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Kategorie: MeckPomm

Corona-Hilfen M-V

Wirtschaft und Arbeit im Fokus

Schwerin – Heute hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt. „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach neuesten vorläufigen statistischen Berechnungen sank das Bruttoinlandsprodukt in M-V im Jahr 2020 preisbereinigt um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 gingen 635 Millionen Euro an Wertschöpfung verloren. „Zwar setzt die Industrie insgesamt ihren Aufwärtstrend fort, aber die steigenden Inzidenzzahlen und die Einschränkungen belasten insbesondere die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das Jahr 2021 wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet, allerdings ist offen, wann diese Effekte greifen können. Der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die hohe Unsicherheit über das Infektionsgeschehen bedeuten: Die Unternehmen im Land brauchen weitere Unterstützung“, so Glawe weiter.

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus. „Wir werden uns noch auf einige harte Monate einstellen müssen. Wir werden die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern“, machte Glawe deutlich.

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

#HalteDeineSchuleoffen

Kampagne für Selbsttests an Schulen

Schwerin – Je mehr Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und andere Beschäftigte an den Schulen sich regelmäßig testen, desto sicherer ist der Schulbetrieb. Bildungsministerin Bettina Martin hat darauf hingewiesen, dass alle, die für mehr Präsenzunterricht an den Schulen des Landes eintreten, sich an den Selbsttestungen beteiligen sollen. „Halte Deine Schule offen, so kurz und knapp kann man den Vorteil der Selbsttests formulieren“, sagte Martin. „Die Selbsttests werden ab sofort zweimal in der Woche angeboten. Wir haben an den Schulen des Landes genügend Tests vorrätig, dass sich alle beteiligen können. Alle, die sich testen, tragen dazu bei, dass trotz Pandemie Präsenzunterricht an den Schulen angeboten werden kann.“

Unter dem Motto „Halte Deine Schule offen“ ruft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einer Selbsttest-Kampagne alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an den Schulen dazu auf, mitzuhelfen, mit zusätzlichem Schutz mehr Schule in Präsenz möglich zu machen.

Mit den beiden Slogans „Krass, bist du heute wieder negativ“ und „Bist auch du ein Nasenbär? Dann zeig mal deine Nase her!“ sollen Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Grund- als auch aus den weiterführenden Schulen angesprochen werden. Die Motive werden auch den Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Selbsttests sind auch für Kinder einfach zu handhaben und nicht unangenehm. Wer Fragen zur Anwendung der Selbsttests hat, kann sich hier auf der Internetseite des Ministeriums informieren. In anschaulichen Videos wird erklärt, wie mit den Tests der verschiedenen Hersteller, die auf die gleiche Art und Weise anzuwenden sind, umzugehen ist.

Allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den weiteren Beschäftigten an den Schulen werden zweimal in der Woche Corona-Selbsttests angeboten.

Sie sollen immer zu Unterrichtsbeginn einer jeden Woche und zur Wochenmitte durchgeführt werden. Oberstes Ziel muss es sein, dass möglichst viele am Schulleben beteiligte Personen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zweimal in der Woche selbst zu testen. Auf diesem Weg tragen alle Beteiligten dazu bei, dass ein verlässlicher Unterricht unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Die Tests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Wenn es die Schulkonferenz einer einzelnen Schule aber beschließt, können sie auch zuhause durchgeführt werden. „Wir wollen so viel Schülerinnen und Schülern wie möglich den Unterricht in der Schule ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele bei den Selbsttests mitmachen, um dadurch mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Ich appelliere an alle: Macht mit und schafft damit mehr Sicherheit in der Schule.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass inzwischen die Grund- und Förderschullehrkräfte flächendeckend in MV ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfbereitschaft unter den Lehrkräften hat sich als erfreulich hoch erwiesen. „Mit den Impfungen und den Selbsttests für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bringen wir mehr Schutz in die Schule und sichern so den Präsenzunterricht ab“, so Martin.

Spendenaktion für Jugendfeuerwehren

Valluhn – Am  10.04.2021 hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eine ganz besondere Spezialität probieren dürfen. Auszubildende im Fleischwerk EDEKA Nord haben gemeinsam mit Angehörigen der Landesfeuerwehrverbände aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig- Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg eine eigene Bratwurst entwickelt. Aus dem Verkauf der Wurst gehen bis zum Ende des Sommers 0,5 Euro pro Packung an die Feuerwehrverbände der Länder in denen die Packung verkauft wurde. Minister Backhaus begrüßt die Aktion und richtet anlässlich der Präsentation der „Feuerwehr-Bratwurst“ in Valluhn seinen Dank an die anwesenden Angehörigen des Landesfeuerwehrverbandes und der Freiwilligen Feuerwehr Zarrentin:

„Ich habe in den vielen Jahren, in denen ich Minister in diesem Land sein darf, immer wieder mit den Freiwilligen Feuerwehren zu tun gehabt.

Ich möchte hier nur an das Jahr 2013 erinnern, in dem das Elbe-Hochwasser den größten Feuerwehreinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatte. Es waren unsere Feuerwehren, mit Unterstützung zahlreicher Helferinnen und Helfer, die dafür sorgten, dass Mecklenburg-Vorpommern seinerzeit glimpflich davonkam.

Im Dürresommer 2018 sorgten zahlreiche Brände nach monatelanger Trockenheit für mehrere 100 Einsätze beinahe landesweit. Ab dem 1. Juli 2019 brannte es ganz in der Nähe von Valluhn, in Lübtheen auf beinahe 1.000 ha Fläche – ein Katastrophenfall, der ohne die Feuerwehren aus der Region nicht so schnell hätte überwunden werden können.

Zum Dienst als Feuerwehrmann gehören aber auch Situationen, in denen man hilflos einer Katastrophe gegenübersteht und nichts ausrichten kann. Ich spreche hier von dem Brand in der Schweinezuchtanlage Alt Tellin. Trotz zahlreicher Einsatzkräfte vor Ort konnte nicht verhindert werden, dass alle Ställe Feuer fingen und in kurzer Zeit niederbrannten. Mehr als 50.00 Tiere sind qualvoll verendet. Mein Mitgefühl gilt den Feuerwehrleuten vor Ort, die das miterleben mussten. Aber dieses Ereignis wird Folgen haben: Wir müssen zunächst einmal feststellen, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte. Warum war es nicht möglich, den Brand zu stoppen? Es muss geprüft werden, ob hier Fehler bei der Konzipierung der Anlage gemacht worden sind oder sogar fahrlässiges Handeln der Betreiber vorliegt. So ein Brand darf sich nicht wiederholen. Und natürlich muss auch auf den Prüfstand, ob Tiere zukünftig noch in dieser Konzentration gehalten werden sollten.

Es ist meine tiefste Überzeugung, wenn ich den anwesenden Feuerwehrleuten heute stellvertretend für all ihre Kameradinnen und Kameraden sage: Danke, dass es Euch gibt und ich bin froh, dass es Initiativen gibt, die wichtige Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu unterstützen. Soweit ich weiß, wurde über die ehemalige „Feuerwehr-Mettwurst“ mehr als eine halbe Million Euro für die Feuerwehren der Länder in die Kassen gespült. Es wäre schön, wenn die Geschichte nun mit der „Feuerwehr-Bratwurst“ mindestens ebenso erfolgreich fortgeschrieben würde.“

7,5 Mio. Euro für das Warnow Quartier

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Rostock dem Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Claus-Ruhe Madsen einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 7,5 Millionen Euro für das Städtebauvorhaben WarnowQuartier übergeben. Das Vorhaben wird auch durch den Bund und die Stadt Rostock mit erheblichen Mitteln finanziert. Entstehen soll ein grünes und modellhaftes Stadtviertel direkt am Wasser. Das WarnowQuartier ist zugleich Teil der Planungen für die Bundesgartenschau 2025 in Rostock.

„Das ist heute ein Termin, der Freude auf die Zukunft macht: auf die Zukunft nach Corona, auf eine großartige BUGA hier in Rostock im Jahr 2025 und auf ein neues Wohnquartierer direkt am Wasser mit bezahlbarem Wohnraum, mit Kultur und Gastronomie, mit Arbeitsplätzen und viel Grün. Wir haben uns gemeinsam mit Rostock für die nächsten Jahre viel vorgenommen. Das WarnowQuartier steht für die Zielrichtung: Aus Brachflächen werden Wohnflächen und Grünflächen. Wir stehen an der Seite der größten Stadt unseres Landes“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Übergabe auf der zu erschließenden Fläche.

„Durch die Unterstützung von Bund und Land können wir hier gemeinsam ein Bild von und für Rostocks Zukunft entwickeln, das auch über unsere Stadt hinaus Maßstäbe setzen soll. Denn wir haben schon mit vielen Rostockerinnen und Rostockern gesprochen und auch von Experten aus dem

In- und Ausland erfahren, was sich die Menschen als Perspektive wünschen: Ein Stadtviertel, das nachhaltig ist, sozial gerecht, gemeinwohlorientiert, klimagerecht und neue Mobilität ermöglicht. Dieses Bild kann auch eine Blaupause werden für moderne Stadtquartiere in anderen Städten“, erklärte der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Claus-Ruhe Madsen.

Teststrategie in der Kindertagesförderung

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (12. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte Testregelungen und Schutzmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung. Durch eine Änderung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung und der Handlungsempfehlungen für Kitas und Tagespflegestellen reagiert das Sozialministerium auf das Infektionsgeschehen in der 3. Welle der Corona-Pandemie, das sich vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen niederschlägt.

„Den aktuellen Meldedaten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Neuinfektionen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen ist“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin. Deshalb sollen nach der medizinischen Fachexpertise der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV gezielt die Testungen für symptomatische Kinder ausgeweitet und dabei qualitativ hochwertige Verfahren wie die PCR-Testungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das, dass es Vorsorgemaßnahmen für Kinder gibt, die respiratorische Symptome wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall oder Erbrechen aufweisen. Ab dem 12. April soll in diesen Fällen vor einem Besuch der Kindertageseinrichtung eine Abklärung beim Haus- oder Kinderarzt mittels eines PCR-Tests (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) erfolgen. Über die ärztliche Konsultation soll der Arzt oder die Ärztin einen Nachweis ausstellen.

Bei einem negativen PCR-Test und einer milden Symptomatik ist eine Zulassung für die Kita oder Kindertagespflegestelle möglich. Kinder, die eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik aufweisen und bei denen die Eltern einen PCR-Test oder alternativ ein Nukleinsäurenachweis ablehnen, können mindestens sieben Tage die Einrichtung nicht besuchen.

Aufgrund dieser erforderlichen Änderungen wurde auch die Gesundheitsbestätigung, die die Eltern am ersten Tag der Förderung ab dem 12.04.2021 erneut unterzeichnen sollen, angepasst.

„Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Expertinnen und Experten erforderlich, um frühzeitig Infektionen auch bei kleinen Kindern zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen“, betonte Drese, die hervorhob, dass nur Kinder mit Symptomen zur Arztpraxis müssen. Die PCR-Testung diene bei Symptomen dem Schutz der eigenen Kinder, aber auch von Familien und der Fachkräfte.

Drese: „Allen Beteiligten ist natürlich bewusst, dass insbesondere Kinder im Krippenalter häufiger Schnupfen haben. Bei Kleinkindern, die an COVID-19 erkranken, ist jedoch Schnupfen in 23 Prozent der Fälle ein Symptom von COVID-19. Sofern der PCR-Test bei dem Kind negativ sein sollte und es sich nur eine milde Symptomatik handelt, kann das Kind wieder in die Kita gehen.“

Als weitere Schutzmaßnahme werden den Kita-Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen neben der Möglichkeit der Impfung seitens des Landes für die zweimal wöchentliche Anwendung kostenlos Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt. Ab dem 12. April soll wöchentlich eine Meldung zu den durchgeführten Tests an die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projekts „Zentrale Erfassung von COVID-19 Antigen-Schnelltests (ZEPOCTS)“ gemacht werden.

Der seit dem 22. Februar geltende Kita-Stufenplan für die Öffnungen im Bereich der Kindertagesförderung gilt weiterhin. Drese: „Diese verlässlichen und gut kommunizierten Corona-Regelungen haben sich nach Einschätzung aller Akteure bewährt.“

Zuwendungsbescheid für Grundschule West

Parchim – Für den Umbau und die Ertüchtigung der Grundschule West in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) übergeben Bauminister Christian Pegel und Bildungsministerin Bettina Martin am kommenden Montag, 12. April, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an den Bürgermeister der Stadt Parchim, Dirk Flörke.

Im Beisein von Landrat Stefan Sternberg wird Schulleiterin Ines Plettner das Vorhaben vorstellen. Die Mittel kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm im Bereich Schulen. Die Gesamtkosten betragen knapp 2,6 Millionen Euro.

Die Ganztagsschule soll vor allem für die spezifische Kompetenz für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und körperlich-motorische Einschränkungen ertüchtigt werden. So werden unter anderem ein Aufzug eingebaut, die Akustik in den Räumen verbessert und ein eingeschossiger Anbau für Horträume errichtet. Im Rahmen des Bauvorhabens wird das Gebäude auch brandschutztechnisch ertüchtigt.

Die Baumaßnahmen sollen im zweiten Quartal 2021 beginnen und Ende 2022 abgeschlossen sein.

Förderung für Fährhafen Sassnitz

Schwerin – Am kommenden Montag, 12. April, übergibt Infrastrukturminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Stadt Sassnitz, Frank Kracht, digital einen Zuwendungsbescheid über rund 11,5 Millionen Euro. Ebenfalls werden Heiko Miraß, Staatssekretär im Finanzministerium, Harm Sievers, Geschäftsführer des Fährhafen Sassnitz, Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender BayWa AG, und Henning Bligenthal, Geschäftsführer der VIELA GmbH anwesend sein. Beide Unternehmen sind wichtige Kunden und Partner des Mukran Port beim Getreideumschlag.

Mit Hilfe der Förderung soll der Liegeplatz 3a am sogenannten Offshore Terminal Süd, der künftig noch größere Bedeutung für den Getreideumschlag bekommt, umgebaut werden. Ziel ist es, dort künftig noch größere Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 11,5 Metern abfertigen zu können.

Dazu werden die innere Hafenzufahrt und der Liegeplatz bis zu einer Wassertiefe von 12,95 Metern ausgebaggert. Ein neuer Schutzdamm dient dem sicheren Festmachen der größeren Schiffe und der Gewährleistung der Standsicherheit des benachbarten Liegeplatzes 2. Ferner entsteht eine neue Zufahrtsstraße zum Liegeplatz.

Nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern ist der landesweit bedeutsame Hafen Sassnitz-Mukran als wirtschaftlicher Entwicklungskern des Landes in seiner Funktion als Hafen- und Logistikstandort bedarfsgerecht zu entwickeln. Seine Infrastruktur soll für Fähr- und Umschlagfunktionen im Hinblick auf höhere regionale Wertschöpfung weiter ausgebaut werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 13,5 Millionen Euro.

Die Mittel werden nach der Richtlinie zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie zur Senkung von CO2-und Schadstoffimmissionen in Häfen vergeben und stammen aus Bundesmitteln zur Abgeltung von Hafenlasten gemäß Solidarpaktfortführungsgesetz.

Sommersemester 2021 digital angelaufen

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich erneut auf ein überwiegend digitales Sommersemester einstellen. „Die Hochschulen befinden sich nun im dritten Online-Semester. Mir ist bewusst, dass diese Situation insbesondere für Studierende sehr schwierig ist. Wegen der Infektionslage stehen derzeit aber leider keine Öffnungsschritte an den Hochschulen an. Ich habe großen Respekt vor den Studierenden, die unter den schwierigen Voraussetzungen in der Pandemie ihr Studium weiterführen und sich auf die Anforderungen der zum großen Teil digital stattfindenden Lehrangebote einstellen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Die Hochschulen haben mit den zuständigen Gesundheitsämtern Hygienepläne abgestimmt, so dass Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen zwingend erfordern, weiterhin in Präsenz stattfinden können. Die Regelungen im entsprechenden Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur behalten zunächst bis einschließlich 18. April 2021 ihre Gültigkeit.

Für insgesamt 23.600 Studierende an den Universitäten in Greifswald und Rostock und an der Hochschule für Musik und Theater Rostock haben in dieser Woche die Vorlesungen und Seminare begonnen. Die 12.900 Studierenden an den staatlichen Fachhochschulen sind vor rund einem Monat ins neue Sommersemester gestartet. Dort hatte der digitale Vorlesungsbetrieb bereits am 1. März wieder angefangen.

„Die Hochschulen haben im vergangenen Jahr sehr viel unternommen, um ein Studium in Distanz zu ermöglichen“, lobte die Wissenschaftsministerin. „Sie haben Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Ich danke den Rektorinnen und Rektoren, Professorinnen und Professoren und Beschäftigten der Hochschulen. Sie haben sich immer schnell auf die jeweilige Situation eingestellt und mit großen Engagement dafür gesorgt, dass die Studierenden ihr Studium trotz Pandemie weiterführen können“, so Martin. Das erfordere große Flexibilität.

Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich.

„Wir haben in dieser Pandemiezeit bereits zweimal die Regelstudienzeit verlängert, damit vor allem Studierende, die BAföG beziehen und wegen der Corona-Krise ihr Studium verlängern müssen, keine Nachteile haben und ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Wir bereiten derzeit eine ähnliche Regelung für das Sommersemester vor, um vorbereitet zu sein, wenn sich herausstellt, dass es wieder weitestgehend digital abgehalten werden muss“, kündigte die Ministerin an. Danach sehe es derzeit leider aus.

Außerdem hat das Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Regelung im Landeshochschulgesetz vorbereitet, die das Online-Prüfungsgeschehen auf eine rechtssichere Basis stellt. „Wir haben dieses Vorhaben mit den Studierendenschaften, Rektorinnen und Rektoren diskutiert und arbeiten derzeit an der notwendigen Gesetzesänderung“, sagte Martin.