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Kategorie: MeckPomm

10 Jahre nach der Sandsturm-Katastrophe

Schwerin – Die Fakten erzeugen noch immer Bestürzung, die Bilder bleiben unvergessen. Mit acht getöteten Menschen und mehr als 100 Verletzten in 85 beteiligten Fahrzeugen, ging der Massenunfall am 08. April 2011 als der schwerste Unfall auf einer bundesdeutschen Autobahn in die Geschichte ein.

Innenminister Torsten Renz gedenkt der Opfer der Katastrophe: „An die ersten, fast unwirklichen Pressebilder werde ich mich mein Leben lang erinnern. Unübersichtliche Trümmerberge, Menschen, die verzweifelt versuchten andere zu retten und die Aussage einer Pressesprecherin der Polizei, dass dies der schlimmste Verkehrsunfall ist, den Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Ganz Deutschland hielt den Atem an, trauerte mit den Angehörigen.“

Mehr als 600 Helfer und Einsatzkräfte waren am 08. April 2011 und an den Folgetagen im Einsatz. „Landesweit waren und sind die Menschen durch dieses Ereignis noch immer zutiefst erschüttert. Insbesondere diejenigen, die als Unfallbeteiligte, als Ersthelfer oder als Rettungskräfte vor Ort waren. Mein besonderer Dank gilt heute auch allen Ersthelfern und allen Rettungskräften für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur dank Ihres Handelns und Ihres Mutes konnte ein noch größeres Leid abgewendet werden“, so Innenminister Torsten Renz.

„Dieses traurige Ereignis haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Anlass genommen, rettungsdienstliche Strukturen anzupassen und die Psychosoziale Notfallversorgung im Land zu stärken, damit Hilfeleistung bei zukünftigen Ereignissen noch schneller und effektiver geleistet werden kann.“

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.

Unterstützung für Kitas

Land fördert Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern

Schwerin – Zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen im Corona-Alltag stellt das Land fast vier Millionen Euro für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer zur Verfügung. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit.

„Wir wollen durch zusätzliches Personal unsere Fachkräfte in den Kitas entlasten“, so Drese. „Damit tragen wir in den Kindertageseinrichtungen den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben Rechnung.“

Die Ministerin betonte, dass Kindertageseinrichtungen ab sofort bei ihrem jeweiligen Landkreis/ ihrer kreisfreien Stadt (örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) einen Antrag auf Alltagshilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro stellen können. Die Aufteilung der insgesamt 3,923 Millionen Euro des Landes an die Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt nach dem prozentualen Anteil der geförderten Kinder in den Kitas.

„Förderfähig ist die Einstellung von zusätzlichem Personal im nicht-pädagogischen Bereich, die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nicht-pädagogischen Bereich sowie Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung, wie etwa FFP2-Masken und Luftfilter“, sagte Drese.

Seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen muss sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kräfte und Stunden eingesetzt werden, um die Hygienebestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umzusetzen.

Ein Einsatz der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:

  • Unterstützung bei der erhöhten hygienischen Versorgung der Kinder und der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen bzw. Teilungsbereichen,
  • Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion,
  • Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten,
  • Begleitung bei Ausflügen, Materialbeschaffung und Unterstützung auf dem Außengelände

Drese: „Mit unserer Fördermaßnahme verfolgen wir ein weiteres Ziel. Wir hoffen, dass sich möglichst viele neue Alltagshelferinnen und Alltagshelfer langfristig für eine Tätigkeit in unseren Kitas entscheiden und sich dafür weiter qualifizieren. Die zusätzlich eingesetzten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sind damit ein weiterer Baustein unserer Fachkräfteoffensive im Bereich der Kindertagesförderung.“

FAQ zum Brand in ALT TELLIN

Schwerin – Nach dem verheerenden Brand in der Schweinezucht­anlage Alt Tellin bewegen die Menschen zahleiche Fragen. Die häufigsten wollen wir an dieser Stelle beantworten.

Hat Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Anlage genehmigt?

Nein, das hat er nicht. Die oberste immissionsschutz­rechtliche Genehmigungsbehörde, die hierfür im Jahr 2010 die Verantwortung trug, war das Wirtschaftsministerium, damals unter Leitung von Minister Jürgen Seidel.

Erst im Jahr 2016 ging der Bereich des Immissionsschutzes in die Verantwortung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über.

Es geht dem Minister an dieser Stelle ausschließlich um die Richtigstellung der medialen Berichterstattung und nicht darum, die Verantwortung auf andere zu schieben. Bei aller berechtigter Kritik an großen Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin ist nämlich zu beachten, dass es sich bei derartigen Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG-Genehmigung) um eine sogenannte gebundene Genehmigung handelt.

Das heißt, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Einen Ermessensspielraum gibt es in diesen Fällen nicht. Auch darf durch landesrechtliche Bestimmungen nicht davon abgewichen werden. Daran hat sich die genehmigende Behörde zu halten – das ist das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Welche Rolle hatte die Landgesellschaft in dem Genehmigungsverfahren für Alt Tellin?

Die Landgesellschaft ist ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das sich seit 1991 der Verbesserung der Agrarstruktur und der Regionalentwicklung widmet und damit zur ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung im ländlichen Raum beiträgt. Dr. Backhaus ist in seiner Funktion als Landwirtschaftsminister seit 1998 Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Zu dem umfangreichen Aufgabenportfolio gehört regelmäßig auch die Bauplanung und Baubetreuung für landwirtschaftliche, kommunale und private Vorhaben.

Für die Anlage in Alt Tellin hat die Landgesellschaft seinerzeit Teilleistungen erbracht. Dabei handelte es sich um Bauplanungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Leistungsphase 4. Die Genehmigungsunterlagen hingegen wurden durch ein anderes, von der Firma Straathof beauftragtes Planungsbüro erstellt.

Man darf diese Beteiligung der Landgesellschaft selbstverständlich kritisch bewerten, jedoch wäre auch ohne diese eine Genehmigung der Anlage erfolgt.

Wie steht der Minister zu derartigen Tierhaltungsanlagen?

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus setzt sich seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten und neu zu schaffen. Er hat dabei jedoch immer wieder deutlich gemacht, dass er Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin generell ablehnt. Sein erklärtes Ziel war es bereits damals, die bundesrechtlichen Genehmigungsbestimmungen von großen Tierhaltungsanlagen entsprechend anzupassen. Auf seine Initiative hin wurde in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU zur Bildung der Landesregierung 2011 in Ziffer 169 vereinbart, dass „sich die Koalitionspartner bei großen Tierhaltungsanlagen für eine klare Begrenzung einsetzen. Dazu werden sie über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung auffordern, das Recht so zu ändern, dass bei Tierhaltungsanlagen neue, strengere Kriterien eingeführt und vorhandene Ausnahmeregelungen kritisch überprüft werden.“

Warum gibt es dann bis heute keine Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen?

In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wurde von Minister Backhaus 2011 sowohl im Land als auch bundesweit über den Bundesrat und die Agrarministerkonferenz eine intensive Debatte zur Frage der Einführung von Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung angestoßen, um auf diese Weise zu einer Verbesserung der Tierwohl- und Tierschutzstandards in den Tierhaltungen zu gelangen.

Leider ließ sich trotz aller Bemühungen in den darauffolgenden Jahren weder ein gemeinsamer politischer Wille noch ein konsensfähiger fachlicher Ansatz zur Einführung von Tierobergrenzen finden.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen stieß das Vorhaben auf massiven Widerstand des Bauernverbandes, der darin einen unzulässigen Eingriff in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit sah. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hielt eine Festlegung von Tierbestandsobergrenzen für nicht zielführend, da sowohl zwischen der regionalen Konzentration als auch betrieblichen Bestandsgrößen und dem Tierwohl kein unmittelbarer Zusammenhang herzustellen sei. Nicht zuletzt konnte aber auch auf Seiten der Befürworter vor allem mit Blick auf dazu fehlende wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse letztlich kein Durchbruch in der Sache erzielt werden.

Ist es heute immer noch möglich, solche Anlagen zu errichten?

Obwohl wie zuvor dargelegt bedauerlicherweise keine Einigung über Bestandsobergrenzen möglich war, wurde 2013 eine Änderung des Baugesetzbuches erreicht. Die bis dahin bestandenen Privilegien gewerblicher Tierhaltungsanlagen wurden dahingehend eingeschränkt, dass nun bei großen Tierhaltungen ein Bebauungsplan erforderlich ist und somit die Gemeinde Größe und Beschaffenheit der Anlagen über dieses Instrument steuern kann. Dies war zuvor nicht möglich. Für die Genehmigung großer Tierhaltungen bedeutet dies seitdem eine erhebliche Hürde.

Welche Konsequenzen werden aus dem aktuellen Brandereignis gezogen?

Zunächst gilt es, im vorliegenden Fall zu klären, ob und inwieweit das   Brandschutzkonzept fehlerhaft war und das Brandgeschehen ursächlich darauf zurückzuführen ist. Hieraus sind sowohl für bestehende als auch neu zu errichtende Tierställe entsprechende Konsequenzen zu Betrieb, Planung und Bau zu ziehen sowie vollumfänglich umzusetzen, um die Gefahr von Brandkatastrophen wie in Alt Tellin soweit wie möglich zu minimieren.

Wie auch in anderen Fragestellungen des Tierwohls und des Tierschutzes (Kastenstand, Ferkelkastration, Töten männlicher Küken) müssen dazu ggf. erforderliche Rechtsanpassungen vorangetrieben werden.

Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen für eine nachhaltige Landwirtschaft und die tierwohlgerechte Haltung von Nutztieren eintreten. Um jedoch zu spürbaren Veränderungen zu gelangen, muss die Gesellschaft – also jeder Einzelne von uns – bereit sein, einen Beitrag dazu zu leisten. Faire Handelsbeziehungen und auskömmliche Erzeugerpreise sowie eine höhere Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, um den Zwang zu immer größeren Anlagen zu verringern.

Hat das Land bzw. die Landgesellschaft aktiv um die Ansiedlung von Tierhaltungen geworben und die Ansiedlung von „Tierfabriken“ unterstützt?

Wie zuvor bereits dargelegt, setzt sich der Minister seit vielen Jahren für eine flächengebundene Tierhaltung und Veredlung im Land ein, um im ländlichen Raum Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Bereits Ende der 1990er wurde eine noch von seinem Vorgänger Minister Brick angeschobene Kampagne zur Ansiedlung von Veredlungsbetrieben gestartet. Aufgabe der Landgesellschaft war es damals, geeignete Standorte für Veredlungsanlagen zu recherchieren und entsprechend anzubieten.

Dabei ging es um größere Schweineproduktionsanlagen (8.000 – 10.000 Mastplätze; geschlossenes System 1.200 Sauenplätze mit 8.800 Mastplätze), nicht aber um Anlagen in der Größenordnung der jetzigen Anlage in Alt Tellin. Der Standort Alt Tellin gehörte auch nicht zu den Standorten, die im Rahmen der o.g. Initiative voruntersucht und beworben wurden.

Schon damals war Grundlage des Handelns der Landgesellschaft, die Standorte möglichst konfliktarm zur Wohnbebauung und zu schützenswerten Biotopen auszuwählen und eine flächengebundene Tierhaltung zu ermöglichen.

Es musste also sichergestellt sein, dass für die in den Veredlungsbetrieben anfallenden organischen Dünger ausreichend Agrarfläche vorhanden ist, um diese pflanzenbaulich zu nutzen.

Nach wie vor sollen bei der Verpachtung landeseigener Flächen arbeitsintensive Betriebskonzepte von Bewerbern um die Pachtflächen unterstützt werden. Dazu zählen auch Betriebe, die in die Tierhaltung investiert haben oder investieren wollen. Hier geht es grundsätzlich aber nicht um „Tierfabriken“, sondern insbesondere um die Unterstützung von Tiere haltenden Familienbetrieben bzw. Mehrfamilienbetrieben. Es ist aber nicht völlig ausgeschlossen, dass große Betriebe oder gewerbliche Tierhalter Landesflächen pachten.

Wie ist der Stand im Genehmigungsverfahren der Schweinemastanlage Suckwitz?

Im Fall der geplanten Schweinemastanlage Suckwitz handelt es sich ebenfalls um ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung). Das bedeutet auch in diesem Verfahren: Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung zu erteilen. Genehmigt wurde eine Mastschweineanlage mit 7.904 Mastschweinplätzen in 4 Stallgebäuden mit Abluftreinigungsanlage.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung, eine Umweltverträglichkeits- und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Im Ergebnis dieses langwierigen Prozesses wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Staatlichen Amt Mittleres Mecklenburg – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben erteilt. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen gegen das Projekt hat die Genehmigungsbehörde die individuelle Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Dabei hat man sich an den Maßgaben des allgemeinen Verwaltungsverfahrens orientiert. Der BUND M-V hat gegen die erteilte Genehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis Widerspruch eingelegt.

Eine Bewertung durch das Ministerium ist mit Blick auf das laufende Verfahren an dieser Stelle nicht möglich.

Zehn Millionen Euro für Schwimmhalle

Anklam -Bauminister Christian Pegel übergibt am kommenden Donnerstag, 8. April, gemeinsam mit dem Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann einen Zuwendungsbescheid des Landesbauministeriums über insgesamt rund zehn Millionen Euro für den Ersatzneubau der Schwimmhalle an die Hansestadt Anklam.

9,855 Millionen Euro werden davon im Rahmen der Kommunalinvestitionsförderung im Bereich Städtebau gewährt. Dies entspricht 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von 10,95 Millionen Euro. Die übrigen zehn Prozent entsprechen dem Eigenanteil der Stadt Anklam. Zur Unterstützung bei der Erbringung des Eigenanteiles stellt das Land knapp 229.000 Euro aus Kofinanzierungsmitteln zur Verfügung.

„Als Ersatz für die dringend sanierungsbedürftige alte Anklamer Schwimmhalle erhalten die Anklamer und ihre Nachbarn aus den umliegenden Gemeinden ein hochmodernes Schwimmbad für den Schwimmunterricht und den Vereins- und Freizeitsport mit deutlich mehr Wasserfläche als in der alten Halle“, sagt Landesinfrastrukturminister Christian Pegel. An der Lindenstraße entsteht ein Niedrigenergie-Bad in Fertigteilbauweise mit acht Bahnen im 25-Meter-Becken und einem Hubboden zur Teilung des Beckens sowie unterschiedlicher Wassertiefen und Wassertemperaturen.

„Mit dem Bau dieser modernen Halle trägt das Land zur Stärkung des Schwimmsports und des Schulschwimmens bei. Die modulare Bauweise wird ein besonders zügiges Bauen ermöglichen, ohne dass die Energieeffizienz auf der Strecke bleibt“, so der Minister.

Der erste Spatenstich erfolgte Ende Mai 2020. Ende dieses Jahres soll die Schwimmhalle fertiggestellt sein.

Fördermittel für neue Drehleiter

Insel Usedom – Für die Freiwillige Feuerwehr im Ostseebad Heringsdorf im Landkreis Vorpommern-Greifswald rückt die neue Drehleiter in greifbare Nähe, denn auch das Land beteiligt sich neben dem Landkreis an den Beschaffungskosten. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde jetzt der Bürgermeisterin zugesandt.

Innenminister Torsten Renz betont die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren für die Sicherheit im Land. „Die Feuerwehren sind und bleiben das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes“, sagte er und dankte den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heringsdorf für ihr ehrenamtliches Engagement. „Sie können Menschen oft nur unter großer Gefahr für das eigene Leben retten. Die Bereitstellung moderner Einsatzmittel ist deshalb nicht nur für die Einsatzbereitschaft wichtig, sondern sie dient auch dem Eigenschutz. Deshalb unterstützen wir den Ersatz der alten Drehleiter durch ein neues Fahrzeug mit 267.000 Euro Sonderbedarfszuweisung. Nur eine gut ausgerüstete Feuerwehr kann bei allen Notlagen, vom Verkehrsunfall über Großbrände bis hin zum Katastrophenfall, ihren vollen Einsatz bringen und wirksame Hilfe leisten.“

Als Schwerpunktfeuerwehr rückt die Heringsdorfer Feuerwehr nicht nur zu Einsätzen in Heringsdorf, sondern auch in die Seebäder Ahlbeck und Bansin, nach Sellin, Gothen, Alt Sallenthin und Neu Sallenthin sowie Bansin Dorf aus. Der Einsatz einer Drehleiter ist wichtig, weil im Einsatzgebiet oft ein baulicher, zweiter Rettungsweg zur Personenrettung und Brandbekämpfung nicht zur Verfügung steht

Kinder- und Jugendsport aktuell

Schwerin – Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich momentan weiter ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Freien im Kinder- und Jugendsport.

„Der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport ist auch nach Ostern im Außenbereich in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die im Rahmen der Schulverordnung täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Dabei besteht nach Aussage von Drese kein Erfordernis, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest für die Teilnahme am Training vorzulegen. Eine entsprechende Klarstellung sei mit der jüngsten Anpassung der Coronaverordnung des Landes erfolgt.

Vereinstraining ist nach der aktuellen Schulverordnung im Freien für Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen (täglicher Präsenzunterricht) in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen möglich. Das gilt für alle Sportarten.

Sonderregelungen gelten darüber hinaus weiterhin für Bundes- und Landeskader (Jugendliche und Erwachsene) aus Mecklenburg-Vorpommern. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Bundeskader und Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

Individualsport ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

Weiterqualifizierung für Erzieher:Innen

Kultusministerkonferenz rechnet Berufsabschluss als Vorqualifizierung an

Schwerin – Die neue Ausbildung „Staatlich/e anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern wird attraktiver. Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts können nun den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erlangen und zwar in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) rechnet die Vorqualifizierung nun an und ermöglicht damit die bundesweite Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Abschlusses. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in den Beratungen auf KMK-Ebene dafür eingesetzt.

„Für die Absolventinnen und Absolventen des neuen Ausbildungsganges, die diesen Weg als Erstausbildung wählen, ist das eine sehr gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Wert ihres Berufsabschlusses steigt. Er wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, sondern erfährt deutschlandweit Berücksichtigung. Trotzdem hoffe ich natürlich sehr, dass die Absolventinnen und Absolventen, die bei uns die praxisorientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, anschließend im Land bleiben und in den Kitas arbeiten“, so Martin. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Kindertagesförderung sei groß.

Das Land baut auch einen entsprechenden Aufbauweiterbildungsgang auf, in dem sich die Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend weiterqualifizieren können. Start der Weiterbildungsqualifizierung ist der Beginn des Schuljahres 2021/2022. Ausbildungsort ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow.

Das Modellprojekt „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018. Die neue dreijährige Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die vierjährige klassische Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Das Land hatte das Modellprojekt aufgelegt, um den gestiegenen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern künftig besser decken zu können.

Im ersten Abschlussjahrgang (Schuljahr 2019/2020) des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gab es 64 Absolventinnen bzw. Absolventen. Im Schuljahr 2020/2021 haben 120 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung aufgenommen.