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Kategorie: Natur und Umwelt

41 Prozent der Spinnenarten in MV gefährdet

Schwerin – Die Rote Liste der Webspinnen Mecklenburg-Vorpommerns liegt jetzt in aktueller Auflage vor. Nach 1993 und 2012 ist es die dritte Fassung.

Gegenüber der letzten Roten Liste aus dem Jahr 2012 ergaben sich zahlreiche Veränderungen: 169 Spinnenarten wurden in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, 88 Arten konnten, meist infolge eines verbesserten Wissenstandes, herabgestuft werden. 37 Spinnenarten gelten als verschollen, d.h. sie wurden mehr als 20 Jahre nicht mehr im Land nachgewiesen. Rund zehn Prozent, etwa 60 Arten, werden in der Kategorie 1 der Roten Liste geführt und gelten als vom Aussterben bedroht. 41,3 Prozent gelten als gefährdet. Insgesamt gibt es 621 Spinnenarten im Land.

„Die Aktualisierung der Roten Liste der Webspinnen belegt einmal mehr die rasante Veränderung der Lebensräume durch die Intensivierung der Landnutzung und den Klimawandel. Insbesondere der dramatische Rückgang der Insekten, der Hauptnahrung der Spinnen, ist besorgniserregend. Nur mit einem ambitionierten Handeln zum Schutz der Biodiversität und zur Stärkung unserer Klimaschutzziele können wir diese Entwicklung noch aufhalten“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Die Neubewertung des Datenmaterials wurde, wie bereits in den vorherigen Ausgaben, von dem Spinnenexperten Dr. Dieter Martin in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) und weiteren Arachnologen entsprechend den methodischen Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz vorgenommen.

„Neben den Mitarbeiter*innen in unseren sieben Naturparken beteiligten sich zahlreiche ehrenamtliche Naturfreunde. Ihnen allen gebührt mein ausdrücklicher Dank. Der enorme Datenzuwachs führte nicht nur zu einer Erhöhung der nachgewiesenen Spinnenarten von 573 Arten im Jahr 2012 auf 621 Arten 2022, sondern erweiterte vor allem die Kenntnisse vom Vorkommen der Arten, ihren Beständen, ihrer Entwicklung sowie ihren ökologischen Ansprüchen“, sagt Ute Hennings. Direktorin des LUNG.

Die neue Rote Liste weist darüber hinaus auf weitere Besonderheiten hin. Für neun Spinnenarten wurden mehr als ein Drittel aller Nachweise aus Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern erbracht. Dies gilt besonders für zwei Arten, die nach aktuellem Kenntnisstand ausschließlich in MV vorkommen: Der Sanddornfinger (Cheiracanthium gratum) ist bisher nur aus dem Bereich der Binnendüne bei Alt Warp im Naturpark Am Stettiner Haff bekannt.

Der Steppen-Sichelspringer (Evarcha michailovi) wurde bisher nur im Heidegebiet des Naturschutzgebietes Marienfließ südlich von Plau sowie in der Lübtheener Heide gefunden. „Für diese Arten hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung“, erklärt Ute Hennings.

Rote Listen dokumentieren auf wissenschaftlicher Grundlage die Gefährdung einheimischer Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wichtige Instrumente des Naturschutzes. Rote Listen können Argumentationshilfen für umweltrelevante Planungen sein. Sie sind ein Frühwarnsystem für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und zeigen Handlungsbedarfe im Artenschutz auf. Nicht zuletzt können sie als politische Entscheidungshilfen zu Rate gezogen werden.

Gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz sollten Rote Listen möglichst alle zehn Jahre aktualisiert werden. Die Rote Liste ist auf der Seite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ab sofort online verfügbar. Die Druckexemplare können im LUNG oder im LM bestellt werden.

Tierheime brauchen unsere Unterstützung

Malchow – Am Donnerstag besichtigte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus das Tierheim in Malchow, um sich vor Ort ein Bild über die Lage der Einrichtung zu machen. Die Tierheime im Land sind derzeit durch verschiedene Krisen gleich mehrfach belastet, erklärt der Minister:

„Tierheime brauchen unsere Unterstützung, denn sie sind gerade mit vielen Problemen auf einmal konfrontiert. Zum einen machen sich auch bei ihnen die Inflation und damit erhöhte Energiepreise und steigende Futterkosten stark bemerkbar und zum anderen haben sie eine deutlich höhere Auslastung als noch vor wenigen Jahren. Zudem scheint die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung aufgrund der allgemeinen Belastungen zurückzugehen. Zusammen erschwert das die wichtige Arbeit der Einrichtungen und das besorgt mich doch sehr“, so Backhaus.

Eine vermehrte Abgabe von Tieren vermeldete nicht nur das Malchower Tierheim. Der Trend sei allgemein zu beobachten. „Besonders bedauerlich ist, dass während der Corona-Pandemie viele Hunde in die Obhut von Tierheimen gegeben wurden, weil die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen mit der Fürsorge überfordert waren. Viele Tiere warten hier nun darauf, in gute Hände neu vermittelt zu werden.

Die Angestellten und Helfenden in den Heimen kümmern sich indes mit Herzblut um die Tiere und leisten mit ihrem Engagement einen wertvollen Beitrag für den Tierschutz und das Tierwohl. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Doch es braucht auch die nötige Infrastruktur. Für entsprechende Investitionen, z.B. für den Bau von Unterbringungen, reicht das Land über die Tierheim-Förderrichtlinie jährlich rund 300.000 Euro an betreffende Einrichtungen aus“, so der Minister.

Das Tierheim Malchow hat seit dem Jahr 2000 rund 457.000 Euro erhalten, u.a. für bauliche Maßnahmen, darunter der Bau eines neues Multifunktionshauses oder der Bau einer neuen Hundezwingeranlage.

Minister Backhaus: „Bäume statt Böller!“

Schwerin – „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.

„Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land MV bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen. Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen“, so Minister Backhaus.

Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen wie Bürgerinnen und Bürgern, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFuture, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

Neu im Angebot ist seit diesem Jahr der Heckenscheck, über den Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.

Die Funktionsweise der Waldaktie erklärt Minister Backhaus so: „Das Land MV stellt Flächen bereit, auf denen ein neuer Wald gepflanzt werden kann. Diese Flächen mit Leben zu erfüllen, das übernimmt dann die Landesforstanstalt. Mit schon kleinen Geldbeträgen, aktuell 10 Euro, wird jeweils 5 m² neuer Wald angepflanzt. Ob als Unternehmen oder als Familienprojekt, jede und jeder kann daran mitwirken. Für jede Waldaktie gibt es dann auch ein Zertifikat.“

Erworben werden können die Ökowertpapiere unter: Unsere Ökowertpapiere – z-eco.de

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.

Hochwasserschutzmaßnahme Demmin

Demmin – Die im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) planfestgestellte Hochwasserschutzmaßnahme am nördlichen Stadtrand von Demmin ist weitestgehend fertiggestellt. Bisher wurden hierfür insgesamt 8,2 Mio. € verbaut.

Nach anfänglichen Verzögerungen war ab Beginn des Jahres 2021 mit der Beauftragung der Firma Echterhoff Bau GmbH aus Dessau-Rosslau eine kontinuierliche Realisierung der Gesamtmaßnahme möglich. Gegenwärtig sind 1717 m der insgesamt 1850 m langen Hochwasserschutzwand fertiggestellt. Lediglich in einem Teilbereich von 133 m ist der Betonholm noch nicht realisiert. Im Hochwasserfall kann jedoch durch zusätzliche operative Hochwasserschutzmaßnahmen ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt, gekehrt werden.

Ursache dafür, dass die Maßnahme nicht auch im genannten Teilbereich zum Abschluss gebracht werden konnte, sind Streitigkeiten mit einem Anwohner über etwaige Entschädigungsansprüche für baubedingte Gebäudeschäden und damit einhergehende Baubehinderungen. Momentan kommt hinzu, dass die restlichen Betonierarbeiten über die Wintermonate witterungsbedingt ohnehin nicht fortgeführt werden können. Das StALU MS ist bestrebt, die Restarbeiten zeitnah zu Ende zu führen; ein genauer Zeitpunkt dafür kann jedoch gegenwärtig noch nicht benannt werden.

Außerhalb des strittigen Bereichs konnten zum Jahresende alle mit dem Bau der Hochwasserschutzwand im Zusammenhang stehenden Arbeiten abschließend fertiggestellt werden. Somit ist auch der Deichverteidigungsweg zwischen dem Richtgrabenweg und der Loitzer Straße wieder für Fußgänger und Radfahrer passierbar.

Das StALU MS bedankt sich bei allen während der Bauzeit von Einschränkungen betroffenen Anwohnern für ihr Verständnis.

Konstruktive Lösungen für Kleingärten in M-V

Schwerin – Der Landeskleingartenausschuss des Landes MV tagte am 14.12.2022 im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung standen wichtige Themen, wie die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten und die Förderung von Kleingartenvereinen und Schulgärten. Beim Thema Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten konnte eine konstruktive Lösung für die zukünftige Ausbildung gefunden werden:

Der DWA-Landesverband Nord-Ost wird demnach nach 6 Jahren wieder reguläre Sachkundelehrgänge für die DIN-gerechte Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durchführen. Bei positivem Prüfungsabschluss erhalten die Teilnehmenden ein personengebundenes DWA-Zertifikat als Nachweis der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die anwesenden Mitglieder des Kleingartenausschusses waren sich einig, dass dieses Ausbildungsangebot einen guten und gangbaren Weg darstellen kann, um die Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben in Kleingärten neu und den rechtlichen Bestimmungen entsprechend zu organisieren. Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. wird das Thema am 16.12.2022 im Rahmen einer außerordentlichen erweiterten Vorstandssitzung besprechen.

Ein erster Lehrgang wird bereits vom 16.-18.01.2023 in Schwerin stattfinden. Neben gewerblichen Teilnehmenden hat es auch erste Anmeldungen aus dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin gegeben. Das LM prüft die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für die ergänzende Ausstattung der Verbände mit notwendigem Prüfequipment und der Teilnehmergebühren in 2023 als Anreiz für eine rasche Ausbildung.

Weiterhin unterstützt das Land das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schu-lungen der Vereinsmitglieder.

Besonders aktiv waren die Kleingärtner in den vergangenen 5 Jahren bei der Instandhaltung und Modernisierung von Elektro- und Wasserversorgungsanlagen. In den Jahren 2018-2021 wurden für diesen Förderzweck Zuschüsse von nahezu 160.000 Euro durch das Land ausgereicht. Für die Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen allgemein wurden über 264.000 Euro Zuschüsse seit 2018 ausgezahlt. In den letzten 23 Jahren sind über 1,8 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens insgesamt bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.

Um Schulen und Kleingartenvereine besser miteinander zu knüpfen, ist auch das Thema Schulgärten auf der Tagesordnung des Landeskleingartenausschusses diskutiert worden. Eine Vertreterin des fachlich zuständigen Bildungsministeriums sagte auf der Sitzung zu, Vertreter des Landesverbandes der Gartenfreunde e.V. zukünftig in Kooperationen mit einzubeziehen. Weitere Abstimmungen und Termine werden daher, unabhängig vom Landeskleingartenausschuss, durch das BM organisiert. Diese Vernetzung wurde sehr dankbar aufgenommen. Kinder sollen besser an die Themen Natur, Umwelt und gesunde Ernährung herangeführt werden.

Zum Abschluss würdigte auch der Landeskleingartenausschuss noch einmal die Arbeit und das Engagement des Kleingartenwesens für das Gemeinwohl.

Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Klein-gärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.

Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereinsmitglieder. Damit sind in den letzten 20 Jahren insgesamt fast 1,8 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden.

„Kirchenwald“ im Müritz-Nationalpark

Hohenzieritz – „Der Müritz-Nationalpark ist der größte Waldnationalpark Deutschlands. Er umfasst 322 km², also 32.200 ha. Dies entspricht in etwa der Größe der Stadt München. Er dient dem Schutz der typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz. Die zahlreichen Seen und Moore machen ihn einzigartig unter den 16 deutschen Nationalparks“, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, anlässlich der Unterzeichnung der „Vereinbarung über Waldflächen der Evangelisch-Lutherischen Kirchen im Müritz-Nationalpark“ in Hohenzieritz.

Ziel der Vereinbarung zwischen dem Land, der Landesforstanstalt, der Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV und der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist es, rund 85 Hektar Wald im Müritz-Nationalpark aus der Nutzung zu nehmen und dafür Ersatz außerhalb des Nationalparks zu schaffen. Zugleich sollen weitere den örtlichen Kirchen nach dem 1. Oktober 1990 im Müritz-Nationalpark zugeordnete, unvermessene und räumlich noch nicht lokalisierte 131 ha Waldflächen lokalisiert und anschließend innerhalb des Müritz-Nationalparks wertgleich mit möglichst zusammenhängenden landeseigenen Waldflächen je örtlicher Kirche getauscht werden. Dazu führt Minister Backhaus weiter aus:

„Der Hauptschutzzweck für Nationalparks in Deutsch­land ist es nach § 24 Bundesnaturschutzgesetz, in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst unge­störten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten.

Nach den Richtlinien der Internationalen Naturschutz­union (IUCN) sollen es sogar mindestens 75 % der Nationalparke sein, die diesem Ziel dienen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir seit der Gründung des Müritz-Nationalparkes im September 1990 viel unternommen.

Von Beginn an haben wir, wenn auch immer nur in dem Rahmen, den der Landeshaushalt uns erlaubte, Flächen von privaten Eigentümern in den Nationalparken erworben, um dort die Konflikte um Flächennutzungen zu vermeiden. Insgesamt waren das in den letzten 20 Jahren immerhin 186 Hektar.

Dann, im Jahr 2012, haben wir in M-V beschlossen, die Holznutzung auf allen landeseigenen Waldflächen in den drei Nationalparken zum Ende 2017 zu beenden. Das waren insgesamt ca. 23.300 ha.

In 2020 konnten wir wesentliche Teile des Müritz-Nationalpark als sogenannte Wildnisgebiete nach dem 2-%-Ziel der Bundesstrategie für Biologische Vielfalt identifizieren und dem BMUV mitteilen. Bundesweit haben wir in M-V mit ca. 1,5 % Wildnisgebieten die Nase vorn und es gibt noch Luft nach oben.

Ein großer bisher ungelöster „Brocken“ im Müritz-Nationalpark war aber von Beginn an das Flächen­eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchen, bei dem es sich in erster Linie um Waldflächen handelt.

Zum einen sind es gut 85 ha, die bereits vor Gründung des Müritz-Nationalparks im Eigentum der örtlichen Kirchen standen, sogenanntes „Alteigentum“.

Zum anderen sind es weitere gut 131 ha unvermessene und räumlich noch nicht lokalisierte Waldflächen, die den örtlichen Kirchen nach dem 1. Oktober 1990 durch Vermögenszuordnungsbescheide zugeordnet worden sind.

Zu der Frage, wie auch diese Flächen in eine nationalparkgerechte Zweckbindung überführt werden könnten, gab es zunächst Gespräche auf der politischen Ebene. Und ich bin dankbar, dass es nun, nach vielen Verhandlungen gelungen ist, eine endgültige Lösung zu finden.

Möglich wurde dies nur unter Einbeziehung der Landesforst und der Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV, nämlich unter Nutzung der Fördermöglichkeiten des vom BMUV eingerichteten „Wildnisfonds“.

Dafür möchte ich allen an der Vereinbarung beteiligten ganz herzlich danken.

Besonderen Dank möchte ich für die Bereitschaft, bei den in Rede stehenden 131 ha Flächen auf die Nutzung zu verzichten und damit dem Schutzzweck des Müritz-Nationalparks entsprechen“, so der Minister abschließend.

Bischof Tilmann Jeremias ergänzt: „Ich freue mich, dass wir hier miteinander eine Lösung gefunden haben und danke allen Beteiligten. Immer öfter stelle ich fest: Das Anliegen eines sorgsamen Umgangs mit unserer Schöpfung – mit der wir in der Kirche ja die von Gott geschaffene Natur meinen, die es nach der heiligen Schrift zu bebauen und zu bewahren gilt und in der wir Gott erkennen können – eint uns als Kirche mit wichtigen Akteuren in unserem Bundesland.

Der biblische Auftrag, den Garten Eden zu bebauen und zu bewahren, legt für uns als Kirche den Maßstab sehr hoch, wenn wir an die Bewirtschaftung unserer Flächen denken. Dieser Auftrag wird für den Kirchenwald von der Kirchlichen Forstbetriebsgemeinschaft durch eine vorratspflegliche Bewirtschaftung wahrgenommen. Bebauen und Bewahren – das heißt für uns, die ökologische Bedeutung des Waldes sehr ernst zu nehmen. Und dazu gehört auch, dass wir es für geboten halten, die Natur an manchen Stellen auch sich selbst zu überlassen. In den Lauf der Natur nicht mehr einzugreifen – so wie es auch mit den im Nationalpark verbleibenden Flächen geschieht.“

Bjørn Schwake, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV äußert sich ebenfalls zufrieden mit dem Vorhaben: „Wir konnten wieder einmal zeigen, dass wir als Landesstiftung ein wichtiger Baustein im Werkzeugkasten des Landesnaturschutzes sind und ich freue mich, dass der Muritz-Nationalpark mit diesen Flächen ein weiteres Stück Wildnis erhält.“

Wälder in M-V brauchen Hilfe

Bad Doberan – Laut aktueller Waldzustandserfassung ist der Klimawandel weiterhin spürbar und spiegelt sich im Gesundheitszustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern wider. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass sich der Gesundheitszustand der Wälder Mecklenburg-Vorpommers nicht verbessert hat, so der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, anlässlich der Besichtigung des Forschungsprojekts HydroForMix im Bereich des Forstamtes Bad Doberan bei Schwaan.

 „Die im letzten Jahr durchgeführte Erhebung an 2.472 Probebäumen ergab, dass sich der Gesundheitszustand der Wälder unseres Landes aufgrund der extremen Witter ungsverhältnisse wieder verschlechtert hat. Der Anteil von Bäumen mit deutlichen Schäden (Bäume mit mehr als 25 % Nadel- oder Blattverlust) erhöhte sich von 20 % im Jahr 2021 auf 26 % im Jahr 2022.

Um den Gesundheitszustand der einzelnen Baumarten beurteilen zu können, wird insbesondere der mittlere Nadel- und Blattverlust herangezogen. Es ist es besonders erschreckend, dass sich die Vitalität bei fast allen Baumarten verschlechtert hat“, führt der Minister weiter aus und geht auf weitere Ergebnisse der Untersuchung ein:

„Als die in MV am weitesten verbreitete Baumart bestimmt die Kiefer mit ihrem Gesundheitszustand wesentlich das Ergebnis der Erhebung.Ihr mittlerer Nadelverlust beträgt 22,5 %. Die sehr warme und trockene Witterung der vergangenen Jahre zeigt auch bei der Kiefer Auswirkungen, die sich in einem verschlechterten Kronenzustand zeigen. Trotz ihres vergleichsweise tiefreichenden Wurzelsystems und der allgemein hohen Trockenheitstoleranz ist auch die Kiefer unter Klimastress geraten.

Sorge bereitet mir die Ausbreitung der Kleinen grünen Kiefernbuschhornblattwespe im Südwesten unseres Landes. Wir beobachteten dort im Herbst starke Nadelverluste, verursacht durch den Fraß der Blattwespenraupen auf ca. 2.000 Hektar. Wir haben dort unser Waldschutzmonitoring intensiviert, um die Populationsentwicklung und auch die Gefährdung der betroffenen Bestände ableiten zu können.

Die Fichte als flachwurzelnde Baumart ist im besonderem Maße durch die Belastungen der langanhaltenden warm-trockenen Witterung betroffen. Der mittlere Nadelverlust stieg um im Vergleich zum Vorjahr um 7,3 % auf 27,2 % an. Der Kronenzustand ist so schlecht wie noch nie in der bisherigen Erhebung des Waldzustandes seit 1992.

Beim Kronenzustand der Eichen zeigt sich insgesamt eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr. Der mittlere Blattverlust verringert sich um 1,1 % auf 21,8 %. Damit ist im dritten Jahr in Folge eine Abnahme der mittleren Kronenverlichtung bei der Eiche zu beobachten. Der Gesundheitszustand der Eiche ist jedoch permanent schlecht. Er unterliegt nicht den extremen Schwankungen und deutet somit darauf hin, das Eichen mit trockenen und „extremeren“ Standortsituationen gut zurechtkommen.

Nach dem Rekordjahr 2019, indem die Kronenverlichtung bei der Buche mit 31 % so hoch war wie noch nie, folgten zwei Jahre bei denen eine Verbesserung des Kronenzustands beobachtet werden konnte. Die langanhaltende warm-trockene Witterung in diesem Jahr wirkt sich widererwarten negativ auf die Vitalität aus und eine Verschlechterung des Kronenzustands ist zu erkennen. Der mittlere Blattverlust erhöht sich um 2,1 % auf 22,9 %. Neben der ungünstigen Witterung ist für die Buche auch die starke Fruktifikation belastend.

Die ersten Folgen des Klimawandels sind bereits heute spürbar und wir rechnen mit weiteren Veränderungen. Insbesondere mit ansteigenden Temperaturen, vor allem wärmeren Wintern, abnehmenden Sommerniederschlägen und mit einer Zunahme extremer Witterungsereignisse (Orkane, Dürre und Überschwemmungen)

Die vier schweren Stürme „Nadia“, „Zeynep“, „Ylenia“ und „Antonia“ verursachten Anfang des Jahres 2022 mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 134 km/h eine Schadholzmenge von insgesamt rund einer Million Festmeter. Betroffen waren alle Landesteile, besonders stark allerdings Vorpommern. Nach 1992, als dem Orkan „Ismene“ und dem Sturmtief „Verena“ zusammen ca. 1.200.000 Festmeter Holz zum Opfer fielen, war die Serie von Orkan- und Sturmtiefs in 2022 eine der heftigsten in den letzten 30 Jahren.

Auch die Waldbrandgefährdung war in 2022 wie in den Vorjahren extrem hoch. MV mit seiner Waldfläche von 558 Tausend Hektar gehört zu den waldbrandgefährdeten Gebieten in Deutschland. Vor allem in den großflächigen Kiefernwaldgebieten der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim ist die Zündbereitschaft bei entsprechender Wetterlage besonders hoch.

Insgesamt kam es 2022 landesweit zu 70 Waldbränden mit einer Brandfläche von nur 9,57 ha (2021: 30 Waldbrände, 15 ha). Dies bedeutet 0,14 ha (1400 qm) Fläche je Brandherd. „Wir sind froh über unsere flächendeckende kameragestützte Waldbrand­überwachung, die wesentlich zur frühzeitigen Erkennung und schnellen Bekämpfung von Waldbränden beiträgt“, resümiert Backhaus.

„Der weitere Verlauf hinsichtlich des Gesundheitszustandes unserer Wälder ist natürlich im Wesentlichen von der Witterung abhängig. Niemand kann uns sagen, wie es im Frühjahr – und damit zu Beginn der Vegetationsperiode – aussieht, geschweige denn den kommenden Sommer prognostizieren.

Daher ist es unser Ziel, die Wälder im Land so zu entwickeln, dass sie nicht nur an die aktuellen Standortsgegebenheiten gut angepasst sind, sondern sie müssen wegen der Veränderungen des Klimas auch über eine möglichst große Anpassungsfähigkeit verfügen. Das Schlagwort dafür lautet: „Klimaangepasster Dauerwald“.

Wir gehen davon aus, dass eine Erhöhung des Anteils standortangepasster und naturnaher Mischbestände mit höheren Laubholzanteilen eine größere Stabilität, Anpassungsfähigkeit und Risikostreuung der Wälder im Klimawandel bedeutet.

Zur Absicherung des standortgerechten Waldumbaus bedarf es weiterer Forschungsaktivitäten, um die sich ändernden Standort-Leistungs-Beziehungen sowie die Gefährdungen durch biotische und abiotische Risiken besser baumartenspezifisch abschätzen zu können“, fährt der Minister fort und ergänzt:

„Die Mischung verschiedener Baumarten wird sich positiv auszuwirken, die zugrundeliegenden Mechanismen sind aber auch hier noch nicht abschließend erforscht.

Es freut mich daher sehr, dass wir hier in Mecklenburg-Vorpommern das Forschungsprojekt HydroForMix etablieren konnten. Es ist ein Projekt der Landesfrost MV im Forschungsverbund mit der Universität Rostock und der Universität Greifswald, welches aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert wird.

Auch wenn es derzeit noch Kenntnislücken über Ausmaß und Tempo des Klimawandels gibt, nehmen wir diese Entwicklung sehr ernst und geben gut acht auf einen unserer bedeutenden Klimaschützer – den Wald

Wir leisten bereits heute einen aktiven Klimaschutzbeitrag, indem wir unsere Waldfläche mehren. Im Rahmen der Landesinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“ habe ich eine Aufforstungskampagne auf den Weg gebracht.

10 % der landeseigenen Flächen, das sind 8.600 Hektar, werden in den nächsten 10 Jahren aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und für Erstaufforstung, für Moor- und Naturschutzmaßnahmen und zur Umsetzung der WRRL verwendet.

Damit stehen jedes Jahr über 400 Hektar zur Waldmehrung zur Verfügung – das ist ein bundesweit einzigartiges Aufforstungsprogramm.

Nach Abschluss der Aufforstungsperiode 2022/23 wurden somit seit 2020 1.350 ha Neuwald geschaffen. Der Wald – der Erhalt des Waldökosytems und die Waldmehrung sind wesentliche Schwerpunkte beim natürlichen Klimaschutz. Daher werde ich mich im Rahmen des Klimaschutzgesetzes dafür einsetzen, dass wir die Waldfläche in MV weiterhin mehren und wir somit einen großen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten“, so Backhaus abschließend.