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Kategorie: Politik

Alltagshilfe an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Wer an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern als Alltagshilfe arbeiten möchte, kann sich weiterhin bewerben. Das Land hat offene Stellen im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Dort finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch Angaben zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung und zu den einzelnen Aufgaben. Als Alltaghilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

„Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit den Alltagshilfen sehr zufrieden. Sie spüren die Entlastung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können, Kinder gezielter zu begleiten und zu fördern.

Außerdem gewinnen Lehrkräfte durch die Alltagshilfen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe – das Unterrichten. Viele Alltagshilfen sind bereits fest in die Lehrerkollegien integriert. Ihre Arbeit wird von allen an der Schule sehr gelobt und geschätzt. An so mancher Schule ist ein Tag ohne die Unterstützung der Alltagshilfe nicht mehr vorstellbar“, betonte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Alltagshilfen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Das Land hat die Zahl der Stellen verdoppelt, sodass insgesamt 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Derzeit sind 195 Alltagshilfen an den allgemein bildenden Schulen tätig. Tendenz steigend. Für die Finanzierung der Alltagshilfen stellt das Land pro Jahr insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Alltagshilfen entlasten die Lehrkräfte, unterstützen Schülerinnen und Schüler und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen Lehrkräfte im Klassenraum beim Auslegen, Austeilen und Bereitstellen von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler sowie beim Aufräumen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, indem sie Unterrichtsmaterialien bereitstellen und kopieren.
  • Sie begleiten Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle oder bei Wander- und Projekttagen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte auf dem Außengelände, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht.

Die Alltagshilfen kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Die bisherigen Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass sich sowohl Personen mit einer Ausbildung im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen oder medizinischen Bereich als auch mit einem Studienabschluss bewerben.

„Für eine Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren sich überwiegend Frauen. So sind auch überwiegend Frauen als Alltagshilfe an den Schulen beschäftigt“, erläuterte die Bildungsministerin. „Lehrerkollegien an Grundschulen und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler freuen sich darüber, dass sich vereinzelt auch Männer für die abwechslungsreiche Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren“, so Oldenburg.

Weitere Informationen: www.lehrer-in-mv.de

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Doppelkopf-Adler für Pragsdorf

Gemeinde erhält eigenes Wappen

Pragsdorf – Die Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält ein eigenes Wappen. Das Innenministerium hat den entsprechenden Wappenrief an Bürgermeister Ralf Opitz versandt.

„Wappen sind wie kaum ein anderes Zeichen geeignet, Wertvorstellungen und Heimatverbundenheit zu fördern“, sagt der Landesinnenminister Christian Pegel und weiter: „Ich freue mich sehr dem Wunsch der Gemeinde nachzukommen, die durch ein eigenes Wappen Interesse daran zeigt, die eigenen Traditionen zu bewahren.“

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geviert von einviertel Silber und zweidrittel Rot, rechts oben ein schwarzer Doppelkopf-Adler mit roter Bewährung und rotem Schnabel, links oben und rechts unten eine goldene Pflugschar, unten links eine rote heraldische Rose mit goldener Butze und grünen Kelchblättern.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbst fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 391 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Eigenes Wappen für die Gemeinde Ahrenshoop

Ahrenshoop – Die Gemeinde Ahrenshoop im Landkreis Vorpommern-Rügen erhält ein eigenes Wappen. Den entsprechenden Wappenbrief hat das Innenministerium an Bürgermeister Benjamin Heinke versandt.

„Der Wunsch nach einem eigenen Wappen ist ein eindeutiges Zeichen der Gemeinde, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren und den deutlichen Willen der Gemeinde-vertretung, die Selbstverwaltung auch in einem eigenen Symbol sichtbar zu machen. Dies stärkt auch das Heimatgefühl aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben:

„Geteilt von Gold und Silber durch einen blauen Wellenbalken. Oben ein roter Zweimaster mit Segeln und Flaggen an den Masten, unten eine blaue Kate mit rechts einem silbern gerahmten zweiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden, links einem silbern gerahmten dreiflügeligen Sprossenfenster mit Fensterläden und mittig eine schwarz getäfelte silberne Tür, darüber ein silbern gerahmtes zweiflügeliges Sprossenfenster, die Kate golden bedacht mit abgewendetem schwarzen Pferdekopfgiebel.“

Die Gemeinde kann das Wappen künftig unter anderem im Siegel, Briefkopf und auf Amtsschildern führen. Die endgültige Verwendung des Wappens legt jede Gemeinde selbstständig fest.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock 392 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 nahmen die Anträge deutlich zu. Grund dafür war die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde.

Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Neues Schulgesetz sorgt für Verlässlichkeit

Oldenburg: Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen und Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem weitere Ausnahmen zu den Schülermindestzahlen vor, um Schulen auch auf dem Land zu erhalten und das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium soll neu geregelt werden. Schulen in freier Trägerschaft können verlässlicher planen. Schulträger erhalten mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Geplant ist, dass die umfangreichen Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Dieses Versprechen haben wir Eltern gegeben und lösen es mit dem Gesetzentwurf ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg nach einer öffentlichen Anhörung von Expertinnen und Experten im Bildungsausschuss. „Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv. Junge Menschen ziehen dorthin und gründen Familien. Eltern und Schulträger erhalten Planungssicherheit, wenngleich es für das Land bedeuten kann, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Die Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte. Außerdem nehmen wir uns noch mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion. Darum hatten vor allem die Schulträger gebeten“, so Oldenburg.

Der Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz sieht u. a. folgende Neuerungen vor:

  •  Sicherung des Schulnetzes

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.

  •  Schullaufbahnempfehlung

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

Digitale Teilhabe älterer Menschen

Förderphase für Projekte zur digitalen Teilhabe älterer Menschen beginnt

Schwerin – Im Jahr 2023 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern dem DigitalPakt Alter beigetreten. Dieser geht auf die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zurück und hat sich die Förderung digitaler Kompetenzen älterer Menschen zur Aufgabe gemacht. „Innerhalb dieses Paktes stehen nun wieder Fördermittel im Rahmen des Programms ‚DigitalPakt Alter für Erfahrungsorte‘ bereit. Projekte können Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro erhalten“, erklärte Sozialministerin Drese heute.

Als Erfahrungsort können sich ab sofort und noch bis zum 07. Februar 2025 Vereine oder Initiativen bewerben, die zum Beispiel niedrigschwellige Lern- und Übungsangebote für ältere oder hochbetagte Menschen, für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren oder auch für Menschen, die in besonderem Maße von Einsamkeit betroffen sind, anbieten.

„Diese Zielgruppen profitieren enorm von den Möglichkeiten, sich im Internet bewegen oder ein Mobiltelefon bedienen zu können“, weiß auch die Sozialministerin. „Das beginnt bei der Möglichkeit, enger mit der Familie und Freunden in Kontakt bleiben zu können, ermöglicht aber auch eine selbstständige Mobilität oder den Zugang zu neuen Gesundheitsangeboten wie Videosprechstunden und E-Rezepten“, erklärte sie.

Bisher sei erst rund ein Drittel der Menschen über 80 online unterwegs. „Und dass, obwohl wir ein steigendes Interesse der älteren Generation wahrnehmen, diese Digitalisierungslücke zu schließen“, unterstrich Drese. Viele hätten Sorge, sich dem Thema alleine zu nähern. „Dort kommen dann die Erfahrungsorte mit ihren Angeboten ins Spiel“, so die Ministerin.

Neben der finanziellen Unterstützung profitieren diese im Falle einer Förderung durch den DigitalPakt auch von Schulungen, Beratungen und einer engen Vernetzung mit weiteren Initiativen, um ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.

„Strukturschwächere Regionen werden bei der Auswahl der Projekte bevorzugt. In meinen Augen ist das eine Chance für viele unserer kleineren Projekte im ländlichen Raum, die genau dort ihre Dienste anbieten, wo die digitale Teilhabe den größten Unterschied macht“, hob Drese hervor.

Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale

Heute wurde in Schwerin die Vereinbarung zum Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale unterzeichnet.

Schwerin – Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesagentur für Arbeit haben heute in Schwerin die Vereinbarung zum Aufbau einer Fachkräfte-Service-Zentrale unterzeichnet.

Die Fachkräfte-Service-Zentrale soll zentraler Ansprechpartner für Unternehmen sein, die Fachkräfte oder auch Auszubildende aus Drittstaaten, also jenseits der EU, beschäftigen wollen. Sie richtet sich aber auch an Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten, die eine Ausbildung aufnehmen oder mit abgeschlossener Qualifikation in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchten sowie deren Familien.

Während sich bisher Unternehmen und auch Personen aus Drittstaaten alleine auf den Weg zu einzelnen Behörden und Anerkennungsstellen machen mussten, werden sie nun von einer zentralen Anlaufstelle begleitet. Auch ansiedlungswillige Unternehmen können sich an sie wenden.

Dazu werden das Wirtschaftsministerium und die Zentrale Ausländerbehörde des Landes, die Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern ihre Expertinnen und Experten zu einem Team zusammenführen. Ziel ist es, Kräfte und Kompetenzen zu bündeln.

„Es ist absehbar, dass wir zur Sicherung des Fachkräftebedarfs verstärkt auf Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften angewiesen sind. In den nächsten Jahren gehen bei uns im Land geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand, ohne dass im gleichen Maße neue Jahrgänge auf den Arbeitsmarkt kommen. Das heißt: Wir werden unsere Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften verstärken müssen. Die Fachkräfte-Service-Zentrale mit ihrem Netzwerk soll einen Beitrag dazu leisten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, den Unternehmen im Land, die nach wie vor händeringend Arbeits- und Fachkräfte und Auszubildende suchen, Unterstützung zu geben bei der Umsetzung ihrer eigenen Rekrutierungsbemühungen aus Drittstaaten. Der Bedarf der Unternehmen ist momentan in den Branchen und in den Regionen im Land unterschiedlich ausgeprägt. Daher bin ich froh, dass bestehende Behörden und Institutionen in der Fachkräfte-Service-Zentrale zusammenrücken und ab sofort ein tatkräftiges, behördenübergreifendes Team bilden, das auch digital gut erreichbar ist und landesweit wirken soll. Den Unternehmen wird dadurch Arbeit abgenommen und sie werden eng im gesamten Prozess der gesteuerten Erwerbsmigration begleitet – wenn sie dies wünschen“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

„Für die überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land stellt die Fachkräfte-Service-Zentrale MV eine große Entlastung dar. Unternehmerinnen und Unternehmern fehlen neben ihrem Kerngeschäft die Ressourcen und Kapazitäten, um den Prozess der Fachkräfteeinwanderung durch alle zuständigen Stellen zu durchlaufen. Die Fachkräfte-Service-Zentrale bietet durch alle Kooperationspartner eine echte Dienstleistung für die Unternehmen und wird mit dazu beitragen, Bürokratie abzubauen, was zu einer spürbaren Entlastung auf Unternehmensseite führt“, sagte Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock, die derzeit geschäftsführende Industrie- und Handelskammer der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommerns ist.

Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion Nord, weiß, dass von derzeit 577.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 67.000 bereits 60 Jahren und älter sind, 9.000 von ihnen sind sogar über 65 Jahre alt: „Tatsache ist, dass in vielen Branchen aktueller Fachkräftebedarf besteht, zusätzlich der Ersatzbedarf durch die Übergänge in Rente. Es gilt also die Fachkräftegewinnung zu internationalisieren. Daher wird die Fachkräfte-Service-Zentrale eng an der Seite der hiesiger Unternehmen stehen, um notwendige Rekrutierungsprozesse zum Erfolg zu bringen.“

„Die Integration von ausländischen Fach- und Arbeitskräften kann einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Unternehmen leisten, die Fachkräfte suchen – wie beispielsweise im Nahrungsmittelhandwerk. Nach abgeschlossenem Sprachkurs sollten sie schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen können. Dafür ist eine zentrale Anlaufstelle effizient. Die Handwerkskammern stehen mit einem breiten Beratungsangebot den potenziellen Fachkräften zur Seite“, so Präsident Axel Hochschild von der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in MV.

Der Aufbau der Fachkräfte-Service-Zentrale geht auf einen Beschluss des Zukunftsbündnisses MV zurück, in dem Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Arbeitsagentur gemeinsam an der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Die neue Zentrale wird von Seiten des Landes in den kommenden beiden Jahren mit jeweils 500.000 Euro gefördert.

Erreichbar ist die Fachkräfte-Service-Zentrale über die Internetseite fachkraefte-service-zentrale.de und die E-Mail-Adresse info@fachkraefte-service-zentrale.de, aber auch telefonisch unter der zentralen Nummer +49 385 15 599. Weitere Informationen für interessierte Unternehmen gibt es auf der Veranstaltung „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach MV – Rahmenbedingungen, Begleitstrukturen und Unterstützung“, die das Wirtschaftsministerium am 27.01.2025 in der IHK zu Rostock ausrichtet.

„Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ 2025

Acht Projekte mit Innovationskraft ausgezeichnet

Schwerin – Die Gewinner des „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ 2025 stehen fest. Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte prämierte heute acht herausragende Projektideen, die das Potenzial haben, die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken.

„Die Gesundheitswirtschaft ist für Mecklenburg-Vorpommern eine strategisch bedeutsame Branche mit enormem Wachstumspotenzial. Die ausgezeichneten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie innovative Ansätze die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unseres Standortes weiter voranbringen können“, betonte Staatssekretär Schulte bei der Prämierungsveranstaltung in Rostock.

Der Ideenwettbewerb wurde von der BioCon Valley® GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit organisiert. Gesucht wurden zukunftsweisende Ideen, die durch Vernetzung, Kooperation, Fachkräftesicherung und Internationalisierung neue Impulse für die Branche setzen. Insgesamt wurden 27 Projektideen eingereicht, von denen acht prämiert wurden.

Zu den ausgezeichneten Vorhaben gehören unter anderem:

  • Eine KI-basierte Lösung zur Verbesserung der Diagnose, Therapie und Medikamentengabe bei Allergien,
  • eine innovative Blutreinigungsmethode für Dialysepatienten, die für den Exportmarkt ausgebaut wird,
  • eine digitale Vermarktungsstrategie für Kaltplasmatherapie zur Heilung chronischer Wunden,
  • eine neuartige Blutdruckmanschette mit Fokus auf Hygiene, Nachhaltigkeit und Nutzerfreundlichkeit,
  • ein Netzwerk für digitale Assistenzsysteme und Künstliche Intelligenz in Pflege und Wohnen,
  • eine Software zur Vermeidung von Fehlern in der Lohnabrechnung von Gesundheitsfachkräften,
  • ein digitales Gesundheitsmonitoring mit Schwerpunkt auf Schlafgesundheit,
  • der Aufbau eines Kompetenzzentrums für Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft.

„Diese Projekte zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern nicht nur ein starker Gesundheitsstandort ist, sondern auch Innovationsführer sein kann. Mit diesen Ideen fördern wir wirtschaftliches Wachstum und tragen nachhaltig zur Wertschöpfung im Land bei“, so Schulte abschließend.

Der „Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft“ wird seit mehreren Jahren erfolgreich durchgeführt und hat sich zu einem wichtigen Impulsgeber für innovative Entwicklungen in der Branche etabliert.