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Kategorie: Natur und Umwelt

Nothafen Darßer Ort

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende wieder ausgebaggert. Dies ist aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Wir haben zugesichert, dass bis zur Fertigstellung des neuen Hafens der bisherige Nothafen offen bleibt. Das ist notwendig, um die Nutzung des Nothafens für den Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sowie für in Seenot geratenen Schiffe sicherzustellen. Mit der Inbetriebnahme des neuen Hafens entfallen die aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen am Darßer Ort“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für die Unterhaltungsmaßnahme durch die Deutsch-Dänische Wasserbau GmbH sind ca. drei Wochen eingeplant. Die Arbeiten erfordern keine Sperrung der Zufahrt.

Im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund wird der Sand, den die Strömung regelmäßig in die Zufahrt schwemmt, aufgenommen und zunächst in einem temporären Unterwasser-Sanddepot im Nothafen zwischengelagert. Er soll nach Fertigstellung des Inselhafens Prerow und nach Schließung des Nothafens für die Renaturierung des Hafenbeckens genutzt werden.

Wieviel Sand tatsächlich ausgebaggert wird sowie die daraus resultierenden Kosten wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme ergeben.

Umgang mit Kolkraben

Schwerin – In der Landtagsdebatte am 11. März stand mit dem Antrag der AfD-Fraktion zum Kolkraben auf LT-Drucksache 7/4735 erneut der Umgang mit „Problemarten“ auf der Tagesordnung. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus bezog dazu im Rahmen seiner Landtagsrede klare Position: „Für mich hat das Thema Problemarten hohe Priorität und zwar schon seit Langem.“ Dazu zähle neben Wolf, Biber und Kormoran auch der Kolkrabe. Er verwies erneut darauf, dass es im Umgang mit diesen streng geschützten Arten keine einfache und schnelle Lösung gebe, das gelte auch für den Kolkraben.

„Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Auch zu DDR-Zeiten wurden sie stark bejagt und waren dementsprechend selten“, erklärte Backhaus den geltenden Schutzstatus der Art. Er könne nur immer wieder darauf verweisen, welchen hohen Stellenwert Artenschutz hat. Das Ganze habe selbstverständlich seine Grenzen. Mit Blick auf die mittlerweile erfreuliche Entwicklung der Population sei der strenge Schutzstatus – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – nicht mehr angemessen, bekräftigte der Minister: „Aber darüber hat die EU zu befinden und nicht wir.“

Eine Änderung des Schutzstatus sei zudem auch nicht das ersehnte Allheilmittel für die mit dem Kolkraben verbundenen Probleme. Das hätten die Erfahrungen mit den jagdbaren Rabenvogelarten bereits gezeigt. „Ich darf daran erinnern, dass wir gegen den erheblichen Protest der Naturschutzverbände Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster in das Jagdrecht aufgenommen und entsprechende Jagd- und Schonzeiten festgesetzt haben“, so Backhaus. Um eine wirksame Bestandsregulierung zu betreiben, müssten in erheblichem Umfang Rabenvögel aus der Population entnommen werden. Das gestalte sich in der Praxis schwierig – nicht nur aus personellen Gründen, sondern auch weil es für solch drastische Regulierungsmaßnahmen verständlicherweise an der gesellschaftlichen Akzeptanz fehle. Zudem werden entsprechende Populationsverluste in der Regel relativ schnell wieder ausgeglichen.

„Uns sind aber auch jetzt schon keinesfalls die Hände gebunden“, sagte Backhaus. Zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind Abschussanordnungen zum Abschuss von Kolkraben möglich. Um dieses Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wurde bereits 2013 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Erlass solcher Anordnungen klar regelt. „Die Erteilung von Abschussanordnungen ist damit relativ schnell möglich“, betonte der Minister. Von diesem Instrument werde auch Gebrauch gemacht. So wurden im Jagdjahr 2018/2019 auf Basis von Ausnahmegenehmigungen 38 Kolkraben erlegt. Eine Bestandsregulierung könne damit nicht erreicht werden. Ziel sei es vielmehr, die Tiere zu vergrämen und sie von Tierhaltungen und Teichwirtschaften fernzuhalten.

„Ich will mich in dieser Debatte nicht auf eine Seite schlagen. Aber ich nehme die Sorgen der Tierhalter im Land sehr ernst. Auch wenn von Seiten des Naturschutzes vehement bestritten wird, dass Kolkraben in Größenordnungen Jungtiere töten – für mich ist jedes gesunde Jungnutztier, das auf der Weide durch die Einwirkung von wildlebenden Tieren stirbt, ein Tier zu viel“, stellte Backhaus klar. Er werde das Thema weiter intensiv begleiten und setze dabei auch in Sachen Kolkraben vor allem auf die Beratung der Tierhalter und natürlich auf Prävention.

Der Kolkrabe ist als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl nach europäischem Recht (EU-Vogelschutzrichtlinie) als auch nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) unter Schutz gestellt. Er unterliegt nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes in Deutschland dem Jagdrecht, hat aber eine ganzjährige Schonzeit – eben aufgrund seines EU-Schutzstatus. Denn im Gegensatz zu anderen Rabenvögeln (Nebelkrähe, Rabenkrähe, Elster) ist er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet.

Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Heutzutage haben sich die Bestände deutlich erholt. Bundesweit geht man gemäß einer Bestandsschätzung im Zeitraum 2005-2009 von etwa 15.000 – 22.000 Revierpaaren aus. In Mecklenburg-Vorpommern ergab die letzte landesweite Bestandsschätzung im Zeitraum 2005 – 2009, dass hier mittlerweile zwischen 2.700 – 4.100 Brutpaare leben.

Für die Zukunft: NATURSCHÄTZE BEWAHREN!

Festabend 30 Jahre Nationale Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommern

Berlin – 30 Jahre Deutsche Einheit heißt auch 30 Jahre Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Drei Nationalparks, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparks sind zu einem Aushängeschild für die Natur des Landes geworden. Ob Rotbuchenwälder, Ostseeküste oder Klarwasserseen – die Nationalen Naturlandschaften stehen für den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie für Natur-, Moor- und Klimaschutz und nicht zuletzt für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Gäste.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das ökologische Rückgrat der Bundesrepublik“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums, das mit einem Festakt am 10. März in der Landesvertretung in Berlin begangen wurde. Von Beginn an habe sich das Land Mecklenburg-Vorpommern zu seinen Großschutzgebieten bekannt. Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land aus dem Nationalparkprogramm der DDR fünf von insgesamt 14 großflächigen Naturlandschaften, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie die Anerkennung der „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahr 2011 oder auch die Ausweisung der Ivenacker Eichen als das erste Nationale Naturmonument in Deutschland im Jahr 2016.

Mittlerweile nehmen die Nationalen Naturlandschaften in MV mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein. Zusammen mit den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie den europäischen NATURA 2000-Schutzgebieten kommt unser Land insgesamt auf mehr als 1,4 Mio. Hektar, das sind 45,8 Prozent der Landesfläche (inklusive Hoheitsgewässer).

„Man kann die Bedeutung des Naturschutzes für die Zukunft der Menschheit gar nicht oft genug herausstellen“, betonte Backhaus und verwies auf die enormen Herausforderungen in Zeiten des Klimawandels und einer rasant wachsenden Weltbevölkerung. Er forderte deshalb erneut zum Umdenken auf. Außerdem müsse die Finanzierung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe langfristig gesichert sein. „Ich werde mich auch weiterhin für eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz stark machen“, bekräftigte der Minister und warb beim Bund für Unterstützung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze würdigte das Engagement für den dauerhaften Schutz bedeutender Naturlandschaften: „Die Entscheidung des damaligen DDR-Ministerrates vom 12. September 1990, insgesamt 14 Großschutzgebiete als Naturlandschaften zu sichern, war eine echte Sternstunde für den Naturschutz. 30 Jahre danach dem historischen Beschluss ist unübersehbar, wie sehr der Naturschutz in Deutschland von dem enormen Schwung profitiert hat, den das Nationalparkprogramm ausgelöst hat – in Ost und West. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter, rund ein Drittel der Landesfläche wird durch streng geschützte Gebiete abgedeckt. Davon profitieren Menschen in der Stadt und auf dem Land gleichermaßen, durch einen naturverträglichen Tourismus und eine nachhaltige Regionalentwicklung. Umweltschutz verbindet – und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist die Verpflichtung, aus der heraus wir uns weiter um den Schutz unseres Naturerbes und um unsere Schutzgebiete kümmern müssen – nicht nur bei uns, sondern auch weltweit.“

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Dr. Antje Draheim eröffnete die Fotoausstellung „Naturschätze bewahren“. „Sechs Fotografen zeigen einzigartige Bilder aus uns verborgenen Orten. Sie lehren uns, dass wir unsere Natur wertschätzen, schützen und weiter ausbauen müssen für die kommenden Generationen.“

In Kooperation mit dem Umweltfotofestival Horizonte Zingst haben sich sechs Fotografen in die entlegensten Winkel der Schutzzonen aufgemacht. Die Ausstellung mit Bildern von Timm Allrich, Martin Harms, Monika Lawrenz, Mario Müller, Jürgen Reich und Klaus-Herbert Schröter zeigt zugängliche Teile der Nationalparks, aber auch nichtoffene Bereiche in den Kernzonen. Die Ausstellung wird vom 11. bis 19. März 2020 in der Landesvertretung präsentiert.

Anlässlich des Jubiläums hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) eine repräsentative Broschüre über die Naturschutzerfolge in den Nationalen Naturlandschaften des Landes erarbeitet. Diese erhielten die Teil­nehmer der Festveranstaltung als erste Leser. Die Agentur, die das Layout der 72-seitigen Broschüre gestaltete, hat dafür den Deutschen Agenturpreis 2019 erhalten.

VR-Landwirtschaftstag

Backhaus fordert Branche erneut zum Dialog auf

Linstow – Über aktuell drängende Themen der Landwirtschaft diskutierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, heute auf dem VR-Landwirtschaftstag in Linstow. Dazu zählten unter anderem strittige Themen wie das Agrarpaket der Bundesregierung, die Novellierung der Düngeverordnung, die Nutztierhaltung oder auch die zukünftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020.

„Wir erleben zunehmend ein gesellschaftliches Auseinanderdriften und eine übergreifende Unzufriedenheit quer durch alle Gesellschaftsschichten. Auch in der Landwirtschaft ist die Stimmung gedrückt“, sagte Backhaus. Er habe Verständnis für die anhaltenden Proteste der Landwirte. Schließlich sei die wirtschaftliche Situation vieler Betriebe nach wie vor angespannt. Auch könne man die Branche nicht pauschal für alle Umwelt- und Klimaprobleme verantwortlich machen. „Ich vermisse jedoch von Seiten der Landwirtschaft konkrete Vorschläge, wie man die Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes ernsthaft angehen will“, stellte der Minister klar und forderte erneut zum konstruktiven Dialog zwischen Politik und Wirtschaftsbeteiligten (Erzeuger, Handel, Verbraucher) auf. „Wir müssen gemeinsam Wege in Richtung zukunftsfähige nachhaltige Landwirtschaft finden“, betonte Backhaus.

Mit Blick auf die Diskussionen um die Düngeverordnung verwies der Minister erneut darauf, dass Deutschland mit dem Rücken zur Wand stehe und es keinerlei Spielraum für die Forderungen der Landwirte nach Beibehaltung der bisherigen Düngeregelungen gebe. Auch das Agrarpaket sei für die Branche zwar schmerzlich, aber aus seiner Sicht alternativlos. Mit der Erhöhung der Umschichtung auf 6 Prozent stehen Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich 5,0 Mio. Euro für Umweltmaßnahmen in der 2. Säule zur Verfügung. „Das ist Geld, das wir dringend für den Ökolandbau und unsere Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen brauchen“, betonte Backhaus.

Auch die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels habe das Land MV seit Langem gefordert. „Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Aus meiner Sicht müssen wir zu einem verpflichtenden System auf europäischer Ebene kommen. Und warum nicht zuerst in Deutschland?! Wir könnten damit Vorreiter in Sachen Tierwohl sein“, bekräftigte der Minister. Er unterstütze auch das Aktionsprogramm Insektenschutz. Das Land MV habe bereits 2018 die Initiative „Mehr Respekt vor dem Insekt“ ins Leben gerufen. Bezüglich der vorgesehenen Reduktion von Pflanzenschutzmitteln rate er von Panikmache ab. „Phytosanitäre Maßnahmen wird es auch in Zukunft geben. Wir werden aber auch hier Umdenken müssen“, sagte Backhaus und sicherte zu, die Umsetzung des Agrarpakets mit fachlichem und rechtlichem Augenmaß zu begleiten.

Gleichzeitig verwies er nochmals darauf, dass Landwirtschaft künftig nicht nur die Nahrungssicherheit einer rasant wachsenden Weltbevölkerung und das Einkommen der Landwirte absichern muss, sondern ebenso Mitverantwortung für den Schutz der natürlichen Ressourcen trägt. „Das klingt nach der Quadratur des Kreises, ist aber lösbar – wenn wir die zukünftige Agrarpolitik deutlich stärker auf Umweltleistungen und vor allem deren angemessene Honorierung ausrichten“, betonte Backhaus. Außerdem müsse man zwingend zu einer höheren Wertschätzung von Lebensmitteln und zu angemessenen Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse kommen.

Kreislaufanlage für Saiblinge gebaut

Sanitz – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat der Nerger GbR, Sanitz einen Zuwendungsbescheid für den Bau einer Aquakulturanlage für Saiblinge überreicht. Der Bauunternehmer Jörg Nerger baut derzeit in eine ehemalige Fahrzeughalle sieben Rundtanks ein, mit der er jährlich etwa acht Tonnen Saiblinge bzw. Saiblinghybride produzieren will.

„Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Aquakultur in unserem Land zu unterstützen. Jetzt entsteht die erste geschlossene Kreislaufanlage für Saiblinge in MV. Der Saibling gehört zu den besten Speisefischen und wird in der Gastronomie sehr geschätzt“, betonte der Minister. Die Nerger GbR habe sich damit für eine Fischart entschieden, die im Vergleich zur Regenbogenforelle eine größere Nachfrage und somit einen höheren Marktpreis erzielt. Die Vermarktung soll zunächst in der Region direkt an die Gastronomie in den naheliegenden Tourismusorten und in Rostock erfolgen.

Als Quereinsteiger in die Aquakultur wird das Unternehmen vom Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFA) unterstützt. Die LFA hat in Versuchen nachgewiesen, dass Saiblinge erfolgreich in Kreislaufanlagen produziert werden können.

Das Unternehmen investiert rund 390.000 Euro und wird aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und mit Landesmitteln mit insgesamt rund 160.000 Euro gefördert. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der EU-Verordnung 508/2014 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität der Aquakultur­betriebe“ nach der Fischförderrichtlinie MV.

In der deutschen Aquakultur sind traditionell die Karpfen- und die Forellenproduktion die wichtigsten Produktionszweige. Der Forellenmarkt in Europa ist dadurch gekennzeichnet, dass in Deutschland mit insgesamt jährlich ca. 20.000 Tonnen Produktion nur etwa die Hälfte des Forellenmarktes abgedeckt wird, während insbesondere Dänemark und die Türkei auf eine Produktion für den Export setzen.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern übersteigt die Menge der jährlich importierten Forellen die Eigenproduktion im Land um ein Vielfaches. Seit Anfang dieses Jahrtausends begleitet und fördert die Landesregierung daher die Ausweitung der Aquakultur intensiv. Insbesondere soll die Produktion von Salmoniden wie Regenbogenforellen und Saiblingen gesteigert werden und dies vorzugsweise in ressourcenschonenden Kaltwasser-Kreislaufanlagen. Es wurden u.a. Forschungseinrichtungen, vorzugsweise mit Sitz im Land M-V, mit dem Ziel unterstützt, in der angewandten Forschung Probleme der kommerziellen Umsetzung von Aquakulturvorhaben zu lösen.

Polder Bresewitz renaturiert

Pruchten – Auf der Halbinsel Bresewitz in der Gemeinde Pruchten wurde heute feierlich der Polder Bresewitz geöffnet und damit eine Verbindung zum Bodden geschaffen. Der ca. 91 Hektar große Polder war von einem Deich entlang der Boddenküste abgeriegelt und wurde künstlich entwässert. Durch die vom WWF und OSTSEESTIFTUNG umgesetzte Renaturierung wurden die Flächen wieder dem Überflutungsregime des Boddens zugeführt. Das entstehende Salzgrasland soll beweidet werden.

Die Renaturierung von Küstenüberflutungsgebieten ist von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung. Der Erhalt und die Wiedervernässung von Mooren und Poldern habe durch die Bindung von Treibhausgasen eine besondere Bedeutung für den Klimaschutz, so Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. „Aber auch der Erhalt einer Vielzahl von bedrohten Tieren und Pflanzen ist in Anbetracht der aktuellen Diskussion um den Verlust der Artenvielfalt mehr als wichtig“, unterstrich der Staatssekretär.

„Hervorzuheben ist nicht nur, dass der gesetzte Zeitrahmen eingehalten wurde, sondern auch das Zusammenwirken mit den Akteuren vor Ort. Die dort wirtschaftenden Landwirte und Kommunen waren in den Prozess eingebunden, so war eine einvernehmliche Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen überhaupt erst möglich“, betonte der Staatssekretär, der sich vor Ort über das Vorhaben informierte.

Die Ausdeichung und Renaturierung des Polders Bresewitz ist ein wesentlicher Meilenstein des 6-jährigen Projektes „Schatz an der Küste – Nachhaltige Entwicklung zum Schutz der Biologischen Vielfalt in der Region Vorpommersche Boddenlandschaft und Rostocker Heide“ (Hotspot 29) des WWF und der OSTSEESTIFTUNG. Übergeordnetes Projektziel ist es, auf rund 200 ha Salzgrünland zu entwickeln. Insgesamt werden dafür 6,6 Mio. Euro veranschlagt, wovon der Bund 75 Prozent über das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ finanziert. Seitens des Landes werden 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Grünes Band in Deutschland

Schwerin – Im Ergebnis des mit dem Bundes- und dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geführten Gesprächs bekräftigte Umweltminister Dr. Till Backhaus erneut seine Forderung nach einer deutschlandweiten Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument.

„Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze eine nationale Stätte des Naturschutzes und der Erinnerungskultur an die deutsche Teilung und die friedliche Wiedervereinigung zu schaffen“, betonte der Minister. „Auch Mecklenburg-Vorpommern ist sich seiner Verantwortung für die Umsetzung dieses Vorhabens bewusst. Immerhin entfallen von dem rund 1.400 km langen Grünen Band 173 km auf das Territorium unseres Landes“, so der Minister. Dies zu verwirklichen, werde jedoch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel erfordern, die nicht allein von den beteiligten Ländern getragen werden können.

Auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hatte sich die Umweltministerkonferenz bereits im November 2019 dafür ausgesprochen, das Grüne Band in allen Ländern beiderseits der ehemaligen innerdeutschen Grenze jeweils als Nationales Naturmonument auszu­weisen.

Gleichzeitig wurde der Bund von der UMK gebeten, die Länder bei der geplanten Ausweisung als Nationale Naturmonumente konzeptionell und finanziell zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang dankte der Minister der Bundesregierung nochmals für die bisherigen Aktivitäten zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinnerungsort und Teil eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems. Dazu zähle vor allem die kosten­lose Übertragung von Bundesflächen im Grünen Band als Teil des Nationalen Naturerbes an die Länder bzw. deren Naturschutzstiftungen und die Finanzierung von Projekten und Initiativen zur Entwicklung des Grünen Bandes.

„Damit allein ist es aber nicht getan“, sagte Backhaus und verwies auf die massiven – auch laufenden – Kosten der Umsetzung dieses Vorhabens. Der Minister erneuerte daher seine dringliche Bitte an den Bund, die Länder mit dieser historischen Aufgabe nicht allein zu lassen.

Schulprogramm „denkmal aktiv“

BUND unterstützt

Berlin – Von heute an bis zum 5. Mai 2020 können sich weiterführende Schulen aller Schulformen für die Teilnahme am Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ im Schuljahr 2020/21 bewerben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt das „denkmal aktiv“-Programm mit dem die DSD seit 2002 für eine schulische Auseinandersetzung mit dem Baudenkmal wirbt.

Die Idee von „denkmal aktiv“ ist einfach und konkret: Schüler sollen Denkmale erleben, das kulturelle Erbe als Teil der eigenen Geschichte kennen und verstehen lernen und sich ihrer Verantwortung für den Erhalt der Baukultur bewusst werden. Die DSD möchte so die Lernpotenziale des regionalen Kulturerbes für den Schulunterricht erschließen helfen und junge Menschen zu einer nachhaltigen Beschäftigung mit Denkmalen anhalten. Das Programm soll Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit Unterstützung von Fachleuten und über die Grenzen von Schulfächern hinweg mit aktuellen und historischen Themen auseinanderzusetzen.

Der BUND als ein Programmpartner ruft dazu auf, sich in „denkmal aktiv“-Projekten den Bau- und Gründenkmalen in ihrem Umweltbezug zu widmen. „Klimaschutz, Umweltschutz sowie der Erhalt der Vielfalt von Arten und Lebensräumen können nur dann erfolgreich sein, wenn wir sie im gesellschaftlichen Kontext sehen und verstehen, wie unsere Lebensweise, unsere Kultur und unser Konsum auf unsere Umwelt wirken“, so Andreas Faensen-Thiebes, Mitglied im BUND-Bundesvorstand. „Davon legen Denkmale ein Zeugnis ab. Wir möchten diesen Zusammenhang deutlich machen und die Beschäftigung mit unserem kulturellen Erbe stärken. Daher unterstützen wird das Schulprogramm ‚denkmal aktiv‘ auch wieder in diesem Schuljahr.“

Die teilnehmenden Schulen werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz fachlich und organisatorisch begleitet und finanziell mit 1.900 Euro unterstützt.