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Kategorie: MeckPomm

Schulbetrieb im Januar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

  • Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.
  • Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.
  • In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“

Die Kita-Regelungen ab dem 11. Januar

Schwerin – Nach der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Verlängerung des Lockdowns setzt Mecklenburg-Vorpommern die seit dem 16. Dezember 2020 bestehende Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) ab dem 11. Januar fort.

„Diese Schutzphase beinhaltet, dass unsere Kitas und Tagespflegestellen geöffnet sind und die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir bitten aber alle Eltern dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Neu ist, dass ab Montag Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 anmelden müssen. Ein entsprechendes Anmeldeformular (s. Anlage) können Eltern, die ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen müssen, entweder von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausdrucken und ausfüllen oder erhalten es in der Kita/ Tagespflegestelle.

„Wir können diesen Weg nur weitergehen, weil die Eltern in der Schutzphase bisher sehr verantwortungsbewusst gehandelt haben und die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung mit großem Engagement und hoher Professionalität die Arbeit in den Kitas und Tagespflegen sicherstellen“, betonte Drese. „Dafür gilt allen mein herzlicher Dank.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass es für die Betreuung der Kinder zu Hause weitere Unterstützung gibt. „Der Bund hat zugesagt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende zu gewähren.“

Drese appellierte zugleich an die Arbeitgeber, insbesondere Eltern von kleineren Kindern entgegenzukommen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. „Großzügige Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeiten helfen berufstätigen Eltern enorm“, so die Ministerin.

Drese: „Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen hat höchste Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dieser Bedeutung werden wir mit unseren Regelungen auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie gerecht.“

Hochwasserschutz der Hansestadt Demmin

Demmin – Nach der Insolvenz des bisherigen Auftragnehmers und der erneuten Ausschreibung der Leistungen werden die Arbeiten zur Erneuerung des Hochwasserschutzes im Bereich Bürgerwiesen A voraussichtlich im Februar 2021 wieder aufgenommen. Im Ergebnis der zweiten europaweiten Ausschreibung hat das StALU Mecklenburgische Seenplatte nunmehr die Firma Echterhoff Bau GmbH aus Dessau-Rosslau mit der Bauausführung beauftragt. Zur Zeit wird abschließend am Bauablaufplan gearbeitet, der eine Durchführung bis zum Jahresende 2022 vorsieht.

Die Bauberatungen werden – wie bereits im ersten Anlauf zur Baumaßnahme praktiziert – mit einem öffentlichen Teil beginnen, in dem betroffene Bürger und Anlieger Probleme und Fragen klären können. Die Termine für die Bauberatungen werden sowohl auf der Internetseite des StALU MS als auch der Hansestadt Demmin veröffentlicht. Auf diesen Seiten können sowohl aktuelle als auch grundlegende Informationen zu der Hochwasserschutzmaßnahme eingesehen werden.

„Die Vergabeentscheidung ist inzwischen bestandskräftig,“ so Christoph Linke, Amtsleiter des StALU, „in diesem Zusammenhang sind keine Verzögerungen mehr zu erwarten. Ich hoffe sehr, dass nach zahlreichen Rückschlägen nunmehr ein reibungsloser Bauablauf gelingt.“ Für Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft, die sich trotz der vereinbarten Minimierung nicht vermeiden lassen, bittet der Amtsleiter um das Verständnis der Anwohner und ruft alle Beteiligten zur angemessenen Unterstützung der im öffentlichen Interesse liegenden Hochwasserschutzmaßnahme auf.

Zuschuss für LED-Beleuchtung

Ribnitz-Damgarten – Für die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED-Technik in der Stadtbibliothek erhält die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss in Höhe von 20.742 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 34.570 Euro.

Es ist geplant, die vorhandenen 52 Leuchten in der Stadtbibliothek, bestehend aus Leuchtstoffröhren mit Reflektoren und einigen Strahlern, durch 103 LED-Lampen zu ersetzen. Bisher konnten nicht alle Bereiche der Bibliothek normgerecht ausgeleuchtet werden, so dass ein Mehrbedarf von 51 Leuchten erforderlich ist.

Durch diese Maßnahme sollen der Stromverbrauch und somit die Stromkosten gesenkt werden. Damit leistet die Stadt einen Beitrag zum Klimaschutz. Jährlich können rund 3,5 Tonnen Kohlendioxid sowie ca. 8.600 Kilowattstunden Strom eingespart werden.

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Rostock haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,332 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock“, so Drese.

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Rostock unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Rostock in diesem Jahr knapp 515.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und fast 619.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 543.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. gut 655.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Für Klimaschutz, gegen Parkraummangel

Schwerin – Das Landeskabinett hat dem „Gesetz zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern“, kurz Carsharing-Förderungsgesetz, zugestimmt. Das Gesetz ergänzt die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen zum Carsharing. Insbesondere wird ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung von öffentlichem Straßenraum für Angebote des stationsbasierten Carsharings geschaffen.

„Beim Carsharing stellen Anbieter Fahrzeuge zur Verfügung, die registrierte Personen mit vorheriger Anmeldung nutzen können. Gerade für Menschen, die nicht täglich auf ein Auto angewiesen sind, ist Carsharing eine kostensparende und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Per Landtagsbeschluss war die Landesregierung aufgefordert worden, die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des Carsharings in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen und sicherzustellen, dass auch nach Landesrecht auf Straßen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums vergleichbar dem Bundesrecht für Carsharingstellflächen gewährt werden kann.

„Carsharing kann helfen, den innerstädtischen Parkraummangel zu verringern und klima- sowie umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfüllen wir die Forderung des Landesparlaments und schaffen Rahmenbedingungen, die insbesondere die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge auf rechtlich sichere Füße stellt“, erläutert Christian Pegel, der als Energieminister auch für Klimaschutz zuständig ist.

Beim stationsbasierten Carsharing werden vorab reservierbare Fahrzeuge auf fest dafür vorgesehenen Abhol- und Rückgabestellen abgestellt. Der Bund hat die Nutzung dieser Flächen im Bereich von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen – nur für diese ist der Bund zuständig – mit dem Bundes-Carsharinggesetz geregelt. Durch das Landesgesetz soll eine landesrechtliche Grundlage für die Sondernutzung von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Carsharingsstellflächen geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bestimmen. Für diese Flächen regelt das Gesetz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Es sieht ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vor, nach dessen Abschluss ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal acht Jahren erhalten kann.

Abweichend von den bundesgesetzlichen Regelungen ist auch eine Betriebspflicht vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass vom Anbieter auch tatsächlich Carsharingfahrzeuge auf der Stellfläche angeboten werden. Im Falle eines Verstoßes wird eine Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis geschaffen. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, Sondernutzungsgebühren zu erheben.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens überwiesen.

Tierwissenschaft in Europa

Schwerin – Im Dezember 2020 fand die Tagung der Europäischen Vereinigung für Tierwissenschaften (EVT) erstmals als online-Veranstaltung statt. Rund 950 Beiträge wurden als Vorträge und Poster gezeigt. Im Plenarteil ging es um die Verantwortung der Tierhaltung für den Klimawandel, in 73 wissenschaftlichen Sessionen interessierten sich 1.500 registrierte Teilnehmer für verschiedene Themen der Tierwissenschaften. Im Rahmen der Generalversammlung der EVT berichteten die Mitgliedsländer über ihre Aktivitäten und die aktuelle Situation der Organisation. Weiterhin wurden durch die Generalversammlung neue Ratsmitglieder (Council) gewählt.

Für Deutschland und die Schweiz ist Dr. Peter Sanftleben auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) als offizielle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der EVT einstimmig gewählt worden. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Wir freuen uns sehr, dass der Vorschlag von den Mitgliedsländern der EVT bestätigt wurde. Es unterstreicht den erreichten Stand der angewandten und Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Tierhaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Dr. Sanftleben viel Erfolg in seiner vierjährigen Amtszeit.“

Dr. Sanftleben ist Direktor der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV und leitet das Institut für Tierproduktion in Dummerstorf. Von 2008 bis 2017 war er der deutsche Vertreter in der EVT-Kommission „Tierhaltungssysteme“. „Dr. Sanftleben kennt die Organisation sehr gut und wird die EVT durch seine Erfahrungen auf dem Gebiet der angewandten Forschung unterstützen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Europäische Vereinigung für Tierwissenschaften, gegründet als ‚European Association for Animal Production‘ EAAP, ist eine internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die sich mit Fragen der Nutztierhaltung beschäftigt. Die Organisation vereint Wissenschaftler, Tierzüchter, Mitglieder der Agrarverwaltung und Nutztierhalter zum Zwecke des wissenschaftlichen Erkenntnisaustauschs, zur Prüfung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse sowie als Informationsforum für Politiker und Administration.

Die EAAP wurde am 8. November 1949 während des 5. Internationalen Kongresses für Tierproduktion in Paris gegründet. Obwohl der Verein als europäische Organisation geplant war, wurden bereits bei der Gründungsversammlung auch außereuropäische Mitglieder aufgenommen. Neben Deutschland gehörten zu den Gründungsmitglieder Belgien, Dänemark, Frankreich, Iran, Italien, Marokko, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweiz und Tunesien.

Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde ist das offizielle deutsche Mitglied in der EAAP.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung in den Landtag.

Mit unserer beabsichtigten Novelle wollen wir Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung. Ziel des Landes sei es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ministerin Drese hob insbesondere die Weiterentwicklung des Integrationsförderrates zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen hervor. „Mit dieser Änderung stärken wir die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung“, sagte Drese.

Das aus ehrenamtlich Mitgliedern bestehende Gremium berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Förderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt der geplanten Änderung des LBGG ist die Einführung der verständlichen und „Leichten Sprache“ im Verwaltungsverfahren aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). „Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in Leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, betonte Drese. Dazu seien auch Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der barrierefreien Kommunikation notwendig und vorgesehen, so Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt des novellierten LBGG ist der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten. Drese: „Für landeseigene Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten ist eine Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik vorgesehen. Wir wollen dabei auch die Gebäudeteile mit Publikumsverkehr barrierefrei gestalten, die nicht unmittelbar von den baulichen Maßnahmen selbst betroffen sind.“