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Kategorie: Politik

Johannes-Stelling-Preis 2020

Schwerin – Der mit 2000 Euro dotierte Johannes-Stelling-Preis der SPD-Landtagsfraktion geht in diesem Jahr an das „Aktionsbündnis 8. Mai Demmin“. Die Jury würdigte insbesondere, dass das Aktionsbündnis „8. Mai Demmin“ auf Versuche von Rechtsextremisten, die tragischen Ereignisse in Demmin nach dem Krieg für sich zu vereinnahmen, kreative Antworten gesucht und gefunden hat.

Zudem strahle das Bündnis inzwischen weit über Demmin hinaus und stehe für den Widerstand gegen alle Versuche rechter Geschichtsverdrehung. Das Bündnis hat es zudem geschafft, die Veranstaltung auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen und bietet darüber hinaus nicht nur am 8. Mai Aktionen an, sondern ist über das Jahr mit unterschiedlichen Initiativen präsent.

Der Torgelower FC Greif e.V. hat sich sowohl bei der Integration polnischer Mitbürgerinnen und Mitbürger vorbildlich engagiert, als auch bei der Nachwuchsarbeit mit Kindern und Jugendlicher mit ausländischen Wurzeln sowie aus schwierigeren sozialen Elternhäuser. Das weltoffene Klima im Verein hat auch Einfluss auf das politische Klima in der Stadt. Durch die sportlichen Leistungen des Vereins wird diese positive Entwicklung inzwischen über die Region hinaus getragen.

Der „Treffpunkt Suppenküche“ in Bad Doberan hat es geschafft, Menschen unterschiedlichster Herkunft und Vergangenheit beim täglichen Kochen und Essen zu vereinen. Wenn die Suppenküche montags bis freitags für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt offensteht, werden Vorurteile abgebaut und gemeinsam schmeckt es zudem immer besser als allein. Das Netzwerk „Doberan hilft“ hat besonders in der Flüchtlingskrise umfangreiche Hilfe bei der Eingliederung geleistet und dabei zugleich versucht, die Einheimischen und die Neuankömmlinge miteinander bekannt zu machen – auch in enger Zusammenarbeit mit der Suppenküche.

Der Stelling-Preis wurde in diesem Jahr zum 15. Mal verliehen. Mit dem Preis wird an das Wirken des von den Nazis ermordeten Sozialdemokraten Johannes Stelling erinnern sowie Bürgerinnen und Bürgern als auch Institutionen für ihr couragiertes Verhalten und bürgerliches Engagement danken. Die diesjährigen Preisträger wurden von der Jury, der unter anderem Vertreter des Landesseniorenbeirates und des Landesjugendringes angehören, aus 28 Vorschlägen ausgewählt. Pandemiebedingt konnte die Übergabe der Stele und der Ehrenplaketten in diesem Jahr nicht mit einer Festveranstaltung begangen werden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger, wird die Preise deshalb persönlich überbringen, wenn die Umstände es wieder zulassen.

Zugriff auf Bundesmittel

Schwerin – Das Kabinett hat heute dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Bundesländern zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zugestimmt. Digitalisierungsminister Christian Pegel, der es für Mecklenburg-Vorpommern unterschreiben wird, erklärt die Bedeutung:

„Im Rahmen seines Konjunkturpakets stellt der Bund drei Milliarden Euro zur Verfügung, mit der die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschleunigt und die föderale IT-Landschaft weiterentwickelt werden soll. Knapp die Hälfte dieser Mittel steht unmittelbar für die Umsetzung der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsdienstleistungen in Kommunen und Ländern zur Verfügung und wird auf die 14 Themenfelder des Onlinezugangsgesetzes verteilt. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommern als federführendes Bundesland im Bereich Bauen und Wohnen ins Spiel“, sagt Pegel und führt weiter aus:

„Für das Themenfeld Bauen und Wohnen sind 154,9 Millionen Euro vorgesehen – als Ausgleich für den Aufwand, mit dem das Themenfeld in Mecklenburg-Vorpommern digitalisiert und danach in den anderen Bundesländern – ebenfalls für die digitale Umsetzung der Bauantragsverfahren – genutzt wird. Aufgrund der federführenden Rolle unseres Bundeslands in diesem Themenfeld wird der überwiegende Teil dieser Mittel durch Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.“

Praktisch sieht das dann so aus: „Das Land kann im Rahmen des Themenfelds Projekte beim Bund beantragen, sofern deren Ergebnisse nach dem Einer-für-Viele-Prinzip so entwickelt werden, dass andere Bundesländer diese hinterher ebenfalls einsetzen können“, so Pegel, zugleich Bauminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Zum Themenfeld Bauen und Wohnen gehören unter anderem digitale Baugenehmigungen, die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt werden. Die Implementierung von Anträgen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren läuft. Weitere Verfahren und Leistungen werden folgen. Mecklenburg-Vorpommern ist bereits im Gespräch mit mehreren Bundesländern wegen einer Nachnutzung.

Außerhalb des Themenfelds Bauen und Wohnen kann Mecklenburg-Vorpommern über die anderen 13 Themenfelder mittelbar von den Konjunkturmitteln des Bundes profitieren, wenn die nach dem Einer-für-Viele-Prinzip angebotenen digitalen Lösungen größtmöglich in Mecklenburg-Vorpommern nachgenutzt werden. Grundlage des Einer-für-Viele-Prinzips ist die Idee, dass sich der Bund und die 16 Bundesländer die 14 großen Themenkomplexe untereinander aufgeteilt haben und einzelne federführend für alle die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen übernehmen. „Damit wird verhindert, dass das Rad von jedem Bundesland einzeln neu erfunden wird. Das spart am Ende bei allen Geld und Zeit. Anders würden wir alle in Deutschland nicht bis Ende 2022 fertig werden können, denn die große Anzahl der Verwaltungsdienstleistungen wäre andernfalls in der Zeit nicht zu schaffen“, begründet Pegel diese in seinen Augen sinnvolle Aufteilung.

Schul-Campus in Zarrentin

Zarrentin – In den kommenden Jahren wird auf einem rund sieben Hektar großen Areal der „Neue Schulcampus Zarrentin“ (Landkreis Ludwigslust-Parchim) entstehen. Im Frühjahr soll Baustart für eine Zweifeldsporthalle sein. Der Neubau ist eine Teilmaßnahme des neuen Ensembles, das eine neugebaute Regionale Schule, Grundschule mit Hort, eine Zweifeldsporthalle mit Mensa sowie eine Sportplatzanlage und Freianlagen zum Spielen umfassen wird. Am neuen Standort können dann rund 650 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.

Für die Umsetzung einzelner Baumaßnahmen gibt es finanzielle Unterstützung über Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Ein wichtiger Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung einer Zweifeldsporthalle mit Gesamtkosten rund 8 Mio. Euro. Das Innenministerium unterstützt die Stadt am Schaalsee hier bei der Finanzierung ihres Eigenanteils mit 1 Mio. Euro Kofinanzierungshilfe. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde kürzlich dem Bürgermeister zugesandt.

„Ich freue mich, die Stadt mit dieser Finanzierungshilfe unterstützen zu können. Gerade im ländlichen Raum sind eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung wichtig für die weitere Entwicklung. Deshalb sind Investitionen wie diese richtig, damit sich die Menschen in ihrer Region wohlfühlen. Nicht zuletzt sind Schul- und Sporteinrichtungen oft auch Orte für das gesellschaftliche Leben“, betont Innenminister Torsten Renz. „Mit dem Bau der Zweifeldsporthalle werden alle Schülerinnen und Schüler, aber auch alle Sportlerinnen und Sportler von Vereinen und Freizeitsportgruppen in einer modernen und funktionsfähigen Halle Sport treiben können.“

Die Landesregierung stellt Kofinanzierungshilfen zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es so auch den Kommunen an Förderprogrammen z.B. der EU, des Bundes oder des Landes teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern.“

Ausgleich bei Gewerbesteuern

Schwerin – „Ich freue mich, dass wir den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 bereits heute die Mittel überweisen können. Damit werden sicher nicht bei jeder Kommune die Sorgen um die pandemiebedingten Auswirkungen für den kommunalen Haushalt verschwinden, aber hoffentlich dennoch deutlich kleiner werden“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Mit der Beschlussfassung des Landtages zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetztes M-V (FAG MV) wurde der Weg freigemacht, um 120 Mio. Euro an die Kommunen im Land für erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen auszuzahlen. Die Mittel werden hälftig vom Bund und vom Land getragen. Das Land stellt die 60 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, konkret aus dem „MV-Schutzfonds“ bereit.

Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des Konjunkturpaketes am 4. Juni 2020 den Kommunen zugesagt, sich an der Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zu beteiligen. Im Rahmen der anschließenden Gesetzgebung wurden die Einzelbeträge nach Bundesländern und die zwingende hälftige Beteiligung der Länder festgelegt.

Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Herbst 2019 sind Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Land im Umfang von rund 120 Mio. Euro zu erwarten gewesen.

Zusammen mit den Kommunen wurde bereits im August im FAG-Beirat ein Konzept entwickelt, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden sollen. Die notwendigen Regelungen und die konkrete Höhe der Einmalzahlung 2020 sind für jede einzelne Gemeinde im neu geschaffenen § 36 Finanzausgleichsgesetz M-V geregelt.

Für das Jahr 2021 sind weitere 67 Mio. Euro zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Land zugesagt.

Digitale juristische Examensprüfungen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies im Landtag jetzt darauf hin, dass auch im Rechtsreferendariat die Digitalisierung voranschreitet und sich auf einen gutem Weg befindet.

„Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird immer digitaler. Referendarinnen und Referendare, die in Gerichten mit elektronisch geführten Akten eingesetzt sind, wird schon jetzt ein sogenannter ECOS Secure Boot Stick zur Verfügung gestellt. Damit können zu bearbeitende elektronische Akten eingesehen werden. Andererseits ist ihnen so der digitale Dokumentenaustausch untereinander und mit ihren Ausbildenden möglich. Des Weiteren sollen die Referendare bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Frühjahr mit funktionsbezogenen Laptops ausgestattet werden. So wird ihnen ein mobiles Arbeiten gewährleistet. Die Entscheidung, in welche Akten Einsicht genommen werden kann, obliegt dabei den jeweiligen Ausbildenden“, teilte Justizministerin Hoffmeister im Landtag mit.

„Zum Thema digitale Examensprüfungen haben wir auch eine klare Auffassung: Wir wollen sie. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Das Landesjustizprüfungsamt hat ausgelotet, unter welchen rechtlichen, organisatorischen, technischen und haushälterischen Voraussetzungen die Abnahme der Klausuren von der bisherigen handschriftlichen auf eine computergestützte Form umgestellt werden kann. Wir müssen geeignete Räume finden, wo den Referendarinnen und Referendaren Rechner in sicherer Umgebung zur Verfügung gestellt werden kann. Erste Erfahrungen damit hat Sachsen-Anhalt. Wir sind mit den Verantwortlichen dort im Gespräch. Wir müssen eine Lösung finden, gegebenenfalls mit einem externen Dienstleister, denn wir dürfen nicht in der Digitalisierung hinterherhinken. Ich unterstütze daher die Bestrebungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz den Ländern zu ermöglichen, Examensklausuren elektronisch durchzuführen“, so Ministerin Hoffmeister.

Mehr für Bildung im Nachtragshaushalt

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2020/21 als ein wichtiges Zeichen für die Bildung bezeichnet. „255,5 Millionen Euro für die Bildung sind eine gute Nachricht für die Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Martin. „Bildungspolitik hat bei uns im Land absolute Priorität.“

Am Mittwoch hat der Landtag den Entwurf der Landesregierung zum Nachtragshaushalt in erster Lesung beraten. „Allein 80 Millionen Euro werden zusätzlich in die Digitalisierung der Schulen investiert. Das ist nicht nur in Pandemie-Zeiten der richtige Weg, sondern gibt den Schulen im Land auch die Möglichkeit, zukunftsorientiert im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu handeln“, sagte die Ministerin. Neben Mitteln für den Ausbau der digitalen Infrastruktur werden auch 100 Mio. Euro zusätzlich für das Schulsanierungs- und Bauprogramm zur Verfügung gestellt. Damit werden die Schulträger – also die Landkreise und Kommunen – unterstützt.

Mit den 255,5 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 80 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 9,3 Millionen Euro für alternative Lehrformate im Krankenhausbetrieb der Universitätsmedizinen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3,2 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen.

Auch die Hochschulen im Land profitieren von dem vorgesehenen Entwurf. „40 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Digitalisierung setzen ein Zeichen“, sagte Martin. „Unsere Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern werden so besser für die digitale Lehre gerüstet sein und neue Wege beschreiten können.“

Der Nachtragshaushalt sieht auch eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für moderne Medizingeräte, Klinikgebäude und digitale Systeme an den Universitätsmedizinen in Rostock und in Greifswald vor. Zum einen wird ein „Sondervermögen Universitätsmedizin“ in Höhe von 360 Mio. Euro gebildet. Dies setzt sich aus bereits geplanten 325 Mio. Euro und zusätzlichen 35 Mio. Euro für diese Zwecke zusammen. Zum anderen kommen weitere Mittel unter anderem der EU und des Bundes von rd. 77,9 Mio. Euro hinzu. Zudem kommen außerhalb des Sondervermögens Mittelaufwüchse für den Geräte- und Digitalisierungsbereich an den Universitätsmedizinen von ca. 77,9 Mio. Euro. „Die Landesregierung will hiermit die Leistungsfähigkeit der Hochleistungsmedizin im Land weiter verbessern“, so Martin

Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Universitätsmedizin hat die Staatliche Bauverwaltung außerdem vorgeschlagen, an den Universitätsmedizinen zwei „Bauhütten“ zu errichten. Diese mit zusätzlichem Personal ausgestatteten Stellen sollen für eine schnellere Umsetzung von Baumaßnahmen sorgen, die für den Klinikbetrieb dringlich sind.

Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen

Schwerin – Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern hat einen erweiterten Leitfaden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Darin enthalten sind aktualisierte Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (5. Corona-JugVO ÄndVO M-V vom 2. Dezember 2020). Die Verordnung ist bis einschließlich 17.01.2021 gültig.

Dabei geht es darum, unter Abwägung der Belange des Infektionsschutzes, Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien vorzuhalten, soweit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden können.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir versuchen, so viel Kinder- und Jugendarbeit wie möglich im Land aufrechtzuerhalten. Dazu geben wir hinsichtlich der Hygiene die Rahmenbedingungen vor. Allerdings kann jeder Landkreis individuell weitere Maßnahmen treffen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort.“

So soll zum Beispiel, zum Schutz von Beschäftigten und Kindern, die Anzahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Größe der genutzten Räumlichkeiten angemessen sein, so dass ein hinreichender Abstand zwischen den einzelnen Personen eingehalten und den gestiegenen Hygieneanforderungen genüge getan werden kann.

Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis der Anzahl von betreuenden zu teilnehmenden Personen. Es sollte derart gestaltet sein, dass dem jeweils betreuenden pädagogischen Personal zu jeder Zeit eine Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. Abstände, Kontaktvermeidung, Handhygiene etc.) möglich ist.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Soweit umsetzbar, sollten die Angebote und Maßnahmen in kleineren, voneinander getrennten Gruppen erfolgen. Alle Angebote müssen grundsätzlich eine kinder- und jugendhilfe-rechtliche Zielsetzung im Sinne des SGB VIII verfolgen und erfordern somit eine pädagogische Begleitung.

Nicht mehr erlaubt sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugend- und Familienerholung sowie der internationalen Jugendarbeit. Sie können angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.

Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen

Schwerin – Soforthilfe und Zukunftsinvestitionen – das sind für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die zentralen Ziele der Nachtragshaushalte 2020 und 2021, über die der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern heute abschließend berät.

„Wir brauchen diesen Nachtragshaushalt für 2020 und 2021. Er ist zwingend notwendig zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, zur gesundheitlichen Bekämpfung der Corona-Pandemie und für Investitionen in die Zukunft“, warb Schwesig für die Annahme. „Wir müssen jetzt entschlossen handeln. Wir müssen Mecklenburg-Vorpommern so gut wie möglich durch diese Krise bringen.“

Zu Beginn ihrer Rede ging Schwesig auf die aktuelle Lage im Land ein. „Mecklenburg-Vorpommern hat am letzten Sonntag die Schwelle zum Risikogebiet überschritten“, stellte die Ministerpräsidentin fest. „Auch Mecklenburg-Vorpommern bekommt die zweite Welle heftig ab. Wir können nicht die Augen vor dieser Welle verschließen.“ Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und Sozialverbänden die Lage bewerten und Entscheidungen treffen.

„Angesichts der bundesweiten Situation halte ich es auch für geboten, dass sich die Kanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder noch möglichst in dieser Woche beraten, wie wir zu strengeren Maßnahmen kommen“, zeigte sich Schwesig offen. Die Kanzlerin habe dazu im Bundestag Vorschläge gemacht. „Wir sollten über die Vorschläge der Kanzlerin reden. Auch MV muss ein Interesse daran haben, dass es bundesweit strenger wird und damit die Welle, die uns erreicht, schwächer wird.“

Der von der Regierung entworfene und in den Landtagsausschüssen beratene Nachtragshaushalt habe fünf Schwerpunkte. Im Bereich „Wirtschaft und Arbeitsplätze“ soll vor allem das Winterwirtschaftsprogramm des Landes finanziert werden. Der Schwerpunkt „Gesundheit“ beinhalte Investitionen in die Universitätskliniken und Krankenhäuser im Land. Den „Kommunen“ werde geholfen, ihre Steuerausfälle auszugleichen. „Im Bereich Bildung investieren wir in die Digitalisierung. Eine bessere digitale Ausstattung an Schulen und Hochschulen erleichtert den Unterricht nicht nur in Zeiten einer weltweiten Pandemie“, so Schwesig. Auch die „Digitalisierung der Verwaltung“ solle vorangetrieben werden.

„Wir sind überzeugt: Es ist richtig, Nothilfe und Investitionen klug miteinander zu verbinden“, erklärte Schwesig mit Blick auf die in den letzten Wochen geäußerten Kritik am Nachtragshaushalt.

Der Nachtragshaushalte haben ein Volumen von 2,15 Milliarden Euro, die über Kredite finanziert werden müssen. Das stehe im Einklang mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. „Die Schuldenbremse ermöglicht uns, ausnahmsweise Schulden zu machen, um Naturkatastrophen und Krisen zu begegnen. Und eine weltweite Pandemie ist eine Naturkatastrophe. Wir handeln solide und verfassungsfest“, erläuterte die Ministerpräsidentin.