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Kategorie: MeckPomm

Winter-Stabilisierungsprogramm in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern stark getroffen. „Besonders betroffene Bereiche der Wirtschaft sind beispielsweise die Dienstleistungsbereiche, der Tourismus und das produzierende Gewerbe. In einigen Branchen dauern die Einnahmeverluste an. Um Unternehmen weiter nachhaltig zu stabilisieren, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Wir haben ein großes Unterstützungspaket – das Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV – geschnürt, was für die heimische Wirtschaft bereit steht. Die Bandbreite reicht von aktuell angepassten bis hin zu neuen Programmen, wie beispielsweise verschiedene Maßnahmen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft. Teilweise ergänzt das Land Programme dort, wo die Hilfen des Bundes aufhören“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Wirtschaftliche Existenz von Unternehmen bestmöglich sichern

„Bund und Land haben seit Ausbruch der Corona-Pandemie umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern. Sie haben damit die unmittelbare Existenzbedrohung für zahlreiche Unternehmen abgewendet. Auf dem Arbeitsmarkt unseres Landes konnte durch die intensive Nutzung des Instruments Kurzarbeit eine große Zahl von Entlassungen vermieden werden“, so Glawe weiter. Im September 2020 waren in Mecklenburg-Vorpommern 62.400 Personen arbeitslos, 9.250 (+17,4 Prozent) mehr als im Vorjahresmonat – allerdings bereits wieder 2.700 (-4,2 Prozent) weniger als im Vormonat.

Geschäftsbetrieb eingeschränkt

Bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt. „Die damit verbundenen Einnahmeausfälle bedrohen die Existenz der betroffenen Unternehmen, da die betrieblichen Ausgaben fortlaufen. Um Insolvenzen zu vermeiden oder die Kapazitäten zu erhalten, benötigen diese Unternehmen weiter Unterstützung. Mit dem Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV wollen wir die heimische Wirtschaft weiter begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Eine komplette Übersicht aller Programme und Fallbeispiele zu Programmen im Anhang der email als Datei – oder zum Download „Blickpunkt Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV“ auf der Startseite des Wirtschaftsministeriums unter:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV im Überblick

Programmteil I. Ergänzung der Überbrückungshilfe II

Bereits im Rahmen der Soforthilfe haben insgesamt rund 36.500 Unternehmen Hilfen im Umfang von etwa 340 Millionen Euro erhalten. Zentrales Unterstützungsinstrument ist nach der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) die Überbrückungshilfe II des Bundes (September bis Dezember 2020).

Mit der Überbrückungshilfe II gewährt der Bund Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen. Erstattet werden je nach Höhe des Umsatzrückgangs bis zu 90 Prozent der Fixkosten, maximal 50.000 Euro pro Monat. Die Antragstellung erfolgt digital durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Anträge auf Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 gestellt werden. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (www.lfi-mv.de).

Programmteil I.1 Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen

Die erstattungsfähigen Kostenarten sind in der Überbrückungshilfe II definiert. Personalkosten und Tilgungen gehören nicht dazu. Insofern reicht die Überbrückungshilfe II des Bundes nicht aus, um Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen angemessen zu unterstützen. Das Land ergänzt an diesen Stellen mit einem eigenen Landesprogramm.

In der Überbrückungshilfe II des Bundes werden Personalkosten pauschal mit einem Zuschlag auf die erstattungsfähigen Kosten berücksichtigt. Der Zuschlag beträgt 20 Prozent. Besonders wenn Personalausgaben einen großen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, ergeben sich daraus zu niedrige Erstattungsbeträge.

Deshalb ergänzt das Land die Überbrückungshilfe II mit monatlichen Festbeträgen für Personalausgaben und erstattet

  • 400 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis weniger als 40 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 Prozent bis weniger als 50 Prozent
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent
  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent.

Die Beantragung und Abrechnung der Personalkostenerstattung des Landes erfolgt im Rahmen der Antragstellung für die Überbrückungshilfe II des Bundes.

Programmteil I.2 Erstattung von Tilgungen und Leasingraten

Tilgungen und der Tilgungsanteil von Leasingraten gehören in der Überbrückungshilfe II ebenfalls nicht zu den erstattungsfähigen Kosten. Bei Unternehmen, bei denen diese Ausgaben einen besonders hohen Anteil an den laufenden betrieblichen Ausgaben ausmachen, reicht die Überbrückungshilfe II deshalb nicht, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern. Deshalb erstattet das Land bei einem Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent Tilgungen und den Tilgungsanteil von Leasingraten anteilig in Höhe von 95 Prozent der Abschreibungen.

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Antragsverfahrens zur Überbrückungshilfe II beim Landesförderinstitut.

Programmteil II. Neuauflage der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe

Neben Zuschüssen sind Darlehen ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben bei Einnahmeausfällen. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, denen in der Zeit vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020 Mittel zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben fehlten, hatte das Land mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Programm aufgelegt. Ausgereicht wurden rückzahlbare Zuwendungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit bis zu 96 Monate. 20.000 Euro sind während der gesamten Laufzeit zinsfrei.

Das Land wird das Programm für die Gewährung von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen neu auflegen. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die bis zum 31. März 2021 Liquidität zur Deckung ihrer betrieblichen Ausgaben benötigen, können – ggf. erneut – eine rückzahlbare Zuwendung beantragen. Unter Anrechnung einer möglichen Unterstützung aus dem bisherigen Programm kann somit jedes Unternehmen rückzahlbare Zuwendungen des Landes in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten.

Bewilligungsstelle für das Programm ist weiterhin die Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Anträge auf rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II können voraussichtlich ab dem 05. November 2020 gestellt werden.

Programmteil III. Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie

Zur Abmilderung der Belastungen durch Kurzarbeit in besonderem Umfang hat die Landesregierung das Programm „Neustart-Prämie“ aufgelegt. Im Rahmen des Programms beteiligt sich das Land mit Festbeträgen an Sonderzahlungen, die Unternehmen ihren im Zeitraum April bis September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten gewähren. Die Höhe der Neustart-Prämie richtet sich nach der Dauer der mindestens 50-prozentigen Kurzarbeit und kann insgesamt bis zu 700 Euro je sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigtem betragen.

Anträge können seit dem 15. September 2020 gestellt werden.

Die Wirtschaft ist noch über einen längeren Zeitraum auf Kurzarbeit angewiesen. Deshalb verlängert die Landesregierung den zeitlichen Rahmen für die Neustart-Prämie bis zum 31. März 2021. Damit erhalten mehr Beschäftigte Zugang zur Neustart-Prämie. Die volle Prämie kann Beschäftigten mit einem Eintritt in die Kurzarbeit bis zum Monat Oktober 2020 (= 1. Monat der Kurzarbeit) gewährt werden. Zuständig für das Programm ist die GSA mbH.

Programmteil IV. Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe

Aufgrund der Einnahmeausfälle fehlen Beherbergungsbetrieben Mittel, um Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Deshalb hat das Land ein Investitionsprogramm für die Modernisierung aufgelegt. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sind ausgeschlossen. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes und betragen 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt maximal 800.000 Euro.

Das Programm wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 31. März 2021 vollständig beim Landesförderinstitut vorliegen.

Programmteil V. Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft

Zu den besonders von der Coronapandemie betroffenen Branchen zählt auch die Veranstaltungswirtschaft mit ihren Festen, Märkten, Kulturvorstellungen und Konzerten. Die Veranstaltungswirtschaft benötigt neben der Unterstützung für die Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben (Überbrückungshilfe, rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe) Unterstützung für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs,

  • damit Planungen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen,
  • damit Veranstaltungen auch unter Coronabedingungen sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können.
Programmteil V.1 Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen, Hilfen zur Absicherung von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung

Damit Planungen für große Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen, mindert das Land den Schaden für den Veranstalter, wenn Veranstaltungen coronabedingt abgesagt werden müssen.

Das gilt für Volksfeste und Märkte im Sinne der Gewerbeordnung, die seit mindestens zwanzig Jahren regelmäßig stattfinden und überregional Bekanntheit haben. Dazu hat das Land mit Branchenvertretern und den Industrie- und Handelskammern eine Positivliste abgestimmt, die 45 Traditionsveranstaltungen im Land umfasst.

Das gilt außerdem für Musikfestivals von kommerziellen Veranstalterinnen und Veranstaltern, die mindestens seit fünf Jahren stattfinden und im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 5.000 verkaufte Eintrittskarten nachweisen.

Im Falle der Absage erstattet das Land die Sachausgaben, die der Veranstalter für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung bis zur Veröffentlichung der verschärften Regelungen begründet hat. Die Erstattung beträgt 95 Prozent.

Umfasst sind Veranstaltungen mit Veranstaltungsterminen bis zum 30. September 2021.

Anträge sind formgebunden innerhalb von zwei Wochen nach Absage der Veranstaltung zu stellen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg­-Vorpommern.

Programmteil V.2 Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen

Um den Veranstaltungsbetrieb unter Coronabedingungen in größtmöglichem Umfang aufrecht zu erhalten, kann beispielsweise ein Crowd-Management-System einen wesentlichen Beitrag leisten. Daher wird das Land bei der Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen unterstützen und 75 Prozent der Anschaffungskosten erstatten.

Unterstützt werden Veranstalter von Traditionsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern sowie Betreiberinnen und Betreiber von Livespielstätten sowie von Diskotheken und Tanzlokalen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß dem Programm. Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.3 Hilfen für den Neustart von Livespielstätten

Die Anforderungen für die Durchführung von Veranstaltungen wirken sich regelmäßig auf die Kapazität aus. Damit Liveveranstaltungen dennoch wirtschaftlich durchgeführt werden können, unterstützt das Land Betreiberinnen und Betreiber von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die regelmäßig Konzerte, Theateraufführungen, Kabarett, Poetry Slam, Lesungen und weitere Formen der Kleinkunst durchführen (mindestens 12 im Jahr 2019).

Das Land erstattet veranstaltungsbedingte Sachausgaben für Veranstaltungen vom 22. September 2020 bis einschließlich 31. März 2021. Die Erstattung beträgt 65 Prozent der veranstaltungsbedingten Sachausgaben.

In dem Fall, dass die Veranstaltung durch den Veranstalter coronabedingt abgesagt werden muss, da sich nach Beginn der Arbeiten die Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens für Veranstaltungen verschärft haben, erfolgt eine Erstattung der Ausgaben, die der Veranstalter bis zur Absage begründet hat, in Höhe von 95 Prozent.

Die Erstattung ist begrenzt auf 4.000 Euro pro Veranstaltung und 15.000 Euro pro Monat.

Anträge sind formgebunden vor Vorhabensbeginn zu stellen. Für Veranstaltungen zwischen dem 22. September 2020 und dem 02. November 2020 kann die Antragstellung bis zum 15. November 2020 rückwirkend erfolgen. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.

Programmteil V.4 Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung

Außerdem können kommerzielle Betreiberinnen und Betreiber von Freilufttheatern in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelfall Unterstützung für den Spielbetrieb 2021 erhalten. Das gilt für Freilufttheater mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die fest und ortsgebunden sind, eine Kapazität von mindestens 1.200 Sitzplätzen haben und im Jahr 2019 mindestens 20.000 Besucher hatten.

Gegenstand können sein die veranstaltungsbedingten Sachausgaben der Betreiberin/des Betreibers für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bis einschließlich 30. September 2021 sowie Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Im Übrigen kann eine Unterstützung in Form einer Vorfinanzierung von veranstaltungsbedingten Sachausgaben erfolgen. Unterstützt wird im Einzelfall auf Antrag. Anträge sind formlos vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Bewilligungsstelle für Hilfen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft ist das Landesförderinstitut. Antragsunterlagen und Informationen werden kurzfristig auf der Homepage des Landesförderinstituts bereitgestellt.

Scheunen-Tour wird 2021 fortgesetzt

Schwerin – Über 600 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Vorpommern sind zu den regionalen Veranstaltungen der Scheunen-Tour gekommen und haben sich an der Diskussion darüber beteiligt, wie man Vorpommern besser machen kann.

„Es war eine wirklich tolle Veranstaltungsreihe. Die Idee des Vorpommern-Rates ist auf großes Interesse gestoßen. Wir hatten deutlich mehr Anmeldungen, als wir Corona-bedingt zulassen durften. Diese hohe Resonanz hat uns überwältigt, denn wir hatten jedes Mal volles Haus. Die Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Kommunalpolitiker, Mitglieder aus Feuerwehren, Vereinen und Verbände haben sehr engagiert mitdiskutiert und Vorschläge unterbreitet, wie man Vorpommern besser machen kann. Dazu gab es online mit über 2000 Seitenaufrufen und konkreten 200 Ideen eine großartige Nachfrage“, betonte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann bei der Abschlussveranstaltung der Scheunen-Tour im Kornspeicher des Gutshauses Landsdorf.

Besonders viele Ideen sind zu dem Thema Mobilität und Bildung eingereicht worden. „Manche Vorschläge sind dabei so gut und einfach, wie zum Beispiel die Idee der Mitfahrbänke, dass wir sie schnell umsetzen wollen und hier einfach anfangen. Auch der Bildungsbus und der Kulturzug sind Ideen, die jetzt mit in die Erarbeitung der Vorpommern-Strategie einfließen“, erklärt Dahlemann.

„Ich finde es immer wichtig, dass wir die Menschen vor Ort in die politischen Entscheidungsfindungen einbeziehen, auf ihre Ideen und Vorschläge großen Wert legen. Das ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie. Vorpommern besser zu machen, ist ein Ziel, dass wir alle gemeinsam haben. Machen wir was draus! Ich danke der Körber-Stiftung, der Ehrenamtsstiftung und der Landeszentrale für politische Bildung M-V für Ihren großartigen Einsatz. Gemeinsam haben wir was ganz Neues auf die Beine gestellt. Daran werden wir anknüpfen“, verspricht Dahlemann bei der Abschlussveranstaltung.

Konsolidierungshilfe des Landes

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält 3,8 Millionen Euro Konsolidierungshilfe

Schwerin – Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat einen Bewilligungsbescheid über eine Konsolidierungshilfe des Landes in Höhe von 3,8 Mio. Euro erhalten. Diese Zuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – wie auch an andere Kommunen – wurde mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 01. Januar 2020 möglich. Unter den Voraussetzungen des neuen § 27 Absatz 1 kann eine Konsolidierungszuweisung in Höhe des selbst erwirtschafteten Überschusses im Finanzhaushalt bewilligt werden. Davon kann der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in diesem Jahr profitieren.

Die Zuweisung wird zusätzlich zu den bereits vertraglich zugesicherten Hilfen von bis zu 20,85 Mio. Euro aus der Konsolidierungsvereinbarung bewilligt, von denen bereits 14,25 Mio. Euro zur Auszahlung gelangt sind. Mithilfe der nun bewilligten 3,8 Mio. Euro wird der Landkreis voraussichtlich deutlich schneller den Schuldenberg abtragen können als bisher geplant. Der Landkreis hat, wie in den Vorjahren auch, für 2020 Überschüsse geplant, um die in früheren Jahren entstandenen Haushaltsdefizite weiter zu reduzieren. Ende letzten Jahres ging der Kreistag davon aus, dass bis zum Ende 2020 der Ausgleich des Finanzhaushalts erreicht werden könne. Ob dies tatsächlich noch möglich ist, bleibt abzuwarten, da sich die im Zuge der Corona-Pandemie eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht abschätzen lassen.

„Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung gemacht“, lobt Innenminister Lorenz Caffier. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landkreis die aufgelaufenen Fehlbeträge aus früheren Jahren trotz der besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bis zum Ende dieses Jahres abbauen wird. Ich freue mich, den Konsolidierungsprozess mit der Zuweisung in Höhe von 3,8 Million Euro zusätzlich unterstützen zu können.“

Im Kommunalen Entschuldungsfonds stehen jährlich 25 Mio. Euro für Konsolidierungshilfen für defizitäre Kommunen bereit. Weitere 15 Mio. Euro stehen für Sonderzuweisungen für Gemeinden mit besonders problematischer Haushaltslage zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, in einem vereinfachten Verfahren die bisherigen Haushaltsdefizite aller Kommunen in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren abzubauen.

„ZooExpress“ für Rollstuhlfahrer*innen

Backhaus: „Diese Idee des Zoovereins ist eine fantastische Sache“

Rostock – Mit Beginn des neuen Jahres werden auch Rollstuhlfahrer den Rostocker „ZooExpress“ nutzen können. Heute hat Umweltminister Dr. Till Backhaus dem Zooverein Rostock einen Zuwendungsbescheid über rund 27.000 Euro überreicht, mit dem die Anschaffung eines Elektromobils gefördert wird, der dies ermöglichen soll. Die Fördermittel kommen aus dem Strategiefonds Mecklenburg-Vorpom­mern.

„Der Zooverein Rostock realisiert damit einen weiteren Schritt in seinem Bemühen, den Besuch des weitläufigen Zoos barrierefrei zu gestalten. Das ist eine fantastische Sache!“, würdigte Backhaus das ehrenamtliche Engagement des Vereins, der seit 2015 insbesondere für gehbehinderte sowie ältere Menschen den „ZooExpress“ anbietet. Die Neuanschaffung dient als Ersatz für ein reparaturbedürftiges Elektromobil.

Die zwei Elektromobile des „ZooExpress“ werden von sieben Ehrenamtlichen gefahren. An zwei Wochentagen und nach Absprache informieren sie die Mitfahrerenden auch gerne über den Zoo im Allgemeinen, seine Geschichte sowie dessen Entwicklung. Das Angebot wird immer häufiger angenommen, insbesondere hatten auch Rollifahrer nach der Möglichkeit einer Mitfahrt gefragt.

Der Rostocker Zooverein hat sich die Aufgabe gestellt, den Zoo zu fördern und zu unterstützen. Die Mitglieder arbeiteten allein im Jahr 2019 mehr als 7000 Stunden ehrenamtlich im Zoo. Nebenbei leisten sie Beiträge zu Natur- und Artenschutz und bringen den Besuchern den Zoo nahe.

Backhaus hob bei dieser Gelegenheit erneut die Rolle der zoologischen Einrichtungen des Landes als aktive Partner für den Klima- und Artenschutz sowie der Umweltbildung hervor. Deshalb habe er sich dafür stark gemacht, dass auch die Zoos, Tiergärten und die Tierheime finanzielle Hilfen erhalten, um die schwierige Zeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu überstehen. Schließlich mussten die Tiere auch ohne Einnahmen aus den Zoobesuchen versorgt werden. Insgesamt hat die Landesregierung aus der Notbetriebshilfe Zoos des MV-Schutzfonds rund 2 Mio. Euro für 26 Betreiber zoologischer Einrichtungen ausgezahlt.

Nahwärmenetz wird erweitert

Stolpe – Für die Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes in Stolpe (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält Bernd Pahl einen Zuschuss in Höhe von 10.468,85 Euro. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (Efre) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 20.937,70 Euro.

Der Unternehmer Bernd Pahl betreibt im Ort eine Biogasanlage. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Wemag eingespeist. Bislang wird die Abwärme der Anlage zum Beheizen für ein Melkhaus, ein Werkstatt- und ein Sozialgebäude sowie für ein Wohnhaus und eine Wohnung genutzt. Um die im Rahmen der Biogasproduktion anfallende Wärme noch effektiver nutzen zu können, ist geplant, das bisher bestehende Nahwärmenetz um ca. 200 Meter zu erweitern. Damit kann dann ein weiteres Wohnhaus mit Wärme versorgt werden.

Durch diese Maßnahme können jährlich knapp sieben Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Touristische WLAN-Hotspots

Hagenow – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute in Hagenow den offiziellen Startschuss gegeben für die neu installierten WLAN-Hotspots in Tourismusregionen.

„Die Verfügbarkeit von WLAN ist für eine Reiseentscheidung von wachsender Bedeutung. Über die Hotspots ist es möglich, schnell und unkompliziert relevante Informationen über das Urlaubsziel, Wegstrecken und touristische Attraktionen zu erhalten. Deshalb fördern wir den Ausbau“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Wirtschafts- und Tourismusministerium unterstützt bis zum Jahr 2021 aus der Digitalen Agenda ein WLAN-Projekt für den Tourismus mit einem Finanzvolumen von 500.000 Euro. Die neu installierten WLAN-Standorte sollten vorzugsweise im Binnenland liegen, an Plätzen in kleineren, aber touristisch interessanten Städten, an touristisch stark nachgefragten Schlössern und Gutshäusern, an Wasserstraßen mit hoher touristischer Bedeutung sowie an touristischen Sehenswürdigkeiten mit Verweildauer. Insgesamt drei Standorte in Hagenow wurden mit den Hotspots ausgestattet – die Hagenow-Information, die Stadtverwaltung Hagenow und die Stadtbibliothek Hagenow.

„In der Stadt Hagenow werden die Service-Dienstleistungen für Urlauber, Tagesgäste und Einheimische Dank der neuen Hotspots deutlich erweitert“, sagte Glawe.

Noch bis Ende 2021 sollen an rund 260 Standorten WLAN-Hotspots umgesetzt werden. Die ersten aufgebauten Tourismus-WLAN-Hotspots im Land sind in Betrieb genommen. Dies sind touristische Standorte wie die Stadtinformation Demmin, das Müritzeum Waren; das Kunstmuseum Schwaan; die Touristinformation Torgelow; die Hagenow Information; der Naturhafen Puddemin; das Salzmuseum Bad Sülze; der Rathausplatz Lübz; die Touristeninformation Stavenhagen; das Museum Stavenhagen; das Haus des Gastes Warin; das Otto Lilienthal Museum Anklam und das Aeronauticon Anklam.

Die Studie zur „Standortbestimmung von WLAN-Hotspots in Tourismusregionen von Mecklenburg-Vorpommern“ wurde durch das Wirtschaftsministerium beauftragt und von der DEN GmbH Greifswald erstellt. Nach einer EU-weiten Ausschreibung wurde der WLAN-Ausbauvertrag zwischen dem Unternehmen The Cloud Networks Germany GmbH aus München und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, geschlossen. Die Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Studie sowie den Ausbau der WLAN-Hotspots werden aus der Digitalen Agenda des Landes zur Verfügung gestellt.

A 20: Neue Mittelleitplanken

Strasburg – Ab morgen, 27.Oktober, werden auf der A 20 zwischen der Anschlussstelle (AS) Strasburg und dem Parkplatz Ravensmühle an der Grenze zu Brandenburg die Schutzplanken in der Fahrbahnmitte ausgetauscht. Bis zum Jahresende wird zunächst ein 2,5 Kilometer langer Abschnitt erneuert. Der Verkehr wird während der Baumaßnahme je Fahrtrichtung auf einer Fahrspur geführt.

Zunächst werden die vorhandenen Schutzplanken abgebaut. Anschließend werden sie durch neue ersetzt. Diese bestehen aus Stahlschutzplanken und im Bereich von Brücken aus Betongleitwänden.

Die bestehenden Schutzplanken erfüllen nicht mehr die Vorgaben entsprechend der „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ und müssen daher zwingend ersetzt werden.

Im kommenden Jahr wird der restliche Abschnitt zwischen der AS Strasburg und der Landesgrenze auf einer Länge von 8,2 Kilometern umgesetzt. Über den Beginn dieser Arbeiten werden die Verkehrsteilnehmer gesondert informiert. Im Zuge der Arbeiten werden auch mehrere Regenwasserleitungen und -schächte in der Fahrbahnmitte repariert.

Die Kosten für die gesamte Maßnahme in Höhe von 1,8 Millionen Euro trägt der Bund.

Industriegebiet „Gammwiese“ wird erweitert

Boizenburg – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag einen Fördermittelbescheid an die Stadt Boizenburg übergeben. Geplant ist, das Industriegebiet Gammwiese-Nord und Gammwiese-Nordwest/Nordost zu erschließen.

„Die Stadt Boizenburg hat sich Dank ihrer Standortfaktoren wie beispielsweise einer verkehrsgünstigen Lage und attraktiver Gewerbeflächen zu einem gefragten Ansiedlungsort für Unternehmen entwickelt. Jetzt werden weitere Gebiete infrastrukturell ausgebaut, um mehr Platz für die Unternehmen zu schaffen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Mit der Erschließung des Industriegebietes „Gammwiese“ in Boizenburg wurde in 2005 begonnen. Die Auslastung der Fläche beträgt 100 Prozent. Hier befindet sich unter anderem das Unternehmen Sweet Tec Boizenburg. Jetzt ist vorgesehen, das am südöstlichen Stadtrand gelegene Industriegebiet „Gammwiese“ zu erweitern, um weitere Flächen zur Verfügung stellen zu können. Das Vorhaben umfasst die Erschließung (Verkehrsanlagen, Abwasserentsorgung, Löschwasserbrunnen und Ausgleichs- sowie Artenschutzmaßnahmen) des Industriegebietes Gammwiese-Nord und Gammwiese Nordwest/Nordost.

„Eine gut ausgebaute Infrastruktur der Gewerbegebiete ist Grundvoraussetzung für die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen. Das stärkt die regionale Wirtschaft, schafft und sichert Arbeitsplätze“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen der Maßnahme betragen knapp 4,1 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro.

Die Stadt Boizenburg wurde seit 1990 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Infrastrukturmaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 19,6 Millionen Euro bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 28,9 Millionen Euro unterstützt (einschließlich des aktuellen Zuwendungsbescheides). Mit diesen Mitteln wurden unter anderem die Erschließung des Gewerbegebietes Boizenburg-Bahnhof, die Erschließung des Industriestandortes Elbewerft sowie die Erweiterung der Kläranlage gefördert.