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Kategorie: Politik

Konjunkturprogramm gefordert

Schwerin – Einmal im Jahr kommen die Regierungschefs der ostdeutschen Länder zu einem Treffen mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zusammen. In diesem Jahr fand die Konferenz telefonisch statt. Für Mecklenburg-Vorpommern war Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zugeschaltet. Themen waren die aktuelle Corona-Lage sowie die von der Bundesregierung geplanten Hilfsprogramme für die Arbeit, Wirtschaft und Kommunen.

„Wir halten es für richtig, dass der Bund in dieser schwierigen Situation ein Konjunkturprogramm startet und einen Schutzschirm für die Kommunen aufspannt. Allerdings ist unsere gemeinsame Erwartung, dass die besondere Lage der ostdeutschen Länder und Kommunen dabei stärker berücksichtigt wird“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

So fordern die ostdeutschen Bundesländer, dass der Bund die Lasten aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen aus DDR-Zeiten schrittweise vollständig übernimmt. „Es ist gut, dass der Bund Ausfälle bei der Gewerbesteuer ausgleichen und Altschulden von Kommunen abbauen will. Allerdings profitieren von diesen Maßnahmen vor allem die westdeutschen Länder und ihre Kommunen. Deshalb hat der Bund angeboten, künftig einen größeren Anteil der Lasten aus den DDR-Sonder- und Zusatzversorgungssystemen bei der Ostrente zu übernehmen. Unsere Erwartung an den Bund ist, dass er diese Lasten vollständig übernimmt. Wir wollen mit diesen Mitteln die heimische Wirtschaft und die Kommunen in Krisenzeiten wirksamer unterstützen“, sagte die Ministerpräsidentin.

In einem weiteren Beschluss begrüßen die ostdeutschen Länder, dass der Bund ein Konjunkturprogramm auflegen will. „Wir haben gemeinsam gegenüber der Bundeskanzlerin die Erwartung geäußert, dass die besondere Lage der ostdeutschen Länder berücksichtigt wird. In den ostdeutschen Ländern ist die Wirtschaft besonders durch kleine und mittlere Betriebe geprägt. Gerade diese Unternehmen müssen wir in der Krise stabilisieren, damit Arbeitsplätze gesichert werden“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Selbstverständlich habe ich in unserer heutigen Runde für die Branchen geworben, die bei uns besonders unter der Krise zu leiden haben. Das sind Tourismus und Gastronomie, das sind die Werften. Gerade diese Branchen brauchen Unterstützung in der Krise“, erläuterte Schwesig. Einig seien sich die ostdeutschen Länder, dass das Konjunkturprogramm auch genutzt werden müsse, um Zukunftsinnovationen voranzutreiben. „Wir sehen das Konjunkturprogramm als Chance, die Digitalisierung in Wirtschaft, Verwaltung, Schulen und Hochschulen bis hin zur Industrie 4.0 voranzubringen. Außerdem brauchen wir Investitionen in den Klimaschutz, zum Beispiel in die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnologie“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben selbstverständlich auch über die Entwicklung der Corona-Pandemie gesprochen. Die ostdeutschen Länder sind vergleichsweise gut durch die vergangenen Wochen gekommen. Das verdanken wir vor allem dem Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind uns einig darüber, dass wir die Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt weiter lockern können, wenn die Zahlen gut bleiben. Dazu brauchen wir aber auch weiterhin Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen und Mund-Nasen-Schutz. Wir sind auch einig darüber, dass sich Bund und Länder in diesen zentralen Fragen weiter abstimmen müssen“, betonte Schwesig. Die ostdeutschen Länder hätten außerdem die Kanzlerin gebeten, eine nationale Teststrategie zu entwickeln. Dazu gehören auch Testungen in Kitas und Schulen, um Familien und Personal mehr Sicherheit zu geben.

„Die ostdeutschen Länder werden in diesem Jahr 30 Jahre alt. Sie haben sich unterm Strich in dieser Zeit sehr gut entwickelt. Die Wirtschaftskraft ist deutlich gestiegen, die Arbeitslosigkeit erheblich gesunken. Unsere gute Entwicklung wurde durch die Corona-Krise in vollem Lauf ausgebremst. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns zurückkämpfen. Jetzt kommt es auf zwei Dinge an: Der Bund und die ostdeutschen Länder müssen alles dafür tun, damit wir möglichst schnell wieder an die positive Entwicklung anknüpfen können. Und wir müssen zugleich weiter an der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West arbeiten. Das bleibt auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit unser wichtigstes gemeinsames Ziel“, erklärte Schwesig.

Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige

Schwerin – Für besondere Belastungen infolge der Coronakrise können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Wir wollen damit die Leistungen und das Engagement von pflegenden Angehörigen würdigen. Sie sind eine unverzichtbare Stütze unseres Pflegesystems. Das wird in der Coronakrise besonders deutlich“, sagte Drese.

Durch die Schließungen von Tagespflegen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben pflegende Angehörige vielfach die Pflege in der Häuslichkeit komplett übernommen. Dabei kommt es zu finanziellen Belastungen, etwa durch Verdienstausfälle oder pflegebedingte Mehrkosten.

Das Sozialministerium stellt vor diesem Hintergrund insgesamt 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialfonds des Landes zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen soll auf Antrag eine Prämie von 500 Euro als Einmalzahlung gewährt werden. Diese Zuwendungen können Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.

Drese: „Die Prämie kann natürlich kein finanzieller Ausgleich sein. Sie ist eine Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige. Das ist mir ein besonderes Anliegen.“

Informationen zu den Fördergrundsätzen der Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar.

Corona-Kooperationsbörse M-V bewährt sich

Schwerin – Nur einen Monat nach ihrem Start verzeichnet die „Online Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ über 115 Einträge. „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass der Bedarf von Vernetzung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft im Kampf gegen das SARS-CoV-2 groß ist“, sagt Dr. Stefan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag. „Darüber hinaus wird einmal mehr deutlich, dass unsere Unternehmen im Land in der Lage sind, kurzfristig auf Marktanforderungen zu reagieren. Die Kooperationsbörse leistet so einen wichtigen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten und der Entschleunigung von Infektionen.

Mit dem Internetangebot „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der BioCon Valley® GmbH Mitte April eine kostenlose Plattform entwickelt und gestartet. „Über die Kontaktbörse erfahren Anbieter und Nachfrager voneinander und können so passgenauer Produkte, Produktkomponenten und Dienstleistungen zur Virusbekämpfung direkt und bedarfsorientiert marktrelevant entwickeln und marktgerecht zur Verfügung stellen“, sagt Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ erhält von den Unternehmen eine gute Bewertung. 80 Prozent der Befragten empfehlen die Onlineplattform weiter. Für 28 Prozent der Unternehmen, die auf der Plattform vertreten sind, haben sich bis zu fünf neue Kontakte ergeben. Bis zu zehn neue Kontakte konnten neun Prozent der dort vertretenen Unternehmen verzeichnen, für drei Prozent gab es sogar bis zu 20 neue Geschäftspartner.

Das Angebot wird vor allem von Kleinstbetrieben genutzt. 45 Prozent der auf der „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ vertretenen Unternehmen haben bis zu neun Beschäftigte. 26 Prozent haben zwischen zehn und 49 Mitarbeiter und weitere 26 Prozent bis zu 250 Beschäftigte. Großunternehmen sind lediglich zu drei Prozent vertreten.

Die Zahlen stammen aus einer Blitzumfrage der BioCon Valley® GmbH, die im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ betreut. Die Umfrage wurde zwischen dem 11. und 15. Mai unter den Unternehmen und Initiativen durchgeführt, die dort ihre Angebote oder Gesuche online gestellt haben. Ein Drittel nahmen daran teil.

In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln oder herzustellen. Die Einträge sind kostenfrei.

Im Bereich „Medizintechnik und Komponenten“ ist zum Beispiel das Schweriner Unternehmen HNP Mikrosysteme GmbH vertreten. Es entwickelt, produziert und vertreibt Dosierpumpen und Dosiersysteme für Analysetechnik, Diagnostik und Pharmaproduktion sowie Forschung und Entwicklung. Die Pumpen kommen bei der Probenvorbereitung zum Test auf das Coronavirus zum Einsatz.

„Wir haben im Unternehmen zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um unsere Produktion zu steigern und die Lieferfähigkeit zur derzeit gestiegenen Nachfrage sicher zu stellen“, sagt Geschäftsführer Thomas Weisener und betont: „Wir sind dankbar, dass wir so unseren Beitrag zur Eindämmung der Coronakrise leisten können. Kooperation ist in Krisenzeiten ein Muss und so sind wir gespannt welche Partnerschaften sich aus der Kooperationsbörse ergeben werden.“

Die Kooperationsbörse soll künftig auch im Rahmen eines onlinebasierten Branchenführers Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern der BioCon Valley® GmbH genutzt werden. „Mit dem Angebot ist eine Informations- und Netzwerkplattform für Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in der Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns geschaffen worden. Das Angebot soll der Gesundheitswirtschaftsbranche helfen, Kooperationspartner zu finden, Wertschöpfungsketten optimal zu verknüpfen sowie Fachwissen und Erfahrungen auszutauschen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph abschließend.

Digitales Lernen in MVs Schulen

Schwerin – Das Lernen mit digitalen Medien an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kommt einen großen Schritt voran: Das Land stellt ab sofort allen öffentlichen Schulen ein modernes und umfassendes Lernmanagementsystem zur Verfügung. Es handelt sich um das cloudbasierte, interaktive Lernmanagementsystem „itslearning“, mit dem Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte über vielfältige Funktionalitäten miteinander kommunizieren können.

Außerdem wird das Land gemeinsam mit den Schulträgern ein Endgeräte-Leihprogramm auflegen, mit dem Schulen ihre Schülerinnen und Schüler, die zuhause keinen Zugang zu einem Gerät für das digitale Lernen haben, unterstützen können. Dafür stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 11 Millionen Euro zur Verfügung (knapp 10 Mio. Euro Bundes- und 1 Mio. Euro Landesmittel). Darüber hinaus legt das Bildungsministerium eine neue Handreichung für den onlinegestützten Unterricht vor. Mit dieser Publikation erhalten Lehrkräfte, Lernende und Erziehungsberechtigte pädagogische Tipps und weitgehende Anleitungen zum Online-Lernen.

„Mit der modernen Lernmanagementplattform bringen wir das digitale Lernen an unseren Schulen einen großen Schritt voran. Sie erfüllt alle wichtigen Anforderungen an das digitale Lernen und wird Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern ganz neue Möglichkeiten eröffnen, den Fernunterricht sinnvoll zu gestalten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung an unseren Schulen ist. Es ist unser Ziel, dass wir in dieser Krise und danach an allen Schulen bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihren Schülerinnen und Schülern gute digitale Lehre anbieten können.“, so Martin.

„In der Coronakrise haben viele Lehrkräfte das digitale Lernen mit großem Engagement und Kreativität in die Tat umgesetzt.“, sagte die Bildungsministerin. „Auch die Schülerinnen, Schüler und Eltern haben sich sehr angestrengt, dass das Lernen zuhause klappt. Ich weiß, dass das nicht immer einfach war. Deshalb danke ich allen ganz herzlich für ihr Engagement. Die vergangenen Wochen haben dem digitalen Lernen eine große Dynamik verliehen – diesen Schwung wollen wir nun nutzen und treiben die digitale Entwicklung an den Schulen mit neuen technischen Möglichkeiten voran“, erklärte Martin in der Landespressekonferenz in Schwerin.

„itslearning“ ist ein cloudbasiertes Lernmanagementsystem. Es wurde von einem norwegischen Unternehmen entwickelt und entspricht den Datenschutzbestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern. Weltweit arbeiten rund sieben Millionen Nutzerinnen und Nutzer mit „itslearning“. Die webbasierte Plattform gilt als anwender*innenfreundlich, weil sie viele verschiedene Funktionen vereint. Lehrerinnen und Lehrer können Unterrichtsmaterial wie Texte, Videos und Sprachnachrichten bereitstellen. Schülerinnen und Schüler können Aufgaben von zu Hause aus digital abrufen, bearbeiten und einreichen. Das System ermöglicht das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten ebenso wie das direkte Feedback der Lehrkräfte an ihre Schülerinnen und Schüler zu ihren Arbeitsergebnissen. In einem weiteren Ausbauschritt der Plattform nach dem Sommer wird auch die Anwendung der videogestützten Lehre verfügbar sein. Auch hier erfolgt eine enge Kooperation mit den Schulträgern.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen vom Bund rund 10 Millionen Euro für die Anschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Länder haben sich mit dem Bund über die Verteilung der Bundesmittel von insgesamt 500 Millionen Euro geeinigt. „Das ist eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „So können auch diejenigen, die sich bislang kein Tablet oder Notebook leisten können, am digitalen Unterricht uneingeschränkt teilnehmen. Wir als Land packen noch einmal eine Million Euro aus dem Sozialfonds oben drauf, so dass insgesamt fast 11 Millionen Euro zur Verfügung stehen.“

Millionen-Programm für die Feuerwehren

Schwerin – Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten vier Jahren insgesamt 50 Mio. Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld werden die Freiwilligen Feuerwehren besser ausgestattet.

„Ich freue mich, dass wir nach der ad-hoc-Beschaffung von zwei Fahrzeugen im letzten Jahr nun auch auf breiter Front in die praktische Umsetzung des Programms einsteigen können. Nach Abstimmung mit den Fraktionen haben wir gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz (LPBK) die Vorbereitungen soweit abgeschlossen, dass wir nun in die Ausschreibung und Beschaffung von 262 Fahrzeugen des Typs TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser) gehen können. Damit sollen insbesondere bei kleineren Feuerwehren Einsatzfahrzeuge mit Baujahr 1999 oder älter ersetzt werden. Die Beschaffung werden wir erstmals zentral durch das Innenministerium durchführen, damit die Gemeinden z.B. bei den steigenden Kosten für Ausschreibungen entlastet werden“, sagte Minister Caffier. „Ich hoffe, dass spätestens Anfang nächsten Jahres die ersten Fahrzeuge auf dem Hof stehen werden.“

Das Land unterstützt den Kauf eines Löschfahrzeuges TSF-W je nach finanzieller Ausstattung der Kommunen mit 70 bis 90 Prozent. „Für die Gemeinden ist das Programm eine gute Gelegenheit, mit einem relativ geringen Eigenanteil ein neues Fahrzeug zu kaufen“, so der Minister. „Selbstverständlich gibt es auch weiterhin die Möglichkeit, jenseits des 50-Millionen Euro-Förderprogramms nach dem bisher üblichen Verfahren Fördermittel zu bekommen.“ In einem zweiten Projektteil der Feuerwehrförderung werden zugunsten der Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben TLF 3000 (Tanklöschfahrzeuge) und LF 20 (Löschgruppenfahrzeuge) beschafft.

Zum Förderprogramm für die Feuerwehren gehört auch die Anschaffung von 11 geländegängigen Waldbrandtanklöschfahrzeuge. Hierfür hatten der Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier und der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg Michael Stübgen im letzten Jahr eine Vereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen des Typs TLF 5000 (TLF-W Typ Brandenburg) unterzeichnet. „Wir nutzen so bereits in Brandenburg vorhandenes Know-how, das beschleunigt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und durch größere Stückzahlen werden wir sicher am Ende einen anderen Preis erzielen können. So spart uns die gemeinsame Beschaffung Zeit und Geld“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Ein weiterer Vorteil ist, dass dann beide Bundesländer an der Landesgrenze kompatible Technik haben.“

80 Prozent der Kosten für diese 11 Fahrzeuge übernimmt das Land. Alle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten bei Übernahme eines 20%igen Eigenanteils ein solches Fahrzeug, wobei für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald mit Blick auf die Waldflächen jeweils zwei Fahrzeuge vorgesehen sind.

Medizinische Versorgung in M-V

Schwerin – Im Landtag im Schweriner Schloss ist die Einsetzung einer Enquetekommission, die sich mit der Thematik der zukunftsfähigen medizinischen Versorgung befassen soll, diskutiert worden. „Angesichts der künftigen Herausforderungen speziell bei der ambulanten medizinischen Versorgung aber auch im stationären Bereich und bei der Gewinnung von medizinischem Personal ist eine Kommission begrüßenswert. Durch den Blick von außen erwarte ich interessante Anregungen und Ergebnisse, die der gemeinsamen Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen bezogen auf die zukunftsfähige Gestaltung der medizinischen Versorgung dienen und uns so voranbringen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag im Landtag.

Der Landtagsantrag verfolgt das Ziel, bei der Bewältigung der Herausforderungen die teils gegenläufigen, letztlich nur durch einen ausgleichenden Gesamtansatz zu befriedigenden Interessen der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten sowie der Leistungserbringer und Kostenträger angemessen in den Blick zu nehmen. Auf eine geeignete Art und Weise sollen an dieser Betrachtung die gesellschaftlich relevanten Akteure, Gruppen und Organisationen aus dem Bereich der medizinischen Versorgung beteiligt werden. „Ziel soll es sein, erforderliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen eines integrierten, sektorenübergreifenden und multiprofessionellen medizinischen Versorgungsplans für Mecklenburg-Vorpommern zu skizzieren. Es gilt, Ansätze und Lösungen herauszuarbeiten, bei denen auf der einen Seite die Qualitäten unseres Gesundheitssystems erhalten bleiben und auf der anderen Seite ein noch größeres Gewicht auf die Interessen der Patienten bei der medizinischen Versorgung gelegt wird“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe hat bei der Erarbeitung dieses Versorgungsplanes zu berücksichtigen, dass gerade der sektorenübergreifende Ansatz deshalb besondere Herausforderungen bereitet, weil für die Akteure der ambulanten und der stationären medizinischen Versorgung derzeit kaum ein Anreiz besteht, diese Sektorengrenzen aufzuweichen oder abzuflachen. „Wenn es gelänge, im Interesse einer patientenorientierteren medizinischen Versorgung die sektoralen Versorgungsgrenzen abzubauen, wäre dies ein ganz erheblicher Fortschritt, der den Patienten unmittelbar helfen würde. Aus meiner Sicht versprechen besonders die Projekte einer sektorenübergreifenden Versorgung den besten Erfolg, die unmittelbar auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden können, wie z.B. Portalpraxiskliniken“, machte Glawe deutlich.

Der Gesundheitsminister hat einen Überblick über den gegenwärtigen Stand des Gesundheitswesens in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. „Es hat bei uns im Land eine umfangreiche Strukturveränderung bereits vor 25 Jahren stattgefunden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. Das Land hat damit die Grundlagen für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft gelegt. Diese gilt es vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bedarfsgerecht fortzuentwickeln“, so Glawe weiter. In der Krankenhauslandschaft stehen Veränderungen an, die mit bundesgesetzlichen Regelungen, mit dem Bedarf für bestimmte medizinische Leistungen, aber nicht zuletzt mit der bundesweit angespannten Personalsituation im ärztlichen und pflegerischen Bereich zusammenhängen. „Insbesondere in der Geburtshilfe und in der Kinder- und Jugendmedizin ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern – so wie auch bundesweit – herausfordernd. Eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung ist ein wesentliches Element der öffentlichen Daseinsvorsorge“, sagte Glawe.

Das Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern steht mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel, den veränderten Versorgungsbedarf, den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt in der Versorgung und Heilung von Krankheiten sowie mit Blick auf die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bietet uns eine effiziente Nutzung aller Ressourcen Möglichkeiten und Chancen, den flächendeckenden Zugang zu medizinischer Versorgung im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern besonders innovativ und beispielgebend zu sichern. „Es ist deshalb sinnvoll, mit Vertretern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung und der Telemedizin zu entwickeln“, betonte der Gesundheitsminister. „Das bundesdeutsche Gesundheitssystem hat sich bislang während der Corona-Pandemie trotz seiner häufig zu starr erscheinenden Sektoren als flexibel, belastbar und zuverlässig erwiesen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Erleichterung der Digitalisierung

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel begrüßt die Zustimmung des Landtags zum Antrag „Digitalisierung in der Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen“. Damit ist zugleich die Erarbeitung eines „Digitalisierungserleichterungsgesetzes“ auf den Weg gebracht.

„Gerade jetzt, zur Zeit der Corona-Pandemie, zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir die Digitalisierung bei uns im Land vorantreiben. Dazu zählt auch, dass die Verwaltung ihre Leistungen übers Internet anbietet, damit Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen ihre Anträge unterschiedlichster Art unabhängig von Behördenöffnungszeiten rund um die Uhr und von überall online stellen können“, sagt Christian Pegel und erklärt, was es mit dem Antrag von CDU und SPD auf sich hat:

„Viele der Leistungen, die die Verwaltung anbietet, erfordern bis heute die persönliche Unterschrift des Antragstellers. Diese von Bund und Land gesetzlich vorgeschriebene Schriftformerfordernis hemmt die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen. Bevor wir uns jedoch die Frage stellen, wie wir die handschriftliche durch eine elektronische Signatur ersetzen können, sollten wir klären, wie weit diese Unterschrift bei denen landesgesetzlich vorgeschriebenen Verfahren überhaupt noch notwendig ist.“

Als ein Beispiel nennt der Minister die Anmeldung von Kindern für die Schule durch ihre Eltern: „Warum müssen Eltern nachweisen, dass es sich um ihr Kind handelt? Die Behörden sollten das automatisch über die in der Verwaltung hinterlegte Geburtsurkunde nachprüfen können.“

Mit Beschluss des Landtags von heute soll die Landesregierung diesem bis zum Jahresende den Entwurf für ein „Digitalisierungserleichterungsgesetz“ vorlegen. Dieses soll das Schriftformerfordernis auf das absolut Notwendige reduzieren, in dem diese grundsätzlich aufgehoben wird und jedes Ressort für seine Verfahren prüfen und darlegen muss, wofür die Unterschrift unbedingt erforderlich bleiben muss. Außerdem soll das Gesetz regeln, wie diese in solchen Fällen elektronisch erfolgen kann.

„In dem wir die Zahl der Vorgänge, die die Schriftform benötigen, verringern, erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen das Beantragen von Verwaltungsleistungen deutlich. Zugleich verschlanken wir die Verwaltungsprozesse und können die Anträge medienbruchfrei in rein elektronischer Form verarbeiten“, sagt Christian Pegel und ergänzt noch weitere Vorteile: „Weniger Papier schont die Umwelt. Elektronische Dokumente sind verschiedenen Personen an verschiedenen Orten zeitgleich zugänglich. Und nicht zuletzt können Anträge deutlich schneller bearbeitet werden.“

Fortbestand der deutschen Schiffbauindustrie

Die fünf norddeutschen Wirtschaftsminister wenden sich an die Bundesregierung mit einem Maßnahmenkatalog zum Erhalt der schiffbaulichen Kompetenzen in Deutschland

Schwerin – Die weltweite Corona Pandemie hat die Schiffbaubranche und ihre Zulieferer in einer schwierigen Phase getroffen, die v.a. seit 2015 von einer weltweiten schwachen Nachfrage und von eskalierenden Handelskonflikten geprägt ist. Globale Marktverzerrungen und Überkapazitäten sowie der seit 2014 einbrechende Ölpreis verschärfen zusätzlich die Lage der Branche in Deutschland, in der rd. 100.000 Menschen beschäftigt sind.

Deutsche Schiffbauwerften haben sich bislang trotz strukturellen Herausforderungen erfolgreich auf Nischenmärkte wie Kreuzfahrtschiffbau, Passagierschiff- und Yachtbau spezialisiert. Durch die COVID-19-Pandemie sind nun diese Nischenmärkte eingebrochen. Analysten rechnen mit einem Ausfall in der globalen Schiffbauproduktion von bis zu 70 Prozent in 2021. Von diesen Entwicklungen sind rd. 100.000 Beschäftigte betroffen.

Die fünf norddeutschen Minister*innen setzen sich für den Erhalt der schiffbaulichen Kompetenzen in Deutschland ein und fordern die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen der COVID-19-Pandemie auf die deutsche Schiffbauindustrie umzusetzen. Dazu gehören z.B.:

Über eine verbesserte und vorübergehend beschleunigte öffentliche Beschaffung sollen Bund und Länder direkt Einfluss auf die Wirtschaftskraft der deutschen Schiffbauindustrie nehmen. Entscheidungskriterien bei öffentlichen Vergaben sollen breiter angelegt werden – neben dem Preis sollen zukünftig auch ökoeffiziente Antriebe, Referenzen sowie Wertschöpfungsanteile stärker berücksichtigt werden.

Die fünf norddeutschen Länder begrüßen den Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung und fordern den Bund auf, von diesem Instrument auch im Schiffbausektor Gebrauch zu machen, um die Werften und maritimen Zulieferer mit ihren zehntausenden Arbeitsplätzen als industrielle Kerne in der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland zu erhalten.

Die Bundesregierung soll sich für die Einrichtung eines möglichst europäischen Förderprogramms zur Flottenerneuerung einsetzen – mit dem Ziel, privatwirtschaftliche Schiffsbestellungen in Europa auszulösen, die unter gegenwärtigen Marktbedingungen nicht vorgenommen werden können und die zur Erreichung der gesetzten Klima- und Umweltschutzziele beitragen.

Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir reden bei der Umsetzung von Schiffbauprojekten nicht über eine norddeutsche Soloveranstaltung. Sondern: Der maritime Anlagenbau ist bis heute ein gesamtdeutsches Gemeinschaftsprojekt. Die maritime Wirtschaft ist nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern ein Wirtschaftsfaktor mit enormer Ausstrahlungskraft – sie ist vor allem auch Wertschöpfung. Die Finanzierung von neuen Aufträgen stellt die Branche insbesondere im Schiffbau vor große Herausforderungen. Es müssen die jeweiligen Finanzierungen der Projekte gesichert werden. Doch Banken und auch Versicherer agieren zurückhaltend bei der Finanzierung maritimer Projekte. Die Unternehmen sind nicht in der Lage, ihre im Schiffbau hohen und längerfristig laufenden Bauzeitfinanzierungsbedarfe ohne finanzielle Hilfen zu decken. Wir brauchen neben unserer eigenen Unterstützung weiter eine nachhaltige und intensive Unterstützung des Bundes, um die Umsetzung von Schiffbauprojekten zu gewährleisten. An der Umsetzung solcher Projekte hängen tausende Arbeitsplätze – nicht nur auf den Werften, sondern auch bei den Zulieferern. Hier gibt es auch zukünftig einen enormen Handlungsbedarf“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa: „Der Schiffbau hat in Norddeutschland, so auch in Bremen und Bremerhaven, eine lange und erfolgreiche Tradition. Immer wieder sind hier neue Schiffstypen entwickelt und gebaut worden. In Zukunft kommt es mehr denn je darauf an, den weltweiten Schiffsverkehr auf eine klimaneutrale Basis zu stellen. Die Zusammenarbeit mit den norddeutschen Kollegen ist geprägt von dem Ziel, auch im Schiffbau die klimafreundlichen Technologien nach vorne zu bringen – nur so können wir den internationalen Warenverkehr sinnvoll aufrechterhalten.“

Und weiter: „Da private Banken seit der Finanzkrise wegen erhöhter Ausfallrisiken zunehmend zurückhaltend bei der Schiffbaufinanzierung agieren, kommt dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine besondere Bedeutung für den Schiffbau zu.“

„Die Schiffbauindustrie ist für den Innovationsstandort Hamburg und für Norddeutschland von großer Bedeutung. Sie kann wichtige Beiträge leisten auch zu unseren Zielen, die Antriebs- und Energiesysteme zu dekarbonisieren und den Klimawandel zu bremsen. Unsere Unterstützung der Industrie auf dem Weg aus der Corona-Krise müssen wir deshalb vernünftig verknüpfen mit einer besonderen Fokussierung auf Technologien im Bereich Energieeffizienz und ´grüne Antriebe´, etwa Wasserstoff und E-Fuels. Ich bin froh, dass wir uns in Norddeutschland bei diesen Themen so einig sind“, sagt Michael Westhagemann, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aus Hamburg.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann begründete den Appell mit der besonderen Bedeutung des Deutschen Schiffbaus: „Der Überwasserschiffbau wurde durch den Bundestag zur nationalen Schlüsseltechnologie erklärt, hier sollten nationale Ausschreibungen grundsätzlich Vorrang haben. Insbesondere in der aktuellen Situation halte ich es für dringend geboten, dass wir die Wirtschaftskraft der deutschen Schiffbauindustrie stärken, indem nationale Anbieter bei der öffentlichen Beschaffung Vorrang bekommen. Dazu gehört auch, dass wir für einen gewissen Zeitraum Vergabeverfahren beschleunigen und Möglichkeiten der Lockerung im Europäischen Beihilfenrecht nutzen. Dabei sollten wir die besondere Situation der Schiffbauindustrie durch die Corona-Einschränkungen berücksichtigen. Außerdem wäre es hilfreich, wenn der Bund die Kosten des bisher anteilig von Bund und Ländern finanzierten Programms ´Innovativer Schiffbau´ zu 100 Prozent übernehmen sollte. Mit diesem Programm konnten in Niedersachsen bereits zahlreiche Projekte in niedersächsischen Werften realisiert werden.“

Nach den Worten von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sei es gerade vor dem Hintergrund der Pandemie von entscheidender Bedeutung, eine Lösung für das seit Jahren bestehende Finanzierungsproblem im Schiffbau finden. „Gerade aktuell finden viele Werften keine Bank, die bereit ist, sie zu begleiten. Hier muss die Bundesregierung alle zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen und nachschärfen, um zu verhindern, dass Schiffbau in Deutschland aufgrund fehlender Finanzierungen zum Erliegen kommt. Dabei sind unter anderem die personelle Aufstockung der staatlichen Förderbank KfW-IPEX sowie die vollständige Aufnahme des Schiffbaus in das Großbürgschaftsprogramm des Bundes gewichtige Stützen“, so Buchholz.