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Kategorie: MeckPomm

Feierliche Immatrikulation

Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat heute die Studienanfängerinnen und -anfänger an der Universität Greifswald begrüßt. Bei der feierlichen Immatrikulation wies die Ministerin auf die herausragende Bedeutung der Hochschule für den Wissenschaftsstandort Greifswald hin. „Sie ist das Herzstück und arbeitet mit den renommierten außeruniversitären Forschungsinstituten zusammen. Darüber hinaus ist sie eng mit anderen Universitäten im Ostseeraum verbunden“, so Martin.

Besonders hob die Ministerin hervor, dass es wichtig sei, dass dieses Wintersemester möglichst viel Studium in Präsenz an der Universität stattfindet. „Mein Dank geht dabei auch an die Universität Greifswald und alle dort Beschäftigten, die es möglich gemacht haben, in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrecht zu erhalten.“

Die Ministerin beglückwünschte die neuen Studentinnen und Studenten zu ihrer Entscheidung, in der Hansestadt ihr Studium aufzunehmen. „Sie haben sich für ein Studium an einer hochmodernen Universität entschieden, mit einem tollen Kollegium und vielen spannenden Fachrichtungen.“ Über 2.000 Studierende nehmen ihr Studium im Wintersemester 2020/21 in Greifswald auf. Trotz Corona sind das mehr als im Wintersemester 2019/20.

In Zeiten der Corona-Pandemie appellierte Martin auch an die Eigenverantwortung der Studierenden. „Wir haben alles Erdenkliche getan, um Ihnen unter diesen besonderen Umständen wenigstens etwas Normalität zu ermöglichen. Dies ist für ein gutes Studium grundlegend“, so Martin. „Aber es verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortung, für sich selbst und für andere, im Hörsaal, im Seminarraum, in der Bibliothek, in der Mensa, im Wohnheim oder bei anderen hochschulbezogenen Aktivitäten. Helfen Sie mit, dass Sie und Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten so viel Präsenzlehre erfahren wie möglich.“

Ministerin Martin ermunterte die Studienanfängerinnen und -anfänger aber, mit Neugierde, Wissensdurst und Elan ihr Studium zu beginnen. „Sie haben hier in Greifswald hervorragende Voraussetzungen, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Denn Ihnen steht hier ein gut aufgestelltes Team von Lehrenden zur Seite.“, sagte Martin. „Das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden an dieser Universität ist hervorragend. Sie werden es mit Dozentinnen und Dozenten zu tun haben, die ansprechbar sind und ein Interesse an Ihrem Fortschritt haben. Das alles sind gute Voraussetzungen für Studium mit Erfolg.“

An der Universität Greifswald waren im vergangenen Jahr über 10.000 Studentinnen und Studenten eingeschrieben. Der Frauenanteil hat mehr als die Hälfte betragen.

Plakatwettbewerb gegen Komasaufen

Sanitz – „bunt statt blau“: Unter diesem Motto beteiligten sich im Frühjahr bundesweit mehr als 6.100 Schülerinnen und Schüler am Plakatwettbewerb der DAK-Gesundheit gegen das sogenannte Komasaufen bei Jugendlichen. In Mecklenburg-Vorpommern kommt das beste Plakat für die Präventionskampagne der Krankenkasse von der 18-jährigen Lena Kunitz vom Gymnasium Sanitz. Sie setzte sich gegen fast 350 Teilnehmer durch und wurde zusammen mit den anderen Landessiegern in Schwerin geehrt. Die Sozialministerin Stefanie Drese übergab als Schirmherrin der Aktion in MV die Preise und Urkunden.

„Sterbende Neuronen, Herzschwäche und Leberschäden: Alkohol greift zuerst denn Körper an. Mit meinem Bild möchte ich genau das visualisieren. Während das Leben außerhalb noch farbenfroh und heil ist, leiden im inneren des Körpers die Organe“, so beschreibt Lena Kunitz ihr Siegerplakat. Mit der beeindruckenden Arbeit gewann die achtzehnjährige Abiturientin des Gymnasiums Sanitz den Hauptpreis von 300 Euro. Der zweite Platz ging an Jocelyn Westphal (17) aus der zwölften Klasse der Christophorusschule Rostock. Den dritten Rang belegte die 17-jährige Phyllis Hollien aus Nienhagen. Sie besucht das Friderico Francisceum in Bad Doberan. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt Carlotta Jahncke (14) aus der achten Klasse der ecolea-Schule in Schwerin.

„Ich bin sehr gern Schirmherrin dieses kreativen Wettbewerbs“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Kampagnen wie „bunt statt blau“ sind deshalb so wichtig, da sie nicht von Erwachsenen mit erhobenem Zeigefinger daherkommen. Sondern hier setzen sich junge Menschen auf künstlerische Weise mit dem Thema Alkoholmissbrauch auseinander, um Gleichaltrige auf- und wachzurütteln. Das sind sehr gute Aktionen, die die federführend durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST MV) gesteuerte Präventionsarbeit des Landes sinnvoll ergänzen“, so die Ministerin weiter.

„Die Entwicklung gegen den Bundestrend zeigt uns, dass wir den Weg der Alkoholprävention konsequent fortsetzen müssen“, sagt Sabine Hansen, Leiterin der DAK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Jugendliche müssen lernen, mit Alkohol vernünftig umzugehen. Wir sehen das an den erneut gestiegenen Zahlen von Alkoholvergiftungen.“ 2018 kamen nach aktueller Bundesstatistik rund 20.500 Zehn- bis Zwanzigjährige volltrunken in eine Klinik, fünf Prozent weniger als im Vorjahr. In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben der DAK-Gesundheit die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vorjahr um 13,5 Prozent (insgesamt 537 Kinder) deutlich gestiegen. „Ich hoffe, dass wir dieser Entwicklung mit unserer vorausschauenden Präventionsarbeit entgegenwirken können“, so Hansen.

Die Plakate, die Schüler bei „bunt statt blau“ gestalten, sind tatsächlich für Gleichaltrige besonders eindrucksvoll: Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel hat in einer Online-Studie mit 1.273 Teilnehmern ihre Wirkung im Vergleich zu konventionellen Warnhinweisen untersucht. Demnach verstärken die von der Zielgruppe selbst gemalten „bunt statt blau“-Plakate die Wahrnehmung, dass Alkoholkonsum schädlich ist. Sie haben eine stärker sensibilisierende Wirkung als traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete, Warnhinweise.

Im November wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig, dem DAK-Vorstandschef Andreas Storm und den Experten vom IFT-Nord die Bundesgewinner 2020. Auch der Hamburger Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás gehört der Bundesjury an. Er begeistert mit seiner Debütsingle „Kopf Hoch“ Medienvertreter und Musikfans gleichermaßen. Informationen zum Wettbewerb gibt es in allen Servicezentren der DAK-Gesundheit oder im Internet unter www.dak.de/buntstattblau.

Den Plakatwettbewerb „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ gibt es mittlerweile seit elf Jahren. Insgesamt haben seit 2010 rund 110.000 Schülerinnen und Schüler an der Aktion teilgenommen, die im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung als beispielhafte Präventionskampagne genannt wird. Sie erhielt mehrere Auszeichnungen wie beispielsweise den internationalen Deutschen PR-Preis.

Städtebauförderung 2020

Schulen und Gemeindebauten Schwerpunkte

Schwerin – Der Schulcampus in Zarrentin, der Stadthafen Sassnitz und die Fleischervorstadt in Greifswald sind drei Großprojekte, die in diesem Jahr mit Mitteln der Städtebauförderung weiter vorangetrieben werden. Insgesamt 41 Kommunen werden im Programmjahr 2020 aus den Bund-Land-Programmen der Städtebauförderung unterstützt. Dafür stehen rund 66 Millionen Euro zur Verfügung, in etwa so viel wie im vergangenen Jahr. 34 Millionen Euro kommen vom Bund, 32 Millionen Euro vom Land.

„Mit den Programmen der Städtebauförderung sorgen wir auch 2020 dafür, dass die Kommunen Baumaßnahmen umsetzen können, die sie für ihre Einwohner und Gäste noch lebens- und liebenswerter machen. Ich möchte mich beim Bund als Partner bei diesem Programm herzlich bedanken“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Programme der Städtebauförderung wirken in den historischen Innenstädten unserer Städte und Gemeinden ebenso wie in den Plattenbaugebieten. 2020 setzen wir wieder klar den Schwerpunkt bei Schulen, Sporthallen und anderen Einrichtungen des Gemeinbedarfs, um allen Bevölkerungsgruppen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Die Städtebauförderung ist in diesem Jahr neu aufgestellt worden. Aus vorher sechs wurden drei Programme, die die bisherigen Inhalte gebündelt abbilden: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 werden als Herausforderungen der Erhalt von lebendigen und identitätsstiftenden Stadt- und Ortskernen, Maßnahmen für den Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Schaffung von bedarfsgerechten und zukunftsorientieren Infrastrukturen aufgeführt.

Mit dem Rückbauförderprogramm als Bestandteil des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden die sechs Gemeinden Sanitz, Altentreptow, Woldegk, Ducherow, Bobitz und Millienhagen-Oebelitz unterstützt, insgesamt 164 dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen zurückzubauen. Sie erhalten dafür in Summe einen Zuschuss von 966.000 Euro. „Wir haben uns bei den Verhandlungen mit dem Bund sehr dafür eingesetzt, dass das Rückbauprogramm für die ostdeutschen Länder bestehen bleibt. Ich bin froh, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, zeigt sich Bauminister Pegel erfreut.

Parallel zum Städtebauförderprogramm haben Bund und Länder bereits 2017 den „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ aufgelegt und führen das Programm 2020 fort. „Damit werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau sozialer Infrastruktur gefördert – Räume für Bildung und Begegnung, die die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, Herkunft und Religion ermöglichen und so den sozialen Zusammenhalt fördern. Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser oder Stadtteilzentren“, erläutert Christian Pegel.

Dafür stehen im Nordosten in diesem Jahr 4,7 Millionen Euro bereit – 3,9 Millionen vom Bund, der Rest aus dem Landeshaushalt. Gefördert werden damit in Schwerin die Umgestaltung des Schulhofs der Werner-von-Siemens-Schule, der Neubau des Jugendklubs „Wüstenschiff“, die Sanierung des Jugendklubs „Deja vu“ und die Sanierung des Gemeindezentrums der Petruskirche. In Stralsund wird der Neubau des Gemeinde- und Begegnungszentrums im Gebiet „Knieper West“ anteilig finanziert. In Rostock werden die Außenanlagen der „Hundertwasserschule“ in Lichtenhagen erneuert, die zudem einen Fahrstuhl erhält.

Ministerin Martin begrüßt Lehramtsstudierende

Neuer Studiengang für künftige Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald

Greifswald – Mit dem Wintersemester startet an der Universität Greifswald ein neuer Studiengang für das Lehramt Grundschule. Bildungsministerin Bettina Martin hat gemeinsam mit der Rektorin Frau Prof. Dr. Weber am Montag die 75 Studienanfängerinnen und -anfänger, die in diesem Wintersemester ihr Studium „Lehramt für Grundschule“ aufnehmen, in Greifswald begrüßt.

Der neue, innovativ ausgerichtete Studiengang ist Teil des 200-Millionen-Euro-Schulpakets der Landesregierung. Er umfasst die Bereiche Mathematik, Deutsch, Evangelische Religion, Englisch, Kunst und Gestaltung, Niederdeutsch, Philosophieren mit Kindern, Polnisch und Sachunterricht. Zusammen mit den 50 zusätzlich entstehenden Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt. Perspektivisch werden so an der Universität Greifswald 375 Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen bestehen.

„Die flächendeckende Versorgung mit Lehrkräften ist eine der größten Herausforderungen für die kommenden Jahre“, so Martin. „Vor allem im Bereich des Grundschullehramtes müssen mehr Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet werden. Und da der Wettbewerb um die besten Lehrkräfte in ganz Deutschland groß ist, ist es der richtige Schritt, dass wir nun mehr Lehrkräfte im eigenen Land ausbilden. Ich freue mich daher sehr, dass es gelungen ist, den Studiengang gemeinsam mit der Universität Greifswald bereits für dieses Wintersemester zu starten. Vor allem aber freue ich mich, dass dieser neue Studiengang für das Lehramt Grundschule einen innovativen Ansatz verfolgt, der die Lehrerausbildung bei uns im Land attraktiver macht.“

Künftig wird der Praxisanteil während des Studiums „Lehramt für Grundschule“ vergrößert. Das heißt: Studierende haben während des Studiums zusätzlich sechs Monate Praxisarbeit. Während des Studiums wird es vom ersten Semester an einen fest integrierten Praxistag geben. Diese Praxiszeiten werden später auf die Zeit im Referendariat angerechnet, wodurch sich die Gesamtdauer der akademischen Ausbildung nicht verlängert.

Außerdem können Lehramtsstudierende künftig für Fahrten zu Schulpraktika und schulpraktischen Übungen einen Kostenzuschuss beantragen. Dadurch wird es mehr Studierenden möglich sein, ihre Praktika auch in Schulen im ländlichen Raum zu absolvieren. „Ich bin mir sicher, viele Absolventen werden sich für den Einstieg ins Berufsleben an einer Schule auf dem Land entscheiden, wenn sie schon während des Studiums dort erste praktische Erfahrungen machen konnten und die Attraktivität der Schulstandorte auf dem Land kennengelernt haben“, sagte die Ministerin.

In ihrem Grußwort an die Studienanfängerinnen und -anfänger sagte die Ministerin: „Sie haben eine sehr gute Entscheidung getroffen, Ihr Studium zum Grundschullehramt in Greifswald aufzunehmen.“ Sie wies darauf hin, wie wichtig es für das Land sei, Grundschullehrerinnen und -lehrer auszubilden. „Wir brauchen Sie – unsere Kinder brauchen Sie. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Studium, und ich wünsche mir, dass Sie danach bei uns im Land bleiben und als Lehrerin oder Lehrer arbeiten“, sagte Martin.

Die Ministerin wies dabei auch auf die herausragende Rolle hin, die Grundschullehrkräfte bei der Bildung spielen. „Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen vermitteln unseren Jüngsten die Grundlagen für den späteren Bildungserfolg. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie in Mecklenburg-Vorpommern auch Wertschätzung und gute Voraussetzungen haben, auch finanzielle. Seit diesem Schuljahr erhalten Grundschullehrkräfte mit der Vergütungsgruppe A13/E13 dieselbe Vergütung wie Lehrkräfte an den anderen Schulformen.“

Neue Allgemeinverfügung erlassen

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 22. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

  1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
  2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
  3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.
  4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Um die Funktionsfähigkeit des sozialen Lebens und Miteinanders der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Lebensbereiche sicherzustellen und die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu gestalten, wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit  –  inzwischen wohnen mehr als 10% der Bevölkerung in Risikogebieten – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 4. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der elementaren Schutzgüter der Ehe und Familie und auch der hierin mit enthaltenden engsten sozialen Kontakte, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt.

Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen besteht unter anderem die Gefahr, dass die Pflege und Erziehung von Kindern, als auch die Pflege und Versorgung von Familienangehörigen gefährdet werden könnte. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.

SUNSPOT AWARD 2020

Romek Watzlawik – Gewinner des SUNSPOT AWARD 2020 auf der Insel Usedom

Insel Usedom – Mit einer Award Night im Tourismus-Service-Zentrum in Heringsdorf ging der Filmwettbewerb SUNSPOT AWARD am Freitagabend zu Ende. Die zehn äußerst unterschiedlichen Videoclips begeisterten das Publikum durch ihre Professionalität, ihre Kreativität und Innovation. Die Filme werden in Zukunft das Inselmarketing bereichern. „Dank der engagierten Arbeit der Filmemacher sind sowohl außergewöhnliche als auch beeindruckende Beiträge entstanden. Allen ist es gelungen, die Insel Usedom stellvertretend für ganz Mecklenburg-Vorpommern, aus einem neuen Blickwinkel attraktiv zu präsentieren. Das ist für unser Land herausragende Werbung mit Herz“, betont der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph.

Pünktlich um 16 Uhr am Donnerstagnachmittag lagen die zehn Videoclips vor, die die Teilnehmer des SUNSPOT AWARDS in 100 Stunden auf der Insel Usedom produziert hatten. Die Jury, die aus jeweils einem Vertreter von Filmemacher Deutschland, der Usedom Tourismus GmbH, dem Strandhotel Ostseeblick, dem Eigenbetrieb Kaiserbäder sowie den vier Influencern und dem begleitenden Filmteam bestand, war beeindruckt von der Qualität und der Vielfältigkeit der eingereichten Filme. Entsprechend fiel den Jurymitgliedern die Entscheidung äußerst schwer. Das Gewinnervideo überzeugte die Jury durch tolle Bilder und eine qualitativ äußerst hochwertige Umsetzung. Es zeigt die Vielfalt und Bandbreite für die Usedom steht.

Ein Video, dass sicherlich eins zu eins im touristischen Marketing durch die UTG genutzt werden kann. Die Gewinner konnten sich über hochwertige Preise freuen. Der Gewinner auf Platz 1 konnte ein Preisgeld von 5.000 Euro und die neue Kamera Sony A7S III entgegennehmen. Der Gewinner auf Platz 2 erhielt ein Preisgeld von 2.500 Euro und einen Reisegutschein im Wert von 250 Euro von der Usedom Tourismus GmbH. Auf Platz 3 fiel ein Preisgeld von 1.000 Euro und ein Gutschein für drei Übernachtungen im Strandhotel Ostseeblick. Alle weiteren Teilnehmer erhielten eine Teilnahmeprämie in Höhe von 250 Euro.

„Die Award Night war der krönende Abschluss einer wirklich spannenden Woche mit den Filmemachern. Die Ergebnisse übertreffen all unsere Erwartungen. Es ist faszinierend, mit welchem Engagement die Filmemacher ans Werk gegangen sind und welche ungewöhnlichen Perspektiven die Videos die Insel Usedom zeigen. Ich bin überzeugt, dass das Inselmarketing enorm von den Videos profitieren wird“, äußert sich Michael Steuer, Geschäftsführer der Usedom Tourismus begeistert. „Auch die begleitende Influencer-Kampagne konnte bereits eine hohe Aufmerksamkeit in den sozialen Medien erzeugen“, so Steuer weiter. Mit dem SUNSPOT AWARD ist uns ein einzigartiges Projekt in Deutschland gelungen“, bestätigt Sascha Gottschalk, Geschäftsführer von FMD. „Wir sind froh und dankbar, dass alles bestens geklappt hat und wir den Wettbewerb angesichts der aktuellen Situation durchführen konnten. Alle Teilnehmer waren begeistert von der Gastfreundschaft und der Schönheit der Insel Usedom.“

UTG und FMD bedanken sich nochmals ausdrücklich bei allen unterstützenden Partnern und Sponsoren ohne die, dieser Wettbewerb nicht möglich gewesen wäre. Allen voran dem Hotelpartner Strandhotel Ostseeblick mit ihrem Haus Boje06, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für die Bereitstellung der Preisgelder, dem Eigenbetrieb Kaiserbäder für die Durchführung der Award Night sowie dem Weltkonzern SONY für die Bereitstellung von Film-Equipment sowie Sponsoring der brandneuen Kamera Sony A7S III für den Erstplatzierten.

Die Usedom Tourismus GmbH (UTG) ist die offizielle Marketinggesellschaft für die Insel Usedom. Als umfassender Dienstleister für die Usedomer Tourismusbranche, die Gebietskörperschaften und deren touristische Institutionen realisiert die UTG das Destinationsmarketing für die Insel Usedom im In- und Ausland. www.usedom.de, flug.usedom.de, kurzurlaub.usedom.de

Kommunen mit Badestellen

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert Rechtssicherheit für Kommunen mit Badestellen

Stralsund – „Es ist dringend notwendig, dass endlich für Kommunen mit Badestellen Rechtssicherheit geschaffen wird. Es kann nicht sein, dass den Bürgermeistern die Verantwortung für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet wird und sie in Haftung genommen werden, wenn es keine Badeaufsicht gibt. Es muss endlich ein Badesicherheitsgesetz her“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler. Einen entsprechenden Antrag hat seine Fraktion in den Kreistag am 12. Oktober eingebracht.

Landrat Stefan Kerth soll sich im Interesse der Kommunen von Vorpommern-Rügen mit Badestellen bei der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für die Schaffung von Rechtssicherheit in Bezug auf Haftungsfragen am Beispiel des Badesicherheitsgesetzes von Schleswig-Holstein einsetzen. In Vorpommern-Rügen gibt es zahlreiche Kommunen mit Badestellen. Nach dem Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern darf jedermann oberirdische Gewässer zum Baden benutzen. Der Bundesgerichtshof hatte die Verantwortung der Bürgermeister von Kommunen mit Badestellen herausgestellt. Im Ergebnis kam es bundesweit zu zahlreichen Schließungen von Badestellen, da Bürgermeister Angst hatten, im Fall des Falles in Haftung genommen zu werden.

„In dieser Situation brauchen die betroffenen Bürgermeister Rechtssicherheit bei der Ausweisung und den Betrieb von Badestellen. Es muss klar geregelt werden, wann öffentliche Badestellen einer Aufsicht unterliegen, in welchem Umfang diese gewährleistet sein muss, wie die Beschilderung rechtssicher aussieht und wann auf eigene Gefahr gebadet wird. Die Bürgermeister dürfen mit diesen Fragen nicht weiter allein gelassen werden“, ergänzt Mathias Löttge.

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Land gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser

Schwerin – Der Bund stellt über ein neues Investitionsprogramm – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – bundesweit drei Milliarden Euro zusätzlich bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Vorgesehen ist, dass die Bundesländer in Ergänzung weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Nach dieser Regelung müssen in Mecklenburg-Vorpommern 30 Prozent der Summe (26 Millionen Euro) bereitgestellt werden, um die Bundesmittel zu erhalten. Nach dem Gesetz sollen die Länder den Anteil allein, gemeinsam mit dem Krankenhausträger oder der Krankenhausträger allein die Summe kofinanzieren.

„Wir wollen die Krankenhäuser von diesen Investitionen entlasten. Deshalb übernehmen wir den Anteil der Kofinanzierung komplett. So unterstützen wir die Häuser bei notwendigen Investitionen in digitale Technik. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. So stellen wir unsere Krankenhäuser zukunftssicher auf“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem neuen Gesetz insgesamt rund 86 Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser (inklusive der Universitätsmedizinen) hier im Land zur Verfügung.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. „Die Krankenhäuser haben mit ihren Mitarbeitern in der Corona-Pandemie mit großem Engagement bewiesen, dass die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in unerwarteten Ausnahmesituationen flexibel und bedarfsgerecht agiert“, sagte Glawe.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Krankenhausträger können bereits seit dem 02. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.