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Kategorie: Natur und Umwelt

Glasarche jetzt im Müritz-Nationalpark

Waren an der Müritz – Auf seiner Reise durch Mecklenburg-Vorpommern ist das Kunstwerk „Glasarche 3“ im Müritz-Nationalpark vor Anker gegangen. Bis zum 04. Oktober 2020 ist es in Waren auf dem Vorplatz des Müritzeums zu besichtigen. Am 22.08. findet die offizielle Vorstellung durch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus statt.

Die Glasarche 3 ist ein Projekt des Landschaftspflege­vereins Mittleres Elstertal (Sachsen-Anhalt). Anlässlich des 30. Jahrestages der Gründung der meisten Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks in Ostdeutschland reist das Kunstensemble durch Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 12. Mai war sie zunächst im Nationalpark Vorpommersche Boddenland­schaft am Hafen Born a. Darß. Am 30. Juni wechselte sie nach Boizenburg ins UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV und nun nach Waren in den Müritz-Nationalpark, bevor sie am 5. Oktober das Land wieder verlässt.

Das Kunstensemble besteht aus einem fünf Meter langen gläsernen Kahn, der in einer riesigen Hand aus Eichen­holz ruht. Es symbolisiert die Zerbrechlichkeit der Natur, obwohl sie so imposant groß ist. Wir haben es sinnbildlich in der Hand, sie trotz ihrer Zerbrechlichkeit zu bewahren.

Am 12. September 1990 beschloss die damalige DDR-Regierung das Nationalparkprogramm. In den Kernzonen großflächiger Schutzgebiete sollte die Natur sich selbst überlassen werden. Am 1. Oktober 1990 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Damit wurde das rechtliche Fundament für die heutigen Nationalparks und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern gelegt.

Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Nationalpark­programm fünf von insgesamt 14 Großschutzgebieten, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Heute bilden die drei Nationalparks zusammen mit drei Biosphärenreservaten und sieben Naturparks die Nationalen Naturlandschaften (NNL) unseres Landes. Sie nehmen mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein.

Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie im Jahr 2011 die Anerkennung der Serrahner und der Jasmunder Buchenwälder als Teil des UNESCO-Weltnaturerbe „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ und im Jahr 2016 die Ausweisung der Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument in Deutschland.

Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Voraussichtlich am 18.September wird der Bundesrat den Weg dafür freimachen, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung mit allen Tierarten) ab den 01.10.2020 genutzt werden können.

Agrarminister Dr. Till Backhaus hatte den Bund bereits im Juni darum gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Mittlerweile wurden die entsprechenden Verordnungen angepasst.

„Ich bin zuversichtlich, dass die Nutzung dieser Flächen ab dem 01.10.2020 für die Futternutzung für ganz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben werden kann. Damit hätten dann 1247 Landwirte die Möglichkeit, 80.200 ha dieser ökologischen Vorrangflächen für die Futterwerbung zu nutzen“, so Minister Backhaus.

Eine Anzeige mit Angabe der Parzellen, auf denen die Untersaaten bzw. Zwischenfrüchte genutzt werden, werde aber erforderlich sein.

Landwirtschaftliche Unternehmen in MV haben das dritte Jahr in Folge auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt wieder weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in 2018 und 2019, aber auch in diesem Jahr ist insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträgen gekennzeichnet.

Mahnung wegen Blaualgen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat wegen des Blaualgenvorkommens zu erhöhter Wachsamkeit an Stränden aufgerufen. „Die Temperaturen werden auch in den kommenden Tagen noch hoch sein. Das könnte die Blaualgenbildung im Wasser weiter begünstigen. Sie kommen um diese Jahreszeit natürlicherweise vor. Umso wichtiger ist es, beim Aufenthalt in Gewässern wachsam zu sein. Wichtig ist es, dass Badegäste aus gesundheitlichen Gründen nicht in ´Blaualgenteppichen´ baden gehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Cyanobakterien, denn „Blaualgen“ sind Bakterien, kommen ganz natürlich in Oberflächengewässer bei Temperaturen um 20 Grad Celsius vor. Es gibt viele verschiedene Arten. Manche leben im Süßwasser, andere im Plankton der Meere. Manche Arten können dichte Wasserblüten bilden, die dann als sogenannte „Algenteppiche“ wahrgenommen werden. Sie besitzen in ihrem Inneren kleine Gasbläschen, dadurch können sie bei ruhiger See zur Oberfläche aufschwimmen. Besonders vorteilhaft ist ihre Fähigkeit Luftstickstoff zu binden. „Somit können sie sich in den warmen Sommermonaten weitgehend ungestört vermehren“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Viele Arten der Cyanobakterien produzieren Toxine in verschiedenen Konzentrationen. Generell sind die Toxine in geringen Konzentrationen für gesunde Menschen ungefährlich. Bei großen „Algenblüten“, z. B. durch Wind in Buchten zusammengetrieben, können sich die Toxine konzentrieren. „Dann sind Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie zum Beispiel Hautreizungen oder aber auch Übelkeit und Erbrechen nach Verschlucken großer Mengen nicht auszuschließen. Besonders Kleinkinder sind dann zu schützen. Im Zweifel ist es besser, nicht baden zu gehen. Das gilt auch für den Spaziergang beim Baden mit Haustieren“, machte Glawe deutlich.

Die Gesundheitsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte entscheiden über die Häufigkeit der Probenentnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Witterungslage. „Berücksichtigt werden muss dabei auch, dass sich eine Belastungssituation sehr schnell verändern kann. Durch Änderungen in Wind- und Wetterlage treiben Ansammlungen von Cyanobakterien schnell wieder auseinander oder die Teppiche fallen in sich zusammen. So kann es vorkommen, dass sich an einem Strandabschnitt unterschiedliche Belastungssituationen ergeben. An einer Stelle ergeben sich hohe Konzentrationen, wohingegen an einem anderen Strandabschnitt durch eine andere Strömungssituation keine Belastung festzustellen ist.

Ost-Agrarressorts beraten Agrarpolitik

Berlin – In Vorbereitung der Ende September 2020 stattfindenden Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) trafen sich die Agrarministerin und die Agrarminister der ostdeutschen Länder in Berlin, um sich zu wichtigen agrarpolitischen Themen auszutauschen.

„Corona hält die Welt in Atem und zu Recht liegt alle Aufmerksamkeit derzeit auf der Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie. Dennoch dürfen wir andere, ebenso drängende Themen nicht aus den Augen verlieren“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und Gastgeber Dr. Till Backhaus. Dazu zähle für ihn vor allem die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die nach wie vor offen sei, aber auch die Verteilung der ELER-Mittel sowohl auf europäischer Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung der GAP zwischen den Bundesländern.

„Insbesondere der neue ELER-Schlüssel, der ab 2022 die Mittelzuteilung für die ländliche Entwicklung zwischen den Bundesländern festschreibt, darf nicht einseitig zu Lasten des Ostens ausgestaltet werden, fordert Backhaus. „Das muss trotz politischer Unterschiede gemeinsames Ziel der ostdeutschen Länder sein.“

Der nationale GAP-Strategieplan wird sich überdies am Green Deal der EU und der darin enthaltenen Farm to Fork-Strategie messen lassen müssen. „Das gelingt meiner Überzeugung nach nur, wenn die geforderten Klima- und Umweltschutzleistungen einen echten Mehrwert erhalten. Ökologisierung der Landwirtschaft ist die Aufgaben der kommenden zehn Jahre, da bin ich sicher. Doch nur der Landwirt, der mit umwelt- und Klimaschutz Geld verdienen kann, ist bereit, in diese Richtung zu investieren.“ Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – das bleibe auch weiterhin eine zentrale Forderung der ostdeutschen Bundesländer, so Backhaus.

Es brauche überdies eine abgestimmte Strategie, wie 25 Prozent ökologischer Landbau in Europa und 20 Prozent ökologischer Landbau in Deutschland bis 2030 funktionieren sollen, das ist förderseitig und marktseitig bisher völlig undurchdacht. „Das müssen wir bei der Herbst-AMK als ostdeutsche Länder thematisieren“, bekräftigte der Minister.

„Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Mitgliedsstaaten haben auf dem Sondergipfel vom 17. – 21. Juli 2020 nun endlich den EU-Haushalt (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgehandelt. Deutschland hat in den Verhandlungen wichtige Anliegen durchgesetzt. Insbesondere wurde erreicht, dass die GAP für Deutschland fast in ihrem bisherigen Volumen erhalten bleibt“, zeigte sich der Minister erleichtert.

Für die GAP 2021 – 2027 sollen demnach im Zeitraum 2021 – 2027 insgesamt rund 387 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu 2020 ergibt sich damit für die GAP einschließlich der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds insgesamt ein Plus von rund einem Prozent. „Ohne diese Mittel aus dem Wiederaufbaufonds lägen die Mittel für den ELER im Durchschnitt rund 6 Prozent unter dem Niveau von 2020. Das hätte u. a. Investitionen in Kitas, Schulen, medizinische Versorgungseinrichtungen, Dörfer und Infrastruktur und damit die gesamte ländliche Entwicklung massiv getroffen“, so Backhaus.

Der Europäische Rat habe sich außerdem auf die für den Agrarsektor zur Verfügung stehenden Mittel sowie Vorgaben für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten (z. B. externe Konvergenz der Direktzahlungen, Aufteilung der Strukturmittel) und die Mittelverwendung (z. B. Klimaquote, Kappung/Degression) verständigt. Auch dies sei ein wichtiger Tagesordnungspunkt des heutigen Zusammentreffens gewesen.

„Bis wir ernsthaft über die nationale Mittelverteilung reden können, sind zunächst auf europäischer Ebene noch ein paar dicke Bretter zu bohren“, betonte Backhaus mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des EU-Parlaments und die Zustimmung aller Länderparlamente. „Da wir ohnehin erheblich in Zeitverzug sind, ist es umso wichtiger, parallel zum europäischen Verfahren entsprechende Kompromisslinien auszuloten“.

„Ich sage immer wieder: wir wollen keinen Konflikt zwischen kleinen und großen Betrieben konstruieren. Entscheidend ist die Leistung, die der Landwirtschaftsbetrieb für die Umwelt und die Gesellschaft erbringt“, so Backhaus. Er verstelle sich einer Debatte über Kappung und Degression der Direktzahlungen aber nicht grundsätzlich. „Für die ostdeutschen Länder war die Kappung bisher immer ein politisches Tabu. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass durch die besondere Förderung der „ersten Hektare“ viel mehr Geld aus dem Osten abfließt und zwar zu Lasten fast aller Betriebe. Wir müssen also mal über das Schlachten dieser heiligen Kuh nachdenken“, konstatiert der Minister.

Ein weiteres Thema war erneut die Übertragung der BVVG-Flächen. Bereits im März hatten die ostdeutschen Agrarminister auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen. „Bedauerlicherweise lehnt das Bundesfinanzministerium unsere Forderung bislang kategorisch ab. Aber immerhin ist man beim BMF bereit, sich mit uns über die weitere Privatisierungspraxis der BVVG zu verständigen, um den Zielsetzungen „Agrarstruktur und Umweltschutz“ besser gerecht zu werden. Wir sind uns im Ergebnis der heutigen Beratungen einig, das Thema mit Nachdruck weiterzuverfolgen“, sagte Backhaus.

Weitere Themen waren die drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland und die Entwicklung des Ökologischen Landbaus. Das Land Berlin stellte zudem seine Ernährungsstrategie vor.

Der MFR 2021 – 2027 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von rd. 1.211 Mrd. Euro zuzüglich rd. 22 Mrd. Euro für Sonderinstrumente außerhalb des MFR. Hinzu kommen die Mittel des Wiederaufbaufonds in Höhe von 809 Mrd. Euro. (421 Mrd. Euro als Zuschüsse und 388 Mrd. Euro in Form von Krediten). Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden. Für die 1. Säule (Marktmaßnahmen und Direktzahlungen) stehen 291 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies ist ein Anstieg um 1,3 Mrd. Euro (+ 0,6 Prozent). Für die 2. Säule (ELER) stehen rund 96 Mrd. Euro zur Verfügung, davon rund 8,2 Mrd. Euro (8,6 Prozent) aus dem Wiederaufbaufonds.

Für Deutschland stehen aus dem Gesamtvolumen 43,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit bleiben die Mittel mit einer Reduktion von voraussichtlich 0,8 % im Vergleich zu 2020 fast auf dem bisherigen Niveau. Ohne die Mittel aus dem Wiederaufbaufonds würden die Mittel um rd. 3,8 Prozent unter dem Niveau von 2020 liegen.

Insgesamt ist das vom Europäischen Rat beschlossene GAP-Finanzvolumen deutlich besser als der ursprüngliche Vorschlag, den die EU-Kommission im Mai 2018 vorgelegt hatte. Dieser hätte zu Mittelkürzungen des Gesamtbudgets der GAP um 5 Prozent (EU 27) bzw. 6 Prozent (DEU) geführt.

Wasser marsch – aber in Maßen

Schwerin – Anlässlich der hochsommerlichen Hitze und anhaltenden Trockenheit appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem kostbaren Nass sorgsam umzugehen und es nicht achtlos zu verwenden. Auch wenn die örtlichen Wasserversorger in Mecklenburg-Vorpommern davon ausgehen, dass die Versorgung der Bevölkerung, wie auch in den heißen Vorsommern, jederzeit gesichert werden kann, ist dennoch ein sparsamer Wassereinsatz geboten. Landesweit liegt der Trinkwasserverbrauch
gegenwärtig um 10 bis 25 Prozent höher als in den übrigen Monaten.

Alle Trinkwasserförder- und -aufbereitungsanlagen laufen auf Hochtouren. Eventuellen Aufrufen und Hinweisen der örtlichen Wasserversorger ist daher unbedingt Beachtung zu schenken, wenn es bei anhaltender Hitze und Trockenheit dazu kommen sollte.

Insbesondere das übermäßige Bewässern von Grün-flächen hält der Minister für vermeidbar. „Rasen hat ein gutes Regenerationsvermögen und kann auch mal auf „Wassersparen gesetzt“ werden.“, so der Minister.

Dr. Till Backhaus: „Alle sollen in diesen heißen Tagen wohltuende Erfrischung im, am und mit dem Wasser finden. Aber bitte genießen Sie maßvoll.“

Die heißen Temperaturen führen auch dazu, dass sich Massenvorkommen von Algen in der zentralen Ostsee bilden und diese sich bei ruhiger Wetterlage an der Wasseroberfläche anreichern können. Begünstigt werden diese Algenmassenentwicklungen durch die Wieder-freisetzung von Nährstoffen – insbesondere Phosphor – aus den Bodenablagerungen in den tiefen Becken der Ostsee. Dieses Phänomen wird durch den Sauerstoff-mangel in großen Gebieten der zentralen Ostsee verstärkt.

Bei auflandigem nördlichen bis östlichen Winden besteht die Gefahr, dass die Algen auch die Küsten und Häfen an der deutschen Küste erreichen und diese durch absterbendes Pflanzenmaterial und Fäulnis-Prozesse verunreinigen.

Manche Algengattungen sind potenziell toxisch, d. h. für Badende besteht die Gefahr von Hautreizungen. Insbesondere sollte auch darauf geachtet werden, dass algenhaltiges Wasser nicht verschluckt wird. Dr. Till Backhaus: „Achten Sie bitte auch auf kleine Kinder und Haustiere, etwa Hunde, dass sie die Algenanlandungen nicht berühren oder aufnehmen.“

Waldbrandschutz

Schwerin – „Die anhaltend hohe Brandgefahr ähnelt einem Marathon, den Wald und Feld mal wieder durchstehen müssen“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. Die Hochs Detlef und Emil sorgen seit vergangener Woche für eine besonders stabile und weiträumige Hitzewelle. Vor allem im Süden und Osten des Landes herrscht die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Zudem hat sich im gesamten Land der Unterboden seit den Dürrejahren 2017 und 2018 nicht wieder mit Wasser füllen können, weshalb die Vegetation kaum kühlendes Nass verdunsten kann.

„Mit der Hitze kommen Blitze“ titelte der Deutsche Wetterdienst gestern. Doch diese Brandquelle ist lange nicht so schlimm wie eine von Menschen verursachte. Denn die Mehrheit der Vegetationsbrände sind auf gewollte und ungewollte Brandstiftung oder Erntearbeiten in der Land- und Forstwirtschaft zurückzuführen. In diesem Jahr hat die Waldbrandzentrale Mirow bislang 41 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 6,05 Hektar erfasst.

Besonders mit Blick auf die aktuellen Erntearbeiten mahnt der Minister die Landwirte zur Vorsicht. So können etwa heißgelaufene Mähdrescher und Erntemaschinen leicht zu Feldbränden führen. Und er erinnert an die Waldbrandschutzverordnung. So ist etwa an Feldrandgebieten ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ein sechs Meter breiter Wundstreifen anzulegen, wenn der Abstand zum Wald weniger als 50 Meter beträgt. Sofern den Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, ist die Forstbehörde befugt, die Maßnahme auf Kosten des Flächeneigentümers durchzuführen zu lassen.

Seit den verheerenden Bränden in Lübtheen 2019 hat sich der Öffentlichkeit – im wahrsten Sinne des Wortes – eine weitere Gefahrenquelle ins Gedächtnis eingebrannt: die Selbstentzündung von Munition. Das Land arbeitet weiter an der Herkulesaufgabe, die Kampfmittel zu beseitigen. Darüber hinaus hat es unlängst das Waldbrandschutzprojekt THOR aus der Taufe gehoben, das Präventions- und Nachsorgestrategien für waldbrandgefährdete Gebiete erarbeitet.

„Leider können wir Flächenbrände nicht ganz ‚abschaffen‘, auch wenn wir gut aufgestellt sind. Aber wenn die Bevölkerung und Touristen Acht geben, ist das Gefahrenpotenzial so gut wie gebannt“, ermahnt der Minister.

Alle sind aufgerufen, sich an die gängigen Verhaltensregeln zu halten.

  • Geben Sie Acht auf den Wald, seien Sie umsichtig und aufmerksam!
  • Parken Sie auf befestigten Flächen, damit heiße Autoteile nicht Gras in Brand setzen können!
  • Halten Sie die Waldzufahrten für Rettungsfahrzeuge frei!
  • Beachten Sie zwingend das aktuelle Rauch- und Lagerfeuerverbot im Wald. Wer dagegen verstößt, riskiert das Leben von Mensch und Tier und setzt die Natur aufs Spiel!

Die Waldbrandgefahr steigt

Schwerin – Der Hochsommer hält in den nächsten Tagen weiterhin Einzug. „Die Hitze breitet sich über das gesamte Land aus. Auch in der kommenden Woche ist nicht mit Niederschlägen zu rechnen. Damit spitzt sich die Lage zu. Für das gesamte Bundesland steigt die Waldbrandgefahr“, mahnt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Die Waldbrandgefahr hat sich im Laufe der Woche bereits erhöht. Mecklenburg-Vorpommern ist laut Gefährdungslage dreigeteilt. Im gesamten Westen des Landes besteht eine mittlere Waldbrandgefahr (WGST 3). Im westlichen Teil Vorpommerns ist die Lage mit einer geringen Waldbrandgefährdung (WGST 2) noch verhältnismäßig entspannt, während jetzt im Osten des Landes die höchste Waldbrandgefahr (WGST 5) besteht.

„Gerade jetzt läuft die Ernte auf Hochtouren. Die Landwirte müssen alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen treffen“, appelliert der Minister. Sie müssen unter anderem Wasserwagen mit der Zugmaschine bereitstellen, alle an der Ernte beteiligten Maschinen mit Handfeuerlöschern ausstatten, alle Maschinen besonders gründlich auf Schäden und Defekte prüfen, die zu Funkenschlag führen könnten und diese ggf. beseitigen. Weiterhin sind die Landwirte dazu angehalten, notwendige Reparaturarbeiten an den Maschinen auf besonders vor Brandgefahr gesicherten Flächen auszuführen, deutlich höhere Abstände zu benachbarten Flächen durch das Beernten breiterer Vorgewende einzuhalten und einzelne Flächen durch Tellern oder Schälen schwer entflammbar zu machen, um ein Übergreifen auf andere Teilflächen bzw. den ganzen Schlag zu verhindern. An Feldrandgebieten ist ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ein sechs Meter breiter Wundstreifen anzulegen, wenn der Abstand zum Wald weniger als 50 Meter beträgt.

Die Waldbrandbereitschaftsdienste der Forstbehörden sind aktiviert. Bei akuter Gefahr kann die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen durch die untere Forstbehörde zur Gefahrenabwehr nicht ausgeschlossen werden. In diesem Jahr gab es bereits 37 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund fünfeinhalb Hektar.

„Dass der Schaden nicht größer ausgefallen ist, liegt unter anderem an der Waldbrandzentrale in Mirow. Von dort aus werden etwa die Hälfte der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig die besonders waldbrandgefährdeten Gebiete durch 22 hochmoderne Kamerasysteme überwacht, so dass eine schnelle Früherkennung und Bekämpfung von Waldbränden gegeben ist“, sagt der Minister.

In den kommenden Tagen ist der Aufenthalt in der Natur mit besonderer Vorsicht zu verbinden. Alle Bürger und Touristen, die den Wald wegen seiner kühlenden Wirkung besuchen, sollten sich unbedingt an die gängigen Verhaltensregeln halten.

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Trockene Bodenvegetation an Waldrändern kann sich am Katalysator entzünden und einen Waldbrand verursachen. Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Rekordstrecke im Jagdjahr 2019/20

Schwerin – Im Jagdjahr 2019/20 wurde mit 96.559 Stück Schwarzwild ein Rekordergebnis erzielt. Die hohen Streckenergebnisse des Jagdjahres 2017/18 mit 85.949 erlegter Wildschweine und 2018/19 mit 73.177 Stück wurden weit übertroffen.

„Dieses Ergebnis ist angesichts der zurzeit herrschenden Absatzprobleme umso erfreulicher. Somit zeigt die 2017 eingeführte „Pürzelprämie“ deutlich Wirkung. Ich bedanke mich bei allen Jägerinnen und Jägern für dieses Ergebnis zum Wohle der Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister. Die Jägerinnen und Jäger hätten damit deutlich ihren Anteil zur Verringerung des Risikos für einen Eintrag des ASP-Virus geleistet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jagdjahr (1. April 2019 bis 31. März 2020) insgesamt 181.439 Stück Schalenwild erlegt. Das Streckenergebnis liegt damit um ca. 25.300 höher als im Vorjahr.

Beim Rotwild wurden im abgelaufenen Jagdjahr 8.004 Stück erlegt. Dieser Wert liegt über dem Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre (7.537 Stück). Es zeigt sich in den vergangenen sechs Jahren eine deutliche Streckenzunahme.

Beim Damwild wurde ein Streckenergebnis von 14.614 Stück erzielt; das sind rd. 750 Stück mehr als im vergangenen Jagdjahr. Die Streckenergebnisse beim Damwild in den letzten fünf Jagdjahren zeigen einen kontinuierlichen Aufwärtstrend in den Abschusszahlen.

Muffelwild spielt in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor eine nur untergeordnete Rolle. Nach dem Streckenanstieg der vergangenen fünf Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Jagdstrecke zu verzeichnen. Es wurden 253 Stück erlegt.

Die Rehwildstrecke mit 62.009 Stück weist eine Steigerung von rd. 2000 Stück im Vergleich zum Vorjahr auf und zeigt ein steigendes Niveau der Vorjahre.

eim Raubwild wirkten sich die Krankheitsverläufe von Räude, Staupe und Parvovirose in den Jahren von 2009 bis 2012 deutlich aus. Die Streckenergebnisse von 2011/12 mit den geringsten Strecken beim Fuchs, Waschbär und Marderhund sind im Jagdjahr 2019/20 wieder deutlich gestiegen.

So wurden beispielsweise mit 20.982 Füchsen, 7.261 Marderhunden und 20.773 Waschbären wieder zum Teil deutlich höhere Strecken als in den vergangenen Jahren erzielt.

Beim Waschbär ist ein stetiger Anstieg der Strecke zu verzeichnen. In den letzten Jahren gab es hier von Jahr zu Jahr einen überdurchschnittlichen Streckenanstieg. Vor 10 Jahren wurden ca. 1.000 Waschbären in Mecklenburg-Vorpommern zur Strecke gebracht.

Die Strecke beim Feldhasen (1.139 Stück) ist leicht gestiegen. Beim Wildkaninchen (52 Stück) liegt die Strecke unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Die Bestände bewegen sich insgesamt auf sehr niedrigem Niveau.

Die Zahlen der erlegten Wildgänse (3.306 Stück) und Wildenten (6.342 Stück) liegen auf ca. gleichem Niveau des letzten Jahres.

Zum 1. September 2017 wurden weitere Tierarten dem Jagdrecht unterstellt. Auf dieser Grundlage wurden acht Nilgänse, 585 Nebelkrähen, 854 Rabenkrähen, 766 Elstern und 5.522 Nutrias erlegt.