Menü Schließen

Kategorie: Medien/Radio/TV

Neue Strandtreppe in Koserow

Insel Usedom – Neben anderen Gemeinden war auch die Gemeinde Ostseebad Koserow (Amt Usedom-Süd) im Januar 2017 von der Sturmflut „Axel“ betroffen, bei der Strände, Wege oder Gebäude in mehreren Küstenorten unseres Landes beschädigt wurden. Bereits wenige Tage nach der Sturmflut hatte die Landesregierung finanzielle Hilfsmittel für die nachhaltige Beseitigung der Schäden verfügbar gemacht, auch das Ministerium für Inneres und Europa beteiligte sich.

Insgesamt wurden 47 Anträge auf Unterstützung mit einem Finanzvolumen von rund 2,4 Millionen an das Innenministerium gerichtet. Zu den Antragstellern gehörte auch die Gemeinde Koserow. Der Zugang zum Strand im Bereich des Altenpflegeheims wurde mit dem Sturm vollends zerstört. Der Strand war in diesem Bereich vom Hochufer aus nicht mehr erreichbar. Um auch den Bewohnern des Pflegeheims wieder den Zugang zum Strand zu ermöglichen, wurde eine frei tragende Stahltreppe mit öffentlichem Behindertenlift unterhalb des Streckelsberges in Verlängerung der Siemensstraße in Koserow gebaut, ein Zugewinn für Einheimische und Urlauber mit einer eingeschränkten Mobilität und Familien Kinderwagen.

Dafür stellt das Innenministerium Fördermittel als Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 74.000 Euro zur Verfügung, die in den Haushalt der Gemeinde fließen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde dem Bürgermeister der Gemeinde zugesandt.

Betroffen von der Sturmflut war auch die Gemeinde Loddin. Sie erhält für die Erneuerung und Stabilisierung der Strandaufgänge in den Ortsteilen Stubbenfelde und Kölpinsee eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 5.100 Euro.

Hate Speech und Fake News

Ministerin Martin: Hass und Bedrohungen haben auch im Netz nichts zu suchen

Schwerin – „Fake News“, „Hate Speech“ und „Shitstorm“ kennt heute jeder. Viele wurden bereits Zeugen oder gar Opfer dieser Entwicklungen im Internet. Mit der neuen Broschüre aus der Reihe „20 Fragen, 20 Antworten“ arbeitet die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB) in enger Zusammenarbeit mit dem „Helden statt Trolle“-Team des Landeskriminalamtes (LKA) das Thema auf. Gewohnt kurz und präzise beantwortet die Publikation, warum Hate Speech gefährlich ist und welche rechtlichen Grenzen bestehen.

Bildungsministerin Bettina Martin begrüßte dieses Engagement: „Wir wollen Menschen im Umgang mit den sozialen Medien unterstützen. Es ist wichtig, objektive Berichterstattung von „Fake News“ unterscheiden zu können in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen in ihren Filterblasen bewegen. Wir müssen auch im Netz Respekt vor anderen haben. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und sachlich diskutieren. Beschimpfungen oder Hass haben aber auch dort nichts zu suchen. Ich halte das für unabdingbar für das demokratische Miteinander in unserer Gesellschaft.“

„Noch vor wenigen Jahren waren Begriffe wie Hassrede, also ‚Hate Speech‛, ‚Fake News‛ oder ‚Shitstorm‛ eher unbekannt“, erklärte die Ministerin. „Heute hingegen sind es geflügelte Worte. Vor allem für Personen des öffentlichen Lebens und viele Institutionen gehört die Auseinandersetzung mit Hass im Netz zum Alltag. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gilt, den Schutz der Person auf dem Boden der Verfassung und des Strafrechtes durchzusetzen“, so Martin.

Seit 2016 veröffentlicht die Landeszentrale für politische Bildung die Themenhefte „20 Fragen/20 Antworten“. Die Ausgabe „Flucht und Fluchtursachen“ wurde beispielsweise mit 50.000 Exemplaren aufgelegt. Sie stieß auch in anderen Bundesländern auf großes Interesse und wurde dort verteilt. „Beim Verständnis von Hate Speech sind niedrigschwellige Hintergrundinformationen sehr wichtig. Wir wollen die Leserinnen und Leser mit der neuen Publikation zum Weiterdenken anregen“, betonte der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt.

Das Themenheft ist das Ergebnis einer mittlerweile 4-jährigen erfolgreichen Kooperation der LpB mit dem Landesprojekt „Helden statt Trolle“ des LKA, die fortgeführt werden soll. Die neue Publikation kann kostenlos im Shop der LpB bestellt werden und steht auch zum Download bereit.

Radio in der Medienlandschaft

Thomas Krüger: Hörerinnen und Hörer vertrauen auf journalistische Sorgfalt und ausgeglichene Berichterstattung

Schwerin – Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat am heutigen Welttag des Radios die Rolle des Hörfunks in Deutschland gewürdigt. „Trotz Internet und Fernsehen hat das Radio immer noch eine herausragende Stellung in der Medienlandschaft. Es ist kostengünstig, erreicht nahezu jede Region und auch Menschen wie Analphabeten oder Sehgeschädigte, aber natürlich auch sozial Schwache oder Personen, die sich aufgrund ihres Alters noch nicht oder nicht mehr mit den neuen Medien auseinandersetzen wollen oder können.“

Das Radio biete somit die Möglichkeit, an den öffentlichen Themen wie Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport teilzuhaben – weitgehend unabhängig vom individuellen Bildungs- oder Besitzstand bzw. der körperlichen Verfassung. Nicht zu vergessen sei laut Krüger die besondere Rolle des Radios bei der Notfallkommunikation und der Katastrophenhilfe.

Krüger weiter: „Dem Radio kommt aufgrund seiner medialen Reichweite allerdings auch eine besondere Verantwortung zu. Aus zurückliegenden Diktaturen wissen wir, dass Radio missbraucht werden kann. Deshalb ist es ein hohes Gut, dass sich die Hörerinnen und Hörer in Deutschland darauf verlassen können, dass Beiträge mit großer journalistischer Sorgfalt recherchiert und unterschiedliche Positionen in gesellschaftlichen Debatten ausgeglichen dargestellt werden. Dafür gilt meine Anerkennung sowohl den öffentlich-rechtlichen, den privatwirtschaftlichen aber auch den ehrenamtlichen Radiobetreibern.“

Einführung einer Impfpflicht gegen Masern

Schwerin – Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen.

Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

„Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).

Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft.

„In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internetauftritt wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Gedenkbuch vorgestellt

„Juden in Mecklenburg 1845 bis 1945. Lebenswege und Schicksale“

Schwerin – Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB) und das Institut für Zeitgeschichte München/Berlin (IfZ) haben gemeinsam ein Gedenkbuch zur Geschichte der Juden in Mecklenburg vorgelegt. Die zweibändige Ausgabe zeichnet das vielfältige Leben der Juden für die Zeit zwischen 1845 und 1945 in Mecklenburg nach. Sie haben hier gelebt, Familien gegründet und gleichberechtigt am Gemeinleben teilgenommen. 1945 gab es dann kein jüdisches Leben mehr in Mecklenburg.

„Das Gedenkbuch ist ein wichtiges Werk, um sich mit dem Judentum auseinanderzusetzen“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen und sie unterstützen. Wir können dankbar sein, dass es heute wieder lebendige jüdische Gemeinden in Mecklenburg gibt. Daraus resultiert auch unsere besondere Verantwortung, gegen Antisemitismus einzutreten und jüdisches Leben im Land zu stärken. Ich finde auch wichtig, dass sich die Schule mit dem Antisemitismus auseinandersetzt“, sagte Martin.

„Das Gedenkbuch schlägt eine Brücke in die Vergangenheit und zeigt, wie vielfältig vor 1933 auch bei uns in Mecklenburg jüdisches Leben war“, betonte der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt. „Die Publikation ist ein Fundus für lokale Stolpersteininitiativen, Ortschronisten, Lehrerinnen und Lehrer und soll die regionale Erinnerungsarbeit fördern.“

„Ohne das Erinnern gibt es keine Zukunft; ohne die Vergangenheit vor dem geistigen Auge zu haben, wird man zum Wiederholungstäter“, mahnt Landesrabbiner Youriy Kadnykov. „Ich hoffe, dass diese Bände in jeder kommunalen und schulischen Bibliothek stehen werden. Mit diesen zwei Bänden werden nicht nur die Lücken in der lokalen Geschichte Mecklenburgs geschlossen, sondern diesen Menschen werden ihre Namen zurückgegeben“, so Kadnykov.

Das Gedenkbuch umfasst insgesamt etwa 1.500 Seiten. Band 1 ist ein Textband, in dem die Geschichte der Juden in Mecklenburg und insbesondere ihre Entrechtung, Verfolgung und Ermordung nach 1933 nachgezeichnet wird. Soweit recherchierbar, haben die Buchautoren für Band 2 alle Juden, die zwischen 1845 und 1945 in Mecklenburg gelebt haben, erfasst und namentlich mit Kurzbiographien (z. T. mit Abbildungen) aufgeführt. Insgesamt handelt es sich um rund 7.200 Personen. Die Publikation geht damit weit über den Ansatz anderer Gedenkbücher hinaus, die sich meist auf eine Auflistung der deportierten und ermordeten Juden beschränken.

Das Gedenkbuch arbeitet zudem detailliert zahlreiche Aspekte des jüdischen Lebens in Mecklenburg, wie die Herkunft und Bildung der Menschen, die Sozial- und Berufsstrukturen oder Auswanderungen auf. Die Erzählung persönlicher Schicksale wird durch zahlreiche statistische Auswertungen und Tabellen ergänzt. Eine Nutzung des Gedenkbuches als Forschungsgrundlage wird durch Ortsregister unterstützt.

Das Gedenkbuch ist für 30 Euro (Schutzgebühr) in der Landeszentrale für politische Bildung erhältlich.

Umgang mit Opfern von Gewalt

Schwerin – „Manche Ärztinnen und Ärzte behandeln von häuslicher Gewalt Betroffene und wissen es eventuell gar nicht. Denn viele Betroffene, vornehmlich Frauen und Mädchen, geben sich aus Scham oder Angst vor Unverständnis nicht zu erkennen. Mit neuen Informationsangeboten wollen wir medizinische Fachkräfte für das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt stärker sensibilisieren, um Gewaltopfer besser zu erreichen und Hilfen anzubieten.“

Mit diesen Worten stellte Sozialministerin Stefanie Drese heute den neuen Leitfaden „Gesundheitliche Versorgung erwachsener Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern“ vor.

Die Publikation sowie die dazugehörige Homepage www.praxisleitfaden-gewalt.de wurden von der Arbeitsgruppe „Gewalt und Gesundheit“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteverbände, der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, der Landeskoordinierungsstelle CORA sowie weiteren Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen und des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung erstellt.

„In der Regel sind Ärztinnen und Ärzte die ersten Anlaufstellen für gewaltbetroffene Frauen und Männer. Mit der medizinischen Untersuchung und Behandlung wird von Betroffenen oft die Hoffnung auf weitergehende Unterstützung verbunden“, sagte Drese. Das stelle hohe Erwartungen an diese Berufsgruppe. „Ärztinnen und Ärzte sollen Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt erkennen, adäquat behandeln und weiterführende Hilfen vermitteln“, so die Ministerin. Darüber hinaus erfordere es die Bereitschaft, sich mit der Perspektive der Betroffenen auseinanderzusetzen, und Mut, das vermeintlich private Thema anzusprechen.

Der Leitfaden ist eine Überarbeitung der Erstauflage aus dem Jahr 2005. Er nimmt männliche Betroffene verstärkt für die Angebote des Beratungs- und Hilfenetzes in den Blick. Darüber hinaus hebt er die enorme Bedeutung des gemeinsamen und strukturierten Zusammenarbeitens der verschiedenen Gesundheitsberufe als Antwort auf Gewalt und Bedrohung hervor. Die Gewaltdiagnostik, die Dokumentation der Verletzungen sowie die Rolle des Gesprächs werden besonders hervorgehoben.

Der Leitfaden enthält eine Übersicht aller Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen Fachkräfte für die Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Drese: „Ich wünsche mir, dass der Leitfaden die Ärzteschaft und das medizinische Fachpersonal beim Umgang mit von Gewalt betroffenen Patientinnen und Patienten unterstützt und den Betroffenen damit eine noch bessere und intensivere Hilfe gegeben werden kann.“

Die Inhalte stehen in einer Broschüre zur Verfügung, die online bestellt werden kann.