Vorpommern bei“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe.

Vorpommern ist von den Corona-Folgen genauso betroffen wie Westmecklenburg oder die Seenplatte. „Eine der Folgen ist: Wir kaufen anders ein als zuvor. Das Kaufverhalten der Konsumenten hat sich, auch bedingt durch die Coronapandemie, verändert. Die Regionalen Produkte aus der ländlichen Wirtschaft sind dabei zur Versorgung der Verbraucher gefragter denn je. Umso wichtiger ist es, dass die Regionen des Landes online mit ihren Angeboten präsent sind. Die Pommernarche geht mit vorpommerschen Produkten diesen Weg. Wenn Menschen nach qualitativ hochwertigen Produkten suchen, sind regionale Angebote zumeist die erste Wahl: Qualität aus der Region basiert auf kurzen Wegen“, so Glawe weiter.

Der Verein pommernArche e.V. wurde 2014 von sieben regionalen Betrieben und Unterstützern gegründet. Ziel ist, das Kulturerbe Pommerns zu erhalten und vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen und Pflanzenarten wiederzubeleben. Dazu zählen unter anderem die Pommerngans, die Pommernente und das Rauhwollige Pommersche Landschaf, aber auch Obstsorten wie der Pommersche Krummstiel-Apfel. Minister Glawe hat mit dem Verein als symbolisches Zeichen für Aufbruch und Wachstum und zur Würdigung des erstmals stattfindenden „Tags der Streuobstwiese“ einen solchen Apfelbaum der regionalen alten Sorte – einem pommerschen Kulturerbe – gepflanzt.

Mit der im April 2021 gestarteten Strukturentwicklungsmaßnahme beabsichtigt die Pommernarche die Schaffung der ersten virtuellen B2B Handelsplattform „PommernMarktPlatz“ ausschließlich für regional erzeugte Produkte aus Vorpommern. Das Land unterstützt mit der Beteiligung des Regionalbeirats Vorpommern das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 60.000 Euro.

„Stadtradeln“ startet

Greifswald: Pegel und Fassbinder treten beim „Stadtradeln“ in die Pedale

Greifswald – Heute, startet das 14. „Stadtradeln“, bei dem Kommunen, Landkreise und Regionen aus ganz Deutschland um die meisten per Rad zurückgelegten Kilometer wetteifern. Ebenfalls morgen startet mit Greifswald der erste Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern – zwölf Kommunen aus dem Nordosten haben sich bislang angemeldet.

Wir haben aufgrund der großen Resonanz unser Budget für die Kommunen aus M-V, die mitradeln wollen, um 5.000 Euro erhöht. Es stehen somit 20.000 Euro zur Verfügung, mit denen wir ihnen die Anmeldegebühr erstatten, sagt Landesverkehrs- und -klimaschutzminister Christian Pegel und wirbt: „Sie können sich noch bis kurz vorm letztmöglichen Starttermin Anfang September anmelden.“

Er und Greifswalds Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder treten am Sonntag für die Universitäts- und Hansestadt in die Pedale. Minister und Oberbürgermeister werden zu Beginn der Tour kurz über die Aktion „Stadtradeln“ berichten. Anschließend fahren sie einige Stationen in Greifswald an, unter anderem die Stadtwerke.

In Greifswald sammeln die Stadtradler bis zum 21. Mai – der Aktionszeitraum von drei Wochen ist vorgeschrieben – Kilometer.

10.000€ für Streuobstwiesen in MV

Schwerin – Anlässlich des europaweiten Tages des Streuobstes am 30. April machen der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV und Edeka Nord in einer gemeinsamen Aktion auf die Bedeutung von Streuobstwiesen für die Biodiversität aufmerksam.

„Streuobstwiesen und insbesondere alte Obstsorten sind nicht nur ein ästhetischer Gewinn für die Landschaft, sondern haben eine ganz konkrete Bedeutung für unsere Umwelt. Sie sind allen voran Lebensraum und tragen damit zum Artenschutz bei. Sie gelten sogar als artenreichstes Biotop Mitteleuropas!“, betont Minister Backhaus.

Um die Einrichtung neuer oder die Pflege bestehender Wiesen zu fördern, weist der Minister auf die Option des Streuobstgenussscheins hin, einer Erfindung aus dem Landwirtschaftsministerium. Zusammen mit der Waldaktie und den MoorFutures ist der Streuobstgenussschein eine einfache Möglichkeit, privates Geld direkt in effektive Projekte des Umweltschutzes in MV zu investieren.

Anders als Waldaktie und MoorFutures werden über den Streuobstgenussschein zwar keine CO2 Äquivalente kompensiert, doch der Minister erklärt: „Gerade für Wildbienen, Hummeln und andere Insekten, deren Populationszahlen besorgniserregend niedrig sind, stellen Streuobstwiesen einen wichtigen Lebensraum dar. Und unsere Natur braucht diese Nützlinge, sie ist auf sie angewiesen. In diesem Sinne sind Maßnahmen zum Artenschutz und zur Biodiversität als gleichwertig mit dem Klimaschutz zu betrachten. Biodiversität ist die notwendige Voraussetzung für zahlreiche Ökosystem­leistungen..“

Auch Edeka Nord unterstützt das Projekt der Streuobstgenussscheine und spendet anlässlich des Tages zum mittlerweile dritten Mal 10.000€. Da ein gemeinsamer Termin pandemiebedingt zur Sicherheit aller Beteiligten abgesagt wurde, machen der Minister, der Geschäftsführer von Edeka Stefan Giese, und die Nachhaltigkeitsmanagerin des Unternehmens Rabea Schwarz, in einem gemeinsamen Video auf das Projekt aufmerksam und werben zur Beteiligung.

Angebote der Jugendarbeit im Freien

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 1. Mai möglich

Schwerin – Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 1. Mai in Kraft.

„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese am Freitag. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung – Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.