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Kategorie: MeckPomm

Tag der älteren Generation am 1. April

Drese: Schutzmaßnahmen müssen aufrechterhalten werden – Hilfsangebote verstärkt nutzen

Schwerin – Für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbare Einrichtungen und Unterkünfte gilt in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 16. März ein umfassendes Besuchsverbot. „Nur so können die Pflegebedürftigen wirksam geschützt werden. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an“, so Drese.

Auch Seniorinnen und Senioren, die in der eigenen Häuslichkeit leben, würden nun mit Folgen von Einsamkeit und fehlender haushaltsnaher Unterstützung konfrontiert. Drese: „Für viele Ältere ist der Umstand, dass Kinder, Enkelkinder oder Bekannte nicht mehr zu Besuch kommen können, ein schmerzlicher Einschnitt. Deshalb werbe ich dafür, dass ein persönlicher Kontakt via Telefon, Skype oder Brief erfolgt und die bestehenden Angebote engagierter Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft in Anspruch genommen werden. Das kann z.B. Hilfe beim Einkaufen sein.“

In der Corona-Krise bieten Vereine oder einzelne Akteure Plattformen für Nachbarschaftshilfe an. So wurde das DRK-Netzwerk „Team MV“ unter www.engagieren-in-mv.de aktiviert. Hier werden Ehrenamtler/innen hilfesuchenden Einrichtungen oder Kommunen vermittelt.

Daneben bietet die Ehrenamtsstiftung MV eine Datenbank mit Mitmach-Angeboten. Vereine wie z.B. die Sportjugend Vorpommern-Rügen informiert auf diesen Seiten darüber, dass das Juniorteam in der Region flexibel Organisationen, Institutionen und hilfsbedürftige Menschen unterstützen möchte.

Drese: „Ich freue mich sehr, dass Institutionen und viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land in dieser schwierigen Zeit ganz besonders zueinander stehen, kreative Ideen entwickeln und so ihren Mitmenschen helfen. Das ist gelebte Solidarität.“

Sommersemester 2020 in MV findet statt

Schwerin – Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Darauf hat sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin mit den Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen in einer Telefonschaltkonferenz verständigt. Seit dem 16. März 2020 sind die Hochschulen im Zuge der Eindämmung von Covid-19 für den regulären Lehrbetrieb geschlossen.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen treibt die Frage um, wie das Sommersemester durchgeführt wird. Dafür habe ich großes Verständnis“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir haben deshalb gemeinsam klare Rahmenbedingungen verabredet, damit die Hochschulen den Lehr- und Prüfungsbetrieb organisieren können. Das Wissenschaftsministerium steht mit den Hochschulleitungen in engem und regelmäßigem Austausch. Wir werden auch die weiteren Schritte gemeinsam gehen“, so Martin.

Die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Sommersemesters 2020 im Detail:

  • Das Sommersemester 2020 findet statt.
  • Die Universitäten sowie die Hochschule für Musik und Theater Rostock nehmen den Lehrbetrieb zum 20. April 2020 auf; die Fachhochschulen setzen den Lehrbetrieb am 20. April 2020 fort.
  • Aufgrund der epidemiologischen Situation findet der Lehr- und Studienbetrieb nicht in Präsenzform, sondern z. B. in digital gestützten Formaten statt („distance learning“).
  • Prüfungen, die ohne Direktkontakt möglich sind und eigenverantwortlich durch die Hochschulen organisiert werden, können bereits jetzt digital und ohne physischen Kontakt qualitätsgesichert durchgeführt werden.
  • Präsenzlehre bzw. -prüfungen sowie Praxisanteile werden schrittweise dann wieder stattfinden, sobald Gründe des Gesundheitsschutzes dem nicht mehr entgegenstehen. Dies wird mit den für den Gesundheitsschutz zuständigen Behörden vorher abgestimmt.
  • Alle im Sommersemester 2020 erbrachten Leistungen werden anerkannt.

„Für die notwendigen Anpassungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen haben wir als Wissenschaftsministerium größtmögliche Flexibilität zugesichert. Wir werden den notwendigen, rechtlichen Rahmen kurzfristig dafür schaffen“, erklärte Ministerin Martin. „Über mögliche Konsequenzen für die Organisation des Wissenschaftsbetriebs in diesem Jahr bin ich mit den anderen Ländern in Gesprächen“, sagte sie.

Hohe Aufmerksamkeit für Kinderschutz

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der Corona-Krise dem Kinderschutz eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen. „Ich werbe dafür, dass die nach wie vor bestehenden Kinderschutz-Angebote sowie Beratungsangebote für Eltern und Jugendliche in Anspruch genommen werden“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die Ministerin verdeutlichte, dass für Familien die tägliche Routine plötzlich wegfalle. Kita, Schule, Sportverein und andere Betreuungsangebote fehlen. Eltern und Kinder seien nun viel länger gemeinsam zuhause.

„Das kann zu Spannungen und Konflikten führen“, erklärte Drese. „In diesen Zeiten außergewöhnlicher Belastungen darf das Wohl der Kinder nicht aus den Augen verloren werden.“

Drese weist neben den weiterhin erreichbaren Jugendämtern und deren Kooperationspartnern insbesondere auf die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline MV (Tel.: 0800 – 14 14 007) hin sowie auf das Eltern-Stress-Telefon des Landesverbandes des Deutschen Kinderschutzbundes (Tel.: 0385 – 47 91 570, Montag – Freitag von 14.00 -17.00 Uhr).

Darüber hinaus gibt es zusätzliche bundesweite telefonische Hilfsangebote wie das Elterntelefon (Tel: 0800 – 111 0550) und das Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: 116 111).

„Aber auch schon kleine Änderungen, die den Tag strukturieren und für Abwechslung sorgen, können Abhilfe schaffen und zur besseren Stimmung beitragen. Wir haben deshalb viele Hinweise und Tipps für Mütter und Väter online zusammengestellt“, informierte Drese über das Angebot auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de).

Daneben seien auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe derzeit besonders gefordert. „Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen Wochen und Monaten der Corona-Krise mit der Betreuung, Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien eingesetzt sind, gibt es durch Weiterbildungseinrichtung Schabernack e.V. unter 03843 – 83 38 332 ab sofort ein telefonisches Beratungsangebot“, so Drese. Die Nummer sei werktags von 10 bis 13 Uhr erreichbar.

Drese: „Nur gemeinsam kommen wir gut durch diese schwierigen Wochen. Helfen wir uns gegenseitig, vor allem wenn es um das Wohl unserer Kinder geht.“

COVID 19: Zwei weitere Sterbefälle in MV

Schwerin – Im Rahmen der Corona-Pandemie gibt es zwei weitere Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein 60-jähriger Mann mit verschiedenen schweren Vorerkrankungen verstorben. Er war mit den für eine Corona-Infektion typischen Symptomen seit dem 26.03.2020 in stationärer Behandlung.

Verstorben ist auch ein 77-jähriger Mann aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hatte schwerste Vorerkrankungen und befand sich in palliativer Betreuung. Auch dieser Patient wurde seit dem 26.03.2020 im Krankenhaus behandelt.

Die zuständigen Gesundheitsämter koordinieren die erforderlichen Maßnahmen vor Ort.

Ergänzung beim BAföG

Schwerin – Viele Studierende sind derzeit in Sorge um ihre finanzielle Grundlage. Nebenjobs brechen weg oder die Eltern geraten aufgrund der Krise in finanzielle Problemlagen und können nicht in gewohnter Form unterstützen. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat deshalb die Entscheidung des Bundes begrüßt, Studierenden beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entgegenzukommen und flexible Verfahren anzuwenden. Im Zuge der krisenbedingten Gesetzgebung hat der Bund auch das BAföG in Teilen geändert.

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger bekommen auch für den Zeitraum, in dem momentan kein Besuch der Schule bzw. Hochschule wegen coronabedingter Schließung möglich ist, eine Förderung.

Anträge von Studierenden, bei denen sich die eigenen Einkommensverhältnisse oder die der Eltern geändert haben, werden schnell bearbeitet. Es stehen Hilfsinstrumente für kurzfristigen Zahlungsbedarf zur Verfügung. Das beinhaltet Vorbehaltsbewilligungen bei Folge- oder Aktualisierungsanträgen und Abschlagszahlungen bei Neuanträgen.

Studierende, die jetzt im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder der Landwirtschaft tätig sind, wird der Verdienst nicht wie sonst üblich auf den gesamten Förderzeitraum, sondern nur auf die Zeit ihrer Beschäftigung angerechnet.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass Studierende, die sich jetzt für andere einsetzen und anpacken, nicht um ihre Förderung bangen müssen“, sagte Martin am Montag. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich auf Initiative Martins beim Bund dafür eingesetzt, dass nicht nur der Verdienst im Gesundheitswesen und in sozialen Einrichtungen, sondern auch in der Landwirtschaft nicht auf das BAföG im gesamten Förderzeitraum angerechnet wird.

Martin betonte, wie wichtig es gerade jetzt sei, dass sich Studierende in der Land- und Ernährungswirtschaft engagieren. „Wir brauchen jetzt auch Studierende, die sich für die Gemeinschaft in der Krise engagieren. Wer also Engagement mit einem Nebenverdienst vereinen möchte, findet dort die Möglichkeit“, sagte Martin.

Im Internet ist unter der Adresse www.mv-wir-packen-an.de eine Stellenbörse geschaltet, über die sich auch Studierende um einen Job in der Land- und Ernährungswirtschaft bewerben können.

Maßnahmen für Zugewanderte

Alabali-Radovan: Corona-Krise macht Maßnahmen für Zugewanderte dringend notwendig

Schwerin – „Die Corona-Krise stellt jetzt viele Zugewanderte vor existenzielle Herausforderungen. Abläufe insbesondere bei Asylverfahren, bei Duldungen im Rahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen oder zur Sicherung von Sozialleistungen dürfen deshalb nicht zulasten der Migrantinnen und Migranten ausgelegt werden. Maßnahmen des Bundes sind jetzt dringend notwendig“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan.

Durch die aktuellen Einschränkungen zum Zwecke der Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 würden viele Zugewanderte einschneidende Konsequenzen erfahren. Aus diesem Grund haben die neun Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die zehn Maßnahmen formuliert.

Als wesentlichen Schritt erachtet Alabali-Radovan die Entzerrung der beengten Wohnverhältnisse in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. „Die Einhaltung der jetzt nötigen Hygienestandards und Kontaktverbote sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur schwierig umsetzbar. Der Schutz der Geflüchteten vor Ansteckungen muss gewährleistet sein. Insbesondere bei Menschen aus Risikogruppen müssen Verteilungen in die Kommunen in Betracht gezogen werden.“

„Wer aufgrund der Corona-Pandemie jetzt Unterbrechungen oder gar die Kündigung erfahren hat, darf nicht um seine Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsduldung bangen. Hier brauchen wir Ausnahmeregelungen,“ sagte Alabali-Radovan und bezog sich auf zwei weitere Maßnahmenpunkte des Papieres.

Weitere wesentliche Themen seien die Sicherung von Sozialleistungen und der gefahrlose Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Ebenso bekräftigen die Integrationsbeauftragten der Länder, dass eine Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender aus Griechenland in Anbetracht der Corona-Krise schnellstmöglich umgesetzt werden müsse.

Unterstützung für ausländische Pendler

Rudolph: Anträge sind ab sofort abrufbar

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz ebenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. „Die Anträge sind ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf der Homepage abrufbar“, erklärten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph, sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann.

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Pendler beschäftigen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, an einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten und aufgrund von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln können. „Durch die Zuwendung sollen Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung abgedeckt werden, die bei den Pendlern und den sie begleitenden Angehörigen entstehen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Rudolph weiter.

Als Beschäftigung gilt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Auszahlung des Zuschusses vom Arbeitgeber an die Begünstigten stellt kein Entgelt für im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erbrachte Leistungen dar. „Der Coronavirus darf nicht dazu führen, dass die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Pendler aus dem Ausland ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, unter anderem in Krankenhäusern und in Unternehmen“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph abschließend.