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Kategorie: Natur und Umwelt

60 Millionen Euro für Agrarumwelt­maßnahmen

Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommer­weidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 konnte auch in diesem Jahr wieder fristgerecht bis 30. Juni 2020 abgeschlossen werden. „Das bringt frische Liquidität in die Betriebe, was enorm wichtig ist. Denn die Branche hat auch in diesem Jahr erneut mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Nachfrage nach Agrarumweltmaßnahmen ist weiter ungebrochen. Leider konnten wegen ausgeschöpfter finanzieller Mittel in der aktuellen Förderperiode für das Verpflichtungsjahr 2019 nur noch Neuanträge für die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ sowie für die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbau­verfahren zugelassen werden“, erklärte der Minister.

Insgesamt wurden 3.502 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von knapp 60 Millionen Euro an die Landwirte in MV ausgezahlt. Das ist nochmals ein Anstieg gegenüber dem Ver­pflichtungsjahr 2018, in dem 3.438 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

Mit rund 31,8 Millionen Euro entfiel auch 2019 der größte Anteil der Förderung auf die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Förderung betraf im Weiteren Maßnahmen des Anbaus vielfältiger Kulturen, der Anlage von Struktur­elementen (Blühflächen- und -streifen, Erosionsschutz­streifen, Schonstreifen), der extensiven Dauergrünland­nutzung, der naturschutzgerechten Grünlandförderung, des emissionsarmen Ausbringens von flüssigen Wirtschaftsdüngern, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland, des umweltschonenden und biodiversitätsfördernden Obst- und Gemüseanbaus sowie als Tierwohlmaßnahme der Sommerweidehaltung.

Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“

Schwerin – Am Montag haben in Schwerin Vertreter von Wasser­sport-, Angel-, Touristik- und Naturschutzverbänden rund um den Schweriner See in Anwesenheit von Umwelt­staatssekretär Dr. Jürgen Buchwald ihre Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Natur und Vogelwelt im Europäischen Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ in Schwerin der Presse vorgestellt. Nach den freiwilligen Vereinbarungen am Greifswalder Bodden (seit 2004), in der Wismarbucht (seit 2005), im Bereich von Warnow und Mildenitz (seit 2011) und am Plauer See (seit 2015) liegt damit nun auch für den zweitgrößten See Mecklenburg-Vorpommerns eine solche Vereinbarung zur Unterstützung der Managementpläne von Natura 2000-Gebieten vor.

„Es ist ein großartiger Erfolg, ausgehend von so vielen unterschiedlichen Interessenlagen Naturschutz­maßnahmen gemeinsam zu vereinbaren“, würdigte Buchwald das Ergebnis zweieinhalbjähriger Verhand­lungen der so genannten Steuergruppe aus Vertretern dieser Interessengruppen. „Ich halte es für wesentlich gewinnbringender, wenn die Ziele des Naturschutzes über freiwillige Maßnahmen erreicht werden, als wenn wir weitere Rechtsnormen erlassen müssen. Deshalb freue ich mich, dass das auch im Falle des Schweriner Sees gelungen ist.“

Diese Vereinbarung sei ein gelungenes Beispiel für Bürgerbeteiligung und Einbeziehung von Interessen­vertretern bei der Umsetzung behördlicher Aufgaben, so Buchwald. Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Maßnahmen des 2015 beschlossenen Management­plans von einer breiten Öffentlichkeit getragen werden.

So konnte die Steuergruppe konkrete Verabredungen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichtbereichen in Uferzonen treffen. Es konnte zudem Einigung über mehrere Bereiche getroffen werden, in denen die Hauben­taucher, die die während der Mauser Anfang Juli bis Ende September flugunfähig sind, nicht gestört werden dürfen.

„Jetzt gilt es, diese Freiwillige Vereinbarung auch mit Leben zu erfüllen. Dazu ist es erforderlich, dass sich alle Partner weiterhin aktiv, konstruktiv und kompromissbereit in diesen Prozess einbringen“, mahnte Buchwald. Die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit werde vom Umwelt­ministerium weiterhin unterstützt. Buchwald sicherte ebenso Unterstützung für das gemeinsam vereinbarte Monitoring zu. Diese Unterstützung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Die beteiligten Interessenvertreter wurden bei der Entwicklung der Vereinbarung durch eine unabhängige Moderation von drei Büros unterstützt, deren Kosten in Höhe von 130.000 Euro ebenfalls über ELER-Projekte gefördert wurde.

Baltischer Stör im Ostseeraum

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFA) erhält vom Land und aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds ca. 1,3 Millionen Euro, um in den nächsten drei Jahren die Wiederansiedlung des Störes im Ostseeraum entscheidend voranzutreiben.

Im Rahmen vorangehender Projekte überprüfte die LFA unter anderem, ob die natürlichen Voraussetzungen für eine Wiederansiedlung vorhanden sind und legte mit experimentellen Besatz- und Monitoringmaßnahmen die Grundlagen für einen gezielten Bestandsaufbau. In den Jahren 2005 und 2006 wurden ausgewählte Störe per Luftfracht aus Kanada geholt – Elterntiere für die zukünf­tigen Störe in der Ostsee. Jetzt wird das eigentliche Ziel des Ansiedlungs­programms angepeilt: eine sich selbst reproduzierende Störpopulation im Ostseeraum aufzu­bauen.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Ausbau der Reproduktionsbasis am Institut für Fischerei der LFA und die Erzeugung von vitalen Fischen für Besatzmaß­nahmen,
  • den Aufbau eines Monitorings in Zusammenarbeit mit Fischern und Anglern
  • sowie den weiteren Ausbau der internationalen Zusammen­arbeit insbesondere mit den südlichen und östlichen Ostsee-Anrainerstaaten.

Vor etwa 1.000 Jahren wanderte der Amerikanische Atlantische Stör (Acipenser oxyrinchus) in den Ostsee­raum ein. Er verdrängte den hier vormals vorkommenden Europäischen Atlantischen Stör. Deshalb wird er auch Baltischer Stör genannt.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts erfährt der Stör jedoch einen katastrophalen Bestandsrückgang. Ursache sind vor allem die zunehmende Gewässerverbauung und -verschmut­zung sowie eine intensive Fischerei auf die aufsteigenden Laichfische. Seit 1969 gelten sowohl der Europäische als auch der Baltische Stör in deutschen Gewässern als ausgestorben. Der letzte Baltische Stör wurde 1996 vor der Küste Estlands gefangen.

Die Bemühungen zur Wiederherstellung von Beständen des Baltischen Störs kann man nachhaltig nur voran­treiben, wenn man sie in einen internationalen Kontext einbettet. Im April 2019 haben deshalb die betreffenden Ostsee-Anrainerstaaten einen HELCOM Action Plan für den Baltischen Stör ratifiziert. Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung des geförderten Vorhabens und des begleitenden wissenschaftlichen Monitorings.

Die Helsinki Kommission (HELCOM) ist das oberste Entscheidungsgremium zu Fragen der Umsetzung des Helsinki-Übereinkommen von 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets.

Renaturierung Polder Drammendorf

Insel Rügen – Umweltstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald hat heute die Gelegenheit genutzt, sich vor Ort über den aktuellen Stand der im Sommer 2019 begonnenen Renaturierung des Polder Drammendorfs am Kubitzer Bodden zu informieren. „Das gemeinsam von WWF und OSTSEESTIFTUNG umgesetzte Projekt steht kurz vor seinem erfolgreichen Abschluss“, zeigte sich der Staatssekretär im Anschluss seiner Besichtigung zufrieden.

Im Rahmen der Renaturierung der ca. 94 ha großen Polderfläche zwischen Drammendorf, Rothenkirchen und der Neuendorfer Kate wurden unter anderem bestehende Gräbenentwässerungssysteme umgestaltet. Dazu wurden Rohrdurchlässe und Staue zurückgebaut und Uferverwallungen beseitigt. Des Weiteren wurden bestehende Senken über Grabenmulden an das Entwässerungssystem angeschlossen. Im Rahmen des Deichdurchstichs im November 2019 wurde der westliche Außendeich auf ca. 650 m Länge geländegleich zurückgebaut und eine breite Grabenmulde als Verbindung zwischen Niederung und Bodden geschaffen.

„Endlich fließt wieder Boddenwasser über den Polder und versorgt das Küstenüberflutungsmoor mit Brackwasser. Damit werden die Wasserverhältnisse im Renaturierungsgebiet wieder ausschließlich vom Kubitzer Bodden beeinflusst“, erläuterte der Staatssekretär. Langfristig werde sich dann das Grünland in eine artenreiche Salzwiese verwandeln. „Um diesen Prozess zu unterstützen, ist die Beweidung wichtig. Deshalb wurde die erforderliche Weideinfrastruktur (Zäune, Tränken etc.) bereits errichtet. Um den Hochwasserschutz der nicht zum Renaturierungsgebiet gehörenden Polderflächen auch zukünftig zu gewährleisten, erfolgte rund einen Kilometer landeinwärts der Neubau eines ca. 1230 m langen Riegeldeiches in Verlängerung des Außendeiches am Schöpfwerk mit Höhenanschluss am östlichen Niederungsrand.

„Mit Blick auf die Herausforderungen des Klima-, Biodiversitäts- und Gewässerschutzes sind Renaturierungsprojekte wie hier am Polder Drammendorf von enormer Bedeutung“, betonte der Staatssekretär und nannte als weitere aktuelle Beispiele die Renaturierungen am Polder Bresewitz oder auch am Teilpolder Bargischow. „Im wassergesättigten, natürlichen Zustand sind Moore Kohlenstoffsenken und permanente Kohlenstoffspeicher, zudem wird die Methan-Emission langfristig deutlich abgesenkt. Mit der Wiedervernässung von Moorstandorten leistet unser Land also einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz“, sagte der Staatssekretär.
Hintergrund:

Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms Biologische Vielfalt wurde von 2014 bis 2020 auch das Verbundvorhaben „Schatz an der Küste – Entwicklung zum Schutz der Biologischen Vielfalt in der Region Boddenlandschaft und Rostocker Heide“ gefördert. Eine Hauptaufgabe war die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von insgesamt ca. 200 ha Küstenüberflutungsräumen.

Waldbrandschutz

Neu Kaliß – Ein Jahr nach dem verheerenden Waldbrand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen hat Agrar-und Umweltminister Dr. Till Backhaus in Neu Kaliß das Waldbrandschutzkonzept MV vorgestellt.

„Die Erinnerung an den sehr heißen und windigen Sonntag, den 30. Juni 2019, sind noch sehr gegenwärtig,“ so der Minister. „Am Ende brannten 950 Hektar. Der größte Waldbrand in der Geschichte unseres Landes.“

Von den 15 Ortschaften rund um den ehemaligen Truppenübungsplatz mussten 4 Dörfer evakuiert werden und damit ca. 700 Menschen ihre Häuser und Höfe verlassen. Erst am 4. Juli 2019 konnte die Brandaus-breitung gestoppt werden, am 8. Juli 2019 wurde der Katastrophenfall aufgehoben. Erst am 27. Juli 2019 endete die Waldbrandnachsorge. Mehr als 3.000 Einsatzkräfte waren vor Ort im Dauereinsatz.

Nur das Zusammenspiel aller Kräfte brachte den Erfolg. Für mich in Erinnerung bleiben all diese Menschen und natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Ortschaften und der Umgebung,“ so Minister Backhaus.

Auf Initiative des Landwirtschaftsministers hat die Landesregierung nach dem Brand eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen mit dem Auftrag, ein Waldbrandschutzkonzept zu erarbeiten.

Ein Teil des Konzeptes besteht aus den Waldbrand-Präventionsmaßnahmen. Ein wesentlicher Aspekt ist das schnelle Erkennen und Verorten von Waldbränden im Rahmen eines geeigneten Branderkennungssystems. Dafür zuständig ist die Waldbrandeinsatzzentrale in Mirow, die mit Hilfe eines automatisierten kamera-gestützten Systems die Waldbrände früh erkennt und sich mit den Leitstellen in Verbindung setzt.

2018 wurden bereits 960.000 Euro für die präventiven Waldbrandschutzmaßnahmen eingesetzt. Zur Prävention gehört aber auch der Waldumbau, die Unterhaltung von Wundstreifen, die Anlage von Löschwasserentnahme-stellen, die Erstellung der Waldbrandeinsatzkarte und der Rettungswegebau.

„Die Ausgaben erhöhten sich 2019 bereits auf 2,49 Millionen Euro und sollen in den Jahren 2020 bzw. 2021 noch einmal insgesamt auf 3,05 Millionen Euro bzw. 3,24 Millionen Euro aufgestockt werden,“ so Minister Backhaus.

Darüber hinaus wurde ein Forschungsprojekt für die Erarbeitung, Optimierung und Umsetzung von Präventions- und Nachsorgestrategien zum Schutz der Wälder gegen Waldbrände ins Land geholt.

„Mit dem Projekt wird uns ermöglicht, die vorhandene Vorgehensweise zu evaluieren und die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen,“ stellt Backhaus fest. „Wir wollen Maßnahmen, Beispiels- und Schulungs-objekte, Leitfäden und Lehrmaterialien entwickeln mit den Schwerpunkten: Waldbrandprävention, Waldbrand-nachsorge, Waldbrandsituation auf munitionsbelasteten Flächen und kontrolliertes Brennen für Naturschutz- und Waldbrandschutzzwecke. Nicht nur für uns, sondern auch bundesweit.“

Das fünfjährige Projekt startete 1.5.2020 und wird mit 2,56 Mio. Euro aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert. Momentan finden die Stellenbesetzungsverfahren für die drei Projektmitarbeiter statt.

„Damit soll auch das Fundament für die fachliche Erarbeitung und Untersetzung des neu zu gründenden Fachzentrums für Waldbrandschutz gelegt werden. Das Forstamt Kaliß soll als aufgabenverstärktes Forstamt sich mit einem Fachzentrum/Kompetenzzentrum für Waldbrandschutz dieser Thematik eingehend befassen und dafür Sorge tragen, dass das Wissen zum Waldbrandschutz in die Fläche getragen wird,“ so Backhaus.

Anschließend übergab der Minister einen Zuwendungsbescheid an die Stadt Lübtheen zur Errichtung einer Fahrzeughalle für die freiwillige Feuerwehr Lübbendorf. In der Halle soll ein Spezialfahrzeug für die Erledigung von Aufgaben in unwegsamem Gelände, wie dem Truppenübungsplatz Lübtheen, stationiert werden.

Badesaison ist offiziell eröffnet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute in Schwerin gemeinsam mit dem Ersten Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Dr. Heiko Will die Badewasserkarte 2020 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. In Mecklenburg-Vorpommern geht es ab Montag los, es folgen Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils wenige Tage später sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Da passt es gut, dass wir heute die Badewasserkarte vorstellen. Neben den hervorragenden touristischen Einrichtungen und Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern spielt die Wasserqualität der Ostsee, der Binnengewässer und Flüsse eine entscheidende Rolle für Gäste und Einheimische. Die sehr gute Nachricht in diesem Jahr lautet: Das Badewasser ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern von hervorragender Qualität. Auf alle Wasserratten wartet ein ungetrübter Badespaß im Land. Das zeigen die Untersuchungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

„491 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 98 Prozent aller untersuchten Stellen. Damit setzt sich der Trend aus den vergangenen Jahren fort. Das hohe Niveau wollen wir auch weiterhin halten“, sagte Glawe.

Von den 502 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern waren im Jahr 2019 insgesamt 93 Prozent von ausgezeichneter Qualität; fünf Prozent erhielten eine gute Einstufung. Mit „ausreichend“ wurden neun Badegewässer (Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand, Inselsee Güstrow – Kurhaus, Kleiner See Neu Heinde, Kummerower See in Salem, Kummerower See in Sommersdorf, Massower See in Massow, Stadtsee Woldegk und Strelasund in Tremt) bewertet; zwei sind mangelhaft (Göldenitzer Teich, Schlosssee Penkun).

Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Wasserproben aus den jeweils vergangenen vier Jahren. In der vergangenen Saison wurden etwa 2.700 Badegewässerproben analysiert.

„Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die Saison bereits auf Hochtouren“, sagt Dr. Heiko Will. Für alle Badegewässer hat das LAGuS die ersten Proben 2020 analysiert. „Es gab durchweg gute Werte“, bestätigt der Erste Direktor des LAGuS.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf der Grundlage von Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Badegewässer erarbeitet. „Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es schwerfällt. Sie gehören auch im Urlaub zur neuen Normalität. Wer auf sich achtet, schützt auch andere“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Badewasserproben in diesem Jahr ab dem 01. Juni entnommen worden.

Das Wasser wird dann auf gesundheitliche Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Außerdem werden Sichttiefe und pH-Wert des Wassers geprüft.

Bei Wassertemperaturen ab 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer beispielsweise in der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen.

Wildschutzzaun an der A 11 ist fertig

Schwerin – Der mecklenburg-vorpommersche Teil der Autobahn 11 zwischen der brandenburgischen und der polnischen Grenze ist seit heute beidseitig auf einer Länge von 20 Kilometern mit einem Wildschutzzaun ausgerüstet.

„Mit der Fertigstellung des Wildschutzzauns wird sich die Verkehrssicherheit an der A 11 deutlich erhöhen. Außerdem ergänzt der Zaun die Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wirksam“, sagt Landesverkehrsminister Pegel. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hatte den Bau des Zauns auf Bitte des Landwirtschaftsministeriums zur Vorbeugung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern beschleunigt.

Ursprünglich sollte der Zaunbau Ende April abgeschlossen sein. Dies hatte sich aus zwei Gründen verzögert: Zum einen musste für einen Teil des Baufeldes eine Munitionsuntersuchung erfolgen, deren Notwendigkeit erst im Bauverlauf deutlich wurde. Zum anderen konnte das Zaunmaterial infolge der Corona-Pandemie erst verspätet geliefert werden.

„Der Zaun soll neben Wildunfällen als künstliche Barriere auch Schwarzwildbewegungen verhindern und so der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest entgegenwirken. Dies erfordert eine Zaunart mit dickerem Zaungeflecht, die aus China geliefert wird. Infolge der Pandemie hatte sich die Lieferung des Materials wesentlich verzögert“, begründet Christian Pegel.

In Brandenburg ist der Wildschutzzaun auf der A11 bereits vorhanden – mit Ausnahme eines Abschnitts von ca. vier Kilometern in der Nähe der Landesgrenze zu M-V, an dem zurzeit gebaut wird. Dort wird der Zaun zum Ende dieses Jahres fertiggestellt.

Die Ausgaben von ca. 1,2 Million Euro für den Zaunbau in M-V trägt der Bund als Eigentümer der Autobahn.

Vor der Wende gab es keine Wildschutzzäune. Die jetzt vorhandenen sind überwiegend im Rahmen von Neubau- und Ausbaumaßnahmen geplant, planfestgestellt und dann gebaut worden. Heute sind die Autobahnen im Land überwiegend mit Wildschutzzäunen ausgestattet – die nach der Wende ausgebaute A 19 und die neu gebaute A 20 komplett. An der ebenfalls neuen A14 fehlt lediglich ein Abschnitt von ca. 18 Kilometern Länge zwischen dem Autobahnkreuz Schwerin und der Anschlussstelle Schwerin-Ost. Dieser soll mit der Ergänzung des Standstreifens nachgerüstet werden. Die Planungen dafür befinden sich in einem frühen Stadium, so dass ein Realisierungszeitraum noch nicht benannt werden kann. Auf der A 24 gibt es noch Abschnitte auf einer Länge von insgesamt ca. 60 Kilometern ohne Wildschutzzaun. Auch diese sollen nachgerüstet werden.

Die Errichtung von Wildschutzzäunen erfordert komplexe und kostenintensive Verfahren, die tiefe Eingriffe in die Natur vorbereiten, denn durch den Bau von Wildzäunen werden zusammenhängende Lebensräume endgültig getrennt. Zum Ausgleich müssen Wildbrücken geplant und gebaut werden. Dies alles erfordert neben der Finanzierung aufwändige Planfeststellungsverfahren, in denen neben naturschutzfachlichen Fragen beispielsweise auch der Erwerb benötigter Grundstücke zu klären ist.

Ein Meter Wildzaun kostet ca. 20 bis 30 Euro ohne die anteiligen Kosten für Wildbrücken.

Futtergewinnung von ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute nach der Beratung der „AG Dürre“ die Nutzung von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung (sowohl Mahd wie Beweidung) freigegeben.

„Nach einem guten Start in das Jahr 2020 für die landwirtschaftlichen Kulturen mit ausreichend Niederschlägen konnten die Landwirte hoffen, dass nach 2 sehr trockenen Jahren endlich normale Wachstums-bedingungen herrschen werden.

Aber ab Mitte März blieben die erforderlichen Niederschläge bis Ende April fast völlig aus. Das führte zu erheblichen negativen Auswirkung auf die Entwicklung der Winterkulturen und auf das Auflaufen der Sommer-kulturen. Vorrangig auf leichten Standorten zeigten sich bereits sehr früh trockenheitsbedingte Schäden, die spürbaren Ertragsausfälle zur Folge haben“, so Agrarminister Dr. Till Backhaus. „Besonders stark von der Trockenheit waren und sind die tierhaltenden Betriebe betroffen, da das dringend benötigte Futter nicht heranwachsen konnte. Der so wichtige 1. Schnitt konnte bereits das dritte Mal nur mit deutlichen Verlusten im Vergleich zu normalen Jahren eingebracht werden“, so Backhaus weiter.

In sehr vielen Betrieben waren die Futterreserven aufgebraucht, da in den Vorjahren durch Dürre und Trockenheit nur unzureichend Winterfuttervorräte angelegt werden konnten.

Die sporadischen Niederschläge ab Anfang Mai reichten bei Weitem nicht aus, um das Wasserdefizit annähernd auszugleichen. Durch Wind und Sonne verstärkt trockneten die Böden bis in tiefe Schichten in vielen Regionen des Landes völlig aus. Den Pflanzen fehlte damit jegliche Grundlage, sich mit der benötigten Feuchtigkeit zu versorgen.

Auch wenn in den letzten Tagen deutlich mehr Niederschlag gefallen ist und Weitere zu erwarten sind, kann das fehlende Futter aus der Frühjahrtrockenheit nicht mehr ausgeglichen werden.

Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 01. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche als ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung genutzt werden.

Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Der Landwirtschaftsminister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Futtergewinnung auf diesen Flächen nicht vor dem 01.07. erfolgen darf, da dieses zu einem CC-Verstoß führen würde, dieser wiederum Kürzungen der Prämien in der 1. und 2. Säule zu Folge hätte.