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Kategorie: Politik

Internationale Woche gegen Rassismus

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lädt Kommunen, Vereine, Organisationen und Einzelpersonen dazu ein, sich an den Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR) zu beteiligen. „Das Programm lebt von den zahlreichen bunten Aktionen, die neue Sichtweisen und Begegnungen ermöglichen, und damit auch vom Engagement unserer Zivilgesellschaft“, ruft Michael zur Teilnahme auf.

Unter dem Motto „Menschenwürde schützen“ findet die Aktionswoche in diesem Jahr vom 15. bis zum 30. März und damit rund um den UN-Gedenktag gegen Rassismus am 21. März statt. Traditionell ist Mecklenburg-Vorpommern hierbei stark vertreten, zuletzt mit mehr als 100 Aktionen, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinandersetzten.

„Ich hoffe, dass es auch in diesem Jahr wieder vielfältige Angebote und ein reges Interesse daran gibt. Mögliche Formate sind Workshops, Diskussionsrunden oder Rundgänge, Ausstellungen, Lesungen oder Filmvorführungen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt“, erklärte Michael, die selbst unter anderem eine Veranstaltung mit der Landeszentrale für Politische Bildung und dem Mecklenburger Staatstheater plant.

In Zeiten, in denen diskriminierende Haltungen und Handlungen wieder zunehmen, sei die Aktionswoche ein wichtiges Zeichen, findet Michael. „Wegsehen und Wegducken sind keine Option mehr, wenn wir uns ein solidarisches Zusammenleben und eine starke Demokratie wünschen. Jetzt gilt es aufzustehen und mitzumachen. Deshalb zählt zur Aktionswoche auch jeder einzelne Beitrag – ob es die eigene Veranstaltung ist oder die Teilnahme an den Aktionen“, unterstrich die Integrationsbeauftragte.

Eine Übersicht der Events finden Interessierte tagesaktuell auf der Website der IWgR. Dort können Engagierte ihre geplanten Veranstaltungen auch selbstständig melden, Tipps für die Veranstaltungsdurchführung bekommen und Material für die Öffentlichkeitsarbeit herunterladen.

Michael: „Lassen Sie uns gemeinsam Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus sein und zeigen, dass Ausgrenzung und Hass in Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz haben.“

Mit Ausstellerrekord in die Grüne Woche

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet am Freitag mit einem Ausstellerrekord in die Grüne Woche, die weltweit führende Messe im Bereich, Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. 10 Tage lange präsentieren 74 Unternehmen, Verbände und Vereine touristische, kulturelle und kulinarische Highlights aus dem nordöstlichsten Bundesland der Republik.

„Schlösser und Seen, Strände und Wälder: Mecklenburg-Vorpommern ist vielseitig und lockt mit charmanten Orten und eindrucksvoller Natur. Verschlafen sind wir deshalb aber nicht. Bei uns gibt es spannende kleine und große Unternehmen, spektakuläre Sehenswürdigkeiten, wie den Skywalk am Königsstuhl oder die längste Seebrücke im Ostseeraum in Prerow, und natürlich viele köstliche regionale Spezialitäten. Mit dieser Kombination punkten wir seit 24 Jahren in der Bundeshauptstadt; so gehört die MV-Halle regelmäßig zu den besucherstärksten Hallen.

Allein im vergangenen Jahr hatten wir rund 200.000 Gäste, die v.a. unseren Fisch, unsere Wildprodukte und unsere ausgezeichneten Bierspezialitäten schätzen. Trotz unseres bewährten Konzeptes sind die Aussteller immer noch mit viel Ehrgeiz und Kreativität dabei und kreieren jedes Jahr neue und unerwartete Produkte, zum Beispiel herzhaft-süße Speckmarmelade, cremige Nougatpralinen namens ‚Kreidebrocken‘ oder Rum mit Schoko-Note aus der Haff-Region. Ich bin mir sicher, dass die MV-Halle auch in diesem Jahr ein Publikumsmagnet wird und freue mich auf alle nationale und internationalen Gäste“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus vor Messebeginn.

Ein besonderer Dank richtete der Minister an die Landkreise und kreisfreien Städte, die maßgeblich dazu beitragen, dass der Messeauftritt von Mecklenburg-Vorpommern so vielseitig ist. Die Kommunen unterstützen die vielen Kleinst- und Kleinunternehmen bei den Vorbereitungen und bei der Präsentation vor Ort. In diesem Jahr setzt die Region Vorpommern besondere Akzente. Unter dem Motto ‚Moin Vorpommern‘ entsteht mitten in der MV-Halle ein Marktplatz mit Spezialitäten von den Inseln Rügen, Hiddensee und Usedom sowie dem Festland von Stralsund bis nach Pasewalk.

Ein weiteres Highlight am Eröffnungstag: Das Landwirtschaftsministerium M-V prämiert zum dritten Mal die Gewinner des Landeswettbewerbes „Bestes BIO aus MV“ (17.01., 16 Uhr, Bühne MV-Halle).

Auch zahlreiche politische Gespräche stehen für Minister Backhaus auf der Tagesordnung. Er trifft sich am erste Messewochenende u.a. mit dem dänischen Minister für Grüne Transformation Jeppe Bruus, den Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände, dem Deutschen Jagdverband, der Initiative Tierwohl, dem Industrieverband Agrar sowie Bayer Crop Science.

Seine zentrale Botschaft für die Grüne Woche: „Landwirte müssen mit Ihrer Arbeit Geld verdienen können, aber die Rahmenbedingungen dafür haben sich weiter verschlechtert: Steigende Energie- und Rohstoffkosten, sinkende Erzeugerpreise, mangelnde Wertschätzung, wechselnde politische Vorgaben und damit verbunden ein massiver Bürokratieaufwuchs. Der Bund hat zur Entschärfung der Lage leider keine positiven Impulse gesetzt. Im Gegenteil: Mit Gesetzen, wie dem Tierhaltungskennzeichungsgesetz, die mehr Bürokratie bedeuten, aber kein Mehrwert für die Betriebe oder die Gesellschaft bringen, oder finanziellen Einschnitten zulasten der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, hat er dafür gesorgt, dass sich die Lage weiter zuspitzt.

Viele dieser Rahmenbedingungen werden auch durch die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik beeinflusst. Diese muss deshalb in der neuen Förderperiode ab 2028 endlich einfacher und transparenter werden. Nur so können die Betriebe ihrer Hauptaufgabe gerecht werden – die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen. Ziel muss auch sein, die Abhängigkeit von Drittstaatenerzeugnissen zu reduzieren. Voraussetzung hierfür ist, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Angleichung der landwirtschaftlichen Einkommen an andere Wirtschaftszweige, was EU-rechtlich festgelegt ist.“

Landesförderung für Traditionssegler

Wismar – Der ehemalige Lotsenschoner „ATALANTA“ ist nicht nur ein im Alten Hafen ankerndes Wahrzeichen der Hansestadt Wismar, sondern auch ein nach wie vor seetüchtiges Traditionsschiff, das zur Durchführung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendfahrten genutzt wird.

Für die notwendige Sanierung des Schiffes konnte Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch einen Zuwendungsbescheid des Landes in Höhe von knapp 243.000 Euro an den Förderverein Schoner „ATALANTA“ überreichen. Die Gesamtkosten der Sanierung betragen etwa 486.000 Euro.

„Der Förderverein ist ein Glücksfall für Wismar. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und kümmert sich mit großem Engagement um Kinder und Jugendliche. So sorgt er etwa dafür, dass auch Kinder aus einkommensschwachen Familien an Bord gehen und an den erlebnispädagogischen Reisen teilnehmen können“, würdigte Drese die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Mitglieder von ATALANTA e.V. bei ihrem Besuch in der Hansestadt.

Neben der Vermittlung von Segelkenntnissen erleben die Kinder und Jugendlichen bei den Ausfahrten und Aktivitäten auf dem Wasser Zusammenhalt und Gemeinschaft und lernen Teamarbeit und Verantwortungsbereitschaft, so Drese. Darüber hinaus werde vom Verein mit viel Leidenschaft der Erhalt des 1901 gebauten Schoners betrieben und damit das maritime Erbe gepflegt.

„Mit der Sanierung des Traditionsseglers wird eine langfristige Nutzung gewährleistet und die vorbildliche maritime Jugendarbeit weiterhin ermöglicht“, verdeutlichte Ministerin Drese. Die Förderung des Landes stammt aus dem Programm Zuschüsse für Investitionen an Vereine aus Mitteln des Bürgerfonds.

Wie der Start ins Berufsleben besser gelingt

Oldenburg: Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen

Schwerin – Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung sollen Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter die Berufsausbildung ergreifen, die am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land hat dazu ein neues Konzept für die Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur oder bis zur Berufsschule aufgelegt, das ab dem kommenden Schuljahr verbindlich ist und umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem eine ökonomische Bildung in der Schule, Projekttage, ein 25-tägiges Schülerbetriebspraktikum, eine Potzenzialanalyse, Praxislerntage und eine bessere Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf.

„Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie noch zielgerichteter einen Beruf wählen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Chancen auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung sind heute besonders groß, weil es viele freie Ausbildungsplätze gibt. Wir wollen Jugendliche noch besser begleiten und bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereiten. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Mit dem neuen Konzept schaffen wir deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen“, erläuterte Oldenburg.

Mit einem Schulabschluss steigen die Chancen, direkt nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen zu können. Das Land hat viele Angebote aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, einen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierzu zählen das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ mit hohen Praxisanteilen.

Auch das Startchancen-Programm von Bund und Ländern trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen bessere Chancen haben. Derzeit besuchen knapp 600 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, weil sie berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz haben. Über das Startchancen-Programm sollen Angebote entwickelt werden, um auch diese Gruppe gezielter zu unterstützen, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

„Wer die Berufsreife oder die Mittlere Reife vorweisen kann, hat es beim Berufseinstieg leichter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir unterbreiten Schülerinnen und Schülern daher viele Möglichkeiten, damit sie einen Schulabschluss erreichen. Das ‚Produktive Lernen‛ und die ‚Berufsreife dual‛ sind attraktive Angebote für Jugendliche, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Diese Lernformen mit einem hohen Praxisanteil verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Beim Startchancen-Programm unterstützen und fördern wir Schülerinnen und Schüler, damit sie so früh wie möglich Erfolg haben. In Deutschland heißt es noch viel zu oft: Sage mir aus welchem Elternhaus Du kommst und ich sage Dir, welchen Schulabschluss Du erreichst. Das darf nicht länger so sein“, betonte Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 absolvieren 378 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen an 24 Standorten ein Freiwilliges 10. Schuljahr. Im Schuljahr 2023/2024 haben 265 Jugendliche über dieses Angebot die Berufsreife erlangt. Das ist eine Abschlussquote von 83 Prozent. Im laufenden Schuljahr bieten 22 Regionale Schulen und Gesamtschulen das Produktive Lernen an. 518 Schülerinnen und Schüler nehmen an diesem praxisorientierten Angebot teil. Die ähnlich gelagerte „Berufsreife dual“ bieten in diesem Schuljahr 11 Schulen für 152 Jugendliche an. Im Schuljahr 2023/2024 haben 177 Schülerinnen und Schüler das Produktive Lernen mit der Berufsreife (176) oder der Mittleren Reife (1) verlassen. Das waren 67,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahrgang. Die Berufsreife über das Angebot „Berufsreife dual“ haben im selben Schuljahr 52 Jugendliche erlangt. Das waren 75,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zeigt auf, dass Jugendliche mit gezielter Begleitung schneller den Sprung in eine Ausbildung schaffen könnten. Grundlage bilden die Ergebnisse einer Befragung von 1.540 Fachkräften.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.

Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirats

Gremium berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirates für die vergangenen zwei Jahre entgegengenommen. Der Landesschulbeirat berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen. Laut Schulgesetz amtiert das Beratungsgremium für die Dauer von zwei Jahren. Im Februar dieses Jahres konstituiert sich der Landesschulbeirat neu und wählt auch einen neuen Vorstand.

„Der Landesschulbeirat hat eine wichtige Stimme, auch, weil er gesellschaftlich so breit aufgestellt ist“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke allen Mitgliedern in dieser Amtsperiode, dass sie sich mit Rat, Tat und Sachverstand eingebracht haben. Dabei denke ich insbesondere an die Hinweise zum Konzept der Beruflichen Orientierung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler künftig noch gezielter den Beruf ergreifen, der am besten zu ihnen passt. Außerdem hat der Landesschulbeirat angeregt, dass der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach der allgemein bildenden Schule dokumentiert werden sollte. An diesem Erfassungssystem arbeiten wir. Der Landesschulbeirat konnte zudem immer Expertinnen und Experten benennen, die uns bei einzelnen Fragen weitergeholfen haben. Das ist viel wert, um in der Sache weiterzukommen“, sagte Oldenburg.

Neben der Beruflichen Orientierung hat sich der Landesschulbeirat mit dem Netz der beruflichen Schulen, der Neuordnung von Ausbildungsberufen und dem Lehrkräftemangel befasst. Ein Besuch beim Träger des Deutschen Schulpreises 2022, dem Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Waren/Müritz, rundete das Themengebiet ab. Weitere Themen waren die Umsetzung der Inklusion, die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, die Bildungskonzeption für ausländische Schülerinnen und Schüler, die neue Stundentafel-Verordnung und das Startchancen-Programm.

„Der Landesschulbeirat ist fachlich sehr breit aufgestellt“, sagte der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Peter Todt. „Die Mitwirkenden werden von verschiedenen Stellen entsendet und bringen sehr unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Fachwissen ein. Daher ist der Landesschulbeirat ein sehr kreatives Gremium. Die Arbeit in der aktuellen Beratungsperiode war fachlich umfangreich und ergebnisorientiert. Das kann in der kommenden Beratungsperiode durch das Bildungsministerium noch stärker und fundamentaler genutzt werden“, erklärte Todt.

Den Vorstand des amtierenden Landesschulbeirates bilden Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der Industrie und Handelskammer zu Schwerin sowie seine Stellvertretungen Ulf Burmeister von der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien und Adina Evers von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Dem Landesschulbeirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, Hochschullehrkräfte, Kammern, des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings, der kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft, der Organisationen der Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der Kirchen an.

Nachtragshaushalt 2025 M-V

Landesregierung will in den nächsten drei Jahren fast 400 Mio. Euro einsparen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung (14.01.2025) den Entwurf des Nachtragshaushalts für das Jahr 2025 beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern hat für 2025 einen gültigen Haushalt. Dem Landeshaushalt fehlen in diesem Jahr gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan jedoch Einnahmen von 563 Mio. Euro. Stagnierende Steuereinnahmen und die Auswirkungen des Zensus sind hierfür maßgeblich verantwortlich. Es heißt also Sparen, vor allem im Bereich der Verwaltung, und es muss auf die Rücklagen zurückgegriffen werden.

So hat die Landesregierung eine Ausgabenkürzung im Haushalt von Höhe von 128,6 Millionen Euro vorgesehen. Diese globalen Minderausgabe ist auch schon für 2026 und 2027 geplant. In Summe über die drei Jahre werden also knapp 400 Millionen Euro eingespart. Dazu kommen weitere Ausgabenkürzungen. Unter anderem werden die Ausgaben für das Personal der Landesverwaltung um 142 Mio. Euro reduziert.

Die Landesregierung beabsichtigt zudem einen späteren Beginn der Regeltilgung des Corona-Kredits. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode durch die erhebliche Sondertilgung von 875 Mio. Euro in 2024 haushalterisch schon mehr Schulden getilgt, als ursprünglich geplant. Dadurch kann der Beginn der regulären Tilgung des Corona-Kredits auf 2028 verschoben werden. Im Jahr 2025 reduziert sich entsprechend die Ausgabenbelastung um 121,7 Millionen Euro.

Zum Haushaltsausgleich wird zudem die Konjunkturausgleichsrücklage mit einem Betrag von 175,1 Millionen Euro beitragen.

„Mit diesen Maßnahmen setzen wir klare Prioritäten. Wir sparen zuallererst am Staat und nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Einsparungen in der Verwaltung, die Nutzung von Rücklagen und kein weiterer Schuldenabbau in Krisenzeiten ermöglichen es, ohne neue Schulden zu regieren.“, so der Finanzminister, Dr. Heiko Geue.

Elektronische Patientenakte

Drese: Sicherheit vor Schnelligkeit bei der Einführung der elektronischen Patientenakte

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat sich vor dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) dafür ausgesprochen, die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland sowie Franken zu nutzen, um das digitale Sicherheitssystem auf „Herz und Nieren“ zu prüfen.

„Beim hochsensiblen Umgang mit Gesundheitsdaten muss Sicherheit vor Schnelligkeit gehen“, sagte Drese. Der positive Verlauf der Pilotphase sei zwingende Voraussetzung für den bundesweiten Rollout. „Die ePA ist sinnvoll für eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung, doch die Akzeptanz bei Patienten und Ärzteschaft hängt maßgeblich davon ab, dass das System weitgehend reibungslos funktioniert und die Daten gut geschützt sind“, betonte Drese.

Nach Ansicht von Drese muss die ePA den modernsten Sicherheitsstandards entsprechen. Dazu gelte es, die von verschiedenen Expertinnen und Experten, wie zuletzt auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs geäußerten Bedenken sehr ernst zu nehmen. Gerade bei vulnerablen Menschen, die anfälliger sind für soziale, politische oder gesundheitliche Benachteiligungen, bestehe vielfach Verunsicherung. „Deshalb muss alles technisch Mögliche unternommen werden, damit Patientendaten nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können“, so die Ministerin.

Drese begrüßte, dass die mit der Umsetzung der ePA beauftragte Nationale Agentur für Digitale Medizin, gematik, im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden steht, um technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien zu entwickeln. Es sei zudem wichtig, dass vom Bundesgesundheitsministerium und der gematik an weiteren Sicherungsmaßnahmen gearbeitet werde, wie etwa an einer zusätzlichen Verschlüsselung der Krankenversichertennummer und der Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung.

Drese: „Erst wenn aufgezeigte Sicherheitslücken geschlossen und eventuell auftretende substanzielle Probleme behoben sind, darf die ePA auch bundesweit starten. Wenn das länger als vier Wochen dauert, sollten wir uns im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft die Zeit nehmen, die es braucht“, so die Ministerin.

Ab dem 15. Januar 2025 startet die ePA in bestimmten Testregionen. Nach erfolgreicher Pilotphase wird die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Dort werden Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Laborbefunde oder Röntgenbilder digital gespeichert. Das heißt, alle Gesundheitsinformationen sind künftig auf dem eigenen Smartphone, Laptop oder PC abgelegt. Die ePA vernetzt somit den Patienten/ die Patientin mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, der Einrichtung kann bei der jeweiligen Krankenkasse widersprochen werden.