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Kategorie: Natur und Umwelt

Innovationspreis Klima und Umwelt

Schwerin – Energieminister Christian Pegel ruft Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen des Landes dazu auf, sich am heute gestarteten Wettbewerb um den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt 2022 zu beteiligen. Das Bundesumweltministerium prämiert herausragende Innovationen im Klima- und Umweltschutz mit insgesamt 175.000 Euro.

„Klima- und Umweltschutz bedeuten nicht in erster Linie Verzicht, sondern Umdenken und Andersleben. Wir müssen das große Ganze mit kurzfristigen und alltagsbezogenen Zielen verknüpfen. Energie clever einsparen, erneuerbare Energien innovativ nutzen, sich für saubere Luft einsetzen, etwas gegen das Insektensterben oder Plastik in den Meeren tun sind konkrete Aktionen, die Menschen bewegen. Und wir brauchen neue Ansätze und neue Lösungen, um auf diesem Weg wirklich voranzukommen. Der Wettbewerb kann dabei ein wichtiger Baustein sein. Ich freue mich über jede kreative Idee, die uns hier im Norden beim Schutz von Klima und Umwelt weiterhilft“, so Christian Pegel.

Von heute an bis zum 21. Juni 2021 werden Bewerbungen um den Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt entgegengenommen. Prämiert werden innovative klima- und umweltfreundliche Prozesse, Produkte und Dienstleistungen in sieben Kategorien. Die Mittel dafür stammen aus der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung bewertet alle Bewerbungen nach wissenschaftlichen Kriterien und legt die Vorauswahl einer interdisziplinär besetzten Jury zur Entscheidung vor.

Die Bewerbung ist online, per E-Mail oder postalisch möglich.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stellt 2021 erneut Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro für bauliche Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Die Tierheimförderung ermöglicht wichtige existenz­erhaltende Investitionen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die in den Tierheimen arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich zumeist ehrenamtlich rund um die Uhr und mit sehr viel Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, begründet Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Förderung.

Bis zum 31. März können alle Betreiber von Einrich­tungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fort­genommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, beim Landesförderinstitut Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksich­tigt werden konnten, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen bietet das Merkblatt zur Tierheim-Förderrichtlinie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums.

Schutz des Rotmilans

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Schutz des Rotmilans im Windfeld Krackow-Battinsthal unterzeichnet

Schwerin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und die juwi AG aus Wörrstadt haben sich auf zusätzliche Schutzmaßnahmen für ein nach Genehmigungserteilung eingewandertes Revierpaar des Rotmilans geeinigt.

Die jetzige Einigung geht auf die Initiative des Agrar- und Umweltministers Dr. Till Backhaus zurück. Der zeigt sich mit der Lösung zufrieden: „Mir ist es wichtig, dass wir einen guten Ausgleich finden, wenn es um die Belange des Naturschutzes auf der einen und die Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite geht – gerade auch, wenn es um Windkraft geht. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, wir brauchen aber auch ein Umfeld, in dem sich geschützte Arten halten und entwickeln können. Hier ist ein Kompromiss gefunden worden, der anderen ein Beispiel geben könnte, so Minister Backhaus.

Vorgesehen sind zeitlich und räumlich genau festgelegte Abschaltungen der vier Anlagen, die den Schutz der Tiere für die Zeit des Bestehens des Brutplatzes gewährleisten.

Abgeschaltet wird im Wesentlichen während der Tagesstunden zur Brutzeit sowie in Aufzuchtzeiten von Jungtieren. Vereinbart sind auch Untersuchungen zur fachkundigen Überwachung des Brutgeschehens im Umfeld der Anlagen, um Veränderungen zu dokumentieren und das artenschutzrechtliche Risiko des Anlagenbetriebes zu minimieren.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurden die erforderlichen Schutzmaßnahmen noch vor Inbetriebnahme der Anlagen festgelegt. Sie bewirken deutliche Nutzungseinschränkungen für den Anlagenbetreiber und stellen gleichzeitig das mildeste rechtliche Mittel dar, den artenschutzrechtlichen Konflikt zu lösen.

Erstfund eines Quarantäneschädlings

Warnemünde – Bei Baumpflegearbeiten auf einem Privatgrundstück sind in Warnemünde verdächtige Ausbohrlöcher in einer Birke bemerkt worden. Entsprechende Fotos wurden an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst des LALLF in Rostock, weitergeleitet. Die Symptome ließen sich keinem heimischen Insekt zuordnen. Die Experten des Amtes stuften das Gesehene als verdächtig für einen Befall durch Anoplophora glabripennis, den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB), ein.

Der Käfer ist als ein sogenannter „primärerer Unionsquarantäneschädling“ eingestuft. Er besiedelt völlig gesunde Bäume und bringt sie rasch zum Absterben. Zu seinen Wirtspflanzen zählen alle Laubbaumarten, einschließlich Obstgehölze. Er hat das Potential, bei massenhaftem Auftreten Parks und Wälder zu vernichten.

„Dies wäre der erste Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Mecklenburg-Vorpommern“, so Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Vorrangig gilt es jetzt herauszufinden, ob die gefundenen Ausbohrlöcher von dem gefährlichen Quarantäne­schädling stammen. Daher erfolgte heute die Fällung des Baumes. Das Holz wird auf lebende Stadien wie zum Beispiel Larven des Schaderregers untersucht. Zur sicheren Abklärung nehmen, parallel zu Laboruntersuchungen am Montag, ausgebildete, erfahrene ALB-Spürhunde die Fährte auf, um den Verdacht zu bestätigen und weitere befallene Bäume zu erkennen. Dies ist eine amtlich anerkannte Methode“ so der Minister weiter.

„Eine behördliche Feststellung des Käfers ist mit enormen Konsequenzen verbunden“, erklärt Minister Backhaus. „Bei einem bestätigten Befall müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den Käfer zu eliminieren. Diese Maßnahmen sind europarechtlich zwingend vorgeschrieben. In einem Umkreis von 100 m um die Fundstelle herum müssen zur Eindämmung des Befalls alle Laubbäume gefällt werden. In einer 2-km-Zone schließt sich ein mehrjähriges Monitoring an. Ziel ist die Ausrottung des Schadinsekts zum Schutz der heimischen Laubbäume. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegen bei unserem Landesamt, dem LALLF.

Ich bitte unsere Bevölkerung, die Augen offen zu halten: Wenn an einer Holzpalette oder einem Laubbaum ca. 1 cm große kreisrunde Ausbohrlöcher insbesondere in größerer Höhe zu sehen sind oder bis zu 3 cm breite Fraßgänge oder gar bis zu 60 mm große cremeweiße Insektenlarven, dann könnte es sich um einen eingeschleppten Laubholzbockkäfer handeln. In diesen Fällen informieren Sie bitte umgehend den Pflanzen­schutz­­dienst. Für den Menschen ist der ALB glücklicherweise unbedenklich“, so Backhaus.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer stammt ursprünglich aus Asien und wird überwiegend über Holzpaletten oder –kisten in der Welt verbreitet. Um seiner Verbreitung vorzubeugen, gibt es einen internationalen Standard mit Maßnahmen für die Behandlung von Holzverpackungs­material im internationalen Handel.

Verbrennen von Gartenabfällen

Backhaus: Bitte auf das Verbrennen von Gartenabfällen verzichten

Schwerin – Agar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem März ganz zu verzichten.

„Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß“, so der Minister. „Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren. Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten“ erklärt Backhaus seine Bitte.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Verbrennen grundsätzlich untersagt ist. Seit 2001 regelt die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung), dass in Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden sollen. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haushalten auch über die Sammelsysteme der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, in den meisten Landkreisen auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Die Zumutbarkeit ist von den vor Ort zuständigen Abfall- bzw. Ordnungsbehörden einzu­schätzen.

Wird somit vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Biotonne angeboten, besteht grundsätzlich die Pflicht, diesen Entsorgungsweg anstelle des Verbrennens zu nutzen. Nach jüngster verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gilt dies auch dann, wenn sperriger Baumschnitt zu entsorgen ist. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es demnach regelmäßig zuzumuten, das Angebot einer Biotonne in Anspruch zu nehmen. Soweit sperriger Baumschnitt angefallen ist, ist es grundsätzlich auch zumutbar, den Baumschnitt erst einmal auf dem Grundstück zwischenzulagern, bei Bedarf zu zerkleinern sowie dann nach und nach über die Biotonne zu den jeweiligen Abfuhrterminen entsorgen zu lassen.

Bei Vorliegen der Ausnahmegründe ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober und nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzuschichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben. Beim Verbrennen ist zudem ein Mindestabstand von 300 Metern zu Krankenhäusern, Kurkliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie während der jeweiligen Öffnungszeiten zu Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, Schulen, Schulhorten und vergleichbaren Einrichtungen zu wahren.

Aktionsplan zur EU-Ostseestrategie

Schwerin – Nach der Genehmigung des überarbeiteten Aktionsplans zur EU-Ostseestrategie durch die Europäische Kommission stellt Innenminister Torsten Renz die Bedeutung der Strategie für Mecklenburg-Vorpommern heraus: „Die geografische Lage des Landes bietet uns herausragende Möglichkeiten. Sie stellt uns zugleich vor wichtige Herausforderungen, etwa beim Schutz der Ostsee oder beim Umgang mit dem Klimawandel. Die EU-Ostseestrategie bietet einen übergreifenden Rahmen, den wir in vielen Bereichen gut für die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in der Ostseeregion nutzen können.“

Die wesentlichen Eckpunkte des überarbeiteten Aktionsplans waren daher Thema auf der 17. Sitzung des Forums Ostsee Mecklenburg-Vorpommern, das online am 25. Februar 2021 stattgefunden hat.

Inhaltlich umfasst der Aktionsplan 14 Politikbereiche, darunter etwa die Förderung des sicheren und sauberen Schiffsverkehrs, des Tourismus oder die Vermeidung von Schadstoffeinträgen. Auch die Zusammenarbeit im Falle von Katastrophen und von Sicherheitsbehörden sind Themen im Aktionsplan.

Die Umsetzung erfolgt im Wesentlichen in Form von Projekten. Akteure aus Mecklenburg-Vorpommern haben sich in den vergangenen Jahren an über 23 Projekten im Rahmen der EU-Ostseestrategie beteiligt.

Auch an den Ende 2020 genehmigten Anschubprojekten beteiligen sich Akteure aus dem Land. Mit ihnen wird die weitere Zusammenarbeit vorbereitet. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Projekte:

  • Baltic DigiTour – Aufbau einer Wissensplattform und -Community zur Digitalisierung im Tourismus
  • BOWE2X – Erforschung der Power-to-X-Umwandlung an Offshore-Windparks oder Landungspunkten in der südlichen Ostsee
  • Change(K)now! – Erreichen von Verhaltensveränderungen zum Schutz der Ostsee beim Kauf und Einsatz von giftigen Chemikalien
  • REPHIRA – Reduzierung von Arzneimitteleinträgen im ländlichen Raum
  • Revitalise Heritage – Wiederbelebung des Architektur- und Landschaftserbes
  • UROSCO – Aktualisierung und Neuberechnung nationaler Vorsorgepläne zur Ölhavariebekämpfung im Ostseeraum

Informationen zu diesen und weiteren Projekten, zum Aktionsplan zu EU-Ostseestrategie sowie zum Forum Ostsee Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem Europaportal des Landes: www.europa-mv.de .

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern

Backhaus: Leistungen des Multitalents Wald müssen bezahlt werden

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Forst, Dr. Till Backhaus hat zusammen mit Prof. Dr. Ulrich Hampicke sowie Achim Schäfer (DUENE e.V) die Studie „Ökonomische Bewertung der Ökosystemleistungen der Wälder der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern“ vorgestellt. Diese Studie beziffert erstmals in Deutschland ausführlich die Leistungen der Wälder und eröffnet neue Ansätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

Kern der Studie ist die genaue Berechnung einiger Ökosystemleistungen der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern. Als Ökosystemleistungen bezeichnet werden sämtliche Nutzen und Vorteile, die die Natur und der Mensch aus dem Ökosystem ziehen. Wälder erbringen vielfältige Leistungen. Dazu zählen neben dem Rohstoffertrag auch die Funktion als Luftfilter, Lebensraum, Kohlenstoffspeicher, Bodenschutz, Sauerstofflieferant und viele weitere. Auch Aspekte des Waldes als Erholungsraum und Trinkwasserspeicher wurden in der Studie mitberücksichtigt.

All diese Vorteile gibt der Wald der Allgemeinheit derzeit noch kostenlos. Die Eigentümer erhalten für diese keine finanzielle Anerkennung. Gleichzeitig bringt die Bewirtschaftung klimageschädigter Wälder kaum noch Gewinne. Das muss sich nach dem Willen des Ministers ändern: „Der Wald gibt der Natur und uns Menschen so viel. Ohne ihn wäre ein Leben hier nicht möglich, doch all der Nutzen, den wir aus ihm ziehen, werden nicht belohnt. Wir wollen das System deshalb auf neue Füße stellen.“

Politischer Ansatz des Ministers ist die finanzielle Anerkennung der Ökosystemleistungen. So sollen Waldeigentümer nicht mehr nur für die Holzerträge Geld erhalten, sondern auch für die Ökosystemleistungen belohnt werden. Die Ökosystemleistungen eines Waldes sind derzeit in etwa doppelt so viel wert wie die Erträge durch den Holzverkauf. Das entspricht pro Hektar Wald rund 450 Euro. Für den besser aufgestellten und bewirtschafteten Landeswald wären es sogar 465 Euro. Insgesamt hat Mecklenburg-Vorpommerns eine Waldfläche von rund 558.100 Hektar.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Schutz von Umwelt, Artenvielfalt und sauberem Wasser plädiert der Minister deshalb für eine Neuausrichtung der Forstpolitik anhand der Ökosystemleistungen: „Über Jahrzehnte haben wir das für selbstverständlich gehalten und unterschätzt, wie sich unser Handeln auswirkt. Wir erleben nun auch hier bei uns in Deutschland zunehmend, wie zerbrechlich dieses wunderbare Ökosystem Wald ist. In den letzten Jahren ist uns zunehmend klargeworden, dass wir für unser Wohlergehen und das der zukünftigen Generationen etwas tun müssen. So ist das Konzept in Mecklenburg-Vorpommern zu den Ökosystemleistungen des Waldes entstanden, das die Leistungen der Natur für den Menschen in den Vordergrund rückt.

Wir dürfen den Wald nicht mehr nur als Rohstofflieferanten sehen, sondern müssen seine vielfältigen Ökosystemleistungen in den Fokus nehmen. Die Gesellschaft muss endlich bereit sein, die Ökosystemleistungen angemessen zu honorieren. Es entspricht politischer und ökonomischer Vernunft, dass in einer Zeit, in der der klimaschädliche CO2-Ausstoss aus Industrie und Haushalten mit Abgaben belegt wird, die Fähigkeit von Wäldern, CO2 im Wald und in den Holzprodukten zu binden, finanziell abgegolten wird. Ich setze mich daher für eine leistungsabhängige vertragliche Vergütung von Klimaschutzleistungen ein. Meine Leitidee dabei ist: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen!“, so Minister Backhaus.

Der gerade veröffentlichte Waldzustandsbericht bescheinigt den Wäldern in Deutschland eine dramatische Lage. Durch ausbleibende Niederschläge in den letzten Jahren zeigen große Teile der Waldbestände schwere Schäden, die sich vor allem in Kronenlichtungen bemerkbar machen.

Der Vorsitzende des Waldbesitzerverband MV, Ivo von Trotha, der an der Studie mitwirken konnte, ergänzt hierzu: „Die DUENE Studie aus Greifswald ist breiter angelegt und tiefer fundiert als bisherige Untersuchungen. Diese Bewertung ist ein wichtiger Schritt für die aktuellen Diskussionen zur Honorierung von ÖSL des Waldes in Deutschland und Europa. Besonders wertvoll ist die Klimaschutzleistung des Waldes, die die Waldbesitzer derzeit mit Ihrem Holzerlösen finanzieren und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stellen.“

Flächenzuwachs bei Förderanträgen

Schwerin – Bedingt durch die zeitliche Verschiebung der neuen GAP- Reform hat Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus entschieden, dass zum 01.01.2021 in fast allen bisher angebotenen Förderprogrammen der sogenannten 2. Säule neue Förderanträge gestellt werden konnten. Somit ist für viele Landwirte eine nahtlose Weiterführung der zum 31.12.2020 ausgelaufenen Verpflichtungen möglich. Auch Antragsteller, die bisher keine Förderung beantragt hatten, konnten Anträge stellen.

Verbunden mit dieser Förderung ist die Einhaltung besonderer Auflagen zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt bzw. der Erhöhung der Biodiversität.

„Die weiterhin hohe Akzeptanz der angebotenen Maßnahmen bei den Landwirten freut mich sehr“, so der Minister. „Gegenwärtig werden in der 2. Säule ca. 520.000 ha gefördert was gegenüber 2020 ein Plus von 132.000 ha bedeutet.“

So konnte bei der Förderung der vielfältigen Kulturen im Ackerbau ein Zuwachs von fast 105.000 ha verzeichnet werden. Die Verpflichtungsfläche in diesem Programm beträgt aktuell ca. 248.000 ha.

„Auch bei den Blühflächen für Bienen konnte ein Flächenzuwachs von über 4000 ha gegenüber 2020 verzeichnet werden. Beim Ökolandbau mit seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise ist ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen“, so Minister Dr. Backhaus. „Hier gab es einen Zuwachs von über 6.600 ha gegenüber 2020. Damit werden im Ökolandbau aktuell ca. 164.000 ha bezuschusst. Weitere ökologisch bewirtschaftete Flächen sind u.a. in den Förderprogrammen Blühflächen für Bienen und naturschutzgerechte Grünlandnutzung gebunden“, so Backhaus weiter.

Von der in MV im Rahmen der Agrarförderungen insgesamt beantragten landwirtschaftlichen Fläche von 1,35 Mio. ha würden im Rahmen der 2. Säule mittlerweile ca. 30 % gefördert, betont Minister Dr. Backhaus.