Menü Schließen

Kategorie: MeckPomm

Bessere Bezahlung von Pflegekräften

Schwerin – Die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (ASMK) die große gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben.

Für die Leistung in der Corona-Pandemie, die Übernahme von Verantwortung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen sowie der Betreuung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gebührt allen Pflegekräften und Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe höchste Anerkennung, heißt es in einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, der einstimmig von der ASMK beschlossen wurde.

„Die Systemrelevanz zeigt sich in der Corona-Krise besonders eindrucksvoll und muss eine höhere finanzielle Wertschätzung zur Folge haben“, verdeutlichte Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss das Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns.

„Einmalige Sonderzahlungen können dabei nur ein erster Schritt sein. Die Beschäftigten in der Pflege und der Eingliederungshilfe haben eine dauerhaft bessere Bezahlung verdient, die durch eine flächendeckende Tarifbindung erfolgen sollte“, betonte Voss in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Stefanie Drese.

Für den Bereich der Pflege ist damit konsequenterweise die dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und insbesondere ihrer Finanzierung zu verbinden, so Voss.

Einen ganz besonderen Dank richtete die ASMK mit ihrem Beschluss zudem an die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Voss: „Es ist insbesondere deren Verdienst, dass sich in Zeiten eines mehrwöchigen stark eingeschränkten Betriebes von Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten und Tagesgruppen für Menschen mit Behinderungen der ganz überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderungen gut versorgt und betreut wusste.“

Die ASMK fand in diesem Jahr am 26. November als Videokonferenz statt.

Förderung der Schulinfrastruktur

Schwerin – Die Vorhaben für das Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ stehen fest. „Die Mittel aus dem Programm werden für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt. Der Fördertopf ist für Schulen, die im Rahmen der bislang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum. In einigen Fällen sind aufgrund von wachsenden Schülerzahlen bauliche Veränderungen notwendig oder die Gebäudesubstanz wird den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht. Im Ergebnis werden die Bedingungen für Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert. Die Schule wird zukunftsfähig gemacht. Das ist gerade für Standorte in der Fläche von erheblicher Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die Schulträger der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren waren aufgerufen, bis Anfang Oktober ihre Projektvorschläge einzureichen. Für 2020 umfasst das Programm ein Volumen von 20 Millionen Euro. „Das Programm wird auch im kommenden Jahr in selber Höhe fortgesetzt“, so Glawe weiter. Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt.

Geplante Vorhaben im Überblick
Teilerweiterung und Sanierung Regionalen Schule Domsühl

Die Regionale Schule in Domsühl (Landkreis Ludwigslust-Parchim) im Parchimer Umland soll teilerweitert und saniert werden. Gegenwärtig besteht die Regionale Schule aus einem zweigeschossigen Hauptgebäude sowie drei Containerbauten, die Grundschule, Hort und Orientierungsstufe nutzen. Darüber hinaus gibt es für den Sportverein und den Schulclub einen L-förmigen Barackenbau. Vorgesehen ist unter anderem der Rückbau der Container. Ein zweigeschossiger Ergänzungsneubau in direkter Verbindung zum Hauptgebäude soll neu entstehen. Das Hauptgebäude wird in Bezug auf bau- und brandschutztechnische Anforderungen angepasst. Der Ostgiebel des Hauptgebäudes sowie das Treppenhaus werden saniert. Darüber hinaus besteht ein hoher Sanierungsbedarf beispielsweise bei Elektro, Heizung und Sanitär. „Das Vorhaben ist zwingend zur Sicherstellung des Schulbetriebs notwendig. Alle Gebäude sind stark sanierungsbedürftig, die Nutzungsdauer der Container ist überschritten und die Räumlichkeiten sind nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Nach Fertigstellung kann auch ein verbesserter zentralisierter Schulbetrieb erfolgen“, betonte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Baubeginn soll im Sommer 2021 erfolgen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 4,9 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ mit voraussichtlich knapp 3,7 Millionen Euro.

Erweiterungsneubau der Regionalen Schule in Neukloster

Die Regionale Schule Neukloster (Landkreis Nordwestmecklenburg) befindet sich derzeit in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem 19. Jahrhundert. Durch das große Einzugsgebiet werden momentan Schüler in 17 Klassen unterrichtet. Die durch die vorhandenen Räumlichkeiten begrenzten Flächen sind für den jetzigen sowie weiter steigenden Bedarf nicht ausreichend. „Aus diesem Grund soll die Ganztagsschule um einen Neubau erweitert werden. Zwischen beiden Gebäuden ist ein Verbindungsbau geplant, der auch die barrierefreie Erschließung ermöglicht. Dieser trägt mit seiner gläsernen Fassadengestaltung straßenseitig sowie der halbrunden Form auf der straßenabgewandten Seite zu einem architektonischen Gesamtbild von alt und neu bei. Während der Bauphase zur Errichtung des Neubaus soll die weitere Nutzung des Bestandsgebäudes ermöglicht werden, so dass keine Zwischenlösung geschaffen werden muss“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Neubau selbst erscheint in einfacher Kubatur und moderner zeitgemäßer Gestaltung.   Die Außenanlagen werden entsprechend als Eingangsbereich Neubau/Verbinder sowie Fluchtweganpassung im Bereich des Bestandsgebäudes mit Pflasterung, Treppen- und Rampenanlagen sowie Bepflanzung und Außenmöblierung ausgeführt. Neu gewonnene Klassenräume werden mit Mobiliar und moderner Technik ausgestattet.

Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022 sein. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 10,8 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit 5,0 Millionen Euro.

Europaschule in Rövershagen erhält Ersatzneubau – erster Schritt hin zum Campus Kooperative Gesamtschule

Die Europaschule in Rövershagen (Landkreis Rostock) ist eine kooperative Gesamtschule, in der Schüler der Klassen 5 bis 12 unterrichtet werden. Die Jahrgänge der 5. bis 10. Klasse sind aktuell vierzügig mit jeweils zwei Klassen in den Bildungsgängen der Regionalen Schule und des Gymnasiums. Gemäß Schulentwicklungsplan des Landkreises ist eine Kapazitätserweiterung von derzeit ca. 640 auf insgesamt 780 Schüler geplant.

Die Regionale Schule hat verschiedene Schäden und Mängel an den unterschiedlichen Gebäudeteilen des Schulkomplexes, wie unter anderem Risse an tragenden Wänden und Decken. Weiterhin weisen zahlreiche Schäden an Wänden und Fußböden auf mangelnde horizontale und vertikale Abdichtungen hin. Zusätzlich ergeben sich auch Mängel im Brandschutz. Im Ergebnis einer Schadensanalyse wird der Rückbau des Schulkomplexes empfohlen.

Der Schulträger plant im Zeitraum bis 2022 die Errichtung eines Ersatzneubaus in Modulbauweise. „Der bauliche Zustand der bestehenden Schule zeigt auf, dass das Vorhaben zur Sicherstellung des Schulbetriebs erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Bedarf für mehr Plätze an der Schule gegeben. Die Schülerzahlen wachsen stetig. Der Neubau ist der erste Schritt hin zum Campus der Kooperativen Gesamtschule“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

In späteren Bauabschnitten werden zwei weitere neue Schulgebäude errichtet, deren bauliche Anbindung mit dem Modulbau über ein gemeinsames Foyer erfolgt. Nach dem Abbruch des jetzigen Gebäudebestandes erfolgen weiterhin der Neubau einer Förderschule für geistige Einschränkungen, einer Sporthalle und die Gestaltung der Campus-Freiflächen.

Der Baubeginn soll im Sommer des kommenden Jahres sein.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 15,3 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit rund 1,3 Millionen Euro.

Sanierung, Umbau, Erweiterung der Grundschule am Friedensring in Wittenburg

In Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird die Grundschule am Friedensring saniert, umgebaut und erweitert. Geplant ist es, die derzeit zweizügige Schule vierzügig auszubauen. „Es gibt dringenden Bedarf bei der Aufnahmekapazität der Schüler. Hier ist die Nachfrage deutlich größer als das vorhandene Angebot“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Das Vorhaben soll in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Das zweigeschossige Bestandsgebäude wird einen Ergänzungsanbau an der Westseite erhalten. Auch das Bestandsgebäude soll saniert werden, das Artrium wird überdacht. Es entsteht ein zentraler Versammlungs- und Essenraum. Darüber hinaus sind Grünanlagen geplant.

Der Baubeginn soll im Sommer 2021 erfolgen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 12 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit 5,0 Millionen Euro.

Jördenstorf erhält Schulneubau

In Jördenstorf (Landkreis Rostock) soll die Johann-Heinrich-von-Thünen-Schule einen Ersatzneubau erhalten. Das durch die Grundschule am Außenstandort Matgendorf genutzte Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig. „Es bestehen erhebliche brandschutztechnische Mängel, Fluchtwege sind nicht den Vorschriften entsprechend vorhanden. Die benötigten Mindestraumflächen sind für die Schülerzahl nicht mehr ausreichend und auch durch Umbaumaßnahmen nicht erfüllbar. Der geplante Neubau ist als energiesparender und klimaregulierender Bau in gerundeter Form mit wandelbarer Mehrzwecknutzung geplant. So ist es möglich, Raumgrößen und -strukturen bei Bedarf mit geringem baulichen Aufwand zu verändern beziehungsweise anzupassen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

Der Baubeginn ist für Sommer 2021 vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10,3 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus dem Programm „Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur“ voraussichtlich mit 5,0 Millionen Euro.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Herbst-JuMiKo unterstützt Vorstoß aus M-V zur psychosozialen Prozessbegleitung

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister sagte nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz: „Opfern von schweren Straftaten muss einfacher geholfen werden können“

„Von dieser digitalen Justizministerkonferenz geht ein sehr starkes Zeichen für den verbesserten Opferschutz aus. Ich danke meinen Amtskolleginnen und Kollegen für die Unterstützung unseres Vorstoßes, das Hilfsangebot der psychosozialen Prozessbegleitung weiter zu stärken. Kinder als Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig einfacher unterstützt werden. Für sie sollte eine psychosoziale Prozessbegleitung ohne Antrag, also von Amts wegen angeordnet werden können. Bislang haben wir erreicht, dass betroffene Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Viele Eltern wissen jedoch nichts davon oder scheuen sich davor, einen solchen Antrag zu stellen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine äußerst wichtige Unterstützung für das Kind in seiner Rolle als Zeuge bei Gerichtsverfahren. Uns in Mecklenburg-Vorpommern, die den bundesweiten Anspruch angeschoben haben, ist der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung ein wichtiges Anliegen“, so Ministerin Hoffmeister nach der digitalen Herbst-JuMiKo.

Die JuMiKo bittet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu prüfen, ob der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung erleichtert werden kann. Darüber hinaus wird gebeten ebenso zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen auch bei erwachsenen Verletzten auf das unbestimmte Tatbestandsmerkmal der besonderen Schutzbedürftigkeit verzichtet und den Verletzten die Antragstellung erleichtert werden kann. Seit 2017 haben Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Anspruch auf die für sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Jetzt soll auch geprüft werden, ob dieser Anspruch auf Verletzte in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt ausgeweitet werden kann.

Minister schlägt ersten Christbaum

Schwerin – Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute die Vorweihnachtszeit eingeläutet. In der landeseigenen Baumschule in Gädebehn bei Schwerin schlug er den ersten Weihnachtsbaum.

Bei dem Termin lobte der Minister ausdrücklich die Arbeit der dortigen Forstexperten: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren viel Mühe und Fleiß, um einen gesunden, schön stufig und dicht gewachsenen Weihnachtsbaum zu erzeugen. Hier werden die Bäume noch per Hand gepflegt. Und das ganz ohne Pflanzenschutzmittel und zusätzlichen Dünger. Darauf bin ich sehr stolz.“

Der Minister bat aus diesem Anlass aber auch um Mithilfe bei den Covid-19-Schutzmaßnahmen: „Wir stecken aktuell in einer sehr angespannten Situation und Weihnachten steht vor der Tür. Ich bitte deshalb eindringlich alle Menschen, nach Kräften mitzuhelfen, dass sich die Lage bis dahin entspannt und wir mit unseren Familien ein besinnliches Fest erleben können.“

Die Landesforstanstalt MV verkauft jährlich zwischen 23.000 und 26.000 Weihnachtsbäume und ist damit einer der größten Anbieter im Land. Die Bäume können sowohl auf Weihnachtsbaummärkten als auch in Einrichtungen der Landesforst erstanden werden.

Zudem wird es in diesem Jahr wieder traditionell die Möglichkeit geben, seinen Baum auch bei den Forstämtern selbst zu schlagen. In den letzten Jahren erfreute sich diese Möglichkeit besonders bei Familien großer Beliebtheit. Aufgrund der Corona-Pandemie wird jedoch in diesem Jahr aus Sicherheitsgründen auf eine Verköstigung vor Ort verzichtet.

Die lokal produzierten Bäume der Landesforstanstalt sind aufgrund kurzer Transportwege und der nachhaltigen Aufzuchtmethoden klimaneutral. Ein zur Futter- oder Möbelproduktion genutzter Baum weist sogar eine negative Klimabilanz auf (je nach Szenario -0,5 bis 3,0 kg C02). Der überwiegende Teil der verkauften Bäume sind Nordmanntannen im Alter von 6 bis 10 Jahren.

Landwirtschaftsbetrieben helfen

Schwerin – In Vorbereitung auf eine Videokonferenz am 27. November von Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit den Agrarministern der Länder hat sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwochnachmittag per Telefon­konferenz mit Vertretern von Viehhalterverbänden über die Lage der Betriebe bei der Schweine-, Geflügel-, Rind-, Schaf- und Geflügelhaltung sowie erforderliche Hilfen verständigt.

„Die Lage ist dramatisch. Da sind wir uns mit den Verbänden einig. Es sind sofort und unbürokratisch Hilfen notwendig, die wir als Länder nicht leisten können. Ich sehe den Bund in der Pflicht“, sagte der Minister. „Es kann nicht sein, dass zahlreiche Wirtschaftszweige wegen der Corona-Pandemie Milliardenhilfen bekommen, aber die Landwirtschaft, deren Betriebe sich ebenso unverschuldet in einer katastrophalen Situation befinden, überhaupt nicht erwähnt wird. Die hohen Infektionszahlen und die damit verbundene Schließung von Schlachthöfen hat dazu geführt, dass sich ein gewaltiger Schlachtstau angesammelt hat.“

„Verschärft hat sich die Situation jetzt zusätzlich durch ASP und die Geflügelpest. Der Export von Schweinefleisch in Drittländern ist komplett zusammengebrochen. In Deutsch­land selbst sinkt die Nachfrage nach Fleisch. Der Schaden für die Schweinehalter wird in Deutschland aktuell auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Kein Tierhalter kann derzeit kostendeckend produzieren. Weder beim Schweinefleisch noch beim Geflügel oder bei der Milch“, kennzeichnet Backhaus die Situation. „Wir brauchen schnelle Hilfen, um die Liquidität in den Betrieben zu verbessern. Hier ist der Bund gefragt!“, schlussfolgert er.

„Wir als Land setzen alles daran, die EU-Direktzahlen noch vor Weihnachten auszuzahlen“, sagte Backhaus. „Das sind insgesamt 350 Mio. Euro. Und das ist die beste Liquiditäts­spritze, die wir leisten können. Aber diese Mittel sind bei den Landwirten bereits fest gebunden und können den zusätzlichen Bedarf nicht abdecken. Deshalb müssen auch die Landwirte von zusätzlichen Corona-Programmen profitieren“, so Backhaus

Neben Finanzhilfen sind auch rechtliche Grundlagen erforderlich, um die Schweinebestände abzubauen. „Das 300 Millionen Euro-Programm des Bundes zur Verbesserung des Tierwohls sollte mindestens bis Ende 2022 gestreckt werden. In der jetzigen Situation können die Tierhalter nicht an Investitionen denken. Wir brauchen ein klare Perspektive für die Zukunft. Sonst gehen mit der Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum verloren.“

Barrierefreie Zuwegung zum Königsstuhl geplant

Insel Rügen – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Donnerstag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Sassnitz (Insel Rügen) für die Errichtung einer neuen barrierefreien Zuwegung zum Königsstuhl übergeben. „Mit dem neuen Weg haben Besucher die Möglichkeit, aus sicherem Abstand die Kreideküste Rügens mit ihrem Königsstuhl in ihrer natürlichen Schönheit zu erleben. So können Einheimische und Gäste bequemer einen Spaziergang zu diesem bedeutenden Ausflugsziel auf der Insel Rügen genießen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der derzeit bestehende Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen durch die große Anzahl von Besuchern nicht mehr gewachsen. Jetzt soll eine Fußgängerbrücke entstehen, die als Hängebrücke konzipiert ist. Die Wegeführung erfolgt in einer Schleife, so dass die Besucher das Königsgrab ohne Richtungswechsel und ohne Gegenverkehr überschreiten können. Der Weg beginnt auf dem standsicheren Hochplateau nahe dem Besucherzentrum und überspannt den Königsstuhl und das Königsgrab. „Es ist wichtig, den sensiblen Naturraum im Nationalpark zu schützen und zugleich Besuchern die Möglichkeit zu eröffnen, den Königsstuhl in seiner Schönheit zu erleben. Mit den jetzt geplanten Veränderungen ist dafür ein guter Weg gefunden worden. Das stärkt die touristische Infrastruktur der Region insgesamt“, sagte Glawe.

Weitere Informationen zum Vorhaben unter www.koenigsweg-ruegen.de.

Die Gesamtausgaben des Vorhabens belaufen sich auf rund 7,6 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 7,2 Millionen Euro. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel in Höhe von 247.000 Euro.

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Trauerbeflaggung am 1. Dezember

Gedenken an den ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Harald Ringstorff

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Harald Ringstorff ist am vergangenen Donnerstag verstorben. Zehn Jahre lang, von November 1998 bis Oktober 2008, stand er an der Spitze unseres Landes.

Zum Gedenken an den verstorbenen Ministerpräsidenten a.D. Dr. Harald Ringstorff hat das Innenministerium anlässlich der Beisetzung für Dienstag, den 01. Dezember 2020, die landesweite Trauerbeflaggung für alle Dienstgebäude des Landes, der Kommunalverwaltungen sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, angeordnet.

Am Tag der Beisetzung werden alle Funkstreifenwagen der Landespolizei mit Trauerflor fahren. Auf den Streifenbooten der Wasserschutzpolizei wird die Fahne auf Halbstock gesetzt bzw. Trauerflor geführt.