Menü Schließen

Kategorie: MeckPomm

Drehleiter für Feuerwehr

Loitz – Für den Kauf einer Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Loitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte das Innenministerium an die Loitzer Bürgermeisterin einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 50.000 EUR.

Innenminister Torsten Renz: „Moderne Technik ist nicht nur für die Einsatzbereitschaft wichtig, sondern auch für den Eigenschutz der Feuerwehrfrauen und -männer. Moderne Technik ist dafür unerlässlich. Feuerwehrleute investieren viel Zeit für Einsätze, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen. Dafür wollen wir als Landesregierung gute Rahmenbedingungen schaffen.“

Das neue Fahrzeug DLK 23/12 ersetzt eine alte Drehleiter, die wegen anfallender Reparaturen ausgedient und für Ausbildungs- und Übungszwecke nicht mehr genutzt werden kann. Sie wird aber benötigt für die Personenrettung, wenn kein anderer Rettungsweg möglich ist, und für die Brandbekämpfung z.B. in Schwerpunktobjekten, wie den Kranbetrieb auf der Bundeswasserstraße Peene.

Die Loitzer Feuerwehr übernimmt nicht nur Aufgaben des örtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im eigenen Stadtgebiet, sondern auch im Amtsgebiet Peenetal/Loitz sowie auf Anforderung anderer Wehren auch außerhalb des Amtsbereiches.

Entlastung für Krankenhäuser

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommerns können Krankenhäuser durch die Belegung von Betten in Rehakliniken entlastet werden. „Das ist eine vorsorgliche Maßnahme, falls Krankenhäuser ihre Kapazitätsgrenze erreichen sollten. Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden. Ziel ist dabei, die Versorgung der Patienten für eine bestimmte Zeit durch Rehakliniken zu ermöglichen. Wir haben fünf entsprechende Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen sind – wie im Frühjahr auch – zunächst die Klinik Malchower See; Tessinum in Tessin, Median Klinik Bad Sülze, Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg bis Ende Januar 2021 als Hilfskliniken vorgesehen. „Je nach Fortschreiten der Pandemie ist eine Ausweitung auf weitere Rehakliniken möglich“, so Glawe weiter.

Für die Förderung der Personalkosten in den Rehakliniken zahlt das Land eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leer stehendem Bett, welches für Akut-Patienten zur Verfügung steht. „Wir unterstützen Rehakliniken. Es geht um Patienten, die nicht mehr zwingend auf einer Station im Plankrankenhaus bleiben müssen, leichte Erkrankungen aufweisen und sich auf dem Weg der Besserung befinden“, erläuterte Glawe.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Die fünf (oben genannten) Rehakliniken sind Teil der Clusterbildung. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um die Kapazität der Rettungsdienste bestmöglich zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Glawe.

Darüber hinaus zahlt der Bund Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung haben. Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 50 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Rehakliniken weiter am Laufen zu halten und auch das Personal vorzuhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Erweiterung Raststätte Stolpe-Nord fertig

Stolpe – Nach zehnmonatiger Bauzeit wurden heute die Freiflächen im Bereich der Tank- und Rastanlage Stolpe-Nord an der Autobahn 24 in Richtung Hamburg abgenommen und für den Verkehr freigegeben.

„Ich freue mich, dass die Arbeiten im Bereich Stolpe-Nord nun weitestgehend abgeschlossen sind. Wir wissen, dass die Bauarbeiten vor allem für LKW-Fahrerinnen und -Fahrer eine Geduldsprobe waren. Mit der Erweiterung der Stellplätze können dort nun deutlich mehr LKW zur Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten einkehren“, sagt Verkehrsminister Christan Pegel.

Die Rastanlage wurde um 59 PKW-Stellplätze, 16 LKW- und 6 Bus-Stellflächen erweitert. Die vorhandenen Parkflächen genügten dem aktuellen Verkehrsaufkommen auf der Strecke nicht mehr. Nach Abschluss von letzten Restarbeiten kommen noch weitere 28 LKW-Stellflächen hinzu. Damit die nun deutlich größere versiegelte Parkfläche auch bei Starkregen problemlos genutzt werden kann, wurde unter anderem aufwändig ein neues Entwässerungssystem installiert.

Während der Bauarbeiten waren nur die Parkmöglichkeiten für Schwerlasttransporte mit Sondergenehmigung sowie PKW weitestgehend nutzbar. Der Betrieb von Tankstelle und Raststätte war von den Bauarbeiten nicht betroffen.

Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von 2,8 Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Autobahnen.

Unterstützung für Rostock Seawolves

Rostock – Die Bundesliga-Basketballer der Rostock Seawolves bekommen einen Zuschuss in Höhe von 207.380,46 Euro. Mit Hilfe der „Liquiditätshilfe Profisport“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll der Verein durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite aus der abgelaufenen Spielsaison 2019/2020 ausgleichen. Diese Defizite wirken sich ebenfalls auf die Spielsaison 2020/2021 aus.

Sportministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich, dass wir den Rostock Seawolves in dieser schwierigen Zeit ein wenig helfen können. Sportlich läuft es ja super im Moment. Umso besser, wenn die Mannschaft mit diesem finanziellen Bonus-Freiwurf vielleicht etwas sorgenfreier aufspielen kann.“

Die finanzielle Unterstützung zielt grundsätzlich darauf ab, Insolvenzen zu verhindern. Sie wird, auf Antrag, professionell oder semi-professionell aktiven Sportvereinen gewährt, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.

Hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten, wie die Rostock Seawolves, sollen weiter existieren. Außerdem soll die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und in internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 sichergestellt werden.

Mietpreis-Kappungsgrenze

Greifswald – In Greifswald wird im kommenden Jahr die so sogenannte Kappungsgrenze bei Mietpreiserhöhungen gesenkt. Das hat das Kabinett am Mittwoch abschließend beschlossen, nachdem der Entwurf der Verordnung dazu zuvor die Verbandsanhörung durchlaufen hatte.

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Bevölkerung wächst und auch der Neubau von guten und bezahlbaren Mietwohnungen nimmt zu. Aber noch ist der Mietmarkt in Greifswald sehr dynamisch“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und erläutert den Hintergrund:

„Nachdem Greifswald 2018 schon für die Mietpreisbremse in die Verordnung aufgenommen wurde, werden nun auch die zulässigen prozentualen Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen herabgesetzt. Der Bundesgesetzgeber hat dies genau dort ermöglicht, wo eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass Vermieter bei bestehenden Mietverträgen unter bestimmten Voraussetzungen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen können – aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Gebieten, in denen die Wohnungsknappheit besonders groß ist, kann diese Kappungsgrenze für maximal fünf Jahre auf 15 Prozent abgesenkt werden. Die Landesregierungen müssen diese Gebiete per Rechtsverordnung bestimmen.

Die Kappungsgrenze gilt seit Oktober 2018 bereits für die Universitäts- und Hansestadt Rostock, Greifswald kommt nun als zweite Stadt in Mecklenburg-Vorpommern hinzu, nachdem die Bürgerschaft sich mit der Bitte um Prüfung auch dieser Mieterschutzmöglichkeit an das Land gewandt hat“, so Pegel.

Weiter sagt der Minister: „Mietsteigerungen werden für immer mehr Menschen zum Problem. Selbst wenn es freie Wohnungen auf dem Markt gibt, werden diese vielfach deutlich über den ortsüblichen Mieten angeboten. Die Absenkung der Kappungsgrenze ebenso wie die Mietpreisbremse sind nützliche Instrumente, um die Symptome eines engen Mietwohnungsmarktes kurzfristig zu lindern. Langfristig benötigen wir aber neuen, bezahlbaren Wohnraum, wie er in Greifswald mit dem Landesförderprogramm „Neubau Sozial“ an verschiedenen Stellen seit 2017 geschaffen wurde und wird.“

Seit Wiederauflage des Landesförderprogramms 2017 wurden in Greifswald aus diesem Förderprogramm Neubauprojekte der städtischen Wohnungsgesellschaft WVG, der Wohnungsgenossenschaft WGG, aber auch von zwei privaten Investoren mit neun Millionen Euro unterstützt. Es entstanden 193 neue, bezahlbare Wohnungen. Weitere Projekte in Greifswald mit einem Umfang von etwa acht Millionen Euro sind angekündigt.

Dorschfang in der Ostsee

Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021

Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaß­nahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischerei­fahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.

Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszu­gleichen.

Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.

„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“

Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.

Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.

Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.

Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:

30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Neubrandenburg – Berührungsängste abbauen und schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für Behinderte qualifizieren und auf den ersten Arbeitsmarkt bringen – das ist das ehrgeizige Ziel des Modellprojektes „Inklusive Bildung Mecklenburg-Vorpommern“. Es startet im kommenden Jahr an der Hochschule Neubrandenburg.

„Wir gehen als Land damit neue Wege und installieren ein wegweisendes Inklusionsprojekt im Hochschulbereich“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich des Versands des Förderbescheids in Höhe von 1,272 Millionen Euro durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Mittel für die Durchführung des auf gut drei Jahre angelegten Projektes an der Hochschule Neubrandenburg stammen aus der Ausgleichsabgabe.

„Das ist sehr sinnvoll und nachhaltig investiertes Geld, denn sechs schwerbehinderte Menschen, die bislang in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt wurden, werden nun innerhalb von drei Jahren zu „Bildungsfachkräften“ ausgebildet“, sagte Drese. Die Auszubildenden werden bereits während ihrer Ausbildung und auch danach den Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften die Lebenswelten, spezifischen Bedarfe und Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen ganz direkt vermitteln. Das Modellprojekt kann nach Ansicht von Ministerin Drese zudem auch zur Stärkung der Bewusstseinsbildung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im Hochschulbereich beitragen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.

Drese: „Selbst engagierte Studierende sowie Fach- und Führungskräfte fühlen sich oft unsicher und überfordert im Umgang mit schwerbehinderten und insbesondere mit geistig behinderten Menschen. Sie haben bisher kaum Handlungskompetenzen für die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen entwickeln können.“ Dabei halte der Inklusionsgedanke zunehmend an den Hochschulen und im Arbeitsleben Einzug.

„Es wird viel über Menschen mit Behinderungen gesprochen, aber selten mit ihnen“, so Drese. „Das soll sich durch das vom Land geförderte Modellprojekt ändern und Barrieren in den Köpfen abbauen. Ein wesentliches Ziel ist, dass Menschen mit Behinderung in Aus- und Weiterbildungen selbstkompetent zu Wort kommen und damit Studierende, Fach- und Führungskräfte gut auf den Umgang und die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Praxis vorbereiten und die Inklusion im Arbeitsleben weiter voranbringen“, so Drese.

Neues Fraunhofer-Zentrum kommt

Martin: Ein starker Schub für die Forschungslandschaft in MV

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern und in Bayern wird ein neues Fraunhofer-Zentrum angesiedelt, das sich mit Biogener Wertschöpfung und Smart Farming beschäftigt. In den kommenden fünf Jahren stellen Bund und die beiden Länder erhebliche Mittel für die Gründung des neuen Fraunhofer-Zentrums bereit. Der Bund wird 40 Millionen Euro tragen. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern steuern in diesem Zeitraum jeweils 20 Millionen Euro hinzu.

„Das ‚Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming‛ knüpft an die laufenden erfolgreichen Forschungsaktivitäten im Land an und wird dem Forschungsstandort Mecklenburg-Vorpommern einen enormen Schub geben“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die vielen Gespräche und das intensive Werben für unseren Wissenschaftsstandort haben sich gelohnt. Mecklenburg-Vorpommern hat großes Potenzial, insbesondere in den Bereichen maritimer Forschung, Life Sciences und eben auch im Bereich der Landwirtschaft. Die geplante Neuansiedlung des Forschungszentrums in Rostock, wo bereits weitere renommierte Fraunhofer-Institute arbeiten, ist eine große Chance für die Spitzenforschung landesweit. Gleichzeitig ist sie ein Ergebnis der laufenden erfolgreichen Arbeit unserer Hochschulen nicht nur in Rostock, sondern genauso in Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg“, sagte Martin.

„Bei der Debatte um eine stärkere finanzielle Beteiligung der Länder an den Corona-Ausgaben geraten viele erfolgreiche Kooperationen zwischen Bund und Ländern in den Hintergrund“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Das ‚Fraunhofer-Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming‘ ist so ein Erfolgsprojekt, das nur dank der gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Land möglich ist.“

Das Fraunhofer-Zentrum wird den engen Austausch mit den Akteuren der Wirtschaft und Landwirtschaft suchen. Die Forschungseinrichtung wird von fünf Fraunhofer-Instituten getragen und organisiert sich in zwei eigenständige Teilinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.

„Digitalisierung ist auch im Bereich Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken“, sagte Wissenschaftsministerin Martin. „Das neue Fraunhofer-Zentrum wird innovative Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Saatgut bis zum veredelten Produkt, sowohl an Land als auch im Wasser und in der Luft erforschen und entwickeln. Eine Aufgabe, die hervorragend nach Mecklenburg-Vorpommern passt. Das Land wird seinen Anteil an der Finanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro bereitstellen – das ist eine Investition in die Zukunft dieses Landes, die auch weit über unsere Landesgrenzen hinaus Wirkung zeigen wird.“

Beim „Smart Farming“ geht es darum, durch Digitalisierung die komplette Wertschöpfungskette zu optimieren und die Branche bei aktuellen Herausforderungen wie der Erfassung und Auswertung großer Datenmengen zu unterstützen. Digitale Entscheidungsunterstützungssysteme helfen bei betrieblichen Transformationsprozessen, der Optimierung des Einsatzes von Düngemitteln, Futter und Medikamenten. Assistenzsysteme und autonome Fahrzeuge sowohl an Land, in der Luft als auch im Wasser wirken dem Personalmangel entgegen und erhöhen zugleich Effizienz und Effektivität.

In der Biogenen Wertschöpfung werden im Agrarsektor neben der Produktion von Lebensmitteln auch die Zulieferung, die nachgelagerte Verarbeitung und die Ausweitung auf den Anbau von Rohstoffen zur energetischen Verwertung mitgedacht. Augenmerk liegt dabei immer auf der Erhaltung des Gleichgewichts zwischen ökonomischer Tragfähigkeit, ökologischer Ausgewogenheit sowie gesellschaftlicher Akzeptanz und sozialer Verträglichkeit.

Das Vorhaben flankiert einen bereits politisch eingeleiteten Paradigmenwechsel: Hin zu einer an ökologische, erzeuger- und marktspezifische Anforderungen anpassbaren, hochindividualisierten und automatisierten Landwirtschaft. So werden Nutzpflanzen und Nutztieren mithilfe datenbasierter, intelligenter Technologien die optimalen Wachstumsbedingungen geboten und somit die Interessen von Ökonomie und Ökologie gleichermaßen gewahrt. Mecklenburg-Vorpommern bietet neben weitreichenden Agrarflächen ebenso hervorragende Bedingungen für Bereiche, die mit dem Wasser zusammenhängen. Dazu gehört neben Aqua-Kultur beispielsweise auch eine hervorragende Expertise in der Moorforschung.

Landwirtschaftlichen Betrieben und den vor- und nachgeschalteten Betriebe werden sowohl technologische als auch methodische Werkzeuge an die Hand gegeben, um sich globalen Herausforderungen zu stellen: Klimawandel, Gesundheitsrisiken, gesellschaftliche Forderungen nach Tierwohl, Nachhaltigkeit und Qualität.