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Kategorie: MeckPomm

Corona-Tests in Unternehmen

Schwerin – Auf dem letzten MV-Gipfel ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um mehr Corona-Tests in Unternehmen zu ermöglichen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, hat die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Sie hat nun ihre Ergebnisse vorgelegt.

Mit der zentralen Bestell- und Informationsplattform www.mv-gegen-corona.de für Mitarbeitertests untersetzt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Testquote im Land zu erhöhen. Über die Internetseite erhalten Unternehmen jetzt schnell und zuverlässig Corona-Selbst- und Schnelltests, die sie für das Testen ihrer Mitarbeiter einsetzen können. Die 24 Stunden gültigen Tests sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und werden nach Wunsch auch in kleineren Mengen zu marktgerechten Preisen geliefert. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und zugleich die bisher unternommenen und künftigen Öffnungsschritte abzusichern. Zudem profitieren Beschäftigte und Betriebe von mehr Gesundheitsschutz und der Anerkennung von nachgewiesenen Negativtests auch in anderen Gesellschaftsbereichen.

Neben der Bestellmöglichkeit bietet die Website www.mv-gegen-corona.de einen weiteren Service rund ums Testen: Unter anderem können dort die Formulare zum Testnachweis von Unternehmen oder Schnelltestzentren heruntergeladen werden. Weiterhin ist ein federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeiteter Handlungsleitfaden zum Einrichten und Betreiben von Schnelltestzentren zu finden. Antworten auf zentrale Fragen zum Testen in Unternehmen (FAQs) und Links zu weiterführenden Informationen (z. B. Übersicht Schnelltestzentren, Corona-Kooperationsbörse, Webseiten von Kammern und Verbänden) runden das neue Angebot für Unternehmen im Nordosten ab. Damit ist das Land auch auf die bundesweite Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber besser vorbereitet, mindestens einmal pro Woche Corona-Tests für die Beschäftigten anzubieten.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anbieten. Wir können auf diese Weise bisher unbemerkte Corona-Fälle ermitteln. Das trägt zum Schutz in den Betrieben und auch der Bevölkerung insgesamt bei. Ich danke Tobias Woitendorf und der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe für die Vorbereitungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem neuen und vor allem praktischen Angebot gibt es umfassende Informationen für Unternehmen und ihre Beschäftigten rund um das Thema Schnell- und Selbsttests. Hierzu zählen beispielsweise zuverlässige Bestellwege für Tests, Formulare für den Testnachweis oder auch ein Handlungsleitfaden zum Aufbau von Testzentren. Wir wollen weiter durch die Testungen möglichst viel Alltag in der Pandemie ermöglichen. Testungen in den Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Infektionen gegebenenfalls zu erkennen und auch mögliche Übertragungen frühzeitig einzudämmen. Die Testinfrastruktur soll im Land weiter ausgebaut werden“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter testen, tragen dazu bei, dass das Testnetz im Nordosten, das bisher vornehmlich auf öffentliche und private Testzentren, Ärzte und Kliniken, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Sportvereine ausgelegt war, erweitert und damit engmaschiger wird. Der Vorteil für Unternehmen: Die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Bestellung und Qualitätssicherung über den Vertrieb bis zur Abrechnung der Tests, liegt in einer Hand. In einem ersten Schritt können der Einkauf und die Belieferung über die Unternehmen BM Bioscience Technology GmbH und Igefa Rostock GmbH & Co. KG mit Sitz in Laage abgewickelt werden. Die Plattform www.mv-gegen-corona.de ist für weitere Anbieter mit gleichem Leistungsspektrum offen. Stetig aktualisiert wird dort eine Übersicht mit Anbietern von zugelassenen Selbst- sowie Schnelltests.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Testergebnis in Form eines Nachweises als gedrucktes und offiziell anerkanntes Formular aushändigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei negativem Testergebnis für die Zeit von 24 Stunden in der Lage, entsprechende Angebote, die dieses erfordern – etwa beim Frisör, im Kosmetikstudio oder auch im Handel – wahrzunehmen. Der Nachweis über das Ergebnis soll im nächsten Schritt auch digital möglich werden und etwa in die Luca-App oder andere Systeme eingebunden werden können. Im Land werden derzeit an unterschiedlichen Stellen Gespräche mit Anbietern geführt.

Über das vermehrte Testen in Unternehmen hinaus sollen im Rahmen der landesweiten Teststrategie in Kürze weitere Testorte in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem Touristinformationen und Kurverwaltungen, die sich jeweils an zentralen Plätzen – und damit bequem zugänglich für jedermann – befinden. Laut einer aktuellen Umfrage des Landestourismusverbandes unter 65 Kurverwaltungen und Touristinformationen ist deren Bereitschaft, sich für die Ausweitung des Testnetzes zu engagieren recht hoch: Demnach wollen etwas mehr als 40 Prozent ihre Einrichtung als Testzentrum zur Verfügung stellen. Als weitere geeignete Testorte gelten Lebensmittelläden und Drogerien – die Gespräche dazu laufen über den Handelsverband Nord. Zudem gibt es laufendende Abstimmungen mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Unternehmerverbänden in MV.

Wohnraum in Tourismushochburgen

Schwerin – Der Landtag hat jetzt dem Entwurf des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

„Durch das Gesetz können Gemeinden künftig mit einer Satzung der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume einen Riegel vorschieben“, fasst  Bauminister Christian Pegel die Aufgabe des neuen Gesetzes zusammen und führt weiter aus: „Während der Dialogtour der Landesregierung zur ,Zukunft des Wohnens‘ wurde mir wiederholt die Sorge angetragen, dass in den touristischen Hochburgen immer schwerer Wohnraum für die Einheimischen – insbesondere auch diejenigen, die für die touristischen Einrichtungen arbeiten – und ihre Familien zu bekommen ist. Dabei ging es gar nicht mehr um den Preis, sondern darum, überhaupt eine Wohnung zu finden. Deshalb müssen wir die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder für andere Zwecke dringend stoppen. Das können die Gemeinden mit dem neuen Gesetz jetzt in die Hand nehmen.“

Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, durch eine kommunale Satzung für das gesamte Gemeindegebiet oder Teile davon die Umnutzung von vorhandenem Wohnraum von einer Einzelfallerlaubnis der Kommune abhängig zu machen. Voraussetzung für den Erlass einer solchen kommunalen Satzung ist, dass die Gemeinde gewissenhaft prüft, ob es andere, weniger einschneidende Maßnahmen gibt, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen und ebenfalls in absehbarer Zeit Abhilfe bringen. Sind solche Alternativen nicht vorhanden, kann sich die Gemeinde für den Erlass einer solchen Satzung entscheiden.

„Sie entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungshoheit, ob sie von den Möglichkeiten dieses Gesetzes Gebrauch machen wollen. Wir geben ihnen ein scharfes Schwert an die Hand, über dessen Einsatz sie entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten selbst entscheiden“, beschreibt der Minister den Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden.

Das Gesetz erfasse jedoch nicht marginale Änderungen. „Eine moderate gewerbliche oder freiberufliche Nutzung von Wohnraum, zum Beispiel nur eines Zimmers in der Wohnung für die Büroarbeit eines Unternehmers, bleibt damit weiterhin möglich. Das Gesetz definiert daür Ausnahmen. Zudem soll eine genehmigungsfreie Nutzung zu anderen als Wohnzwecken möglich sein, wenn diese höchstens bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres umfasst“, erläutert Christian Pegel weiter. Bei Nebenwohnungen ist eine Genehmigung möglich, wenn die Überlassung der Wohnung an wechselnde Nutzer an höchstens 90 Tagen im Kalenderjahr erfolgt.

Wohnungen, die an Feriengäste vermietet werden, erhalten eine Wohnraumnummer. Damit soll den Kommunen eine Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes ermöglicht werden. Diese Nummer ist anzugeben, wenn die Nutzung einer Wohnung zu diesem Zweck angeboten oder beworben wird, etwa in Zeitungsinseraten oder auf einschlägigen Internetplattformen. Zudem wird für diese Wohnungen das Führen eines Belegungskalenders Pflicht. „Dieses System aus Genehmigungs- und Anzeigepflichten soll sicherstellen, dass bestehender Wohnraum erhalten bleibt und Wohnungen nur in einem moderaten Rahmen für andere Zwecke als das dauerhafte Wohnen genutzt werden“, so Pegel.

Sauenzuchtanlage Alt Tellin

Backhaus: Großanlage in Alt Tellin wird nicht 1:1 wiederaufgebaut

Schwerin – Der Landtag hat sich heute in seiner aktuellen Stunde mit dem verheerenden Brand in der Sauenzuchtanlage Alt Tellin befasst. Redner aller Fraktionen waren sich einig, dass eine reine Tierproduktion, wie sie die Anlage darstellte, von niemandem mehr akzeptiert würde. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt, einen Wiederaufbau der Anlage werde er nicht unterstützen. Dies sei auch nicht nötig:

„Ich habe mit dem Eigentümer und den Geschäftsführern der abgebrannten Zuchtanlage gesprochen und bin froh, dass auch sie erkennen, dass solche Betriebe nicht in die Zeit und nicht nach Mecklenburg-Vorpommern passen.

Einen Wiederaufbau der Sauenzuchtanlage, so wie sie bisher genehmigt war, wird es nicht geben. Wir haben uns darauf verständigt, in Alt Tellin ganz neue Wege zu gehen.

Es soll dort eine Modellanlage der Zukunft entstehen – ein „Stall 4.0“. Mein Anspruch ist eine bodengebundene Landwirtschaft mit 2 Großvieheinheiten je Hektar, Stallungen, die den neuesten wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen entsprechen, für mehr Tierwohl und das Ganze im Paket mit guten Arbeitsplätzen.

Für solch ein Projekt müssen viele Menschen zusammenarbeiten. Das könnte in einem Beirat geschehen, bestehend aus Mitgliedern der Gemeinde, des Landkreises und der Verbände zum Beispiel BUND und Tierschutzbund.

Zusätzlich sollte das Projekt wissenschaftlich begleitet werden – zum Beispiel durch das Thünen-Institut. Ich biete mich gerne an, diesen Prozess zu moderieren und die Akteure an einen Tisch zu holen. Verabredet wurde, dass die LFD nun einen Konzeptvorschlag erarbeitet, damit wir möglichst bald ins Handeln kommen.

Es ist bedauerlich, dass erst ein verheerender Brand geschehen musste und so praktisch zum Fanal einer fehlgeschlagenen Idee der Tierproduktion wurde. Aber wenn wir es klug anstellen, kann aus der Asche der Anlage in Alt Tellin ein Zukunftsmodell entstehen, das eine Strahlkraft weit über unsere Landesgrenzen hinaus entwickelt.“

Änderung des Medienstaatsvertrags

Schwesig: Staatsvertragsländer machen NDR fit für die mediale Zukunft

Schwerin – „Mit dem neuen Staatsvertrag wird der NDR offener, transparenter und fit für die Zukunft“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Landtag bei der Einbringung des Staatsvertrages. Der Staatsvertrag ist das letzte Mal 2005 angepasst geworden. “So war die Überarbeitung dringend nötig. Zum einen wegen der Anpassung an die neuen medienrechtlichen Vorschriften, wie den Medienstaatsvertrag vom November 2020. Zum anderen wollen wir auch die Gremien, die den NDR gestalten, zeitgemäß aufstellen“, so die Regierungschefin.

Wichtigste Änderung ist die Begrenzung der Amtsperioden der Gremien und der Intendantin bzw. des Intendanten. Schwesig: „Ein Wechsel nach einer gewissen Zeit und eine Modernisierung tun dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem NDR gut.“ So sei die Mitgliedschaft in einem Gremium künftig für höchstens für zwei Amtsperioden möglich. Intendant bzw. Intendantin könne man höchstens drei Amtsperioden lang bleiben. Für alle Mitglieder im Verwaltungsrat seien in Zukunft fachliche Qualifikationen im Bereich Finanzen, Medien, Rechtswissenschaften oder Journalismus nötig. „Die Besetzung bzw. die Wahl der Gremienmitglieder erfolgt von nun nach dem Prinzip der Geschlechterparität: genauso viele Frauen wie Männer.“

Sitzungen des Rundfunkrates finden künftig öffentlich statt, auch eine audiovisuelle Übertragung der Sitzung für die Öffentlichkeit wird möglich. „Damit wird die Arbeit des Rundfunkrates transparenter gemacht. Und zur Transparenz gehört eben auch Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bisher waren die sogenannten festen, freien Mitarbeiter den Tarifbeschäftigten nicht gleichgestellt. Künftig haben sie die gleichen Personalvertretungsrechte wie Festangestellte“, erläuterte Schwesig und bat um Zustimmung zum Staatsvertrag.

M-V-Tag jetzt am 10./11. Juli 2021

Neuer Termin: Mecklenburg-Vorpommern-Tag wird auf den 10./11. Juli 2021 verschoben

Schwerin – Der Mecklenburg-Vorpommern-Tag, der ursprünglich im September 2020 stattfinden sollte und Pandemie-bedingt zunächst auf das erste Juni-Wochenende 2021 verschoben worden war, soll nun am 10./11. Juli 2021 stattfinden. Darauf haben sich die Staatskanzlei und die gastgebende Universitäts- und Hansestadt Greifswald verständigt.

„Die Corona-Pandemie macht leider erneut eine Verschiebung des MV-Tages erforderlich“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue. „Wir haben uns diesen Schritt gemeinsam mit der Gastgeberstadt Greifswald wohl überlegt. Der MV-Tag am 10./11. Juli 2021 wird deshalb auch anders aussehen, als wir es vom größten Landesfest in Mecklenburg-Vorpommern gewohnt sind.“

Dazu gehört, dass der MV-Tag auf zwei Tage konzentriert wird. Auf Bühnenprogramme an den Abenden soll verzichtet werden. Alle Präsentationen finden im Freien statt. Es wird ein Hygienekonzept für das Veranstaltungsgelände, insbesondere für Zelte und Pagoden geben.

„Mit dem MV-Tag im Juli wollen wir ein Zeichen des Miteinanders setzen. Wir wollen bis zum Sommer gemeinsam bei der Bekämpfung der Pandemie ein großes Stück weitergekommen sein“, so Dr. Heiko Geue. Der Chef der Staatskanzlei dankte zugleich allen Partnern, Medienpartnern, Beteiligten und Ausstellenden sowie der Universitäts- und Hansestadt für die Ausdauer und Geduld der vergangenen Monate.

Greifswalds Oberbürgermeister, Dr. Stefan Fassbinder sagte: „Unsere Stadt, die Vereine, die vielen Künstlerinnen und Künstler freuen sich auf den Mecklenburg-Vorpommern-Tag.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie der städtischen Betriebe arbeiten engagiert an der Vorbereitung unseres Landesfestes. Unser Ziel ist es nach wie vor, in Greifswald einen MV-Tag als Fest der Begegnung zu organisieren – mit größtmöglicher Rücksichtnahme, Solidarität und Sicherheit. Ich betrachte dies auch als ein Signal der Zuversicht und der Hoffnung auf die Rückkehr zu mehr Freude und Normalität in unserem Leben.“

Verstorbene in der Corona-Pandemie

Gedenken für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie am 18. April

Schwerin – Am 18. April 2021 richtet der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin die „Zentrale Gedenkveranstaltung für die Todesopfer der Corona-Pandemie in Deutschland“ aus.

Aus diesem Anlass hat Innenminister Torsten Renz für den Tag der Gedenkveranstaltung landesweite Trauerbeflaggung angeordnet. Die Flaggen werden in den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf halbmast gesetzt.

Innenminister Torsten Renz: „Viele Menschen sind an oder mit einer Corona-Infektion verstorben, in unserem Bundesland bisher 916. Häufig konnten sich Angehörige und Freunde durch die Einschränkungen in der Pandemie nicht angemessen verabschieden, eine Situation, die für Hinterbliebene oft nur schwer zu ertragen ist. Mit der Trauerbeflaggung wollen wir ein sichtbares Zeichen der Anteilnahme und des Zusammenhalts in dieser schwierigen Zeit setzen.“

Dörfliche Entwicklung im Landkreis Rostock

Schwerin – Per Videokonferenz übergab der Minister für Landwirtschaft und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, am Dienstag zehn Förderbescheide an Gemeinden im Landkreis Rostock. Insgesamt knapp 7 Millionen Euro stellt das Land gemäß der Richtlinie für integrierte ländliche Entwicklung (ILERL M-V) für Projekte der Dorfentwicklung zur Verfügung.

Minister Backhaus betont: „Ich freue mich, dass im Landkreis Rostock mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet und Freizeitangebote geschaffen werden. Wenn wir von gleichen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum sprechen, dann gehören auch Entfaltungs- und Erholungsräume dazu.“

Neben Baumaßnahmen für Kindertagesstätten und Schulen werden auch ein Wanderweg und die Sanierung eines Dorfgemeinschaftshauses gefördert.

Konkret geht es bei den Förderungen um folgende Projekte:

Erweiterungsbau der Kindertagesstätte „Waldgeister“ in der Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Amt Bad Doberan-Land)

Um den anwachsenden Bedarf an Kita-Plätzen decken zu können, hat sich die Gemeinde Ostseebad Nienhagen zu einem Erweiterungsbau der Kita „Waldgeister“ entschlossen. Damit werden im Untergeschoss neue Räumlichkeiten für den Krippenbereich, für eine Kochküche und einen Kinderwagenraum geschaffen. Im Obergeschoss entstehen zusätzliche Räumlichkeiten für die Kindergarten-Gruppen. Eine neue Kochküche wird die Kinder der gesamten Einrichtung täglich frisch mit Mahlzeiten versorgen. Der Erweiterungsbau wird sich dem bereits vorhandenen Bau anpassen. Für die Dacheindeckung ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen.

Derzeit besuchen insgesamt 88 Kinder die Einrichtung. Mit dem Erweiterungsbau werden 35 zusätzliche Plätze geschaffen.

Gesamtkosten: ca. 1,5 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 900.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – Juli 2022

Erweiterungsbau der Kindertagesstätte „Kindertraum“ in der Gemeinde Stäbelow (Amt Warnow-West)

Um der steigenden Zahl an Kindern eine Betreuung anbieten zu können, plant die Gemeinde Stäbelow einen eingeschossigen Erweiterungsbau für die bestehende Kita mit zusätzlich 33 Betreuungsplätzen. In diesen Erweiterungsbau sollen Gruppen- und Gruppenneben­räume, Sanitärräume sowie ein, Kinderwagen- und Abstellraum entstehen. Ebenfalls ist ein neuer Personalraum geplant. Derzeit besuchen 46 Kinder die Einrichtung. Betreiber ist die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land.

Gesamtkosten: ca. 950.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 600.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – September 2022

Sanierung der Kindertagesstätte „Kattenkorf“ in der Ortslage Kavelstorf, 2. BA (Gemeinde Dummerstorf)

Die Kindertagesstätte „Kattenkorf“ in Kavelstorf wurde bereits in den vergangenen Jahren umfangreich saniert. Durch einen Erweiterungsbau sind zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden. Im 2. Bauabschnitt soll nun der Erweiterungsbau mit dem Altbau durch eine Überdachung miteinander verbunden werden. In dem Altbau müssen die Sanitäreinrichtungen sowie die Gruppenräume und Flure erneuert werden. In der Kita können bis zu 146 Kinder betreut werden.

Gesamtkosten: ca. 650.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 500.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – Juni 2022

Sanierung der Kindertagesstätte „Eulennest“ in der Gemeinde Glasewitz (Amt Güstrow-Land)

Die Gemeinde Glasewitz ist Eigentümerin der Kindertagesstätte „Eulennest“. Zurzeit werden 35 Kinder in dieser Einrichtung betreut; die Tendenz ist steigend. Um den Anforderungen an eine zeitgemäße Kindereinrichtung gerecht zu werden, sind eine Sanierung der Kindertagesstätte und ein Anbau von weiteren Räumlichkeiten erforderlich. Vorgesehen ist die Erneuerung der Heizungs- und Sanitärinstallation sowie der gesamten Elektrik mit Beleuchtung und Fluchtwegebeleuchtung. Fußböden müssen renoviert, die Wände gemalert und die Innentüren ersetzt werden. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung war auch schon lange erforderlich.

Gesamtkosten: ca. 575.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 430.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – April 2021

Dacherneuerung der Kindertagesstätte „Glückskäfer“ in der Gemeinde Sarmstorf (Amt Güstrow-Land)

Das Gebäude, in dem die Kindertagesstätte untergebracht ist, wurde 1958 errichtet. In den vergangenen Jahren wurden bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen, wie die Erneuerung der Fenster, der Heizungsanlage, Modernisierung der Sanitäranlagen, Fußböden sowie ein Anbau an das Bestandsgebäude aufgrund der steigenden Nachfrage an Kita-Plätzen. Das Dach des Gebäudes weist jedoch schwere Beschädigungen auf. Eine umfassende Sanierung des Daches ist deshalb unumgänglich. Diese Maßnahme umfasst den Abbruch des Daches und die Erneuerung mit Betondachpfannen sowie die Neueinfassung des Schornsteins mit Zinkblech.

Insgesamt 36 Kinder werden in der Einrichtung betreut (18 Krippen- und 18 Kindergartenkinder.)

Gesamtkosten: ca. 50.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 35.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – Oktober 2021

Erneuerung der Sanitäranlagen in der Kindertagesstätte und Grundschule in der Gemeinde Mühl-Rosin (Amt Güstrow-Land)

Das bestehende Gebäude, in dem die Grundschule, der Hort und die Kindertagesstätte untergebracht sind, wurde 1966 errichtet. In den letzten Jahren wurden Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fenster, Fassade, Elektro und Heizung vorgenommen. Nunmehr ist es geplant, die alten sanitären Anlagen umfassend zu sanieren, um den Hygieneanforderungen an eine zeitgemäße Kindereinrichtung zu entsprechen.

Dazu sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen:- Schaffung normgerechter Türöffnungen mit neuen Türen

– Sanierung der Fußböden
– Maler- und Fliesenarbeiten
– Elektroinstallation
– Sanitär- und Heizungsinstallation
– Neue Waschbecken und WC mit Trennwänden und Türen

Insgesamt besuchen 135 Kinder die Einrichtung.

Gesamtkosten: ca. 95.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 70.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – Oktober 2021

Ausbau des Wanderweges an der L 142 Augustenruh – Goldewin – Mistorf (Gemeinde Mistorf, Amt Güstrow-Land)

Die Gemeinde Mistorf beabsichtigt den Bau eines ca. 1,9 km langen Wander- und Schulweges in zwei Bauabschnitten von Augustenruh über Goldewin bis Mistorf. In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein solcher Weg schon in der Nachbargemeinde Lüssow bis Augustenruh gebaut. Dieser Weg erfreut sich eines hohen Zuspruchs und wird sehr gut angenommen. Die Gemeinde Mistorf strebt nun an, in Fortführung des Wander- und Schulweges einen gleichen Weg von Augustenruh und Goldewin und Mistorf zu bauen. Ziel ist es, eine gefahrlose fußläufige Verbindung zwischen diesen Ortsteilen der Gemeinde zu schaffen, mit einem Anschluss zum Naherholungsgebiet Bauernsee und dem Nachbarort Lüssow. Innerhalb der Ortslagen können vorhandene Wege und Anliegerstraßen genutzt werden. Der geplante Weg wird in einer Breite von 2,0 m gebaut und wird überwiegend mit Asphalt befestigt. Diese Maßnahme soll die ländliche und touristische Infrastruktur und auch das äußeren Erscheinungsbilde der Gemeinde Mistorf aufwerten. Der Weg wird zudem barrierefrei zugänglich sein.

Gesamtkosten: ca. 400.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 360.000 Euro
Durchführungszeitraum: April 2021 – Oktober 2021

Sanierung Straße und Gehweg in der Ortslage Gehmkendorf (Gemeinde Jördenstorf, Amt Mecklen­burgische Schweiz)

Die Ortslage Gehmkendorf ist eine ländlich geprägte Ortschaft der Gemeinde Jördenstorf und gilt als „Einfahrtstor“ zur Mecklenburgischen Schweiz. Durch die grundhafte Straßen- und Gehwegsanierung wird die Attraktivität und Verkehrssicherheit des Schulweges der Kinder sowie der gesamten Bevölkerung gesteigert. Zudem wird das dörfliche Erscheinungsbild qualitativ verbessert.

Gesamtkosten: ca. 700.000 Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 520.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März – November 2021

Neubau einer Grundschule im OT Diekhof (Stadt Laage)

Die Stadt Laage hat sich im OT Diekhof für einen langfristig gesicherten Schulstandort entschieden. Der Einzugsbereich umfasst eine Vielzahl von Ortschaften, aus denen 81 Kinder in den Klassen 1 bis 4 unterrichtet werden. Künftig werden noch mehr Kinder erwartet.

Das bestehende Gebäude wurde um 1936 als Offiziers­casino im Stil der typischen Vorkriegsarchitektur erbaut. 1995/96 erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen. Seitdem erfolgten keine Maßnahmen an der Bausubstanz. Eine Sanierung des Bestandes würde bei Weitem die Kosten eines Neubaus übersteigen. Die Stadt Laage hat sich deshalb für einen Neubau auf einem nahegelegenen, städtischen Grundstück entschieden. Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet. Das neue Schulgebäude und die Außenanlagen werden barrierefrei sein, es wird ein Fahrstuhl und im Erdgeschoss ein Behinderten-WC eingebaut.

Gesamtkosten: 4,5 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 1,5 Mio. Euro
Umsetzungszeitraum: April 2021 – Juni 2023

Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit integrierter Feuerwehr in der Ortslage Viecheln (Gemeinde Behren-Lübchin, Amt Gnoin)

Die Gemeinde Viecheln will ein neues Dorfgemeinschafts­haus bauen, das als Zentrum für die örtliche Kultur- und Freizeitarbeit und für die Feuerwehr dienen und als Begegnungsstätte das Dorfleben bereichern soll. Das neue Dorfgemeinschaftshaus mit integrierter Feuerwehr wird als Massivgebäude errichtet. Das Raumprogramm sieht einen Mehrzweckraum für ca. 100 Personen mit Tresen und einer Teeküche vor, einen Vereinsraum, ein Bürgermeisterbüro, verschiedene Lager- und Technikräume sowie die erforderlichen WCs (auch barrierefrei) vor. Im Feuerwehrbereich sind eine Fahrzeughalle, Umkleide­räume sowie Nebenräume geplant. Damit wird der Feuerwehrstandort Viecheln langfristig gesichert und erfüllt künftig alle gesetzlich vorgegebenen Standards an eine zeitgemäße Feuerwehr. Derzeit leisten 54 aktive Kameradinnen und Kameraden sowie 17 Jugendfeuerwehrmitglieder ihren Dienst in der Gemeinde. Davon sind 16 Kameraden am Standort Viecheln tätig.

Gesamtkosten: ca. 1,3 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 940.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – Juni 2022

Lehrerbedarf für die Jahre 2021 bis 2035

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat von 2017 bis 2020 insgesamt 2.861 neue Lehrkräfte eingestellt. Dies geht aus dem fortgeschriebenen Bericht zur Lehrerbedarfsentwicklung für die Jahre 2021 bis 2035 hervor, den Bildungsministerin Bettina Martin dem Kabinett vorgelegt hat. Allein in den vergangenen drei Jahren hat das Land jährlich über 700 Lehrkräfte in den öffentlichen Schuldienst eingestellt. Im Jahr 2019/2020 entsprach dies fast sieben Prozent des gesamten Lehrkörpers. Im Jahr 2020 gab es mit 877 Neueinstellungen so viele wie nie zuvor in der Geschichte des Landes.

„Die Zahlen zeigen, dass der Generationswechsel in den Lehrerkollegien der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern längst begonnen hat“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern hat auch in den kommenden Jahren einen großen Lehrerbedarf, weil viele Lehrerinnen und Lehrer altersbedingt in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die Herausforderungen, freie Stellen zu besetzen, sind groß, weil auch die anderen Länder nach neuen Lehrkräften suchen und wir uns in einem bundesweiten Wettbewerb um die Fachkräfte befinden. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bereits weitreichende Maßnahmen ergriffen, damit es gelingt, in den kommenden Jahren auch zahlreiche neue Lehrkräfte für den Schuldienst bei uns zu gewinnen“, sagte sie.

Martin verwies auf das 200-Millionen-Schulpaket, das mit Blick auf die Lehrkräftegewinnung und -haltung aufgelegt wurde und weitreichende Verbesserungen bringt. „Wir haben die Anzahl der Lehrkräfte, die wir im eigenen Land ausbilden, erhöht. Im Grundschulbereich haben wir die Studienplätze mehr als verdoppelt, indem wir bereits im Wintersemester 2020/2021 einen neuen Studiengang für das Grundschullehramt in Rostock neu eingeführt haben. An der Universität Rostock haben wir die Kapazitäten im Grundschullehramt erhöht. Ein weiterer wichtiger Schritt: Wir haben die Vergütung der Grundschullehrkräfte auf A13/E13 angehoben und damit die Attraktivität des Berufs erhöht. Und: Da wir wissen, dass wir auch in den kommenden Jahren weiterhin Lehrkräfte im Seiteneinstieg zum Einsatz bringen werden, haben wir ihre Qualifizierung reformiert und streben weitere Verbesserungen an. Der Gesetzentwurf liegt dem Landtag in dieser Woche zur Entscheidung vor. All diese Schritte werden in den kommenden Jahren dabei helfen, die Herausforderung zu meistern, den hohen Lehrkräftebedarf im Land besser zu decken“, so die Bildungsministerin.

Die Lehrerbedarfsprognose bildet für diese Planungen eine wichtige Grundlage. „Wir werden weiterhin große Anstrengungen unternehmen, damit auch zukünftig genügend gut ausgebildete Lehrkräfte vor den Klassen stehen. Dabei geht einerseits darum, unsere Lehrerinnen und Lehrer möglichst lange zu halten und ihnen eine gute und langfristige Perspektive zu bieten“, sagte Martin. Gleichzeitig würden mehr Anreize für neue Fachkräfte gesetzt und aktiv um sie geworben, auch weit über die Landesgrenzen hinaus.

Alle fünf Jahre schreibt das Land die Lehrerbedarfsprognose fort. Sie basiert auf den Anstrengungen in den vergangenen Jahren und ist an möglichst gefestigten demografischen Rahmenbedingungen ausgerichtet. Im gesamten Betrachtungszeitraum für die Jahre 2021 bis 2035 erwartet das Land – anders als in den vergangenen Jahren – einen Rückgang der Schülerinnen- und Schülerzahlen und ein damit möglicherweise verbundenes Absinken der Lehrerbedarfsstellen. Allerdings bleibt der Lehrkräftebedarf in den kommenden mindestens fünf Jahren auf einem hohen Niveau.

Auch der danach folgende Rückgang wird voraussichtlich nicht von Dauer sein: Viele langfristige Prognosen gehen davon aus, dass sich Mitte/Ende der 2030er die Schülerzahlen stabilisieren und in der Folge wieder ansteigen – somit auch die damit verbundenen Lehrkräftebedarfe.

Laut Prognose muss Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden fünf Jahren pro Schuljahr jeweils zwischen 600 und 800 Lehrkräfte einstellen. Die Prognose zeigt den ungefähren Einstellungsbedarf auf. Wenn sich die Bedingungen verändern, verändert das auch den Lehrerbedarf. Das heißt, der tatsächliche Bedarf pro Schuljahr kann von der Prognose abweichen – auch nach unten.

So liegen die konkreten Bedarfszahlen für das Schuljahr 2021/2022 inzwischen vor. Mecklenburg-Vorpommern hat zum Schuljahr 2021/2022 einen tatsächlichen Einstellungsbedarf von 505 Lehrkräften. Diese Anzahl ist notwendig, um die Unterrichtsversorgung im Land im kommenden Schuljahr abzusichern.

Maßnahmen im Überblick:

200-Millionen-Euro-Schulpaket geschnürt

Mit den Investitionen in die Bildung macht die Landesregierung den Arbeitsplatz „Schule“ für Lehrkräfte attraktiver und verbessert die Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler.

  • Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften ab dem 1. August 2020 (E 13/A 13)
  • Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 können Lehrerinnen und Lehrer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, neben den bereits bestehenden Anrechnungsstunden (eine Stunde ab 57 Jahren, eine weitere Stunde ab 60 Jahren) insgesamt bis zu vier Anrechnungsstunden pro Woche erhalten.
  • Lehrkräftein der gymnasialen Oberstufe werden weiter entlastet. Auch sie können weitere Anrechnungsstunden pro Woche erhalten. Über die Verteilung im Einzelfall entscheidet die jeweilige Schule.

Referendariat attraktiver gestaltet

Mit den Veränderungen beim Referendariat für den Schuldienst sorgt die Landesregierung dafür, dass der Übergang von der Universität in die Ausbildung an der Schule besser gelingt und sich Wartezeiten verringern.

  • Das Land stellt viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare ein (Termine sind der 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober eines jeden Jahres).
  • Im April 2021 absolvieren mit 836 Referendarinnen und Referendare so viele wie noch nie den Vorbereitungsdienst an den Schulen.

Einstellungsverfahren vereinfacht

Mit den erheblichen Verbesserungen und Vereinfachungen bei den Einstellungsverfahren vor allem für ehemalige Referendarinnen und Referendare stellt Mecklenburg-Vorpommern sicher, dass im Land ausgebildete Nachwuchslehrkräfte besser im Land gehalten werden können.

  • Referendarinnen und Referendare an den Schulen erhalten nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung eine Übernahmezusage. Die bisher notwendigen extra Ausschreibungen entfallen. Für die Nachwuchslehrkräfte entfällt damit ein weiteres Bewerbungsverfahren. Für die Schule besteht Planungssicherheit.
  • Stellenausschreibungen können vorgezogen werden, um möglichst früh freiwerdende Stellen zu besetzen. Das Land betreibt damit eine strategische Personalplanung.

Seiteneinsteiger-Qualifizierung verbessert

Die Änderungen in der Seiteneinsteiger-Qualifizierung tragen dazu bei, dass Bewerberinnen und Bewerber auf das Unterrichten an der Schule intensiver vorbereitet werden.

  • Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte.
  • Mit Einführung einer Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung (GPQ) und der daran anschließenden Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) sowie dem Kompaktkurs hat das Land die Seiteneinsteiger-Qualifizierung reformiert.

Pilotprojekt „Ausländische Lehrkräfte“ gestartet

Mit dem Qualifizierungsprogramm verfolgt die Landesregierung einen neuen Ansatz bei der Lehrkräftegewinnung.

  • Das Land hat einQualifizierungsprogramm für Lehrkräfte aus dem Ausland aufgelegt. Im Pilotprojekt stehen zunächst 15 Stellen zur Verfügung, die sich insbesondere an ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer aus Polen mit guten Deutschkenntnissen richten.
  • In einer zweiten Stufe soll das Pilotprojekt auf Lehrkräfte in anderen Ländern ausgeweitet werden. Hierfür kooperiert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern.

Lehrerbildung an den Hochschulen gestärkt

Ziel der Verbesserungen in der Lehrerbildung ist es, die Schwundquote im Lehramtsstudium zu reduzieren und zu erreichen, dass mehr Lehramtsabsolventinnen und -absolventen ihr Studium beenden.

  • Seit dem Wintersemester 2020/2021 bildet Mecklenburg-Vorpommern mehr Grundschullehrkräfte aus. Mit 225 Studienplätzen stehen an der Universität Greifswald und an der Universität Rostock insgesamt mehr als doppelt so viele Studienplätze wie früher zur Verfügung.
  • An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze für das Lehramt an beruflichen Schulen angeboten werden. Damit werden auch hier die Ausbildungskapazitäten erhöht.
  • Angehende Lehrerinnen und Lehrer haben jetzt bessere Möglichkeiten, sich mit den Vorzügen einer Schule im ländlichen Raum vertraut zu machen. Für Praktika und schulpraktischen Übungen während des Studiums können sie Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Für die Zuschüsse stehen bis zum Jahr 2030 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.

Lehrerwerbekampagne stetig weiterentwickelt

Mit der Lehrerwerbekampagne und dem Karriereportal für den Schuldienst macht das Land auf das attraktive Angebot an freien Stellen aufmerksam und bietet einen leichten Berufseinstieg.

  • Mecklenburg-Vorpommern wirbt in Zeitungen, Zeitschriften, online und immer mehr bei Social Media. Um innerhalb des Landes auf die Aktivitäten aufmerksam zu machen und Touristen, Mecklenburger und Vorpommern anzusprechen, wirbt das Land im öffentlichen Raum mit Großplakaten.
  • Aktuell setzt das Land auch auf eine fahrende Botschafterin: Seit dieser Woche kurvt eine Straßenbahn des Schweriner Nahverkehrs durch die Landeshauptstadt, um auch im politischen Zentrum von Mecklenburg-Vorpommern darauf aufmerksam zu machen, dass das Land gut ausgebildeten Nachwuchs sucht, verbeamtet, gleich bezahlt und gut unterstützt.

Besondere Projekte zur Lehrerwerbung aufgelegt

Besondere Projekte zur Lehrernachwuchsgewinnung bieten potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, Schulen kennenzulernen oder persönliche Kontakte zu knüpfen.

  • Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt gemeinsam mit den Universitäten und dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung, den Staatlichen Schulämtern und Schulen sogenannteSchulmessen durch. Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit, Schulen im ländlichen Raum kennenzulernen und schon während des Studiums Kontakte zu Schulleiterinnen und Schulleitern zu knüpfen.
  • 2019 hat das Land erstmals eine LehrerbildungsLANDPARTIE nach Pasewalk, Torgelow, Löcknitz, Eggesin, Ahlbeck, Ueckermünde und Stettin gemacht. Sie fand in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB), der Universität Rostock und der Universität Greifswald, dem Staatlichen Schulamt Greifswald sowie Schulen und Trägern im Landkreis Vorpommern-Greifswald statt.
  • Im September 2021 plant das Land eine LehrerbildungsLANDPARTIE für berufliche Schulen. Sie soll an das Regionale Berufliche Bildungszentrum Neustrelitz führen und wird in Kooperation mit dem Institut für Berufspädagogik der Uni Rostock veranstaltet.
  • In Planung ist ebenfalls ein digitales Event „Ländliche Schulen entdecken“ im November 2021.