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Kategorie: MeckPomm

Ältere Menschen schützen und unterstützen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an die Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger, um gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen. „Deshalb ist es wichtig, dass Pflegeheime und Einrichtungen für vergleichbar schutzbedürftige Menschen für Besucherinnen und Besucher fast vollständig geschlossen sind und diese Vorgaben von allen mitgetragen werden“, sagte Drese heute in Schwerin.

Nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation wirksam geschützt werden, so Drese. Denn mit zunehmendem Alter steige das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Drese: „Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.“

Ausnahmen vom Besuchsverbot in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind in Mecklenburg-Vorpommern nur unter ganz engen und restriktiven Voraussetzungen möglich. „Sie können von der Einrichtungsleitung erlaubt werden für enge Familienangehörige im Notfall oder im Rahmen der Sterbebegleitung“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese wirbt gleichzeitig dafür, Kontakte und den Austausch in Heimen auf andere Weise herzustellen. „Ich finde es sehr gut, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon, Skype oder Videobotschaften ermöglichen“, sagte Drese.

Die Ministerin ruft zudem dazu auf, auch auf die vielen Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, zu achten. „Diese Familien brauchen unsere Unterstützung. Ich freue mich über engagierte Nachbarn oder ehrenamtliche Initiativen, die Einkäufe oder Botengänge übernehmen. Das ist gelebte Alltagshilfe. Diese Solidarität untereinander brauchen wir in diesen schwierigen Wochen“, so Drese.

Finanzminister berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Auf Einladung von Finanzminister Reinhard Meyer kamen heute wichtige Vertreter der Kreditwirtschaft im Land zu einer Telefonschaltkonferenz zusammen. Meyer informierte über geplante Maßnahmen und appellierte an die Institute, notwendige Hilfen schnell an Unternehmen weiterzuleiten.

Eine entscheidende Rolle bei den Hilfen kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu – der Förderbank des Bundes und der Länder. Sie soll Kredite von Unternehmen absichern, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten. An diese Kredite kommen Unternehmen in der Regel über ihre Hausbanken. Die müssen allerdings die Kreditanträge prüfen und selbst für einen Teil der Kredite haften. Bislang lag das eigene Risiko der Geschäftsbanken bei 20 Prozent der Kreditsumme. Durch eine Neuregelung soll dieses Risiko – auch im Interesse eines schlankeren Genehmigungsverfahrens – auf bis zu 10 Prozent begrenzt werden. 90 Prozent des Kreditvolumens können also zukünftig staatlich abgesichert werden. Ob dies ausreichend ist, wird noch diskutiert.

„Die Unterstützung der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Kreditbanken ist jetzt unerlässlich. Wir stehen vor einer historischen Aufgabe, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir stehen vor einer schweren Zeit. Es ist aber auch klar, dass wir diese Krise bewältigen werden. Dann brauchen wir gut aufgestellte Unternehmen, dafür brauchen wir jetzt schnelle und wenig bürokratische Überbrückungskredite. Durch die erweiterte Übernahme des Kreditrisikos durch die KfW haben wir die Möglichkeiten dafür geschaffen. Hier sitzen wir gemeinsam mit den Banken in einem Boot.“

Aufnahme und Verteilung von Covid-19-Patienten

Schwerin – Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten werden an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um möglichst nah an den Ausbruchsherden zu bleiben und die Kapazität der Rettungsdienste möglichst zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Das Vorgehen haben wir mit den Beteiligten entsprechend abgestimmt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Zu jedem Cluster gehören neben der Koordinierungsstelle zwischen fünf und acht Kliniken. Insgesamt (Koordinierungsstellen und Krankenhäuser) sind dies voraussichtlich 28 Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern. „Die Zuordnung der beteiligten Krankenhäuser zu den Koordinierungsstellen erfolgt in Anlehnung an die Planungsregionen des Krankenhausplans und unter Berücksichtigung der räumlichen Beziehungen für die Region“, so Glawe weiter. Der für die Region zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird in die Entscheidungen eingebunden. „Der Clustermanager koordiniert daneben insbesondere die Verteilung der Beatmungskapazitäten und das erforderliche Personal in der Clusterregion in enger Absprache mit den jeweiligen Krankenhäusern“, erläuterte der Gesundheitsminister. Nicht geeignet oder vorgesehen für die Erstaufnahme von COVID-19-Patienten sind psychiatrische Krankenhäuser.

Glawe machte deutlich, dass eine flächendeckende erhöhte Beatmungskapazität zur Versorgung der COVID-19-Patienten notwendig sei. „Zurzeit werden 512 Beatmungsplätze vorgehalten. Weitere ca. 100 Plätze können als Reserve ohne Zuführung von weiteren Beatmungsgeräten aktiviert werden“, machte Glawe deutlich.

„Sollten die Krankenhäuser eines Clusters ihre Kapazitätsgrenze erreichen, können geeignete Fälle, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Vorgesehen hierfür sind aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen die Klinik Malchower See für Cluster I; Tessinum in Tessin für Cluster II; Median Klinik Bad Sülze für Cluster III; Medigreif Parkklinik Greifswald für Cluster III sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg für Cluster IV. Die vorgenannten Rehakliniken sollen primär weiterbelegt werden. Im Falle einer Hinzuziehung als Krankenhaus verlegen diese ihre Rehabilitationspatienten in nahegelegene Rehakliniken. Hilfsweise kann ein verkürztes Verfahren in der Krankenhausplanung realisiert werden. Zur Absicherung der notwendigen Einsatzzeiten sollen die Arbeitszeitregelungen gelockert sowie die wechselseitige Personalüberlassung vereinfacht werden.

Darüber hinaus sollen vier Fieberzentren in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut werden. „Zur Identifizierung und Weiterleitung positiv getesteter COVID-19-Patienten ist geplant, zum Schutz der ambulanten Strukturen in Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin Zentren einzurichten. Die Maximalversorger an den Standorten stehen unterstützend zur Verfügung. Greifswald wird dabei als Pilotprojekt vorangestellt. Die Fieberzentren sind Teil der ambulanten Versorgung und dienen neben der Behandlung der Betroffenen insbesondere dem Schutz und der Entlastung der ambulanten Arztpraxen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Die Fieberzentren werden von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben und von den Gesundheitsämtern koordiniert. Den Fieberzentren werden Patienten mit positivem SARS-CoV-2 („Coronavirus“)-Nachweis zugeführt. In den Zentren wird über deren geeignete Weiterbehandlung entschieden.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, der DGB Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch haben sich heute in einer gemeinsamen Erklärung zu einer engen Zusammenarbeit der Sozialpartner in Zeiten der Corona-Krise bekannt. Gemeinsames Ziel sei es, Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen. Sie warben dafür, die Möglichkeiten der Kurzarbeit zu nutzen. Die Bundesregierung berät heute, die Landesregierung morgen über weitere Hilfsmaßnahmen für Unternehmen.

Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe, DGB Nord-Vorsitzender Uwe Polkaehn und VU-Arbeitgeberpräsident Thomas Lambusch erklären:

Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Landesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Die Gesundheit der Menschen, die verlässliche Versorgung der Bevölkerung, Rettungsschirme für Unternehmen und die Vermeidung von Kündigungen der Beschäftigten sind das Gebot der Stunde. Jetzt brauchen Menschen Sicherheit. Auf unsere Arbeits- und Sozialstandards ist Verlass.

Wir wollen die Belegschaften zusammenhalten. Wir wollen für die Zeit nach der Corona-Krise gewappnet sein. Konflikte und Interessensgegensätze bleiben bestehen. Aber in dieser besonderen Situation werden sie hinten angestellt. Wir wollen, wie schon in der Finanzkrise 2008/2009, gemeinsam dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen abgefedert werden und die kraftvolle Rückkehr zu stabilen Verhältnissen gelingt.

Bund und Land stellen eine Vielzahl von Sofort-Instrumenten zur Verfügung, um die Beschäftigung und Ausbildung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen zu stabilisieren. Wir wissen, dass die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und staatlichen Liquiditätshilfen für viele Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen in M-V absolutes Neuland sind. Wir ermutigen Unternehmen, das für alle, auch Klein- und Kleinstunternehmen, außerordentlich flexible und vorteilhafte Instrument der konjunkturellen Kurzarbeit auch vorbeugend in Anspruch zu nehmen, um Kündigungen zu vermeiden. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die neu geschaffenen, sofort und niederschwellig beantragbaren und ausgezahlten Fördermittel gerade den Erhalt der Arbeitsplätze zum Ziel haben und entsprechend konditioniert sind. Wir werden in der Zeit nach der Pandemie in den Betrieben jede Arbeitskraft benötigen.

Landesregierung und Sozialpartner werden alles unternehmen, um die bereitgestellten Hilfen sofort und zielgenau in den Unternehmen wirksam werden zu lassen. Nutzen Sie die Instrumente und Informations- und Beratungsangebote, vermeiden Sie Kündigungen!

Vereinbarungen zur Corona-Eindämmung

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die gestern zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

So gilt ab sofort in Mecklenburg-Vorpommern das bundesweit vereinbarte Kontaktverbot. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet, also zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Fußpflege, Logopäden, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind ab heute 20.00 Uhr geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen in Physio- und Ergotherapien oder z.B. medizinische Fußpflege bleiben weiter möglich.

Auch die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern müssen heute um 20.00 Uhr schließen. Dies gilt nicht für den Verkauf an gewerbliche Kunden. Ein Abhol- und Lieferservice für gewerbliche und private Kunden ist weiter möglich.

„Jetzt müssen alle die Regeln einhalten! Nur dann ist es möglich, die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Ich bedanke mich bei allen, die mitziehen und mithelfen. Das sollten wir alle tun“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Neues Löschfahrzeug für Krien

Schwerin – Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Krien können sich freuen. Zur Finanzierung eines 420.000,00 EUR teuren neuen Löschfahrzeuges (LF 20) übersandte das Innenministerium an die Gemeinde Krien im Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 140.000,00 EUR. Der Landkreis beteiligt sich an dieser Finanzierung mit einer Förderung von 130.000,00 EUR. Durch die Ersatzbeschaffung soll ein aus dem Baujahr 1968 altes Tanklöschfahrzeug ersetzt werden.

„Als zuständiger Fachminister für den Brandschutz ist es für mich wichtig, die Gemeinde beim Kauf des neuen Löschfahrzeuges unterstützen zu können. Für Brandschutz und Hilfeleistung brauchen die Feuerwehren moderne Ausstattungen, weil es um den Schutz von Menschen geht. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die sich dafür aufopferungsvoll und ehrenamtlich einsetzen, verdienen jede mögliche Unterstützung“, dankt Innenminister Caffier.

Die Freiwillige Feuerwehr Krien übernimmt Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Besondere Gefahrenschwerpunkte sind eine Grundschule und eine Kindertagesstätte, zwei Tankstellen, drei Landwirtschaftsbetriebe, die Autobahn BAB 20 sowie die Bundesstraßen B199 und B 110.