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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Frequenzen im 450-MHz-Bereich

Schwerin – Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizei, Feuerwehren, Katastrophenschutz und Rettungskräfte sowie die Bundeswehr kommunizieren über Digitalfunk. Dieser soll künftig erweitert werden, damit z.B. für die Polizei auch Fotos oder Videos zum Zwecke der Fahndung übertragen werden können. Damit das technisch möglich ist, werden eigene Frequenzen im Breitbanddatenfunk benötigt. Die Innenminister von Bund und Länder wirken deshalb schon seit langem darauf hin, dass die Bundesnetzagentur ihnen ein eigenes Spektrum im Bereich des 450-MHz-Frequenzband bereit stellt, da alle anderen Bereiche „belegt“ sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, Sprecher der CDU-geführten Innenressorts, und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, Sprecher der SPD-geführten Innenressorts der Länder, sind sich mit dem Bundesinnenminister einig, dass die Zuweisung dieser Frequenzen für die künftige innere Sicherheit von besonderer Bedeutung ist.

Lorenz Caffier: „Wir brauchen diese sichere Kommunikationsinfrastruktur, um mit der rasanten Entwicklung in der digitalen Welt mithalten zu können. Für eine erfolgreiche Polizeiarbeit ist dies unverzichtbar. Deshalb werden wir uns auch weiter intensiv für die Zuweisung der frei werdenden Frequenzen im 450-MHz-Bereich einsetzen.“

Um diese Frequenzen bemüht sich auch die Energiewirtschaft zur Steuerung ihrer Anlagen.

Boris Pistorius: „Wir sehen in der Zuweisung der 450-MHz-Frequenzen den dringend benötigten Einstieg in ein eigenes Breitbandnetz für unsere Einsatz- und Rettungskräfte. Wegen der rapide steigenden Anforderungen an mobile Anwendungen ist aber jetzt schon absehbar, dass wir in der Zukunft zusätzliche Frequenzressourcen im Spektrum von 470 bis 694 MHz für die BOS benötigen. So wollen wir noch leistungsfähiger werden und die jetzt für ein Breitbandnetz zu tätigenden Investitionen langfristig sichern.“

Neues Löschfahrzeug für Kletzin

Kletzin – Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kletzin im Amt Demminer-Land kann sich freuen. Staatssekretär Thomas Lenz übergibt heute an den Bürgermeister, Herrn Detlef Klietz, einen Bewilligungsbescheid für eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 106.600 Euro für den Kauf eines neuen Löschfahrzeugs (LF 10). Die Gesamtkosten für das Fahrzeug werden mit rund 332.000 Euro veranschlagt.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beteiligt sich an dieser Finanzierung mit einer Förderung von rund 106.600 Euro, so dass sich der Eigenanteil der Gemeinde auf rund 119.000 Euro verringert.

Die Gemeinde muss ein aus dem Baujahr 1972 altes Löschfahrzeug ersetzen. Die Freiwillige Feuerwehr Kletzin hat 54 Mitglieder, davon sind 22 Männer, 8 Frauen, 8 Jugendliche und 16 Kameraden in der Ehrenabteilung. Brandschutz, Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr gehören zu ihren Hauptaufgaben.

„Mit dieser Finanzspritze helfen wir der Gemeinde bei der Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges. Für Brandschutz und Hilfeleistung brauchen die Feuerwehren moderne Ausstattungen, weil es um den Schutz von Menschen geht und weil diejenigen, die sich dafür aufopferungsvoll und zumeist ehrenamtlich einsetzen, jede mögliche Unterstützung verdienen“, so Staatssekretär Lenz bei der Übergabe.

Gemeinsamer Gewässerschutz

Stettiner Polizei und Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern schützen gemeinsam Gewässer

Stettin – Die Woiwodschaftskommandantur der Polizei in Stettin (Komenda Wojewódzka Policji w Szczecinie) und das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern wollen im Rahmen eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Projektes die Gewässer in den Gebieten Westpommerns und Mecklenburg-Vorpommerns intensiver überwachen. Die Marineakademie aus Stettin (Akademia Morska w Szczecinie) ist Kooperationspartner bei dem Vorhaben.

„In vereinter Kraft und eng miteinander vernetzt werden die Projektpartner künftig die Gewässer der Region noch besser schützen, um die natürlichen Ressourcen und die biologische Vielfalt in der Odermündung und im Stettiner Haff bestmöglich zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Ziel des Projektes ist es, über Überwachungs-, Präventiv- und Interventionstätigkeiten der Polizei beider Nationen Umweltverschmutzungen schneller aufzuklären und eine Schädigung der natürlichen Umwelt, etwa durch die Wilderei von Fischen, zu vermeiden. Dazu sollen die Polizeieinheiten mit modernen Booten, Nachtsichtgeräten und Fahrzeugen ausgerüstet werden. Zudem sind gemeinsame Seminare geplant, die sich unter anderem mit den Themen grenzüberschreitende Verfolgung in Wassergebieten, Evakuierung von Menschen auf Schiffen sowie mikroskopische Techniken zur Untersuchung von verunreinigtem Material. Weiter soll es Workshops für Schüler geben, um sie für den Schutz der Umwelt zu sensibilisieren.

„Mit Unterstützung des Projektes gelingt es, die deutsche und polnische Polizei besser auszustatten, um die Küstengewässer zu schützen und vor allem Umweltsünder schnellstmöglich zu finden“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten betragen rund 397.000 Euro. Das Land unterstützt das Projekt in Höhe von rund 337.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen.

Das Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und wird im Rahmen des eigenständigen Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Das Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern. Für das Programm stehen in der EU-Förderperiode bis 2020 insgesamt 134 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Das Interreg-Programm wird umgesetzt in der Wojewodschaft Westpommern in Polen, den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland in Brandenburg sowie in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern leitet die Verwaltungsbehörde im Gesamtprogramm.

Führungswechsel

Anklam – Kriminaloberrat Dirk Hoffmann ist neuer Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Anklam. Im feierlichen Rahmen hat der Minister für Inneres und Europa M-V, Lorenz Caffier, ihn heute in Anklam in sein neues Amt eingeführt.

„Dirk Hoffmann ist eine kompetente Führungskraft mit einer ausgeglichenen Art, fachlicher sowie persönlicher Kompetenz. Ich freue mich, dass ich Herrn Hoffmann für die verantwortungsvolle Aufgabe auswählen konnte. Er ist ein Macher und ein Polizist, der auch anpackt und ich bin mir sicher, dass er die neuen Herausforderungen auch mit Bravour meistern wird.“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Herr Hoffmann konnte in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bereits viele Erfahrungen sammeln. Nachdem er 1996 nach erfolgreicher Ausbildung zum Polizeimeister ernannt wurde, war er zunächst Einsatzbeamter in einer Einsatzhundertschaft und der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei. 1998 wechselte Herr Hoffmann zum Landeskriminalamt. Im Jahr 2002 vollzog Herr Hoffmann nach einem zweijährigen Studium an der Fachhochschule in Güstrow den Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst und wurde zum Polizeikommissar ernannt.

Durch die Teilnahme an einer internationalen Friedensmission der UN im Kosovo im Jahr 2003 konnte Herr Hoffmann auch Erfahrungen im Bereich internationale polizeiliche Zusammenarbeit sammeln. Es folgten der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs und die Versetzung zur Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Im Jahr 2014 übernahm er die Leitung der Fachgruppe für Kriminalistik/Kriminologie und wurde nach seiner Ernennung zum Hochschuldozenten Leiter der Fachgruppe Kriminalwissenschaften. Seit 2016 war er Leiter des Kriminalkommissariats in Ludwigslust.

Himmelslaternen auch in M-V verboten

Schwerin – Nach dem verheerenden Feuer im Krefelder Zoo wurde in einigen Medien fälschlicherweise darüber berichtet, dass in Mecklenburg-Vorpommern die sogenannten Himmelslaternen erlaubt seien.

Innenminister Lorenz Caffier ordnete bereits im August 2009 für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Verbot an. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V am 26.08.2009. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Eine Lockerung der Verordnung, wie einige Nachrichtendienste berichteten, ist nicht erfolgt! In Mecklenburg-Vorpommern ist es weiter ohne Ausnahme verboten Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.