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Kategorie: Politik

Land finanziert soziale Einrichtungen weiter

Schwerin – Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre Arbeit derzeit nicht im gewohnten Umfang leisten und nicht dort, wo sie es sonst tun. „Die Landesregierung hilft bei der Bewältigung der Krise“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

„Wir wollen unsere sozialen Einrichtungen weiter finanzieren, auch wenn Sprachkurse ausfallen und Beratungsstellen oder Jugendclubs zu bleiben müssen“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin. „Bewilligte Fördermittel werden grundsätzlich weitergezahlt, auch wenn den Empfängerinnen oder Empfängern durch die Coronakrise die Leistungserbringung momentan nicht oder nicht im vollen Umfang möglich ist. Damit sorgen wir dafür, dass Gehälter bezahlt und unvermeidbare Kosten bestritten werden können“, so die Ministerin.

Drese: „Gemeinsam mit dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung und den Anstrengungen der Kommunen gewährleisten wir solidarisch, dass die soziale Infrastruktur und die sozialen Angebote in unserem Land aufrecht erhalten bleiben und nach der Corona-Pandemie wieder zur Verfügung stehen.“

Gleichzeitig appelliert Ministerin Drese an die sozialen Einrichtungen und Dienstleister, die ihre wichtige Arbeit momentan nicht erbringen können, an anderer Stelle oder auf andere Art und Weise mitzuhelfen. „Meine Bitte ist, dass die sozialen Dienstleister bei der Krisenbewältigung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten unterstützen. Meine Bitte an die dort Beschäftigten ist, sich weiterhin aktiv einzubringen“, so Drese.

Landesregierung schafft MV-Schutzfonds

Schwerin – Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel. Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind:

  • Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Schieflage können ab morgen eine Soforthilfe beantragen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Damit zieht das Land die Hilfen des Bundes für Kleinstunternehmen vor (einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen) und unterstützt mit 125 Millionen Euro aus eigenen Mitteln auch Kleinunternehmen bis 49 Beschäftigte, die sich aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen).
  • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit
  • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
  • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.

Die verschiedenen Hilfen für Unternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus.

  • 25 Mio. Euro gibt es für die Unterstützung von Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und ehrenamtlich Engagierten. Das Land sagt zugleich zu, dass Landeszuschüsse an Kultureinrichtungen nicht deshalb gekürzt oder gestrichen werden, weil die Erbringung der Leistung nicht möglich ist.
  • 60 Mio. Euro zusätzlich für die Krankenhausinfrastruktur (Einrichtung von Intensivbetten, Beatmungsgeräten, Schleusen und Isolationseinrichtungen)
  • 20 Mio. Euro für Investitionen in die Digitalisierung und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen
  • 70 Mio. Euro für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier geht es insbesondere um die Lohnfortzahlung,
  • 100 Mio. Euro Reserve für weitere Maßnahmen.

„Wir unterstützten mit ganzer Kraft die Unternehmen und die Beschäftigten in dieser schwierigen Situation. Es muss alles dafür getan werden, dass auch die wirtschaftlichen Strukturen und auch der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Bei uns im Land arbeiten besonders viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Betrieben. Deshalb setzen wir mit unserem MV-Schutzfonds einen besonderen Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Es geht hier allein um 60.000 Unternehmen mit rund 300.000 Beschäftigten. Wir wollen helfen, wo uns das möglich ist“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wir wollen in der schwierigen Zeit den Menschen und den Unternehmen helfen. Selbständige und Unternehmen, ob klein oder groß, müssen die Chance bekommen, nach der Krise schnell wieder auf die Beine zu kommen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

„Wir haben einen enormen Schutzschirm gespannt, der viele Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche bei uns im Land umfasst. Wichtig ist, dass die Unterstützung bei den Menschen vor Ort ankommt. Daran arbeiten Land und Bund gemeinsam. Das bedeutet auch, dass wir an die Kleinsten, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen denken. Hier macht sich der rapide Auftragswegfall in voller Wucht bemerkbar. Unser Ziel ist es, die Unternehmen am Markt zu halten, bestmöglich zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund Harry Glawe.

Der Doppelhaushalt 2020/21 wird nicht angetastet.

Zur Finanzierung des Schutzfonds und wegen der aufgrund der Corona-Krise zu erwartenden Steuermindereinnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Mit der Änderung sollen zusätzliche Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon werden 700 Millionen Euro als zusätzliche Ausgabeermächtigung und 400 Millionen Euro als Bürgschaftsermächtigung zur Verfügung gestellt.

Die einnahmeseitige Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben soll durch die Inanspruchnahme einer Nettokreditermächtigung in Höhe von 700 Millionen Euro sichergestellt werden. Dazu soll auf eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zurückgegriffen werden, die für den Fall einer Naturkatastrophe vorgesehen ist (Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).

„Das ist eine historisch einmalige Situation. Nie zuvor ist die Weltwirtschaft nahezu gleichzeitig zum Erliegen gekommen und sind Steuereinnahmen so schnell weggebrochen. Es war daher weitsichtig, Rücklagen aufzubauen, die uns jetzt helfen, die Wirtschaft bei uns im Land zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Wir setzen jetzt alles daran, diese schwere Zeit zu überbrücken und als Gesellschaft noch stärker aus dieser Krise zurückzukommen. Wir stehen zusammen,“ erklärte Finanzminister Reinhard Meyer.

Finanzierung der Krankenhäuser

Gesundheitsminister Harry Glawe fordert vom Bund auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser wegen Covid-19

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe fordert in der Diskussion um die Finanzierung der Krankenhäuser wegen der Coronavirus-Epidemie die bestmögliche Unterstützung vom Bund: „Das war bislang so besprochen und das soll auch so bleiben! Die Hilfe vom Bund darf kein Sparprogramm sein. Die aktuelle Situation bringt die gesamte medizinische Versorgung an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit. Die Krankenhäuser sowie das gesamte medizinische Personal im Land tun alles Menschenmögliche für die Patienten, um die Menschen in dieser schweren Zeit zu versorgen. Die Mittel des Bundes für Krankenhäuser und Kliniken in Folge ihrer Umstellung des Betriebes auf Covid-19 und für relevante Schutzausrüstungen müssen auskömmlich sein. Defizite aufgrund von Covid-19 darf es nicht geben“, machte Gesundheitsminister Glawe am Sonntag deutlich.

Gesundheitsminister Harry Glawe forderte, dass die Bundesregierung durch ihre gesetzliche Maßnahmen zügig sicherstellt, dass die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser seitens der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden. „Es muss beispielsweise zusätzlich einen Bonus, für jedes Intensivbett geben, das zusätzlich provisorisch geschaffen und vorgehalten wird“, mahnte Glawe.

Die Krankenhäuser stellen sich im gesamten Land auf den erwartbar steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19 ein. „Soweit medizinisch vertretbar, sollen grundsätzlich alle planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in allen Krankenhäusern ab Montag auf unbestimmte Zeit verschoben und ausgesetzt werden“, sagte Glawe.

Der Minister dankte dem gesamten medizinischen und pflegerischen Personal im Land, das sich selbstlos für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. „Das verdient Unterstützung, Anerkennung und vollsten Respekt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Bedeutung des Breitbandausbaus

Dahlemann: Aktuelle Situation unterstreicht Bedeutung des Breitbandausbaus

Schwerin – Anlässlich der Übergabe der drei letzten Zuwendungsbescheide aus dem zweiten und dritten Call des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau an den Landkreis Vorpommern-Greifswald erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann: „Gerade in der aktuellen Situation sehen wir sehr deutlich, welch hohe Bedeutung der weitere Ausbau guter Internetverbindungen für Vorpommern für unser Bundesland insgesamt hat. Wo, aus welchen Gründen auch immer, persönliche Kontakte nicht möglich sind, kommt es auf gut ausgebaute digitale Netze an. Das zeigt: Der Breitbandausbau ist keine Zukunftsinvestition, sondern eine Investition für das Hier und Jetzt der Menschen. Zugleich sind gut ausgebaute Breitbandnetzte ein wichtiger Standortfaktor für unsere Unternehmen.“

Ursprünglich war geplant, dass die drei Bescheide des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestern in Greifswald im Beisein von Frau Dr. Tamara Zieschang, Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, an Landrat Michael Sack übergeben werden sollten. Gleichzeitig war eine symbolische Vertragsunterzeichnung mit den ausführenden Unternehmen, der Landwerke MV Breitband GmbH sowie der e.discom Telekommunikations GmbH, vorgesehen. Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus werden die Bescheide jetzt auf dem Postweg versandt.

Für die insgesamt 12 Projekte des zweiten und dritten Calls werden Landesfördermittel in Höhe von rund 38, 7 Mio. Euro zur Kofinanzierung von insgesamt 118,3 Mio. Euro Bundesfördermitteln eingesetzt. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil, den das Land ebenfalls vorfinanziert, ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 174,5 Mio. Euro.

„Mit der Übergabe dieser Breitband-Bescheide zeigen wir auch, dass wir als Landesregierung trotz des Krisenmodus die politische Arbeit auch in allen anderen Bereichen fortsetzen. Natürlich hat Corona jetzt Vorrang, aber auch alles andere geht weiter,“ so Dahlemann abschließend.

Mittlere Reife und Abitur

Schwerin – Wegen der Schulschließungen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 (Corona) bis einschließlich 19. April 2020 wird es im März und April 2020 in Mecklenburg-Vorpommern keine Prüfungen zur Mittleren Reife und zum Abitur geben. Darüber hat Bildungsministerin Bettina Martin heute informiert.

Alle diesjährigen zentralen Abiturprüfungen, die sonst im März und April 2020 stattgefunden hätten, werden erst Mitte Mai beginnen. Die Abiturprüfungen werden damit auf den Zeitraum verschoben, der ursprünglich für die Nachschreibtermine vorgesehen war. Die Prüfungen zur Mittleren Reife sollen Anfang Mai beginnen. Für die einzelnen Fächer werden ab Mitte Mai neue Nachprüfungstermine festgelegt. Die genauen Termine dafür wird das Bildungsministerium zeitnah bekannt geben.

„Mir ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen wissen, woran sie sind und die Zeit zu Hause nutzen können, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sie müssen sich keine Sorgen um ihre Prüfungen machen. Wir finden flexible Lösungen und Wege, wie die Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr ihre Abschlüsse erlangen können. Lehrerinnen und Lehrer, die in das Prüfungsgeschehen eingebunden sind, wollen wir voll freistellen, damit sie sich auf diese Aufgabe konzentrieren können“, betonte Martin.

2. Sitzung des Interministeriellen Führungsstabes

Schwerin – Die Mitglieder des Interministeriellen Führungsstabes sind heute zu ihrer 2. Sitzung zusammengekommen, um die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden koordinierend zu unterstützen. Viele Einzelfragen zu den Beschlüssen und Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Ausbreitung aus den verschiedenen Fachbereichen der Ministerien und der Landkreise sowie kreisfreien Städte wurden erörtert.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz, der die Sitzung regelmäßig leitet, erläuterte vor allem die heutigen Festlegungen zu touristischen Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern, die am 16. März 2020 rückwirkend in Kraft treten.

„Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern darf sich natürlich auch nach wie vor innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bewegen, also auch die Inseln besuchen. Ebenso können Personen, die ihren Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Arbeit nachgehen, in unser Bundesland reisen, ebenso wie Personen ohne ersten oder zweiten Wohnsitz in M-V, die aber hier einer erwerbsmäßigen oder selbstständig Tätigkeit nachgehen“, sagte der Staatssekretär.

Kita-Schließungen: Drese zieht positives Zwischenfazit

Schwerin – „Wir können mit der Umsetzung der Kita-Schließungen und der Einrichtung der Notfallbetreuung sehr zufrieden sein. Mein Dank gilt den Kitas, Tagespflegepersonen und Jugendämtern für die sehr gute Kooperation und Umsetzung. Und mein Dank gilt den Eltern für deren sehr hohes Verantwortungsbewusstsein und das Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie.“

Sozialministerin Stefanie Drese zieht ein positives Fazit nach der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen am (gestrigen) Montag. Die allermeisten Eltern konnten schon am Übergangstag ihre Kinder zu Hause betreuen.

Drese: „Ich weiß, dass das für viele Eltern nur schwer zu organisieren war. Umso erfreuter bin ich, dass dies bereits am ersten Tag so gut gelungen ist. Das zeigt die hohe Bereitschaft, sich und andere vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen.“

Auf Grundlage gemeldeter Zahlen aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin (mit Ausnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) und Hochrechnungen des Sozialministeriums lag die Quote der Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen (inkl. Tagespflege) bei unter vier Prozent. Bei gut 115.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen wären das zwischen 3.500 und 4.500 Kindern in der Notfallbetreuung.

Auch wenn sich die Zahl der Kinder in der Notfallbetreuung nach Prüfung von Einzelfällen in den Jugendämtern noch leicht erhöhen kann, sind dies nach Ansicht von Drese sehr gute Werte für eine wirksame Bekämpfung des Coronavirus.

Die Ministerin appelliert an alle Eltern, auch weiterhin nicht die Großeltern mit der Betreuung zu beauftragen, weil ältere Menschen zur Risikogruppe zählen. „Und auch der Aufbau von privaten Betreuungsgruppen läuft dem Ziel, alle sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, diametral entgegen“, so Drese.

Ausbreitung des Corona-Virus

Die heutigen Maßnahmen der Landesregierung (17. März 2020) ergänzen die zehn bereits beschlossenen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 14. März 2020

Schwerin – Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.

Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.

A. In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:

1. Verkaufsstellen des Einzelhandels

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten und / oder Abholung bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:

– Einzelhandel für Lebensmittel,
– Wochenmärkte,
– Abhol- und Lieferdienste,
– Getränkemärkte,
– Apotheken,
– Sanitätshäuser,
– Drogerien,
– Tankstellen,
– Banken und Sparkassen,
– Poststellen,
– Frisöre,
– Reinigungen,
– Waschsalons,
– Zeitungsverkauf,
– Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
– Tierbedarfsmärkte sowie
– der Großhandel.

Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

2. Dienstleistungen, Handwerk

Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheitshandwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.

3. Sonstige Einrichtungen

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
– Messen, Ausstellungen,
– Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (innen und außen),
– Spezialmärkte,
– Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
– der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
– Schwimm- und Spaßbäder,
– Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
– sowie Spielplätze (innen und außen).

4. Gaststätten und Restaurants

Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.

5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze

Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.

6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern

Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.

Betretungseinschränkungen

Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu:

Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.

8. Zusammenkünfte

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.

Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.

Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.

B. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:

1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.

Landesbürgschaften

Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.

3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditätsunterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.
Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.

4. Verfahrensbeschleunigungen für Landeszuschüsse

Die Auszahlung von Investitionszuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitionszuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung sowie von Forschungs- und Entwicklungszuschüssen für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.

5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen

Die Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:

a. zinslose Steuerstundung,
b. Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
c. der Erlass von Säumniszuschlägen.

Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.

6. Digitale Unterstützung für KMU

Das Digitalisierungsministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungsmaßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.

7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.

Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.