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Kategorie: Natur und Umwelt

Tiere als Therapeuten

Auszeichnung für Zoo Stralsund

Stralsund – Umweltminister Dr. Till Backhaus hat den Zoo Stralsund für sein Projekt „Tiergestützte Intervention – Einsatz von Tieren in sozialen Diensten“ ausgezeichnet. Die Ehrung erfolgte im Rahmen des Sonderwettbewerbs „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt.

„Es freut mich sehr, dass ich heute ein vorbildliches Projekt an der Schnittstelle von Natur und sozialen Fragen auszeichnen darf. Das Projekt ist bundesweit einzigartig. Es lenkt den Blick besonders auf die Chancen, die Natur und biologische Vielfalt für den sozialen Zusammenhalt bieten“, sagt Backhaus.

In Kooperation mit der Volkshochschule, dem Veterinäramt, dem Förderverein und zahlreichen Institutionen ist der Zoo unter der Leitung von Dr. Christoph Langner in den letzten Jahren zu einem Zentrum bei der Vermittlung von Wissen und bei der praktischen Anwendung von Verfahren der tiergestützten Intervention geworden.

Der Tierpark organisiert unter anderem Besuchsdienste mit Tieren, beschäftigt Menschen im Rahmen der Ergotherapie oder berät in der Wohlfahrt tätige Einrichtungen in Fragen der Tierhaltung. „Wissenschaftliche Studien haben den positiven Effekt von Tieren auf Menschen mehrfach nachgewiesen. Die Nutzung von Tieren in sozialen Diensten, als Co-Therapeuten, zur Unterstützung in Schulen oder Pflegeeinrichtungen erlebt einen starken Aufschwung“, so der Minister.

Der Zoo Stralsund bietet, gemeinsam mit dem Förderverein und der Volkshochschule Stralsund, eine umfassende Weiterbildung an. „Diese Form der Organisation eines Weiterbildungskurses ist bisher einmalig und hat auch in Fachkreisen große Resonanz gefunden“, sagt Backhaus.

„Damit Projekte und Angebote zur tiergestützten Therapie Erfolge bringen, sind fundiertes Wissen und praktisches Können notwendig.“

Kritik an den Regeln für Kampfhunde

Verordnung hat deutlich mehr Sicherheit gebracht

Schwerin – Nach Auffassung des Innenministeriums hat sich die Hundehalterverordnung bewährt. Sie ist ein Gewinn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern. Die erweiterten Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden sowie die restriktiven Haltungsvoraussetzungen haben den Effekt, dass die Bereitschaft, sich als gefährlich eingestufte Hunde zuzulegen, erheblich abgenommen hat. Gleichwohl lässt die Hundehalterverordnung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen die Haltung derartiger Hunde zu, da sie kein absolutes Verbot bestimmter Hunderassen oder -gruppen enthält.

„Eine wichtige Erfahrung ist, dass die in der Hundehalterverordnung gelisteten Hunde – auch wegen der für diese Hunde durch die Gemeinden veranlassten höheren Hundesteuern (bis zum dreifachen Satz) – von Hundehaltern erst gar nicht mehr angeschafft werden“, so Thomas Lenz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. „Deshalb haben wir auch von diesen Hunden in den letzten Jahren deutlich weniger Beißvorfälle, als vor dem Erlass der Verordnung. Daraus dann aber zu schließen, dass die Listenhunde offenbar harmlos und die Hundehalterverordnung insoweit überflüssig sei, ist vor diesem Hintergrund ein gefährlicher Irrtum.“

Natürlich steht bei allen Hunden häufig das Problem am Ende der Leine. Aber auch daraus den Schluss zu ziehen, dass es richtig wäre, gewisse Hunde-Züchtungen einschließlich Querzüchtungen, für die sich häufig auch ein bestimmtes Klientel von Hundehaltern besonders interessiert, als grundsätzlich nicht mehr gefährlich einzustufen, wäre künftigen möglichen Opfern gegenüber absolut unverantwortlich. „Und ob die besonderen Gefahren, die von diesen Züchtungen und manchen Hundehaltern ausgehen, allein mit der Einführung eines Hundeführerscheins gelöst werden können, darf auch sehr bezweifelt werden. Ich erinnere nur an die Erfahrungen, die wir mit dem Kleinen Waffenschein machen“, so der Staatssekretär.

Nach der fünften Verordnung zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 23. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 43) tritt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 4. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 295) am 31. Juli 2022 außer Kraft.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 18. Oktober 2019 einen Antrag zur Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen angenommen (Drucksache 7/4210 vom 25. September 2019). Danach ist die Erarbeitung und die Vorlage eines formellen Gesetzentwurfes zu einem Hunde(halter)gesetz beabsichtigt. Dieses Gesetz soll die Hundehalterverordnung ablösen und zugleich Regelungen über Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten von Hunden zum Gegenstand haben.

Die Hundehalterordnung war insbesondere zu verlängern, weil weiterhin bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes im obigen Sinne ein erhebliches öffentliches Interesse an einer solchen Regelung besteht. Sie dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, soweit diese durch Hunde hervorgerufen werden und soll auch weiterhin das Verhalten der Hundehalterinnen und Hundehalter im Sinne der Gefahrenabwehr steuern.

Nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 15.10.2014, Az.: 9 C 8.13) ist ein erhöhter Steuersatz für gelistete Hunde, die abstrakt als gefährlich angesehen werden – sogenannte Kampfhunde – zulässig. Die Gemeinde darf bei ihrer Hundesteuererhebung neben fiskalischen Zwecken auch den Lenkungszweck verfolgen, als gefährlich eingestufte Hunde aus ihrem Gemeindegebiet zurückzudrängen. Selbst dann, wenn ein individueller Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität erbracht wurde.

Welt-Ranger-Tag

Naturschützer in Uniform auch für MV wichtig

Schwerin – Zum heutigen Welt-Ranger-Tag hat Umweltminister Dr. Till Backhaus in Boizenburg das Engagement der Rangerinnen und Ranger Mecklenburg-Vorpommerns gewürdigt. „Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur­schutz unseres Landes“, sagte er bei einem Treffen mit Mitarbeitern aus den staatlichen Großschutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns. Während jedoch in anderen Teilen der Welt die Ranger bei ihrer originären Aufgabe mitunter ihr Leben riskieren, erlebt der Beruf hierzulande einen Wandel. „Bei uns sind Sie wichtige Ansprechpartner vor Ort, wenn es darum geht, die Mitmenschen für das Thema Umwelt- und Naturschutz zu begeistern.“

Diese Einschätzung wurde von den Mitarbeitern der Nationalen Naturlandschaften demonstrativ bestätigt. An sieben Stationen stellten sie dem Minister ihr Arbeitsfeld vor. Das reicht von der Besucherbetreuung und Bildungsarbeit, über die Beratung von Partnern des Vertragsnaturschutzes und die Pflege der Natur sowie der Besuchereinrichtungen bis hin zur Datenerfassung für Monitoringprogramme. Aber auch die ursprüngliche Aufgabe der Kontrolle der Einhaltung der Schutzbestimmungen gehört weiterhin zum Arbeitsfeld.

In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 125 Ranger bei den drei Nationalparks, den drei Biosphärenreservaten und den sieben Naturparks angestellt. Die jährlichen Personalkosten betragen 6,2 Mio. Euro. Dazu kommen Sachkosten wie die Ausstattung mit dem markanten Rangerhut und Arbeitsschutzkleidung.

In allen Nationalen Naturlandschaften des Landes sind zudem als Zusatzangebot Nachwuchs-Ranger unterwegs, um die Naturbesonderheiten vor ihrer Haustür kennenzulernen. Die Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren nennen sich stolz Junior-Ranger. Das Bundestreffen der Junior-Ranger sollte Mitte Juni in Boizenburg stattfinden. Nun wird das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe M-V erst im nächsten Jahr Gastgeber von Junior-Rangern aus ganz Deutschland sein.

Als Ranger wurden ursprünglich die Nationalparkwächter in den USA bezeichnet. Heute erfasst der Begriff weltweit die Naturwächter und Wildhüter in Schutzgebieten. Um auf ihre wichtige Arbeit aufmerksam zu machen und derer zu gedenken, die während ihres Dienstes für den Naturschutz getötet wurden, hat die International Ranger Federation (IRF) den 31. Juli zum Welt-Ranger-Tag erklärt, der jährlich begangen wird.

Vertreter Deutschlands bei der IRF ist der 1995 gegründete Bundesverband Naturwacht e.V.. Mit Carsten Wagner, Ranger im Nationalpark Vor­pommersche Boddenlandschaft, ist ein Mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern Vorsitzender des Bundesverbandes Naturwacht. Ehrenamtlicher Geschäftsführer ist mit Martin Gehrke ebenfalls ein Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns.

Ökologische Anbauverbände

Schwerin – Anlässlich der Sommerreise der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Anbauverbände MV weist Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus auf die Bedeutung des Ökolandbaus hin. Motto in diesem Jahr sind die Leistungen des Ökolandbaus für die Artenvielfalt. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft ging bekanntermaßen ein erheblicher Verlust an Landschaftsstrukturen und ihrer Artenvielfalt einher. Dem wolle das Land nun entschieden entgegenwirken, so Minister Backhaus:

„Bezüglich des Flächenbewirtschaftung landeseigener Flächen habe ich entschieden, dass die Verpachtungskriterien künftig auch an ökologischen Erfordernissen ausgerichtet werden. Damit möchte ich der Artenvielfalt und Entwicklung ökologisch wertvoller Landschaftsstrukturen im Lande mehr Raum geben. Diese Entscheidung dient auch der Umsetzung der EU-Verpflichtungen, die in der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie in der Wasserrahmenrichtlinie verankert sind. In der Bereitstellung von attraktiven spezifischen Förderprogrammen, die einen Mehrwert und damit eine echte Anreizkomponente besitzen, sehe ich ein wesentliches Instrument zur Steuerung der Landnutzung. Das muss allerdings erst noch Eingang finden in die EU-Agrarförderung. Sie kennen meinen Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.“

Der ökologische Landbau trage bereits heute in besonderem Maße zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung regionaltypischer Kulturlandschaften bei, so der Minister weiter.

„Mit gezielten Förderungen schaffen wir eine starke Basis für den Ökolandbau im Land, wie das Projekt „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ zeigt. Seit 2011 wird dieses Projekt mit dem WWF, dem Biopark e.V., dem Leibnitz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung und dem Handelsunternehmen EDEKA gemeinsam gelebt. Landnutzer, Landschützer und Lebensmitteleinzelhandel fühlen sich zusammen der Natur verpflichtet. Die Vielfalt der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten soll in landwirtschaftlich geprägten Lebensräumen nachweislich erhöht werden.

Mecklenburg-Vorpommern war mit diesem Projekt Vorreiter in Deutschland. Der Landwirt kann anhand des Kataloges von 70 konkreten Naturschutzmaßnahmen seine bereits vorhandenen Naturschutzleistungen beurteilen und auswählen, welche Maßnahmen für seinen Betrieb am sinnvollsten sind. EDEKA-Nord garantiert die Abnahme der Projekt-Produkte und zahlt den Mehraufwand an die Landwirte. Aktuell sind 72 Biopark-Betriebe mit rund 38.000 ha für den Naturschutz-Standard „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ zertifiziert. Mein Haus unterstützte das Projekt in Höhe von ca. 35.000 Euro im Rahmen des Konzeptes. Praxisbezogene Naturschutz-Standards wurden erarbeitet, publiziert und sind heute die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung. Der Trend zu mehr ökologischem Landbau wird an den Flächenzuwächsen in MV sichtbar. Dies kann ich mit Stolz berichten:

Nach ca. 30.000 ha Zuwachs in den Jahren 2018 und 2019 liegen erste Zahlen für 2020 vor. Der Umfang der ökologisch bewirtschafteten Fläche ist im Jahr 2019 von 169.033 ha bis zum 30.06.2020 auf 173.648 ha erneut gewachsen.

Diese Fläche wird von 1.070 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben bewirtschaftet, 50 Betrieben mehr als in 2019. Auf ca. 12,9% der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird damit ökologisch gewirtschaftet. Damit liegt unser Land deutlich über dem Bundesschnitt von 9,7 Prozent. Zusätzlich sind 222 biozertifizierte Verarbeitungsbetriebe z.B. als Mühlen, Bäcker, Schlachtbetriebe, Metzger, Molkereien und Mostereien und Bio-Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Diese Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben.

Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, können zum 31.12.2020 Antrag auf Förderung ökologische Wirtschaftsweise stellen.“

Klimaschutz nur mit Moorschutz

Schwerin – Im Rahmen der Landespressekonferenz hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit der Leiterin des Greifswalder Moor Centrums, Dr. Franziska Tanneberger, die Faktensammlung „Moore in Mecklenburg-Vorpommern im Kontext nationaler und internationaler Klimaschutzziele – Zustand und Entwicklungspotential“ vorgestellt. Eine fachlich fundierte Klimaschutzpolitik in Mecklenburg-Vorpommern werde ohne die Berücksichtigung der Moore nicht funktionieren, schlussfolgert der Minister aus dem Faktenpapier.

„Die trockengelegten Moore in Mecklenburg-Vorpommern emittieren ca. 6 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Das ist rund ein Drittel der Gesamtemission des Landes und mehr als das Dreifache der Menge, die wir aktuell durch die Windkraft an Land und auf dem Wasser derzeit einsparen. Wir müssten also die derzeitige Windkraftnutzung verdreifachen, wollten wir nur die Emissionen aus den Mooren damit kompensieren“, so Backhaus einleitend.

Klimaschutz müsse selbstverständlich in allen Sektoren stattfinden, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der THG-Emissionen aus Mooren seien die Vorgaben für die Zukunft, so der Minister weiter.

„Die internationalen Klimaschutzziele, wie sie im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart wurden, bedeuten große Herausforderungen: Die durch den Menschen verursachte Erderwärmung soll maximal 2 Grad betragen, besser noch deutlich darunter bleiben. Das bedeutet, dass ALLE CO2-Emissionen bis 2050 – also in 30 Jahren – nahezu auf null sinken müssen, also auch die aus den Mooren,“ erklärt Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern habe als eines der ersten Länder überhaupt die beiden Themen Moor- und Klimaschutz zusammengeführt. Insbesondere das im Jahre 2009 veröffentlichte „Konzept zum Schutz und zur Nutzung der Moore“ greife diese Aspekte auf. Im Jahre 2011 wurde mit den MoorFutures ein alternatives Finanzierungsinstrument „made in Mecklenburg-Vorpommern“ auf den Markt gebracht. Ende 2017 sei die „Fachstrategie Paludikultur“ veröffentlicht worden, welche nasse, d. h. torferhaltende, Nutzungsformen der Moore systematisch auf Anwendbarkeit, Kosten und Einsparpotentiale untersucht. Ende 2018 sei es dann gelungen, gemeinsam mit dem Bildungsministerium die Moorprofessur an der Universität Greifswald zu verstetigen.

„Dennoch müssen wir angesichts der in dem Faktenpapier zusammengefassten Zahlen zur Kenntnis nehmen, dass all diese Anstrengungen bei weitem nicht ausreichen. Weitere und schnellere Schritte sind dringend erforderlich, gerade auch wenn man sich den in dem Faktenpapier vorgeschlagenen Transformationspfad ansieht“, mahnt der Minister. Dazu zählten laut Faktenpapier:

Schrittweise Wiedervernässung des entwässerten Waldes (50% bis 2030, je weitere 25% bis 2040 und 2050).

Ausstieg aus der Ackernutzung auf Moorböden bis 2030.

Schrittweise Wasserstandsanhebung auf Grünland, dabei

  • bis 2030 auf 85% aller landwirtschaftlich genutzten Moore auf Wasserstände von ca.30 cm unter Flur und auf 15% auf Wasserstände in Flur
  • bis 2040 auf weiteren 50% der in 2030 nur bis 30 cm unter Flur vernässten landwirtschaftlich genutzten Moore auf Wasserstände in Flur
  • bis 2050 vollständige Vernässung auf 100% der Moorfläche

„Diese Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern orientieren sich an dem genannten Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Dennoch werden bei der konkreten Umsetzung sicher auch Abweichungen nötig sein, es handelt sich hier nicht um einen starren Ablaufplan. Insbesondere die Zielstellung „Ausstieg aus dem Ackerbau auf Moorböden bis 2030“ stellt eine enorme Herausforderung dar. Entscheidend hier wird auch sein, wie lange für diese Nutzung noch Flächenprämien gezahlt werden und wie gut es uns gelingt, alternative Nutzungskonzepte zu entwickeln,“ stellt Backhaus fest.

„Das heißt nichts anderes, als dass in den kommenden Jahren ganz entscheidende Weichen zu stellen sind. Weichen zu mehr Klimaschutz, zu mehr Moorschutz, zu Wasserrückhalt in den Flächen und zu nachhaltiger Wertschöpfung. Aus dem Faktenpapier muss eine Strategie entstehen, eine Strategie wie wir mit Klimaschutz regionale Landwirtschaft langfristig umsteuern und Wertschöpfung steigern können. Es wäre grundfalsch, die Landwirtschaft zum allein Schuldigen zu erklären. Im Gegenteil: Sie kann ein wichtiger Teil der Lösung sein. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der viele Akteure zusammenspielen müssen (Landwirte, Forstwirte, Wasser- und Bodenverbände um nur einige zu nennen). Und es braucht die Unterstützung aus Brüssel und Berlin“, so der Umweltminister abschließend.

Neue Broschüre zum Thema Stallklima

Schwerin – Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Landwirte auch in der Tierhaltung vor große Herausforderungen. Gekennzeichnet durch steigende Temperaturen und langanhaltende Wärmeperioden in den vergangenen Jahren verändern sich die Umgebungsbedingungen für die Tiere deutlich.

„Es ist wichtig, wissenschaftlich fundiert nach Anpassungsstrategien zu suchen und den Tierhaltern Antworten zu geben, wie man im Stallbau, in der Haltung und im Management Verbesserungen für Mensch und Tier erreicht“, so Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus.

„Es freut mich, dass unter Federführung der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Mitarbeiter des Institutes für Tierproduktion in Dummerstorf in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern einer Arbeitsgruppe „Stallklima und Emissionen“ eine Broschüre unter dem Titel „Beiträge zum Thema Stallklima in der Tierhaltung 2020“ erstellt haben“, so Dr. Backhaus weiter. „Nur in Abstimmung zwischen den Einrichtungen in Deutschland, die Kapazitäten auf diesem wichtigen Arbeitsgebiet besitzen, lassen sich konkrete Ergebnisse erzielen.“

Die genannte Arbeitsgruppe ist aus einer länderübergreifenden Kooperationsvereinbarung zwischen den Landeseinrichtungen für Landwirtschaft und der daraus resultierenden Koordinierungsgruppe Tierproduktion hervorgegangen. Aktuelle Themen z.B. zum Hitzestress bei Milchrindern als auch Problemfelder wie Emissionen in der Schweinehaltung oder aus diffusen Quellen der Rinderhaltung werden aufgegriffen und mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen untersetzt.

Minister Dr. Backhaus begrüßt die Zielstellung der Wissenschaftler aus der angewandten Forschung, die Tierhalter in ihrer Arbeit auch unter künftigen Herausforderungen zu unterstützen.

Greenpeace-Aktion am Adlergrund

Insel Rügen – Seit dem Wochenende ist Greenpeace mit seinem Schiff „Beluga II“ auf dem Adlergrund etwa 40 Kilometer östlich von Rügen unterwegs und versenkt dort Granitsteine von 300 bis 1.000 Kilogramm Gewicht in der Ostsee. Das angestrebte Ziel der Umweltorganisation sei es, damit die Schleppnetzfischerei im Gebiet zu erschweren. Zugleich will man darauf hinweisen, dass die in der dortigen AWZ Deutschlands befindlichen Vogelschutz- und FFH-Gebiete nicht hinreichend geschützt würden.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus kritisiert das Vorgehen der Aktivisten: „Es ist schon fast als makaber zu bezeichnen, wenn Greenpeace einen Berufsstand, der quasi vor der Auflösung steht, zum Sündenbock macht für die gesamte Misere der Ostsee. Von den 1390 Fischern im Haupterwerb im Jahr 1989 sind noch 211 geblieben. Weitere Betriebsaufgaben sind angekündigt.

Man kann trefflich über „Henne und Ei“ streiten – aber dass zum Beispiel der Hering Probleme hat, ist nicht allein auf Überfischung zurückzuführen. Hier haben andere Umweltfaktoren, wie die Erderwärmung, erheblichen Anteil. Als Umweltminister ist mir die Situation in der Ostsee natürlich sehr wichtig. Wir haben große Anstrengungen zu leisten, um für eine Verbesserung des Zustandes zu sorgen. Das betrifft auch den Einfluss der Landwirtschaft auf die Gewässerqualität.

Sicher ist: Wir können nicht einfach so weitermachen wie bisher. Dennoch ist es unseriös, wenn Greenpeace den Eindruck zu erwecken versucht, Meeresschutzgebiete seien von jeder Nutzung ausgeschlossen. Im Gegenteil: Natura 2000-Gebiete umfassen viele traditionelle Kulturlandschaften, die durch menschliche Nutzung erst so wertvoll geworden sind. Schutz durch Nutzung ist das Motto. Deshalb würde ich vorschlagen, auf solche PR-Maßnahmen zukünftig zu verzichten. Sie stellen eine Verzerrung der Realität dar und helfen niemandem weiter. Wichtig ist, dass wir gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, nicht nur in den Schutzgebieten günstige Erhaltungszustände für Tiere und Pflanzen zu erlangen. Weniger Populismus stünde uns dabei gut zu Gesicht.“

Digitalisierung im Kuhstall

Mehr Tierwohl und Arbeitskomfort

Dummerstorf – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich auf dem Gut Dummerstorf über den aktuellen Stand des Einsatzes modernster Melktechnik informiert.

Die Gut Dummerstorf GmbH hat in ein automatisches Melksystem mit 6 Melkrobotern der neuesten Generation investiert, mit dem 410 Milchkühe gemolken werden. Die Investitionskosten betrugen 1,3 Mio. €.

„Melkroboter werden schon länger eingesetzt. Und die damit verbundene Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter im Stall ist bekannt,“ so Minister Backhaus. „Neue Technologien sorgen jetzt jedoch für eine weitere Verbesserung der Arbeitseffizienz. Zusätzlich werden Informationen zum Gesundheitszustand und zur Kondition der Tiere erfasst.“

Mit dem neuen Melksystem vom Typ VMS (Voluntary Milking System) V300 von De Laval werden über vernetzte Sensoren zahlreiche Daten über die Milch und den Gesundheitszustand der Tiere gewonnen. Dazu gehören Milchmenge, Leitfähigkeit und Farbeveränderungen der Milch, Überwachung der Eutergesundheit. Eine zusätzlich installierte Kamera bestimmt vollautomatisch die Körperkondition jedes Einzeltieres. Auch die Gewichtsüberwachung findet in dem System statt. Die Daten können direkt am Touchscreen-Monitor des Melkroboters eingesehen werden oder am PC im Büro des Herdenmanagers oder auf jedem hierfür eingerichteten Smartphone der Mitarbeiter. Über Datenleitungen erfolgt auch ein Austausch mit den Wissenschaftlern der Landesforschungsanstalt.

Das neue System löst den 20 Jahre alten Fischgrätenmelkstand ab, der hohe Unterhaltungskosten verursachte und schwere körperliche Arbeit nötig machte. „Man kann also von einem Dreiklang aus einem Mehr an Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Arbeitskomfort sprechen,“ so der Agrarminister.

Seit 1999 gehört das Gut Dummerstorf dem Land MV. Seitdem arbeitet der Wirtschaftsbetrieb Gut Dummerstorf als Tochter der Landgesellschaft mbH und Pächter der Landesflächen. Heute werden auf Gut Dummerstorf gut 1.000 Hektar ha Acker- und Grünland nachhaltig und umweltgerecht bewirtschaftet.

Vordringliche Aufgabe des Gutes ist die Förderung und Unterstützung der landwirtschaftlichen Forschung und Lehre in unserem Land. Dazu arbeitet die Gut Dummerstorf GmbH von Beginn an eng mit zahlreichen agrarwissenschaftlichen Einrichtungen des Landes und in Deutschland zusammen.

Wissenschaftliche Partner sind:

die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei,
die LMS,
das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN),
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Potsdam (ATB)
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)

Der Universität Rostock mit ihrer Agrarwissenschaftlichen Fakultät dient das Gut seit jeher als Kooperationspartner und Forschungsstandort.