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Kategorie: MeckPomm

Regulierung des Bodenmarktes

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte um die Agrarstruktur des Landes kritisiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut, dass überregional aktive Investoren zunehmend landwirtschaftliche Flächen aufkaufen bzw. Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben.

„Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe das im Blick. So bevorzuge es bei der Verpachtung der landeseigenen Flächen diejenigen, die aufgrund ihres Arbeitskräftesatzes einen besonderen Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum leisten. Auch entziehe das Land denjenigen, die als außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger ganze Betriebe erwerben, die von diesen Betrieben beim Land gepachteten Flächen. Diese würden dann an solche Betriebe vergeben, die dringender darauf angewiesen sind.

Backhaus erinnerte daran, dass die derzeitigen Strukturen im Prozess des Übergangs der DDR-Landwirtschaft in die neue Rechtsordnung nach Landwirtschaftsanpassungs­gesetz aus dem Jahre 1990 entstanden.

Bereits 2016 hätte die Landesregierung eine Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in Betracht gezogen. Doch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben habe wenig Zustimmung erfahren. Einige Bundesländer bemühten sich aktuell um neue Regelungsmechanismen. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern habe es im Juli dazu einen Workshop gegeben. Mit Ergebnissen sei Anfang 2021 zu rechnen. Diese könnten für eine erneute Gesetzesinitiative in MV als Grundlage dienen.

Dann könne der Landtag in der neuen Legislaturperiode auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Landesregierung bestimmen,

  • wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen,
  • unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und
  • welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe.

„Das verstehe ich unter einer agrarstrukturverträglichen Regulierung des Bodenmarktes: Eine Regulierung, welche die bestehende Agrarstruktur und Eigentums­ordnung respektiert“, so Backhaus abschließend.

Studie zum Fischbestand

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat sich gegen den Antrag nach einer einzelstaatlichen Studie zur Untersuchung quotierter Fischbestände ausgesprochen.

„Grundlage für das europäische Fischbestands­management in der Ostsee bilden die jährlichen wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Derartig komplexe ökologische Betrachtungen erfordern langjährige Daten. Leider fehlt es diesen Empfehlungen oftmals an der notwendigen Kontinuität“, sagte der Minister.

So hätte der ICES 2014 langfristige Fehler bei der Altersbestimmung und Einschätzung des Dorschbestandes der östlichen Ostsee festgestellt. Beim Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde noch 2018 der Zielwert für die Laicherbiomasse von 110.000 Tonnen auf 150.000 Tonnen angehoben, anstatt diesen aufgrund der klimabedingt verringerten Nachwuchsproduktion deutlich zu senken. Für den Westdorsch prognostizierte der ICES im Jahr 2018 noch eine Laicherbiomasse von 49.000 Tonnen und eine nachhaltige Fischerei im Jahr 2019. Jedoch wurde im vergangenen Jahr die Prognose um rund 50 Prozent gesenkt. Damit war der Bestand erneut außerhalb sicherer biologischer Grenzen.

„Selbst die Wissenschaftler sprechen von einem Ungenauigkeitswert von ca. 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach mehr wissenschaftlicher Expertise nur allzu gut zu verstehen. Diese ist jedoch im Fall der Ostsee durch ein Land alleine nicht zu erbringen. Ich begrüße es sehr, dass die Ostseeanrainer anlässlich der letzten Sitzung der EU- Fischereiminister eine Resolution verabschiedet haben, den Anstieg der natürlichen Sterblichkeit des Ostdorsches im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte zu untersuchen. Daten für die Fischbestandsberechnung durch den ICES werden von allen Anrainern geliefert, die Fischereien auf diese Bestände unterhalten. Beim Ostdorsch sind es nahezu alle Anrainerstaaten, beim Westdorsch die Forschungseinrichtungen Deutschlands, Polens, Schwedens und Dänemarks. Beim Westhering sind Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Norwegen eingebunden. Für Deutschland ist das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock maßgebend. Auch Einflüsse durch Baumaßnahmen, Raubtiere oder die Fischentnahme durch Freizeitfischer werden in die Bestandsberechnungen mit einbezogen“, sagte der Minister.

Backhaus erinnerte daran, dass die Fischerei in MV die ihr von der EU auferlegten Fangbestimmungen stets berücksichtigt habe. Dennoch seien die Herings- und Dorschbestände zurückgegangen. Beim Herings- und Dorschbestand der westlichen Ostsee sei eine andauernd rückläufige Nachwuchsproduktion ausschlaggebend, beim Dorschbestand der östlichen Ostsee beobachte man sogar eine hohe natürliche Sterblichkeit.

„Schon längst kann man die Schuld an der schwierigen Situation nicht mehr den Fischern geben. Hier sind überwiegend natürliche und zudem weitgehend unbekannte Gründe maßgeblich. Die Fischereiwissenschaft spricht von einem regelrechten Time-Shift in der Ostsee. Das heißt, dass sich die Verfügbarkeit an Fischen drastisch ändert, weil sich die biologischen Bedingungen ändern. Vor allem der Klimawandel spielt eine große Rolle“, sagte er.

Daher setze sich Backhaus für Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ein. Seit 2017 wurden für die Kutter- und Küstenfischerei des Landes 8,24 Millionen Euro ausgereicht. Sie dienten jedoch eher als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sei keine erhebliche Besserung für den Herings- und Dorschbestand in Sicht. Er plädiere mit Nachdruck für Hilfen bei endgültiger Einstellung der Fischerei. Das Europäische Parlament, der Rat und auch die Kommission hätten sich nunmehr auch auf die Genehmigung von Abwrackprämien geeinigt.

„Mein Haus arbeitet jetzt an einem Programm zur Gewährung von Abwrackprämien, die nicht nur den größeren Fischereibetrieben, sondern vor allem auch Betrieben der kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu Gute kommen. Die dabei freiwerdenden Quoten gehen an den Staat zurück. Sie sollen zielgerichtet zur Unterstützung der an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte eingesetzt werden“, so Backhaus.

Förderung von Agrar­umweltmaßnahmen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im För­derzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpom­mern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.

In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).

Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.

Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungs­maßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasser­qualität“, sagte Backhaus.

Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobst­wiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Acker­schlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.

Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.

Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategie­plans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.

Neues Tanklöschfahrzeug

Greifswald – Das Ministerium für Inneres und Europa beteiligt sich mit 250.000,00 Euro an der Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Feuerwehr Greifswald übernimmt zunehmend auch Aufgaben der überörtlichen Hilfe in umliegenden Gemeinden.

Das bisherige Fahrzeug wird aufgrund seines Alters den heutigen technischen Anforderungen dafür nicht mehr gerecht. Vorgesehen ist die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeug 4000 mit Staffel-Kabine.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Aussonderung veralteter Technik und die Bereitstellung moderner Einsatzmittel dienen sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch der Einsatzkräfte. Neue Technik, die den örtlichen Verhältnissen und Einsatzschwerpunkten angepasst ist, gibt uns allen mehr Sicherheit.“

Das Fahrzeug wird über eine moderne Pumpen- Zumischtechnik verfügen und zeichnet sich durch einen besonders großen Wassertank aus. Dem abzugebenden Wasser kann auf Knopfdruck dosiert Schaummittel hinzufügt werden. So ist es möglich, sofort nach Eintreffen, ohne weiteren Zeitverlust eine dauerhafte Wasserabgabe sicherzustellen. In der Staffelkabine finden mehr Feuerwehr-Einsatzkräfte als bisher Platz. Mit dem neuen Fahrzeug können sowohl die erforderlichen Löschwasser-Reserven als auch die benötigte Ausstattung für die Staffel (1/5) wie Warnwesten und Atemschutzgeräte zum Einsatzort gebracht werden.

Die Gesamtkosten für die Beschaffung des TLF 4000 belaufen sich auf rund 500.000 Euro.

Arbeitsmarkt Oktober 2020 in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2019 um 7.900 Arbeitslose gestiegen (+14,7 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,5 Prozent (Oktober 2019: 6,5 Prozent). Insgesamt sind 61.300 Menschen arbeitslos. Die Zahlen zeigen im Vergleich zu den Vormonaten eine leichte Entspannung. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Vergleich zum September in krisenfesten Branchen, beispielsweise im Dienstleistungsbereich oder bei der Energiewirtschaft, Unternehmen stellen weiter ein.

„Das nun anstehende teilweise Herunterfahren des öffentlichen Lebens ist bitter. Die Maßnahmen sind hart. Jetzt geht es darum, die Gesellschaft insgesamt und insbesondere auch Ältere und Schwächere vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus zu schützen. Dennoch darf die Wirtschaft nicht zum Erliegen kommen. Viele Unternehmen haben existentielle Sorgen und kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie. Das macht sich auf dem Arbeitsmarkt weiter deutlich bemerkbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat September hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 1.100 oder 1,7 Prozent reduziert.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe ging auch auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV ein. „Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dennoch sind aufgrund der anstehenden Corona-Maßnahmen zusätzliche Hilfen des Bundes nötig. Auch die Landesregierung muss prüfen, inwieweit aufgrund der anstehenden teilweisen Lockdowns im November Maßnahmen des Bundes flankiert werden können. Hierzu zählt beispielsweise auch eine weitere Unterstützung für die besonders betroffene Hotel- und Gastronomiebranche“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich.

Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download – Blickpunkt „Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

In Mecklenburg-Vorpommern haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 19.300 Betriebe für 188.400 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Im Juli haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 33.500 Beschäftigte in 5.200 Betrieben kurzgearbeitet (Stand: Juli 2020- ‚realisierte Kurzarbeit‘). Betroffen sind vor allem der Einzelhandel, die Gastronomie und das Gesundheitswesen. „Auf dem Arbeitsmarkt konnte durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Änderung des E-Government-Gesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.

„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so Pegel weiter.

Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, so Pegel, der damit aber auch eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“

MoorFutures erreichen Niedersachsen

Schwerin – Nach Brandenburg und Schleswig-Holstein hat nun auch das Land Niedersachsen die Nutzungsrechte an der Marke MoorFutures erworben. Damit wird es zukünftig auch in Niedersachsen MoorFutures-Projekte geben. „Ich freue mich sehr, dass nun alle moorreichen norddeutschen Länder unter einer Marke hochwertige Moorklimaschutzprojekte umsetzen!“ freute sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Es spricht für die Qualität und Attraktivität der in Mecklenburg-Vorpommern geschaffenen MoorFutures, dass nun auch Niedersachsen dazu stößt. Die ständig zunehmende Nachfrage hat dazu geführt, dass die MoorFutures in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend ausverkauft sind. Wir sind dabei, neue Standorte vorzubereiten.“

Die Verträge zur Nutzung der Marke MoorFutures® wurden durch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies und Minister Dr. Backhaus unterzeichnet. Das Niedersächsische Umweltministerium übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt in Niedersachsen, Träger des Projektes sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Niedersachsen möchte mit diesem Schritt den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern. Ziel ist es, ab Herbst 2021 mit einem eigenen Standort in den Verkauf zu gehen.

MoorFutures wurden 2011 in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam von dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der Universität Greifswald entwickelt. Es handelt sich dabei um Kohlenstoffzertifikate für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, die auf der Basis von Moorwiedervernässungen generiert werden. Unternehmen oder auch Privatpersonen können damit eigene unvermeidbare Emissionen kompensieren.

Das erste Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist der Polder Kieve, der im Herbst 2018 ausverkauft war. Das zweite Projekt, die Kamerunwiese, wurde 2019 vollständig durch die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie zur Kompensation dienstreisebedingter Emissionen finanziert. Das dritte Projekt, der Gelliner Bruch, ist seit Januar 2020 ausverkauft. Damit wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern über 20.000 MoorFutures zu einem Preis zwischen 35 und 40 € verkauft.

Die Marke MoorFutures® ist europaweit geschützt. Die Nutzungsrechte wurden durch die Länder Brandenburg (2012), Schleswig-Holstein (2014) und nun Niedersachsen erworben.

Auch international gibt es Nachfragen, so etwa aus Polen, den Niederlanden, Dänemark und Litauen.

Testmöglichkeit für polnische Berufspendler

Torgelow – Heute ist im Stadion in Torgelow mit Unterstützung zweier ansässiger Unternehmen und in Kooperation mit der AMEOS Klinik Ueckermünde ein Testzentrum für polnische Pendlerinnen und Pendler eingerichtet worden.

„Das aktuelle Pandemiegeschehen in Polen ist besonders dynamisch. Nach der Einstufung Gesamtpolens als Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut hat die Landesregierung sofort beraten, wie wir in Torgelow eine neue Testmöglichkeit schaffen können. Darum habe ich den Vizepräsidenten des Unternehmerverbandes Vorpommern, Dietrich Lehmann gebeten, eine weitere Testmöglichkeit aufzubauen. Dies ist in Rekordtempo erfolgt“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Die Testung erfolgt einmal wöchentlich. Die Kosten von 70 Euro pro Test müssen von den Arbeitgebern übernommen werden. In der vergangenen Woche war bereits ein privates Testzentrum in Zusammenarbeit mit der Landesregierung von einem Hotelier in Bansin eingerichtet worden, das von Urlauberinnen und Urlaubern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einheimischen schon intensiv genutzt wird.

„Ich danke den Unternehmern Dietrich Lehmann und Dr. Carsten Breß und ihren Teams für ihr Engagement und die so zügige Umsetzung. Das entlastet die Gesundheitsämter und die öffentlichen Abstrichzentren. Dieser wöchentliche Test ist so wichtig, um auch das Pandemiegeschehen bei Pendlern im Blick zu haben und einen Eintrag des Virus von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zu vermeiden.“

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle für die Metropolregion-Stettin auf deutsch und auch polnisch unter mrs@stk.mv-Regierung.de zur Verfügung.