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Kategorie: Natur und Umwelt

Naturparks beliebtes Ausflugsziel für Familien

Gefrorenes Schilf am Bodden
Gefrorenes Schilf am Bodden

Schwerin – Freizeitaktivitäten für Familien sind im Corona Lockdown sehr limitiert. Die Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns (NNL) sind jedoch geöffnet und bieten gerade für Familien eine willkommene Möglichkeit zur Aktivität. Umweltminister Dr. Till Backhaus wirbt für einen Ausflug in die Naturschätze des Landes:

„Unsere Nationalen Naturlandschaften sind die Juwelen des Landes und gerade jetzt bietet sich hier eine einzigartige Winterkulisse. Ich kann jedem nur wärmstens empfehlen, mal einen Ausflug in unsere Parks zu unternehmen.“

Insgesamt unterhält das Land Mecklenburg-Vorpommern 13 Nationale Naturlandschaften, darunter drei Biosphärenreservate, drei Nationalparks und 7 Naturparks. Erst am Montag wurde eine neue Homepage mit einer Übersicht zu allen Gebieten veröffentlicht. Unter www.natur-mv.de findet man mit wenigen Klicks den nächsten Ausflugsort sowie einen informativen Überblick zu den Besonderheiten der Einrichtungen. Zu den Großschutzgebieten hinzu kommen die 272 kleineren Naturschutzgebiete, zu finden auf der Homepage des Umweltministeriums MV.

Während Kinos, Spaßbäder und andere beliebte Ziele gerade geschlossen sind, bieten die Naturlandschaften viele Möglichkeiten, sich auch im Lockdown sicher auszutoben. So empfiehlt der Minister: „Ich fühle wirklich mit den Familien, denen zurzeit die Decke auf den Kopf fällt. Unsere Schutzgebiete sind aber das ganze Jahr über geöffnet und man kann hier auch während einer Pandemie Spaß haben. Ich selbst wandere sehr gerne mit meiner Frau und meinen Kindern durch die märchenhaften Wälder. Wir haben wirklich ein großes Glück, solche tollen Möglichkeiten quasi vor der Haustür zu haben.“

Eine Warnung hat der Minister allerdings an die Menschen: „Bitte denken Sie aber trotz der Freude über die schöne Natur unbedingt an die Abstandsregeln. Unsere Naturparks bieten genügend Platz, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Unser Land ist auf einem guten Weg und wir wollen die Erfolge nicht riskieren.“

Dass die Menschen in MV die Gelegenheit schon jetzt rege nutzen, bestätigen die Parkverwaltungen. Auch gibt es Empfehlungen zu besonders schönen Wanderrouten. So empfiehlt der Müritz Nationalpark: „Ein schöner Weg im Winter ist der 6,5 km lange Rundweg „Rotes Eichhörnchen“ von Goldenbaum aus. Vom Parkplatz am Spielplatz geht es zur Steinmühle auf einem Weg zwischen Wiesen in den Buchenwald. Am Jugendwaldheim bietet sich eine Pause mit Blick über den Grünower See an. Zurück geht es steil bergauf zum Abzweig in das Tal des Godendorfer Mühlenbaches. Der Pfad schlängelt sich am Ufer des Mühlenteiches entlang. Hier ist gutes Schuhwerk empfehlenswert.“

Der Naturpark Mecklenburgische Schweiz gibt den Tipp: „Wer einen längeren Ausflug plant, dem sei die Gegend um Burg Schlitz empfohlen. Hier bestimmen sanfte, verschneite Hügel das Landschaftsbild. Alte Eichen recken ihre jetzt kahlen, knorrigen Äste in den Himmel. Der Schnee auf den Äckern und Wiesen lässt die Landschaft wie auf alten schwarz/weiß-Fotos wirken. Vom Röthelberg schweift der Blick weit über die Mecklenburgische Schweiz und den Malchiner See.“

Abstieg am Königsstuhl

Insel Rügen – „Unsere Fraktion begrüßt, dass Landrat Dr. Kerth eine eigene Machbarkeitsstudie für einen Abstieg am Königsstuhl in Auftrag gegeben hat. Dass das Gutachten jetzt zu dem Ergebnis kommt, dass eine kombinierte Treppen- und Wegeanlage am Kreidefelsen aus geologischer Sicht umsetzbar ist, freut uns sehr. Nun erwarten wir vom Landrat, dass er den in ihn gesetzten Erwartungen auch gerecht wird und Verhandlungen mit dem Landwirtschaftsministerium aufnimmt, um die Alternative zur Wiederherstellung des alten Abstiegs aufzuzeigen“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen.

Die Kreistagsfraktion BVR/FW bemüht sich seit langem darum, dass sich der Landrat endlich des Themas Abstieg am Königsstuhl annimmt und sich hierfür engagiert. Der Abstieg wurde 2016 beschädigt und anschließend durch das Nationalparkamt Jasmund teildemontiert. Damit ist ein Abstieg zurzeit nicht mehr möglich.

„Ohne die Möglichkeit des Abstiegs verliert der Königsstuhl an Attraktivität, was bereits Auswirkungen auf die Gemeinde Lohme und auf touristische Anbieter vor Ort hat. Wirtschaftliche Nachteile sind schon jetzt spürbar. Das Marketingversprechen Wandertourismus kann am Königsstuhl nicht mehr realisiert werden, was bereits zu Verärgerungen und vor dem Lockdown zu einer geringeren Verweildauer der Touristen am Königsstuhl geführt hatte“, erklärt Fraktionsmitglied Jörg Burwitz, der selbst aus der Gemeinde Lohme kommt und dort langjähriger Bürgermeister war. Hinzu kommt, dass sich bei erforderlichen Hilfeleistungen die Situation aufgrund des fehlenden Abstiegs für die Retter als überaus schwierig darstellt. Aktuell sind im Bedarfsfall Seenotretter und Höhenretter im Einsatz.

Weitere Fälle von Geflügelpest

Dömitz – In einem Putenmastbetrieb bei Dömitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt ein neuer Fall der Geflügelpest vor. Die Ergebnisse des Referenzlabors haben den Verdacht bestätigt. In dem betroffenen Betrieb befinden sich etwa 20.000 Puten. Zur Eindämmung des für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckenden Geflügelpest-Virus müssen alle dort gehaltenen Puten getötet werden.

Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus, mahnt anlässlich des Falls erneut zur Aufmerksamkeit: „Die erneut auftretenden Fälle der Geflügelpest zeigen uns sehr deutlich, dass diese Seuche noch nicht gebannt ist! Und deshalb dürfen wir das Geschehen auch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern müssen in unseren Betrieben und Hobbyhaltungen für höchste Biosicherheit sorgen. Ich weiß, das ist für Tier und Mensch schwer, aber anders geht es leider nicht. Und seine Tiere im Falle des Eintrags töten zu müssen, wünsche ich auch niemandem. Jeder Fall ist für einen Halter eine kleine Tragödie und sowas wollen wir verhindern.“

Der Minister stellt zudem noch einmal klar, worauf Halterinnen und Halter besonders achten müssen: „Ganz wichtig, und daran hat sich nichts geändert: Beobachten Sie aufmerksam Ihr Geflügel. Wenn Tiere krank scheinen oder sich auffällig verhalten, informieren Sie sofort das zuständige Veterinäramt! Nur so können wir gewährleisten, dass Ausbrüche frühzeitig erkannt werden und wir eine weitere Verbreitung verhindern. Zum anderen müssen alle Halterinnen und Halter entsprechende Vorsorge treffen. Kontakte des Hausbestandes mit Wildvögeln müssen effektiv unterbunden werden. Das betrifft insbesondere auch Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen.“

In sogenannten Risikogebieten des Landkreises Ludwigslust-Parchim darf Geflügel bereits seit November vergangenen Jahres nicht mehr ungeschützt im Freien gehalten werden. Eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest vom Typ H5 in Risikogebieten hat der Landkreis erlassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Auswertung des 30. Wertholztermins

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 28.01.2021 durchgeführten Wertholzsubmission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte eine Traubeneiche aus dem Forstamt Mirow mit 1.469 Euro pro Festmeter. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Bayern.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 30. Wertholztermin unseres Landes, 801 Festmeter Laubwertholz von 11 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter (494 fm) beteiligten sich auch 18 kommunale und private Waldbesitzer des Landes (307 fm, Anteil 38 %). Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 628 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 18 Bietern eingegangen. 15 Unternehmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie ein Bieter aus Dänemark erhielten Zuschläge. Unter den Käufern waren auch zwei einheimische Unternehmen. 98 % der Angebotsmenge konnte verkauft werden, lediglich 17 Festmeter erhielten keinen Zuschlag. Die beteiligten Waldbesitzer des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 464.000 Euro und damit etwa 5 % mehr als im Vorjahr (440.000 Euro).

Sehr gut beboten wurde auf dem diesjährigen Wertholztermin erneut die Eiche. Viele Einzel-stämme erzielten hervorragende Preise. Der Durchschnittspreis der Eiche lag mit 696 Euro pro Festmeter fast 50 Euro über dem Vorjahr (648 €/ fm).

Die Esche wurde ebenfalls wieder gut beboten. Auch hier ist der Durchschnittspreis im Vergleich zum Vorjahr (215 €/fm) um 6 % auf 228 Euro pro Festmeter gestiegen. Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbieter. So wurden zum Beispiel ein Bergahorn für 718 und eine Kirsche für 579 Euro pro Festmeter verkauft. Der Durchschnittspreis über alle angebotenen Baumarten, darunter Buche, Roterle, Ulme und Birke ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 592 Euro pro Festmeter gestiegen.

„Die Ergebnisse unserer Wertholzsubmission zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt“, so Minister Dr. Till Backhaus. Auch die Landesforst M-V als Ausrichter und Hauptanbieter zeigte sich mit den Ergebnissen und der Beteiligung sehr zufrieden.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

UNESCO-Welterbe „Buchenwälder“

Schwerin – Europas Wildnis präsentiert sich ab 1. Februar 2021 auf einer neuen Website. Mit brillanten Fotos, liebevollen Grafiken, detaillierten Karten, Filmen und kurzweiligen Texten können Naturfreunde in urige Wälder eintauchen, die einst Europa in großen Teilen bedeckten und jetzt nur noch in Resten vorhanden sind.

Zum diesjährigen zehnjährigen Jubiläum der Einschreibung der deutschen Wälder in die Liste der Welterbestätten startet der Internetauftritt der UNESCO-Welterbestätte „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas” unter

https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/

im neuen Design und mit erweitertem Inhalt.

Die neue Website lädt jetzt zu einem virtuellen Besuch aller 78 Welterbeteilgebiete in 12 europäischen Ländern ein und erklärt, was jedes Gebiet einzigartig macht. Sie gibt Informationen über das UNESCO-Welterbe, den besonderen weltweiten Wert der Buchenwälder und ihre außergewöhnliche Ausbreitungsgeschichte im Verlaufe der Nacheiszeit.

Die fünf deutschen Gebiete Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn werden besonders detailliert vorgestellt. Besucher können erfahren, welche Lebensräume und Arten dort vorkommen, was sie außergewöhnlich macht und welche touristischen Angebote existieren. Für eigene Exkursionen in den deutschen UNESCO-Welterbe-Wäldern stehen auf der Website Karten mit Wanderrouten sowie ein Link zu einer GPS-geführten Wander-App (http://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.eu/landingpage/)  bereit.

Die Website unterstützt die Ziele der UNESCO und leistet einen Beitrag zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur. 12 europäische Nationen setzen innerhalb dieser Welterbestätte ein Zeichen guter Zusammenarbeit. Gemeinsam managen sie diese Stätte, sichern ihren Schutz, führen eine Überwachung und eine Besucherinformation durch. Mindestens einmal im Jahr treffen sich die Vertreter aller beteiligten Nationen, um aktuelle Problem zu besprechen und zukünftige Entwicklungen abzustimmen.

Die neue Website wurde federführend von Deutschland entwickelt und finanziert. Alle anderen Nationen können diese in ihrer Landessprache nutzen und für ihre Teilgebiete weiter ergänzen. Die englische Version der Website wird in einigen Wochen erscheinen und dann als gemeinsamer Rahmen allen beteiligten Nationen dienen.

Buchenwälder sind Europas ursprüngliche Wildnis. Von Natur aus würden sie die zentralen Bereiche unseres Kontinents bedecken. Deutschland und besonders Mecklenburg-Vorpommern liegen im Zentrum der weltweiten Buchenwaldverbreitung. Leider sind Buchen-Urwälder in Europa bis auf kleinste Reste in den Karpaten verschwunden. Uralte, naturnahe Buchenwälder gibt es heute ebenfalls nur noch selten. Die wertvollsten von ihnen in allen biogeographischen Regionen Europas gehören deshalb zum Welterbe der UNESCO.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt als einziges deutsches Bundesland über zwei Teilgebiete dieser Welterbestätte, eines in Serrahn im Müritz-Nationalpark sowie ein zweites im Nationalpark Jasmund.  „Dies ist Ausdruck einer langfristig erfolgreichen Umweltpolitik in Mecklenburg-Vorpommern und die Anerkennung als Weltkulturerbe erfüllt mich mit Stolz“, so Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Ganz besonders freut mich, dass wir in diesem Jahr mit vielen zusätzlichen Veranstaltungen in den Nationalparken Müritz und Jasmund auf das 10-jähriges Jubiläum der UNESCO-Einschreibung hinweisen werden. Unter http://www.nationalpark-jasmund.de/und https://www.koenigsstuhl.com/finden Sie das ganze Jahr über Informationen wo und wann besondere Veranstaltungen angeboten werden.“

Im Juni 2011 wurden die fünf deutsche Buchenwälder Grumsin, Hainich, Jasmund, Kellerwald und Serrahn als Erweiterung der seit 2007 bestehenden Welterbestätte „Buchenurwälder der Karpaten“ in die Welterbeliste eingeschrieben. Im Jahr 2017 wurde die Welterbestätte auf insgesamt 78 Teilgebiete in 12 Staaten erweitert und ist damit die derzeit größte serielle Welterbestätte weltweit. Eine nochmalige Erweiterung unter Federführung der Schweiz ist in Vorbereitung.

Management für Hecht­bestände

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.

Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.

„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfang­begrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“

Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“

Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.

Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?

„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Bodden­gewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“

Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfang­begrenzung von drei Hechten.

Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesangler­verband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.

In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.

Tierhalter unterstützen und Wolf schützen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus widersprach im Landtag einem Antrag auf Einführung einer Bestandsobergrenze für Wölfe. Statt einer Obergrenze unterstützt das Land betroffene Tierhalter und Halterinnen.

Nicht zum ersten Mal beschäftigte sich der Landtag am Mittwochabend mit der Problematik Wolf. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus erteilte dem Antrag in seiner Rede eine Absage und verwies auf das geltende Artenschutzrecht:

„Der Wolf entwickelt sich solide, ist aber noch immer eine streng geschützte Tierart. Erst Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa spürbar an Fahrt aufgenommen. Seit 2000 ist der Wolf wieder zurück in Deutschland. Heute haben wir in MV wieder 15 Rudel und ein Paar und jährlich kommen etwa 30% hinzu. Das sehe ich – bei allen damit verbundenen Problemen – auch heute noch als einen großen Erfolg des europäischen und nationalen Artenschutzes an. Das schürt natürlich die Diskussion darüber, ob der gute Erhaltungszustand nicht längst erreicht ist. Für ganz Deutschland betrachtet muss man das im Moment verneinen. Das ist jedenfalls die klare Aussage der Experten. Die geforderte bundeseinheitliche Festlegung einer Bestandsobergrenze kann daher aus meiner Sicht aktuell auch gar nicht zur Diskussion stehen.“

Gleichwohl sei der Landesregierung und ihm als Minister die Problematik für die betroffenen Halterinnen und Halter von Weidetieren bewusst: „Wir haben frühzeitig ein eigenes Wolfsmonitoring aufgelegt. Und wir setzen von Beginn an auf eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Element für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist für uns die Prävention.“, so Dr. Backhaus.

„Wir beraten und unterstützen die Tierhalter bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzvorkehrungen. Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Wolf im Jahre 2013 wurden Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen mit insgesamt fast 1,3 Mio. Euro unterstützt. Außerdem entschädigen wir Rissvorfälle, die auf den Wolf zurückzuführen sind und zwar zu 100 Prozent!“

Um Klarheit zu bekommen, wie man die Entwicklung der Wolfsbestände trotzdem besser steuern kann, bemühe sich das Land MV zudem auf Bundesebene um eine gemeinsame Strategie: „Ich darf daran erinnern, dass das Land MV die Änderung und Konkretisierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Sachen Wolf maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben hat. Unser Ziel ist es, bis zur kommenden Umweltministerkonferenz im April 2021 eine bundeseinheitlich anerkannte und praxisorientierte Verfahrensweise zu entwickeln.“

Zum Abschluss seines Redebeitrages verteidigte der Minister noch einmal die bisherige Praxis: „Ich lasse mir hier von Ihnen also weder Untätigkeit vorwerfen – noch, dass ich mich hinter EU- und Bundesrecht verstecke. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir nicht im Wilden Westen leben. Auch als Landwirtschafts- und Umweltminister habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten. Ich habe zu akzeptieren, dass der Wolf in Deutschland aktuell eine nach europäischem und nationalem Recht streng und besonders geschützte Art ist. Wir werden weiter auf Prävention setzen und unsere Bemühungen um Aufklärung und Akzeptanzsteigerung fortsetzen. Und ich versichere Ihnen, wir werden in Problemfällen auch zukünftig alle bestehenden Handlungsoptionen nutzen – natürlich immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“

Deutschlandweit wurden 2018/19 noch 105 Rudel, 40 Paare und 12 territoriale Einzeltiere gezählt. 2019/2020 waren es insgesamt 128 Rudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere (DBBW, Stand 02.11.2020) – Tendenz weiter steigend.

Luftgüte MV 2020

Erneut keine Grenzwertüberschreitungen

Schwerin – Das LUNG hat eine erste Auswertung der Luftqualität 2020 durchgeführt. Der endgültige Luftgütebericht wird voraussichtlich im 2. Quartal 2021 vorliegen. Bis dahin werden noch externe Meteorologie und Verkehrsdaten ausgewertet. Dennoch lässt sich schon jetzt feststellen, dass es weder für Feinstaub noch für Stickstoffdioxid (NO2) in Mecklenburg-Vorpommern Grenzwertüberschreitungen gab.

„Die Werte lagen auf niedrigem Niveau noch unter denen des Vorjahres“, stellt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus fest. „Das lag zum einen an den meteoro­logischen Bedingungen, die ähnlich günstig waren wie 2019. Und wir können davon ausgehen, dass die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie zum Rückgang der verkehrsbedingten Luftschadstoffe beigetragen haben. Weniger Mobilität bedeutet eben auch weniger Emissionen. Das war selbst in der größten Stadt des Landes deutlich sichtbar. Wir können aber auch feststellen, dass sich die Messwerte kontinuierlich über die Jahre verbessert haben. Wir sind also in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg. Und ich bin sicher, dass mit der Umstellung auf neue Energieträger noch eine weitere Verbesserung der Luftqualität einhergeht. Ich meine damit die wachsende E-Mobilität, die Nutzung von Wasserstoff und den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung.“

Ausgewählte Daten:

NO2:

Der höchste Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert wurde mit 28 µg/m³ an der Messstelle Rostock-Am Strande festgestellt (Jahresgrenzwert: 40 µg/m³). Es war dort der niedrigste Jahresmittelwert seit Beginn der Messungen. Im Vorjahr betrug der Wert noch 33 µg/m³. Auch an den anderen verkehrsnahen Messstationen wurden mit Jahresmittelwerten zwischen 14 bis 23 µg/m³ (2019: 16 bis 26 µg/m³) durchweg sehr niedrige Werte beobachtet.

PM10:

Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ (Grenzwert: 35 Tage) traten 2020 an den verkehrsnahen Mess-stellen so selten wie nie auf. Die häufigsten Überschreitungen zählte mit lediglich 4 Tagen (2019: 13 Tage) die Messstation Rostock-Holbeinplatz.

PM2,5:

Die PM2,5-Jahresmittel an den verkehrsnahen Stationen lagen mit Werten zwischen 8 µg/m³ und 11 µg/m³ deutlich unter dem Grenzwert von 25 µg/m³. Damit war auch die Feinstaubbelastung landesweit nochmals niedriger als 2019 (12 µg/m³).