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Kategorie: MeckPomm

Freiwillige Fiebermessungen an Schulen

Schwerin – An 19 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern läuft ein Pilotprojekt, bei dem Schülerinnen und Schüler an Fiebermessungen teilnehmen können. Die Messungen an allen teilnehmenden Schulen sind freiwillig. In dem Pilotprojekt sollen Erfahrungen gesammelt werden, ob durch das Messen der Körpertemperatur von Schülerinnen und Schülern mit relevantem Fieberwert (ab 38 °C) eine direkte Einflussnahme auf das Infektionsgeschehen an Schulen ermöglicht werden kann.

„Wir wissen, dass Schulen keine Treiber der Pandemie sind. Aber das Virus kann in Schulen hineingetragen werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Deshalb ist es wichtig, alles dafür zu tun, dass die Schulen infektionsfrei bleiben und damit der tägliche Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann.“ Mit dem Pilotprojekt soll gleichzeitig getestet werden, wie sich das regelmäßige Fiebermessen auf den Schulalltag auswirkt und ob der organisatorische Aufwand für die Schulen zu handhaben ist.

Die Ministerin forderte gleichzeitig alle Eltern erneut auf, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, wenn sie fiebrige Erkältungssymptome aufzeigen. „Lieber das Kind einmal zu viel als einmal zu wenig zuhause lassen. Ein solches Pilotprojekt ersetzt natürlich diese wichtige Verantwortung der Erziehungsberechtigten nicht.“ Unterstützende Informationen zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Form einer Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Messungen im Rahmen des Pilotprojekts werden in den Schulen jeweils zu Beginn des Unterrichtstages durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die eine Körpertemperatur von mehr als 38 Grad haben, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Sie werden unter Betreuung von den anderen Kindern getrennt und die Eltern informiert, damit das betroffene Kind sicher nach Hause kommt. Die Messungen erfolgen freiwillig und nur nach vorheriger Einwilligung der Eltern.

Für das Vorhaben hat das Land den beteiligten Schulen 150 Handmessgeräte und 15 stationäre Wandgeräte zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür betragen rund 18.000 Euro. Die fachliche Beratung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Ende November soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird dann das weitere Vorgehen abgestimmt. Am Ende des Projektes, das nach bisherigem Stand bis zum 18. Dezember 2020 geplant ist, wird eine Auswertung stattfinden.

In der Krise entschlossen handeln

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Landtag © Staatskanzlei

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf für die Nachtragshaushalte 2020/2021 in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Mit dem Nachtragshaushalt will die Landesregierung Steuermindereinnahmen ausgleichen und zugleich in wichtigste Zukunftsbereiche des Landes investieren.

„Die Landesregierung folgt einer klaren Linie: Unser wichtigstes Ziel ist, die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Für uns ist ebenso klar: Wir lassen die Unternehmen und die Beschäftigten mit den wirtschaftlichen Folgen von Corona nicht allein. Wir wollen, dass die Menschen und die Wirtschaft unseres Landes gesund durch die Krise kommen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Debatte.

Der Nachtragshaushalt umfasse ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro. „Diese 2,15 Milliarden Euro sind vorgesehen für Wirtschaft und Arbeitsplätze, für die Kommunen, damit auch diese handlungsfähig bleiben, für die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen, für die Modernisierung des Gesundheitswesens und die Digitalisierung“, erläuterte Schwesig.

So werden die Mittel für Wirtschaft und Arbeitsplätze noch einmal um 100 Millionen Euro aufgestockt, um ein Winter-Wirtschaftsprogramm zu finanzieren. 480 Millionen sind für Verbesserungen im Gesundheitswesen vorgesehen. Mit 387 Millionen werden die Kommunen gestärkt. 265 Millionen Euro werden investiert, um Schulen zu sanieren und die digitale Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu verbessern. Schließlich sollen 400 Millionen für die Digitalisierung und die Zukunft der Verwaltung verwendet werden.

„All diese Ausgaben haben etwas gemeinsam: Indem wir die Folgen von Corona für die Betroffenen abmildern, investieren wir in die Zukunft nach Corona. Wir erhalten unsere industrielle Basis und unsere Dienstleistungsbetriebe. Das sind die Arbeitsplätze der Zukunft. Wir stärken das Gesundheitswesen, damit wir robuster sind, wenn es noch einmal zu einer Pandemie kommen sollte. Und auch für den Alltag. Wir stärken die Kommunen, deren Bedeutung durch die Corona-Pandemie noch einmal deutlicher geworden ist. Wir investieren in Bildung und in die Digitalisierung – Eckpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs in den nächsten Jahrzehnten“, erläuterte Schwesig die Schwerpunkte.

Der Nachtragshaushalt sehe eine Neuverschuldung von 2,15 Millionen Euro vor. Damit steigt die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 2,85 Milliarden Euro. „Das ist schmerzhaft, denn unser Land hat seit 2006 keine Schulden mehr aufgenommen. Mehr noch: Wir haben in den letzten Jahren kräftig Altschulden aus den Jahren nach der Deutschen Einheit getilgt“, sagte Schwesig.

„Mecklenburg-Vorpommern bleibt auf einem Kurs der soliden Finanzpolitik. Ja, wir nehmen jetzt in der größten Krise seit Gründung unseres Landes Schulden auf. Wir müssen in der Krise entschlossen handeln. Aber wir stellen zugleich ein Tilgungsplan auf. Und wir investieren in die Zukunft des Landes und begründen keine neuen Dauerausgaben“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Der Entwurf der Landesregierung wird nun in den Ausschüssen des Landtages weiter beraten.

Übergabe der Metallagaven auf Schloss Bothmer

Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV (v.l.n.r.)
Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer; Schlossermeister Birger Radsack; Finanzminister Reinhard Meyer; Dr. Pirko Zinnow, Direktorin der Staatlichen Schlösser und Gärten MV

Klütz – Heute haben Finanzminister Meyer und Prof. Schneider von der Stiftung Schloss Bothmer gemeinsam die Metallagaven auf der Schlosstreppe von Schloss Bothmer übergeben. Damit kehren zwei Schmuckelemente zurück, die lange Zeit verschwunden waren.

Historisch sind die Metallagaven nicht Bestandteil der barocken Architektur des Schlosses, zumal die erstmalige botanische Beschreibung dieser Pflanze erst 1753 durch den Botaniker Carl von Linné erfolgte. Nach jetzigem Kenntnisstand gehören die Agaven am „Corps de Logis“, dem Wohn- und Haupttrakt des Schlosses, in die Phase einer ambitionierten Umgestaltung von Schloss und Park, vermutlich zwischen ca.1850 und ca. 1870.

Ein Foto aus dem Jahre 1905 zeigt, dass die Vasen ursprünglich mit Agavenpflanzen aus Metall verziert waren. Nach dieser Vorlage hat Schmiedemeister Birger Radsack aus Gadebusch in den vergangenen Monaten den immergrünen Schmuck neu gefertigt.

„Ab jetzt können sich die Besucherinnen und Besucher des Schlosses über die Komplettierung des Treppenschmuckes freuen. Mein Dank gilt der Stiftung Schloss Bothmer, die die Finanzierung der Wiederherstellung der Agaven übernahm. Besonderer Dank gilt der Schmiede Radsack aus Gadebusch, die mit den Rekonstruktionsarbeiten betraut war und hier ihr besonderes handwerkliches Können unter Beweis gestellt hat“, so Finanzminister Reinhard Meyer. Seit seiner Wiederöffnung im Jahre 2015 hat sich Schloss Bothmer zu einem wahren Besuchermagneten entwickelt und konnte dadurch einen bedeutenden Beitrag zur touristischen Belebung der Stadt Klütz sowie der ganzen Region leisten.

Heute ist Welt-Polio-Tag

Schwerin – Im Landtag ist heute im Rahmen der Aktuellen Stunde das Thema „Heute ist Welt-Polio-Tag – Impfen schützt, Impfen rettet Leben!“ diskutiert worden. „Ziel des Welt-Polio-Tages ist, die Bevölkerung zu Auffrischungs-Impfungen zu motivieren, um eine Rückkehr der fast ausgerotteten Krankheit zu verhindern. Gerade in Krisenregionen ist es wichtig, dass alle Kinder an den Routine-Impf-Programmen teilnehmen können. Das ist bei akuter und stetiger Gefährdung von Sicherheitslagen eine Herausforderung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. Der Welt-Polio-Tag findet jährlich am 28. Oktober statt. Das ist der Geburtstag des US-amerikanischen Bakteriologen Jonas Salk, der den ersten wirksamen Impfstoff gegen die Kinderlähmung (Polio) entwickelt hat.

Im Mai 1988 verpflichtete die 41. Weltgesundheitsversammlung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit dem Ziel einer weltweiten Ausrottung der Poliomyelitis. „Seither konnten große Erfolge im Kampf gegen die Kinderlähmung erzielt werden. Im Zuge der globalen Polio-Eradikations-Initiative (GPEI) konnte die WHO im Juni 2002 die Europäische Region als poliofrei zertifizieren. In diesem Jahr wurde die vierte von insgesamt fünf Regionen der WHO als poliofrei zertifiziert: Seit Ende August gilt nun auch der afrikanische Kontinent als frei von Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz: Polio).

Im Mittelpunkt der WHO-Strategie steht die flächendeckende Impfung aller Kinder im ersten Lebensjahr im Rahmen nationaler Impfprogramme. 1960 begannen in der damaligen DDR die ersten Massen-Schluckimpfungen, in der Bundesrepublik setzte Bayern als erstes Bundesland im Februar 1962 seinen Gesetzesbeschluss von 1961 um und begann flächendeckend mit öffentlichen Schluckimpfungen. Geworben wurde mit dem Slogan „Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam!“. Die Schluckimpfung wird bereits seit langem nicht mehr in Deutschland vorgenommen. Seit 1998 wird ein Totimpfstoff von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfohlen und verimpft. „Durch die seitdem konsequent durchgeführten Impfungen ist es uns in Deutschland gelungen, poliofrei zu sein. Insbesondere aber vor dem Hintergrund von Globalisierung und Migration ist es unerlässlich, bis zur weltweiten vollständigen Eliminierung eines Krankheitserregers der Poliomyelitis alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die erreichte Poliofreiheit in Deutschland zu überwachen und beizubehalten“, so Glawe.

Die ersten Dosen der Standardimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio, Hämopholis-Influenza-b und Hepatitis B sollten im Alter von zwei Monaten verabreicht werden und die Grundimmunisierung mit 15 Monaten abgeschlossen sein. „Ein wichtiger Baustein für eine Poliofreiheit ist eine sehr gute Durchimpfungsrate schon ab dem frühen Kindesalter. Die Polio-Impfquote für mindestens drei Impfungen stellt einen wichtigen internationalen Indikator für die Überwachung der erreichten Poliofreiheit im jeweiligen Staatsgebiet dar. In M-V lag die Impfquote in der Altersklasse 15 Monate bei 92,4 Prozent und damit zwei Prozent über dem Bundesdurchschnitt“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe. Im Alter von 15 Monaten ist die Impfquote auf KV-Ebene bundesweit sehr ähnlich und liegt bei den Geburtsjahrgängen 2008 bis 2017 recht konstant (Spannweite über die Geburtsjahrgänge 89,1 bis 90,5 Prozent).

Die Impfquoten zum Einschulungsalter zeigen dann, dass fehlende Impfungen vielfach offenbar noch nach dem 3. Geburtstag nachgeholt werden. So waren bundesweit und in beinahe allen Bundesländern – wie schon in den Vorjahren – auch zur Einschulung 2018 meist weit über 90 Prozent der Kinder gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Polio und Hämopholis-Influenza-b geimpft. „Auch hier liegt M-V weit über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Schuleingangsuntersuchung Jahrgang 2017/18 lag der Wert bei 96,2 Prozent, im Jahrgang 2018/2019 bei 95,7 Prozent. Bei einer Impfquote von >95 Prozent geht man von einer Herdenimmunität aus. Da M-V seit Jahren die besten Impfquoten in Deutschland hat, bin ich optimistisch, dass auch in Zukunft die Polio-Freiheit in unserem Land gesichert bleibt“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag.

Seit Oktober 2018 wirbt die Impfkampagne des Landes unter dem Motto „MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen! (www.mv-impft.de) verstärkt zum Thema Impfen. „Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern. Das gilt gerade im Besonderen für die Grippe-Impfung. Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit auf die Grippe-Schutz-Impfung deutlich erhöht. Eine Impfung kann zumindest vor Grippe schützen. Da beide Erkrankungen in Bezug auf Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe deutliche Parallelen aufweisen, ist es wichtig, dass für die aktuelle Grippe-Saison eine hohe Influenza-Impfquote insbesondere in den Risikogruppen erreicht wird“, erläuterte Glawe. Jeweils rund 26 Prozent der rund 1,47 Millionen der gesetzlich Krankenversicherten in Mecklenburg-Vorpommern haben nach Angaben der Techniker Krankenkasse die Grippeschutz-Impfung in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen.

Abschließend ging Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe auch auf die Corona-Pandemie ein. „Gerade wenn es draußen kühler wird, halten sich Menschen eher in Räumen auf. Das begünstigt die Verbreitung von Viren. Umso mehr gilt es, weiter Abstand zu halten, auf die Hygienestandards zu achten und die Alltagsmaske zu tragen“, betonte Glawe. Die Zahlen der Neuinfektionen wachsen in den vergangenen Tagen deutlich an. „Das macht uns Sorge, auch wenn die Entwicklung im Land noch auf einem vergleichbar geringeren Niveau als in den anderen Bundesländern liegt. Dennoch: Dort, wo viele Menschen aufeinander treffen, steigt potentiell die Möglichkeit, dass wir uns bei jemandem, der Covid-19 positiv ist, auch anstecken. Derzeit sieht es in Mecklenburg-Vorpommern so aus, dass – sehr grob gesagt – etwa 29 Prozent der Neuinfektionen im privaten Haushalt, etwa 18 Prozent innerhalb von Freizeitaktivitäten und etwa 16 Prozent am Arbeitsplatz stattfinden.

Die Aufgaben des Infektionsschutzes und insbesondere die Kontaktpersonen-Nachverfolgung haben bei den Gesundheitsämtern in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. „Die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsämter zu verstärken, wird eine entscheidende Herausforderung sein, um die Infektionszahlen zu minimieren. Derzeit können die pandemierelevanten Aufgaben gewährleistet werden. Die Bundeswehr unterstützt uns zurzeit in Wismar, Neubrandenburg und Stralsund bei diesen Aufgaben. Eine Ausweitung der Unterstützung ist von Seiten der Bundeswehr bereits angeboten worden. Wenn wir uns alle an die geltenden Regeln halten, ist uns allen geholfen. Wer sich schützt, schützt auch andere“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Absage des 3. Landeskonventes Baukultur M-V

Schwerin – Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat sich das Organisationsteam der Architektenkammer M-V für die vollumfängliche Absage des 3. Landeskonventes Baukultur M-V am 3. November 2020 entschieden. Damit möchte die Architektenkammer M-V als Veranstalterin die umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus unterstützen.

Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, drückt sein Bedauern über die Entscheidung zur Absage des Landeskonventes Baukultur M-V 2020 aus: „Diese Entscheidung ist uns schwergefallen, aber es ist jetzt verantwortungsvolles Handeln oder eben Unterlassen gefragt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden und uns im Kontext anderer relevanter Aktivitäten und Verpflichtungen zurückzunehmen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.“

Auch wenn das Thema Baukultur eine hohe gesellschaftliche Relevanz besitzt und gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Verbänden und der Architektenschaft drängende Fragen rund um baukulturelle Themen zu diskutieren sind, ist diese Entscheidung nun notwendig, um gemeinsam wirksam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen.

„Besonders danken möchten wir der Evangelischen Schule Dettmannsdorf für die kooperative Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen des Veranstaltungsortes, dem 2017 fertiggestellten Erweiterungsneubau für die Klassen 1 bis 4. Der Dank gilt aber auch den Moderatoren und den über 100 Freundinnen und Freunden der Baukultur, welche mit ihrer Anmeldung zum Landeskonvent Baukultur M-V ihr Interesse für die baukulturelle Entwicklung in unserem Bundesland gezeigt haben“, sagt der Kammerpräsident Christoph Meyn.

Land baut Corona-Kommunikation aus

Schwerin – Die Landesregierung verstärkt die Kommunikation in der Corona-Krise. „Das war ein Wunsch von verschiedenen Seiten im MV-Gipfel am Dienstag. Es geht insbesondere darum, das Landesgesundheitsamt und die Gesundheitsämter von Anfragen, die über gesundheitliche Themen hinausgehen, zu entlasten. Sie sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können“, erläuterte Regierungssprecher Andreas Timm.

Wieder hochgefahren wurde das Bürgertelefon. Es ist im Innenministerium angesiedelt. Alle Ministerien sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Bürgertelefon abstellen. „Das Bürgertelefon mit der zentralen Rufnummer 0385/58811311 ist wieder hochgefahren worden. So ist über das Einwahlmenü neben den speziellen Hotlines zu Themen wie Wirtschaft, Schule, Kita und Reisen jetzt auch wieder ein allgemeines Bürgertelefon erreichbar“, informierte der Regierungssprecher.

Ausgebaut werden soll auch der FAQ-Katalog auf den Internetseiten der Landesregierung regierung-mv.de. „Hier können die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Medien die wichtigsten Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen im Land rund um die Uhr abrufen. Wir wollen nach wichtigen Entscheidungen künftig schneller werden und noch umfassender informieren“, so Timm. Dazu werde innerhalb der Staatskanzlei eine FAQ-Redaktionsgruppe gebildet.

Ausgeweitet werden auch die Angebote in den sozialen Medien. „Die Kommunikation über die sozialen Medien hat weiter an Bedeutung gewonnen. Gerade jetzt in Corona-Zeiten wollen sich viele Bürgerinnen und Bürger direkt über die sozialen Medien informieren. Da sind andere Länder noch weiter als wir. Deshalb werden wir diesen Bereich wie angekündigt ausbauen“, sagte der Regierungssprecher. Neuer Referatsleiter für soziale Medien in der Pressestelle der Staatskanzlei wird der Journalist Benjamin Fischer. Er soll in der Corona-Kommunikation auch die Verantwortung für das FAQ übernehmen. „Wir freuen uns sehr, dass wir einen erfahrenen Journalisten aus dem Land für diese Aufgaben gewinnen.konnten. Und wir sind dankbar dafür, dass der neue Referatsleiter seine Aufgabe bereits im November antreten kann.“

Soziale Isolation verhindern

Schwerin – Die Schutzstandards für Einrichtungen und Angebote der Pflege und Eingliederungshilfe werden infolge der steigenden Infektionszahlen erhöht. Darauf hat sich das Landeskabinett auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese heute verständigt.

„Wir wollen die Menschen in unseren Sozialeinrichtungen bestmöglich schützen und gleichzeitig eine soziale Isolation verhindern. Darauf richten wir unsere Maßnahmen aus und entwickeln die Schutzkonzepte weiter“, sagte Ministerin Drese nach der Kabinettssitzung.

Der Beschluss der Landesregierung im Rahmen der „MV-Corona-Ampel“ basiert auf der Corona-Verordnung Pflege und Soziales sowie den Handlungsempfehlungen des Sachverständigengremiums „Pflege und Eingliederungshilfe“ (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums, des LAGuS, der Kommunen, der Universitätsmedizin Greifswald, des Medizinischen Dienstes, der Träger der Einrichtungen und Angebote im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe sowie des Integrationsförderrates).

Drese betonte, dass mit der Weiterentwicklung der MV-Corona-Ampel gleichzeitig weitgehende, flächendeckende Beschränkungen wie im Frühjahr 2020 möglichst vermieden werden. Jede Einrichtung habe ihr einrichtungsspezifisches Schutzkonzept an die aktuelle Situation anzupassen.

In Regionen mit geringer Infektionszahl (Phase grün und gelb der MV-Corona-Ampel) sollen die bestehenden Besuchsregelungen in den Einrichtungen aufrechterhalten werden, sofern es dort kein aktives Corona-Infektionsgeschehen gibt, so Drese.

Erhöht sich die Zahl auf über 35 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen sind zeitliche, räumliche und zahlenmäßige Besuchseinschränkungen je nach Einrichtung bzw. Angebot bei vollstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen möglich.

„Das konkrete Vorgehen hängt maßgeblich vom örtlichen Ausbruchsgeschehen ab und erfolgt durch die Einrichtung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der Heimaufsicht“, verdeutlichte Drese. Zudem ist vorgesehen, dass es in diesem Fall zusätzliche Testungen für die Beschäftigten, Patienten und Bewohner gibt.

Springt die Ampel auf rot (über 50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner) erfolgen weitere Besuchs- und Betretungseinschränkungen, die vor Ort entschieden werden. Drese: „Ein komplettes Besuchsverbot soll durch vermehrte Tests für Besucherinnen und Besucher sowie für Betretende, die für den Betrieb oder die Betreuung notwendig sind (z.B. Therapeuten und Frisöre) vermieden werden.“

„Mit den Maßnahmen wollen alle Akteure im Bereich der Pflege und Eingliederungshilfe auch bei einem hohen regionalen Infektionsgeschehen eine soziale Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen und Angebote verhindern“, verdeutlichte Drese.

Erlass gegen Reichs(kriegs)flagge

Schwerin – Damit Ordnungsbehörden und Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen entschieden vorgehen können, hat das Innenministerium heute einen neuen Erlass mit Hinweisen zum Umgang bei der öffentlichen Verwendung dieser Flaggen herausgegeben.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die Reichs(kriegs)flagge ist zum Symbol von Rechtsextremisten, Reichsbürgern und Menschen geworden, die unsere Demokratie feindlich gegenüberstehen, die Hass, Verachtung und Ausländerfeindlichkeit schüren. Mit dem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor und schaffen Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden.“

Strafrechtlich ist bisher nur das Zeigen der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz verboten, wie sie ab 1935 genutzt wurde. Dies gilt als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Die Verwendung anderer Reichskriegsflaggen (mit Eisernem Kreuz) oder von allgemeinen Flaggen des Deutschen Reichs fällt nicht unter dieses Verbot. Ihr öffentliches Zeigen oder Verwenden dient jedoch als Ersatz verbotener nationalsozialistischer Kennzeichen wie der Hakenkreuzflagge.

Die Reichs(kriegs)flaggen aus der Zeit vor 1935 haben für sich genommen keinen inhaltlichen Bezug zu verfassungswidrigen oder nationalsozialistischen Organisationen und deshalb ist ihr öffentliches Zeigen erst einmal nicht strafbar. Das ändert sich, wenn mit dem öffentlichen Zeigen bzw. Verwenden der Reichs(kriegs)flagge neben dem Sympathieausdruck für Rechtsextremismus, Ausländer- bzw. Demokratiefeindlichkeit zusätzlich eindeutige bzw. konkrete (aggressive) Begleitumstände wie z. B. ein provokatives oder die Bürger einschüchterndes Verhalten hinzukommen.

Ist dies der Fall, kann die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V darstellen und der Tatbestand des § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz erfüllt sein. Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung und der Ermessensausübung kann das Verwenden der Flagge unterbunden, die Flagge sichergestellt und eine Geldbuße bis zu 1000 Euro erhoben werden.

„Ich würde es begrüßen, wenn sich die Länder über die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Regelungslage auf der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember verständigen können“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.