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Kategorie: Natur und Umwelt

Vandalismus im Biosphärenreservat

Zarrentin – Der Brand des Moorerlebnispfades im Biosphärenreservat Schaalsee bei Zarrentin ist nach ersten Erkenntnissen offenbar gelegt worden. Umweltminister Till Backhaus äußert seine Bestürzung über den Akt von Zerstörungswut:

„Es ist mir völlig unverständlich, wie jemand auf die Idee kommt, mitten im Naturschutzgebiet eine Anlage anzuzünden, die ja dazu gedacht ist, die Menschen nah an die Schönheit unserer Natur heranzuführen. Wir haben den Moorerlebnispfad erst vor knapp einem Jahr wiedereröffnet. Fast 20.000 Besucher haben ihn seitdem genutzt. Das zeigt doch, wie beliebt dieser Weg ist, der im Übrigen aus Steuermitteln finanziert wurde. Wer sollte eigentlich mit diesem Akt von blindem Vandalismus geschädigt werden? Jetzt geht es aber darum zu prüfen, wie der Weg repariert werden kann, wie wir die Mittel dafür bekommen und ob durch den Brand möglicherweise auch das Moor nachhaltigen Schaden genommen hat.“

Der Moorerlebnispfad ist 672 Meter lang und wurde bis zu seiner Wiedereröffnung am 16.05.2019 aufwändig mit qualitätsgeprüftem Recyclingmaterial saniert. Das 1,1 Mio. Euro teure Bauvorhaben wurde zu 100 Prozent mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

In M-V herrscht Waldbrandgefahr

Schwerin – Aus Anlass der bevorstehenden Osterfeiertage und des aktuellen Waldbrandes in der Nähe von Neustadt-Glewe weist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus darauf hin, dass im gesamten Land Waldbrandgefahrenstufen ausgelöst wurden.

Das sonnige und trockene Frühlingswetter der letzten Tage hat zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns geführt. Derzeit gelten im Land überwiegend die Gefahrenstufen 2 (geringe Gefahr) und 3 (mittlere Gefahr). Im Landkreis Vorpommern-Greifswald könnte in den nächsten Tagen bereits die Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) ausgerufen werden. Mit einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr ist am Osterwochenende zu rechnen, da kaum Niederschläge sowie anhaltende warme Temperaturen zu erwarten sind. Im Land gab es in diesem Jahr bereits drei Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 1,5 Hektar.

„Da sich die Waldbrandgefahr zu den Feiertagen voraus­sichtlich weiter verschärfen wird, bitte ich die natur­liebenden Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Beachten Sie folgende Hinweise“, appelliert der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus:

Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden!
Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldpark­plätzen! Trockene Bodenvegetation an Waldrändern kann sich am Katalysator entzünden und einen Waldbrand verursachen. Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Die Waldbrandbereitschaftsdienste der Forstbehörden sind aktiviert. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist die Waldbrandüberwachungszentrale in Mirow. Von dort aus werden mehr als 277.000 Hektar, also über die Hälfte der Wälder des Landes in den besonders waldbrandgefährdeten Gebieten, durch 21 hochmoderne Kamerasysteme überwacht.

Gefahren durch Sandstürme

Schwerin – Neun Jahre nach dem verheerenden Verkehrsunfall auf der A 19 am 8.4.2011 warnt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erneut vor den Gefahren durch Winderosion und appelliert an die Landwirte, jetzt besonders witterungs- und standortangepasst zu wirtschaften. Ebenso seien die Autofahrer aufgefordert, sich vorausschauend im Straßenverkehr zu bewegen. „Jeder ist verantwortlich, aufmerksam entsprechende Warnungen im Verkehrsfunk zu verfolgen und sein Verhalten anzupassen“, so Backhaus.

Anfang April stellen sich oftmals Witterungsverhältnisse ein, die Sandstürme begünstigen. Die Vegetation ist noch wenig entwickelt. In den kommenden Tagen haben wir bei zunehmenden Temperaturen auch mit zunehmender Trockenheit zu rechnen. Kommen dann noch Frühjahres­stürme hinzu, ist die Gefahr des Auftretens von Wind­erosionsereignissen besonders hoch.

Für die Landwirte stellt der Deutsche Wetterdienst auf der nutzerbezogenen landwirtschaftsinternen Internetplattform „ISABEL“ stets aktualisierte Hinweise zur Winderosions­gefährdung zur Verfügung. Minister Backhaus empfiehlt den Landwirten, sich laufend auf dieser viel genutzten Plattform zu informieren, bevor Bestellmaßnahmen auf Ackerböden durchgeführt werden sollen. Die angedachten ackerbaulichen Maßnahmen sollten möglichst erst dann durchgeführt werden, wenn die Gefahr durch Winderosion geringer ist.

Bodenerosion durch Wind ist ein natürlicher Prozess, den man zwar durch eine ausreichende Bodenbedeckung oder durch das Aufrechterhalten rauer Bodenoberflächen vermindern, jedoch auf leichten sandigen Standorten nie ganz verhindern kann. Insbesondere in den vegetationslosen bzw. vegetationsarmen Zeiträumen ist es für die Landwirte wichtig, durch standortangepasste acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen eine ausreichende Vorsorge zu betreiben.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt, um diese aktive Vorsorge zu unterstützen. So gibt es Förderprogramme mit unmittelbarer oder mittelbarer Ausrichtung auf den Erosionsschutz. Dazu zählen Hilfen bei der Schaffung von Erosionsschutzstreifen, vielfältiger Fruchtfolgen, der Gestaltung des Landschaftsbildes sowie der Anwendung erosionsmindernder Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/).

Zur Vermeidung von Erosionsereignissen werden die Landwirtschaftsbetriebe im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums durch die Bodenschutzberatung des Landes fachlich unterstützt. Die Akzeptanz von Empfehlungen der Offizialberatung und die Bereitschaft zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung von Erosionen wächst stetig. Mit Einführung des bundesweit ersten landesweiten Erosionsereignis­katasters im Jahr 2011 wurden darüber hinaus die Grundlagen für eine erfolgversprechende Einzelberatung gelegt.

Das Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern gibt einen guten Überblick über besonders gefährdete Regionen. Die Meldung von Wind- und Wassererosionsereignissen kann von jedermann per Telefon (0381/2030770 und 0381/2030719) oder Internet (https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/boden/boden_onlineservice.htm) erfolgen.

Waldolympiade Spezial 2020

Schwerin – Die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern ruft die Schüler der 4. Klassen in MV dazu auf, ihre eigene Wald­olympiaden-Disziplin zu kreieren und die Ideen in Form von Zeichnungen, Fotos, Videos oder Texten in der Zeit vom 16. April bis 15. Mai einzureichen.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Waldolympiade in diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Bei dem spielerischen Gruppenwettbewerb absolvierten die Kinder bisher einen Parcours aus Geschicklichkeits­übungen, Erlebnis- und Wissensstationen. Zwar an der frischen Luft, aber im Klassenverband. Dies ist derzeit nicht möglich. Das Anliegen, Menschen in den Wald zu bringen, möchte die Landesforst MV jedoch auch unter diesen besonderen Rahmenbedingungen weiterhin verfolgen – daher gibt es dieses Jahr die „WALDOLYMPIADE SPEZIAL“.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die Waldolympiade in der Vergangenheit in jedem Jahr eröffnet. Er begrüßt die Idee zu dieser Spezial-Ausgabe: „Es ist mein Anliegen, Kinder so früh wie möglich für das Thema Wald und das Räderwerk der Natur heranzuführen und damit für den Klimaschutz, die Artenvielfalt und sauberes Wasser zu interessieren und zu begeistern. Wer lernt, wie wichtig der Wald für unser Leben ist, der ist auch bereit diesen wertvollen Lebensraum zu schützen. Dazu trägt die Waldolympiade bei – wenn auch in diesem Jahr in etwas anderer Form. Deswegen rufe ich die Kinder auf: Geht in den Wald, am besten mit euren Eltern und entwickelt eure eigene Ideen für einen spannenden Wettkampf.“

Zielgruppe sind Landeskinder der 4. Klassen. Aufgabe ist es, eine Waldolympiaden-Disziplin zu kreieren, die im nahegelegenen Wald allein oder mit der eigenen Familie erprobt werden soll. Zu den bewährten Disziplinen in der Vergangenheit gehören beispielsweise „Tiere des Waldes“, „Baumartenkenntnis“ und „Holzstapel umsetzen“. Die Kinder sollen diese Aktivitäten rund um den Wald als Basis für ihre ganz eigenen kreativen Ideen nehmen. Die so entstandene Aktion kann auf unterschiedliche Weise dokumentiert (Zeichnung, Foto, Video, Aufsatz u.v.m.) und zusammen mit einem ausgefüllten Formular an waldolympiade@lfoa-mv.de gesandt werden. Die ersten 99 Einsendungen, die in der Zeit vom 16. April bis 15. Mai 2020 eingehen, können einen Holzpokal mit dem Wildtier des Jahres gewinnen.

Um möglichst viele Schulklassen berücksichtigen zu können, werden je Klasse maximal drei Kinder bei der Preisvergabe ausgezeichnet. Die Gewinner werden Ende Mai 2020 per E-Mail benachrichtigt und im Juni 2020 (KW 23 bis 25) soll idealerweise die Übergabe der Holzpokale in den Schulen erfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Tanja Hartmann unter tanja.hartmann@lfoa-mv bzw. telefonisch unter 03994/ 235 109 gerne zur Verfügung.

Die Waldolympiade ist neben Waldführungen, Wald­erlebnistagen, Jugendwaldheimaufenthalten, der Mitarbeit von Kindern an Naturschutzprojekten, den Waldkinder­gärten und Waldpatenschaften ein Teil der Waldpädagogikkonzeption der Landesforstanstalt und wird maßgeblich von der Stiftung „Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützt.

Fangausfälle durch Kegelrobben

Schwerin – Den Küstenfischern des Landes können ab sofort aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fangausfällen gewährt werden.

„Die Rückkehr der Robben in den Küstengewässern ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung, die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die Höhe der Zahlungen könne 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiaufsichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischereierzeugerorganisationen zu führen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2020 einmalig bis zum 31.03.2021 schriftlich zu stellen an das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadensmeldungen vorgenommen hat.

Die Antragsunterlagen sind bei den Fischereierzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.

Neue Jagdzeitenverordnung in Kraft

Schwerin – Der Minister für Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die Verordnung zur Änderung der Jagdzeitenverordnung und weiterer Verordnungen im Jagdrecht am 31.03.2020 unterzeichnet. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 2. April 2020 (GVOBl. M-V S. 126) veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit Blick auf die anhaltende Kritik an der geplanten Änderung der Jagdzeitenverordnung wirbt der Minister für eine Versachlichung der Debatte: „Die Diskussion um die Reduktion der Wildbestände im Land und um Ethik und Moral der Jagd ist nicht neu. Sie bekommt aber in Zeiten des Klimawandels eine ganz andere Dimension. Deshalb war es wichtig und überaus erfreulich, dass wir uns mit Jägern, Forstleuten, Waldbesitzern und Umweltschützern am 22. November 2019 am Runden Tisch „Wald und Wild“ gemeinsam auf ein abgestimmtes Positionspapier einigen konnten, um dem Anstieg der Wildbestände im Land wirksam zu begegnen. Damit ist es uns gelungen, einen umfassenden Kompromiss der verschiedenen Interessengruppen zu erzielen“, erklärte der Minister. „Ich bedauere sehr, dass der Landesjagdverband seine Zustimmung anschließend widerrufen hat und es auch im Rahmen der intensiven Abstimmungen der vergangenen Monate nicht gelungen ist, ihn von der Notwendigkeit dieser Regelungen zu überzeugen. Die überaus positive Resonanz auf die im November 2019 getroffene Vereinbarung „Wald und Wild“ – auch aus Teilen der Jägerschaft – hat mich letztlich in meiner Entscheidung bestärkt.“

Minister Backhaus stellte nochmals klar, dass es ihm nicht um eine Entscheidung Wald oder Wild, sondern um eine Lösung für den Wald mit Wild gehe. „Wir wollen zu einem möglichst stabilen Gleichgewicht kommen. Unser Ziel ist es, in den Wäldern und auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen Schäden zu vermeiden. Das hohe Gut der ethischen und moralischen Jagdgrundsätze gilt dabei unverändert fort. Das heißt, es gilt weiterhin ohne jede Einschränkung der Grundsatz des Mutterschutzes sowie krank vor gesund, schwach vor stark“, betonte Backhaus und wies damit Äußerungen des Landesjagdverbandes zurück, dass durch die neuen Regelungen die weidgerechte Jagd und den Tierschutz in Gefahr seien.

„Ich sehe die Jägerschaft hier im Land auch weiterhin als einen unverzichtbaren kompetenten und zuverlässigen Partner bei der zwingend notwendigen Anpassung unserer Wälder an die sich ändernden Bedingungen in Zeiten des Klimawandels“, bekräftigte der Minister.

Er betonte, dass gerade die vielen ortsansässigen und regional verwurzelten Jägerinnen und Jäger ihrer Verantwortung gerecht werden und in ihren Revieren auf waldangepasste Wildbestände hinwirken. Leider seien aber in zahlreichen Regionen des Landes die Schalenwildbestände nach wie vor zu hoch. So beobachte das Johann Heinrich von Thünen-Institut seit vielen Jahren wissenschaftlich fundiert ein Ansteigen der Wildtierbestände und habe bereits zwölf Wildschwerpunktgebiete im Land identifiziert.

„Gerade in diesen Gebieten ist der Wildverbiss so stark, dass notwendige Verjüngungs- und Anpassungsprozesse der Wälder beeinträchtigt werden. Das muss sich dringend ändern und deshalb führt an den Änderungen der Jagdzeitenverordnung derzeit kein Weg vorbei“, erklärte der Minister seine Entscheidung.

Mit der erlassenen Verordnung werden nunmehr erste Teile der Vereinbarung „Wald und Wild“ im neuen Jagdjahr umgesetzt. Das Jagdjahr beginnt am 1. April.

Die Änderungen der Jagdzeitenverordnung zielen vor allem darauf ab, eine hohe Synchronisation der Jagdzeiten beim Schalenwild zu erreichen. Dadurch steige die Chance der wirksamen Reduzierung und gleichzeitig werde die Beunruhigung der Wildbestände reduziert, so der Minister. Zudem werden die wichtigsten Entscheidungen zukünftig dort getroffen, wo auch die Durchführung erfolgt – im Verhältnis zwischen Jagdrechtsinhaber (Grundeigentümer) und Jagdausübungsberechtigten. Dadurch werde die Basis dafür geschaffen, mit angepassten und entsprechend vielfältigen Jagdsystemen ohne Sonderregelung die angestrebte Vielfalt in den Agrar- und Waldbewirtschaftungssystemen zu erreichen.

„Durch die Veränderung der Jagdzeiten wird kein Jäger zum Abschuss von Wild gezwungen. Im Gegenteil – der Jagdausübungsberechtigte trifft in eigener Verantwortung die Entscheidung, ob er von veränderten Jagdzeiten Gebrauch macht und Wild erlegt oder eben nicht. Wir geben den Jagdausübungsberechtigten damit mehr Eigenverantwortung an die Hand. Es greift weniger Ordnungsrecht – das bedeutet mehr Freiheiten für jeden einzelnen Jäger“, betonte Backhaus mit Blick auf kritische Stimmen aus der Jägerschaft. Er verwies gleichzeitig darauf, dass mit dem bewusst gewählten weiten Rahmen den Grundeigentumsrechten der Jagdrechtsinhaber ebenso Rechnung getragen werde wie der Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerschaft.

„Die neuen Regelungen sind auch nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt“, erklärte der Minister. Die Jagdzeitenverordnung gelte zunächst für drei Jahre bis zum 31. März 2023. Vor der erneuten Novellierung werde in jedem Fall eine Evaluierung der jetzt getroffenen jagdgesetzlichen Änderungen vorgenommen, sicherte Backhaus zu.

Folgende Regelungen treten am 3. April 2020 in Kraft treten:

Jagdzeit Rehwild (Rehbock und Schmalreh jeweils vom 16. April bis 31. Januar),
Rot-, Dam- und Muffelwild Altersklasse 1 (Schmaltiere und -spießer bzw. Muffeljährling und Schmalschaf – also insgesamt die einjährigen Stücke) jeweils vom 16. April bis 31. Januar,
Damwild Altersklasse 0 (Kälber) vom 1. August bis 31. Januar,
der Nandu wird in das Jagdrecht aufgenommen und bekommt eine Jagdzeit für Küken und Jährlinge ganzjährig sowie für Hähne und Hennen ab dem Alter von 2 Jahren vom 1. November bis 31. März,
ganzjährige Schonzeit der Saatgans (das dient dem Schutz der seltenen Waldsaatgans, die leicht mit der Saatgans zu verwechseln ist),
Verwendung Nachtzieltechnik/künstliche Lichtquellen zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung des Virus-Eintrags der Afrikanischen Schweinpest,
Aufhebung des Drückjagdverbotes.

Neue Düngeverordnung

Schwerin – In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugestimmt und somit eine Verschärfung düngerechtlicher Regelungen beschlossen. „Es war wichtig, dass wir das Gezerre um die Düngeverordnung zum Abschluss bringen konnten und nun endlich Planungssicherheit geschaffen haben. Ich weiß, dass wir dafür in weiten Teilen der Landwirtschaft keinen Beifall ernten werden, aber aus meiner Sicht war die Zustimmung des Bundesrates alternativlos“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.

Mit der neugefassten Verordnung reagierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte am 21.06.2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt habe und die Nitratwerte im Grundwasser zu hoch seien. Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommissionen führten schließlich zu einem Kompromiss, der zwar ein Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundene Strafzahlungen in Höhe von mehr als 870.000 Euro je Tag abwendeten, allerdings für die Länder keinen eigenen politischen Gestaltungsspielraum mehr ließ.

„Die jetzige Verordnung ist die Quittung einer konservativen Blockadepolitik, insbesondere auf Bundesebene. Es wurde über Jahre versäumt, wirksame Instrumente zum Grundwasserschutz zu etablieren und besonders den Eintrag durch die Landwirtschaft deutlich zu reduzieren“, resümierte der Minister. An der Verordnung selbst kritisierte der Minister insbesondere die Verfahrensweise: „Es ist schon äußerst bedenklich, eine Verordnung mit solch schwerwiegenden Auswirkungen für die Landwirtschaft ohne Länderbeteiligung und ohne Kabinettsbeschluss zu erlassen und die Länder am Ende ohne jeden Änderungsspielraum zu zwingen, darüber zu entscheiden. Das ist nicht mein Verständnis von Demokratie“, so Backhaus.

Nun komme es darauf an, die detaillierte Umsetzung der Düngeverordnung in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu regeln. Darin müsse ein bundesweit einheitliches Messstellennetz definiert werden, Festlegungen zu den jeweiligen Messdaten und zur Ausweisung der betroffenen Gebiete getroffen sowie ein Verfahren zur Binnendifferenzierung innerhalb von roten Gebieten gefunden werden. Der Minister drängte bereits auf einem Sonder-Treffen der Agrar- und Umweltminister am 12. März darauf, dass der Bund ein Eckpunktepapier vorlegt, um gegenüber den Ländern klar zu signalisieren, auf deren Forderungen einzugehen.

„Es ist zweifellos wichtig, dass wir unsere düngerechtlichen Vorschriften dahingehend anpassen, dass die Nitrat- und Phosphatbelastungen der Gewässer deutlich reduziert werden. Wir brauchen wirksame Maßnahmen, um unsere Klima- und Umweltziele zu erreichen: sauberes Wasser, intakte Böden, Klimaschutz“, so der Minister. Hierfür müsse der Bund den Ländern über die GAK zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

Versuch es doch mal mit Umweltbildung

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Back­haus ruft alle Kinder und Jugendlichen herzlich dazu auf, sich verstärkt mit Umweltthemen zu beschäftigen. Sein Ministerium hat dazu in Zusammenarbeit mit nach­geordneten Behörden und vielen Partnern der Umweltbildung eine Vielzahl von digitalen Informations- und Arbeits­materialien zusammen­gestellt, mit denen sich Kinder selbständig am PC oder von den Eltern ausgedruckt beschäftigen können. „Das ersetzt zwar nicht das Erlebnis vor Ort, kann aber Lust machen, die ein oder andere Ein­richtung der Umweltbildung zu besuchen – sobald das wieder möglich ist“, sagt Backhaus.

Die Materialien sind über unten genannte Kurz-URL www.lm.regierung-mv.de/kinderbeschaeftigung aber auch auf der Sonderseite Fragen zu Corona? zu erreichen. Sie sind außerdem auf der Themenseite zur Umweltbildung zu finden. Dort wird das Angebot auch langfristig abrufbar bleiben. Das Material soll die Lehr- und Lernpakete ergänzen, mit denen die Schüler von ihren Lehrern versorgt wurden. Die Liste wird ständig erweitert.