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Kategorie: Natur und Umwelt

Vogelgrippe in Brandenburg

Schwerin – In Brandenburg ist bei einer verendeten Wildgans der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels.

Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus (unter anderem in Polen). Der Fund in Spree-Neiße ist aktuell der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat das positive Laborergebnis heute unverzüglich per Einzelfall-Meldung dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den anderen Ländern mitgeteilt. Für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen in Hausgeflügelhaltungen bestehe unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes aktuell kein Grund.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt die Ereignisse zum Anlass, um Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht aufzurufen: „Die aktuellen Fälle in Polen und Brandenburg zeigen, dass Geflügelpest­erreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss. Um ein Einschleppen des Erregers in Haus­geflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“

Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt. Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Wer bietet mehr?

800 Festmeter Laubwertholz sind im Angebot

Malchin – Insgesamt 800 Festmeter Laubwertholz kommen am 23. Januar 2020 in Malchin unter den Hammer. Das Angebot des 29. Wertholztermins des Landes Mecklenburg-Vorpommern umfasst 11 verschiedene Baumarten. Den Hauptanteil des Holzes stellt mit 623 Festmeter erneut die Baumart Eiche, aber auch Esche, Buche und Ahorn sind mit teils nennenswerten Mengen vertreten. Hauptanbieter ist die Landesforstanstalt. 295 Festmeter stammen aus 15 Kommunal- und Privatforsten des Landes. Unter ihnen befinden sich die Forstwirtschaftliche Vereinigung, die Universität Greifswald sowie die Städte Rostock, Teterow und Greifswald.

„Beim letztjährigen Wertholztermin konnten die beteiligten Waldbesitzer unseres Landes einen Erlös von nahezu 500.000 Euro erzielen“, so Minister Dr. Till Backhaus. „Die Spitzenpreise vieler Baumarten konnten sich bundesweit sehen lassen.

Aufgrund der guten Qualitäten werden die angebotenen Hölzer überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden. Sie lagern derzeit auf dem Wertholzplatz Nossentiner Heide und konnten seit dem 02. Januar 2020 besichtigt werden. Der Submissionskatalog wurde an Kaufinteressenten aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland gesandt und steht zudem auf der Homepage der Landesforst­anstalt unter www.wald-mv.de als Download zur Verfügung (direkter Link zum Katalog)

In diesem Jahr findet der Termin erstmals als Submission (Verkauf nach schriftlichem Meistgebot) statt. Mit dieser Verkaufsform reagiert der Veranstalter auf entsprechende Kundenwünsche, die sich aus einem geringeren Organisationaufwand gegenüber der bisher üblichen Versteigerung ergeben. Die Öffnung der Gebote erfolgt am 23.01.2020 ab 09.30 Uhr in der Zentrale der Landesforstanstalt.

MV-Halle auf der IGW eröffnet

Berlin – Für eine bunte Mischung aus regionalen Produkten steht das Angebot der Mecklenburg-Vorpommern-Halle auf der 85. Internationalen Grüne Woche (IGW) in Berlin. Kein anderes Bundesland hat so viele Klein- und Kleinstunternehmen an Bord geholt wie wir, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute Vormittag bei der offiziellen Halleneröffnung. Insgesamt 62 Unternehmen und Verbände präsentieren die kulinarischen und touristischen Besonderheiten aus allen Landesteilen bis zum 26. Januar auf 1.800 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

„Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich verhältnismäßig Einwohner hat, so mangelt es nicht an Menschen, die unser Land mit Unternehmergeist, kreativen Ideen und Leidenschaft voranbringen. Davon können sich die über 400.000 Messebesucher aus aller Welt in den kommenden zehn Tagen in Halle 5.2b selbst ein Bild machen“, so der Minister.

Backhaus würdigte die Land- und Ernährungswirtschaft als eine der wichtigsten Branchen in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Landesregierung sei es daher selbstverständlich, die eher kleinstrukturierten Firmen insbesondere bei der Vermarktung ihrer Produkte gezielt zu unterstützen. Die Unterstützung der IGW-Teilnahme sei dabei ein wichtiger Bestandteil der Strategie des Landes. „Auf der IGW können die Unternehmen nicht nur testen, wie ihre Produkte beim Publikum ankommen, sondern auch mit ihrem Image spielen. Ein interessantes und positives Image ist für den Unternehmenserfolg inzwischen ebenso wichtig wie das reine Leistungsangebot“, erklärte Backhaus.

Erstmals auf der IGW mit dabei sind in diesem Jahr die Unternehmen Elephant Gin aus Wittenburg, die Schokoladenmanufaktur Biedenweg aus Wolgast, die Gourmet Manufaktur Klepelshagen (Uckermark), die Rösterei Rostock, das Schloss Gut Ulrichshusen, die Region Mecklenburger ParkLand (Mecklenburgischen Schweiz), die Käsemanufaktur Müritz aus Bollewick und die Eiswerkstatt Rostock.

Backhaus sprach allen Austellern sowie den Helfern hinter den Kulissen für ihr Engagement seinen ausdrücklichen Dank aus. Im Anschluss an die Eröffnung startete der Minister seinen traditionellen Rundgang durch die Länderhalle, um jeden Aussteller persönlich zu begrüßen.

Am Nachmittag trifft sich Minister Backhaus mit Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. „In dem Gespräch möchte ich noch einmal deutlich auf die angespannte Lage in der Landwirtschaft hinweisen und mit Blick auf das Agrarpaket für Regelungen werben, die die Unternehmen auch wirtschaftlich mitgehen können“, so der Minister.

Warnung vor Kürzung des EU-Agrarbudgets

Berlin – Um die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik nach 2020 an den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen auszurichten, braucht es rechtliche, finanzielle und planerische Sicherheit auf allen Seiten. Darin waren sich die AgrarministerInnen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen heute bei einem Treffen in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern in Berlin einig. Es war das fünfte turnusmäßige Treffen der Minister zur Vorbereitung der neuen Förderperiode und nach den jüngsten Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen das erste in neuer Zusammensetzung. Mit dabei waren auch die Präsidenten der Landesbauernverbände der ostdeutschen Bundesländer.

„Es ist wichtig, dass die EU nun endlich den Mehrjährigen Finanzrahmen, also den eigenen Haushaltplan, festlegt und dabei im Hinterkopf behält, worauf es in Europa und der Welt ankommt. Dazu zählen für mich ganz klar Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz, den Ressourcenschutz, den Tierschutz und das Tierwohl sowie in die Entwicklung der ländlichen Räume; konkret heißt das Investitionen in Kitas, Schulen, medizinische Versorgungseinrichtungen, Dörfer und Infrastruktur“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und Gastgeber Dr. Till Backhaus.

Vom Bund erwarten die MinisterInnen und Bauernpräsidenten einen entsprechenden finanziellen Ausgleich, sollte die EU zur Bewältigung der genannten Herausforderungen nicht ausreichend Geld über die einzelnen EU-Fonds zur Verfügung stellen. Mit Blick auf den von der EU angekündigten eine Billion Euro schweren „Green Deal“ und das dicke Plus im Bundeshauhalt müsse sichergestellt werden, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Räume im Falle von Finanzhilfen ausreichend berücksichtigt werden. Dafür müsse sich Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr dieses Jahres stark machen. Das Geld müsse den Unternehmen und Kommunen zu Gute kommen, die sich für Umwelt und Gesellschaft engagieren. „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen!“ – so das Credo der ostdeutschen Bundesländer. Eine Absenkung der finanziellen Ressourcen würde alle Ziele, die man sich im Bereich Umwelt- Klima- und Ressourcenschutz gesetzt habe, konterkarieren.

Darüber hinaus bekannten sich die Ost-AgrarministerInnen und Bauernpräsidenten bei ihrem Treffen in Berlin dazu, die seit Jahren gepflegte konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen. Aufgrund der ähnlichen Agrarstrukturen gebe es gemeinsame Interessen.

„Wir wollen keinen Konflikt zwischen kleinen und großen Betrieben konstruieren. Uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Entscheidend ist die Leistung die der Landwirtschaftsbetrieb für die Umwelt und die Gesellschaft erbringt“, betonte Minister Backhaus im Hinblick auf die Diskussion zu Kappung und Degression der Direktzahlungen und die besonderen Zahlungen für kleine Betriebe.

Im Hinblick auf den drohenden Ausbruch der ASP in Deutschland forderten die Minister und Bauernpräsidenten den Bund erneut auf, sich intensiv mit Fragen des Ertragsschadenausgleich für Landwirtschaftsbetriebe zu beschäftigen, die aufgrund von Restriktionen in den Risikogebieten Einbußen hinnehmen müssen. Hier wäre ein einheitliches Vorgehen wichtig. Aufgrund der geringen Dichte von Schlachthöfen in den ostdeutschen Ländern appellierten die Minister an Bundesagrarministerin Julia Klöckner in den Gesprächen mit der Fleischwirtschaft darauf hinzuwirken, sich solidarisch mit dem Osten zu zeigen. Es dürfe nicht sein, dass gesunde Schweine nicht abgenommen und vermarktet werden können.

Waldbesitzerempfang

Schwerin – „Der Klimaschützer Wald steht selbst im Kreuzfeuer des Klimawandels. Borkenkäfer, Trockenheit, Stürme machen den Forstbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und deutschlandweit schwer zu schaffen. Mit waldbaulichen Anpassungsstrategien allein werden wir dieser Entwicklung nicht effektiv begegnen können. Wir benötigen schnell und konsequent weitreichende umweltpolitische Maßnahmen um die Veränderungen des Klimas auf ein für den Wald verträgliches Maß einzuschränken. Das Ziel muss sein, dass unsere Wälder ihre Funktionen auch künftig in ganzer Breite erfüllen können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Forstminister Dr. Till Backhaus heute in Berlin. Dort findet am Abend im Vorfeld der Internationalen Grüne Woche der Empfang der Waldeigentümer statt. Ausrichter ist in diesem Jahr das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Bundesweit seien seit 2018 auf einer Fläche von 180.000 Hektar mehr als 100 Millionen Kubikmeter Schadholz angefallen, sagte der Minister. Eine derartige Menge sei in Deutschland zuletzt 1990 mit 75 Mio. Festmeter Schadholz ausgelöst durch Sturm Vivien angefallen. Mecklenburg-Vorpommern sei dabei vergleichsweise glimpflich davongekommen. 2018 seien hierzulande ca. 0,4 Millionen Festmeter (19,5 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinschlages) Schadholz angefallen. Deutschlandweit seien die Angebotsmengen insbesondere beim Nadelholz sehr hoch. Das führe zu einem massiven Preisverfall. Durch das Überangebot bei einzelnen Holzarten seien die Durchschnittspreise seit Januar 2018 um 22,5 Prozent gesunken – Tendenz steigend.

Mecklenburg-Vorpommern hat im September 2019 ein 10-Punkte-Programm für zukunftsfähige Wälder vorgelegt. Dies sei allerdings eine Aufgabe, die nicht von den Bundesländern allein bewältigt werden könne, betonte Backhaus. Die finanziellen Hilfen des Bundes und der Länder in Höhe von 800 Millionen Euro seien ein erstes wichtiges Signal, dass die Politik um die Bedeutung der Wälder weiß und bereit ist, zu unterstützen. Doch nicht nur Waldmehrung und Waldumbau müssen laut Backhaus weiter vorangetrieben werden. Auch Umweltleistungen von Waldbesitzern müssen künftig stärker honoriert werden. Einer aktuellen Studie der Universität Greifswald zufolge produziert allein der Landeswald MV Öko-Werte von rund 65 Millionen Euro – eine Summe, die 1,3 Mal höher liege als der Ertrag durch Holzeinschlag. Dieses Geld fließe bislang an den Waldbesitzern vorbei und könne nicht für den Erhalt und Schutz der Wälder eingesetzt werden.

Auch richtete Minister Backhaus seinen Blick auf die weltweit wütenden Waldbrände und bezeichnete diese als „eine Katastrophe für uns alle“. Als Klimaschützer, Sauerstoffproduzent, Holzlieferant, Lebens- und Erholungsraum sei der Wald systemrelevant. Auch wenn Länder wie Australien und Brasilien mit ganz anderen Ausmaßen zu kämpfen hätten, so habe der Waldbrand in Lübtheen gezeigt, dass auch MV sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen muss.

Der Wald in Deutschland umfasst mit 11,4 Millionen Hektar 32 Prozent der Gesamtfläche des Landes. In den deutschen Wäldern wachsen rund 90 Milliarden junge und alte Bäume mit einem Holzvorrat von insgesamt 3,7 Milliarden Festmeter.

MV hat davon rund 558.000 Hektar Wald, was einem Flächenanteil von rund 24 Prozent der Landesfläche umfasst und damit das zweit niedrigste Bewaldungsprozent in der Bundesrepublik von den Flächenländern.

40 Prozent des Waldes (220.600 Hektar) stehen im Privateigentum. Es gibt im Land etwa 45.000 Waldbesitzer mit ca. 35.000 Forstbetrieben. Die durchschnittliche Privatwaldfläche 4,9 Hektar pro Privatwaldeigentümer.

Rund 10 Prozent der Waldfläche (57.700 Hektar) sind im Eigentum von Körperschaften. Das sind im Wesentlichen die Kommunen.

Im Vergleich zu anderen deutschen Bundesländern ist der Anteil des bundeseigenen Waldes hoch und der Anteil des Kommunalwaldes eher gering.

Sturmflutschutzwand in Warnemünde

Warnemünde – Heute hat Mecklenburg-Vorpommerns Küstenschutzminister Dr. Till Backhaus im südlichen Bereich des Alten Stroms von Warnemünde eine neue Sturmflut­schutzwand in Betrieb genommen. Symbolisch setzte er zusammen mit Vertretern des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) und des Bauunternehmens aus Ribnitz-Damgarten an einem der vier Durchgänge durch die Schutzwand einen Dammbalkenverschluss ein, womit er demonstrierte, dass das System ab sofort seine Schutzfunktion übernehmen kann. Bei Vorhersage einer Sturmflut werden diese Durchgänge, die ein Erreichen der Promenade und der Bootsliegeplätze im Alten Strom ermöglichen, künftig von der Wasserwehr Warnemünde mit solchen Dammbalken verschlossen.

„Nach etwa 10 Jahren Planungs- und Bauzeit wird die neue Sturmflutschutzwand nun zusammen mit den Küstenschutz­anlagen am Strand den Schutz der Ortslage Warnemünde vor Überflutung in den nächsten Jahrzehnten sicherstellen“, sagte Backhaus. „Vor dem Hintergrund des Meeresspiegel­anstiegs in den nächsten Jahrzehnten ist es aber besonders wichtig, dass die Wand zukünftig noch erhöht werden kann“, so der Minister. Dies sei durch die modulare Bauweise möglich. Auch seien dadurch größere Sichtbehinderungen verhindert worden, denn die Wand ist nicht wesentlich höher als die alte Schutzwand.

Mit einer Höhe von 2,75 Meter über Normalhöhennull (NHN) schützt die etwa 500 Meter lange Sturmflutschutzwand in der ersten Ausbaustufe vor Wasserständen bis zu 2,50 Meter über NHN. Um die Erlebbarkeit des Alten Stroms für Einwohner und Touristen zu erhalten und die Akzeptanz des Bauwerks zu erhöhen, ist eine Promenade für Fußgänger in das Bauwerk integriert, die über vier schnell verschließbare Durchgänge erreicht werden kann. Die neue Promenade wird voraussichtlich Anfang März für die Öffentlichkeit freigegeben.

Damit sich vor allem Touristen vorstellen können, wie hoch die Wasserstände in Warnemünde steigen können, wurde eine Informationstafel aufgestellt, auf der die Wasserstände vergangener Sturmfluten – sogenannte Sturmflutmarken – dargestellt sind. Über einen QR-Code auf der Tafel können Besucher über ihr Smartphone weitere Informationen über die Sturmflutschutzwand und den Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern abrufen.

Das Land investierte etwa 9,25 Mio. Euro in das Sturmflut­schutzbauwerk. 70 Prozent der Kosten werden mit Mitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert. 30 Prozent der Kosten trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst. Insgesamt wurden sogar etwa 11 Mio. Euro in das Vorhaben investiert, da die Hansestadt Rostock auch verschiedene Anschlussbereiche erneuert hat.

Schutzwald Zarrentin

Rodung ist Ergebnis eines sauberen Verfahrens

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus weist den Vorwurf, er habe die Rodung eines Schutzwaldes bei Zarrentin zugunsten einer Wohnbebauung in Person oder über sein Ministerium unterstützt, vehement zurück.

Die Genehmigung des B-Plan Nummer 19 „Schaalseehof“ sei Sache der Stadt Zarrentin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Eine Einflussnahme auf Stellungnahmen durch das Ministerium habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben, unterstrich Backhaus. Im Rahmen der Erstellung des B-Plans sei die Forstbehörde ordnungsgemäß beteiligt worden. Es habe eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen zwischen Gemeinde, Biosphärenreservat, Bürgerinitiative, Forstamt Radelübbe, Landesforstanstalt und Landwirtschaftsministerium gegeben. Alle Bedenken wurden einer Abwägung unterzogen und weitgehend im Bescheid berücksichtigt.

„Der Vorwurf der Investor sei durch mein Ressort bewusst bevorteilt worden, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es hat ein geordnetes Verfahren mit sauberen Entscheidungen gegeben, dessen Ergebnis alle Beteiligten akzeptieren müssen“, betonte Backhaus. Natürlich sei ein solches Verfahren immer mit Abwägungen verbunden. „Dinge von unterschiedlichen Seiten zu betrachten, gehört zu meiner täglichen Arbeit als Minister. In diesem Fall geht es um folgende zwei Seite einer Medaille: den Umweltschutz und die Entwicklung der ländlichen Räume. Hier gilt es im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eine für alle beteiligten tragbare Lösung herbeizuführen. Als Naturschutzorganisation hat man es da besser. Man kann eindimensional denken, fleißig draufhauen und muss am Ende des Tages keine Verantwortung für das große Ganze übernehmen“, sagte Backhaus mit Blick auf die Äußerungen des BUND, er würde seiner Verantwortung als Umweltminister nicht nachkommen.

Die Waldumwandlung auf einer Fläche von 8.000 Quadratmeter am Schaalsee in Zarrentin sei wie es das Gesetz verlangt, nur unter der Prämisse genehmigt worden, dass der Eingriff des Investors an anderer Stelle ausgeglichen wird. Im Rahmen des Verfahrens sei die Waldumwandlungsfläche sogar noch reduziert worden.

Auch von der Bürgerinitiative, die sich seit vielen Jahren gegen die Bebauung des Areals ausspricht, zeigte er sich enttäuscht: „Die Initiatoren – von denen im Übrigen ein Großteil weder aus Zarrentin stammt, noch dort wohnhaft ist – sind im Dezember 2016 auf mich zugekommen. Als Minister, der zu keiner Zeit den direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern scheut, habe ich Gesprächsbereitschaft signalisiert und alle Beteiligten (u.a. Stadt Zarrentin, Bürgerinitiative, Projektentwickler und Biosphärenreservatsamt) an einen Tisch geholt. Mir im Nachgang Einflussnahme vorzuwerfen, ist für mich kein guter menschlicher Umgang“, so der Minister.

Aktuelle Geflügelpestfälle in Polen

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium wurde über den Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza-A-Viren des Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen in Polen informiert. Minister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, Geflügelhalter und Bevölkerung zur erhöhten Aufmerksamkeit aufzurufen.

„Die aktuellen Fälle in Polen zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss“, sagt Backhaus. „Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig.“ Als Reservoir und Verbreiter des Virus gelten insbesondere Wildvögel. Deshalb appelliere er gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen und gegebenenfalls schnell Maßnahmen anordnen können, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde letztmals ein Geflügelpestvirus im September 2018 nachgewiesen. Dabei hat es sich um ein Virus des Subtyps H5N6 in einem Hausgeflügelbestand gehandelt.

Das letzte große Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017. Von November 2016 bis Anfang März 2017 wurden in 15 Hausgeflügelhaltungen, Zoos und ähnlichen Einrichtungen des Landes sowie in 102 Fällen bei Wildvögeln die Geflügelpest amtlich festgestellt.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere, das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Bei den in den letzten Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock durchgeführten Überwachungsuntersuchungen gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus in Mecklenburg-Vorpommern.