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Kategorie: Politik

Unterstützung für Kommunen

Schwerin – Die Minister für Finanzen und Inneres, Reinhard Meyer und Lorenz Caffier, haben sich in einem Schreiben an die kommunale Ebene gewandt und auf die zahlreichen Maßnahmen verwiesen, die die Landesregierung unternommen hat, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten.

Als wichtigste steuerpolitische Maßnahme unterstrich Finanzminister Reinhard Meyer die Möglichkeit der Steuerstundung. Allerdings sind die Kommunen allein zuständig für die Stundung bei den sogenannten Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer). Als Orientierungshilfe sind den Kommunen daher die Maßstäbe mitgeteilt worden, nach denen die Finanzämter über Stundungsanträge entscheiden. Das für die kommunale Finanzaufsicht zuständige Innenministerium informierte in diesem Zusammenhang, dass bei einem Vorgehen in Anlehnung an das der Finanzämter, finanzaufsichtlich keine Bedenken bestehen. Verbindliche Leitlinien zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aktuell abgestimmt.

Finanz- und Innenminister erinnern in ihrem Schreiben zudem an die erst kürzlich beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Gegenüber dem Vorjahr wird sich mit der Neuregelung die kommunale Finanzausstattung um über 350 Mio. Euro verbessern. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung sind die Zahlungen an die Kommunen bereits angepasst worden, so dass sie schon jetzt höhere Zuweisungen erhalten. Als weitere Erleichterung werden zudem die Anteile der Kommunen an Einkommen- und Umsatzsteuer vorfristig ausgezahlt.

Auch beim Umgang mit Zuwendungen sagten die Ministerien zu, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um Nachteile kommunaler Zuwendungsempfänger zu vermeiden. So sind die Bewilligungsbehörden angehalten, bei unverschuldeten Verstößen gegen Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid, etwa bei Zweckbindungen oder bei Fristen zur Abgabe von Verwendungsnachweisen im Rahmen ihres Ermessens, grundsätzlich auf Sanktionen zu verzichten. Auch Neu- oder Nachbewilligungen sollen im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten schnellstmöglich gewährt werden.

Nicht zuletzt baten beide Minister die Kommunen zu prüfen, inwiefern auch kommunale Unternehmen Wirtschaftshilfen beanspruchen könnten, die Bund und Land beschlossen haben. Neben Soforthilfen und Liquiditätskrediten käme hierbei nicht zuletzt auch Kurzarbeitergeld infrage.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Corona-Pandemie stellt alle staatlichen Ebenen vor erhebliche Herausforderungen. Wichtig ist, dass wir weiterhin als Team agieren. Dafür brauchen wir den stetigen Dialog, aber auch ein besseres Wissen darüber, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche Angebote der Hilfe zur Verfügung stehen.“

Innenminister Lorenz Caffier ergänzt: „Wir wissen, was derzeit in den Städten und Kommunen, in allen Landkreisen geleistet wird. Dafür ist die Landesregierung nicht nur dankbar, sie unterstützt bestmöglich und unter weitgehender Ausschöpfung rechtlicher und administratorischer Möglichkeiten.“

Schrittweise Öffnung der Schulen

Gesundheit steht an erster Stelle

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat Details für die schrittweise Öffnung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Demnach werden am Montag, den 27. April 2020 zunächst die Schulen für die Schülerinnen und Schüler geöffnet, die noch in diesem Schuljahr zentrale Prüfungen ablegen, also die 10. Klassen an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die 10. Klassen an den Gymnasien für Schüler, die die Mittlere Reife anstreben und die 12. Klassen an den regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie die 13. Klassen an den Abendgymnasien. Für die Klassenstufe 11 an regulären Gymnasien und Gesamtschulen sowie Klasse 12 an Abendgymnasien werden Konsultationen ermöglicht. Auch für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen beginnt der prüfungsvorbereitende Unterricht an diesem Tag.

In einem zweiten Schritt werden ab Montag, den 4. Mai 2020 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen den Unterricht besuchen können, die im Schuljahr 2020/21 ihre Prüfungen ablegen. Dabei wird in der Jahrgangsstufe 11, in der die Halbjahresnoten Teil der Abiturgesamtnote sind, der Unterricht zwischen Präsenz- und digitalem Unterricht wechseln. Auch für die Schülerinnen und Schüler in der 4. Klasse beginnt am 4. Mai wieder ein schulisches Angebot an den Grundschulen. Dabei werden die Gruppen geteilt, die Stundentafel reduziert und gegebenenfalls an einigen Wochentagen flexible Lernangebote oder auch Konsultationen ermöglicht. Gleiches gilt für alle 4. Jahrgangsstufen an Förderschulen, die nach dem Grundschulrahmenplan unterrichtet werden.

„Wir werden die Schulen behutsam und mit viel Weitsicht schrittweise öffnen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Dabei müssen sich Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte auf neue Bedingungen einstellen. Die Schule wird nicht so sein, wie wir sie vor der Corona-Krise gekannt haben. Wie auch schon in den fünf Wochen seit Beginn der Schulschließungen, wird das digitale Lernen von zuhause für viele weiterhin eine wichtige Rolle spielen.“

Ministerin Martin dankte in diesem Zusammenhang auch allen Lehrkräften im Land, die in den vergangenen Wochen Hervorragendes geleistet hätten. „Die hinter uns liegenden Wochen waren für uns alle undenkbar, anstrengend und herausfordernd. Die Lehrerinnen und Lehrer haben es geschafft, dass wir gemeinsam diese schwierigen fünf Wochen gut gemeistert haben und klargeworden ist, wie wichtig die gesellschaftliche Funktion von Schule ist, wie fordernd und komplex der Lehrerberuf ist“, so Martin.

Die Ministerin verdeutlichte, dass bei dem ersten Unterrichtsangebot in den Schulen der Schutz der Gesundheit an oberster Stelle stehe. „Klar ist, die Regeln zum Infektionsschutz müssen beachtet werden.“ Deshalb wird der Schulbetrieb auch unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln stattfinden. Das Bildungsministerium hat in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes einen Hygieneplan für alle Schulen entwickelt, der gerade mit den Schulträgern abgestimmt wird. Darin werden u.a. verbindliche Maßnahmen zur Hygiene, zur Abstandsregelung, zu sanitären Einrichtungen aufgestellt. Auch Fragen für Angehörige von Risikogruppen werden geklärt. So können Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. in deren Haushalt Menschen leben, die zu einer Risikogruppe gehören, von Erleichterungen bis hin zur Befreiung Gebrauch machen.

Die Bildungsministerin wies darauf hin, dass auch die Notbetreuung in den Schulen schrittweise ausgeweitet werde. Auch das geschehe unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften. In den Schulbussen soll ab dem 27. April genauso wie in allen anderen Bussen und Bahnen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Der Lehr- und Forschungsbetrieb an den Fachhochschulen wird ab Montag, den 20. April zunächst durch digitalen Lehrbetrieb fortgesetzt bzw. beginnt an den Universitäten und der Hochschule für Musik und Theater an diesem Tag. Neben der Abnahme von Prüfungen können auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wiederaufgenommen werden.

Für den Kulturbereich gilt, dass die Spielzeit 2019/2020 der Theater in Mecklenburg-Vorpommern sofort beendet ist. „Wir haben die Pandemie leider lange noch nicht besiegt. Es besteht weiterhin die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren“, sagte Martin. „Diese Gefahr wäre vor allem dann sehr hoch, wenn sich viele Menschen dicht gedrängt auf engstem Raum aufhalten.“ Deshalb sei es geboten, Theatervorstellungen noch geraume Zeit auszusetzen. „Die Beendigung der Theaterspielzeit ist eine sehr bittere Entscheidung für eine Kulturministerin. Wenn die Theater geschlossen sind, fehlt ein wichtiger kultureller Teil unseres Lebens. Aber der Schritt war leider nötig und er hat den Theatern wichtige Planungssicherheit gegeben“, so Martin.

„Digitrans“-Förderungen

Neustrelitz – Das Unternehmen „Autek Truck-Technik & Service“ in Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) erhält 10.000 Euro nach der Landesrichtlinie zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“. Damit unterstützt das Digitalisierungsministerium die Anschaffung eines digitalen Bremsenprüfstands und eines digitalen Prüfstands für Fahrtenschreiber mit Gesamtkosten von 32.000 Euro.

Das Unternehmen bietet Dienstleistungen rund um die Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Der neue Rollenbremsenprüfstand ermöglicht künftig, viel genauere Messergebnisse digital an den Prüfer weiter zu leiten. Die Daten können direkt abgespeichert und weiter verarbeitet werden.

Die Anschaffung des neuen digitalen Tachographenprüfgeräts ist zur Erhaltung des Geschäftszweigs erforderlich. Die neuesten Modelle solcher Fahrtenschreiber senden über eine kleine Antenne an der Windschutzscheibe Daten aus dem fahrenden Fahrzeug heraus an Kontrollbeamte mit den entsprechenden Lesegeräten. Die Beamten können ohne ein Stoppen der Fahrzeuge diejenigen, bei denen Lenk- und Ruhezeiten auffällig sind, ohne viel Aufwand herausfiltern. Die neue Technik wird sich zum gängigen Standard für Neuwagen im Lastkraftwagensektor entwickeln. Um diese modernen Fahrtenschreiber prüfen zu können, bedarf es der speziellen Prüfgeräte.

Straßenbauprogramm 2020

Schwerin – Fast 250 Millionen Euro können in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern für Baumaßnahmen an Straßen und Radwegen ausgegeben werden – das bewegt sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Davon sind 196 Millionen Bundesmittel. Der Rest wird aus dem Landeshaushalt finanziert. Für Autobahnen stehen 115, für Bundesstraßen 81 und für Landesstraßen gut 50 Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir halten auch in diesem Jahr an unserer Strategie Erhaltung vor Neubau fest“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Einsatz dieser Mittel und unterlegt das mit Zahlen: „68 Prozent der Bundeszuweisungen und 60 Prozent der Landesmittel sind für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen.“ Deutlich erhöht wurde das Budget für den Radwegebau: 21,4 Millionen Euro – davon 6,4 Millionen aus dem Landeshaushalt – stehen in diesem Jahr dafür zur Verfügung, gut sechs Millionen mehr als 2019.

„Der Radverkehr wird in unserem Flächenland zu einem immer wichtigeren Verkehrsträger“, schätzte Minister Pegel ein, „deswegen sind der Ausbau und die Pflege des Radwegenetzes ein zentrales Anliegen der Landesregierung bei der Infrastrukturplanung. Auch um unsere Klimaziele zu erreichen, brauchen wir mehr und bessere Radwege“, so der Minister.

Schwerpunkte 2020 bei Autobahnen

„Das Vorhaben mit allerhöchster Priorität ist nach wie vor die Instandsetzung der wichtigsten Ost-West-Verbindung unseres Landes, die A 20 bei Tribsees“, bekräftigt Christian Pegel. 2020 soll die Fahrbahn östlich der Trebeltal-brücke in Richtung Rostock fertiggestellt und in derselben Richtung das Teilstück westlich der Brücke begonnen werden. Allein dafür stehen gut 20 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Hinzu kommen 3,7 Millionen Euro für die Behelfsbrücke.

Fortgeführt wird auch der 2016 begonnene erste Erhaltungszyklus der A 20: Die größten Maßnahmen sind der Abschluss der Erneuerungen zwischen den Anschlussstellen Bad Doberan und Rostock-Südstadt. Dafür sind 2020 rund 2,7 der insgesamt 5,4 Millionen Euro eingeplant. Außerdem beginnt voraussichtlich im Herbst 2020 die für drei Jahre angesetzte Sanierung der A 20 zwischen den Anschlussstellen Jarmen und Anklam. 2020 sollen hier die ersten zwei der insgesamt 22 Millionen Euro Baukosten eingesetzt werden. Für weitere 4,5 Millionen Euro sollen Leitplanken an der A 20 erneuert werden.

Größte Erhaltungsmaßnahmen an der A 19 ist – neben dem Abschluss des Ersatzneubaus für die Petersdorfer Brücke durch die Deges – die Sanierung der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Krakow und Güstrow. Dafür sind 2020 ca. vier Millionen Euro eingeplant.

Schwerpunkte bei Bundesstraßen

Das größte Neubauvorhaben im Bereich der Bundesstraßen ist der Autobahnzubringer Schwerin-Mueß, der 2020 mit 13,4 Millionen Euro zu Buche schlägt. Im Hinblick auf Um- und Ausbau sind der Knoten Evershagen an der Rostocker Stadtautobahn und der Abschnitt Strüßendorf-Ralswiek an der B 96 mit rund drei bzw. zwei Millionen Euro die größten Maßnahmen in diesem Jahr.

Zudem sind für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen jeweils ca. zwei Millionen Euro für die Ortsumgehung Boizenburg an der B 5, den Abschnitt Malchow-Sietow an der B 192 sowie die Fahrbahnerneuerungen an der B 110 von der Zecheriner Brücke bis Usedom und zwischen Tutow und Zemmin eingeplant.

Schwerpunkte bei Landestraßen

Bei den Landestraßen sollen Um- und Ausbauvorhaben insbesondere Verkehrssicherheit und -fluss verbessern. Das betrifft u. a. die Ortsdurchfahrten Timmendorf, Ahlbeck, Mistorf, Jabel, Dewitz, Ueckermünde, Friedland und Pasewalk. Bauliche Verbesserungen wird es außerdem an der Satower Mühlenbachbrücke und der Brücke über den Waidbach bei Stäbelow, beide L 10, und an der Brücke über die Schilde bei Waschow (L 4) geben.

Instandhaltungsarbeiten – zumeist Deckenerneuerungen – sind 2020 vor allem für folgende Landesstraßen geplant: die L 19 zwischen Siemersdorf und der Anschlussstelle Grimmen, die L 35 bei Altentreptow, die L 262 zwischen Kemnitz und Wolgast sowie die L 192 ab Drechow in Richtung Richtenberg.

Schwerpunkte bei Radwegen

Die größten Radweg-Vorhaben an Bundesstraßen sind für 2020 der Neubau der Radwege Moeckow Berg-Groß Schönwalde an der B 109 (ca. zwei Millionen Euro), Sponholz-Canzow an der B 104 (ca. eine Million Euro) und Dambeck-Karchow an der B 198 (ca. eine Million Euro). Weitere größere Vorhaben sind der Radweg von Brüsewitz nach Schwerin-Friedrichstal und der Radweg von der A 20 zur Ortsumgehung Greifswald.

„Beim Radwegebau an Landesstraßen konzentrieren wir uns auf die Umsetzung der Vorhaben aus den Lückenschlussprogrammen. Ich freue mich, dass wir unsere Ziele aus der Koalitionsvereinbarung so Stück für Stück erfüllen können“, so Christian Pegel. Die wichtigsten Vorhaben des Lückenschlussprogramms an Landesstraßen für 2020 sind die Radwege Groß Zastrow-Hinrichshagen an der L 261, Möllenbeck-Feldberg an der L 34, Vielank-Volzrade an der L 1006 sowie Bentwisch-Poppendorf an der L 182.

Lehrer/in werden in M-V

770 Referendarinnen und Referendare im Schuldienst

Schwerin – Im April hat das Land 87 Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Eine Festveranstaltung zum Dienstantritt konnte wegen der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise nicht stattfinden. Zuvor hatten 32 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen. Mit den Neueinstellungen zum 1. April bildet das Land insgesamt 770 Referendarinnen und Referendare an den Schulen aus. Das sind so viele wie noch nie.

„Ich gratuliere allen Referendarinnen und Referendaren zum Dienstantritt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich kann mir gut vorstellen, dass sie sich andere Umstände für den Beginn ihrer praktischen Ausbildung an den Schulen gewünscht haben. Dennoch war es uns wichtig, dass die Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst antreten können. Trotz der Schulschließungen bildet das Land aus und bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Webseminare zu absolvieren oder nach den Osterferien im Einzelfall Lehrkräfte bei der Notfallbetreuung zu unterstützen“, erläuterte Martin.

Ihre Ernennungsurkunden und Ausbildungsverträge haben die Referendarinnen und Referendare per Einschreiben erhalten. Das Land hat zudem die Nachreichfristen für Abschlusszeugnisse ausgeweitet, weil nicht alle Bewerberinnen und Bewerber durch eine Unterbrechung des Hochschulbetriebs ein Zeugnis vorlegen konnten. Von den 87 Referendarinnen und Referendaren absolvieren 18 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, acht das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik, 15 das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen, 37 das Referendariat an Gymnasien und neun das Referendariat an beruflichen Schulen.

„Ich freue mich über alle Referendarinnen und Referendare, die sich für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Das war eine richtige Entscheidung“, sagte Martin. „An unseren Schulen ist nach Abschluss des Referendariats ein nahtloser Berufseinstieg möglich. Die Karrierechancen sind sehr gut, weil wir einen großen Lehrkräftebedarf haben. Das Land hat darauf reagiert und bildet seit vielen Jahren immer mehr Referendarinnen und Referendare aus. Derzeit sind es so viele wie noch nie. Und es spricht auch dafür, dass die Anstrengungen, den Schuldienst attraktiver zu gestalten, beim Nachwuchs auf fruchtbaren Boden fallen“, so Martin.

Unkomplizierte Hilfen

für Studierende und Auszubildende

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch die Pläne von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek zur Unterstützung von Auszubildenden und Studierenden begrüßt, aber gleichzeitig weitere Verbesserungen gefordert. „Es ist gut, dass Bundesministerin Karliczek meine Forderung aufgegriffen und jetzt in Aussicht gestellt hat, dass der Verdienst von Studierenden, die jetzt in so genannten systemrelevanten Bereichen arbeiten, nicht auf ihr BAföG angerechnet wird“, sagte Martin.

Nachdem Wissenschaftsministerin Martin sich bereits im März in einem Schreiben mit dieser Forderung an die Bundesministerin gewandt hatte, hat Mecklenburg-Vorpommern das auch in der März-Sitzung des Bundesrates als Protokollnotiz eingebracht.

Dies sei ein erster guter Schritt. Auch die Ankündigung, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz anzupassen, begrüßte Martin ausdrücklich. Allerdings darf sich das Engagement der Bundesbildungsministerin für die Unterstützung der in Not geratenen Studierenden keinesfalls damit erschöpfen. „Viele Studierende geraten durch die Corona-Krise in existenzielle Finanznöte. Jetzt geht es darum, den Zugang zum BAföG zu erleichtern. Gerade die Studierenden, die bislang kein BAföG bekommen haben und denen wegen der Corona-Krise der dringend benötigte Nebenjob weggebrochen ist, brauchen unkomplizierte Unterstützung“, so Martin. „Dazu ist auch ein Härtefallfonds notwendig, der die größten sozialen Härten abfedert.“

Das gelte im Übrigen auch für Studierende, die akut in Not gerieten, weil ihre Eltern von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen seien. Dazu gehöre ebenso, dass Nebenverdienste aus den genannten Bereichen nicht auf die studentische Krankenversicherung angerechnet werden dürften.

Der vereinfachte Zugang zum BAföG müsse nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Wissenschaftsministerin schnell kommen, da viele Auszubildende und Studierende sonst ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet seien. „Diejenigen, die jetzt akut in eine Notlage geraten sind, dürfen nicht auf ein langes Antragsverfahren verwiesen werden“, sagte Martin.

Sie forderte außerdem einen vereinfachten Zugang von Auszubildenden und Studierenden zum Wohngeld, wenn sie kein BAföG bekommen. „Die Fachkräfte von morgen müssen sich auf ihre Ausbildung oder ihr Studium konzentrieren. Da darf niemand die Angst haben, das Dach über dem Kopf zu verlieren“, so Martin.

Meyer: Steuerstundung hilft insbesondere heimischen Brauereien

Schwerin – Die Finanzbehörden haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen kurzfristig finanzielle Spielräume zu ermöglichen. Vor allem die Stundung von Steuerzahlungen ist eine große Entlastung – nicht zuletzt für die heimischen Brauereien.

Als schnelle Hilfe für die Wirtschaft hatte die Finanzverwaltung den Unternehmen frühzeitig die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Möglichkeit der zinsfreien Stundung eingeräumt.

Die Stundung ist insbesondere eine Unterstützung für die Brauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. In den vergangenen Jahren zahlten die Brauereien im Schnitt rund 23 Mio. Euro Biersteuer pro Jahr. Die Schließung von Bars und Restaurants als Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie spürten diese Unternehmen unmittelbar. Die betroffenen Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Stundungsanträge bis zum 31. Dezember 2020 für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige oder fällig werdende Steuern bei den Hauptzollämtern zu stellen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der Bierbrauer. Viele von ihnen leiden aber schon jetzt spürbar unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Hier sind schnelle und praxisnahe Lösungen gefragt. Mit der Stundung bieten wir solche schnellen Hilfen – nicht nur für Brauereien.“

Eine Übersicht zu den häufigsten Fragen zu den steuerlichen Hilfen, ist auf der Seite des Finanzministeriums veröffentlicht: Corona-FAQ.

„Digitrans“-Förderung

Mehr als 100.00 Euro für fünf Rostocker Firmen

Rostock – Fünf Unternehmen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhalten vom Landesdigitalisierungsministerium Zuwendungen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Die „Boot-Segel-Ausrüstung GbR“ bekommt knapp 4.250 Euro, das Autohaus „Brandt und Strupp“ und die „Tischlerei Bernitt“ erhalten 7.800 und 35.000 Euro, die Apotheke Lichtenhagen knapp 48.000 Euro und der Hausmeister-Service Maischak gut 8.100 Euro.

Die „Boot-Segel-Ausrüstung GbR“ mit zwei Mitarbeitern stellt Segel sowie Planen her und handelt mit Segelsportartikeln. Mithilfe der Landesfördermittel will das Unternehmen eine speziell für das Unternehmen zugeschnittene Software für die Entwicklung und Fertigung von Segelformen anschaffen. Damit wird das Unternehmen nicht mehr auf die herkömmliche manuelle Fertigungsweise angewiesen sein und kann mit höherer Genauigkeit produzieren.

Das Autohaus „Brandt und Strupp“ mit 22 Mitarbeitern beschafft von den Fördermitteln eine eigens für das Unternehmen entwickelte Software. Mit ihr wird die Aufnahme von Kundendaten für Reparaturen und Serviceaufträge digitalisiert. Die Mitarbeiter können in Zukunft unabhängig von ihrem Einsatzbereich über ein Tablet auf die vollständige Historie der Kunden zugreifen.

Die „Tischlerei Bernitt“ stellt mit ihren elf Mitarbeitern hauptsächlich Kunststofffenster her. Mithilfe der Fördermittel beschafft das Unternehmen einen Etikettendrucker, einen Industrie-PC, einen Barcode-Scanner sowie die zugehörige Software. Bisher erfolgen Herstellung und Rechnungsstellung im Unternehmen analog. Künftig erstellt die neue Software einen digitalen Fertigungsplan, der an die Fertigungsmaschinen weitergegeben wird. Die Mitarbeiter müssen die Maschinen nur noch mit dem erforderlichen Material versorgen. Manuelle Arbeiten wie Bohren oder Schneiden entfallen. Nebenbei wird ein Etikett erzeugt, das die weiteren Arbeitsschritte bis zur Fertigstellung anzeigt. Nach der Fertigstellung scannen die Mitarbeiter den Barcode, um die Arbeitsschritte zu überprüfen. Gleichzeitig wird der abgeschlossene Auftrag zusammen mit den aufgelisteten Materialien zur Rechnungslegung ins Büro übermittelt.

Die Apotheke Lichtenhagen beschäftigt neun Mitarbeiter, die neben der normalen Apothekertätigkeit auch individuelle Rezepturen herstellen. Das Kleinstunternehmen beschafft von den Fördermitteln einen Kommissionierautomaten und ein automatisches Warenlagersystem. Künftig sucht der Automat selbstständig die Medikamente, zieht sie aus dem Regal und transportiert sie zur Kasse. Das gibt den Mitarbeitern mehr Zeit für Beratungsgespräche und die Herstellung individueller Rezepturen. Darüber hinaus kann die Apotheke mithilfe des Automaten einen 24-Stunden-Abholterminal einrichten.

Der Hausmeister-Service Maischak beschafft und installiert für insgesamt knapp 16.300 Euro eine Hausmeister-Software, um seine Dienstleistungen zur Haus- und Grundstücksbetreuung künftig nahezu papierlos zu bearbeiten. Dazu werden der vorhandene Server aufgerüstet, das Betriebssystem erneuert und eine Schnittstelle erstellt. Die Nutzung der Software ist ausschließlich über eine App für mobile Endgeräte möglich. Dafür werden Smartphones angeschafft. Mit der neuen Software können unter anderem papierlos Angebote erstellt, Aufträge geplant, verarbeitet und bestätigt sowie Rechnungen erstellt werden.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 172 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 2,55 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.