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Kategorie: MeckPomm

Reform der Grundsteuer

Grundsteuer: Landesregierung will das Bundesmodell anwenden

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat Finanzminister Reinhard Meyer die Pläne für die Reform der Grundsteuer vorgestellt. Die Landesregierung wird das Bundesmodell anwenden, die Öffnungsklausel soll folglich nicht in Anspruch genommen werden.

Das Bundesmodell orientiert sich bei der Bemessung der Grundsteuer an der marktüblichen Bewertung von Grundstücken, die im Gegensatz zu reinen Flächenmodellen ein Maximum an Steuergerechtigkeit gewährleistet. Ein eigenes Landesgesetz ist nun nicht mehr notwendig, da das Land dem Bundesmodell bereits im Bundesrat zugestimmt hat. Die Entscheidung für das Bundesgesetz ermöglicht eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten.

Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform sind im Land Mecklenburg-Vorpommern bis Mitte 2024 rund 1,2 Mio. Grundstücke durch die Finanzämter neu zu bewerten. Dies soll ganz überwiegend automatisiert erfolgen. Hierfür werden in der Finanzverwaltung bis 2022 die Voraussetzungen geschaffen, damit die Erklärungen von den Eigentümern elektronisch eingereicht und von der Finanzverwaltung elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Für die Berechnung des Grundsteuerwertes werden nur wenige Daten benötigt. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Fläche des Grundstücks, die Wohn- / Nutzfläche, das Baujahr, den Bodenrichtwert und die Art des Grundstücks.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Zeit drängt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns noch bis 2025 eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Grundsteuerreform gewährt. Bis dahin muss die Reform abgeschlossen sein. Mit der Entscheidung für das Bundesmodell haben wir nun den ersten Schritt getan. Mir war wichtig, diese Entscheidung auch mit der kommunalen Ebene abgestimmt zu haben, schließlich geht es allein um kommunale Steuereinnahmen. Und ich bin sehr froh, dass wir uns gemeinsam für das Bundesmodell ausgesprochen haben, denn das ist mit seiner wertabhängigen Komponente das gerechteste Modell.“

Haushalt 2021 des LK Mecklenb. Seenplatte

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über die Haushaltssatzung 2021 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte entschieden. Dem Landkreis wurde die Aufnahme von Investitionskrediten bis zu 17,7 Mio. Euro genehmigt. Damit können wichtige Investitionen, u. a. bei den Schulen und Kreisstraßen, finanziert werden. Die Kreisumlage, die die kreisangehörigen Kommunen an den Landkreis leisten müssen, hat der Landkreis gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 43,294 Prozent der Umlagegrundlagen gesenkt.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte konnte das Haushaltsjahr 2020 auch mit Unterstützung durch die vom Land gezahlten Konsolidierungshilfen sowie durch die höhere Bundeserstattung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich der Sozialleistungen sehr erfolgreich abschließen.

„Der Jahresabschluss für 2020 ist zwar noch nicht festgestellt, aber die vorläufigen Daten zeigen bereits, dass der Landkreis die letzten Defizite abbauen konnte und den vollständigen Haushaltsausgleich erreicht hat“, zeigt sich Innenminister Torsten Renz erfreut. „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises für die tatkräftige Unterstützung des langwierigen Konsolidierungsprozesses und wünsche dem Landkreis, dass er die hinzugewonnenen finanziellen Handlungsspielräume mittel- und langfristig erhalten kann.“

Drese für Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Infolge der vom Bund geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes fordert Sozialministerin Stefanie Drese eine weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage. Die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen bundesweit verbindlichen Vorgaben sind nach Ansicht von Drese für Familien mit Kindern im Kita- und Schulalter eine riesige Belastung. „Deshalb müssen die Unterstützungsangebote ausgebaut werden“, so Drese.

Im Januar 2021 ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 Tage verdoppelt worden. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird.

Drese: „Jetzt sollte eine Erhöhung auf 30 beziehungsweise 60 Tage erfolgen. Die zusätzlichen Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen oder wenn die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderkrankengeld sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

 

 

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Alternativprogramm zur Waldolympiade 2021

Schwerin – Der Wald kann uns helfen, gesund und fit zu bleiben. Dieses Aha-Erlebnis ist das Anliegen der Waldolympiade, zu der die Forstämter der Landesforst seit 2007 zum Ende des Schuljahres Viertklässler des Landes einladen. Aufgrund der Covid-19 Pandemiesituation kann die Waldolympiade allerdings auch im diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Unter Coronabedingungen wird sie als Wettbewerb „Wald und Gesundheit“ ausgetragen, so dass die Kinder nicht unbedingt im Klassenverband handeln müssen.

„Uns geht es darum, den Kindern die vielfältigen Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz näherzubringen“ sagte Backhaus. „Der Wald dient uns auch zur Erholung und Gesunderhaltung – er ist quasi unsere grüne Apotheke.“ Bereits im vergangenen Jahr habe coronabedingt improvisiert werden müssen. Kinder aus 35 Schulen hatten dennoch an der Waldolympiade teilgenommen. Das beweise, dass sich Kinder auch in Zeiten von TicToc und Playstation noch immer für die Natur und sportliche Aktivitäten begeistern lassen, so Backhaus.

Bis zum 31.Mai können Viertklässler alleine, in Familie oder – wenn möglich – im Klassenverband sich selbst Parcours in einem Forst des Landes zusammenstellen, von denen sie denken, dass sie ihre Gesundheit und Sportlichkeit fördern. Die absolvierten Stationen müssen mit Zeichnungen oder Fotos bzw. Videos dokumentiert und in eine Karte – der Wald-Gesundheits-Schatzkarte – eingetragen werden. Zusammen mit einem Formular von der Internetseite des Landesforstes ist diese Karte als Wettbewerbsbeitrag an den Landesforst zu schicken.

Außerdem können sich die Wettbewerbsteilnehmer an der Wahl des Maskottchens für die Landesforst beteiligen. Die Forstleute haben eine Vorauswahl von sechs Tieren getroffen (Eichhörnchen, Igel, Frosch, Hummel, Ameise, Schwarzspecht). Die Kinder können hieraus ihr Lieblingstier wählen und die Entscheidung begründen.

Jede Einsendung zum Wettbewerb wird mit einem „Waldgesundheitsexperten-Zertifikat“ belohnt und Kinder, die im Klassenverband gearbeitet haben, können zusätzlich einen Walderlebnistag mit der örtlichen Försterin oder dem Förster gewinnen.

Auf rund 30 % der Fläche haben Wälder in M-V unmittelbare und vorrangige Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Dem Naturfreund werden in zahlreichen Einrichtungen wie Museen, Arboreten, Ausstellungen, Schaugattern und Lehrpfaden interessante Einblicke in die Tier- und Pflanzenwelt geboten, sowie Zusammenhänge im Ökosystem Wald dargestellt.

UMWELTBILDUNG wird in unseren Jugendwaldheimen und Waldschulen groß geschrieben.

Aber auch unsere Forstämter organisieren auf Wunsch Bildungstage und -wanderungen zum Thema Wald, Wild und Umwelt. Mit dem WALDMOBIL bereichern wir Messen, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen mit wechselnden Themen und Inhalten. Einzigartig in M-V ist auch die Samendarre Jatznick, in der als „Stätte der Kommunikation, Lehre und Begegnung“ Inhalte der forstlichen Produktion, der Holz- und Landwirtschaft und des Umweltschutzes vermittelt werden.

Ersatz der maroden Hochbrücke in Wismar

Straßenbauverwaltung informiert über neue Vorzugsvariante

Wismar – Die Prüfung der Varianten zum Ersatz der maroden Hochbrücke in Wismar ist abgeschlossen. Die Projektgruppe Großprojekte beim Straßenbauamt Schwerin hat heute im Bauausschuss der Hansestadt Wismar über den Stand der Planung zum Neubau der Hochbrücke informiert und die Vorzugsvariante vorgestellt.

„Unsere Straßenbauverwaltung hat 13 Varianten für den Ersatz der Hochbrücke erarbeitet – von Brückenneubauten an anderer Stelle über einen Neubau an der jetzigen Position bis hin zu einer ufernahen Verkehrsführung ohne Brücke über den Mühlenteich. Alle Varianten wurden technisch geplant und nach Verkehrs-, Umwelt- und Kostenaspekten bewertet. Zudem wurden städtebauliche Ansprüche der Hansestadt Wismar und Auswirkungen während der Bauzeit auf das Straßennetz in und um Wismar herum berücksichtigt“, erläutert Minister Christian Pegel und nennt das Ergebnis dieser Prüfung:

„Im Ergebnis wurde die Variante 8.1 als Vorzugsvariante ausgewählt – eine Seebrücke, die in südlicher Parallellage zur bestehenden Hochbrücke und nördlich der ehemaligen Malzfabrik Wismaria verläuft. Diese Variante bietet eine leistungsfähige und sichere Verkehrsanlage und hat auch in Sachen Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit überzeugt.“

Der Bau entlang der ausgewählten Trasse würde es ermöglichen, während großer Zeiträume des Neubaus den Verkehr wie zurzeit auf der Landesstraße 12 zu führen. Dies würde erhebliche Verkehrsstörungen im Innenstadtbereich während der Bauzeit weitestgehend vermeiden.

Ebenso ermöglicht die Variante 8.1 eine städtebauliche Entwicklung des Areals rund um die Wismaria sowie die Sanierung der alten Gebäude und des Quartiers, wie vom Investor beabsichtigt. Für die Variante 8.1 müsste zudem keine genutzte Wohnbebauung abgerissen werden, wie es bei anderen Varianten der Fall wäre.

„Nur mit steter Information und Einbeziehung aller Beteiligten kann ein solches Großprojekt wie der Ersatz der Hochbrücke Wismar gelingen. Es war uns daher immer wichtig, die Bürgerschaft der Stadt Wismar und die zuständigen Gremien über die aktuellen Arbeitsstände und Prüfergebnisse zu informieren. Ebenso möchten wir die Interessen der Anwohner sowie des Investors der Wismaria, der uns mit seinem Entgegenkommen die jetzige Variante ermöglicht hat, größtmöglich miteinzubeziehen“, sagte Pegel.

Die Vorzugsvariante wird anschließend Gegenstand des Vor- und Genehmigungsentwurfs für die Planfeststellung sein. Hierfür ist es wünschenswert, wenn die Stadt Wismar diese Vorzugsvariante unterstützt und ihre städtebaulichen Aktivitäten entsprechend ausrichtet.

Ursprünglich hatte die Straßenbauverwaltung für den Neubau eine Streckenführung im Bereich der Wismaria ins Auge gefasst, welche den Abriss der in den 1890er Jahren errichteten Malzfabrik erfordert hätte. Bis dahin war von der Genehmigungsfähigkeit des Abrisses der Ruine ausgegangen worden. Nachdem Ende 2019 ein neuer Eigentümer den Gebäudekomplex übernommen und Sanierungsabsichten vorgestellt hatte, ließ die Straßenbauverwaltung vorsorglich prüfen, ob ein Abriss des Gebäudes denkmalschutzrechtlich möglich wäre. Die Voranfrage beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass die Denkmalschutzbehörde die Wismaria als Einzeldenkmal ansieht. Ein Abriss des Gebäudes wäre somit nicht genehmigungsfähig (siehe Pressemitteilung vom 21.07.2020). Der neue Investor unterbreitete daraufhin den Vorschlag, die Straße in seine Baupläne zu integrieren. Das Straßenbauamt nahm die neue Variante in die Planungen auf und prüfte einen Ersatzneubau der Hochbrücke, der ohne Abriss des Wismaria-Gebäudes über das Areal des Investors geführt wird.

Die Landesstraße 12 verbindet Wismars Stadtkern mit dem städtischen und regionalen Straßennetz im Osten der Hansestadt. Sie ist die Hauptachse in Richtung Zentrum und schafft eine Verbindung zur Autobahn 20 sowie zur Bundesstraße 106 nach Schwerin. Die Hochbrücke aus dem Baujahr 1970 befindet sich zwischen den Knotenpunkten Dr.-Leber-Straße/Kanalstraße und Rostocker Straße/Philosophenweg. Bei turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden statische Mängel an der Spannbetonkonstruktion festgestellt. Um die Nutzungsdauer der Brücke soweit wie möglich zu verlängern, wurde sie im September 2011 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. 2012 wurden die vier Fahrstreifen auf zwei reduziert. Das Bauwerk wird engmaschig überprüft.

Im Rahmen der Prüfungen der verschiedenen Varianten war es der Straßenbauverwaltung von vornherein wichtig, mit allen Akteuren zusammenzuarbeiten und die verschiedenen Interessen in die Abwägungen einfließen zu lassen. So wurde auch der Vorschlag, die Brücke durch einen Tunnel zu ersetzen, fachlich geprüft. Der Bau eines Tunnels würde nach bisherigen Schätzungen drei bis vier Mal so viel kosten wie die favorisierte Variante. Vor dem Wirtschaftlichkeitsgebot, das die öffentliche Hand stets zu berücksichtigen hat, sind Kosten in dieser Höhe nicht zu rechtfertigen und im Landeshaushalt auch nicht abbildbar.

Entschuldungsprogramm für Kommunen

Schwerin – Mit der letzten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) hatte der Landtag ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. So werden seit 2020 jährliche Finanzhilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs aus den „Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ und Sonderzuweisungen zur Unterstützung defizitärer Kommunen zur Verfügung gestellt.

Beliefen sich die kommunalen Defizite in 2019 noch auf 485 Mio. Euro, konnten diese innerhalb eines Jahres um 25 Prozent auf 362 Mio. Euro zurückgeführt werden. Wiesen zum Stand 31. Dezember 2019 noch 189 Kommunen ein Defizit aus, reduzierte sich deren Zahl in 2020 um 36 auf 153 von landesweit 726 Kommunen. Auch insgesamt gelang es den Städten, Gemeinden und Landkreisen in 2020, ihre finanziellen Reserven zu verstärken.

Innenminister Torsten Renz: „Ich freue mich, dass sich die Finanzlage der Kommunen trotz der Corona-Pandemie in 2020 gut entwickelt hat. Hierzu haben die insgesamt höheren Finanzzuweisungen durch das neue Finanzausgleichsgesetz und die Konsolidierungshilfen maßgeblich beigetragen, aber auch die Bundes- und Landeshilfen zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle entfalten die erhoffte Wirkung. Es zeigt sich jedoch gleichermaßen, dass die Kommunen auch in Krisenzeiten verantwortungsvoll wirtschaften. Gerade mit Blick auf die gegenwärtigen und künftigen finanziellen Herausforderungen gerade für die Zeit nach der Pandemie ist es wichtig, dass die Kommunen über hinreichend Liquidität zur Aufgabenerfüllung verfügen und insbesondere die noch defizitären Kommunen mit der Unterstützung des Landes weiterhin verlässlich rechnen können.“

Das Innenministerium hat in 2020 insgesamt 83,5 Mio. Euro Konsolidierungshilfen und Sonderzuweisungen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung ausgezahlt. 104 Kommunen haben Zuweisungen nach § 27 FAG M-V erhalten, darüber hinaus haben einzelne Kommunen wie die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Vorpommern Greifswald Konsolidierungshilfen auf Grundlage noch bestehender Konsolidierungsvereinbarungen erhalten.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltslage der Gemeinden wird das Innenministerium weiter im Blick behalten. „Unser Ziel ist es, dass Erreichte zu halten und zu verstetigen. Gleichzeitig werden wir die 153 noch defizitären Kommunen weiter dabei unterstützen, den Haushaltsausgleich zu erreichen“, betonte der Minister.

Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, FAG M-V) sind die finanziellen Hilfen des Landes zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung negativer Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen und damit beim Haushaltsausgleich auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Diese und die neu eingeführten Sonderzuweisungen sind nunmehr in § 27 FAG M-V geregelt.

Stark gestiegene Infektionszahlen bei Kindern

KiTas können nur offenbleiben, wenn Schutzmaßnahmen erhöht werden

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Inkrafttreten der Corona-Kindertagesförderungsverordnung noch einmal die Notwendigkeit von erweiterten Testregelungen und Schutzmaßnahmen in Kitas und Kindertagespflegestellen begründet.

„Die aktuell in Deutschland vorherrschende Virusvariante B.1.1.7 geht mit einer erhöhten Übertragbarkeit einher, so dass wir aktuell bei Kindern eine starke Zunahme der Übertragungen sowohl im familiären Umfeld als auch in Schule und Kita beobachten“, so Drese.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Tagen vermehrt Corona-Fälle in den Kitas aufgetreten. So stieg die Zahl betroffener Kitas von 25 am 9. April auf 36 am 12. April. „Wir müssen damit rechnen, dass in den kommenden Tagen sich diese Zahl weiter erhöht“, sagte Drese.

Noch eklatanter ist die Entwicklung der Fallzahlen. So hat sich nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts die Zahl der Infektionen bei Kleinkindern im Alter von 0-4 Jahren seit Ende Februar deutschlandweit mehr als verdoppelt. Noch stärker war der Anstieg bei den fünf- bis vierzehnjährigen Kindern.

Drese: „Angesichts dieser Entwicklung bestanden drei Handlungsmöglichkeiten. Erstens: keine Änderungen vornehmen und abwarten, zweitens: die sofortige Schließung der Kitas oder drittens: vermehrte Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.“

Gemeinsam mit der kommunalen Ebene und mit den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV habe sich die Landesregierung für die dritte Variante entschieden, so die Ministerin.

Drese: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen bzw. COVID-verdächtige Symptome möglichst gezielt mit einer sicheren Diagnostikmethode abgeklärt werden. Um umfassende Kitaschließungen verhindern bzw. begrenzen zu können, ist die PCR-Testung die sicherste Maßnahme den Eintrag von SARS-CoV-2 in die Einrichtungen zu minimieren.“

Die Ministerin kündigte Gespräche ihres Ministeriums mit den Kinder- und Hausärzten an, um den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzten unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten.

Förderung des ländlichen Raums

5 Millionen Euro für den ländlichen Raum in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Neue Kitas braucht der Landkreis Vorpommern-Rügen. In drei Gemeinden des Küstenkreises sollen die alten Kindertagesstätten durch neue ersetzt werden. Das Land stellt dafür rund 5 Millionen Euro nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) zur Verfügung. Am Montag übergab der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, per Videokonferenz die Zuwendungs­bescheide.

Den Minister freut besonders, dass damit der Bau neuer, moderner Kitas ermöglicht wird: „Gleichwertige Lebens­verhältnisse zwischen Stadt und Land erfordern auch eine öffentliche Infrastruktur, die es Menschen ermöglicht, sich zuhause zu fühlen. Die neuen Kitas in Vorpommern-Rügen helfen gerade jungen Familien. Sie bieten gute Entwicklungsmöglichkeiten für deren Kinder.“

Neben den Kindertagesstätten übergab Backhaus auch einen Bescheid für die Sanierung eines ländlichen Weges.

Konkret geht es um diese Projekte:

Ersatzneubau der Waldkindertagesstätte in der Gemeinde Breege/OT Juliusruh (Amt Nord-Rügen)

Die Kindertagesstätte in Juliusruh braucht für seine 22 Kinder dringend neue Räume. Derzeit befindet sie sich in einem zweigeschossigen Altbestandsgebäude, welches erhebliche bauliche Mängel aufweist. Eine Sanierung des Gebäudes wäre im laufenden Kita-Betrieb nicht möglich, sodass die Gemeinde Breege nunmehr einen Ersatz­neubau plant. Zudem ist davon auszugehen, dass die Sanierungskosten ähnlich hoch wären wie für einen Neubau.

Die Gemeinde plant den Neubau der Waldkinder­tagesstätte für insgesamt 30 Kinder (10 Krippen- und 20 Kindergartenkinder) auf dem gemeindeeigenen Grundstück in der Ortslage Juliusruh. Zur Umsetzung ist der Abbruch eines noch vorhandenen unbewohnten Hauses erforderlich. Der geplante Neubau wird als eingeschossiger moderner Bau direkt neben dem Haus des Gastes in Wald- und Strandnähe errichtet. Durch den Neubau werden die erforderlichen Betreuungs­bedingungen für die Kinder und Erzieher/-innen nachhaltig und qualitativ verbessert.

Gesamtkosten: ca. 1,0 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: ca. 700.000 Euro
Durchführungszeitraum: März 2021 – November 2021

Ersatzneubau Kindertagesstätte in der Gemeinde Pruchten (Amt Barth Land)

Mit dem geplanten Neubau als Naturkindergarten stellt die Kindertagesstätte „Wurzelzwerge“ in Pruchten ihre Betreuung neu auf. Derzeit werden 39 Kinder dort betreut. Aufgrund des gewachsenen Bedarfs an Kitaplätzen in der Region, den unzureichenden und teilweise provisorischen Räumlichkeiten am derzeitigen Standort wurde in der Gemeinde Pruchten eine nachhaltige Lösung notwendig. Der Neubau soll als eingeschossiger massiver Gebäudekörper mit einem Flachdach mit Begrünung errichtet werden. Durch die vorgehängte durchlüftete Fassade wird das Bauwerk mit einer langlebigen und hochwärmegedämmten Außenhülle ausgestattet. Mit den neuen Raumgrößen und moderner Ausstattung werden die Anforderungen für eine zeitgemäße Betreuungseinrichtung erfüllt.

Im Innenbereich wird durch einen Bewegungsraum, einem Lichthof sowie einen großen Sanitärraum mit Kneipp-Becken die Zertifizierung als gesundheitsfördernde Kita unterstrichen. Auf der ca. 3.300 m² großen Freifläche werden die Außenanlagen ansprechend und kindgerecht gestaltet. Parkmöglichkeiten für Eltern und Kita-Personal werden ebenfalls errichtet.
Bis zu 18 Krippenkinder und 27 Kindergartenkinder können dort künftig betreut werden (insgesamt 45 Kita-Plätze).

Gesamtkosten: rund 2,6 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 1,6 Mio. Euro
Durchführungszeitraum: April 2021 – Dezember 2022

Ersatzneubau Kindertagesstätte in Gresenhorst (Stadt Marlow)

Das vorhandene Gebäude der Kindertagesstätte in Gresenhorst ist stark sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hatte die Kita nur eine begrenzte Betriebserlaubnis. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergab, dass die Kosten für einen Neubau ähnlich einer Komplettsanierung des Bestandsgebäudes zu veranschlagen wären. Durch die Entwicklung neuer Wohngebiete ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen enorm gestiegen. Das veranlasste die Stadt Marlow zum Neubau einer Kita in der Ortslage Gresenhorst. In diesem Zusammenhang wird das alte Hauptgebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein Teil des Nebengebäudes, welcher aktuell von einer Kinderkrippengruppe genutzt wird, wurde bereits saniert und soll erhalten bleiben.

Der Kita-Neubau besteht aus einen eingeschossigen, langgestreckten Baukörper, der mit einem Verbindungsbau mit dem bestehenden Nebengebäude verbunden wird. Das Hauptgebäude als Mauerwerksbau mit Flachdach erhält eine Vorhangfassade aus Holz. Andere Gebäudeseiten erhalten ein farblich hervorgehobenes, bunt gestaltetes Wärmedämmverbundsystem, welches dem gesamten Gebäude ein ansprechendes und farbenfrohes Erscheinungsbild verleiht.

Aktuell bietet die Kita in Gresenhorst 24 Krippen- und 45 Kindergartenplätze (insgesamt 69 Plätze) an. Mit dem Neubau und dem angegliederten Nebengebäude wird Platz für 30 Krippen- und 51 Kindergartenkinder geschaffen (insgesamt 81 Plätze).

Gesamtkosten: ca. 3,0 Mio. Euro
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund. 1,9 Mio. Euro
Kofinanzierungshilfe Innenministerium: 460.000 Euro
Umsetzungszeitraum: März 2021 – Oktober 2022

Ausbau des Weges am Schöpfwerk Divitz in Richtung Planitz

Die Maßnahme befindet sich im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens Divitz. Zuwendungs­empfänger ist daher die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens. Der auszubauende Weg ist ein Wirtschaftsweg. Er beginnt am Schöpfwerk der Planebek, kreuzt einen Entwässerungsgraben und endet nach ca. 1,85 km am Ortseingang Planitz.

Der Weg ist derzeit auf der gesamten Länge und in ganzer Breite mit Betonspurplatten befestigt. Die Fahrbahnoberfläche ist stark desolat und uneben. Aufgrund des schlechten Zustands wurde auf ca. 460 m ein schlackebefestigter Parallelweg angelegt. Dieser Weg wird zurückgebaut, d. h. die Schlacke wird ausgekoffert mit geeignetem Füllboden verfüllt und mit Oberboden angedeckt.

Vorhandene Feldauffahrten, Aufweitungen und Ausweichstellen werden neu mit Asphalt befestigt. Im Kurvenbereich ist zudem eine Fahrbahnaufweitung erforderlich. Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.

Gesamtkosten: ca. 1,0 Mio. Euro,
Zuwendung nach der ILERL M-V: rund 840.000 Euro.