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Kategorie: MeckPomm

Einigung auf Kontaktverbot

Schwerin – Die Bundeskanzlerin und die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich in einer Telefonkonferenz auf ein Kontaktverbot in Deutschland verständigt. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Weiterhin verständigten sich der Bund und die Länder darauf, dass alle Restaurants und gastronomischen Betriebe in Deutschland geschlossen werden. Weiter möglich bleiben Lieferdienste und ein Außerhausverkauf. Diese Regelung ist in Mecklenburg-Vorpommern bereits umgesetzt.

Außerdem wurde vereinbart, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel die Fußpflege für Diabetiker bleiben weiter möglich.

Über diese Beschlüsse hinaus hat sich die Landesregierung entschieden, dass die Bau- und Gartenbaumärkte in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen werden. Das Kontaktverbot soll bereits ab morgen gelten, die Schließung der Läden und Einrichtungen ab morgen 20.00 Uhr, damit sich die betroffenen Betriebe vorbereiten können. Die dafür notwendigen Beschlüsse wird das Kabinett morgen in einer telefonischen Sitzung treffen.

„Wir sind sehr dankbar, dass sich die meisten Bürgerinnen und Bürger an die bisher beschlossenen Regeln halten. Es sind jetzt aber weitere Maßnahmen nötig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und zu verlangsamen. Wir appellieren dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Familien oder der eigenen Lebensgemeinschaft auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es muss alles getan werden, damit die Ausbreitung verlangsamt wird und wir nicht in eine Situation kommen, in der die Ärztinnen und Ärzte und die Krankenschwestern und Pfleger die Schwererkrankten nicht mehr angemessen behandeln können“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die heutigen Beschlüsse.

„Wichtig ist: Alle Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich weiter die Möglichkeit zum Supermarkt, zum Arzt oder zur Arbeit zu gelangen. Auch private Aktivitäten wie Spaziergänge oder Sport im Freien sind weiter möglich. Achten Sie bitte auf den notwendigen Sicherheitsabstand von 2 Metern! Und beachten Sie unbedingt die Regeln zur Personenzahl“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir danken den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten wie zum Beispiel Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen“, fügte die Ministerpräsidentin hinzu.

Ausbreitung des Coronavirus

Neubrandenburg – Die Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung des Einreiseverkehrs im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg wurden auch gestern weiter durchgeführt. Insgesamt wurden von den Polizeibeamten 988 Fahrzeuge kontrolliert. Davon mussten 168 Fahrzeuge mit 290 Personen abgewiesen werden. Zwei Fahrzeuge durchbrachen die Kontrollstellen und konnten nicht mehr festgestellt werden. Die Kontrollen dauern an.

Darüber hinaus sollte gestern in Dierhagen die Ausreiseaufforderung der Gemeinde bei einem 73-jährigen Deutschen durchgesetzt werden. Bei der Identitätsfeststellung leistete der Mann erheblichen Widerstand. Er gehört mit hoher Wahrscheinlichkeit der sogenannten Reichsbürgerszene an. Letztlich stellte sich heraus, dass er sich berechtigt in seinem Haus aufhielt, was mit einer einfachen Herausgabe seiner Dokumente schnell hätte geklärt werden können.

Um soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, gilt es gleichermaßen, Menschenansammlungen zu unterbinden. Auch hier sprechen wir mit Personen, die wir antreffen. Darüber hinaus hält die Polizei auch die sozialen Netzwerke im Auge, um Verabredungen zu Treffen größerer Personengruppen festzustellen und zu verhindern.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die derzeitigen Freiheitsbeschränkungen nur ein Ziel haben: Es dem Coronavirus schwer zu machen und unsere Lieben sowie uns selbst zu schützen. Diese Aufgabe können wir nur gemeinsam bewältigen. Wenn es uns zusammen gelingt, die Ausbreitung einzudämmen, können alle den Sommer in unserem wunderschönen Urlaubsland an der Ostsee, oder den vielen Seen verbringen. In diesem Sinne: Wir bleiben für Sie da – bleiben Sie bitte für uns zu Hause!

Finanzierung der Krankenhäuser

Gesundheitsminister Harry Glawe fordert vom Bund auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser wegen Covid-19

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe fordert in der Diskussion um die Finanzierung der Krankenhäuser wegen der Coronavirus-Epidemie die bestmögliche Unterstützung vom Bund: „Das war bislang so besprochen und das soll auch so bleiben! Die Hilfe vom Bund darf kein Sparprogramm sein. Die aktuelle Situation bringt die gesamte medizinische Versorgung an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit. Die Krankenhäuser sowie das gesamte medizinische Personal im Land tun alles Menschenmögliche für die Patienten, um die Menschen in dieser schweren Zeit zu versorgen. Die Mittel des Bundes für Krankenhäuser und Kliniken in Folge ihrer Umstellung des Betriebes auf Covid-19 und für relevante Schutzausrüstungen müssen auskömmlich sein. Defizite aufgrund von Covid-19 darf es nicht geben“, machte Gesundheitsminister Glawe am Sonntag deutlich.

Gesundheitsminister Harry Glawe forderte, dass die Bundesregierung durch ihre gesetzliche Maßnahmen zügig sicherstellt, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden. „Es muss beispielsweise zusätzlich einen Bonus, für jedes Intensivbett geben, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird“, mahnte Glawe.

Die Krankenhäuser stellen sich im gesamten Land auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 ein. „Soweit medizinisch vertretbar, sollen grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern ab Montag auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden“, sagte Glawe.

Der Minister dankte dem gesamten medizinischen und pflegerischen Personal im Land, das sich selbstlos für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. „Das verdient Unterstützung, Anerkennung und vollsten Respekt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Geänderter Bahnverkehr

Bahn setzt Verkehr von Verdichterzügen zwischen Berlin und Stralsund aus

Schwerin – Die Corona-Pandemie betrifft zunehmend auch Bahnunternehmen, die in, nach und aus Mecklenburg-Vorpommern fahren. So kommt es ab Dienstag, 24. März, auf der Strecke der RE 5 zwischen Berlin und Neustrelitz zu Ausfällen der sogenannten Verdichterzüge, mit denen das eigentlich zweistündliche Angebot zwischen Neustrelitz und Stralsund teilweise auf einen Stundentakt angehoben wird.

Ab Dienstag verkehren deshalb die Züge zwischen Neustrelitz und Stralsund sowie in der Gegenrichtung in der Regel alle zwei Stunden – aus Berlin kommend bzw. nach Berlin fahrend. Auch auf der Strecke des RE 3 Berlin-Angermünde-Pasewalk-Stralsund kommt es aufgrund der Corona-Pandemie ab Dienstag zu Einschränkungen: Der Zug von Stralsund nach Berlin um 4.05 Uhr bzw. von Pasewalk um 5.18 Uhr fällt aus, in der Gegenrichtung der Zug von Angermünde nach Pasewalk um 23.40 Uhr.

Diese Einschränkungen gelten zunächst bis 19. April 2020.

Aufgrund der weiterhin voranschreitenden Pandemie sind für die kommenden Tage und Wochen weitere Zugausfälle nicht auszuschließen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die die Online-Auskunft der Bahn unter www.bahn.de und die Aushänge in den Bahnhöfen.

Bibelwettbewerb 2020

Barth – Die Preisverleihung für den Bibelwettbewerb 2020 wird verschoben. Justizministerin Katy Hoffmeister sagte, dass die Ausweitung der Corona-Epidemie eine gründliche Auswertung der Jury nicht zulässt. Die Sieger sollen allerdings noch in diesem Jahr gekürt werden.

„Wir müssen das Finale des Bibelwettbewerbs 2020 leider verschieben. Der Termin für die Preisverleihung am 4. Mai 2020 in Neubrandenburg entfällt. Wir haben viele Beiträge erhalten, die von der mehrköpfigen Jury gewissenhaft bewertet werden wird. Das ist in dieser Ausnahmesituation in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus‘ nicht möglich. Auch wollen wir zur Preisverleihung alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich einladen. Das geht aber erst, wenn wir uns sicher sein können, dass die Epidemie überstanden ist. Daher bitte ich alle Schülerinnen und Schüler, die sich am Bibelwettbewerb beteiligt haben, sich noch etwas zu gedulden. Alle Einsendungen bleiben auf jeden Fall im Wettbewerb. Wann die Preisverleihung in Neubrandenburg nachgeholt werden kann, steht noch nicht fest“, so Justizministerin Hoffmeister. Sie ist auch zuständig für Religions- und Kirchenangelegenheiten.

Es nehmen am 8. Bibelwettbewerb 2020 insgesamt mehr als 200 Schülerinnen und Schüler teil. Es sind Klassen und Gruppen z. B. aus Greifswald, Laage, Wittenburg, Graal-Müritz und Rövershagen. Sie hatten bis Anfang März ihre Arbeiten zum Thema „Aufsteh’n. Losgeh’n. Was bewegen.“ eingereicht. Für die Gewinnerteams gibt es unter anderem Erlebnisreisen nach Berlin oder Hamburg. Der Arbeitskreis Bibelwettbewerb, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden großen Kirchen sowie aus dem Justizministerium zusammensetzt, hat Jurygruppen gebildet. Parallel zur Auswertung der Beiträge wird der Arbeitskreis zu gegebener Zeit einen neuen Termin dieses Jahr für die Preisverleihung beraten.

Gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Rostock – Das Polizeipräsidium Rostock führt weiterhin Kontrollen des Reiseverkehrs an den Landesgrenzen durch, damit die Festlegungen der Landesregierung (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung) zur Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Pandemie umgesetzt werden.

Am gestrigen Tag wurden im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Rostock 2028 Fahrzeuge kontrolliert. Insgesamt 193 Personen mussten abgewiesen werden. In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei noch einmal dringend:

Nehmen Sie die Infektion ernst und bleiben Sie zuhause!

Zusätzlich fährt die Polizei seit gestern durch die touristischen Hotspots und informiert über Lautsprecher letzte, noch nicht abgereiste Touristen. Menschen, die in größeren oder kleineren Gruppen unterwegs sind, werden gezielt angesprochen, um die Ansammlungen aufzulösen. Die Auflösung liegt im Gesundheitsinteresse unserer gesamten Bevölkerung. Lautsprecherdurchsagen wird es auch heute geben.

Nur weil man die Gefahr nicht sieht, ist sie trotzdem da – Verständnis ist in Zeiten von Corona alles, sowohl füreinander, als auch für unsere Maßnahmen. Deshalb verteilen Beamte ab heute Flyer mit den Kernbotschaften der Polizei. Wer trotz der vielen Appelle an die Vernunft gegen die Festlegungen der Landesverordnung verstößt, macht sich strafbar.

Reha-Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern

Glawe: Laufende Reha-Maßnahmen können zu Ende geführt werden – auch nach schwerer OP Reha-Maßnahmen weiter möglich

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat auf die Konsequenzen der durch das Kabinett veröffentlichten Landesverordnung auf die stationären Einrichtungen zur Vorsorge und Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht. „Der eigentliche Betrieb der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch die Vorschriften der Rechtsverordnung wird nicht untersagt. Es ergeben sich für den Betrieb jedoch erhebliche Konsequenzen aus den Einschränkungen der Reisen aus privatem Anlass“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in M-V vom 17. März 2020 ist unter § 4 Absatz 2 geregelt, dass Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitation untersagt sind. „Bereits laufende Reha-Maßnahmen können zu Ende geführt werden und bei medizinischem Bedarf verlängert werden. Anschlussheilbehandlungen sind weiter möglich. Schwere Operationen, die eine Anschlussheilbehandlung, also eine Reha-Maßnahme, zwingend nach sich ziehen, sollen weiter möglich sein. Die Prognoseentscheidung obliegt dabei dem verordnenden Arzt“, so Glawe weiter. „Soweit medizinisch vertretbar, sollen grundsätzlich alle planbaren beziehungsweise aufschiebbaren Aufnahmen in Rehabilitationseinrichtungen ab sofort auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Vorsorgeleistungen werden als aufschiebbare Leistungen angesehen.“

Aktuell gibt es Überlegungen, frei werdende Reha-Kliniken auch zu sogenannten „Hilfskrankenhäusern“ zu machen. „Diese sollen für leichtere Fälle aus Kliniken vorgehalten werden, wenn dort Platz benötigt wird. Hier sind wir weiter im Gespräch. Es geht darum, für den möglichen Fall einer rasant anwachsenden Epidemie mit vielen Betten vorbereitet zu sein“, so Glawe.

Darüber hinaus regte der Minister an, dass Rehakliniken mit den Krankenhäusern in den jeweiligen Regionen Kooperationen eingehen. „Das wäre ein Beitrag, um insbesondere ärztliches und pflegerisches Personal auszutauschen und bei Bedarf an den Krankenhausstandorten einsetzen zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.