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Kategorie: Natur und Umwelt

Regulierung des Bodenmarktes

Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte um die Agrarstruktur des Landes kritisiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut, dass überregional aktive Investoren zunehmend landwirtschaftliche Flächen aufkaufen bzw. Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben.

„Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe das im Blick. So bevorzuge es bei der Verpachtung der landeseigenen Flächen diejenigen, die aufgrund ihres Arbeitskräftesatzes einen besonderen Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum leisten. Auch entziehe das Land denjenigen, die als außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger ganze Betriebe erwerben, die von diesen Betrieben beim Land gepachteten Flächen. Diese würden dann an solche Betriebe vergeben, die dringender darauf angewiesen sind.

Backhaus erinnerte daran, dass die derzeitigen Strukturen im Prozess des Übergangs der DDR-Landwirtschaft in die neue Rechtsordnung nach Landwirtschaftsanpassungs­gesetz aus dem Jahre 1990 entstanden.

Bereits 2016 hätte die Landesregierung eine Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in Betracht gezogen. Doch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben habe wenig Zustimmung erfahren. Einige Bundesländer bemühten sich aktuell um neue Regelungsmechanismen. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern habe es im Juli dazu einen Workshop gegeben. Mit Ergebnissen sei Anfang 2021 zu rechnen. Diese könnten für eine erneute Gesetzesinitiative in MV als Grundlage dienen.

Dann könne der Landtag in der neuen Legislaturperiode auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Landesregierung bestimmen,

  • wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen,
  • unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und
  • welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe.

„Das verstehe ich unter einer agrarstrukturverträglichen Regulierung des Bodenmarktes: Eine Regulierung, welche die bestehende Agrarstruktur und Eigentums­ordnung respektiert“, so Backhaus abschließend.

Studie zum Fischbestand

Schwerin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat sich gegen den Antrag nach einer einzelstaatlichen Studie zur Untersuchung quotierter Fischbestände ausgesprochen.

„Grundlage für das europäische Fischbestands­management in der Ostsee bilden die jährlichen wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Derartig komplexe ökologische Betrachtungen erfordern langjährige Daten. Leider fehlt es diesen Empfehlungen oftmals an der notwendigen Kontinuität“, sagte der Minister.

So hätte der ICES 2014 langfristige Fehler bei der Altersbestimmung und Einschätzung des Dorschbestandes der östlichen Ostsee festgestellt. Beim Heringsbestand der westlichen Ostsee wurde noch 2018 der Zielwert für die Laicherbiomasse von 110.000 Tonnen auf 150.000 Tonnen angehoben, anstatt diesen aufgrund der klimabedingt verringerten Nachwuchsproduktion deutlich zu senken. Für den Westdorsch prognostizierte der ICES im Jahr 2018 noch eine Laicherbiomasse von 49.000 Tonnen und eine nachhaltige Fischerei im Jahr 2019. Jedoch wurde im vergangenen Jahr die Prognose um rund 50 Prozent gesenkt. Damit war der Bestand erneut außerhalb sicherer biologischer Grenzen.

„Selbst die Wissenschaftler sprechen von einem Ungenauigkeitswert von ca. 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach mehr wissenschaftlicher Expertise nur allzu gut zu verstehen. Diese ist jedoch im Fall der Ostsee durch ein Land alleine nicht zu erbringen. Ich begrüße es sehr, dass die Ostseeanrainer anlässlich der letzten Sitzung der EU- Fischereiminister eine Resolution verabschiedet haben, den Anstieg der natürlichen Sterblichkeit des Ostdorsches im Rahmen gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte zu untersuchen. Daten für die Fischbestandsberechnung durch den ICES werden von allen Anrainern geliefert, die Fischereien auf diese Bestände unterhalten. Beim Ostdorsch sind es nahezu alle Anrainerstaaten, beim Westdorsch die Forschungseinrichtungen Deutschlands, Polens, Schwedens und Dänemarks. Beim Westhering sind Deutschland, Dänemark, Polen, Schweden und Norwegen eingebunden. Für Deutschland ist das Thünen-Institut für Ostseefischerei Rostock maßgebend. Auch Einflüsse durch Baumaßnahmen, Raubtiere oder die Fischentnahme durch Freizeitfischer werden in die Bestandsberechnungen mit einbezogen“, sagte der Minister.

Backhaus erinnerte daran, dass die Fischerei in MV die ihr von der EU auferlegten Fangbestimmungen stets berücksichtigt habe. Dennoch seien die Herings- und Dorschbestände zurückgegangen. Beim Herings- und Dorschbestand der westlichen Ostsee sei eine andauernd rückläufige Nachwuchsproduktion ausschlaggebend, beim Dorschbestand der östlichen Ostsee beobachte man sogar eine hohe natürliche Sterblichkeit.

„Schon längst kann man die Schuld an der schwierigen Situation nicht mehr den Fischern geben. Hier sind überwiegend natürliche und zudem weitgehend unbekannte Gründe maßgeblich. Die Fischereiwissenschaft spricht von einem regelrechten Time-Shift in der Ostsee. Das heißt, dass sich die Verfügbarkeit an Fischen drastisch ändert, weil sich die biologischen Bedingungen ändern. Vor allem der Klimawandel spielt eine große Rolle“, sagte er.

Daher setze sich Backhaus für Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei aus EU-, Bundes- und Landesmitteln ein. Seit 2017 wurden für die Kutter- und Küstenfischerei des Landes 8,24 Millionen Euro ausgereicht. Sie dienten jedoch eher als Hilfe zur Selbsthilfe, denn es sei keine erhebliche Besserung für den Herings- und Dorschbestand in Sicht. Er plädiere mit Nachdruck für Hilfen bei endgültiger Einstellung der Fischerei. Das Europäische Parlament, der Rat und auch die Kommission hätten sich nunmehr auch auf die Genehmigung von Abwrackprämien geeinigt.

„Mein Haus arbeitet jetzt an einem Programm zur Gewährung von Abwrackprämien, die nicht nur den größeren Fischereibetrieben, sondern vor allem auch Betrieben der kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu Gute kommen. Die dabei freiwerdenden Quoten gehen an den Staat zurück. Sie sollen zielgerichtet zur Unterstützung der an die Fangmöglichkeiten angepassten Flotte eingesetzt werden“, so Backhaus.

Förderung von Agrar­umweltmaßnahmen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat im Schweriner Landtag angekündigt, dass die Förderung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus (AUKM) auch in der Zeit gesichert ist, in der die Details der neuen EU-Förderperiode noch nicht beschlossen sind. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beschlussfassung der EU zum Mehrjährigen Finanzplan 2021-2027 und der Einigung über die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2020 werde es voraussichtlich eine zweijährige Verlängerung der bestehenden Förderperiode geben. „Ich habe mich deshalb entschlossen, in diesem Jahr die Antragstellung für alle bisherigen Fördermaßnahmen (außer Umwandlung von Acker in Dauergrünland und Gewässerschutzstreifen) zu öffnen und Neuanträge für zwei weitere Jahre zuzulassen“, sagte Backhaus. Damit wolle er einen problemlosen Übergang zwischen den Förderperioden gewährleisten.

Die Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Förderung aus der sogenannten zweiten Säule der EU-Agrarförderung, des Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im För­derzeitraum 2014-2020 standen in Mecklenburg-Vorpom­mern dafür rund 380 Mio. Euro und damit 32 Prozent der ELER-Mittel des Landes zur Verfügung. Die Maßnahmen wurden von den Landwirten gut angenommen, so dass die geplanten Mittel fast vollständig bewilligt sind.

In diesem Jahr wurde damit in Mecklenburg-Vorpommern auf ca. 374.000 ha der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche AUKM angewendet. Das sind ca. 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes (1,375 Mio. ha). Mit einer Fläche von 157.000 ha war dabei der Ökolandbau der Schwerpunkt der Förderung. Die Programme zum Anbau vielfältiger Kulturen (143.300 ha) und zur extensiven Grünlandnutzung (55.000 ha) werden ebenso stark nachgefragt wie die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen (8.000 ha).

Auch in der nächsten Förderperiode 2021-2027 werde das Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP), einen Betrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften zu leisten, eines der Hauptaugenmerke bei der Förderung sein, sagte Backhaus.

Er werde sich dafür einsetzen, dass in den Katalog der in Mecklenburg-Vorpommern geförderten AUKM für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 auch das Anlegen und Bewirtschaften von Agroforstsystemen aufgenommen werden kann. „Sie sind eine konkrete Anpassungs­maßnahme an den Klimawandel. Denn sie leisten einen positiven Beitrag zum Klimaschutz, zur Biodiversität, zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der Wasser­qualität“, sagte Backhaus.

Unter Agroforstsysteme wird die gleichzeitige, räumlich alternierende Flächennutzung mit Bäumen und ähnlichen Landnutzungssystemen verstanden. So ist die Streuobst­wiese genauso möglich wie die streifenförmige Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf einem großen Acker­schlag. Durch das Abwechseln von Ackernutzung und Baumstreifen werden gute Bedingungen für die Ansiedlung von Nützlingen geschaffen, Erosion vorgebeugt und Energieholz erzeugt.

Diese positiven Umweltwirkungen wurden durch die EU bereits im bestehenden ELER berücksichtigt. Die Förderung von Agroforstsystemen als Flächennutzung war bisher aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichts­punkten jedoch bedeutungslos. „Wollen wir also eine Förderung von Agroforstsystemen integrieren, müssen besondere Anreize und Rechtsklarheit geschaffen werden“, sagte Backhaus. Um Beispiele im Land zu schaffen, habe er entschieden, landeseigene Flächen zur Anlage von Agroforstflächen bereitzustellen.

Zudem sei es wichtig, den Bund für das Thema zu gewinnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe inzwischen einer Förderung von Agroforstsystemen auf Grundlage des GAP-Strategie­plans offen gegenüber. Es setzt aber voraus, dass mindestens ein Bundesland plant, eine entsprechende Förderung anzubieten, wobei die Einrichtung und Beibehaltung streifenförmig angelegter Agroforstsysteme favorisiert werde.

MoorFutures erreichen Niedersachsen

Schwerin – Nach Brandenburg und Schleswig-Holstein hat nun auch das Land Niedersachsen die Nutzungsrechte an der Marke MoorFutures erworben. Damit wird es zukünftig auch in Niedersachsen MoorFutures-Projekte geben. „Ich freue mich sehr, dass nun alle moorreichen norddeutschen Länder unter einer Marke hochwertige Moorklimaschutzprojekte umsetzen!“ freute sich Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Es spricht für die Qualität und Attraktivität der in Mecklenburg-Vorpommern geschaffenen MoorFutures, dass nun auch Niedersachsen dazu stößt. Die ständig zunehmende Nachfrage hat dazu geführt, dass die MoorFutures in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend ausverkauft sind. Wir sind dabei, neue Standorte vorzubereiten.“

Die Verträge zur Nutzung der Marke MoorFutures® wurden durch den niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies und Minister Dr. Backhaus unterzeichnet. Das Niedersächsische Umweltministerium übernimmt die Schirmherrschaft für das Projekt in Niedersachsen, Träger des Projektes sind die Niedersächsischen Landesforsten.

Niedersachsen möchte mit diesem Schritt den eigenen Beitrag zum Klimaschutz vergrößern. Ziel ist es, ab Herbst 2021 mit einem eigenen Standort in den Verkauf zu gehen.

MoorFutures wurden 2011 in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam von dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und der Universität Greifswald entwickelt. Es handelt sich dabei um Kohlenstoffzertifikate für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, die auf der Basis von Moorwiedervernässungen generiert werden. Unternehmen oder auch Privatpersonen können damit eigene unvermeidbare Emissionen kompensieren.

Das erste Projekt in Mecklenburg-Vorpommern ist der Polder Kieve, der im Herbst 2018 ausverkauft war. Das zweite Projekt, die Kamerunwiese, wurde 2019 vollständig durch die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie zur Kompensation dienstreisebedingter Emissionen finanziert. Das dritte Projekt, der Gelliner Bruch, ist seit Januar 2020 ausverkauft. Damit wurden allein in Mecklenburg-Vorpommern über 20.000 MoorFutures zu einem Preis zwischen 35 und 40 € verkauft.

Die Marke MoorFutures® ist europaweit geschützt. Die Nutzungsrechte wurden durch die Länder Brandenburg (2012), Schleswig-Holstein (2014) und nun Niedersachsen erworben.

Auch international gibt es Nachfragen, so etwa aus Polen, den Niederlanden, Dänemark und Litauen.

„ZooExpress“ für Rollstuhlfahrer*innen

Backhaus: „Diese Idee des Zoovereins ist eine fantastische Sache“

Rostock – Mit Beginn des neuen Jahres werden auch Rollstuhlfahrer den Rostocker „ZooExpress“ nutzen können. Heute hat Umweltminister Dr. Till Backhaus dem Zooverein Rostock einen Zuwendungsbescheid über rund 27.000 Euro überreicht, mit dem die Anschaffung eines Elektromobils gefördert wird, der dies ermöglichen soll. Die Fördermittel kommen aus dem Strategiefonds Mecklenburg-Vorpom­mern.

„Der Zooverein Rostock realisiert damit einen weiteren Schritt in seinem Bemühen, den Besuch des weitläufigen Zoos barrierefrei zu gestalten. Das ist eine fantastische Sache!“, würdigte Backhaus das ehrenamtliche Engagement des Vereins, der seit 2015 insbesondere für gehbehinderte sowie ältere Menschen den „ZooExpress“ anbietet. Die Neuanschaffung dient als Ersatz für ein reparaturbedürftiges Elektromobil.

Die zwei Elektromobile des „ZooExpress“ werden von sieben Ehrenamtlichen gefahren. An zwei Wochentagen und nach Absprache informieren sie die Mitfahrerenden auch gerne über den Zoo im Allgemeinen, seine Geschichte sowie dessen Entwicklung. Das Angebot wird immer häufiger angenommen, insbesondere hatten auch Rollifahrer nach der Möglichkeit einer Mitfahrt gefragt.

Der Rostocker Zooverein hat sich die Aufgabe gestellt, den Zoo zu fördern und zu unterstützen. Die Mitglieder arbeiteten allein im Jahr 2019 mehr als 7000 Stunden ehrenamtlich im Zoo. Nebenbei leisten sie Beiträge zu Natur- und Artenschutz und bringen den Besuchern den Zoo nahe.

Backhaus hob bei dieser Gelegenheit erneut die Rolle der zoologischen Einrichtungen des Landes als aktive Partner für den Klima- und Artenschutz sowie der Umweltbildung hervor. Deshalb habe er sich dafür stark gemacht, dass auch die Zoos, Tiergärten und die Tierheime finanzielle Hilfen erhalten, um die schwierige Zeit unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu überstehen. Schließlich mussten die Tiere auch ohne Einnahmen aus den Zoobesuchen versorgt werden. Insgesamt hat die Landesregierung aus der Notbetriebshilfe Zoos des MV-Schutzfonds rund 2 Mio. Euro für 26 Betreiber zoologischer Einrichtungen ausgezahlt.

Geflügelpest auf dem Vormarsch

Schwerin – In seiner aktuellen Risikoeinschätzung zum Auftreten von hochpathogenem Influenza A-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 in Deutschland vom 2.Oktober 2020 berichtete das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) auf der Insel Riems über eine Serie von HPAIV-Ausbrüchen durch diesen Subtyp bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan. Die betreffende Region am südlichen Rand des westsibirischen Tieflands ist ein bekanntes Rastgebiet für tausende Wasservogelarten und liegt auf der Herbst-Wanderungsroute von Wasservögeln z.B. verschiedenen Entenarten, Blessgänsen und Singschwänen in den Monaten Oktober und November nach Europa.

Zudem könnte ein plötzlicher Kälte­einbruch den südwestlich gerichteten Vogelzug aus diesen Regionen beschleunigen und dieses Geflügelpestvirus mit nach Deutschland bringen, wo es zahlreiche gut geeignete Rast- bzw. Überwinterungs­plätze gibt. Szenarien wie in den Wintern der Jahre 2005/2006 und 2016/2017 könnten sich wiederholen.

Vor diesem Hintergrund stuft das FLI das Risiko eines Eintrags von HPAIV nach Europa und Deutschland im Laufe des Herbstes oder Winters als hoch ein.

Aktuell liegen uns Meldungen aus den Niederlanden vor. Dort wurde bei zwei Höckerschwänen in der zentralniederländischen Provinz Utrecht Geflügelpest des Subtyps H5N8 amtlich bestätigt. Dort wurde ab heute ein landesweites Aufstallungsgebot für kommerzielle Geflügelhaltungen erlassen.

Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass das Virus Europa durch Zugvögel über Russland und Kasachstan bereits erreicht hat und sich die Befürchtungen des FLI bestätigen.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt dies zum Anlass, um Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht aufzurufen: „Die aktuellen Fälle bei Wildvögeln in den Niederlanden zeigen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Fällen gerechnet werden muss. Insofern sollten Überwachungsmaßnahmen bei toten oder kranken Wildvögeln unverzüglich intensiviert sowie die Biosicherheit in den Geflügelbetrieben überprüft werden.“

Eine erhöhte Wachsamkeit von Geflügelhaltern, Ornithologen und Bürgern trägt zu einer Früherkennung der Geflügelpest bei. „Deshalb appelliere ich gleichzeitig an die Bevölkerung, Funde mehrerer toter Wildvögel, vor allem gehäufte Funde, unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock untersucht werden und erforderlichenfalls schnell Maßnahmen angeordnet werden können“, so der Minister weiter.

Auch auf die Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten bei den eintreffenden Zugvögeln in Vogelschutzgebieten und auf Rastplätzen kommt es an, um eine Früherkennung zu erreichen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest zuletzt im September 2018 in einem Hausgeflügel­bestand festgestellt. Dabei handelte es sich um ein hochpathogenes Virus des Subtyps H5N6.

Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine große Verant­wortung bei der Einhaltung von Biosicherheits­maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Pflicht, das zuständige Veterinäramt über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

Bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes Influenza A-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienen. Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden.

Wildschutzzaun an deutsch-polnischer Grenze

Insel Usedom – Seit dem Beginn der Arbeiten an der festen Wildzäunung entlang der deutsch-polnischen Grenze im Juli ist gut die Hälfte der Strecke geschafft. Der Zaun soll die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch Wildscheine erschweren. Von den insgesamt 62,5 Kilometern gemeinsamer Grenze, sind 31 Kilometer mit einem Zaun aus Drahtknotengeflecht versehen. Heute besuchte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus einen der neuralgischen Punkte des Zaun-Projektes in Ahlbeck.

„Dieser Abschnitt am Strand stellt auf einer Länge von rund 80 Metern eine Herausforderung dar. Wir brauchen eine Lösung, die eine möglichst geringfügige optische Beeinträchtigung dieses beliebten Strandabschnitts darstellt und den Besucherverkehr so wenig wie möglich einschränkt. Dennoch steht für mich fest, dass auch dieser Abschnitt für das Schwarzwild geschlossen werden muss. So machen wir es den Wildschweinen deutlich schwerer, von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern zu wechseln und das in Polen grassierende Virus einzu­schleppen. Für den Menschen ist ASP gesundheitlich ungefährlich, aber für unsere Hausschweine ist es absolut tödlich. Welche Konsequenzen ein Ausbruch der Krankheit allein bei Wildschweinen hat, sehen wir derzeit in Brandenburg, wo zwei Landkreise direkt an der Grenze zu Polen betroffen sind.“

Auf dem Standabschnitt in Ahlbeck soll ein 1 m hoher Doppelstabmattenzaun die Einschleppung des Virus möglichst verhindern. Drei Tore sollen Touristen und Rettungsfahrzeugen die Passage dennoch ermöglichen. Insgesamt werden auf der Insel 15 Tore im Wildschutz­zaun Querungen erlauben.

Damit der Zaun Ende November fertiggestellt werden kann, wurden vier Unternehmen mit dem weiteren Bau beauftragt. Bisher hatten Mitarbeiter der Landesforst­anstalt den Zaun gebaut. Schwierige Untergründe und munitionsbelastete Böden gestalteten die Arbeit zeitweise sehr schwierig.

„Der Zaun ist nur ein Teil unserer Abwehrstrategie gegen ASP“, so Minister Backhaus weiter. „Aber er ist eine erste wichtige Barriere gegen das Virus. Deswegen muss er ständig überwacht und instandgehalten werden, damit er seine Funktion erfüllen kann. Dazu kommt, dass für den tierschutzkonformen Betrieb stetig ein Mitarbeiter verfügbar ist, falls Tiere hier verunfallen. Außerdem wissen wir, dass sich Wildschweine ihre gewohnten Wechsel nicht einfach versperren lassen und ihr Verhalten anpassen werden. Darauf müssen wir reagieren und problematische Stellen gegebenenfalls entsprechend verstärken. Ebenso müssen wir schauen, wo die Barriere umgangen wird und darauf reagieren. Dies alles lege ich in die Hand unserer Forstamts- und Revierleiter und setze ganz besonders auf unsere frisch eingestellten Berufsjäger, die sich hier bewähren müssen.“

Abschließend rief der Minister mit Blick auf die ASP-Bekämpfung in Brandenburg zur Geschlossenheit auf. Eine Seuche wie die ASP lasse sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn alle zusammenarbeiten und die notwendigen Maßnahmen unterstützen. Jäger, Landwirte, Landkreise, Bundeswehr und THW hatten zuletzt Mitte Oktober bei der ASP-Konferenz im Landwirtschafts­ministerium zugesagt, tatkräftig bei der Bekämpfung der Tierseuche mitzuwirken.

Erlebnispfade Wald und Kreide auf Rügen

Insel Rügen – Agrar- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, hat heute die Erlebnispfade Wald und Kreide am Nationalpark-Zentrum Königsstuhl auf Rügen eröffnet.

Die neuen Informationsangebote im Freien informieren über die Tricks der Natur und ihrer Schutzwürdigkeit. Sie regen spielerisch zum achtsamen Umgang mit Naturschätzen an. „Der kleinste Nationalpark Deutschland weist die höchste Besucherdichte je Hektar aus. Die Faszination der Kreideküste, aber auch die Welterbe-Buchenwälder locken jährlich mehr als eine Millionen Menschen hier her. Eine sinnvolle Lenkung und Information der Gäste bleibt eine Daueraufgabe. Die Erlebnispfade sind ein weiterer Baustein, um die sensible Natur erlebbar zu machen. Gleichzeitig öffnen sie die Augen für die Zerbrechlichkeit und den Schutz der Natur“, sagte der Minister.

Der Erlebnispfad „Wald“ verläuft von Hagen zum Nationalparkzentrum. An fünf Stationen können sich Besucher etwa über das Alte Torfmoor, den Buchenhallenwald, das Totholz, den Herthasee und den Erlenbruch informieren. Der Erlebnispfad Kreide beginnt in Sassnitz und endet am Nationalparkzentrum. Die acht Stationen thematisieren unter anderem den Lebensraum Kreideküste sowie den Schutzstatus von Meer und Wald.

Die Kosten lagen bei knapp 100.000 Euro, das Projekt wurde mit rund 70.000 Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert. Das Land hat sich mit rund 24.000 Euro beteiligt. „Jeder Euro, den wir in die Infrastruktur unserer Schutzgebiete investieren, ist eine gut angelegte Investition in die Zukunft unseres Landes“, so der Minister.

Etwa eine Million Gäste besuchen jährlich den Nationalpark Jasmund, den 3.170 Hektar großen kleinsten Nationalpark Deutschlands. Die hohe Zahl der Besucher konzentriert sich rund um das Nationalpark-Zentrum Königsstuhl, an der angrenzenden Kreideküste und auf dem Weg dorthin, von Hagen kommend.

Einen ersten Anstoß für den Lehrpfad an der Kreideküste gab es im Jahr 2018. Es folgte ein Ideenwettbewerb, an dem sich vier Agenturen beteiligten. Es gewann die Agentur „signatur – wissen erleben“ aus Göttingen.

Die Strecken verlaufen auf den Hauptwanderwegen – die Besucher werden durch die Erlebnispfade entschleunigt. Man kann den Pfad an jeder Station beginnen. Alle Informationen gibt es auf Deutsch und auf Englisch.