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Kategorie: MeckPomm

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.

Öffnungen im Sportbereich

Kinder- und Jugendsport hat Priorität

Schwerin – Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.

„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.

Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“

Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Fahrschulen in M-V können wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett hat nach dem „MV-Gipfel“ am Sonnabendnachmittag beschlossen, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle wieder einen Schritt in Richtung Normalität tun können – wenn auch unter Auflagen. Um einander gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen, müssen Lehrer und Schüler bei der praktischen Ausbildung im Auto eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Sofern das nicht möglich ist, ist vor Antritt der Ausbildungseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorzulegen“, sagte  Verkehrsminister Christian Pegel nach dem Beschluss.

Auch der Theorieunterricht kann – in kleinen Gruppen und mit Gesichtsmaske – wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. „Mit der Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung ermöglichen wir vor allem den künftigen Auszubildenden, die für die Wege zu Ausbildungsstätten und Berufsschule so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen. Wir können damit wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, so Pegel.

Nach Angaben des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern warteten zwischen 6.000 und 6.5000 Fahrschüler, dass sie ihren begonnen Unterricht fortsetzen können. Zudem hätten sich Wartelisten für neue Interessenten aufgebaut, die es jetzt engagiert abzuarbeiten gelte, so Pegel. Er dankte dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in dieser Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.

Vorschläge für Fahrplan 2022 gefragt

Schwerin – Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger zu den Entwürfen für den Zugfahrplan 2022 äußern. Im Auftrag des Infrastrukturministeriums beteiligt die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) die Fahrgäste zum fünften Mal an der Vorbereitung eines Jahresfahrplans.

Die Entwürfe für die Zugfahrpläne sind ab sofort im Internet unter www.fahrplan2022mv.de einzusehen. Dort können Anmerkungen und Vorschläge zu den Fahrzeiten, zu zusätzlichen Fahrten, Änderungen von Anschlüssen oder andere Ideen für den Regionalbahnverkehr eingebracht werden. Bis zum 21. März 2021 können diese außerdem digital oder per Post übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Beteiligung wird unter anderem auch auf den Fahrgastmonitoren in den Zügen und in den regionalen Tageszeitungen des Landes hingewiesen.

„Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst viele Fahrgäste diese Möglichkeit nutzen, sich an der Fahrplangestaltung zu beteiligen“, äußerte Verkehrsminister Christian Pegel seine Erwartungen und sagte weiter: „Die Fahrgastbeteiligung ist ein wichtiger Schritt, um auf die Wünsche der Reisenden eingehen zu können. Kundenfreundlichkeit ist außerdem gleich Klimafreundlichkeit und liegt mir deshalb besonders am Herzen.“

Hintergrund

Die VMV erwartet in diesem Jahr viele Wortmeldungen von Reisenden, da zurzeit auf verschiedenen Strecken umfangreiche Baumaßnahmen im Gange sind, die Veränderungen des Fahrplans hervorrufen. Dies sind:

  • der eingleisige Betrieb zwischen Rostock-Hauptbahnhof und Rostock-Bramow mit Auswirkungen auf das Angebot der Rostocker S-Bahn
  • der eingleisige Betrieb zwischen Greifswald und Miltzow mit Beeinträchtigungen beim RE10 sowie beim RE3 zwischen Januar 2022 und dem Fahrplanwechsel im Dezember kommenden Jahres,
  • der eingleisige Betrieb zwischen Schwerin-Hauptbahnhof und Schwerin-Görries mit Beeinträchtigungen für die RB13 zwischen Anfang April und Anfang November sowie
  • die Vollsperrungen zwischen Altentreptow und Stralsund mit Behinderungen für den RE5 vom Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres bis Ende Juni 2022.

Nach Abschluss der Fahrgastbeteiligung wird es voraussichtlich im Herbst eine Stellungnahme zu den Hinweisen geben. „Wir werden die Anregungen wieder gründlich prüfen und in der Fahrplangestaltung für 2022 und die Folgejahre berücksichtigen, soweit es nach Abwägung der Vor- und Nachteile zweckmäßig erscheint“, kündigt Christian Pegel an. Unabhängig von dieser Fahrgastbeteiligung werden auch in diesem Jahr die Landkreise und kreisfreien Städte sowie Verbände an der Fahrplangestaltung beteiligt.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Backhaus: Über Ausstieg aus Küken-Töten viel zu lange gebrütet

Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden. In seiner Rede vor dem Plenum begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirt­schafts­­ministerium. Dies sei ein guter Tag für den Tierschutz, so der Minister. Er schlug aber auch kritische Töne an:

„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Immerhin haben wir den Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Da sollte es fast 20 Jahre später nicht mehr zulässig sein, Tiere unmittelbar nach der Geburt zu töten, nur weil wir keine Verwendung für sie haben. Und wer weiß, ob es heute einen solchen Gesetzentwurf gebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber 2019 nicht mit aller Deutlichkeit ein zeitnahes Ende dieser Praxis vorgegeben hätte. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass, sich als großer Vorreiter zu brüsten“, so der Minister.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird künftig nicht nur das Töten männlicher Küken aus Legelinien verboten sein. Nach dem siebten Bebrütungstag dürfen auch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung eingesetzt werden, die zum Absterben des Hühnerembryos oder zum Abbruch des Brutvorgangs führen. Durch diese Regelung wird erstmals im Tierschutzrecht das Leben von Embryonen geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt“, fährt Backhaus fort.

„Wir müssen jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren. In der ganzen Debatte zum Umgang mit Hühnerembryonen und zur Praxisreife der Geräte und deren Verfügbarkeit am Markt dürfen wir einen entscheidenden Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es gibt auch noch eine tierschutzgerechte Alternative – nämlich die Aufzucht der männlichen Küken als sogenannte „Bruderhähne“. Ich sehe hier unglaubliches Potential und bin der festen Überzeugung, dass auch diese Haltungsform am Markt bestehen kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden „Bruderhähne“ bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet. Das zeigt: Es geht, wenn man es nur will.“

Abschließend forderte Backhaus weitere Schritte für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung: „Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Geflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Fachgespräche zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Haltung von Bruderhähnen haben zwar schon begonnen. Auch andere wichtige Themen wie „Junghennen“, „Elterntiere“ und sogar die Putenhaltung wurden endlich wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die beinahe „unendliche Geschichte“ der männlichen Küken mahne ich dringend: Nicht alles darf so lange bebrütet werden, wie der vorliegende Gesetzentwurf.“

Frau des Jahres geehrt

Schwesig und Drese gratulieren Dr. Jördis Frommhold zur „Frau des Jahres“

Schwerin – „Wir feiern den Internationalen Frauentag seit über 100 Jahren und wollen an diesem besonderen Tag daran erinnern, was Frauen leisten und leisten können. Und wir wollen gemeinsam auf unsere Anliegen aufmerksam machen: auf die Rechte der Frauen, Gleichstellung und Chancengleichheit, was Frauen fordern und was Frauen zusteht. Und wir wollen aufzeigen, wo es noch Verbesserungen braucht und wo es weiter Ungerechtigkeiten gibt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beim digitalen Festakt anlässlich des Internationalen Frauentages, bei dem Dr. Jördis Frommhold als „Frau des Jahres“ geehrt wurde.

Die Corona-Pandemie treffe Frauen ganz besonders, führte die Regierungschefin aus. „Sie arbeiten häufig in wichtigen Berufen, die uns durch die Krise bringen. Ich denke da ganz besonders an die Pflegerinnen in den Alten- und Pflegeheimen, an die Krankenschwestern und Ärztinnen, die Verkäuferinnen und auch an die Lehrerinnen und Erzieherinnen. Sie alle haben ganz besondere Arbeit geleistet im vergangenen Jahr und tun das immer noch. Ohne die Frauen hätten wir die Krise nicht so gut gemeistert“

Frauen seien in der Pandemie auch stärker von Einkommensbußen betroffen als Männer – durch Freistellung, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigte. Außerdem hätten sie in der Zeit den überwiegenden Teil an Haus- und Familienarbeit übernommen, inklusive Homeschooling und Kinderbetreuung.

Schwesig beim digitalen Festakt: „Die Pandemie zeigt ganz deutlich, wo Frauen gegenüber Männern immer noch benachteiligt sind. Da müssen wir für Verbesserungen kämpfen. Wie gleichberechtigt wir aus der Corona-Krise herauskommen, hängt auch von uns Frauen ab. Ich bitte Sie alle: Bleiben Sie am Ball, engagieren Sie sich weiter für Frauen und mit Frauen, in der Politik, in Vereinen und Verbänden, in Gewerkschaften, Kunst und Kultur, in den Städten und Gemeinden – überall im Land, so wie die Frau des Jahres Dr. Jördis Frommhold.“

„Wir würdigen heute eine beeindruckende Persönlichkeit, die mit noch nicht einmal 40 Jahren eine der jüngsten Chefärztinnen in Deutschland ist und als eine der führenden Expertinnen für die sogenannte Long-Covid-Krankheit Corona-Patienten und -Patientinnen aus ganz Deutschland betreut“, sagte Gleichstellungsministerin Stefanie Drese in ihrer Laudatio auf die Frau des Jahres in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Jördis Frommhold

Frommhold werde ausgezeichnet für ihr herausragendes Engagement zur Aufklärung über die Langzeitfolgen einer Covid 19 Erkrankung und den erfolgreichen Einsatz der Möglichkeiten der Rehabilitationsmedizin. „Jördis Frommhold berät und therapiert oft verzweifelte Patientinnen und Patienten, die mit langfristigen Folgen zu kämpfen haben“, verdeutlichte Drese. Sie setze sich zudem für einen höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen im medizinischen Bereich ein.

Drese: „Mit ihrer Klarheit, Freundlichkeit und ihrem zupackenden Optimismus verkörpert sie die Rehabilitationsmedizin als jung, dynamisch und weiblich und ist ein Vorbild für Frauen in der Medizin. Wir sind stolz, dass wir solch eine tolle Ärztin in Mecklenburg-Vorpommern haben.“

Do it local, see it global

Filme aus Mecklenburg-Vorpommern sollen ankommen

Schwerin – Gute Nachrichten für das Filmland MV: In diesem Jahr stehen 3,6 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Verfügung. 2020 wurden bereits insgesamt 1,7 Millionen Euro an Fördergeldern ausgereicht. In der kommenden Woche endet die Einreichfrist für die neue Förderrunde. Trotz der Corona-Krise hat Mecklenburg-Vorpommern im Dezember 2020 mit der Gründung der MV Filmförderung GmbH einen bedeutsamen Schritt zur Neuausrichtung der landeseigenen Film-, Festival- und Kinoförderung gemacht.

„Die Fördergelder sind umso wichtiger, da die Corona-Pandemie gerade auch die Filmbranche hart getroffen hat“, sagt Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei und Aufsichtsratsvorsitzender der MV Filmförderung GmbH. Noch immer sind deutschlandweit Produktionen erschwert, Kinos geschlossen und Festivals finden nur digital oder hybrid statt. „Wir haben viel vor: Wir wollen, das in MV mehr Filme gedreht werden. Vor allem die Förderung von Nachwuchstalenten liegt uns am Herzen. Darüber hinaus wollen wir die Zusammenarbeit und Kooperation mit den osteuropäischen Ländern ausbauen. Neben der eigenen finanziellen Förderung hoffen wir, dass Projekte aus unserem Land auch verstärkt in der Bundesförderung Beachtung finden“, so Geue.

Antje Draheim, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Berlin betont: „Den meisten ist MV als wunderschönes Urlaubsland bekannt, aber die wenigsten wissen, dass MV tolle Kulissen für zahlreiche Filmproduktionen bietet. Ob Stralsund, die Insel Usedom oder Schwerin. Diese Vielfalt bietet auch Filmproduzenten und Regisseuren unzählige Möglichkeiten.“

Prof. Olaf Jacobs, Geschäftsführer der MV Filmförderung GmbH: “Die neue Förderung ist angetreten, um Projekte möglich zu machen, die es so vorher hier nicht gegeben hätte. Schon unsere erste Förderrunde, repräsentiert das Land in seiner ganzen Vielfalt mit unterschiedlichsten Schauplätzen, seiner eigenen kulturellen Identität und mit ureigenen Stoffen und Geschichten von hier.

Dass fast die Hälfte der Förderzusagen (sechs von 13) an Nachwuchsprojekte gegangen ist, zeigt, was uns wichtig ist und ist gewiss eine Investition in die Zukunft.“

Anlässlich des ersten Festival-Teils der Berlinale rollen die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern und die MV Filmförderung GmbH heute gemeinsam und digital den ROTEN TEPPICH ANS MEER aus und laden zum diesjährigen MV-Talk „Do it local, see it global – Filme aus Mecklenburg-Vorpommern sollen ankommen“ im Video-Stream.

Welche Schwerpunkte setzt die neue MV Filmförderung und welchen Einfluss hat Corona auf die Projekte und Vorhaben? Warum ist die Nachwuchsförderung so wichtig? Wie wird der Kulturort Kino gestärkt und in der Fläche gesichert? Was kann ein zukunftsweisendes Festival für Filmschaffende leisten?

Diese und weitere aktuelle Fragen diskutiert Prof. Olaf Jacobs mit Dr. Heiko Geue, Chef der Staatskanzlei und des Aufsichtsrats der MV Filmförderung, und den Gästen Dr. Anne Kellner, Geschäftsführerin Lichtspieltheater „Wundervoll“ Rostock, Max Gleschinski, Regisseur und Produzent KAHLSCHLAG und Prof. Dr. Skadi Loist, Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.

Corona-Pandemie verlangsamt Integration in MV

Rostock – In den vergangenen fünf Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere in Rostock viele wichtige und gute Integrationsstrukturen und eine Expertise aufgebaut. Diese Strukturen müssen weiterhin aufrechterhalten werden. Das sagte die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, heute auf der virtuellen Konferenz zu „5 Jahre – wir schaffen das“.

Die Universität Rostock und das Rostock International House hatten alle Interessierten und Akteure aus der Flüchtlingsarbeit in Rostock und Umgebung, sowie bundesweit zu der Konferenz eingeladen. Die Veranstaltung dient als Plattform und Erfahrungsaustausch für Flüchtlingsbeauftragte aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit. Die Geschichte, Ängste, Hoffnungen und Perspektiven der Flüchtlingsarbeit in Rostock und im Land Mecklenburg-Vorpommern der letzten fünf Jahre stehen dabei im Mittelpunkt.

Alabali-Radovan machte deutlich: „Die Corona-Pandemie bringt tiefe Einschnitte in die Integrationsentwicklungen. Wir müssen uns mit den Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt insbesondere auf Zugewanderte, die zu großen Teilen in prekären oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen stehen, beschäftigen. Wir müssen auch darauf achten, dass die Pandemie die Bildungschancen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht weiter verschlechtert.“

Insgesamt ist für M-V festzustellen, dass Zugewanderte von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt besonders stark betroffen sind. Im August 2020 stieg die Zahl der Arbeitslosen bei Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 21% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auch die Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Asylherkunftsländern waren im Juli 2020 86 % Männer. Ein großer Teil der Geflüchteten ist im Niedriglohnsektor tätig, auch bei hoher Qualifizierung. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen stellt weiterhin eine große Hürde dar.

Für die Integration in Arbeit bestehen diverse Angebote der Beratung, Bildung und Qualifizierung sowie der Anerkennungsberatung bei ausländischen Bildungsabschlüssen. „Hier möchte auf zwei Institutionen mit Sitz in Rostock verweisen, mit denen wir seit Jahren auf Landesebene zusammenarbeiten und die eine besondere Expertise in diesem Bereich aufzeigen. Das sind einmal das Netzwerk für Integration durch Qualifizierung (kurz IQ) und der Verein Migra,“ sagte Alabali-Radovan.

Mit Stand 31.12.2019 leben ca. 80.000 Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in M-V. Das macht einen Anteil von ca. 5% aus. Im Jahr 2013 waren es 2,4 %. Die meisten Zugewanderten, ca. 15.000, leben in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die größte Gruppe der Zugewanderten kommt aus Polen, danach folgen Syrien und Rumänien. Die Zahl der Asylanträge ist in M-V stark zurückgegangen von ca. 19.000 im Jahr 2015 auf ca. 1.800 im Jahr 2020.