Menü Schließen

Kategorie: Natur und Umwelt

Freiwillige Vereinbarung „Schweriner Seen“

Schwerin – Bereits im Juni dieses Jahres war die „Freiwillige Vereinbarung Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ von 26 Institutionen und Vereinen unterzeichnet worden, darunter die Landeshauptstadt Schwerin, der BUND, der Landesanglerverband, der Tourismusverband sowie zahlreiche Segler-, Kanu- und Anglervereine. In der Zwischenzeit sind weitere fünf Vereine der Vereinbarung beigetreten, in der sich Naturschützer, Wassersportler und Angler auf Verhaltensregeln zur Umsetzung des Management­plans für die Entwicklung des Natura 2000-Gebiets verständigt haben.

Heute (15.10.) stellten in Schwerin Umweltminister Dr. Till Backhaus, Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Baden­schier und Mitglieder der Steuergruppe die Inhalte und den Stand der Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung vor.

„Es liegt ein langer und intensiver Abstimmungsprozess hinter uns. Dabei wurde zum Teil hart um die Inhalte gerungen, denn die Erwartungen an diese Freiwillige Vereinbarung gingen weit auseinander“, erklärte Backhaus. Unter der beherzten und engagierten Regie der Steuergruppe sei es gelungen, Vorbehalte abzubauen und das gegenseitige Verständnis für die unterschiedli­chen Positionen der beteiligten Interessenvertreter zu stärken. „Genau das macht diesen Prozess so wertvoll: Einen vertrauens­vollen und offenen Umgang mit unterschiedlichen Interessen und keine Pauschalurteile – das brauchen wir auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft“, betonte der Minister. Jetzt gehe es darum, die Vereinbarung mit Leben zu füllen. „Denn Papier zu beschreiben, ist das eine.“ Messen lassen müsse man sich an der tatsächlichen Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen, so Backhaus.

Neben einer Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit konnten erste Fortschritte in Sachen Befahrensregelungen, Röhrichtschutz oder auch das Ausbringen von Mooringbojen (Festmachbojen, um ein Ankern im geschützten Uferbereich zu verhindern) erreicht werden. „Es ist sicher noch zu früh für ein Resümee – aber was ich bis jetzt sehe, stimmt mich optimistisch. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass diese Vereinbarung ein solides Fundament für das weitere Zusammenwirken aller Beteiligten ist“, sagte der Minister.

Während der Präsentation wurden die neuen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt, deren Fertigung vom Landwirtschaftsministerium mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert wurden. An 16 Standorten um den See werden künftig Informationstafeln stehen, die Inhalt und Hintergrund der Vereinbarung beleuchten. Das gleiche Ziel hat ein großformatiges Faltblatt.

Die Fortschreibung der Freiwilligen Vereinbarung leiten künftig Corinna Cwielag (BUND) als Vertreterin des ehrenamtlichen Naturschutzes und Eike Klemkow (ISSU) als Vertreter der Wassersportler und Angler als Sprecher der Steuergruppe. Damit endet die bisherige externe Moderation, die seit 2017 und ebenfalls mit ELER-Mitteln gefördert die Arbeit der Steuergruppe begleitete.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen für die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete in einem Managementplan die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Der Schweriner See ist als zweitgrößter See Mecklenburg-Vorpommerns und Bundeswasserstraße ein beliebter Ort der wassergebundenen Freizeitnutzung, wodurch es zu Konflikten mit den Erhaltungszielen kommen kann.

Beispielsweise sind die Schweriner Seen für Haubentaucher eines der wichtigsten Mausergebiete im Binnenland von MV und auch bundesweit von Bedeutung. Nach der Brutzeit verlieren die Tiere ihr Großgefieder und sind dadurch flugunfähig. In dieser Zeit, die ab Anfang Juli beginnt und etwa Ende September endet, sammeln sich die Vögel im Freiwasser großer Seen und sind dann besonders störungsempfindlich. Da sie nicht wegfliegen können, versuchen sie durch Tauchen der Gefahr oder Störung zu entkommen. Häufige Störungen entkräften somit die Vögel. Der Managementplan sieht insbesondere für den Schweriner Innensee mehrere größere Bereiche zur Beruhigung vor, die in der Freiwilligen Vereinbarung berücksichtigt wurden.

Weiterhin wurden auf Grundlage einer Studie im Auftrag des StALU Westmecklenburg Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Röhrichten an den Seeufern abgestimmt, die teilweise Bestandteil der Freiwilligen Vereinbarung geworden sind. Abgestimmt wurden auch Bereiche, in denen Mooringbojen zu einer Lenkung der Liegezonen für Sportboote führen sollen.

Ökologischer Schulort Wismar

Wismar – Heute hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 500.000 Euro aus dem Strategiefonds zum Bau eines Multimediahauses für den Ökologischen Schulort Wismar (ÖSW) übergeben.

Zurzeit befinden sich am Standort verschiedene Gebäude mit Schulungs-, Werkstatt-, Lager- und Arbeitsräumen. Ziel ist die berufliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Schwerpunkt ist die Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener durch sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung bzw. Fortbildung.

„Es ist eine dankbare Aufgabe, regionale Projekte mit Fördermitteln zu unterstützen. Ganz besonders, wenn – so wie beim Ökologischer Schulort Wismar – gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Denn man kümmert sich hier um wichtige Themen, die auch mir sehr am Herzen liegen. Zum Beispiel Biodiversität und Artenschutz, Nachhaltigkeit, Wasser- und Gewässerschutz, Landwirtschaft, Gesundheit und Ernährung. Mit dem Bau des Multimediahauses wird auch Wismar als Schul-Standort insgesamt aufgewertet“, sagte der Minister.

Wo jetzt noch eine baufällige Scheune steht, soll das Multimediahaus entstehen. Dieses Gebäude wird künftig auch als Eingangsbereich in das ÖSW dienen. Kernstück ist ein multifunktional nutzbarer Schulungs- und Multimediaraum mit Ausstellungsflächen sowie medialen und haptischen Angeboten. Der Innenhof fungiert dann in Verbindung mit der anschließenden Grünfläche als grünes Klassenzimmer. Außerdem entstehen eine Ausgabe- und Lehrküche sowie neue Sanitärräume.

Der ÖSW, der der Protinus Projektentwicklung gGmbH Wismar gehört, einer Tochtergesellschaft des AWO Kreisverbandes, versteht sich als ein außerschulischer Lern- und Lehrort. Die Arbeit steht unter dem Motto „Generationen – Erleben – Natur“. Ein Hauptanliegen ist es, Kinder und Jugendliche an die Natur heranzuführen und ihre sozio-ökologischen Kompetenzen zu stärken.

Förderung für Katzenparadies

Neustrelitz – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat dem Katzenparadies Neustrelitz einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 5000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes übergeben. Von dem Geld errichten die ehrenamtlichen Tierschützer in Eigenregie ein Freigehege mit Schutz­haus, in das sich die Tiere etwa bei Nässe und Kälte zurückziehen können. Auch der Kauf eines Rasentraktors zur Pflege der Grünflächen ist geplant.

Der Tierschutzverein Katzenparadies Neustrelitz e. V. wurde Ende 2018 gegründet. Aktuell hat er 36 engagierte Mitglieder. Der Verein ist als Tierschutzverein anerkannt und Mitglied im Landesverband des deutschen Tierschutzbundes. Er nimmt sogenannte Streunerkatzen auf, ebenso Fundkatzen und Abgabekatzen aus Wohnungen, deren Bewohner etwa in Pflege- oder Seniorenwohnheime ziehen. Neben der Betreuung und Versorgung dieser Tiere ist die Vermittlung eine Aufgabe der Vereinsmitglieder. Die Katzen werden aktuell in einem ehemaligen alten Wohnhaus sowie auf einem 2500 Quadratmeter großen Freigelände mit Gehegen und kleinen isolierten Hütten artgerecht untergebracht und betreut. Die Anlagen garantieren den notwendigen Freilauf.

„Durch die Zuwendung fördern wir den Tierschutz. Außerdem unterstützen wir die ehrenamtliche Tätigkeit der Helferinnen und Helfer, deren Leistung hoch anzuerkennen ist. Seit vielen Jahren hilft mein Haus den Tierheimen des Landes mit inzwischen rund 4,4 Millionen Euro. Die Förderung stieg von 100.000 Euro im Jahr 2012 auf inzwischen 350.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 30.000 Euro jährlich für die Katzenkastration. Sie ist ein wesentliches Mittel, um den Zuwachs von freilaufenden Katzen zu begrenzen“, sagte der Minister.

Gartenabfällen: auf das Verbrennen verzichten

Schwerin – Das Umweltministerium appelliert an die Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf das Verbrennen von Gartenabfällen in diesem Oktober ganz zu verzichten. Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nicht nur rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft. Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeit­gemäß. Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren. Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Verbrennen grundsätzlich untersagt ist. Seit 2001 regelt die Landes­verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung), dass in Mecklenburg-Vorpommern pflanzliche Abfälle dem Stoffkreislauf auf natürlichem Weg zurückgegeben werden sollen. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig durch ein Kompostieren, ein Einbringen in den Boden oder ein einfaches Liegenlassen auf dem Grundstück zu entsorgen, auf dem sie angefallen sind.

Daneben können die Gartenabfälle aus privaten Haus­halten auch über die Sammelsysteme der Landkreise und kreisfreien Städte entsorgt werden. Geltende Regelungen für die jeweilige Region sind in den einzelnen Abfall­entsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs­träger bieten neben Sammlungen im Bringsystem, wie beispielsweise auf den Wertstoffhöfen, in den meisten Landkreisen auch Sammlungen im Holsystem, etwa über die Biotonne, an.

Lediglich dann, wenn die vorangehend genannten Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, erlaubt die Landesverordnung ausnahmsweise ein Verbrennen von Pflanzenabfällen auf privat genutzten Grundstücken. Die Zumutbarkeit ist von den vor Ort zuständigen Abfall- bzw. Ordnungsbehörden einzu­schätzen.

Bei Vorliegen der Ausnahmegründe ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle lediglich vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober und nur werktags während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zulässig. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese sind am Verbrennungstag umzulagern oder erstmalig aufzu­schichten, um Tiere zu schützen, die dort Unterschlupf gesucht haben.

Umweltschutz und Landwirt­schaft

Rostock – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Dialogveranstaltung im Rahmen der Kampagne „Wir schafft Wunder“ in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Gastgeber war die Papendorfer Agrargenossenschaft bei Rostock. Thema war das „Zukunftsbild Landwirtschaft 2050“ des Bundesumweltministeriums.

„Ich begrüße es, dass wir trotz der alles dominierenden Aufgabe zur Bewältigung Corona-Pandemie andere drängenden Zukunftsfragen nicht aus den Augen verlieren“, sagte Backhaus. „Mein Herzensanliegen ist es, ein für allemal mit den derzeitigen Feindbildern zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft zu brechen. Sonst werden wir uns ewig im Kreis drehen und keinen Schritt vorankommen. Beide Seiten sind aus meiner Sicht untrennbar miteinander verbunden. Sie müssen sich endlich auf Augenhöhe begegnen, sich als Partner verstehen und zusammenarbeiten.“

Backhaus präsentierte als seine Vision der Landwirtschaft 2050, dass sie dem Klimawandel angepasst produziert, dass sie nachhaltig und klimaneutral produziert, dass Technologie und Digitalisierung eine ressourcen­schonende Produktion ermöglichen, dass sauberes Wasser, reine Luft und intakte Böden gewährleistet sind, ihr Schutz durch landwirtschaftliche Nutzung erfolgt sowie Stadt und Land in enger Verbindung stehen.

Um dies Aufgabe zu bewältigen, sei eine lange Liste abzuarbeiten:

  • einen Gleichklang aus Ökonomie – Ökologie – Sozialer Gerechtigkeit – kultureller Entwicklung herstellen
  • gleichberechtigtes Nebeneinander von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft
  • nachhaltige Ökologisierung/Extensivierung des Landwirtschaftssektors
  • nicht Schutz oder Nutzung, sondern Schutz und Nutzung
  • dauerhafte Einkommenssicherung für die Landwirte
  • Sicherung angemessener Erzeugerpreise
  • angemessene Honorierung von Ökosystem­leistungen der Landwirte
  • stärkere Honorierung von Umweltleistungen der Bundesländer
  • Anpassung der GAP/Agrarsubventionierung
  • qualitativ hochwertige und umweltverträgliche Lebensmittel
  • artenschutzrechtliche Konflikte angehen
  • klimaschonende und tierwohlgerechte Nutztier­haltung
  • Stärkung regionaler Strukturen
  • sauberes Wasser, intakte Böden, reine Luft
  • Grundwasseraufkommen sichern, Wasserrückhalt
  • Reduktion von PSM und Düngemitteln
  • Digitalisierung
  • Forschung und Entwicklung, Qualifizierung und Wissenstransfer
  • frühzeitige Einbindung aller Beteiligten in Rechtssetzung à langfristige Planungssicherheit schaffen

Auf Initiative von Minister Backhaus hat Mecklenburg-Vorpommern bereits selbst einen Dialog zwischen der Landwirtschaft und der Öffentlichkeit gestartet. Anfang März fanden unter multimedialer Einbeziehung der Bevölkerung vier Regionalkonferenzen „Zukunftsdialog Landwirtschaft“ zu den Schwerpunktthemen Nutztierhaltung, Klimaschutz, Artenvielfalt und Grundwasser statt. Ergebnisoffen wurde darüber diskutiert, wie eine Landwirtschaft aussehen muss, die nicht nur tagtäglich gesunde Lebensmittel produziert, Kulturlandschaften erhält und Bauernfamilien ernährt, sondern auch das Überleben kommender Generationen auf dieser einen Erde sichert.

Projekt der Umweltbildung

Ueckermünde – Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Indienststellung des Expeditionskatamarans SilaVega als „Schwimmender Lernort“ hat sich Umweltminister Dr. Till Backhaus heute vor Ort beim Ueckermünder Schullandheim „Zentrum für Erlebnis­pädagogik und Umweltbildung“ (ZERUM) und deren ehren­amtlichen Helfern für ihr Engagement in der Nachhaltig­keitsbildung bedankt.

„Die Umwelt­bildung von Kindern und Jugendlichen ist für mich eine echte Herzens­angelegenheit. Ich kann mich noch gut an die Taufe am 19. Mai 2010 erinnern“, sagte Backhaus. „Damals wie heute bin ich ein Fan und Unterstützer dieses besonders innovativen Projekts der Umweltbildung.“

Für das gewässerreiche Mecklenburg-Vorpom­mern habe Wasser eine ganz besondere Bedeutung. Das Land verfügt über rund 1.700 km Küste, mehr als 2.000 Seen und 40.000 km Fließgewässer. Deshalb sei das Ver­stehen der Gewässer als Lebensraum und natürliche Ressource ein wichtiges Thema der Umweltbildung. Das „schwimmende Klassenzimmer“ könne dabei eine unterstützende Rolle spielen, so Backhaus.

Ausgestattet mit Bodensichtrohr, Unterwasserkamera, Aquarien, Kescher und Labortechnik bietet die Schwimm­platt­form beste Voraussetzungen zur Beobachtung und Erforschung von Lebensräumen im, unter und am Wasser. Das Angebot des ZERUM richtet sich insbesondere an Schulen und öffentliche Bildungs­einrichtungen. Unter Coronabedingungen ist es als außerschulischer Lernort in der Natur erfreulich gut nachgefragt.

Das Schullandheim könne stolz darauf sein, dass es das Projekt nach 10 Jahren noch anbieten kann, sagte Backhaus. Das sei bei Bildungsprojekten, die unter der Flagge der Gemeinnützigkeit segeln, nicht einfach und ist auch der Unterstützung durch Ehrenamtler zu verdanken, insbesondere des Engagements von Studenten und „alte Seebären“ der Region.

Die Einführung des Expeditionskatamarans als bundesweites Modellprojekt „Schwimmender Lernort Mecklenburg-Vorpommern“ (2009 bis 2012) hat das Landwirtschafts­ministerium MV gemeinsam mit dem Sozialministerium MV und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sowie der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt (insgesamt 300.000 Euro). Seitdem wird das Projekt der Jugendsozialarbeit über den Landesjugendplan gefördert (LAGUS). Seit 2018 wurden zudem die Komplettsanierung des Expeditionskatamarans sowie die Erneuerung der Bausubstanz des Schullandheims mit 100.000 Euro aus dem Strategiefonds MV unterstützt.

Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH

Watzkendorf – Heute hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 415.000 Euro an die Bio-Vertrieb GmbH in Watzkendorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) übergeben. Ziel der Investition ist es sich den Anforderungen des wachsenden Biomarktes entsprechend weiter aufzustellen. In der Region erzeugtes Bio-Gemüse verschiedener Erzeuger soll hier erfasst, gelagert, aufbereitet und zentral an den Handel vermarktet werden.

Gebaut werden soll eine Warmhalle, die sich in verschiedene Produktionsbereiche aufteilt. Ein Bereich dient der Annahme von Rohware, deren Lagerung und der anschließenden Aufbereitung und Verarbeitung. Ein weiterer Teil der Halle dient als Kühllager für die hergestellten Produkte. Von hier werden die Produkte verladen und mittels LKW an ihren Zielort, zum Verkauf an den Handel, verbracht. Die Investition ermöglicht auch zwei neue Arbeitsplätze. Die Gesamtkosten betragen rund eine Million Euro.

Die Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH gehört zur Bio-Gärtnerei Watzkendorf. „Die Bio-Gärtnerei Watzkendorf ist ein Betrieb, der immer wieder vorangeht und beispielgebend für unser Land ist. Für seinen Mut, mit Tatkraft und Unternehmergeist neue Wege zu gehen, wurde er mit dem Sieg beim Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 2017 belohnt. Für die gesamtbetriebliche Konzeption zeichnete die Jury das Unternehmen damals aus. Auch mir liegt der Ausbau des Ökolandbaus und die nachhaltige Ausrichtung unserer heimischen Landwirtschaft wirklich sehr am Herzen“, betonte der Minister.

In dem kleinen Ort Watzkendorf zwischen dem Müritz-Nationalpark und dem Naturpark Feldberger Seenlandschaft wird seit 1961 Gemüse angebaut. In den Jahren nach der Wende konnte sich der Gemüsebau zur Bio-Gärtnerei entwickeln und 1996 Mitglied des Bioland Verbandes werden. Damals wurden sieben Hektar Freiland bewirtschaftet. Dazu sechs Folientunnel sowie das Herzstück – ein 1.200 Quadratmeter großes, beheizbares Gewächshaus. Heute arbeiten 45 Menschen auf ca. 26 Hektar Freiland und 2 ha in Gewächshäusern. Die Bio-Vertrieb Watzkendorf GmbH beliefert den Naturkosthandel nahezu saisonübergreifend mit unterschiedlichsten Gemüsearten aus der Region.

Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren mehrfach finanzielle Unterstützung über das Agrarinvestitionsförderprogramm aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erhalten. Zwischen 2008 und 2016 bekam es rund 500.000 Euro. Der Zuschuss diente unter anderem der Errichtung mehrerer Foliengewächshäuser sowie einer Beregnungsanlage.

Zuwendungsbescheid für Deponie Wanzlitz

Wanzlitz – Heute hat Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, einen Zuwendungsbescheid für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie Wanzlitz an Landrat Stefan Sternberg übergeben.

Der Deponiekörper der ehemaligen Siedlungsabfalldeponie soll eine Oberflächenabdichtung erhalten. Ziel ist es, den Niederschlagseintrag bzw. die Sickerwasserneubildung und damit das Gefahrenpotential für das Grundwasser zu minimieren. Durch die Abdeckung des Abfallkörpers und die methanoxidierende Wirkung der aufgebrachten Böden wird der Direktkontakt mit Abfällen weitgehend unterbunden. Außerdem werden unkontrollierte Emissionen von Deponiegas in die Atmosphäre reduziert. Nicht zuletzt wird sich der Deponiestandort durch die Rekultivierung wieder besser in das Landschaftsbild einfügen.

„Das vergangene Jahrhundert hat uns eine Vielzahl unliebsamer Hinterlassenschaften gebracht. Für mich ist daher jede einzelne Deponie, die wir sichern, ein Erfolg für unsere Umwelt. Wir stehen in der Verantwortung, unsere Umwelt zu schützen. Das gilt ganz besonders für das Wasser. Denn dieses Element hat ein langes Gedächtnis. Deshalb kommt der Sanierung solcher Standorte eine besondere Bedeutung bei“, sagte der Minister.

Solche Maßnahmen sind jedoch sehr aufwendig und kostenintensiv. Hauptgründe sind die hohen Qualitätsanforderungen für das aufzutragende Material und die großen Bodenmengen. Insgesamt werden etwa 125.000 Tonnen Boden aufgebracht.

Die EU beteiligt sich mit rund 2,1 Millionen Euro Fördermitteln. Das Land gewährt dem Landkreis eine Kofinanzierungshilfe in Höhe von 300.000 Euro. Der Landkreis selbst beteiligt sich mit knapp 577.000 Euro an den Kosten der Sicherung und Rekultivierung. Das Vorhaben soll Ende 2021 beendet sein.