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Kategorie: MeckPomm

Bessere Vergütung

Grundschullehrkräfte in MV sollen bessere Vergütung erhalten

Schwerin – Alle Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem Schuljahr 2020/2021 eine bessere Vergütung erhalten. Der Landtag hat sich am Vormittag in erster Lesung mit einer entsprechenden Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beschäftigt. Eine Aussprache war wegen der verkürzten Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf sowie die Entwürfe weiterer dienstrechtlicher Vorschriften werden in den Ausschüssen weiter beraten.

„Vom kommenden Schuljahr an wollen wir alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern besser bezahlen“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Einbringung der Gesetzentwürfe in den Landtag war wichtig, damit Grundschullehrkräfte ab 1. August 2020 mit der A 13 bzw. E 13 vergütet werden können. Wir stellen sie damit Lehrerinnen und Lehrern an den anderen Schularten gleich. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls vom kommenden Schuljahr an mehr Geld erhalten“, so Martin.

„Die geplante Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte ist ein Zeichen einer großen Wertschätzung“, erläuterte die Ministerin weiter. „Wir würdigen damit die wichtige Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die seit vielen Jahren an den Schulen engagiert unterrichten und jene, die neu eingestellt werden. Grundschullehrkräfte sorgen dafür, dass Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Sie legen damit wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn der Kinder.“

Bildungsministerin Bettina Martin wies zudem auf den Lehrerbedarf zum kommenden Schuljahr hin. „Mit Blick auf die Deutschlandkarte verschafft sich Mecklenburg-Vorpommern durch die bessere Bezahlung von Grundschullehrkräften einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Mit der höheren Vergütung machen wir den Lehrerberuf an unseren Grundschulen insgesamt attraktiver. Ein höherer Verdienst ist ein weiterer Anreiz für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, in unser schönes Bundesland zu kommen“, so die Ministerin. Und mit Blick auf potenzielle Nachwuchskräfte und interessierte Lehrkräfte warb sie: „Achten Sie auf freie Stellen in unserem Online-Karriereportal für den Schuldienst und bewerben Sie sich!“

Herausforderung Corona-Virus

Schwesig: Gesundheit schützen, Betriebe sichern, Arbeitsplätze erhalten

Schwerin – „Das Corona-Virus ist die größte Herausforderung für unser Land seit seiner Gründung. Wir mussten in den letzten Wochen als Landesregierung immer wieder schnelle Entscheidungen treffen. Weitreichende Entscheidungen, die tief in den Alltag der Menschen eingreifen. Und weitreichende Entscheidungen für die Zukunft der Wirtschaft unseres Landes. Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, haben wir ein großes Hilfspaket für die Menschen und für die Wirtschaft zusammengestellt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Nachtragshaushaltes im Landtag und dankte allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen.

Die Schließung der Schulen und Kitas, die Schließung vieler Geschäfte und der Gastronomie, das Kontaktverbot – all diese Maßnahmen würden das Land vor große Herausforderungen stellen. „Die Schutzmaßnahmen einzuhalten, verlangt uns allen eine Menge ab. Und fast alle verhalten sich vorbildlich“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Ich danke ganz herzlich allen Menschen, die es mit ihrer Arbeit möglich machen, dass wir auf das Nötigste nicht verzichten müssen: Den Verkäuferinnen und Verkäufern im Supermarkt und den Drogerien, den Angestellten in den Apotheken, Tankstellen, der Post und den Banken, allen Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern, die dafür sorgen, dass Erkrankte gut behandelt werden können, allen Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, Polizistinnen und Polizisten, die unsere Sicherheit in diesen Zeiten aufrechterhalten. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltungen, die Hilfsprogramme und die jetzt notwendigen Maßnahmen schnell umsetzen. Und ich danke allen, die uns mit ihrer Hilfsbereitschaft und Kreativität das Leben leichter machen: Freiwillige bieten älteren Nachbarn Hilfe beim Einkauf an. Örtliche Geschäfte richten Lieferdienste ein, es gibt Fitnessangebote und Konzerte im Internet“, so die Ministerpräsidentin.

Es müsse alles dafür getan werden, dass die Ausbreitung dieses gefährlichen Virus verlangsamt – und wo immer möglich – verhindert wird. Schwesig: „Es geht um die Gesundheit der Menschen in unserem Land. Wichtig ist allerdings auch, dass die wirtschaftlichen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Die beschlossenen Einschränkungen treffen die Wirtschaft unseres Landes hart.“

Das gelte insbesondere für die vielen kleinen Unternehmen, im Tourismus, im Einzelhandel, für die Selbstständigen und Freiberufler in MV, für alle, die im sozialen oder kulturellen Bereich tätig seien. „Deshalb hat die Landesregierung entschieden: Wir schaffen einen Schutzfonds. Ein Hilfspaket, mit dem wir die Folgen der Corona-Krise abmildern wollen. Wir wollen alles tun, um die Gesundheit zu schützen, Betriebe zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.“

Für den MV-Schutzfonds seien 1,1 Milliarden Euro geplant, betonte die Regierungschefin. „Wir setzen Schwerpunkte unter anderem bei der Gesundheitsversorgung mit 60 Millionen Euro zusätzlich für die Krankenversorgung, für Investitionen in Intensivbetten oder Beatmungsgeräte. Für die Wirtschaft stellen wir Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zur Verfügung. Wir haben gestern im Kabinett weitere Soforthilfen für Betriebe mit 50 bis 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen. Das Land hilft den Unternehmen darüber hinaus mit einem Liquiditätsprogramm und mit einem um 400 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro erhöhten Bürgschaftsrahmen.“

Unterstützung gebe es auch für den Bereich der Kultur. Schwesig zeigte sich offen für den Vorschlag des Landtags, zum Kulturfonds auch einen Sozialfonds in Höhe von 20 Millionen Euro einzurichten, damit kulturelle und soziale Einrichtungen, insbesondere auch im Ehrenamt unterstützt werden können.

Schwesig warb für die Annahme des Nachtragshaushalts: „Das ist keine Abkehr von unserer soliden Finanzpolitik der letzten Jahre. Daran halten wir auch in Zukunft fest. Aber wir haben eine außergewöhnliche Notlage. Wir müssen die Gesundheit der Menschen schützen und gleichzeitig Wirtschaft und Arbeitsplätze sichern. Das erfordert ein außergewöhnliches Nachsteuern im Haushalt.“

Finanzausgleichsgesetz M-V

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute in seiner zweiten Lesung das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Ich freue mich darüber“, so Innenminister Lorenz Caffier, „dass nun endlich nach einem langen und intensiven Prozess das neue Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kommen kann. Mit dem Gesetz wird die Finanzausstattung der Kommunen deutlich angehoben, eine Infra­struktur­pauschale eingeführt und die Mittel zwischen Kreisen und Gemeinden, aber auch zwischen dem städtischen und ländlichen Raum werden bedarfsgerechter verteilt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die Kommunen über Liquidität verfügen und rechtssicher die Zuweisungen aus dem Finanz­ausgleichsgesetz einplanen können.“

Bislang hat es auf Basis des Regierungsentwurfs Abschlagszahlungen an die Kommunen gegeben. Der Landtag hat den seitens der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf umfassend in seinen Ausschüssen beraten, die kommunalen Landesverbände und Vertreter der Kommunen ausführlich angehört und deren Fragen erörtert. In Ergänzung zum Regierungsentwurf sieht das Gesetz eine ausschließliche Verwendung der neu eingeführten Infrastrukturpauschale für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen vor und ermöglicht den Kommunen bis zu vier Prozent ihrer Schlüsselzuweisungen investiv zu binden. „Diese Änderungen“, so Innenminister, „begrüße ich ausdrücklich, da so die Investitionskraft der Kommunen nachhaltig gestärkt wird.“

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 352 Millionen Euro ansteigen. Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt.

Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Eigen­finanzierungskraft der Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus sieht das Gesetz ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen vor.

Insgesamt stellt das Gesetz eine entscheidende Grundlage dafür dar, die Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig sind.

Hilfen für mittelgroße Unternehmen

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung auf Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten beschäftigt. „Wir haben bereits in der vergangenen Woche im Kabinett Soforthilfen für Kleinst- und Kleinunternehmen beschlossen. Wir ziehen die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen hier im Land vor. Und wir haben eigene Landeshilfen für Unternehmen zwischen 10 und 49 Beschäftigten gestartet. Damit erreichen wir einen Großteil der Wirtschaft des Landes. Beide Programme werden hervorragend angenommen. Es sind bis zum gestrigen Abend rund 20.000 Anträge auf Soforthilfe gestellt worden. Heute haben wir Hilfen insbesondere für mittlere Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten beschlossen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig.

„Mit der Erweiterung des Angebotes für Unternehmen setzen wir weiter auf direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. „Das Antragsaufkommen für das Soforthilfeprogramm ist weiter enorm hoch. Alle Maßnahmen sind ein Beitrag zum Sicherung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern – vom Solo-Selbständigen, über Kleinstunternehmen bis hin zu klein- und mittelständischen Unternehmen.“ Ausgezahlt wurden vom Landesförderinstitut bislang rund 10,5 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular rund 120.000 Mal heruntergeladen.

Die Landesregierung ergänze den MV-Schutzfonds nun um Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten.

Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 1. April beim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit.

Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Unternehmen in unserem Land in dieser schwierigen Situation stabilisieren und Arbeitsplätze sichern. Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hart. Wir wollen helfen, wo immer das möglich ist“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Es geht darum, den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern weiter effektiv und intensiv zu unterstützen. Die Sorgen der Menschen erreichen uns jeden Tag auf das Neue und sie sprechen eine deutliche Sprache. Der Erhalt von Unternehmens sichert Arbeitsplätze im Land. Deshalb ergreifen wir für die Wirtschaft Maßnahmen, die in der Geschichte unseres Landes in dieser Deutlichkeit bislang einmalig sind. An der Umsetzung der Maßnahmen arbeiten wir gemeinsam weiter“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Agrarantrag 2020 online

Schwerin – Das Online-Antragsverfahren für die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe wird voraussichtlich nach Ostern für die Antragsteller freigeschaltet werden. „Trotz Corona werden wir die Landwirte mit allen Kräften bei der Antragstellung unterstützen“, verspricht Landwirt­schafts­minister Dr. Till Backhaus. Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werde eigens dafür ein Video-Chat eingerichtet, der die Neuerungen des „Agrarantrag 2020 – online“ vorstellt sowie die Fragen der am Chat teilnehmenden Personen beantwortet.

Der Video-Chat wird am 09.04.2020 ab 10 Uhr durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mittleres Mecklenburg durchgeführt und etwa zwei Stunden dauern. Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird. Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ bereits hinterlegt. Zudem wird der Video-Chat auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.

Außerdem sind bereits vor dem Kontaktverbot insgesamt 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate geschult worden. An diese können sich die Antragsteller wie bereits in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) bezüglich der Einzelberatung bei der Antragstellung wenden.

Offen ist, ob die bisherige Antragsfrist – der 15.05.2020 – dieses Jahr ver­längert wird. Die EU-Kommission hat am 17.03.2020 beschlossen, den Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. Den Mitgliedsstaaten obliegt jedoch die Entscheidung, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In Deutschland läuft dazu derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen.

Für Minister Backhaus hat – besonders mit Blick auf die derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie – absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV wie üblich im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es seitens der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bezüglich der Kontrollvorgaben vor Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen BMEL und der EU-Kommission. „Sollten hierzu aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird das Land für eine Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15.05.2020 plädieren“, sagt Backhaus.

Nach momentaner Einschätzung des Ministeriums sei eine fristgerechte Antragstellung auch möglich. Außerdem gibt die Beibehaltung der regulären Frist den Landwirten ein Mehr an Sicherheit für die pünktliche Auszahlung der Flächenprämien. Mit dem Landesbauernverband bestehe hierüber Einvernehmen.

Anmeldung und Aufruf Live-Stream: www.lw2030.de/agrarfoerderung-2020

Mopedführerschein mit 15 in M-V

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Weg für die dauerhafte Einführung des Mopedführerscheins mit 15 frei gemacht. Damit können in Mecklenburg-Vorpommern bereits Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.

„Mit dem Beschluss zu einer Landesrechtsverordnung heute nutzen wir die so genannte Länderöffnungsklausel, mit der der Bundestag einzelnen Bundesländern ermöglicht, für ihr Landesgebiet den Mopedführerschein ab 15 Jahren zu erlauben“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Wir können diese Möglichkeit nur für Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Aber aller Voraussicht nach werden alle ostdeutschen Bundesländer eine solche Landesverordnung erlassen, so dass die 15-jährigen Mopedführerschein-Inhaber zumindest im Osten überall fahren können. Aber leider nicht in die Nachbarländer, die eine solche Landesrechtsverordnung nicht erlassen“, bedauert Pegel den „Flickenteppich“, der dadurch in Deutschland entsteht. Immerhin werde der mehrjährige Modellversuch nun in zumindest dauerhaftes Landesrecht umgesetzt.

„Dieser Versuch hat gezeigt, dass es aus Sicht der Gutachter keine erhöhten Sicherheitsrisiken gibt, wenn bereits 15-Jährige die Möglichkeit bekommen, den Mopedführerschein zu erwerben“, sagt Pegel. Mehr noch: „Wir sind der Auffassung, dass durch den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht, der für den Führerscheinerwerb notwendig ist, die Vorbereitung der 15-Jährigen auf den Straßenverkehr mit dem Moped sogar eher verbessert wird. Denn schon jetzt dürfen 15-Jährige mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen – allerdings mit wesentlich weniger strenger theoretischer und praktischer Vorbereitung. Mit der neuen Regelung dürfte hier, anders als manche westdeutschen Bundesländer dies in den Diskussionen der vergangenen zwei Jahre annahmen, ein Beitrag zu mehr – und nicht zu weniger – Verkehrssicherheit geleistet werden“, äußerte sich der Minister optimistisch und ergänzte: „Viele erfahrene Verkehrsteilnehmer haben mich außerdem immer wieder darauf hingewiesen, dass das Mopedfahren mit 15 zu DDR-Zeiten erfolgreich praktiziert wurde.“

Die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt auch, dass im ländlichen Raum deutlich mehr Teenager diese Möglichkeit nutzten. Genau dies hatte sich Christian Pegel erhofft: „Das Herabsetzen des Mindestalters soll dazu beitragen, die selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen. Der demographische Wandel, nicht kürzer werdende Schul- oder Ausbildungswege und die finanziellen Grenzen, die einem uneingeschränkten Bus- und Bahnverkehr rund um die Uhr gesetzt sind, setzen der Mobilität gerade von jungen Menschen auf dem Land ohne Führerschein Grenzen. Dürfen sie schon mit 15 Moped fahren, erhöht sich ihre Mobilität, bei der sie nicht auf Ältere angewiesen sind.“

Der Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“, an dem Mecklenburg-Vorpommern neben allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin teilnahm, und die anschließende zeitlich befristete Übergangszeit enden am 30. April. „Mit dem heutigen Beschluss im Landeskabinett können wir nun die Rechtsverordnung für den Mopedführerschein mit 15 im April in den Gesetzesblättern veröffentlichen. Damit schließt sich die dauerhafte Zulassung ab 1. Mai ohne Unterbrechung zumindest bei uns im Land an und gilt jetzt dauerhaft“, so Pegel.

Arbeitsmarkt März 2020 in M-V

Schwerin – Im März ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegangen. Es waren in diesem Monat 59.700 Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 4.500 Arbeitslose weniger als im Vorjahresmonat (-7,0 Prozent). Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegt die Arbeitslosenquote bei 7,3 Prozent (-0,5 Prozentpunkte zum Vorjahr).

„Das sind auf dem ersten Blick gute Zahlen. Allerdings spiegeln sie nur einen Teil der gegenwärtigen Situation wider. Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise sind im März auf dem Arbeitsmarkt noch nicht vollends spürbar. Für uns stehen der Erhalt und die Sicherung der Arbeitsplätze bei den Maßnahmen des vom Land geschnürten Soforthilfeprogramms im Vordergrund. Hierbei geht es um direkte Unterstützung für die Unternehmen vor Ort. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist in diesen Tagen eine enorm wichtige Maßnahme, um Beschäftigte zu halten. Das wird eine Herausforderung für die kommenden Monate. Durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes ist die Arbeitslosigkeit noch nicht angestiegen. Kurzarbeitergeld ist die absolut notwendige und schnelle Unterstützung für Unternehmen und ihre Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Stichtag für die vorliegenden Arbeitsmarkt-Daten der Bundesagentur für Arbeit war der 12. März 2020 – vor den verschiedenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse weisen ein Plus von 6.100 gegenüber dem Vorjahresmonat (+1,1 Prozent) auf. Sie liegen – nach aktuellsten Zahlen für Januar 2020 – bei 571.100 Beschäftigten. „Der bislang positive Trend hat sich auch in den eher kühleren Tagen weiter fortgesetzt. Nur Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt sind eine dauerhafte Perspektive, langfristig als Unternehmen am Markt zu bleiben“, so Glawe weiter. Beschäftigungszuwächse gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.800), im Gastgewerbe (+1.200) sowie in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (+800), im Baugewerbe sowie im Dienstleistungsbereich (+600).

Wirtschaftsminister Glawe ermunterte Eltern und Schüler, die Zeit zuhause auch für die Suche nach einer Ausbildungsplatz auf www.durchstarten-in-mv.de zu nutzen. „Ausbildungsplatzsuche kann Tag und Nacht stattfinden. Wir haben im Internet ein großes Angebot an Auswahlmöglichkeiten zusammengestellt. Der Azubi-Atlas ist eine der beliebtesten Suchmaschinen für Ausbildungsberufe im Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Es haben sich rund 1.500 Unternehmen mit über 2.500 Ausbildungsangeboten in etwa 270 Berufen angemeldet. Auf dem Portal können sich Ausbildungsinteressierte schnell und unkompliziert informieren, wo es Ausbildungs- und Praktikumsplätze in der gewünschten Region gibt.

Das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handelskammern haben zusammen die Fachkräfteinitiative „Durchstarten in MV“ ins Leben gerufen. „Durchstarten in MV“ zeigt jungen Menschen berufliche Perspektiven sowie attraktive Zukunftschancen im eigenen Land auf. Mit der Informationsoffensive sollen Unternehmen und potentielle Auszubildende aufeinander aufmerksam gemacht werden. Über Jahrzehnte geprägte Meinungen über die Berufschancen lassen sich nur langsam durch stetes Aufzeigen von Möglichkeiten, Perspektiven und Erfolgsgeschichten ändern.