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Kategorie: Politik

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Schwerin – Ab dem 1. März 2020 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft – das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gezielt stärken, aber auch die Regelungen zur Arbeitsmigration allgemein klarer und transparenter gestalten. Der Bedarf ist groß, denn Fachkräftemangel herrscht deutschlandweit in verschiedenen Branchen. Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es gelingt, die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe zu sichern und zu erweitern.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können qualifizierte Ausländer einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. „Ich bin sicher, dass die neuen Regelungen die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten flankiert“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Es wird klar und transparent geregelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken kommen darf und wer nicht. Wenn ein Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorliegen, können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten. Auch zur Arbeitsplatzsuche ist eine Einreise möglich.

Zunächst aber muss festgestellt werden, wer als „Fachkraft“ anerkannt wird. Dies sind in jedem Fall Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Eine gewisse Sonderstellung haben IT-Spezialisten: Diese können bei Nachweis ihrer Fachkenntnisse auch ohne einen formalen Berufsabschluss eine Beschäftigung aufnehmen. Seit 01.02.2020 ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Bonn eingerichtet worden. Sie soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu den schwierigen Fragen ihrer beruflichen Anerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten.

Für Fachkräfte findet nunmehr eine Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes statt. Das bedeutet unter anderem, dass eine Engpassbetrachtung durch die Bundesagentur für Arbeit wegfällt. Zunehmend vereinfacht wird die Einwanderung durch das Wegfallen der Vorrangprüfung für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag. Bei der Vorrangprüfung, welche weiterhin für Ausländer ohne Fachausbildung stattfindet, prüft die Arbeitsagentur bei der Vermittlung, ob es auch geeignete deutsche Bewerber gibt.

Wie schnell sind aber die Verfahren und wie agieren die beteiligten Behörden miteinander? Um die Verfahren einfacher zu gestalten, wird das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Arbeitgeber können dies in Vollmacht eines Ausländers, der zur Aufnahme einer Beschäftigung einreisen will, im Inland bei der zuständigen Ausländerbehörde initiieren. Es können kürzere Bearbeitungsfristen für Ausländerbehörden, für die für berufliche Anerkennung zuständigen Stellen, für die Bundesagentur für Arbeit und für Auslandsvertretungen vereinbart werden.

„Das Angebot des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an die Arbeitgeber kann durchaus geeignet sein, um freie Stellen mit Fachkräften aus Drittstaaten verlässlich zu besetzen und das Verfahren von Anerkennung bis zur Erteilung eines Visums transparent zu machen“, informierte Minister Caffier.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind viele Erwartungen verbunden, die auch für die Ausländerbehörden neue Herausforderungen bedeuten. „In Mecklenburg-Vorpommern sind die acht Ausländerbehörden in den jeweiligen Landkreisen und den zwei kreisfreien Städten vorbereitet. Auch bisher war der Kontakt zu Arbeitgebern in der Region und vor Ort gut und vertrauensvoll. Vor diesem Hintergrund haben wir uns zunächst gegen die Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde in unserem Land entschieden“, so Caffier zur neu geschaffenen Möglichkeit der Zentralisierung.

Abschließend führte Minister Caffier aus, dass „mit dem am 01.03.2020 in Kraft tretendem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine ausgewogene Balance zwischen der herausgeforderten Integrationsfähigkeit der Gesellschaft und dem wirtschaftlichen Interesse an Zuwanderung von Fachkräften gefunden wurde. Dem Bund ist es gelungen, zur Migrationssteuerung klar und transparent zu regeln, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Der Grundsatz der Trennung zwischen Asyl und Erwerbsmigration bleibt beibehalten.“

SED-Opferrente

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister besuchte jetzt das Dokumentationszentrum Schwerin und sagte: „Es ist wichtig, die Opfer der DDR-Diktatur nicht zu vergessen“

„Im Jahr 30 nach der Wende werden die Erinnerungen an die Zeit des Umbruchs wach. Die meisten schauten damals nach vorn. Kaum einem war vor 30 Jahren klar, wie weit der Arm des SED-Regimes tatsächlich reichte. In der DDR wurden Lebensentwürfe und Lebenspläne verbaut. Manche öffentlich, manche im Geheimen. Ängste wurden hinter verschlossenen Türen geschürt. Menschen wurden in ihrem Alltag verfolgt. Starke Charaktere wurden psychisch klein gemacht. Familien weit auseinandergerissen. Heute wissen wir das. Heute erinnern Gedenkstätten und viele Dokumentationszentren daran. Es ist wichtig, die Opfer der letzten Diktatur auf deutschem Boden nicht zu vergessen“, sagt Justizministerin Hoffmeister bei einem Besuch des Dokumentationszentrums Schwerin.

„Ich bin froh, dass es im letzten Jahr gelang, das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes zu beschließen. Ich kenne Menschen, die erst jetzt in der Lage sind, über das zu sprechen, was ihnen damals widerfahren ist. Hinzu kommt, dass der Anspruch auf Opferrente nicht mehr ab 180, sondern schon ab 90 Tage politischer Inhaftierung besteht. Das hat in den letzten vier Monaten zu einem Anstieg der Anträge im Justizministerium geführt. Von Oktober 2019 bis jetzt gingen mehr als 150 Anträge ein. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 waren es knapp 100 Anträge auf SED-Opferrente. Es ist gut, dass die Zuwendung zum einen im Personenkreis erweitert, zum anderen monatlich auf 330 Euro angehoben wurde. Das ist ein wichtiges Zeichen an alle SED-Opfer“, so Ministerin Hoffmeister. Der erhöhte Betrag ist bereits überwiesen. Derzeit gibt es rund 3.400 Bezieher im Land. Alle neuen Anträge werden so zügig wie möglich bearbeitet.

Land stärkt Telefonseelsorge

Drese: Wichtiges, niedrigschwelliges Angebot für Menschen in Krisensituationen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte heute in Schwerin Claudia Schophuis vom Erzbischöflichen Amt Schwerin, Christoph Wolf von der Caritas im Norden sowie Markus Wiechert, Regierungsbeauftragter der Nordkirche für Mecklenburg-Vorpommern, als Akteure der Ökumenischen Telefonseelsorge im Land.

Die Ministerin lobte im Gespräch die hohe Professionalität und das umfassende Angebot der Telefonseelsorge in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land wird seine Förderung des Seelsorgeangebotes der evangelischen und katholischen Kirchen in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöhen.

Drese: „Bis zu 10.000 Menschen nutzen in unserem Land jedes Jahr die kostenfreie Telefonnummer – und zusätzlich die neue Chat-Möglichkeit. Um die Qualität dieses wichtigen, niedrigschwelligen Angebotes zu erhalten, stocken wir die Landesmittel für die Telefonseelsorge in 2020 um über zehn Prozent auf.“

Bisher fördere das Ministerium jährlich mit 50.000 Euro. In den Jahren 2020 und 2021 stehen nach Angabe von Drese rund 56.300 Euro, in den Jahren 2022 und 2023 ca. 59.400 Euro und ab 2024 insgesamt 60.700 Euro zur Verfügung.

„Durch die Telefonseelsorge erhalten Hilfesuchende schnell, gebührenfrei und vertraulich Beratung und Beistand. Allein in Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich neben den hauptamtlichen Fachkräften mehr als 260 Ehrenamtliche an den vier Standorten Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald. Sie sorgen dafür, dass Anrufende rund um die Uhr über drei Telefonleitungen Kontakt aufnehmen können“, erklärte Drese.

Die Ökumenische TelefonSeelsorge mit der Telefonnummer 0800 11 10 111 ist in MV ein gemeinsames Kriseninterventionsangebot der Katholischen Kirche, des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg, der Caritas Mecklenburg e.V. sowie des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Einführung einer Grundrente in Deutschland

Schwesig: Grundrente ist wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente in Deutschland auf den Weg gebracht.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Signale für die Grundrente auf Grün stellt. Das ist das klare Signal: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als Sozialhilfe. Die Grundrente ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

„Wir haben uns im letzten Jahr in nicht immer einfachen Verhandlungen auf Eckpunkte verständigt. Ich freue mich sehr, dass es jetzt auch einen Gesetzentwurf gibt. Meine klare Erwartung ist, dass die Grundrente wie vereinbart zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann“, sagte Schwesig weiter.

Gerade in Ostdeutschland würden überdurchschnittlich viele Rentnerinnen und Rentner von der Einführung der Grundrente profitieren. „Bei uns geht jetzt die Generation in Rente, die nach 1990 zu oft niedrigen Löhnen die ostdeutschen Länder neu aufgebaut hat. Gleichzeitig gibt es bei uns deutlich weniger Rentnerinnen und Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte im Alter haben. Deshalb ist die Grundrente für Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder besonders wichtig“, so die Ministerpräsidentin.

„Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Die Grundrente ist deshalb von hoher Bedeutung für Menschen, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittlich verdient haben,“ kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese den Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Grundrente.

Mit der Grundrente werden bundesweit rund 1,3 Millionen Menschen im Alter eine spürbar höhere Rente haben. „Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland, die lange, aber oft zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, profitieren von der Grundrente“, so Drese. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und eine Anerkennung der Lebensleistung, dass Arbeit sich lohnt – auch in der Rente.“

Positiv bewertet Drese, dass die Rente um einen Zuschlag erhöht wird, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können (im Vorgänger-Gesetzentwurf 35 Jahre). Hierzu zählen Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. „Das ist insbesondere für Ostdeutsche mit unterbrochenen Erwerbsbiografien nach der Wende wichtig“, so Drese.

Drese: „Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Sie wird im Gegenteil durch Eigenleistung erworben und soll von der Deutschen Rentenversicherung automatisch ohne Antrag ausgezahlt werden.“

Familien stärken

Landeskonzept Frühe Hilfen nimmt Qualitätssicherung und Partizipation in den Fokus

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute das Landeskonzept Frühe Hilfen Mecklenburg-Vorpommern „Familien stärken – Gemeinsam!“ vor. „Mit dem Landeskonzept werden die Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen professionalisiert. Denn es unterstützt die Akteure in den Kommunen dabei, die Qualitätssicherung und Partizipation verstärkt voranzutreiben“, erklärte Drese.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es Netzwerkkoordinatorinnen für die Frühen Hilfen, die mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern agieren. „Frühe Hilfen übernehmen hier eine wichtige Lotsenfunktion für die Mütter und Väter. Gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist es von Bedeutung, junge Eltern zu stärken, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten“, so Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen werdenden Eltern und Eltern von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren eine Vielzahl von Angeboten zur Verfügung. Die Frühen Hilfen unterstützen Mütter und Väter, passgenaue Angebote vor Ort zu finden. Das kann z. B. der Kontakt zu einer Familienhebamme bzw. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder die Vermittlung zu einem Familientreff sein. Das Landeskonzept legt dazu Qualitätsstandards fest.

Drese: „Wir stellen die Familien mit ihren Bedarfen in den Fokus. Sie sollen besser teilhaben können. Dabei wird in der Umsetzung des Konzeptes geprüft, wie die Wünsche der Eltern bei den Angeboten Berücksichtigung finden können.“

Das aktuelle Landeskonzept finden Sie unter www.fruehe-hilfen-mv.de.

Um das kostenfreie Angebot der Frühen Hilfen jungen bzw. werdenden Eltern und Fachkräften bekannter zu machen, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen ein Video erstellt: Einsehbar unter www.elternsein.info oder www.fruehehilfen.de

Gewalt in der Politik

Gewalt darf kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein/Thomas Krüger: Übergriffe auf Politiker gefährden Bereitschaft zu politischem Engagement und zur Beteiligung an demokratischen Prozessen

Schwerin – Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die jüngsten Angriffe auf Politikerinnen und Politiker – wie zuletzt gegen die Barther FDP-Politikerin Karoline Preisler – scharf kritisiert. „Gewalt darf nie ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein, egal welche politische Position man vertritt und egal wie falsch oder auch verabscheuungswürdig man die Positionen des politischen Gegners findet.“

Krüger sieht durch die Angriffe auch die Bereitschaft für ein politisches Engagement in Gefahr. „Wer befürchten muss, aufgrund seiner Mitarbeit in einer Partei, einem Parlament oder einer anderen gesellschaftlichen Institution Opfer von Gewalt zu werden, wird sich im Zweifel dreimal überlegen, ob er sich und seine Angehörigen in Gefahr bringt!“ Neben einer konsequenten Verfolgung politisch motivierter Übergriffe spricht sich Krüger deshalb auch für eine noch bessere Vermittlung demokratischer Umgangsformen aus.

Krüger abschließend: „Wer sich demokratisch engagiert, egal auf welcher Seite des politischen Spektrums, darf nicht automatisch zur Zielscheibe ungezügelter Angriffe werden, weder psychisch noch physisch. Unsere Demokratie gerät aus den Fugen und wird seelisch verarmen, wenn nur noch ‚harte Hunde‘ das politische Alltagsgeschäft mit hohem Druck und stetigen Anfeindungen verkraften können!“

Medienkompetenz in der Kindertagesförderung

Schwerin – „Medien prägen heute ganz entscheidend unser Leben und sind nicht mehr wegzudenken. Deshalb ist ein Ziel unserer Medienbildung, dass Kinder lernen, Medien sinnvoll zu nutzen und sich altersgerecht zunehmend Kompetenzen aneignen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese auf der Fachtagung zur Medienkompetenz in der Kindertagesförderung vor rund 120 Teilnehmenden.

Mit dem neuen, zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) wird erstmals die Stärkung von Medienkompetenz in der Kindertagesförderung verbindlich verankert, betonte Drese heute in Greifswald. Dieser Bildungs- und Erziehungsbereich wird in der Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die in überarbeiteter Fassung im Jahr 2020 erscheinen wird, konkretisiert und mit Beispielen untersetzt.

Das neue Kapitel „Medien und digitale Bildung“ der Bildungskonzeption ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung aller wichtigen Akteure der Medienbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung in M-V entstanden. Ministerin Drese dankte in ihrem Grußwort für die Arbeit der Arbeitsgruppe. Für die praktische Umsetzung der Konzeption seien vor allem spielerische und kreative Methoden erforderlich, um grundlegende Medienbildungsziele zu erreichen, so die Ministerin.

Gemeinsam mit dem Medienzentrum Greifswald und der Universität Greifswald veranstaltete das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung die Fachtagung „Medienbildung 0-10“, um die pädagogischen Kita-Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen für die Aufgaben zu sensibilisieren und im Bereich der Medienerziehung für den frühkindlichen Bereich zu schulen.

„Die Kita-Fachkräfte haben in der Arbeit mit den Kindern und der Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige unterstützende und wegweisende Funktion für eine erfolgreiche medienpädagogische Arbeit. Entsprechende Fortbildungen sind deshalb im Rahmen der KiföG-Finanzierung möglich“, sagte Drese.

Auf Grund der hohen Nachfrage zur Veranstaltung in Greifswald ist eine weitere Fachtagung zum Thema im zweiten Halbjahr 2020 geplant.

Backhaus: Verschärfte Düngeverordnung wird kommen

Linstow – Die Verschärfung der Düngeverordnung wird kommen. Daran ließ Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus heute auf dem Boden- und Düngungstag 2020 in Linstow keinen Zweifel. „Deutschland muss endlich wirksam etwas gegen die Belastung der Gewässer mit Nitrat tun. Brüssel verhandelt nicht mehr, sondern macht uns Vorgaben, die wir umzusetzen haben“, so Backhaus. Die Proteste der Landwirte könnten daran nichts ändern. Dennoch sei es wichtig, die Veränderungen im Dialog mit den Landwirten zu gestalten.

Backhaus betonte, dass die Qualität des Grundwassers in Deutschland zu den schlechtesten in Europa gehört. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bestehe Handlungsbedarf, wenn auch nicht so massiv wie in anderen Bundesländern. Rund 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche (248. 000 Hektar) befindet sich auf Grundwasserkörpern, die 2015 aufgrund von Nitrat als schlecht bewertet wurden. Nach geltender Rechtslage (Grundwasserverordnung) wird der Zustand eines Grundwasserkörpers zukünftig als „schlecht“ bewertet, wenn eine signifikante Belastung auf 20 Prozent vorher 33 Prozent) der Fläche festgestellt wird.

Aktuell wird das Grundwasser an 350 Standorten im Land oberflächennah überwacht. Hinzu kommen Messstellen in tieferen Sedimentschichten. Summiert betrachtet, wird die Grundwasserbeschaffenheit in Mecklenburg-Vorpommern an 381 Standorten untersucht. Der Bau weiterer knapp 50 Messstellen bis 2024 ist in Vorbereitung. „Auch das erweiterte Messnetz ist aber nicht geeignet, um belastete Gebiete verursachergerecht zuzuordnen“, sagte Backhaus. Dies wäre aber notwendig um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Backhaus sprach sich deshalb für eine bundeseinheitliche Methode zur Festlegung belasteter Gebiete aus. Die Ausweisung ganzer Grundwasserkörper bestrafe seiner Meinung nach auch diejenigen Landwirte, die in diesem Bereich bereits eine nitratreduzierte Düngung praktizieren bzw. bei denen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind. Um eine Binnendifferenzierung innerhalb eines Grundwasserkörpers zu erreichen müsse neben der Bewirtschaftung beispielsweise auch die Anstromrichtung des Wassers sowie die Bodenverhältnisse und die Düngung berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Nordwestmecklenburg gebe es bereits ein Pilotprojekt, dass die Zusammenhänge zwischen Bewirtschaftung und Gewässerbelastung klären soll. Insgesamt 78 Betriebe stellten dafür ihre Daten bereit.

Ebenso wichtig sei in diesem Zusammenhang der Bodenschutz, ergänzte Backhaus. Gute Böden reinigten das Wasser und sind für die Qualität des Grundwassers und für die Trinkwassergewinnung von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sind vitale Böden die Basis für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie nachwachsende Rohstoffe und damit, wie das Wasser auch, die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.

„Da Böden sensibel und eingetretene Schäden nur bedingt und mit hohem Aufwand behebbar sind, kommt der Vorsorge beim Bodenschutz eine große Bedeutung zu. Es gilt, die hohe Fruchtbarkeit der landwirtschaftlichen Böden in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland zu erhalten bzw. sofern erforderlich, zu verbessern“, betonte der Minister. Als größte Herausforderungen nannte er Flächeninanspruchnahmen, Bodenversiegelungen, Bodenerosion, Bodenverdichtung, Erhalt der organischen Substanz und Schadstoffeinträge.

Abschließend sprach sich Backhaus dafür aus, dass besondere Potenzial von Moorböden für den Klimaschutz noch stärker zu nutzen und zu fördern. Einschlägige Förderprogramme müssten für einen wirksamen Moorbodenschutz weiterentwickelt und ausreichend finanziell abgesichert werden. Bund und Länder arbeiteten unter anderem an einer Zielvereinbarung, um Betrieben bei der Umstellung auf nasse und damit klimaverträglichere Nutzungen zu helfen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind entwässerte Moore Backhaus zufolge mit Abstand die größte Treibhausgas-Einzelquelle mit rund 6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten/Jahr. Die Einsparung durch Windkraft (on- und offshore) liege bei ca. 2 Millionen Tonnen. „Man müsste also die Windkraft verdreifachen oder jedes Jahr 750 Hektar aufforsten, um nur die derzeitigen Emissionen der Moore auszugleichen. Um Deutschland bis 2050 klimaneutral zu machen, müsste die Wiedervernässungsgeschwindigkeit sogar verzehnfacht werden“, resümierte der Minister.