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Kategorie: Natur und Umwelt

Neuer Tierschutzbeirat berufen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat turnusmäßig den neuen Tierschutzbeirat für die nächsten fünf Jahre berufen. Zur neuen Vorsitzenden des ehrenamtlichen Gremiums wählten die neun Mitglieder aus ihrer Mitte Kerstin Lenz, zur stellvertretende Vorsitzende ist Frau Dr. Heidrun Caanitz bestimmt worden.

Der Tierschutzbeirat berät den Minister für Landwirtschaft und Umwelt hinsichtlich aller Belange rund um den Tierschutz und deren Umsetzung im Land. Jährlich finden mindestens drei Sitzungen statt, in denen der Tierschutzbeirat Beschlüsse fasst. Diese dienen dem Minister als Entscheidungshilfe. Zudem ist jederzeit eine Teilnahme von Minister Backhaus an den Sitzungen möglich.

Die Geschäftsstelle des Beirats ist das Referat Tierschutz im Ministerium für Landwirtschat und Umwelt (tierschutz@lm.mv-regierung.de).

„Der fachliche Rat des Tierschutzbeirats ist für mich wichtig“, sagte der Minister. „Denn Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anlegen, das wie der Klimaschutz dem Erhalt unserer Welt für die künftigen Generationen dient. Dabei muss der Staat regulierend eingreifen. So werden zurzeit viele Gesetze und Vorschriften weiterentwickelt oder auch geschaffen, damit der rechtlich definierte Tierschutz darin eine bessere Verankerung findet. Dabei halte ich die Einbindung des Tierschutzbeirats für unentbehrlich.“

Im Vordergrund der künftigen Beratungstätigkeit sehe er die Umsetzung und Fortführung des Tierschutz­konzeptes Mecklenburg-Vorpommern, sagte Backhaus.

Weitere Handlungsfelder seien beispielsweise die dauerhafte und belegbare Gewährleistung der Tierschutzanforderungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Nutztierhaltung und die Weiterentwicklung der risikoorientierten Kontrollen durch die Veterinärämter.

Ebenso ist die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium für die Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift Fundtiere und die Erarbeitung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Hundehaltung in Mecklenburg-Vorpommern ein Schwerpunktthema des Tierschutzbeirats.

Der Beirat:

  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Tierschutzbundes e. V.:

            Kerstin Lenz,

            Margret Kuhlmann

  • Landestierärztekammer M-V:

            Dr. Heidrun Caanitz,

  • Bauernverband MV:

            Silvia Ey

  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschlands:

            Dr. Lothar Wölfel

  • Katholischen Kirche Mecklenburg-Vorpommern der Erzbistümer Hamburg und Berlin und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche):

            Dr. Jan Menkhaus

  • Landeszooverband M-V:

            Dr. Christoph Langner

  • Leibniz-Institut für Nutztierbiologie

            Dr. Jan Langbein

  • Arbeitsgemeinschaft der Veterinärämter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern:

            Robert Bautz

Vielfalt durch Renaturierung

Geförderte Studie ermöglicht Vielfalt durch Renaturierung

Schlemmin – Ab September 2021 führt die Gemeinde Bernitt über das Amt Bützow-Land eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des rd. zwei Hektar großen Sees im Ortsteil Schlemmin durch. Die Lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft – FLAG – Güstrower Landkreis hatte beschlossen, dass eine solche Studie im Rahmen der Fischwirtschaftsgebietsförderung unterstützt werden kann.

Der in der Gemeinde Bernitt befindliche Schlemminer See ist durch die vorhandene Verschilfungstendenz und vermehrten Wasserstandsverlust für Fische und andere Lebenswesen zunehmend gefährdet sowie in seiner Nutzung als Naherholungsgebiet und Angelgewässer derzeit kaum noch geeignet. In Vorbereitung auf die als notwendig erachteten Sanierungs- und Renaturierungsmaßnahmen sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die möglichen Belastungsquellen ermittelt werden, indem sie Aufschluss über Einträge, biologische Qualitätskomponenten, den Fischbestand und die vorhandene Nährstoffbilanz gibt.

Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt diese Studie: „Unsere Seen im Land sind Hort der Artvielfalt und ein großer Gewinn für die Lebensqualität der Menschen. Die Studie wird ermitteln, welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um den Schlemminer See auch in Zukunft sowohl ökologisch stabil als auch als Erholungsort zu erhalten.“

Mit diesem Projekt soll der Grundstein für ein gesundes und sauberes Gewässer gelegt werden, das in all seiner Vielfältigkeit wieder nutzbar sein soll. Neben der Verbesserung des Lebensraumes für Fische und andere Lebewesen soll die Renaturierung dazu beitragen, dass der See und die darauf befindliche Insel für Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen einen naturnahen Erholungsplatz bietet und auch das Angeln wieder ermöglicht wird.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt 15.300 EUR aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für das Projekt bereit; die nationale Kofinanzierung in Höhe von 2.700 EUR übernimmt die Gemeinde.

„Fischwirtschaftsgebiete“ – kurz FIWIG – sind besonders von der Fischerei abhängige Regionen, die im Rahmen eines Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gefördert werden können, wenn sie Vorhaben zur wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen wollen. FIWIG zeichnet sich durch das Bottom-Up-Prinzip aus. Eine Lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft (FLAG) entwickelt zunächst ein Konzept für ein abgegrenztes Gebiet und wählt dann innerhalb eines zugewiesenen Budgets örtliche Projekte zur Umsetzung ihrer vom Land bestätigten Entwicklungsstrategie aus.

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 (einschließlich passiver Phase bis 2023) stehen für die sechs in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen FIWIG ca. 3,854 Mio. Euro an EMFF-Mitteln zur Verfügung. Ab dem Jahr 2020 werden in diesem Bereich neben diesen EU- sowie kommunalen Mitteln auch Landesmittel zur Kofinanzierung von Maßnahmen privater Vorhabenträger in Höhe von bis zu 205.000 Euro für die Laufzeit der Förderperiode bereitgestellt.

Gefahr für Sandstürme und Dürre steigen

Schwerin – In dieser Woche wurden erneut punktuell Sandstürme beobachtet. „Das weist darauf hin, dass die oberen Bodenschichten durch die geringen Niederschläge, die hohe Sonneneinstrahlung und die starken Winde im April teilweise schon wieder deutlich ausgetrocknet sind“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Landwirte berichten von Anzeichen beginnenden Trockenstresses. Punktuell ist die Situation ins­besondere für den Ökolandbau und auf Sandböden besorgniserregend. Insgesamt jedoch schätzen wir die Lage noch nicht so problematisch ein. Ende Mai werden wir die Situation betreffs Wasser in den oberen Boden­schichten neu bewerten, um ggf. die 2018 ins Leben gerufene Dürre-AG zu reaktivieren.“

Diese Einschätzung basiert auf einem Bericht der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) zum Stand der Ackerkulturen, die auch eine Analyse der Witterung beinhaltet. Die Winter­niederschläge 2020/21 haben demnach nach den trockenen Sommern der letzten Jahre zwar eine leichte Entspannung gebracht, konnten jedoch die Wasser­speicher im Boden nicht vollständig wiederauffüllen. Das zeigt sich insbesondere an den nach wie vor niedrigen Wasserständen in den Söllen auf den Äckern.

Im kalten April sanken die Temperaturen nachts regelmäßig in den Frostbereich. Frostschäden wurden jedoch nur vereinzelt von früh gesäten Lupinen­beständen berichtet. Die meisten Kulturpflanzen und Obstbäume befanden sich noch nicht in kritischen Entwicklungsstadien. Starke Strahlungsintensität und hohe Windgeschwindigkeiten ließen die Winderosions­gefahr nicht nur auf den abgetrockneten Sandböden steigen.

Ob sich die Situation zuspitzt oder entschärft, hängt maßgeblich vom weiteren Witterungsverlauf bis Mitte Mai ab. Auch wenn die Eisheiligen bereits gewesen sein sollten, wie viele vermuten, raten die Experten, sich in den kommenden Wochen noch auf Nacht- und Morgenfrösten einzustellen. Insgesamt sei es zu früh, auch nur vage Empfehlungen zu kurzfristigen Kompen­sations- und Hilfsmaßnahmen für das Anbaujahr 2021 zu geben.

Wolfsangriff in den Franzburger Hellbergen

Backhaus: Drama in Fußgängerzone beeindruckt keinen Wolf

Stralsund – Vier Schafe einer Herde in den Franzburger Hellbergen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind möglicherweise Opfer eines Wolfangriffes geworden. Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor. Der Halter der Tiere entschied sich dennoch, die Tiere in der Innenstadt von Stralsund abzu­laden, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. Die drastische Maßnahme des Schafhalters fand Wider­hall bei Medien und Bauernverband. Dazu erklärt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich bedauere, dass der Schafhalter Tiere verloren hat. Das ist ganz sicher eine psychisch belastende Situation. Dennoch wünsche ich mir ein Mindestmaß an Sachlich­keit. Die Klage: „Niemand hilft uns“ ist unbegründet. Dennoch wurde sie, ohne die Hintergründe zu recher­chieren, von Medien und dem Bauernverband wider­gegeben. Es ist unaufrichtig, wenn der Schafhalter die fast 90.000 Euro unterschlägt, die er seit 2017 in Form von Fördergeldern vom Land erhalten hat. Der Verlust der Tiere wird ausgeglichen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Wolf als Verursacher festgestellt werden muss. Und dazu gehört, dass ein Grundschutz für die Tiere gegeben sein muss. Beides ist in dem aktuellen Fall nicht gegeben. Der Nachweis eines Wolfangriffs ist noch nicht erfolgt, der Zaun ist überaltert, führt keinen Strom und ist an verschiedenen Stellen niedergedrückt. Ich frage an dieser Stelle, wo bleibt die Verantwortung des Halters für den Tierschutz? Wenn es jedoch zum Schlimmsten kommt, können Tierarztkosten gefördert werden. Ebenso Transportkosten für die Tierkörperbeseitigung. Das hat der Halter nicht in Anspruch genommen und stattdessen gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz verstoßen und die toten Schafe in der Fußgängerzone entladen. Kritische Kommentare? Fehlanzeige“, so Minister Backhaus.

„Es ist unbestritten: Der Wolf stellt uns vor Herausforder­ungen. Aber mit Polemik, Halbwahrheiten und gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen wir nicht weiter. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Für Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen hat das Land seit 2013 rund 1,4 Mio. Euro aufgewendet. Ich denke, das ist nicht nichts. Es ist rechtlich nicht möglich, den Bestand zu regulieren. Das weiß auch der Bauernverband, wird aber nicht müde, dies trotzdem täglich zu fordern. Ich wünsche mir, dass die Stimmungsmache aufhört und wir zu einer Versachlichung der Debatte kommen. Möglich sind Tötungen von Wölfen in begründeten Einzelfällen. Werden Gründe geliefert und Anträge gestellt, kann gehandelt werden. Schockierende Aktionen in Fußgänger­zonen spielen in diesem Prozess zum Glück keine Rolle“, so Backhaus abschließend.

Standards für „Unverpackt“

Für weniger Verpackungsmüll beim Einkaufen

Bonn – Wer Verpackungsmüll beim Einkauf sparen will, für den sind Unverpackt-Läden eine Alternative. Unverpackt-Läden beschaffen ihre Ware in der Regel in Großgebinden und sparen so Material ein. Kunden füllen die benötigten Mengen von Nudeln, Mehl & Co. in wiederverwendbare Gefäße ab oder nehmen z. B. Obst und Gemüse als lose Ware mit.

Verpackungen erfüllen jedoch verschiedene Funktionen, beispielsweise Sicherung der Hygiene, Kennzeichnungsvorschriften zu Haltbarkeit, Inhaltsstoffen oder Allergenen. Hierfür muss der Unverpackt-Handel Alternativen entwickeln. An standardisierten Lösungen dafür arbeitet ein von der Deutsche Bundesstiftung Umwelt gefördertes Projekt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.

Herausforderungen dabei sind zum einen die verpackungsarme Beschaffung, zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Logistik und Zulieferer sind noch nicht an den verpackungsfreien Einkauf angepasst“, so Projektleiter Professor Dr. Jens Pape. „Wir brauchen effiziente und praxistaugliche Lösungen für Transportverpackungen, den Einsatz von nachhaltigen Verpackungsmaterialien und Mehrwegsysteme.“

Jeder Laden entwickele individuelle Lösungen für das Hygiene- und Schädlingsmanagement. Branchenweite Standards könnten das Unverpackt-Konzept künftig effizienter, nachhaltiger und professioneller gestalten und „unverpackt“ auch für den klassischen Lebensmittelhandel interessanter machen. Renate Kessen, www.bzfe.de

Förderung des Kleingartenwesen

Schwerin – Die Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern stand heute auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung des Kleingartenausschusses.

Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereins­mitglieder.

Damit sind in den vergangenen 22 Jahren über 1,7 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens, die seit der letzten Überarbeitung noch mehr Flexibilität in die Förderung brachte.

Seit 2 Jahren stehen den Kleingartenvereinen zusätzlich insgesamt 250.000 Euro für den Rückbau von asbest­haltigen Baubestandteilen verwaister Lauben zur Verfügung.

Als ein neuer Fördertatbestand wurden „Maßnahmen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung von asbest­haltigen Baustoffen“ in die Verwaltungsvorschrift aufge­nommen.

„Gemeint sind dabei nicht genutzte Gebäude, innerhalb bestehender Kleingartenanlage. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 1.000 EUR je Parzellengrundstück. Voraussetzung ist eine Rückbau­konzeption, welche ggf. auch vom Verein erstellt wurde und mit der betroffenen Gemeinde / Stadt abgestimmt ist und ein Vereinsbeschluss zur Durchführung des Projekts“, konkretisiert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Das Kleingartenwesen ist seit jeher in drei Richtungen von großer Bedeutung: sozial, ökologisch und städte­baulich“, so Backhaus. „Und in jüngerer Zeit rückt die Bedeutung für die Gesundheit und den Klimaschutz immer weiter in den Vordergrund. Seit Beginn der Pandemie ist der Kleingarten für den Einzelnen ein ganz besonderer Rückzugsort geworden“, fährt der Minister fort.

„Das Ehrenamt im Kleingartenwesen ist genauso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiger Grundpfeiler für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Wertestruktur und des friedlichen sozialen Miteinanders. Durch ehrenamtlich Tätige wie zum Beispiel im Klein­garten­wesen wird etwas geleistet, was der Staat nicht leisten kann. Es ist also ein Engagement für andere – oft für diejenigen Menschen in der Gesellschaft, die Hilfe und Unterstützung brauchen oder für jene, die keine oder nur eine geringe Lobby besitzen“, so der Minister abschließend.

Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Kleingärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.

10.000€ für Streuobstwiesen in MV

Schwerin – Anlässlich des europaweiten Tages des Streuobstes am 30. April machen der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV und Edeka Nord in einer gemeinsamen Aktion auf die Bedeutung von Streuobstwiesen für die Biodiversität aufmerksam.

„Streuobstwiesen und insbesondere alte Obstsorten sind nicht nur ein ästhetischer Gewinn für die Landschaft, sondern haben eine ganz konkrete Bedeutung für unsere Umwelt. Sie sind allen voran Lebensraum und tragen damit zum Artenschutz bei. Sie gelten sogar als artenreichstes Biotop Mitteleuropas!“, betont Minister Backhaus.

Um die Einrichtung neuer oder die Pflege bestehender Wiesen zu fördern, weist der Minister auf die Option des Streuobstgenussscheins hin, einer Erfindung aus dem Landwirtschaftsministerium. Zusammen mit der Waldaktie und den MoorFutures ist der Streuobstgenussschein eine einfache Möglichkeit, privates Geld direkt in effektive Projekte des Umweltschutzes in MV zu investieren.

Anders als Waldaktie und MoorFutures werden über den Streuobstgenussschein zwar keine CO2 Äquivalente kompensiert, doch der Minister erklärt: „Gerade für Wildbienen, Hummeln und andere Insekten, deren Populationszahlen besorgniserregend niedrig sind, stellen Streuobstwiesen einen wichtigen Lebensraum dar. Und unsere Natur braucht diese Nützlinge, sie ist auf sie angewiesen. In diesem Sinne sind Maßnahmen zum Artenschutz und zur Biodiversität als gleichwertig mit dem Klimaschutz zu betrachten. Biodiversität ist die notwendige Voraussetzung für zahlreiche Ökosystem­leistungen..“

Auch Edeka Nord unterstützt das Projekt der Streuobstgenussscheine und spendet anlässlich des Tages zum mittlerweile dritten Mal 10.000€. Da ein gemeinsamer Termin pandemiebedingt zur Sicherheit aller Beteiligten abgesagt wurde, machen der Minister, der Geschäftsführer von Edeka Stefan Giese, und die Nachhaltigkeitsmanagerin des Unternehmens Rabea Schwarz, in einem gemeinsamen Video auf das Projekt aufmerksam und werben zur Beteiligung.

Privatwald als Heilwald anerkannt

Klink – Im Kontext von Erholung und Gesundheitsförderung kann Wald auch privatwirtschaftlich erfolgreich vermarktet werden. Das will die Leitung der Müritz Klinik in Klink (Mecklenburgische Seenplatte) beweisen und hat 2020 die Ausweisung eines Teils ihres Waldbesitzes als Heil­wald beantragt. Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus den fünf Hektar großen Heilwald Klink symbolisch per Videokonferenz eröffnet.

„Natürlich hätte ich den Heilwald Klink viel lieber direkt an der Müritz bei einem gemeinsamen Waldspaziergang mit Ihnen feierlich eröffnet. Denn was gibt es schöneres als einen Wald im Frühling bei herrlichen Wetter“, sagte Backhaus. „Leider muss nun auch diese Veranstaltung aufgrund von Corona virtuell stattfinden. Es macht aber auch so deutlich, dass wir Bemühungen unterstützen, die Potenziale des Waldes zielgerichtet für Erholung und Genesung zu nutzen.“

Seit Novellierung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 besteht die Möglichkeit, Wälder rechtskräftig zu Erholungs-, Kur- und Heilwäldern zu erklären. Bei diesen Wäldern steht der Erholungs- und gesundheitsfördernde Wert im Vordergrund, hat Vorrang beispielsweise vor der holzwirtschaftlichen Nutzung.

Voraussetzung für die Ausweisung eines Heilwaldes sind therapeutische Angebote und die Gestaltung des Waldes für die Therapie bestimmter Indikationen wie Atemwegs­erkrankungen, Herz-Kreislauf Erkrankungen, neurologi­sche Erkrankungen. Die Müritz Klinik hat in ihrem Wald in der Nähe der Reha-Klinik mit einem Aufwand von rund 350.000 Euro die Wege ausgebaut und mit Therapie­geräten aus Holz ausgestattet. Gleichzeitig bildete die Klinik Therapeuten aus und kann nun eine gesundheits­fördernde Waldtherapie anbieten.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) unterstützt MV die Ausweisungen von Erholungs-, Kur- und Heilwäldern mit einem Fördersatz von 85 Pro­zent der förderfähigen Kosten. Die Müritz Klinik erhielt bisher 215.000 Euro Förderung für ihr Projekt. „Wir fördern die Vorbereitung von Heilwäldern nicht nur wegen des therapeutischen Ansatzes. Sie tragen aus meiner Sicht auch zu einer größeren Wertschätzung und zum Erhalt des wichtigen Ökosystems Wald bei“, sagte Backhaus.

Derzeit haben in MV sieben Wälder die Anerkennung als Kur-, Heil- und Erholungswälder halten, elf weitere befinden sich in der Planung.

Die Kur-, Heil- und Erholungswälder in MV sind:

2009
Kur- und Erholungswald Heiligendamm 41 ha
(aktualisiert 2016)

2011
Erholungswald Dargun 242 ha

2014
Erholungswald Nienhäger Gespensterwald 47 ha

2017
Kur- und Heilwald Ostseebad Heringsdorf 50 ha

2020
Heilwald Quetziner Tannen 30 ha

2021
Kurwald Ostseeheilbad Graal-Müritz 13 ha

Heilwald Klink 5 ha