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Kategorie: Natur und Umwelt

Sauenzuchtanlage in Alt Tellin

Backhaus: Aufräumen, bevor in Alt Tellin etwas Neues entstehen kann

Schwerin – Vor dem Schweriner Landtag haben Tierschützer und Umweltverbände gegen Große Tierhaltungsbetriebe nach dem Vorbild der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin demonstriert. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat das Gespräch mit den Demonstranten gesucht und seine Position verdeutlicht:

„Ich habe Verständnis für die Emotionen der Menschen, die gegen große Tierhaltungsanlagen demonstrieren. Der verheerende Brand in Alt Tellin war ein Fanal für die gescheiterte Idee der Tierproduktion. Deswegen habe ich auch heute nochmals deutlich gemacht, dass ich schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft geworben habe. Dennoch gibt es Gesetze, an die auch ich mich zu halten habe, die Anlagen wie in Alt Tellin ermöglichen. Ich möchte diese Anlagen nicht. Deswegen habe ich mich mit dem Eigentümer darauf, geeinigt, dass die Anlage, so wie sie bisher genehmigt war, nicht wiedererrichtet wird.

Damit dies auch nicht an anderer Stelle passiert, müssen möglicherweise Gesetze geändert werden. Ich denke da speziell an das Thema Brandschutz. Dafür haben aber leider die Landwirtschaftsminister keine Zuständigkeit. Deswegen sind Bemühungen, den Tierschutz und den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zusammenzudenken, bisher gescheitert.

Jetzt starten wir einen erneuten Versuch. Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir über den Bundesrat erreichen, dass sich die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tierobergrenzen und Brandschutz Gedanken macht. Ich bin zuversichtlich, dass das bereits im Mai den Bundesrat erreicht.

Unterdessen kümmern wir uns natürlich um das Aufräumen. Der Betreiber muss bis morgen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Wie ich hörte, ist die Entsorgung der Kadaver, die in die Tierkörper­beseitigungsanlage gebracht werden können, weitgehend abgeschlossen. Es gibt aber bis zu 3.000 t Brandreste, die anderweitig entsorgt werden müssen. Das StALU MS und der Betreiber stehen zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt in engem Austausch, um eine ordnungsgemäße und hygienisch unbedenkliche Entsorgung vorzunehmen. Bei so großen Mengen müssen die Brandreste möglicherweise auf verschiedene Entsorgungsanlagen verteilt werden. Eine Anlage allein kann mit solchen Mengen kaum in kurzer Zeit umgehen.

All das macht deutlich: So etwas wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen. Da herrscht nicht nur unter Tierschützern und Umweltverbänden Einigkeit, sondern auch in der Politik.“

Alternativprogramm zur Waldolympiade 2021

Schwerin – Der Wald kann uns helfen, gesund und fit zu bleiben. Dieses Aha-Erlebnis ist das Anliegen der Waldolympiade, zu der die Forstämter der Landesforst seit 2007 zum Ende des Schuljahres Viertklässler des Landes einladen. Aufgrund der Covid-19 Pandemiesituation kann die Waldolympiade allerdings auch im diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Unter Coronabedingungen wird sie als Wettbewerb „Wald und Gesundheit“ ausgetragen, so dass die Kinder nicht unbedingt im Klassenverband handeln müssen.

„Uns geht es darum, den Kindern die vielfältigen Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz näherzubringen“ sagte Backhaus. „Der Wald dient uns auch zur Erholung und Gesunderhaltung – er ist quasi unsere grüne Apotheke.“ Bereits im vergangenen Jahr habe coronabedingt improvisiert werden müssen. Kinder aus 35 Schulen hatten dennoch an der Waldolympiade teilgenommen. Das beweise, dass sich Kinder auch in Zeiten von TicToc und Playstation noch immer für die Natur und sportliche Aktivitäten begeistern lassen, so Backhaus.

Bis zum 31.Mai können Viertklässler alleine, in Familie oder – wenn möglich – im Klassenverband sich selbst Parcours in einem Forst des Landes zusammenstellen, von denen sie denken, dass sie ihre Gesundheit und Sportlichkeit fördern. Die absolvierten Stationen müssen mit Zeichnungen oder Fotos bzw. Videos dokumentiert und in eine Karte – der Wald-Gesundheits-Schatzkarte – eingetragen werden. Zusammen mit einem Formular von der Internetseite des Landesforstes ist diese Karte als Wettbewerbsbeitrag an den Landesforst zu schicken.

Außerdem können sich die Wettbewerbsteilnehmer an der Wahl des Maskottchens für die Landesforst beteiligen. Die Forstleute haben eine Vorauswahl von sechs Tieren getroffen (Eichhörnchen, Igel, Frosch, Hummel, Ameise, Schwarzspecht). Die Kinder können hieraus ihr Lieblingstier wählen und die Entscheidung begründen.

Jede Einsendung zum Wettbewerb wird mit einem „Waldgesundheitsexperten-Zertifikat“ belohnt und Kinder, die im Klassenverband gearbeitet haben, können zusätzlich einen Walderlebnistag mit der örtlichen Försterin oder dem Förster gewinnen.

Auf rund 30 % der Fläche haben Wälder in M-V unmittelbare und vorrangige Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Dem Naturfreund werden in zahlreichen Einrichtungen wie Museen, Arboreten, Ausstellungen, Schaugattern und Lehrpfaden interessante Einblicke in die Tier- und Pflanzenwelt geboten, sowie Zusammenhänge im Ökosystem Wald dargestellt.

UMWELTBILDUNG wird in unseren Jugendwaldheimen und Waldschulen groß geschrieben.

Aber auch unsere Forstämter organisieren auf Wunsch Bildungstage und -wanderungen zum Thema Wald, Wild und Umwelt. Mit dem WALDMOBIL bereichern wir Messen, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen mit wechselnden Themen und Inhalten. Einzigartig in M-V ist auch die Samendarre Jatznick, in der als „Stätte der Kommunikation, Lehre und Begegnung“ Inhalte der forstlichen Produktion, der Holz- und Landwirtschaft und des Umweltschutzes vermittelt werden.

10 Jahre nach der Sandsturm-Katastrophe

Schwerin – Die Fakten erzeugen noch immer Bestürzung, die Bilder bleiben unvergessen. Mit acht getöteten Menschen und mehr als 100 Verletzten in 85 beteiligten Fahrzeugen, ging der Massenunfall am 08. April 2011 als der schwerste Unfall auf einer bundesdeutschen Autobahn in die Geschichte ein.

Innenminister Torsten Renz gedenkt der Opfer der Katastrophe: „An die ersten, fast unwirklichen Pressebilder werde ich mich mein Leben lang erinnern. Unübersichtliche Trümmerberge, Menschen, die verzweifelt versuchten andere zu retten und die Aussage einer Pressesprecherin der Polizei, dass dies der schlimmste Verkehrsunfall ist, den Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Ganz Deutschland hielt den Atem an, trauerte mit den Angehörigen.“

Mehr als 600 Helfer und Einsatzkräfte waren am 08. April 2011 und an den Folgetagen im Einsatz. „Landesweit waren und sind die Menschen durch dieses Ereignis noch immer zutiefst erschüttert. Insbesondere diejenigen, die als Unfallbeteiligte, als Ersthelfer oder als Rettungskräfte vor Ort waren. Mein besonderer Dank gilt heute auch allen Ersthelfern und allen Rettungskräften für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur dank Ihres Handelns und Ihres Mutes konnte ein noch größeres Leid abgewendet werden“, so Innenminister Torsten Renz.

„Dieses traurige Ereignis haben wir in Mecklenburg-Vorpommern auch zum Anlass genommen, rettungsdienstliche Strukturen anzupassen und die Psychosoziale Notfallversorgung im Land zu stärken, damit Hilfeleistung bei zukünftigen Ereignissen noch schneller und effektiver geleistet werden kann.“

Wasserstände nur leicht entspannt

Schwerin – Die Niederschläge im Winter haben für die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern nur eine leichte Entspannung gebracht. Nach den trockenen Sommern der letzten Jahre konnten sich die Wasserstände nur teilweise wieder den Zielwerten annähern.

Die Wintermonate des Winters 2020/2021 haben nur geringfügig für Entspannung an den Seen und Flüssen des Landes gesorgt. Die seit November in Bezug auf die mittlere Monatssumme für M-V nur in den Monaten Januar (61,5 mm i. V. z. 45,6 mm der langen Reihe von 1961-1990) und Februar (33,4 mm i. V. z. 30,8 mm der langen Reihe von 1961-1990) leicht überdurchschnittlichen Niederschlagssummen waren nicht ausreichend, um die Defizite der vergangenen drei Dürrejahre auszugleichen. Mit einer Regeneration der Grundwasserspeicher ist bei derartigen Verhältnissen nicht zu rechnen.

Besonders deutlich sind daher die Auswirkungen des Winters bei den stark vom Grundwasser abhängigen Standgewässern und den Mecklenburger Oberseen zu erkennen. Mit einem Wasserstand von 183 cm am Leitpegel Waren/Müritz (Stand 30.03.2021) fehlen 37 cm zum Zielwasserstand von 220 cm, der zum 01.April eines jeden Jahres angestrebt wird. Im Falle des Schweriner Sees ist die Situation nicht so kritisch. Hier wurde das gewöhnliche Stauziel von 120 cm mit 124 cm (Stand 30.03.2021) um 4 cm überschritten und somit erreicht.

An den Fließgewässerpegeln des Landes wurden überwiegend Durchflüsse zwischen dem mittleren Niedrigwasserdurchfluss (MNQ) und dem Mittelwasserdurchfluss (MQ), teilweise aber auch über dem MQ gemessen. Mit Stand vom 30.03. entspricht dies an den Pegeln Garlitz/Sude 4,74 m3/s (67% des Monats-MQ), Bützow Gesamt/Warnow 6,92 m3/s (55% des Monats-MQ), Wolken/Nebel 4,89 m3/s (64% des Monats-MQ), Tessin/Recknitz 1,36 m3/s (57% des Monats-MQ), Pasewalk Bollwerk/Uecker 3,84 m3/s (49 % Monats-MQ) und Klempenow Straßenbrücke/Tollense 5,51 m3/s (61% des Monats-MQ).

Mit deutlicher Entspannung der Gesamtsituation in Mecklenburg-Vorpommern ist ohne überdurchschnittliche Niederschläge nicht zu rechnen. Eher muss von einer Verschärfung der gegenwärtigen Lage ausgegangen werden. Dies ist darin begründet, dass die Vegetationsperiode derzeit beginnt und der April historisch betrachtet einer der trockensten Monate des Jahres ist.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist vor diesem Hintergrund auf die notwendigen Maßnahmen des Gewässerschutzes hin: „Die Zustände unserer Wasserbestände im Land besorgen mich. Angesichts der trockenen Sommer müssen wir, wie schon in den letzten Jahren begonnen, starke Anstrengungen unternehmen, das Wasser im Land und sauber zu halten. Unsere Strategie des Wassermanagements zielt genau darauf ab.“

Brand in einer Schweinezuchtanlage

Backhaus: Reaktionen auf Tragödie von Alt Tellin machen mich betroffen

Alt Tellin – Der katastrophale Brand in einer Schweinezuchtanlage in Alt Tellin hat ein großes Medienecho und auch Reaktionen von Politikern hervorgerufen. Dazu erklärt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Ich bin traurig, verwundert und wütend!

Traurig: Weil tausende Tiere qualvoll gestorben sind. Bei allen Diskussionen die wir vor und auch nach dieser Tragödie führen werden, dürfen wir das vielfache Tierleid nicht zur Nebensache werden lassen.

Verwundert: Weil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Eindruck erweckt wird, ich hätte die Schweinezuchtanlage 2010 in Alt Tellin genehmigt. Ich habe bereits mehrfach – auch gegenüber dem NDR – darauf hingewiesen, dass ich die Anlage in Alt Tellin nicht genehmigt habe. Im Gegenteil. Ich habe auch in der Vergangenheit betont, dass ich – ebenso wie eine Mehrheit der Menschen im Land – solche Anlagen nicht will. Sie passen nicht in die Zeit und nicht in unser Land. Das haben wir schon 2011 in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen: Ich habe mich für eine klare Begrenzung von großen Tierhaltungsanlagen eingesetzt.

Nach jahrelanger Diskussion hat das Bundesministerium für Landwirtschaft das Projekt jedoch begraben. 2013 wurde wenigstens das Baugesetzbuch verändert. An den betroffenen Gemeinden vorbei können seither solche Anlagen nicht mehr errichtet werden. Bemühungen, den Brandschutz in Tierställen zu verbessern (dazu gab es eine Bundesratsinitiative), ist leider an Widerständen gescheitert – 2019 an der Bundeslandwirtschaftsministern Julia Klöckner. Und auch wenn mir solche Betriebe widerstreben, habe ich mich als Landwirtschafts- und Umweltminister an geltendes Recht zu halten. Und wenn man Gesetzt ändern will, braucht man Mehrheiten. Ich hoffe, dass nach der Tragödie von Alt Tellin nochmal ein neues Nachdenken einsetzt.

Genehmigt nach Bundesimmissionsschutzgesetz hat die Anlage übrigens seinerzeit das Wirtschaftsministerium unter Minister Jürgen Seidel.

Und ich bin wütend: Weil mir vorgeworfen wird, ich betriebe Wahlkampf, wenn ich als langjähriger Minister Anlagen wie in Alt Tellin ablehne. Die Wahrheit ist, dass die politischen Mitbewerber Grüne und Linke genau diesen Wahlkampf führen – und zwar als Maskerade: Als BUND und Deutscher Tierschutzbund rufen sie in den sogenannten sozialen Medien zur Demo in Alt Tellin und zur Abwahl der Landesregierung auf. So soll offenbar der Wähler hinter die Fichte geführt werden.

Wenn der stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Landwirtschaftsminister werden will, soll er mit offenem Visier kämpfen und als Grüner auftreten. Dasselbe gilt für die Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes MV, die für die Linke in den Landtag wollte. Mit verbrannten Sauen und Ferkeln Wahlkampf treiben, ist nicht mein Stil“, so Minister Backhaus.

Bau des Inselhafens Prerow genehmigt

Prerow – Das Energieministerium hat heute den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Inselhafens Prerow an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Vorhabenträger (StALU MM) übergeben.

„Damit ist der Bau des Inselhafens vor der Küste Prerows als Ersatzhafen für den Nothafen Darßer Ort genehmigt. Sobald er fertig ist, kann der bisherige Nothafen im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, dessen Zufahrt wir als Verkehrsministerium bis dahin durch ein bis zwei Ausbaggerungen pro Jahr wegen stetiger Versandung sicherstellen, geschlossen werden“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Zur Bedeutung führt er aus: „Damit stellt das Land die Seenotrettung auf dem Seeweg vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst langfristig sicher. Neben Liegeplätzen für Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft wird es acht Liegeplätze für die Prerower Fischer, drei für ortsansässiges Gewerbe, 33 für schutzsuchende Sportboote und einen Notliegeplatz für ein bis zu 30 Meter langes Schiff geben, der alternativ für sechs bis neun schutzsuchende Sportboote genutzt werden kann.“

Für Umweltminister Dr. Till Backhaus, der für Planung, Bau und Betrieb des Inselhafens zuständig ist, ist die Genehmigung ein wichtiger Meilenstein: „Seit mehr als 25 Jahren wird intensiv über einen Ersatzhafen für den Nothafen am Darßer Ort diskutiert. Viele Untersuchungen und Hafenplanungen wurden durchgeführt, waren letztendlich aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich. Nun können wir endlich einen neuen Nothafen in Form eines Landeshafens bauen, der – wie bisher auch – eine eingeschränkte Etappenfunktion für Sportboote im Hafennetz Mecklenburg-Vorpommerns übernehmen wird“, so Till Backhaus.

Er sei überzeugt, dass das Vorhaben in der Gemeinde Ostseebad Prerow und in der Region Fischland-Darß positive Effekte haben werde. Der Umweltminister hatte bei vier öffentlichen Informations-/Diskussionsveranstaltungen in Prerow über das Vorhaben informiert. Die Gemeinde hat mit einem Bürgerentscheid für das Vorhaben gestimmt und den weiteren Planungs-/Genehmigungsprozess positiv begleitet.

„Mit dem neuen Inselhafen sollen auch die Umweltbeeinträchtigungen in der besonders sensiblen Kernzone des Nationalparks, die gleichzeitig Naturschutzgebiet ist, der Vergangenheit angehören. Der Nothafen inmitten des geschützten Ottosees kann der Natur zurückgegeben werden“, sagt der Umweltminister und fügt hinzu: „Unser Ziel ist, noch 2021 mit dem Bau des neuen Hafens zu beginnen. Nach seiner Fertigstellung voraussichtlich 2023 kann die Zufahrt zum bisherigen Nothafen geschlossen und der Ottosee renaturiert werden.“

Das Infrastrukturministerium als Planfeststellungsbehörde hat mit dem Beschluss auch den Bau einer neuen Seebrücke mit Fahrgastschiffanleger, den Abriss der bestehenden maroden Seebrücke und ein zweigeschossiges Funktions- und Betriebsgebäude im Inselhafen mit Aussichtsplattform genehmigt.

Zum Ausgleich für die Eingriffe in die Natur für den Hafenbau muss das StALU als Vorhabenträger den ursprünglichen Zustand des Ottosees wiederherstellen – die Hafenanlagen zurückbauen und die Zufahrt zum Hafen verfüllen.

Das StALU MM als Vorhabenträger kann nun sofort mit der Ausschreibung beginnen. „Wir haben mit der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und der Aufnahme von Vorschlägen und Hinweisen, insbesondere zum Naturschutz, ein gutes Miteinander mit allen von dem Projekt Betroffenen gefunden“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu: „Aus meiner Sicht herrscht Einigkeit darüber, dass diese langfristige Lösung für die Seenotrettung und das Schließen des Nothafens mitten im Nationalpark ein Riesengewinn für alle ist und die Eingriffe für den Bau des neuen Hafens rechtfertigt.“

Backhaus: Die Bundeswaldinventur startet

Schwerin – Zum vierten Mal beginnen Forstexperten in ganz Deutschland mit der Erfassung des Waldes. Ziel ist die Ermittlung der großräumigen Waldverhältnisse und deren Entwicklung.

Wie hat sich der Wald in den letzten Jahren entwickelt? Welche Spuren haben Dürre und Borkenkäfermassen­vermehrung während der letzten drei Jahre hinterlassen? Wie wirkt sich das auf die Holzvorräte und die Treibhaus­gasbilanz der Wälder aus? Die Bundeswaldinventur 2022 (BWI-2022) beantwortet diese Fragen. Sie zeigt neben dem aktuellen Zustand auf, wie sich der Wald seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahre 2012 und der Kohlenstoffinventur im Jahr 2017 unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und ökologischen Einflüssen entwickelt hat.

„Die BWI-2022 bildet das Fundament für forst-, handels-, wirtschafts-, und umweltpolitische Entscheidungen zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz des Waldes“, sagt Forstminister Till Backhaus und betont: “Angesichts der Wirkungen des Klimawandels und der extremen Wetter- und Schadereignisse in den Wäldern wird der Bedarf an zuverlässigen Informationen über den Wald immer wichtiger.“

Bundesweit startet die Bundeswaldinventur am 1. April 2021. In Mecklenburg- Vorpommern sammeln ab dann 6 Aufnahmetrupps auf einem Netz gleichmäßig verteilter Stichproben im Raster von 2 km x 2 km Daten zum Wald. Die Datenaufnahme erfolgte an mehr als 5.600 Stich­proben­punkten. Insgesamt werden 150 verschiedene Merkmale von der Baumart über verschiedenste Baum- und Waldmerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

„Damit erhalten wir einen guten Überblick über die Entwicklung des Waldes in unserem Land und schaffen datenbasierte Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Backhaus.

Hintergrundinformationen

  • Die BWI zeigt die Entwicklung insbes. von Waldfläche, Baumarten, Mischung, Baumalter, Holzvorrat, Zuwachs und Nutzung, Totholz, Verjüngung, und anderen ökologischen Merkmalen.
  • Die BWI bildet die Grundlage für eine Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  • Die BWI schafft die Basis für die Modellierungen der Waldentwicklung und des Holzaufkommens, für die Bilanzierung der Klimaschutzwirkung des Waldes, für die Berichtspflichten nach Klimarahmenkonvention sowie für die forstliche Forschung.
  • Die BWI liefert Hinweise für Planungs- und Investitionsentscheidungen im Cluster Forst und Holz und unterstützt mit ihren Ergebnissen die Hinwendung zu einer holzbasierten Bioökonomie.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert das Thünen-Institut (TI) für Waldökosysteme die Arbeiten zur BWI-2022. Grundlage ist § 41a Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (4. BWI-VO). Die BWI-2022 steht in einer inzwischen langen Tradition. Die erste Erhebung 1987 erfasste den Wald in den alten Bundesländern, die zweiten Inventur 2002 zum ersten Mal den Wald im wiedervereinigten Deutschland. Die dritte BWI 2012 zeigte im Vergleich zur Inventur 2002 zum ersten Mal Holzzuwachs und Holznutzung in ganz Deutschland. Die Kohlenstoffinventur 2017 wies den Wald als Kohlenstoffsenke für das Kyoto-Protokoll nach.

Aufgrund der großen Waldfläche und immensen Zahl an Bäumen kann der Wald in der BWI nur über eine Stichprobe untersucht werden. Dazu wird ein systematisches Stichprobengrundnetz im 4 x 4 km-Quadratverband über Deutschland gelegt. In Mecklenburg-Vorpommern wird Erfassungsdichte auf ein 2 x 2 km-Quadratverband erhöht. Die von den fünf Aufnahmetrupps und einem Kontrolltrupp in Mecklenburg-Vorpommern gesammelten Daten werden zentral vom Thünen-Institut ausgewertet.

Die BWI-2022 wurde jahrelang vorbereitet. Erhebungsmethoden mussten aktualisiert und getestet werden. Das Datenerfassungsprogramm wurde überarbeitet. Die Inventurtrupps wurden vor Aufnahmebeginn geschult. Während der Inventur wird die Qualität der Datenaufnahme laufend geprüft.

Die Außenaufnahmen der BWI-2022 sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Mit den Ergebnissen der Auswertungen ist 2024 zu rechnen.

Strandbewirtschaftung in Warnemünde

Warnemünde – Anlässlich mehrerer Medienberichte zum Thema der Strandbewirtschaftung in Warnemünde hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zu einem Pressegespräch eingeladen. An der virtuellen Veranstaltung nahmen neben Medienvertretern auch die Leiterin des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) Ines Liefke, der Direktor der Tourismuszentrale Rostock, Herr Fromm und mehrere Gewerbetreibende aus Warnemünde teil.

Im Anschluss an die Konferenz erklärt Minister Backhaus: „Man hat dem StALU vorgeworfen, die Wirtschaft am Strand von Warnemünde zu behindern. Das ist absurd. Tatsächlich hat das StALU den Weiterbau einer gastronomischen Einrichtung untersagt, weil es für diesen Bau keine Genehmigung gibt. Zuständig für die Baugenehmigung wäre das Bauamt der Hansestadt Rostock. Doch der Grüne Umweltsenator kann den Bau nicht genehmigen, weil es keinen B-Plan für den Strand von Warnemünde gibt, nach dem eine derart große Gaststätte mit einer Grundfläche von über 300 m² und bis zu 150 Sitzplätzen, die auch für Veranstaltungen angemietet werden kann, ggf. zulässig wäre.

Einem ungenehmigten Bau kann das StALU aber kein grünes Licht geben. So einfach ist das. Einen illegalen zustand tolerieren kann des Amt natürlich nicht. Hat es auch in der Vergangenheit nicht. Seit 2018 gab es regelmäßige Kontakte zwischen dem StALU, dem Betreiber der Gaststätte, der Baubehörde und der Tourismuszentrale mit der Forderung den illegalen Zustand zu beenden. Getan wurde nichts. Nun, da das Kind in den Brunnen gefalle ist, die Schuld auf das StALU zu schieben ist abenteuerlich“, so der Minister.

Die Leiterin des StALU MM erklärt, was Bauten auf dem Strand so problematisch macht.

„Der Strand gehört aufgrund seiner natürlichen Lage zu den überflutungsgefährdeten Gebieten. Insbesondere in der Sturmflutsaison (16.10. – 31.03.) muss mit Überflutungen gerechnet werden, Nutzungen des Strandes sind in dieser Zeit daher nur in Ausnahmefällen und nur zeitlich eng befristet (wenige Tage) mit entsprechenden Vorkehrungen möglich. Aber auch in den übrigen Monaten, in denen bauliche Anlagen durchaus denkbar sind, ist Hochwasser nicht ungewöhnlich. Daher ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine bauliche Anlage mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar ist. Insbesondere darf sie im Hochwasserfall nicht zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der Küstenschutz­dünen führen.

Wenn bei einer Sturmflutwarnung der vorhergesagte Wasserstand zzgl. eines Sicherheitsmaßes von 20 cm die Gebäude- oder Podestunterkante erreicht oder überschreitet muss der Rückbau der Anlage binnen 12 Stunden möglich sein. Bei Bauten mit Pfahltief­gründung muss die Gründungskonstruktion der erwarteten Seegangsbelastung bei Hochwasser standhalten. Das ist bei dem hier in Rede stehenden Gebäude auf den ersten Blick nicht gegeben. Hinzu kommt, dass nicht geklärt ist, was mit dem Brauchwasser aus der Gastronomie passiert. Was ist mit der Standsicherheit auf der Pfahlkonstruktion und unabhängig davon mit der Statik der Anlage an sich? Was passiert im Brandfall? Alles nicht in einem notwendigen Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei allem Respekt – es kann doch niemand verlangen, dass wir das bei einer Gaststätte, in der sich Menschen aufhalten, so laufen lassen“, stellt Ines Liefke fest.

Minister Backhaus unterbreitet den Gewerbetreibenden am Strand von Warnemünde einen Vorschlag, um die kommende Saison dennoch zu retten: „Es ist doch klar: Wir können nicht so lange warten, bis sich die Stadt auf einen B-Plan einigt. Zur Sicherung der notwendigen Strandversorgung liegt die Lösung nahe, dass Einzelne wieder etwas bescheidener werden. An anderen Stränden und auch in Warnemünde gibt es gastronomische Angebote mit Zelten und Kiosken. Die sind schnell auf- und wieder abgebaut und es gibt dabei offensichtlich keine Probleme. Und wenn die Stadt vielleicht einen B-Plan beschließt, wird auch geklärt sein, ob Bauten wie die Strandoase dann zulässig sind. Aber Wild West in Warnemünde und alle sehen weg – geht mit uns eben nicht“, so Backhaus abschließend.