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Kategorie: Natur und Umwelt

Begegnungen mit Wölfen

Schwerin – Seit dem Jahreswechsel häufen sich Meldungen zu Sichtungen von Wölfen. Ursache dafür ist, dass aktuell eine Umstrukturierung in den bestehenden Wolfsrudeln erfolgt. Die einjährigen Wölfe unternehmen immer weitere Ausflüge abseits des elterlichen Kernterritoriums bis hin zur vollständigen Abwanderung auf der Suche nach neuen eigenen Territorien zur dauerhaften Ansiedelung. In dieser Phase kommt es insbesondere zu vermehrten Sichtungen.

Hierbei sind unbedingt verschiedene Arten von Begegnungen mit Wölfen zu unterscheiden. Zum einen zufällige Sichtungen in der freien Landschaft wie etwa beim Spaziergang. Solche Sichtungen sind nach wie vor eher selten, da Wölfe den Menschen in der Regel zuerst bemerken und sich dann zurückziehen. Dennoch sind derartige Sichtungen, z.B. bei ungünstigen Windverhältnissen, nicht auszuschließen.

Werden Menschen durch Hunde begleitet, kann dies das Verhalten von Wölfen beeinflussen. Im Einzelfall können Hunde Auslöser für Nahbegegnungen zwischen Wolf und Mensch sein oder auch dafür, dass Wölfe sich über längere Zeit in Siedlungsbereichen oder deren Umfeld aufhalten. Grundsätzlich sollten Hunde beim Spaziergang in Regionen, in denen mit Wölfen zu rechnen ist, immer angeleint sein. Wenn auch selten, kann es vorkommen, dass sich Wölfe für den Hund interessieren, weil sie in ihm einen Artgenossen sehen.

Je nach Situation können Wölfe auf Hunde unterschiedlich reagieren: neutral (dies ist meist der Fall), positiv (der Hund wird als Paarungspartner oder Spielgefährte gesehen) oder negativ (Hund wird als Konkurrent wahrgenommen). Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihren Hund nahe bei sich führen, um zu verhindern, dass Wolf und Hund direkt interagieren. Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten Sie ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen Ihre Präsenz deutlich machen. Wenn er sich Ihrer bewusst wird, ergreift der Wolf in der Regel die Flucht (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Von den genannten Konstellationen zu unterscheiden sind Begegnungen, welche eine mögliche Gefahrenlage oder ein auffälliges Verhalten darstellen können und weiteren Klärungsbedarf erzeugen. Dazu zählen beispielsweise Konstellationen, in denen ein Wolf mehrfach die Annäherung von Menschen auf unter 30 Meter toleriert, sich aktiv nähert oder unprovoziert aggressiv auf Menschen reagiert oder Konstellationen, in denen ein Wolf über mehrere Tage hinweg in einem Abstand von weniger als 30 Metern entfernt von bewohnten Häusern gesehen wird. Solche Nahbegegnungen sind – soweit möglich – zu dokumentieren und den zuständigen Stellen zu melden.

Bei aggressivem Verhalten eines Wolfes gegenüber Menschen, welches eine unmittelbare Gefahr darstellt, ist umgehend die Polizei zu verständigen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Wolf sehen, verhalten Sie sich bitte ruhig. Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand. Sprechen Sie das Tier ruhig an, falls es noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist. Bevor es (vermutlich rasch) verschwindet, versuchen Sie sich sein Aussehen gut einzuprägen und melden Sie die Sichtung. Es ist auch sinnvoll ein Foto zu machen – allerdings nur, wenn sie sich dabei dem Tier nicht weiter annähern, um ein besseres Bild zu bekommen oder es gar verfolgen.

Wenn Ihnen die Situation nicht geheuer ist, laufen Sie nicht davon, sondern gehen Sie langsam rückwärts und sprechen Sie dabei laut. Falls der Wolf nicht wegläuft oder sich Ihnen wider Erwarten annähert, halten Sie an, schreien Sie ihn an und klatschen in die Hände. Versuchen Sie ihn einzuschüchtern, indem Sie sich groß machen und eventuell etwas nach ihm werfen (Quelle: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq ).

Auf der Internetseite www.wolf-mv.de finden Sie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern, bei denen Wolfssichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen gemeldet werden können. Übergriffe auf Nutztiere sowie Hinweise zu verhaltensauffälligen Wölfen können unter der Schadenshotline gemeldet werden. Anderweitige Monitoringhinweise oder Wildtierrisse nimmt das Wolfsmonitoring entgegen. Diese Meldungen stellen einen wichtigen Baustein dar, um das Vorkommen und das Verhalten der Wölfe einschätzen und in geeigneter Weise reagieren zu können.

Im Jahr 2020 war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg bei den durch Wölfe verursachten Rissvorfällen festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt 90 potenzielle Rissvorfälle begutachtet, bei denen nach aktuellem Stand ein Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden insgesamt 332 Nutztiere getötet und 107 verletzt. Überwiegend wurden Schafe gerissen, in einigen Fällen waren auch Damwild oder Kälber betroffen. Im Vergleich zum Jahr 2019 (42 Rissvorfälle, 150 getötete und 54 verletzte Nutztiere) ist das ein Anstieg um rund 120 %. Die Schwerpunkte lagen dabei in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Nicht von allen Rissvorfällen liegen die abschließenden Ergebnisse der Genetikuntersuchungen bereits vor.

Seit vergangenem Herbst gab es vermehrt Rissvorfälle in den Regionen rund um Neukloster sowie zwischen Greifswald und Stralsund. Hier werden die betroffenen Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wird besonders noch einmal auf die Wolfshotline unter der Nummer 0170-7658887 hingewiesen. Unter dieser Nummer können an 7 Tagen in der Woche Rissvorfälle gemeldet werden. Von hier wird die Begutachtung der Vorfälle durch geschulte Rissgutachter organisiert.

Seit November 2018 ist das ganze Land, mit Ausnahme von Rügen, Poel und weiterer Ostseeinseln, als „Wolfsgebiet“ definiert. Dies bedeutet, dass hier immer mit der Anwesenheit von Wölfen und mit Übergriffen auf Nutztiere gerechnet werden kann, welche allerdings nicht zwangsläufig in Verbindung mit den bestätigten Wolfsvorkommen (siehe PM Nr. 271/2020 vom 25.11.2020) zu sehen sind. Auch bisher unbekannte Individuen werden als Verursacher festgestellt, welche ggf. nur die Region durchwandern. Viele Nutztierhalter sind bereits sehr aufmerksam und sensibilisiert für das Thema Wolf. Dennoch sind alle angehalten, insbesondere die Halter von Schafen, den Schutz ihrer Nutztiere zu prüfen. Landesweit informieren Präventionsberater zu geeigneten Schutzmaßnahmen für Nutztiere und die Möglichkeiten der Förderung.

Insbesondere sobald sich in einer Region mehrere Rissvorfälle ereignen, werden Nutztierhalter intensiv beraten, um weiteren Rissen entgegenzuwirken. Empfohlen werden im Falle von Schaf- und Ziegenhaltungen insbesondere über den Grundschutz hinausgehende und allseitig geschlossene stromführende Zäune mit einer Höhe von bis zu 120 Zentimetern. Weiterhin ist es wichtig, dass der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) maximal 20 Zentimeter beträgt. Insbesondere Gatterwildhaltungen sollten hinsichtlich der Option eines Untergrabschutzes überprüft werden.

Eine Beratung der Tierhalter zu den Präventionsmaßnahmen von Weidetieren und einer damit verbundenen möglichen Förderung ist im Rahmen eines Vor-Ort-Termins kostenlos möglich und wird seitens des Landes empfohlen.

Unter folgenden Telefonnummern können Beratungen vereinbart werden: Tel. 03847-43500 oder 0171-7270624.

Informationen zu Schadensfällen und auffälligen Wölfen nimmt das Wolfsmanagement MV unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Über diese Nummer können auch Nutztierhalterberatungen vermittelt werden.

Sichtungen oder andere Hinweise im Zusammenhang mit Wölfen (Wildtierrisse) können unter der Nummer 0170-765 88 87 oder auch per E-Mail an das Wolfsmonitoring gemeldet werden.

Auf der Internetseite https://wolf-mv.de/ finden Sie alle Kontaktdaten im Überblick und Informationen zu Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern.

Respekt vor der Landwirtschaft und Privatbesitz

Schwerin – Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen in Zeiten des Lockdowns Ausflüge in die Natur als alternative Freizeitgestaltung und genießen die Landschaft des Landes.

„Das ist an sich eine gute Idee“, findet Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Doch sei für manche offenbar nicht auf Anhieb ersichtlich, wo sich landwirt­schaftliche Flächen befinden und betreten bzw. befahren bestellte Felder mit Autos, Quads oder Schlitten. „Erholung in der Natur ist besonders in dieser Zeit wichtig, dennoch sollte aus Respekt vor der Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte und den Nahrungsmitteln, die auf den Flächen erzeugt werden, Rücksicht genommen werden“, so Minister Backhaus weiter.

Fremde Grundstücke dürften grundsätzlich ohne Erlaubnis nicht betreten oder befahren werden. Das Fahren mit Autos, Quads oder Motorrädern sei zudem nur auf öffentlichen Wegen erlaubt, führt Backhaus aus. Unter der Schneedecke, die die Felder vielerorts derzeit bedeckt, wachsen bereits Kulturen, wie Winterweizen, Winterraps oder Wintergerste. Durch das Befahren oder Betreten der Flächen, können diese Kulturen zerstört werden. Aber auch Wiesen und Weiden, die die Futtergrundlage, für die Tiere bilden, können dadurch geschädigt werden. Des Weiteren werden so viele Tiere gestört, die dort beheimatet sind. In der aktuellen Situation sollte jeglicher Stress für die Tiere vermeiden werden.

„Mein Tipp, reden Sie mit Ihren Landwirtinnen und Landwirten vor Ort und fragen Sie sie, welche Felder beispielsweise nicht bestellt und möglicherweise begehbar sind. Fragen Sie um Erlaubnis für ein gutes Miteinander“, rät der Landwirtschaftsminister.

Bergung von Geisternetzen in der Ostsee

Schwerin – Finanziert aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes ermöglicht Mecklenburg-Vorpommern dem World Wide Fund For Nature (WWF), sein Pilotprojekt zum Auffinden, Bergen und Entsorgen von sogenannten Geisternetzen in der Ostsee vor Rügen fortzusetzen.

Umweltminister Dr. Till Backhaus überreichte heute dem WWF Deutschland virtuell einen Zuwendungsbescheid über 200.000 Euro. „Nachdem der WWF mit Bundes­mitteln eine in den USA speziell für die Netzsuche ent­wickelte Technik auf die Gegebenheiten der Ostsee anpasste, steht nun die Bergung und Entsorgung im Mittelpunkt“, sagte Backhaus. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Ostsee gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU.“

Als Geisternetze werden verloren gegangene Fischerei­netze genannt, die noch fängig im Meer treiben und so tödliche Fallen für Fische, Schweinswale, Seevögel und andere Meerestiere darstellen können. Als häufigste Ursache für den Verlust von Fanggeschirr in der Ostsee gilt das Überfahren von Stellnetzen mit Sport­booten und Arbeitsschiffen. Hinzu kommen Stürme und Eis. Durch das Abfahren der Markierungen und Ver­schleppen ausgerissener Netzteile ist es den Fischerei­unternehmen unmöglich, gerissene Netze wieder aufzufinden und zu bergen.

Mit der bisher verfügbaren Sonartechnik konnten die Netze nur mehr oder weniger zufällig aufgespürt werden. 2014 bis 2019 entwickelte der WWF Deutschland eine Methodik, die eine in den USA entwickelte Technologie nutzt, die eine deutlich höhere räumliche Auflösung hat. Bis September 2021 erprobt der WWF diese Methodik in der Ostsee östlich von Rügen. Dabei wurden bisher 145 Verdachtspositionen ermittelt, von denen 50 Positionen mit Tauchern überprüft wurden. In 23 Fällen konnten Geisternetze geborgen werden.

In dem nunmehr von MV finanzierten Pilotprojekt beab­sichtigt der WWF, gemeinsam mit den Küstenfischern und unter Einbindung von Schiffen des Landes MV bis 2023 diese Methodik weiterzuentwickeln. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Ver­fahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.

Weiterhin sollen neue Entsorgungswege entwickelt werden. Eine Entsorgung in Müllverbrennungsanlagen ist aufgrund der Verunreinigungen mit Blei nicht möglich. Eine händische Sortierung wird derzeit nur bei einem einzigen Anbieter in Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Rahmen des Projekts sollen deshalb auch Möglichkeiten einer regionalen Entsorgungsstruktur gefunden werden

Die Fischerei ist wissenschaftlichen Studien zufolge für einen nennenswerten Teil des Plastikmülls in den Meeren verantwortlich. Die Ernährungs- und Landwirtschafts­organisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass sich über 640.000 Tonnen Geisternetze in den Weltmeeren befinden. Laut Umweltbundesamt ließen sich 2011 bis 2017 an Stränden der Nordsee 30 Prozent der Plastikfunde auf die Fischerei zurückführen, in der Ostsee waren es sieben Prozent.

Die UMK hat deshalb 2019 beschlossen, der Meeres­verschmutzung durch Geisternetze mit Nachdruck ent­gegenzuwirken. Insbesondere sollen geeignete Methoden für die Markierung, Suche sowie die umweltverträgliche Bergung und Entsorgung von Geisternetzen entwickelt und umgesetzt werden. Parallel sollen Strategien zur Entwicklung und Verwendung alternativer umweltfreund­licherer Materialien erarbeitet und umgesetzt werden.

Da für eine längerfristige Finanzierung zeitnah keine Mittel beispielsweise aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) zur Verfügung stehen, sollten diese Ziele zwischenzeitlich über Pilotprojekte vorangebracht werden, für die die Umweltminister der Länder geeignete Finanzierungsmöglichkeiten finden sollten.

Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“

Verlängerung der Einreichungsfrist für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR + MEER“ der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 hat sich die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern für die Festlegung eines neuen Abgabetermins am 26. November 2021 für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“ entschieden.

„Aus Rücksichtnahme vor der gegenwärtigen herausfordernden Situation, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, wird die Abgabe der Schülerarbeiten auf Freitag, den 26. November 2021, verlegt. Noch im Dezember dieses Jahres werden die Jurysitzung sowie die Preisverleihung stattfinden“, weist Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, auf die neue Abgabefrist des ersten Schülerwettbewerbs hin. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit geben, an unserem Schülerwettbewerb teilzunehmen. Die Verlängerung der Abgabefrist gibt hoffentlich noch mehr Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Chance, sich mit eigenen kreativen Arbeiten zu beteiligen“, führt Kammerpräsident Christoph Meyn weiter aus.

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Architektur + Schule“ lobte die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 ihren 1. Schülerwettbewerb zum Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ für die Schulklassen 1 bis 6, 7 bis 10 sowie 11 und 12 aus. Dieser Schülerwettbewerb soll Lehrer*innen und Schüler*innen für die gebaute Umwelt sensibilisieren, aber auch den gestalterischen Ideen der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Plattform bieten.

Das Thema des Wettbewerbs „ARCHITEKTUR+ MEER“ wird in einer Handreichung erläutert und in den Aufgabenstellungen für die jeweiligen Klassenstufen thematisch und methodisch angeleitet. So dürfen sich die Klassenstufen 1 bis 6 auf dem Schulgelände dem Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ nähern, die Klassenstufen 7 bis 10 können eine freie Fläche ihrer Wahl zur Umsetzung einer Projektidee wählen und die Klassen 11 und 12 sind aufgerufen, an einem konkreten Ort in Rostock, ihre Ideen für ein Wassersport-Schulzentrum für die Bundesgartenschau 2025 darzustellen.

„Der Schülerwettbewerb ermöglicht Perspektivwechsel – auch für uns Planer ist es interessant zu wissen, was Kinder und Jugendliche sich wünschen und wie sie ihr direktes Umfeld, den Schulhof, den Sportplatz oder ihren Wohnort wahrnehmen und was sie daran verbessern würden, um sich wohlzufühlen“, erläutert die Greifswalder Architektin Aline Raether, die zusammen mit Doreen Edelmann und weiteren engagierten Architekt*innen aller Fachrichtungen das Konzept sowie entsprechende Aufgabenstellungen für die Schulklassen erstellt hat. „Über eine rege Beteiligung vieler Schulen in unserem Bundesland würden wir uns sehr freuen, denn es werden einige Geldpreise an die kreativsten und innovativsten Projektideen zur Preisverleihung Anfang Dezember 2021 überreicht“, wirbt die Initiatorin Aline Raether.

Eingereicht werden können Plakate, Poster, Zeichnungen und Collagen, aber auch Modelle und Video-Beiträge. Einsendeschluss ist der 26. November 2021. Um eine Voranmeldung der Projekt-Idee per E-Mail für die Vergabe einer Teilnahmenummer bis zum 31. August 2021 wird gebeten, an info@ak-mv.de.

Geflügelpest-Gefahr weiterhin hoch

Schwerin – Erneut ist in einem großen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern das Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen worden. Der betroffene Landkreis Rostock hat einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Der Hühneraufzuchtstall für Mastelterntiere selbst wurde gesperrt, die 45.000 Elterntiere werden in den nächsten Tagen getötet.

Agrar- und Umweltminister Dr. Til Backhaus ist besorgt: „Die Lage ist dramatisch. Dies ist inzwischen der neunte Ausbruch in einer professionellen Geflügelhaltung während des aktuellen Seuchenzuges. Wir müssen davon ausgehen, dass die Viruslast weiterhin extrem hoch ist. Ich kann die Geflügelhalter daher nur dringend bitten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter auf höchstem Niveau zu halten. Der aktuell betroffene Betrieb liegt im Herzen der Geflügelhaltung des Landes. Allein im jetzt festgelegten Sperrbezirk leben 550.000 Stück Geflügel. Es ist kaum auszudenken, welche Folgen eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus hätte.“

Der Landkreis Rostock hat für alle Informationen zur Geflügelpest eine Internetseite und einen Kartendienst eingerichtet: https://www.landkreis-rostock.de/Gefluegelpest

Ökologie in der Landwirtschaft

Schwerin – „Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf starke Flächenzuwächse verweisen. Und das Umstellungs­interesse ist weiterhin hoch“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus anlässlich aktuell erhobener Zahlen.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist demnach im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen. Ca. 13,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden aktuell von 1.135 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet. Weitere 115 Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt, fast jeder 4. Landwirtschaftsbetrieb ist damit nunmehr biozertifiziert (24%).

„Eng verbunden mit dem Flächenzuwachs ist das weitere Marktwachstum für ökologische Erzeugnisse in Deutschland“, führt Backhaus als wichtigen Grund für die Entwicklung an. „Nach Auswertungen des BÖLW gaben die Konsumenten im Jahr 2019 ca. 11,97 Mrd. Euro für Biolebensmittel aus, ein Plus von ca. 10 %.“

Auch für das Jahr 2020 wird ein zusätzliches Marktwachstum von 10% erwartet. Aktuelle Marktanalysen und Rückmeldungen aus Biobetrieben zeigen, dass die Coronakrise dem deutschen Öko-Markt ein weiteres Umsatzwachstum gebracht hat. Die Umsatzsteigerung ist besonders hoch bei Kartoffeln und Molkereiprodukten (Quelle: DBV Ökoreport für Februar 2021). Aus dem Naturkostfachhandel wird von 30 – 60 % mehr Umsatz berichtet. Hier ergeben sich Marktpotentiale für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland.

„Für eine nachhaltige Entwicklung ist ein marktorientiertes Wachstum der ökologischen Landwirtschaft wichtig“, so der Minister. „Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Öko-landbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Trotz Förderung müssen die Öko-Betriebe sich jedoch am Markt ausrichten und ihre Produkte platzieren.

Nach sehr guten Flächenzuwächsen in Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerpunkt der Arbeiten in 2021 und 2022, die Wertschöpfung im eigenen Land zu halten und zu erhöhen. Bestehende Fördermaßnahmen wie die Agrarinvestitions- und Marktstrukturförderung sind dabei wichtige Instrumente, um Erzeugnisse mit regionaler Wertschöpfung zu vermarkten. Dennoch besteht Handlungsbedarf z.B. im Bereich der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung, da der Markt sich auch bei ökologischen Erzeugnissen zunehmend zentralisiert“.

Ein weiterer wichtiger Fakt für die zunehmende Umstellung auf den ökologischen Landbau ist die Preisentwicklung für konventionelle und ökologische Erzeugnisse der Landwirtschaft. Gab es im ökologischen Landbau leicht steigende Preise oder zumindest ein gleich hohes Preisniveau ist, im konventionellen Bereich ein Preisrückgang bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchprodukte festzustellen. In Gesprächsrunden mit Landwirten wurde durch diese wiederholt auf das zu geringe Preisniveau im konventionellen Landbau als Umstellungsgrund verwiesen.

Nicht zuletzt sind bei der Umstellung die stabilen Rahmenbedingungen z.B. bei der Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise maßgeblich. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise, damit verbunden die Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen, ist für die Einkommenssicherung der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe elementar wichtig.

Der ökologische Landbau hat aufgrund seiner besonders umwelt- und tierartgerechten Wirtschaftsweise einen hohen Stellenwert in der Landespolitik. Für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt das Landwirtschaftsministerium in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 55 Mio. Euro zur Verfügung (insgesamt 220 Mio. Euro). Das Land MV wird auch in der kommenden neuen Förderperiode umfassende finanzielle Mittel zur Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise bereitstellen. Minister Dr. Backhaus: „Die Förderung weiterer Flächenzuwächse ist ein klares und starkes Signal seitens des Landwirtschaftsministeriums für Planungssicherheit bei den Landwirten.“

Unterschutzstellung des Peenetals

Schwerin – Es ist vorgesehen, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Ein Großteil der Kernzone zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt.

Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene mit etwa 7000 Hektar Größe, welcher die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt. Die oberste Naturschutz­behörde hat am 5. Februar 2021 die vierwöchige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß dem aktuell geltenden Naturschutzrecht eröffnet. Eine öffentliche Auslegung der Unterlagen sowie eine Verbandsbeteiligung werden voraussichtlich im II. Halbjahr 2021 folgen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Hinweise und Einwendungen sowie der Anzahl und Dauer der Erörterungs- und Abstimmungstermine wird das Verfahren ca.3 Jahre in Anspruch nehmen.

Mit der Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Peenetal von Anklam bis zum Peenestrom und Haff“ kann ein durchgehender Schutz des überregional bedeutsamen Flusstalmoores der Peene als Hotspot der Biodiversität, als Natura 2000 Gebiet sowie ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz durch Moorschutz erreicht werden.

Insektenschutz überlebenswichtig

Stralsund – In Stralsund demonstrieren Landwirte gegen die geplanten Umweltmaßnahmen des Bundes. Morgen will das Bundeskabinett über einen entsprechenden Gesetzentwurf entscheiden. Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„In den vergangenen Monaten haben wir hart verhandelt und in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen für unsere Landwirte erzielen können. So hat unsere Forderung, dass Saat- und Pflanzgut sowie Sonderkulturen im Obst- und Gemüsebau auch weiterhin zum Schutz der Kulturen mit Pflanzenschutz­mitteln behandelt werden dürfen, Eingang in das Gesetz gefunden. Denn ein generelles Verbot hätte fatale Auswirkungen gehabt. So wie wir in der Humanmedizin auf Medikamente angewiesen sind, brauchen auch Pflanzen in Notzeiten eine gezielte Behandlung.

Dennoch braucht die Landwirtschaft gute Übergangs­bedingungen, um den Wandel zu managen. So müssen auch in FFH-Gebieten außerhalb von staatlich anerkannten Naturschutzgebieten Pflanzenschutzmittel angewendet werden können. Dabei haben die Landwirte wiederholt eingeräumt, dass sie die Notwendigkeit erkennen, Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Auch ihnen liegt am Insektenschutz. Wer wüsste es besser als sie, welche Rolle Insekten für manche Ernte bedeuten. Der Schutz der Artenvielfalt, der Schutz von Wasser und Klima ist für das Überleben der Menschheit elementar.

Ich sehe aber auch große Chancen für die Landwirtschaft und Deutschland kann weltweit zum Vorreiter werden: Wir haben jetzt die Möglichkeit, Antworten zu finden auf die Fragen, wie Vertragsnaturschutz, Digitalisierung und Robotik dazu beitragen können, auch in Zukunft ausreichend hochwertige Lebensmittel zu produzieren und gleichzeitig international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir die Landwirtschaft als Partner begreifen und nicht als Gegner, wie uns das manche militante Tier- und Naturschützer weißmachen wollen.

Während der letzten Sonderkonferenz der Agrarminister habe ich mich für zusätzliche Mittel für die Landwirtschaft eingesetzt, um der Branche in der notwendigen Übergangsphase zu helfen. Leider ist mein Plan durch die Blockade der grünen Ressortchefs verhindert worden. Das ist ein großer Fehler, denn diese Blockade verhindert, die Zukunft der Landwirtschaft gemeinsam zu gestalten. Allein werden die Landwirte diese enorme Herausforderung aber kaum stemmen können.“