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Kategorie: MeckPomm

Mecklenburg-Vorpommern schließt Tourismus

Schwerin – Seit dem 18. März 2020 gelten aufgrund der Corona-Krise neue Regeln für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mecklenburg-Vorpommern ist gern und erfolgreich Tourismusland. In der jetzigen Situation geht Urlaub aber nicht mehr. Deshalb müssen wir den Tourismus im Land komplett herunterfahren. Das geschieht zur Sicherheit der einheimischen Bevölkerung, der Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft und auch unserer Gäste. Es muss unser Ziel sein, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Landesregierung habe sich am gestrigen Tag entschieden, einheitliche Regeln für das ganze Land festzulegen. „Ab dem heutigen Tag ist überall in Mecklenburg-Vorpommern allen touristischen Anbietern, also zum Beispiel Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Campingplätzen, Wohnmobilplätzen, Vermietern von Ferienwohnungen und auch Homesharing-Anbietern untersagt, Urlaubsgäste aufzunehmen. Alle Gäste, die bereits im Land sind, müssen ihren Urlaub bis spätestens morgen beendet haben. Diese Regel muss jetzt von allen umgesetzt werden“, sagte Schwesig unter Verweis auf die gestrigen Beschlüsse des Kabinetts.

„Das Kabinett hat am gestrigen Tag touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Das bedeutet: Auch Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in den nächsten Wochen leider nicht mehr möglich“, stellte die Ministerpräsidentin klar. Das Gleiche gelte für Busreisen oder Tagungen.

Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern dürfen ihre Wohnungen nur nutzen, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, also wenn sie zum Arbeiten ins Land kommen.

Private Besuche innerhalb der Familie seien weiter möglich. „Allerdings muss allen privaten Besucherinnen und Besuchern klar sein, dass sie die touristischen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern nicht aufnehmen dürfen. In dieser Zeit sollten alle prüfen, ob private Reisen vermieden werden können. Der Kontakt in der Familie ist wichtig. Aber wir haben es mit einer hochansteckenden Krankheit zu tun. Bitte schützen Sie sich und auch die Menschen, die Ihnen nahestehen. Das gilt insbesondere für Ältere und chronisch Kranke“, so Schwesig.

Für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gebe es keine Einschränkungen bei der Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes. Auch sie werden allerdings gebeten, alle Ausflüge und Besuche auf ihre Notwendigkeit zu prüfen.

„Das sind drastische Maßnahmen, und wir treffen sie nicht gern. Aber sie sind in der jetzigen Situation nötig. Wir bitten unsere Gäste herzlich um Verständnis und wir freuen uns auf ein Wiedersehen, wenn sich die Lage verbessert hat“, so die Ministerpräsidentin. Die Regeln gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

Digitale Unterrichtsplattform

Alle Schulen in MV erhalten ab sofort kostenlosen Zugang zu digitaler Unterrichtsplattform

Schwerin – Damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler während der Schulschließungen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 bestmöglich von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsstoff versorgt werden  und von zu Hause lernen können, stellt das Bildungsministerium ab sofort allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die es benötigen, kostenlose Zugänge zur Unterrichtsplattform Fuxmedia (https://fuxmedia.de/) zur Verfügung.

Mithilfe dieser Plattform zur Unterrichtsorganisation können Lehrerinnen und Lehrer die Unterrichtseinheiten organisieren sowie Lerninhalte und Anleitungen für ihre Schulklassen so einpflegen, dass sie von zu Hause von allen Schülerinnen und Schülern digital abgerufen werden können. Dies ist der erste Schritt, um das digitale und mobile Lernen für die Schülerinnen und Schüler von zu Hause für möglichst alle zu ermöglichen. Weitere Schritte zur Unterstützung eines auch interaktiven Lernens sowie die weitere koordinierte Bereitstellung von Lerninhalten sind in der Vorbereitung und werden zeitnah folgen.

„Schon am vergangenen Wochenende haben viele Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit großartigem Engagement Wege und Möglichkeiten für digitales Lernen von zu Hause geschaffen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich höre von vielen tollen Beispielen, wo das schon sehr gut klappt. Aber wichtig ist, dass möglichst überall Wege zur digitalen Beschulung geschaffen werden. Das ist noch nicht flächendeckend der Fall. Die Schulschließungen dürfen aber nicht dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler Nachteile erleiden. Wir brauchen deshalb eine schnelle Lösung, auf die alle sofort zugreifen können. Diese stellen wir ab sofort für alle Schulen, die es benötigen, bereit. Wir werden dann schrittweise aufsatteln. Schulen, die bereits gut funktionierende Lösungen haben, mit denen sie ihre Schülerinnen und Schüler digital mit Lerninhalten versorgen, sollen natürlich bei ihren bewährten Wegen bleiben können“, so Martin.

Ministerin Martin hat sich am Mittwoch mit einem Schreiben an alle Lehrkräfte im Land gewandt und  Hinweise für Online-Lehrinhalte gegeben. Diese Verweise auf die Online-Materialien für die unterschiedlichen Schulformen sind auf dem Deutschen Bildungsserver unter www.bildungsserver.de abrufbar. Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden frei verfügbaren Bildungsmedien, die in der Suchmaschine Elixier (www.bildungsserver.de/elixier/) recherchiert werden können.

Abrufbar ist dort auch eine umfangreiche Liste mit Angeboten bei Youtube für digitales Lernen, die der Landesschülerrat erstellt und dem Bildungsministerium zur Verfügung gestellt hat. Für  dieses Engagement der Schülervertretung hat sich die Ministerin ausdrücklich bedankt. Martin: „Auch wenn wir in diesen Tagen alle Abstand zueinander halten sollen, habe ich den Eindruck, dass wir in dieser Krise näher zusammenrücken. Wie Schülerinnen und Schüler sich aktiv einbringen und mit ihren Lehrkräften an einem Strang ziehen, ist bemerkenswert.“

Martin bedankte sich auch bei zahlreichen Anbietern digitaler Infrastrukturen, die spontan und unbürokratisch die Bandbreiten und Kapazitäten ihrer Systeme dem enormen Ansturm angepasst haben.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auf die schwierige Situation reagiert und bietet Schülerinnen und Schülern über die Seite www.planet-schule.de Lerninhalte an. Über die Plattform www.lehrer-online.de können ebenfalls Lerninhalte abgerufen werden. Gleichzeitig haben auch viele bislang kostenpflichtige Bildungsanbieter reagiert und ihre Seiten für einen begrenzten Zeitraum kostenfrei geöffnet. Ministerin Martin wies allerdings darauf hin, dass die Nutzerinnen und Nutzer solcher Angebote unbedingt darauf achten sollten, welche Daten sie von sich preisgeben.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Kindergartentag wird verschoben

Güstrow – Der für den 25. April in Güstrow geplante Kindergartentag Mecklenburg-Vorpommern, dessen Schirmherrschaft Sozialministerin Stefanie Drese übernommen hat, ist abgesagt. Er soll auf einen späteren Termin im Jahr verschoben werden. Darauf haben sich die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) und die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern als Organisatoren der Veranstaltung verständigt.

„Bei über 450 angemeldeten Teilnehmenden und einem sehr abwechslungsreichen Programm fällt diese Entscheidung nicht leicht. Doch angesichts unseres gemeinsamen Ziels, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gibt es keine andere Möglichkeit“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Drese: „Mein Dank gilt der LVG und der Unfallkasse MV für diese folgerichtige Entscheidung und die bisher geleistete Organisation der Großveranstaltung. Ich hoffe auf das Verständnis der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagesmütter und Tagesväter.“

Über die Absage wurden alle Angemeldeten sowie die Ausstellerinnen und Aussteller bereits informiert. Über einen möglichen Nachholtermin des Kindergartentages und alle weiteren Entwicklungen werden die Organisatoren rechtzeitig und umfangreich informieren.

Schwesig würdigt 18. März 1990 als besonderen Tag in der deutschen Geschichte

Schwerin – „Auch wenn wir gegenwärtig eine schwierige Krise zu bewältigen haben, möchte ich an einen Tag erinnern, der Deutschland nachhaltig verändert hat und ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Geschichte ist. Am 18. März 1990 gab es in Ostdeutschland seit über vierzig Jahren die erste demokratische Wahl. Die Menschen im Osten hatten wirklich eine Auswahl zwischen unterschiedlichen demokratischen Parteien und ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Die Friedliche Revolution war mit diesem Wahltag unumkehrbar geworden. Er war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig anlässlich der ersten freien und geheimen Volkskammerwahl.

Die Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent belege, wie groß das Interesse der Menschen an den politischen Veränderungen im eigenen Land war. „Die Menschen nutzten ihre Chance, selbst zu bestimmen, wer ihre Interessen im höchsten Parlament vertritt. Mit dem Wahlergebnis wurde auch klar: Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hatten für eine schnelle Deutsche Einheit gestimmt. So bestand die wichtigste Aufgabe der neuen Regierung darin, Voraussetzungen für die Wiedervereinigung Deutschlands zu schaffen.“

Schwesig: „Viele Vereine, Verbände und auch Unternehmen feiern 2020 ihren 30. Geburtstag, auch unser schönes Bundesland. Wir können auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken. Unsere Städte und Dörfer sind schöner geworden. Viele innovative Unternehmen haben sich bei uns angesiedelt, die attraktive Ausbildungs- und Arbeitsplätze bieten. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand. In diesen Tagen beschäftigt uns vor allem die Corona-Krise. Wir alle können dazu beitragen, die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu verlangsamen. Im wirtschaftlichen Bereich geht es jetzt vor allem darum, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Die Landesregierung wird alles dafür tun, damit sich die positive Entwicklung unseres Landes fortsetzt.“

Letzte Volkskammerwahl in der DDR

Justizministerin Hoffmeister: „30. Jahrestag der ersten freien Wahl in der DDR ist denkwürdig“

Schwerin – „Die erste freie und zugleich letzte Volkskammerwahl in der DDR war ein Paradebeispiel für eine ersehnte Demokratie und ein ehrliches Interesse an Politik. Das zeigte sich an der Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent. Die Menschen wollten endlich selbst bestimmen, wer im Parlament ihre Interessen vertreten soll. Auch die Zahl der 19 angetretenen Parteien war ein Zeichen für das Ende der unterdrückten politischen Vielfalt. Der Bogen in die politische Gegenwart lässt sich insofern spannen als dass die Wahlbeteiligung und das politische Interesse an Wahlen wieder zunehmen. Auch der politische Diskurs wird wieder lebhafter.

Das ist gut, solange der Diskurs sachlich und respektvollem Umgang geführt wird. So froh ich 30 Jahre nach der ersten freien Wahl in der DDR auch hier in den ostdeutschen Ländern über eine gestiegene Wahlbeteiligung bin, so sehr bestürzt es mich, dass wir immer stärker die Menschen, vor allem die im öffentlichen Leben stehenden Personen, vor Angriffen und Beleidigungen schützen müssen. Daher hat sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken angeschlossen. Wir wollen erreichen, dass auch die, die unter Pseudonym Hass posten, sich selbst dann nicht unseren Strafverfolgungsbehörden entziehen können, wenn ihre Daten auf Servern im Ausland gespeichert sind“, so Ministerin Hoffmeister.

„Der 30. Jahrestag der ersten und letzten freien Wahl in der DDR ist aber auch deswegen ein besonders denkwürdiger Tag, weil mit dem Votum der Wählerinnen und Wähler der Weg in die Deutsche Einheit geebnet werden konnte“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Mittlere Reife und Abitur

Schwerin – Wegen der Schulschließungen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 (Corona) bis einschließlich 19. April 2020 wird es im März und April 2020 in Mecklenburg-Vorpommern keine Prüfungen zur Mittleren Reife und zum Abitur geben. Darüber hat Bildungsministerin Bettina Martin heute informiert.

Alle diesjährigen zentralen Abiturprüfungen, die sonst im März und April 2020 stattgefunden hätten, werden erst Mitte Mai beginnen. Die Abiturprüfungen werden damit auf den Zeitraum verschoben, der ursprünglich für die Nachschreibtermine vorgesehen war. Die Prüfungen zur Mittleren Reife sollen Anfang Mai beginnen. Für die einzelnen Fächer werden ab Mitte Mai neue Nachprüfungstermine festgelegt. Die genauen Termine dafür wird das Bildungsministerium zeitnah bekannt geben.

„Mir ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen wissen, woran sie sind und die Zeit zu Hause nutzen können, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sie müssen sich keine Sorgen um ihre Prüfungen machen. Wir finden flexible Lösungen und Wege, wie die Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr ihre Abschlüsse erlangen können. Lehrerinnen und Lehrer, die in das Prüfungsgeschehen eingebunden sind, wollen wir voll freistellen, damit sie sich auf diese Aufgabe konzentrieren können“, betonte Martin.

2. Sitzung des Interministeriellen Führungsstabes

Schwerin – Die Mitglieder des Interministeriellen Führungsstabes sind heute zu ihrer 2. Sitzung zusammengekommen, um die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden koordinierend zu unterstützen. Viele Einzelfragen zu den Beschlüssen und Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Ausbreitung aus den verschiedenen Fachbereichen der Ministerien und der Landkreise sowie kreisfreien Städte wurden erörtert.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz, der die Sitzung regelmäßig leitet, erläuterte vor allem die heutigen Festlegungen zu touristischen Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern, die am 16. März 2020 rückwirkend in Kraft treten.

„Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern darf sich natürlich auch nach wie vor innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bewegen, also auch die Inseln besuchen. Ebenso können Personen, die ihren Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Arbeit nachgehen, in unser Bundesland reisen, ebenso wie Personen ohne ersten oder zweiten Wohnsitz in M-V, die aber hier einer erwerbsmäßigen oder selbstständig Tätigkeit nachgehen“, sagte der Staatssekretär.