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Kategorie: MeckPomm

Nothafen Darßer Ort

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende wieder ausgebaggert. Dies ist aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Wir haben zugesichert, dass bis zur Fertigstellung des neuen Hafens der bisherige Nothafen offen bleibt. Das ist notwendig, um die Nutzung des Nothafens für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sowie für in Seenot geratenen Schiffe sicherzustellen. Mit der Inbetriebnahme des neuen Hafens entfallen die aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen am Darßer Ort“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für die Unterhaltungsmaßnahme durch die Deutsch-Dänische Wasserbau GmbH sind ca. drei Wochen eingeplant. Die Arbeiten erfordern keine Sperrung der Zufahrt.

Im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund wird der Sand, den die Strömung regelmäßig in die Zufahrt schwemmt, aufgenommen und zunächst in einem temporären Unterwasser-Sanddepot im Nothafen zwischengelagert. Er soll nach Fertigstellung des Inselhafens Prerow und nach Schließung des Nothafens für die Renaturierung des Hafenbeckens genutzt werden.

Wieviel Sand tatsächlich ausgebaggert wird sowie die daraus resultierenden Kosten wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme ergeben.

Baustellen im Zuge der A 19

Schwerin – Ab kommendem Montag, 16. März, kommt es im Zuge der A19 in drei Abschnitten zu Verkehrsbehinderungen durch Bauarbeiten. Eine davon ist mit nächtlichen Vollsperrungen verbunden.

Wegen Kranarbeiten auf der Petersdorfer Brücke muss die Autobahn in Richtung Rostock ab Anschlussstelle (AS) Röbel in den Nächten vom 16. und 17. März sowie vom 30. und 31. März jeweils von 20 bis 6 Uhr voll gesperrt werden. Grund sind Kranarbeiten zur Vor- und Nachbereitung des Einhebens der zweiten Brückenhälfte, die für den 24. März geplant ist – und die den Verkehr auf der bereits fertiggestellten Brückenhälfte nicht beeinträchtigen wird. Der Verkehr wird ab der AS Röbel über die Umleitungen U5 und U7 zur AS Malchow geführt. Die Gegenrichtung ist nicht betroffen.

Die zweite Baustelle befindet sich zwischen den Anschlussstellen Linstow und Malchow in Richtung Berlin: Dort wird ab Montag auf sechs Kilometern Länge die Asphaltdecke erneuert. Zunächst wird die Baustelleneinrichtung vorbereitet. Dabei kann es abschnittsweise zu kurzfristigen Beeinträchtigungen kommen. Ab 16. April bis zum 27. Mai steht dann nur noch eine Fahrspur in Richtung Berlin zur Verfügung. Bei hohem Verkehrsaufkommen bietet sich die Umleitung 22 von der AS Linstow über Krakow am See und Karow zur AS Malchow an.

Für die dritte Baumaßnahme zwischen den Anschlussstellen Röbel und Wittstock muss der Verkehr in beide Richtungen auf einer Länge von etwa 1000 Metern auf jeweils eine Spur beschränkt werden. Ebenfalls ab kommendem Montag wird dort eine alte Brücke über eine stillgelegte Eisenbahnstrecke abgerissen und durch einen Autobahnabschnitt mit Wildbrücke ersetzt. Dafür werden zunächst die Überfahrten über die Mittelstreifen vor und hinter der Brücke eingerichtet.

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis 11. Dezember dieses Jahres. Über Ostern werden wegen des zu erwartenden Feiertagsverkehrs vom 7. bis 15. April jeweils zwei Spuren je Richtung eingerichtet.

Wir bitten alle Nutzerinnen und der Nutzer der Autobahn um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen.

Qualität in der Kindertagesförderung

Schwerin – „Wir entlasten Eltern bis hin zur vollständigen Beitragsfreiheit und wir verbessern Schritt für Schritt die Qualität unserer Kindertagesförderung.“ Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Landtagsdebatte zu den Kindertageseinrichtungen dargelegt, dass das Land seit Jahren einen Gesamtplan mit der notwendigen Verantwortung für den Landeshaushalt verfolgt.

Drese führte aus, dass viele Maßnahmen, die andere Bundesländer im Rahmen ihrer Verträge zum Gute-Kita-Gesetz jetzt einführen, in Mecklenburg-Vorpommern seit langem gesetzlich geregelt sind. Als Beispiele benannte die Ministerin längere Kita-Öffnungszeiten, die dual orientierte Erzieher*innen-Ausbildung, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, die Qualifizierung für sprachliche Bildung sowie die Ausbildung von Praxisanleiter*innen und Gewährung von Freistellungsstunden.

Drese: „Den Weg der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung wollen wir fortsetzen. Wer etwa den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern will, muss auch die Frage beantworten, woher die zusätzlichen Fachkräfte kommen sollen. Wir haben deshalb als eines der ersten Länder zum Schuljahr 2017/18 eine vergütete und praxisbegleitende Ausbildung eingeführt. Die ersten Absolventinnen und Absolventen stehen ab Sommer zur Verfügung. Weitere Schritte folgen auf Grundlage der Fachkräfteanalyse meines Ministeriums.“

Ausdrücklich bedankte sich die Ministerin bei den Fachkräften. „Wir haben in unseren Kitas bundesweit die höchste Fachkraftquote. Die Erzieherinnen und Erzieher sind die Garanten für die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung in unserem Land.“

Zuschuss für Elektrofahrzeug

Rostock – Für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs erhält Sten Walpuski vom „Brötchenexpress Rostock“ aus dem Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 12.800 Euro. Die Mittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten betragen ca. 42.750 Euro.

Zurzeit liefert die Firma hauptsächlich innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Lebensmittel mit einem Dieselfahrzeug aus. Geplant ist, ein Elektrofahrzeug des Typs Streetscooter zu erwerben. Durch diese Maßnahme können jährlich rund zwei Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Rechtsextremistische Bestrebungen

Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein

Schwerin – „Der Flügel“ ist eine Teilorganisation der AfD, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zunächst als Verdachtsfall im Bereich rechtsextremistischer Bestrebungen eingestuft hatte. Heute erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es nunmehr den „Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einstuft.

„Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Bewertung des BfV an und wird sich im Rahmen der landesspezifischen gesetzlichen Vorschriften im Verfassungsschutzverbund an der Beobachtung des „Flügel“ beteiligen“, sagte Minister Lorenz Caffier. „Weitere Maßnahmen, wie etwa dienstrechtliche Konsequenzen bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die dem „Flügel“ angehören, werden wir konsequent betreiben. Wer sich im „Flügel“ engagiert, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir werden auch alles daran setzen, denjenigen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, diese zu entziehen. Auch hier gilt: Keine Waffen in die Hand von Extremisten. Die Positionen des „Flügels“ sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Wir sehen nicht tatenlos denjenigen zu, die als geistige Brandstifter unterwegs sind.“

Innenminister Lorenz Caffier unterrichtet heute noch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages.

Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Erlass über Bestimmungen für die Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von Bundesinfektionsschutzgesetz (§ 28 IfSG) zu untersagen.

„Wir müssen die Lage bei uns im Land jeden Tag neu bewerten und resultierende Entscheidungen treffen. Das Ausbreitungsgeschehen steigt an. Das zeigt: Wir müssen weiter in allen Bundesländern kontaktreduzierende Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus einzudämmen und zu verlangsamen. Wichtig ist: der Erlass ist eine zeitlich befristete Maßnahme“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Erlass gilt ab Donnerstag, den 12. März 2020 – 12:00 Uhr bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt wird zeitnah eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen. „Der Schutz der Bevölkerung hat weiter oberste Priorität. Wir müssen alles Notwendige dafür tun, die Infektionsketten zu unterbrechen, um Zeit zu gewinnen. Unser Bestreben muss es sein, bundeseinheitlich zu agieren“, betonte Glawe weiter.

Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern werden unter Beachtung der jeweils relevanten und geltenden Kriterien des RKI auf Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit mit dem Ziel kritisch geprüft, kontaktreduzierend zu wirken. „Veranstaltungen sollen vom Veranstalter kritisch geprüft werden, ob diese nicht verschoben, in einem anderen Format oder aber ganz ausfallen sollten, um damit die Infektionswege zu vermindern“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Landesverwaltung trifft Regelungen zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit

Die Landesregierung hat relevante Empfehlungen für alle Landesbediensteten erarbeitet:

Dienstreisen ins Ausland sind grundsätzlich nicht mehr durchzuführen. Über Ausnahmen entscheidet der Amtschef/die Amtschefin. Dabei sind die Lageeinschätzungen des Robert-Koch-Instituts, insbesondere zu den Risikogebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr zu beachten.

Dienstreisen im Inland werden auf das absolut notwendige Maß reduziert. Dies betrifft zum Beispiel auch Dienstreisen zu Gremiensitzungen des Bundes und der Länder.

Im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei sind prioritär die Durchführung als Telefon- bzw. Videokonferenz, eine Terminverschiebung oder eine Reduzierung des Teilnehmerkreises zu prüfen.

M-V: Entwicklung der Industriepolitik

Schwerin – In Schwerin ist im Landtag am 11. März die Entwicklung der Industriepolitik in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Unsere Industriepolitik ist Strukturpolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Sie dient einer nachhaltigen Stärkung des Industriesektors zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Sie unterstützt die Unternehmen bei Erweiterungen und Ansiedlungen und bei der Bewältigung der wettbewerbsentscheidenden Herausforderungen, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und Klimaschutz. Deshalb handeln wir orientiert am Bedarf der Unternehmen, entwickeln neue Unterstützungsmöglichkeiten bzw. passen die bestehende Förderkulisse bedarfs- und marktorientiert an. Das Setzen neuer Impulse gehört bei uns zum Alltagsgeschäft. Unser Ziel ist die Verbesserung der industriellen Basis im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Der Minister machte im Landtag deutlich, dass gemeinsam im Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern mit den Sozialpartnern, Wirtschaftskammern, der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Partnern Strategien insbesondere zur Fachkräftesicherung und zur Industriepolitik auf den Weg gebracht beziehungsweise erarbeitet werden. „Hierzu zählen beispielsweise der Industriepolitischen Dialog mit den Sozialpartnern und Kammern, die bedarfsgerechte Anpassung der Förderkulisse, die Unterstützung bei der Digitalisierung, bis hin zur Weiterbildungsoffensive des Wirtschaftsministeriums“, so Glawe weiter. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent (aktuellste Zahlen zum BIP MV). Die Industrieumsätze stiegen um 2,2 Prozent (Januar – November 2019). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell im Februar bei 7,6 Prozent. Im Februar des Jahres 2005 betrug die Quote 23,7 Prozent mit 211.600 Arbeitslosen. Mit aktuell 62.700 Arbeitslosen hat sich deren Zahl um 70,4 Prozent reduziert.

Der globale Handel wird aktuell neben den Handelskonflikten und dem Brexit auch durch die Ausbreitung des Conoravirus belastet. „Deutlich wird dies bereits auf den Aktienmärkten. Absatzmärkte und Lieferketten sind teilweise gefährdet. Messen wie die Internationale Tourismusbörse ITB sowie Geschäfts- und Urlaubsreisen wurden gestrichen“, sagte Glawe. „Deshalb werden Eintrübungen in exportierenden Unternehmen und deren Zulieferer erwartet – mit Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland; abgeschwächt auch bei uns im Land.“

Weitere Punkte der Industrieoffensive sind die gezielte Entwicklung und Erschließung von attraktiven Industrie- und Gewerbegebieten. „Das ist eine Grundvoraussetzung für neue Unternehmensansiedlungen, wie die Vermarktungsoffensive der Großgewerbestandorte sowie die gezielte Ansprache von potentiellen Investoren im In- und Ausland. Wir werden weiter um Investoren vor allem überregional werben, um zu mehr Wertschöpfung in der Region zu kommen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, Menschen in Arbeit zu bringen. Jede Neuansiedlung oder Erweiterung trägt dazu bei“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend im Landtag deutlich.

Umgang mit Kolkraben

Schwerin – In der Landtagsdebatte am 11. März stand mit dem Antrag der AfD-Fraktion zum Kolkraben auf LT-Drucksache 7/4735 erneut der Umgang mit „Problemarten“ auf der Tagesordnung. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus bezog dazu im Rahmen seiner Landtagsrede klare Position: „Für mich hat das Thema Problemarten hohe Priorität und zwar schon seit Langem.“ Dazu zähle neben Wolf, Biber und Kormoran auch der Kolkrabe. Er verwies erneut darauf, dass es im Umgang mit diesen streng geschützten Arten keine einfache und schnelle Lösung gebe, das gelte auch für den Kolkraben.

„Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Auch zu DDR-Zeiten wurden sie stark bejagt und waren dementsprechend selten“, erklärte Backhaus den geltenden Schutzstatus der Art. Er könne nur immer wieder darauf verweisen, welchen hohen Stellenwert Artenschutz hat. Das Ganze habe selbstverständlich seine Grenzen. Mit Blick auf die mittlerweile erfreuliche Entwicklung der Population sei der strenge Schutzstatus – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – nicht mehr angemessen, bekräftigte der Minister: „Aber darüber hat die EU zu befinden und nicht wir.“

Eine Änderung des Schutzstatus sei zudem auch nicht das ersehnte Allheilmittel für die mit dem Kolkraben verbundenen Probleme. Das hätten die Erfahrungen mit den jagdbaren Rabenvogelarten bereits gezeigt. „Ich darf daran erinnern, dass wir gegen den erheblichen Protest der Naturschutzverbände Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster in das Jagdrecht aufgenommen und entsprechende Jagd- und Schonzeiten festgesetzt haben“, so Backhaus. Um eine wirksame Bestandsregulierung zu betreiben, müssten in erheblichem Umfang Rabenvögel aus der Population entnommen werden. Das gestalte sich in der Praxis schwierig – nicht nur aus personellen Gründen, sondern auch weil es für solch drastische Regulierungsmaßnahmen verständlicherweise an der gesellschaftlichen Akzeptanz fehle. Zudem werden entsprechende Populationsverluste in der Regel relativ schnell wieder ausgeglichen.

„Uns sind aber auch jetzt schon keinesfalls die Hände gebunden“, sagte Backhaus. Zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind Abschussanordnungen zum Abschuss von Kolkraben möglich. Um dieses Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wurde bereits 2013 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Erlass solcher Anordnungen klar regelt. „Die Erteilung von Abschussanordnungen ist damit relativ schnell möglich“, betonte der Minister. Von diesem Instrument werde auch Gebrauch gemacht. So wurden im Jagdjahr 2018/2019 auf Basis von Ausnahmegenehmigungen 38 Kolkraben erlegt. Eine Bestandsregulierung könne damit nicht erreicht werden. Ziel sei es vielmehr, die Tiere zu vergrämen und sie von Tierhaltungen und Teichwirtschaften fernzuhalten.

„Ich will mich in dieser Debatte nicht auf eine Seite schlagen. Aber ich nehme die Sorgen der Tierhalter im Land sehr ernst. Auch wenn von Seiten des Naturschutzes vehement bestritten wird, dass Kolkraben in Größenordnungen Jungtiere töten – für mich ist jedes gesunde Jungnutztier, das auf der Weide durch die Einwirkung von wildlebenden Tieren stirbt, ein Tier zu viel“, stellte Backhaus klar. Er werde das Thema weiter intensiv begleiten und setze dabei auch in Sachen Kolkraben vor allem auf die Beratung der Tierhalter und natürlich auf Prävention.

Der Kolkrabe ist als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl nach europäischem Recht (EU-Vogelschutzrichtlinie) als auch nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) unter Schutz gestellt. Er unterliegt nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes in Deutschland dem Jagdrecht, hat aber eine ganzjährige Schonzeit – eben aufgrund seines EU-Schutzstatus. Denn im Gegensatz zu anderen Rabenvögeln (Nebelkrähe, Rabenkrähe, Elster) ist er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet.

Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Heutzutage haben sich die Bestände deutlich erholt. Bundesweit geht man gemäß einer Bestandsschätzung im Zeitraum 2005-2009 von etwa 15.000 – 22.000 Revierpaaren aus. In Mecklenburg-Vorpommern ergab die letzte landesweite Bestandsschätzung im Zeitraum 2005 – 2009, dass hier mittlerweile zwischen 2.700 – 4.100 Brutpaare leben.