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Kategorie: MeckPomm

Agraranträge 2021 ab sofort online

Schwerin – Die Antragssoftware steht den Landwirten für MV ab sofort unter „agrarantrag-mv.de“ online zur Verfügung.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist noch einmal ausdrücklich auf eine sorgfältige und rechtzeitige Einreichung der digitalen Antragsunterlagen hin. Letzter Einreichungstermin ist in diesem Jahr der 17. Mai 2021.

Nach dem 17.Mai 2021 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 11. Juni 2021 eingehen, gelten als verfristet und sind somit abzulehnen.

Auch in 2021 müssen die Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Angaben auf vorhandene Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen. Dazu ist eine Überlappungsprüfung in der Webanwendung integriert. Die korrigierten Daten zur Überlappungsprüfung sind dann wiederum bis zum 23. Juni 2021 online einzureichen.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Weiteres Bauvorhaben am Schulcampus

Zarrentin – Der Neue Schulcampus ist das Mammutprojekt der Stadt Zarrentin am Schaalsee. In diesem Gebiet wird bis zum Jahr 2022 ein moderner Schulstandort mit Grund- und Regionalschule sowie einer Zwei-Feld-Sporthalle und einem erweiterten Sportplatz entstehen.

Die Gesamtmaßnahme wird aus unterschiedlichen Fördermittelprogrammen der EU, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Bereits 2020 stellte das Innenministerium 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe für den Neubau der Zweifeldsporthalle zur Verfügung.

Ein Bestandteil des Gesamtvorhabens ist der Umbau und die Erweiterung des anliegenden Sportplatzes.

Die Sportanlage wird mit einer Sportkampfbahn Typ C, mit ausreichend breiten Zuwegungen im Zuschauerbereich und auf dem Sportfeld sowie behindertengerechten Sanitäranlagen erweitert und barrierefrei umgebaut.

Das Innenministerium unterstützt diese Maßnahme mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 500.000 Euro. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde jetzt dem Bürgermeister zugesandt.

Innenminister Renz: „Die Errichtung des Schulcampus ist ein großer Meilenstein in der Entwicklung der Stadt Zarrentin. Nach dem Umbau des Sportplatzes profitieren nicht nur die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht, sondern auch die örtlichen Vereine durch die vielfältigen Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten. Ich freue mich deshalb sehr, auch bei diesem Vorhaben die Stadt finanziell unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum ist eine gute Infrastruktur wichtig für die weitere Entwicklung und damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Gerade Schul- und Sporteinrichtungen sind oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben.“

Neues Löschgruppenfahrzeug für Anklam

Anklam – Die Hansestadt Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) investiert in ihre Freiwillige Feuerwehr und wird dabei vom Land unterstützt. Das Innenministerium übersandte in dieser Woche einen Fördermittelbescheid für den Kauf eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF 10 an den Bürgermeister, Herrn Michael Galander in Höhe von rund 96.000 Euro. Das neue Fahrzeug wird ein 34 Jahre altes Löschfahrzeug LF 8 vom Typ Robur LO ersetzen.

„Die Investitionen in den Brandschutz sind gut angelegtes Geld. Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung ist eine moderne und den jeweiligen Anforderungen entsprechende technische Ausstattung der Feuerwehr“, so Innenminister Renz. „Aber ohne den persönlichen Einsatz der vielen Freiwilligen nützt auch moderne Technik nichts. Viele engagieren sich in der Hansestadt für den Schutz ihrer Mitbürger. Dafür danke ich den Kameradinnen und Kameraden der Anklamer Feuerwehr sehr.“

Die Freiwillige Feuerwehr Anklam ist eine Schwerpunktfeuerwehr und mit 67 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Sie erfüllt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden des Amtes Anklam-Land.

Zu den Einsätzen der Anklamer Feuerwehr gehören die Bundesstraße 110, die ICE-Trasse Stralsund-Berlin sowie der Regionalflugplatz Anklam. Außerdem unterstützt sie die Einsatzeinheiten zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhten Gefahren einer vorhandenen Opal-Erdgasleitung mit Druckstationen, einer Bio-Ethanol-Gasanlage, einer Flüssiggasabfüllstation und einer Ölmühle.

Neubau eines Feuerwehrgebäudes

Lützow – Lützow ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Nordwestmecklenburg und Verwaltungssitz des Amtes, dem weitere 15 Gemeinden angehören. Das in Lützow stehende Feuerwehrgebäude entspricht nicht mehr den derzeitigen und künftigen Anforderungen an eine stetig wachsende Stützpunktfeuerwehr. Deshalb wird das Gebäude bis auf den Schlauchturm, der erhalten und saniert wird, durch einen Neubau ersetzt. Mit den Baumaßnahmen werden neue Umkleideräume, Sanitär- und Sozialräume sowie im Außenbereich weitere Stellplätze geschaffen.

In dieser Woche übersandte das Innenministerium dafür einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 802.300 Euro an den Bürgermeister Gerd Klingenberg.

Innenminister Torsten Renz: „Wir alle wissen, dass nur mit den ehrenamtlichen Kräften in den Freiwilligen Feuerwehren der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land aufrechterhalten werden kann. Dafür brauchen die Helfer auch unsere materielle Unterstützung, wenn es z.B. um ihre Arbeitsbedingungen und technische Ausstattung geht.“ Vielfältige Aufgaben, wie die Rettung und Bergung von Unfallopfern, die Beseitigung von Havarien und der Einsatz bei Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen verlangen den Kameradinnen und Kameraden ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft ab.“

In der Lützower Feuerwehr engagieren sich derzeit 61 Kameradinnen und Kameraden ehrenamtlich und gewährleisten so die Tageseinsatzbereitschaft. Darüber hinaus leisten sie mit ihrer Jugendfeuerwehr sehr viel für die Nachwuchsarbeit. Zu besonderen Gefahrenschwerpunkten im Ausrückbereich der Lützower Wehr gehören mehrere Gewerbegebiete, ein Recyclingbetrieb sowie eine Bahnlinie und die Bundesstraße 104.

„Ich bin mir ganz sicher, dass dieser Neubau eine Bereicherung für alle ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, für die Anwohner und die Besucher der Gemeinde Lützow werden wird“, so Minister Renz.

Neubau des Polizeihauptreviers übergeben

Innenminister Torsten Renz: Hochmodernes Gebäude für optimale Arbeitsbedingungen

Anklam – Nach fast genau dreijähriger Bauzeit konnten bereits im Dezember 2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeihauptreviers Greifswald sowie der Außenstelle des Kriminalkommissariats Anklam in der Brinkstraße ihr neues Dienstgebäude beziehen. Am heutigen Tag erfolgte nun auch die symbolische Schlüsselübergabe und Innenminister Torsten Renz konnte gemeinsam mit Finanzminister Reinhard Meyer offiziell das neue Polizeidomizil übergeben.

„Wir haben hier in Greifswald beste Rahmenbedingungen für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geschaffen. Dies dient letztendlich auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt“, lobte Innenminister Torsten Renz die ansprechende und funktionelle Architektur des neuen Gebäudes in der Brinkstraße. „Ich freue mich für die Beamtinnen und Beamten, dass sie künftig optimale Arbeitsbedingungen haben werden. Von einem gemeinsamen und modernen Dienstgebäude verspreche ich mir einen Mehrwert im Rahmen der erfolgreichen Zusammenarbeit von Schutz- und Kriminalpolizei. Mit dem Neubau wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen“, so Renz in seinem Grußwort.

Finanzminister Reinhard Meyer lobte das für die Baumaßnahme zuständige Staatliche Bau und Liegenschaftsamt Greifswald: „Wir haben nicht nur den Kostenrahmen eingehalten, die Maßnahme ist auch noch deutlich früher fertiggestellt worden als geplant. Das erlebe ich nicht alle Tage. Ein großer Dank geht daher an alle Baufirmen und Planer, die diesen Erfolg ermöglicht haben.“

Der neue Komplex verfügt über eine Nutzfläche von 1.808 m² und gut ausgestatteten Diensträumen. Die Nachhaltigkeit der Baumaßnahme wurde durch die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach, die Strom für den Eigenbedarf erzeugt, unterstützt. Die Gesamtkosten für die neu errichtete Liegenschaft beliefen sich auf rund ca. 9,5 Millionen Euro.

Konzerte im Festjahr #JLID2021

Jüdische Gemeinden erhalten Zuwendung für Konzertprojekte im Festjahr #JLID2021

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister übergab jetzt an den Vorsitzenden des jüdischen Landesverbandes M-V, Valeriy Bunimov einen Förderbescheid über 11.000 Euro und informierte darüber, dass das Bundesjazzorchester sowie das Ensemble Ginzburg Dynastie nach Mecklenburg-Vorpommern kommen werden.

„Das Jahr 2021 ist ein sehr wichtiges Jahr. Wir gedenken 1.700 Jahre jüdischen Lebens in Deutschland. Der Wert dieses Jubiläums soll einem möglichst breiten Spektrum der Gesellschaft nähergebracht werden. Der Landesverband der jüdischen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommern plant daher zwei Konzerthighlights, die wir als Landesregierung gern unterstützen. Anlässlich des Festjahres ‚321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland‘ soll zum einen das Ensemble Ginzburg Dynastie in unser Land kommen. Das zweite Konzerthighlight wird das Bundesjazzorchester im Schlossinnenhof des Landtags unter dem Titel ‚Klingende Utopien‘ werden.

Über beide Vorhaben freue ich mich sehr und denke, dass viele hier im Land sich ebenso freuen werden. Wir unterstützen die beiden Auftritte mit insgesamt 11.000 Euro für anfallende Kosten von Anreise bis Aufführungsgebühren. Die beiden Konzerte mit den vielen großartigen Künstlerinnen und Künstlern werden ein wichtiges Zeichen unseres Zusammenlebens in Toleranz und gegenseitigem Respekt setzen, dem Kernanliegen des Festjahres“, sagt Justizministerin Katy Hoffmeister in Schwerin zur Übergabe des Zuwendungsbescheids an den Landesverband der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin ist auch zuständig für Religionsangelegenheiten.

10 Jahre nach der Sandsturm-Katastrophe

Schwerin – Die Fakten erzeugen noch immer Bestürzung, die Bilder bleiben unvergessen. Mit acht getöteten Menschen und mehr als 100 Verletzten in 85 beteiligten Fahrzeugen, ging der Massenunfall am 08. April 2011 als der schwerste Unfall auf einer bundesdeutschen Autobahn in die Geschichte ein.

Innenminister Torsten Renz gedenkt der Opfer der Katastrophe: „An die ersten, fast unwirklichen Pressebilder werde ich mich mein Leben lang erinnern. Unübersichtliche Trümmerberge, Menschen, die verzweifelt versuchten andere zu retten und die Aussage einer Pressesprecherin der Polizei, dass dies der schlimmste Verkehrsunfall ist, den Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Ganz Deutschland hielt den Atem an, trauerte mit den Angehörigen.“

Mehr als 600 Helfer und Einsatzkräfte waren am 08. April 2011 und an den Folgetagen im Einsatz. „Landesweit waren und sind die Menschen durch dieses Ereignis noch immer zutiefst erschüttert. Insbesondere diejenigen, die als Unfallbeteiligte, als Ersthelfer oder als Rettungskräfte vor Ort waren. Mein besonderer Dank gilt heute auch allen Ersthelfern und allen Rettungskräften für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur dank Ihres Handelns und Ihres Mutes konnte ein noch größeres Leid abgewendet werden“, so Innenminister Torsten Renz.

„Dieses traurige Ereignis haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Anlass genommen, rettungsdienstliche Strukturen anzupassen und die Psychosoziale Notfallversorgung im Land zu stärken, damit Hilfeleistung bei zukünftigen Ereignissen noch schneller und effektiver geleistet werden kann.“

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.