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Kategorie: Natur und Umwelt

Zehn Jahre „Baltic 1“

Offshore-Windstrom von der Ostsee ist Gewinn für Klimaschutz und M-V

Schwerin – Zehn Jahre ist es her, dass der erste deutsche kommerzielle Offshore-Windpark in der Ostsee den Betrieb aufnahm: Seit 2. Mai 2011 liefern die 21 Windkraftanlagen von „Baltic 1“, 16 Kilometer vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst gelegen, erneuerbaren Strom nach Deutschland.

„Mit der Genehmigung dieses ersten Windparks in der deutschen Ostsee haben wir den Grundstein gelegt für eine neue Branche, die für einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung in unserem Land gesorgt hat. Die inzwischen vier Windparks vor unserer Küste erzeugten im vergangenen Jahr 4,13 Terawattstunden sauberen Strom. Das entspricht rechnerisch dem Bedarf von gut 1,1 Millionen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalten. Zugleich sind die Offshore-Windparks zu einem wichtigen Betätigungsfeld für unsere Häfen und Werften geworden“, sagt Energieminister Christian Pegel.

Die Werften in Rostock und Wismar haben den Bau von Offshore-Plattformen in ihr Portfolio aufgenommen und liefern seither auch für weiter entfernt liegende Windparks Anlagenteile. Insbesondere die Häfen in Rostock und Sassnitz auf Rügen haben nicht nur vom Bau der Parks profitiert, sondern sich als Startpunkt für Versorgung und Wartung eine zuverlässige Einnahmequelle gesichert. „Der Umschlag für die Offshore-Branche hat sich in beiden Häfen zusammen von knapp 19.500 Tonnen vor zehn Jahren auf fast 1,3 Millionen im Jahr 2019 vervielfacht“, so der Energieminister.

Viele weitere Unternehmen in M-V profitieren als Zulieferer oder Dienstleister von der Branche – in Rostock Liebherr, Hanse Drehverbindungen, Eickboom, die Erndtebrücker Eisenwerke, die Eisengießerei in Torgelow oder Actemium H+F in Kavelstorf. „Sie bauen Fundamente, Stahlrohrtürme, Gondeln, Rotorblätter und -naben, Schaltschränke, Bremsen und Spezialbehälter. Dazu kommen Projektierer, Betreibergesellschaften, Wartungsunternehmen und nicht zuletzt die Ostzentrale von 50 Hertz in Greifswald, die das Stromnetz für den Offshore-Bereich entwickelt“, nennt der Energieminister Beispiele und fügt hinzu: „Sie schaffen dauerhafte, in der Regel hoch qualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze.“ Der Branchenspezialist Windreseach geht von 24.500 Menschen aus, die 2019 deutschlandweit direkt durch die Offshore-Windindustrie beschäftigt wurden – und von einem Umsatz von neun Milliarden Euro.

„Hinzu kommen die Gewerbesteuereinnahmen als wichtige Einnahmequelle für Mecklenburg-Vorpommern. Allein diejenigen aus den Offshore-Windparks im Küstenmeer und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee betrugen 2019 ca. 30,3 Millionen Euro“, beziffert Christian Pegel einen weiteren Zugewinn für das Land durch die Offshore-Branche.

Christian Pegel weist auch darauf hin, dass die Off-shore-Parks zu einer deutlichen Senkung bei den Kosten für erneuerbaren Strom geführt haben: „Bei den Versteigerungen von Windstrom gab es 2017 erstmals Gebote, die keine Förderung mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nötig machten. Der Trend, dass die Offshore-Windstromerzeuger ihren Strom wirtschaftlich erzeugen und verkaufen können, setzt sich seither fort.“

Vorreiter war Baltic 1 in Christian Pegels Augen auch in Sachen Akzeptanz von Offshore-Windanlagen: „Unser erster Windpark hat, ebenso wie alle nachfolgenden, gezeigt, dass die Sorge um eventuelle Einbußen insbesondere im Tourismus durch einen in der Ferne sichtbaren Windpark nicht berechtigt ist. Diese Sorgen werden immer wieder laut, wenn der Bau eines solchen Parks zur Debatte steht. Schon während des Baus und erst recht nach Fertigstellung haben sie sich bisher in allen Fällen verflüchtigt.“ Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle/Saale: www.akzeptanz-offshore-windenergie.de/

Christian Pegel nimmt den zehnten Geburtstag von „Baltic 1“ zum Anlass, erneut an den Bund zu appellieren, den Ausbau der Offshore-Windstromerzeugung weiter zu forcieren: „Zunächst brauchen wir mehr Leitungen auf dem Festland, die den klimaneutralen Strom vom Ort seiner Erzeugung vor allem zu den industriellen Großverbrauchern im Westen und Süden unseres Landes transportieren. Wir brauchen aber auch eine bessere Berücksichtigung der raumordnerischen Planungen und Potenziale für Windstrom insbesondere auf der Ostsee, um die bundesweit vorgegebene Zielmarke von 20 Gigawatt bis 2030 zu erreichen.“

Er würdigt, dass der Bund inzwischen erkannt habe, dass für ein Erreichen der Klimaziele auch die Nutzung der erneuerbaren Energien für die Mobilität, die Wärmeversorgung oder die chemische Industrie eine wichtige Rolle spiele. „Ich sehe allerdings auch beim Engagement des Bundes in dieser Hinsicht noch Luft nach oben. Insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, die bisher den Fortschritt auf diesem Gebiet ausbremsen, gibt es noch viel zu tun.“

Zahlen & Fakten

Windparks in der deutschen Ostsee:

Baltic 1
Baltic 2
Wikinger
Arkona
Anlagen gesamt: 231

Geplante Windparks in der deutschen Ostsee:

Offshore-Testfeld vor Rostock (ab 2026)
Windpark Gennaker (Baugenehmigung 2019 erteilt, über Widerspruch Nabu noch nicht entschieden)
Arcadis Ost (Änderungsgenehmigung am 31. März 2021 erteilt, geplante Inbetriebnahme 2023)
Wikinger Süd (geplante Inbetriebnahme 2023)
Baltic Eagle (geplante Inbetriebnahme 2024)
Fläche O-1.3 nördlich des bestehenden Windparks Wikinger (im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur, geplante Inbetriebnahme 2026)

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaft­lichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energie­effizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/ Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungs­änderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernäh­rungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbon-freie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungs­fähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“

Eingereicht werden können Projekt- und Leistungs­beschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf

www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich

Klimafreundlicher Landwirtschaftsbetrieb

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe des Landes auf, im Rahmen eines Wettbewerbs innovative Lösungen im Klimaschutz aufzuzeigen. Bis zum 11.Juni 2021 können sie ihre Projekte und Leistungen einreichen, mit denen sie beispielhaft beitragen zur Ressourcenschonung, zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur CO2-Speicherung in Pflanzen und Böden, zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur klimaschonenden Bewirtschaftung.

Besonders effiziente und innovative Lösungen, die auch von anderen Betrieben angewendet werden können, werden mit einem Preis ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt insgesamt 7.500 Euro und soll auf der MeLa 2021 überreicht werden.

„Die Landwirtschaft hat beim Thema Klimaschutz/Klimawandel eine ganz besondere Rolle: Es besteht die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel und die damit verbundenen Witterungsänderungen. Neben der zentralen Aufgabe der Ernährungssicherung hat die Landwirtschaft zunehmend auch einen Auftrag zur Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen für eine fossil carbonfreie Wirtschaft. Dabei emittiert die Landwirtschaft selbst Treibhausgase und muss diese Emissionen angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 so weit wie möglich senken. Ohne ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Dieser Aufgabe stellen sich unsere Betriebe bereits. Nur wird das von der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen. Das will ich mit dem Wettbewerb ändern.“ Eingereicht werden können Projekt- und Leistungsbeschreibungen von Maßnahmen, mit denen die Betriebe dem Klimaschutz in der Praxis bereits gerecht werden. Sie sollen weitere Landwirtschaftsbetriebe zum Übernehmen dieser innovativen Lösungen anregen. Die Wettbewerbsausschreibung und erforderliche Unterlagen sind abrufbar auf www.lm.mv-regierung.de/klimafreundlich

Aufstallungsgebote für Geflügel aufgehoben

Schwerin – Mit Ausnahme des Landkreises Rostock, in dem noch bis Ende des Monats zwei Restriktionsgebiete bestehen, haben die Landkreise die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Da es seit mehr als zwei Wochen keinen positiven Befund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen keinen Ausbruch der Krankheit bei Hausgeflügel mehr gegeben hat, scheint sich das Seuchengeschehen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich abgeschwächt zu haben, so Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Fast 350.000 Tiere, die in Kleinsthaltungen und großen Betrieben gehalten wurden, sind der Seuche zum Opfer gefallen. Damit war dies der schlimmste Geflügel-Seuchenzug in der Geschichte des Landes. Das macht mich sehr betroffen. Dennoch bin ich froh, dass die Zusammenarbeit in den Veterinärbehörden und die Abstimmung mit dem Land sehr gut funktioniert hat. Dafür möchte ich mich bei den handelnden Personen aufrichtig bedanken. Wir haben einen hohen wirtschaftlichen Schaden zu beklagen. Die Seuche hat allein in MV rund 5,7 Mio. Euro gekostet. Die Hälfte davon trägt das Land. Aber wir dürfen nicht allein auf die wirtschaftlichen Folgen gucken.

Es geht auch darum., die Tiere besser zu schützen. Wir müssen unsere Lehre aus dem Seuchenzug ziehen und uns auf den kommenden Herbst vorbereiten. Das Abklingen des Seuchengeschehens aus der Wildvogelpopulation in unserem Land bestätigt, dass der Infektionsdruck in erste Linie aus dem Vogelzug herrührt. Wir müssen daher analysieren, wie das Virus insbesondere in die großen Putenbestände gekommen ist. Wir brauchen neue Ansätze zur Seuchenprophylaxe: Wie ist das Betretungsmanagement? Wie wird mit Futter und Einstreu umgegangen? Ich würde mir wünschen, dass sich auch der Bund einbringt und zum Beispiel die Forschung nach wirksamen Impfstoffen gegen die Geflügelpest intensiviert. Wir brauchen Hilfen für die Geflügelhalter, damit sie ihre Stallungen seuchenhygienisch auf den neuesten Stand bringen können.

Häufig stammen die Haltungskonzepte aus Zeiten, in denen wir es noch nicht mit der Geflügelpest zu tun hatten. Wenn wir über Modernisierung nachdenken, müssen dabei aber auch die Aspekte Ökologie, individuelles Tierwohl und die Qualität der Arbeitsplätze im Auge haben. Es ist mir unverständlich, dass wir zwar unsere Autos regelmäßig durch den TÜV überprüfen lassen, aber kein ähnliches Konzept für die Haltung von zigtausend Tieren haben. Ich denke, es wird Zeit für ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallhaltungsanlagen. Dabei sollte ein unabhängiges Gremium über Haltungsformen und Standards entscheiden – nicht die Politik.

Also: Auch, wenn wir eine vorsichtige Entwarnung geben können, müssen wir weiter wachsam sein. Das Thema Geflügelpest ist nicht erledigt. Wir dürfen jetzt nicht die Hände in den Schoß legen. Wir sollten uns daranmachen, ein integriertes Gesamtkonzept für die Geflügelhaltung zu entwickeln, das uns vor zukünftigen Krisen besser schützt. Das können die Steuerzahler zu Recht fordern und auch die Tierhalter sollten ein großes Interesse daran haben.“

Neubau einer öffentlichen Steganlage

Ribnitz-Damgarten – Die Stadt Ribnitz-Damgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen) plant die Errichtung einer öffentlichen Steganlage im Ribnitzer See, dem südlichen Teil des Saaler Boddens. „Vorgesehen ist dabei der Bau einer Steganlage, die dem Charakter einer Seebrücke entspricht. Das Vorhaben dient der weiteren Aufwertung des touristischen Gesamtangebotes der Bernsteinstadt. Darüber hinaus wird die Attraktivität des uferbegleitenden Rad- und Wanderweges weiter erhöht. Ribnitz-Damgarten wird nach Fertigstellung um eine Attraktion reicher sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Steganlage soll aus einem 56 Meter langen Zugangssteg, einer Aussichtsplattform und einer Stegverlängerung von nochmals 10 Metern bestehen. Im Uferbereich erfolgt der Ausbau eines vorhandenen Weges als verkehrsberuhigter Zufahrtsweg, der unter anderem für Rettungskräfte vorgesehen ist. „Die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird in der Region weiter ausgebaut. Der Steg wird Einheimische sowie Gäste zum Verweilen einladen“, so Glawe weiter.

Die Gesamtinvestition für das Vorhaben beträgt rund 953.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Bau der Steganlage aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 658.200 Euro. „Wir werden auch künftig weiter in die touristische Infrastruktur des Landes investieren. Wir wollen ein attraktives Urlaubsland bleiben. Dazu gehört es, die Angebotsvielfalt stetig auszubauen, um im Wettbewerb mit anderen weiter mithalten zu können“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Umweltsanierung

Geld vom Land: Belasteter Boden in Gelbensande wird saniert

Gelbensande – Am 19.04.2021 hat Umweltminister Dr. Till Backhaus per Videokonferenz einen Zuwendungsbescheid an die Gemeinde Gelbensande für die Sanierung des kommunalen Anteils der Altlast „Osmose“ in Gelbensande übergeben.

Die Altlast gehört überwiegend dem Sondervermögen „Sanierung ökologischer Altlasten in Mecklenburg-Vorpommern“ und damit dem Land. Die Bewirtschaftung für das Land erfolgt durch die GAA – Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten M-V mbH. Ein kleiner, aber hoch belasteter Teil des ehemaligen Osmose-Betriebsgeländes befindet sich allerdings im Eigentum von Gemeinde und Wohnungsgesellschaft Gelbensande. Dabei handelt es sich um Teile eines Walls aus Bodenmaterial, das in den 80er Jahren vom Betriebsgelände abgeschoben und an Ort und Stelle belassen wurde. Wie der Wall selbst, stellt auch der darunterliegende Boden einen Belastungsschwerpunkt innerhalb der Altlast dar. Im Rahmen der Sanierung des gesamten Standortes wird der kontaminierte Boden in diesem Bereich nun ausgebaut sowie ordnungsgemäß und schadlos entsorgt.

„Für das Umweltministerium und die GAA war von Anfang an klar, dass wir die Gemeinde Gelbensande mit dieser gewaltigen Herausforderung nicht allein lassen,“ betont Minister Dr. Backhaus. „Deshalb hat die GAA mit tatkräftiger Unterstützung meines Hauses frühzeitig darauf hingewirkt, die Altlast gemeinsam zu sanieren.“ Maßnahmen allein auf den Grundstücken des Landes wären nicht zielführend gewesen.

Als großen Erfolg und nicht selbstverständlich bezeichnet der Minister die Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von fast 90 Prozent der Kosten, die für die Sanierung der kommunalen Flächen anfallen werden.

Für den Bodenaustausch auf den Flächen des Landes-Sondervermögens sind 2,5 Mio. Euro veranschlagt. Die Kosten für die zu sanierenden Grundstücke im Wallbereich, die Gemeinde und Wohnungsge­nossenschaft gehören, werden sich auf insgesamt rund 1 Mio. Euro belaufen.

Der letzte der insgesamt vier Förderanträge nach zwei verschiedenen Richtlinien konnte jetzt bewilligt werden. Dabei handelt es sich um die Zuwendung nach LEFDRL M-V (Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien, Förderbereich 2) für die Gemeinde Gelbensande zur Beseitigung ihres Erdwall-Anteils in Höhe von 164.678,70 Euro. Weitere Fördermittel werden für die Bodensanierung zum Schutz des Grundwassers nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) und nach der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungsmitteln bereitgestellt.

Die GAA hat Gemeinde und Wohnungsgesellschaft Gelbensande bei der erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln unterstützt. Seit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im letzten Jahr ist sie außerdem für Gemeinde und Wohnungsgesellschaft hinsichtlich Sanierungsplanung und –durchführung tätig. Neben der Förderung stellt auch das eine wesentliche Entlastung für Gemeinde und Wohnungsgesellschaft dar. „Für das Land ist es ebenfalls von Vorteil, wenn die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bei der GAA und damit in einer Hand liegt. Die GAA verfügt über spezielle Fachkunde und ist sehr erfahren bei der Durchführung von Altlastensanierungen“, so der Umweltminister Dr. Backhaus.

„Damit haben wir gemeinsam die Voraussetzung geschaffen, eine der letzten großen Altlasten aus der DDR-Zeit in Mecklenburg-Vorpommern zu beseitigen und die seit der Wende brachliegende Flächen einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen.“

In der Gemeinde Gelbensande (Landkreis Rostock) befindet sich am östlichen Ortsausgang nahe der B105 das ehemalige Betriebsgelände „Osmose“ Gelbensande des VEB Holzwerke Rövershagen. Zwischen 1961 und 1990 wurden hier Holzstämme u. a. für Telefonmasten imprägniert. Während der Betriebszeit wurde außerhalb des Tränkbeckens auch ein Großteil der unversiegelten Fläche als Lager- und Abtropfbereich für die imprägnierten Stämme verwendet, so dass die zum Imprägnieren verwendeten Chemikalien (hauptsächlich Stoffe mit Fluorid, Chrom und Arsen) in den Boden und auch bis ins Grundwasser gelangten.

1999 wurden die aufstehenden Gebäude zurückgebaut. Nach der Zuordnung eines Großteils der ehemaligen Betriebsflächen in die Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2003 hat die GAA M-V mbH den Standort umfassend untersucht und die Sanierung vorbereitet. Anfang 2021 wurde mit der Quellterm-Sanierung der insgesamt fast vier Hektar großen Flächen des Sondervermögens begonnen. Dabei werden die untertägigen Gebäudeteile entfernt, der kontaminierte Boden ausgebaut, entsorgt und durch sauberen zertifizierten Füllboden (Z0) ersetzt.

Die Arbeiten im Bereich des Erdwalls an der nordwestlichen Grenze des ehemaligen Betriebsgeländes sind für den Sommer 2021 terminiert.

Küstenwald jetzt Kurwald

Graal-Müritz – 13 Hektar des Küstenwaldes nordwestlich vom Ostsee­heilbad Graal-Müritz haben jetzt den rechtlichen Status eines Kurwaldes nach §22 des Landeswaldgesetzes. Forstminister Dr. Till Backhaus hat heute (19.04.) per Videokonferenz der Bürgermeisterin Dr. Benita Chelvier symbolisch die dafür erforderliche Rechtsverordnung übergeben.

Die Verordnung ist bereits seit dem 21. Januar wirksam. Da eine Übergabe vor Ort coronabedingt erneut nicht stattfinden konnte, wurde kurzfristig eine Videokonferenz organisiert, an der auch Mitarbeiter des Ministeriums und der Kurverwaltung und der Gemeinde Gral-Müritz teilnahmen.

Durch die Ausweisung als Kurwald soll insbesondere der Erholungswert des Waldes zwischen Ortslage und Küste nachhaltig gesichert werden. Im Kurwald wird ein möglichst ungestörtes Naturerleben angestrebt. Noch stärker als bisher kann damit sein natürliches Potenzial für die Gesundheitsvorsorge sowie für Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen erschlossen werden.

Eine Steigerung des Freizeitwertes der Wälder für Kur­wälder ist ein Fördertatbestand nach der Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwick­lung des ländlichen Raums (ForstELERFöRL M-V). Die Höhe der Zuwendung beträgt 85 Prozent der zuwen­dungsfähigen Ausgaben.

Die Gemeinde Graal-Müitz strebt seit 2015 die Auswei­sung seines Waldes nordwestlich des Rhododendron­parks als Kurwald an und hat in Umsetzung des Konzeptes bereits innerhalb des jetzigen Kurwaldes einen Aktivwald (2016) und einen Entspannungswald (2017) geschaffen. Die Gemeinde Graal-Müritz erhielt 2017 zur Vorbereitung auf die Anerkennung als Kurwald insgesamt 163.500 Euro an Zuwendungen nach o.g. Richtlinie.

„Das Thema Wald und Gesundheit nimmt in unserer hektischen Zeit einen immer größeren Stellenwert ein. Gerade in Pandemie-Zeiten wird uns das sehr bewusst. Wald ist gewissermaßen unsere grüne Apotheke“, sagte Backhaus. „Mit seiner besonderen Ruhe, dem ausge­glichenen Klima und dem speziellen Duft bietet der Wald in Verbindung mit der heilenden Luft an den Küsten und den vielen Seen unseres Landes von jeher vielfältige Möglichkeiten für Erholung und Entspannung.“

„Bei der Nutzung dieses Potenzials ist Mecklenburg-Vor­pommern Vorreiter. Nicht nur national, sondern auch international“, betont der Minister. Seit der Novellierung des Landeswaldgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2011 besteht die Möglichkeit, Wälder rechtskräftig zu Erholungs-, Kur- und Heilwälder zu erklären. „Seit 2017 ist der Kur- und Heilwald Heringsdorf europaweit der erste seiner Art. Die Quetziner Tannen in Plau am See sind der erste reine Heilwald. Europaweit. Und der Kurwald Graal-Müritz ist der erste reine Kurwald. In wenigen Tage werde ich noch die Verordnung des Heilwaldes Klink übergeben. Dieser Wald hat ebenfalls eine Besonderheit: Er ist ein reiner Privatwald.“

Umstellung auf Ökolandbau

Land will Ökolandbau weiter ausbauen und bereitet Antragstellung für 2022 vor

Schwerin – Nachdem die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von bereits von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen ist, hält der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau weiter an. In nur zwei Monaten (Februar und März 2021) konnte ein weiterer Flächen­zuwachs von ca. 5.000 ha und 26 Umstellungs­betriebe festgestellt werden (aktuell 187.621 ha). Damit werden nunmehr ca. 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.165 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Derzeitig bereitet das Landwirtschaftsministerium die Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2022 (Antragstellung zum 31.12.2021) vor. Ziel des Landes ist, weitere Flächen in die Förderung zur ökologischen Wirtschaftsweise aufzunehmen und so die gesell­schaftlichen Leistungen der Landwirte u.a. für den Gewässerschutz und die Biodiversität zu honorieren.

„Die Entscheidung zur Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sollte jedoch nicht allein am Termin der Antragstellung ausgerichtet werden“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Hier bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den Marktpartnern für den Absatz sowie zu den rechtlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Besonders zu berücksichtigen sind die an der jeweiligen Betriebsform ausgerichteten Umstellungs­zeiten, da erst nach deren Ablauf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit dem Bio-Status vermarktet werden dürfen.“

Eine betriebsbezogene Planung der rechtlich vorge­gebenen Umstellungszeiten sei erforderlich, um die Kosten einer Umstellung möglichst gering zu halten und die Liquidität im Betrieb weiterhin zu gewährleisten, so der Minister.

Beispiel Umstellung auf Bio-Milch – Beantragung Förderung zum 31.12.2021:

Zur Erzeugung von Bio-Milch ist eine kombinierte Umstellungszeit von 24 Monaten die Regel, wenn die gesamte Produktionseinheit mit Futteranbau und Tierbestand gemeinsam zur Bio-Kontrolle angemeldet wird. Vorteilhaft ist aber auch, wenn 2021 zunächst Teilflächen zum Futterbau in das Öko-Kontrollverfahren aufgenommen und die Umstellung von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Eiweiß-pflanzen bereits vor dem ersten Schnitt (z.B. zum 01.05.2021) bei einer zugelassenen Kontrollstelle angemeldet werden. Für Ackerflächen kann die Anmeldung zur Bio-Kontrolle bereits ab Juni 2021 erfolgen, damit die Ernte 2022 den Umstellungsstatus erreicht. Mit dieser Strategie der schrittweisen Teilumstellung (ohne Förderung) kann sich der Gesamtbetrieb ab 01.01.2022 zur Förderung im Ökolandbau anmelden und bei erfolgreicher Umsetzung nach 15 Monaten ab 01.04.2023 Bio-Milch liefern.

Der Umstellungsfahrplan ist aber unbedingt mit einem Fachberater und einer Öko-Kontrollstelle abzugleichen, damit der aktuelle Stand der EU-Öko-Verordnung be-rücksichtigt werden kann.

Ebenso ist die Förderung der Beratung ein wesentlicher Baustein der Agrarpolitik Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Betriebsberatung zu Fragen des Ökolandbaues kann im Umfang von bis zu 90 % der Nettokosten gefördert (Erstberatung 100%) werden. Der Höchstfördersatz pro Beratungsprojekt beträgt 1.500 Euro.

Ziel der Landesregierung ist die Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus auf hohem Niveau.

Sowohl bundesweit als auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Zunahme des Anteils der biozertifizierten Flächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche aufgrund des wachsenden Biomarktes in Deutschland zu verzeichnen. Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Ökolandbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Aufgrund der umfassenden Flächenzuwächse werden in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 65 Mio. Euro bereitgestellt, insgesamt sind 230 Mio. Euro zur Hono-rierung der ökologischen Wirtschaftsweise vorgesehen. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt eine Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen dar und ist gleichzeitig ein wichtiger Einkommensbestandteil der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe