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Kategorie: Natur und Umwelt

Schutz der Gewässer

Güstrow – Im Rahmen des 11. Dialogs zur Wasserrahmenrichtlinie erläuterte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, die Maßnahmen des Landes zur Reinhaltung der Landesgewässer.

So stellte er in Güstrow den Landwirtinnen und Landwirten die bisher unveröffentlichte Fortschreibung des „Konzepts zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ vor und bat um rege Beteiligung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:

„Das in den Bewirtschaftungsplänen enthaltene Ziel, der gute ökologische und chemische Zustand für die oberirdischen Gewässer und der gute und mengenmäßige Zustand des Grundwassers, wird überwiegend noch nicht erreicht. In M-V verfehlen ca. 96 % der als Fließgewässer bewerteten und ca. 79 % der als Seen bewerteten Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand. Zudem sind etwa 90 Prozent der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. Unter den als Küstengewässer bewerteten Wasserkörpern wurden alle schlechter als gut eingestuft.

Die gute Nachricht: Im ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum wurden zur Verbesserung der Gewässerstruktur rund 690 Maßnahmen an über 1.000 km Fließgewässern umgesetzt. Und auch im dritten Bewirtschaftungszeitraum wird das Land M-V seine Anstrengungen weiter verstärken.

Insgesamt enthält das Maßnahmenprogramm allein für den dritten Bewirtschaftungszeitraum ca. 7.000 Einzelmaßnahmen an rund 1.000 Wasserkörpern, für deren Umsetzung basierend auf einer nach bundesweit einheitlichen Kriterien durchgeführten Kostenschätzung ca. 800 Mio. Euro benötigt werden.

Eine grundlegende Maßnahme zur Zielerreichung beim Grundwasser ist die Düngelandesverordnung. Wir kommen nicht darum herum, die Nährstoffeinträge ins Grundwasser deutlich zu senken. Ohne das aktive Mitwirken der Landwirte können eine Nährstoffminderung und damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden. Die erwähnte Fortschreibung des Konzeptes richtet sich deshalb an alle Akteure, die sich über mögliche Maßnahmen zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen im Land Mecklenburg-Vorpommern informieren wollen.

Ich bitte eindringlich um eine aktive Teilnahme an den Forschungs- und Beratungsmaßnahmen, durch das Stellen von Förderanträgen, durch das Bereitstellen von Daten und Flächen und durch die praktische Anwendung von Beratungsempfehlungen und Minderungsmaßnahmen in den betrieblichen Abläufen“, so der Minister.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.

Bäume mit Hansa-Jugend gepflanzt

Rostock – Nach der erfolgreichen Pflanzaktion im vergangenen Jahr gab es in den Stäbelower Tannen bei Rostock eine Fortsetzung. Agrarminister Dr. Till Backhaus hat gemeinsam mit derU16- Jugendmannschaft des 1. FC Hansa Rostock ca. 1.000 Bäume gepflanzt.

„Die Pflanzaktion mit dem Nachwuchs des 1. FC Hansa, der Landesforstanstalt und dem Umweltministerium zeigt: jeder kann sich für den Klima- und Umweltschutz engagieren und Spaß dabei haben. Sie ist nicht nur eine teambildende Maßnahme ist, sondern auch ein Beitrag für den Erhalt unseres Planeten und damit für nachfolgende Generationen.

Wälder schützen vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch sind sie wichtig für das Klima, sie filtern die Luft, speichern Kohlenstoff und produzieren den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff. Wald ist der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten und deshalb für die Biodiversität besonders wichtig. Auch diesen Sommer hat der Wald abermals unter extremer Dürre und dem damit einhergehenden Borkenkäferbefall gelitten. Die Gelegenheit, ihm etwas zurückzugeben, haben wir heute genutzt“, sagte Minister Backhaus.

Die gesetzten Laubbäume sollen die vorhandene Douglasien-Naturverjüngung ergänzen, damit diese Fläche ein klimaangepasster Mischwald wird. Nach dem Pflanztermin steht für die Fußballer noch eine Trainingseinheit im Ostseestadion an. Morgen treffen sie hier auf den VFL Bergen.

„Bestimmt hat die Pflanzaktion im vergangenen Jahr als teambildende Maßnahme dazu beigetragen, dass am nächsten Tag Energie Cottbus mit 5:2 bezwungen wurde. Ich wünsche euch, dass ihr auch morgen drei Punkte nach Hause holt“, so Backhaus.

Bauarbeiten an der Sturmflutschutzdüne

Rerik – An der Ostseeküste in Rerik wird ab dieser Woche die Landesküstenschutzdüne (LKSD) durch Wiederholungs­aufspülung verstärkt. Bauherr für den ca. 1.300 langen Bauabschnitt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg.

Der Sand für die Maßnahme wird aus der landeseigenen Lagerstätte Graal-Müritz gewonnen. Für die Dünen­verstärkung werden insgesamt ca. 100.000 m³ Sand aufgespült.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde die Firma Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen beauftragt. Nach Einrichtung der Baustelle und Positionierung des Dükers Ende Oktober 2022 wird ab November Sand an den Strand vor Rerik gespült. Bis Ende November 2022 werden die Nassbaggerarbeiten abgeschlossen sein. Nach der Profilierung der Dünen erfolgt die Bepflanzung mit Strandhafer.

Die Maßnahme wird ca. 2,1 Mio. € kosten. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 % im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 % der Kosten werden durch das Land M-V aufgebracht.

Die Planung wurde vom StALU MM in Eigenleistung erarbeitet, das auch die Bauoberleitung übernimmt. An Bord des Baggerschiffes wird die Firma G.E.O.S. als geologische Bauüberwachung die Sandqualität kontrollieren.

Küstenschutz in Ahrenshoop

Ahrenshoop – Der Seedeich wurde zuletzt im Abschnitt nordöstlich von Ahrenshoop bis in den Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ verbreitert. Zur Bauabnahme machte sich der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute selbst ein Bild.

„Die Verstärkung des Deiches ist in den letzten Jahren notwendig geworden. Die regelmäßigen Sandauf­spülungen vor der Küste des Darß waren als Teil der Küstenschutzmaßnahmen nicht mehr mit den Zielen des Nationalparkes vereinbar, sodass unsere Expertinnen und Experten eine neue Lösung finden mussten. Das neue Küstenschutzkonzept für den Bereich des Fischland-Darss trägt nun sowohl dem Naturschutz als auch dem Schutz vor Sturmfluten Rechnung“, erklärt der für Küstenschutz zuständige Minister.

Weiterhin erläutert Backhaus: „Bislang bestand das Küstenschutzsystem aus Strand, Landesküsten­schutzdüne und Deich. Bei Eintritt einer sehr schweren Sturmflut, der sogenannten Bemessungssturmflut, wurde die Düne planmäßig abgetragen. Der Deich übernahm dann nur in den letzten Stunden der Sturmflut die Schutzfunktion. Damit dieses System funktioniert, mussten Sandverluste regelmäßig mit künstlichen Sandaufspülungen ausgeglichen werden. Diese Sandaufspülungen standen jedoch im Konflikt mit den Zielen des Nationalparks und so musste ein neues Konzept gefunden werden. Um zukünftig auf künstliche Sandaufspülungen im Bereich des Nationalparks verzichten zu können, muss stattdessen der Deich den vollen Sturmflutschutz gewährleisten. Folglich musste dieser also verstärkt werden“, so Backhaus.

Zur Verstärkung des Seedeichs wurde die seeseitige Böschung weiter abgeflacht und neu abgedichtet, erläuterte der Minister. Durch die Abflachung der seeseitigen Böschung entstand eine ca. vier bis fünf Meter breite zusätzliche Aufstandsfläche des Deiches. Bäume in diesem Bereich mussten entfernt werden. Als Ausgleich für den Verlust wurden Waldkompensations­punkte eingesetzt, die bei der Anpflanzung neuer Bäume entstehen. Im Rahmen der Bauausführung wurden auch Amphibienschutzzäune aufgestellt und Ersatzhabitate geschaffen. Bauherr für den ca. 1.800 Meter langen Bauabschnitt war das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Baumaßnahme wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg realisiert.

Backhaus informierte, dass die Maßnahme rund 4,5 Millionen Euro gekostet habe. An der Finanzierung beteiligte sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent wurden durch das Land M-V aufgebracht.

Voraussichtlich werden im Jahr 2022 landesweit 16,5 Mio.€ in Küstenschutzmaßnahmen investiert. Allein die Maßnahmen im Bereich Ahrenshoop umfassten dabei einen Anteil von rund 10,5 Mio.€ . Davon sind rund 6 Millionen Euro für die Aufspülung und rund 4,5.Mio.€ für die Deichverstärkung aufgewendet worden. D.h. rund zwei Drittel der verausgabten Mittel im Küstenschutz sind in den Raum Ahrenshoop geflossen, um hier die im Zusammenhang bebauten Gebiete vor Überflutung zu schützen.

Neuer Reinwasserbehälter eingeweiht

Schwerin – Gemeinsam mit dem Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier und der Geschäftsführung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs­gesellschaft Schwerin mbH & Co. KG, kurz WAG hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Grünen Tal den neuen Reinwasserbehälter eingeweiht.

„Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und Grundlage für das Funktionieren der Wirtschaft. Deshalb ist seine ständige Verfügbarkeit in ausrei­chender Menge und guter Qualität von zentraler Bedeutung. Die WAG steht mit ihrer soliden fachlichen und wirtschaftlichen Betriebsführung als Garant für eine sichere Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Schwerin und Umgebung. Sie nimmt ihre Aufgaben, die der Daseinsvorsorge dienen und in dieser Zeit mehr denn je an Bedeutung gewonnen haben, beispielgebend wahr“, so Minister Backhaus.

Der alte Reinwasserbehälter konnte mit seiner einzelnen Wasserkammer und den vorhandenen Bauschäden nicht mehr die nötige Versorgungs­sicherheit bieten. Deshalb wurde der Bau eines neuen Reinwasserbehälters mit 2 Wasserkammern und einer geplanten Kapazität von 2 x 900 m³ begonnen.

Aufgrund steigender Verbrauchswerte, der klimatischen Veränderungen und um für Krisen- und Katastrophen­fälle gewappnet zu sein, wurde zur Erhöhung der Versorgungssicherheit die Behälterkapazität auf 2 x 1.400 m³ erhöht.

Die Druckerhöhungsanlage Am Grünen Tal ist mit einer stationären Netzersatzanlage (einem sog. Notstromaggregat) ausgestattet. So könne eine Versorgung der Landeshauptstadt Schwerin mit aufbereitetem Trinkwasser auch während einer größeren Störung (z. B. Ausfall eines Wasserwerkes oder der Energieversorgung) noch eine Zeitlang nahezu einschränkungsfrei gewährleistet werden, betont Backhaus.

Das Trinkwasser, das in dem Behälter gespeichert wird, kommt aus dem Wasserwerk Pinnow und kann die Schweriner Altstadt und den Großen Dreesch versorgen. Entsprechend des Bedarfes kann das Wasser über Druckerhöhungsanlagen an das Trinkwassernetz abgegeben werden.

Ende September 2020 beschloss die Bundesregierung ein Konjunkturpaket, mit dem der Bund Maßnahmen teilfinanzierte, die der Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Dies betraf unter anderem die Ausstattung mit Notstromaggregaten und die Schaffung zusätzlicher Redundanzen wie der Bau oder Ausbau von Hochbehältern und die Anschaffung von Pumpen. Diese Maßnahmen sollen den Ausfall von einzelnen Komponenten kompensieren können.

Insgesamt haben die Wasserversorgungsunternehmen in MV mit mehr als 4,5 Mio. Euro an dem Paket des Bundes für die öffentliche Wasserversorgung partizipiert. Zuschüsse haben auch der Warnow-Wasser- und Abwasserverband Rostock, die REWA GmbH Stralsund, der Zweckverband Mecklenburgische Schweiz erhalten. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV konnte so 18 sogenannte Verpflichtungsbescheide erteilen. Für den Neubau des Reinwasserbehälters Am Grünen Tal mit der Kapazität von 2 x 1.400 m³ hat die WAG rund 3 Mio Euro investiert. In diesem Projekt konnte die WAG mit 810.000 € aus Haushaltsmitteln des Bundes unterstützt werden.

Grundwasserschutz muss Priorität haben

Güstrow – Das Grundwasserdargebot in Mecklenburg-Vorpommern nimmt ab. Das belegen Messungen in den verschiedenen Grundwasserleitern an über 680 Messpunkten im Land sowie in der Lysimeteranlage in Groß Lüsewitz, in der seit etwa 50 Jahren Daten zum Sicker- und Grundwasser erhoben werden. Grund für die Negativentwicklung ist der Klimawandel mit steigenden Temperaturen und damit höheren Verdunstungsraten. Über die Grundwassersituation in M-V und Ressourcenmanagement in Zeiten des Klimawandels konnten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen heute auf einem Symposium des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie im Bürgerhaus in Güstrow informieren.

„Der Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, die Wasserversorgung und im Besonderen die Trinkwasserversorgung im Land zu erhalten und für nachfolgende Generationen zu sichern. M-V entwickelt daher – parallel zur Nationalen Wasserstrategie des Bundes – eine spezifische Wasserstrategie für unser Land. Ziel ist es, diversen Problemlagen für die Zukunft zu begegnen, sei es Hochwasser, Starkregen oder Niedrigwasser. Vor allem die Sicherung von ausreichendem und sauberem Wasser hat Priorität. Für die Trinkwasserversorgung hat die Landesregierung zusammen mit zahlreichen Akteuren in 2022 eine Trinkwasserschutzkonzeption entwickelt. Eine Änderung des Landeswassergesetzes wird in 2023 auf den Weg gebracht“, erklärte der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus in seinem Grußwort.

Der Minister bezeichnete das Grundwasser als wertvollsten Rohstoff, der nicht endlos zur Verfügung steht: „Tiefer bohren wird das Problem nicht lösen, da die Süß-Salzwassergrenze z.B. im nördlichen und im vorpommerschen Landesteil meist nicht tiefer als 100 Meter liegt.“ Laut Grundwasserneubildungskarte beträgt die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in M-V rund 2,83 Milliarden Kubikmeter pro Jahr.

Da aber ein Großteil des Grundwassers die Vorfluter speist und somit über die Flüsse in die Nord- und Ostsee abfließt, stehen nur 30 Prozent dieser Grundwasserneubildung zur Nutzung zur Verfügung. Das sind ca. 850 Millionen Kubikmeter pro Jahr; etwa das Zehnfache von dem, was für die Trinkwasserversorgung insgesamt benötigt wird. „Das hört sich erstmal viel an, doch die Prognosen gehen von steigenden Temperaturen, höheren Verdunstungsraten und einer Häufung von Starkregenereignissen aus. Das hat zur Folge, dass viel Wasser innerhalb kurzer Zeit auf trockene Böden fällt und zu großen Teilen direkt in den Obeflächengewässer abfließt, nur wenig davon gelangt ins Grundwasser“, führte Backhaus aus.

Die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser hat nach statistischen Erhebungen in den letzten Jahren in M-V um mehr als 30 Prozent zugenommen, von 127 Mio Kubikmetern in 2007 bis auf 178 Millionen Kubikmetern in 2019, sagte Backhaus. Die Trinkwasserentnahme habe den größten Anteil an der Wasserentnahme. Dennoch sei der Anteil an der Gesamtentnahme seit 2007 von ca. 73 Prozent auf ca. 55 Prozent gesunken. Dagegen seien die Entnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerungvon ca. 3 Prozent auf nunmehr fast 30 Prozent angestiegen. Und der Wunsch nach mehr Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen steige aktuell stark an.

Um die Grundwasserneubildung zu vergrößern sei es notwendig, das Niederschlagswasser „in der Fläche zu halten“, so Minister Bachkaus. Sei es nun durch Erforschung und Etablierung einer kontrollierten Drainung oder die Verminderung der Entwässerung über Gräben durch bessere Steuerung oder durch die Förderung der nassen Landwirtschaft.

Backhaus: Tore schließen gegen die ASP

Schwerin – Unter Beachtung der Situation durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Westpolen wurde im Juni 2020 im Rahmen der Seuchenprävention die Errichtung eines Knotengeflechtzaunes entlang der deutsch-polnischen Grenze durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt beauftragt und finanziert.

Bereits sechs Monate später, am 30. November 2020 war der 62,4 km lange Schutzzaun fertiggestellt. Die Einbauhöhe des Zaunes beträgt ca. 1,50 m. Hierzu wurde eine 20-30 cm tiefe Furche hergestellt, sodass ca. 30 cm des Zaungeflechts als Unterwühlschutz in den Boden eingebracht wurden. Die Furche wurde wieder mit Erdmaterial verfüllt.

„Bislang hat der Schutzzaun einen flächendeckenden Eintrag der ASP in das Land Mecklenburg-Vorpommern verhindern können“, stellt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus fest und ergänzt: „Dies gelingt jedoch nur dann, wenn Weide-, Gatter- und Fußgängertore unmittelbar nach der Nutzung wieder geschlossen werden.“

Mit Blick auf die teilweise nur 500 m vor der Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern bestätigten ASP-Nachweise appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus an alle Landnutzer, ihren entsprechenden Beitrag zu leisten und warnt vor den Folgen, die den Tierhaltern, den Landnutzern, Landkreisen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Falle von weiteren Viruseinträgen drohen.

An geeigneten Stellen wurden in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden 414 Durchlässe, die Kleinsäugern (Fischotter, Biber, Fuchs, Dachs, Marderhund, Waschbär) dienen, eingebaut. Zudem wurden 40 Übersprünge mit einer Oberhöhe von ca. einem Meter für Rot- und Damwild eingerichtet. 101 Weidetore, 11 Gattertore und 5 Fußgängertore dienen dem „Wechsel“ von Landnutzern der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, der Jägerschaft sowie Erholungssuchenden.

Einen nahtlosen „Vollschutz“ vor der ASP gewährleitet der Zaun an einigen wenigen Stellen bislang noch nicht. So können beispielsweise öffentliche Verkehrswege, die die Zauntrasse durchlaufen, auch mit Toren nicht geschlossen werden. Hier wurden und werden jedoch sogenannte Weideroste (Viehgitter/ Cattle Grids) oder Wildvergrämungsmittel (unschädliche Duftstoffe, die das Wild fernhalten sollen) zum Zaunlückenschluss eingesetzt. Darüber hinaus wird derzeit ein weiterer Parallel-Schutzkorridorzaun, der diese benannten Lücken schließen und ebenfalls den Seucheneintrag verhindern soll, gebaut.

Wöchentlich wird der Schutzzaun zwei Mal kontrolliert und gegebenenfalls repariert, um den Wechsel von Schwarzwild nach Mecklenburg-Vorpommern möglichst zu verhindern. Lücken im bestehenden Zaun sind vorrangig auf umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste zurückzuführen. Begehrt sind zudem die kostenintensiven Zauntore, die Diebe ausbauten. Vermehrt wird festgestellt, dass die vorhandenen Tore nach dem Passieren nicht mehr geschlossen werden.