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Kategorie: Recht / Justiz

Justizvollzugsanstalten werden immer digitaler

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von der elektronischen Gefangenenakte bis zur Telemedizin modernisieren wir den Vollzug.“

„Auch die vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern stehen wie die gesamte Justiz vor der Herausforderung der Digitalisierung. Bei der Ausstattung der Haftraumtelefonie und der Anschaffung von Videokonferenztechnik für Online-Termine mit den Gerichten sind wir auf der Zielgeraden. In modernisierten Haftfluren der JVA Stralsund und der JVA Bützow sind für Gefangene Terminals eingerichtet.

Gefangene können hier digital Anträge zum Beispiel auf Besuch, für einen Ausgang oder für einen Arzttermin stellen. Zudem ist Gefangenen teilweise schon der Einblick in ihre Lohnabrechnungen möglich. In der JVA Stralsund steht den Gefangenen nun auch der Zugang zur eLiS-Plattform zur Verfügung. Diese speziell für den Strafvollzug entwickelte Lernplattform können die Gefangenen beispielsweise für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen oder fürs Bewerbungstraining nutzen.

Mit Blick auf die Resozialisierung und auf die Entlassungsvorbereitung sind diese Punkte sehr wichtig“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Die Digitalisierung ist an diesem Donnerstag ein Thema der Konferenz der norddeutschen Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter in Stralsund, auf der Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns die Ministerin vertritt.

„Unter Berücksichtigung des gesetzlich verankerten Resozialisierungs- und Angleichungsziels stellt sich für den Justizvollzug die Frage, wie und unter welchen Bedingungen Gefangenen ein regel- und dauerhafter Zugang zu digitalen Medien ermöglicht werden kann. Ein solcher Zugang muss den besonderen Sicherheitsanforderungen des Justizvollzugs gerecht werden. Technische Lösungen müssen daher variabel einsetzbare Sicherheitseinstellungen für alle Vollzugsformen und -arten und für sicherheitsrelevante Einzelfälle ermöglichen, um Missbrauch zu verhindern. Neue, sichere Haftraummediensystemen sind für Mecklenburg-Vorpommern in Planung“, so die Ministerin.

„Die Digitalisierung bringt auch Fortschritte bei der Kommunikation und erleichtert Verwaltungshandeln. An die elektronische Verwaltungsakte sollen die Justizvollzugsanstalten in den kommenden Jahren angeschlossen werden.

Bis 2030 planen wir zudem die Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte. Dafür sind bereits jetzt wichtige Bausteine gesetzt. Außerdem starten wir voraussichtlich Anfang 2024 mit der Telemedizin in den Anstalten. Diese digitale ärztliche Versorgungsmöglichkeit wird derzeit in anderen Bundesländern bereits genutzt. Mecklenburg-Vorpommern wird von diesen Erfahrungen profitieren“, erklärte Justizministerin Bernhardt.

Neues Landesjagdgesetz für M-V

Mühlengeez – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird.

Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Sommertour beendet

Justizministerin Bernhardt: „Engagierte Resozialisierungsarbeit“

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zog jetzt ein positives Fazit ihrer Sommertour.

„Meine Sommertour stand unter dem Motto Resozialisierung. In allen vier Justizvollzugsanstalten sowie im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit habe ich gesehen, dass hervorragende Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen geleistet wird. Dafür gilt mein herzlicher Dank. Ich durfte so viele viel Enthusiasmus und Engagement in allen Bereichen erleben“, so Ministerin Bernhardt.

„Verantwortung durch Tierpflege ist Baustein der Resozialisierungsarbeit in der JVA Neustrelitz, aber auch in der JVA Waldeck. Ich lernte einen Gefangenen aus dem offenen Vollzug kennen, der in einem Tierheim bei Dummerstorf arbeitet. Das Tierheim und die JVA sind seit Jahren gute Partner. Die Gefangenen, die diese Chance bekommen, im Tierheim Aufräumarbeiten zu machen, die Gehege und Käfige zu reinigen, mit Tieren zu arbeiten, nutzen dies als Chance. Ein großer Dank geht auch an das großartige Engagement der Mitarbeitenden im Tierheim.“

Zur Resozialisierungsarbeit gehört auch der frühzeitige Informationsaustausch zwischen der JVA und den nach der Entlassung zuständigen Beschäftigten im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit.

In der JVA Bützow war Justizministerin Bernhardt bei einer Fallkonferenz dabei: „Es ging um einen Mann, der in einem halben Jahr entlassen werden soll. Besprochen wurde in dieser Konferenz, wie sein Verhalten in Haft ist, ob er Schulabschlüsse gemacht oder an Maßnahmen teilgenommen hat. Wichtig ist der Austausch darüber, welcher Hilfe und auch Kontrolle es für ein straffreies Leben nach der Entlassung bedarf. Ideal war daher auch, dass der Gefangene selbst in der Sitzung seine Bewährungshelferin und die Mitarbeiterin der Führungsaufsichtsstelle kennenlernte, mit denen er nach der Entlassung kooperieren muss.“

In Stralsund waren sowohl die JVA als auch das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Ziel der Sommertour von Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich habe einen Gefangenen aus der JVA Stralsund bei seinem zweiten Ausgang zur Bewährungshilfe begleitet.

Mit dem Bus ging es zu den Sozialen Diensten. Dort wurde der weitere Werdegang des Gefangenen besprochen, der gute Aussichten auf eine vorzeitige Entlassung hat. Es wurde geklärt, wo er unterkommen wird, was er beantragen und beachten muss, damit seine Bewährung erfolgreich verläuft. Dieser direkte beispielhafte Einblick in die Schnittstellenarbeit zwischen Justizvollzug und Bewährungshilfe war sehr spannend.“

In der Jugendarrestanstalt Neustrelitz hat die Justizministerin am Ende der Sommertour einen Mitarbeiter der DRK-Wasserwacht erlebt. „Wenn ein gestandener Mann, bei dem im Leben selbst nicht immer alles glatt lief, den Arrestierten erklärt, welchen Lebensweg er durch Fleiß und festen Willen erreicht hat, ist das schon beeindruckend. Gerade bei Jugendlichen, für die der bis zu vier Wochen andauernde Arrest eine letzte Warnung darstellen soll, ist Überzeugungsarbeit bedeutend.“

Resümierend erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Betreuung auf dem Weg zurück in die Gesellschaft ist sehr vielschichtig und verantwortungsvoll. Die Kolleginnen und Kollegen, ob im Vollzugsdienst oder in der Sozialarbeit, machen einen großartigen Job für die Resozialisierung der Gefangenen und für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung.“

Gesellschaftliche und politische Mitwirkung

Schwerin – Jugendministerin Stefanie Drese besuchte heute das Jugend- und Freizeitzentrum „Bus Stop“ im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch. Dort sprach Drese mit den Jugendlichen und Betreuenden über Ihre Erfahrungen, Sorgen und Wünsche für die Zukunft.

Der Jugend- und Freizeitclub „Bus Stop“ existiert bereits seit 1981. Seit dem Jahr 2001 befindet er sich in der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes.

Drese: „Jugendclubs begleiten junge Menschen in einer sehr wichtigen Lebensphase. Sie sind Orte des Rückzugs, der Freundschaft und der Erziehung. Dank der Betreuenden können junge Menschen in den Einrichtungen viel für ihr späteres Leben lernen.“

Um die Jugendlichen so früh wie möglich an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Rechte zu stärken, plant die Landesregierung ein „Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz“. „Derzeit befinden wir uns in der Verbandsanhörung und somit inmitten des Beteiligungsprozesses“, teilte Drese mit. Hinweise aus der Politik, durch Institutionen und natürlich von jungen Menschen seien daher ausdrücklich willkommen.

„Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Die Jugend hat ein Recht auf gesellschaftliche und politische Mitwirkung“, betonte Drese. Viele Kommunen hätten sich schon auf den Weg gemacht und würden diese Entwicklung beschleunigen, lobte die Ministerin.

Im Zuge ihres Besuchs im Jugendclub „Bus Stop“ machte Drese darüber hinaus ihre Anerkennung für die Arbeit der Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in den Einrichtungen deutlich. „Die fachliche und professionelle Begleitung von Jugendlichen ist sehr anspruchsvoll und hat für viele der Jugendlichen eine prägende Funktion. Mein Dank gilt daher auch ganz besonders den Mitarbeitenden in den Jugendeinrichtungen“, machte Drese deutlich.

Um die Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit zu sichern und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, stelle das Land zur Förderung der Jugendsozialarbeit laut Drese in den kommenden sieben Jahren mehr als 25 Millionen zur Verfügung.

Öffentlich Hakenkreuze zeigen ist widerlich

Schwerin – Innenminister Christian Pegel verurteilt das öffentliche Setzen von Hakenkreuzen in Rostock und Schwerin durch bislang Unbekannte scharf:

„Das Hakenkreuz ist in unserem Land untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden. Damit werden die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind, verbunden.

Dieses Symbol auf eine öffentliche Rasenfläche zu mähen und auch noch auf die „Bank der Menschenrechte“ zu schmieren, ist einfach widerlich – und außerdem verfassungsfeindlich“, so der Minister und fügt hinzu: „Wer das Hakenkreuz nutzt, spricht sich gegen die Menschenwürde und alle bei uns gesetzlich verankerten Grundrechte aus. Zudem werden die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf eine abscheuliche Art und Weise verhöhnt.“

Der Staatsschutz der Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln. Das Hakenkreuz ist in Deutschland strafbar.

Neue Teammitglieder für den Justizvollzug

Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns: „Der Justizvollzug freut sich über junge motivierte Menschen zur Verstärkung.“

Güstrow – 15 Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind vom Justiz­staatssekretär Friedrich Straetmanns an der Bildungsstätte Justizvollzug in Güstrow zu Probebeamten ernannt worden.

„Wir freuen uns über hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen, die unseren Justizvollzug verstärken. Ihre engagierte Arbeit ist unverzichtbar für die Resozialisierung der Gefangenen und deren Weg in eine Zukunft ohne neue Straftaten.

Die Tätigkeit ist sowohl verantwortungsvoll als auch menschlich sensibel. Egal, ob Mörderin oder Betrüger, alle Gefangenen werden auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Das ist das Ziel unseres Justizvollzugs“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Die Justizvollzugsanwärterinnen und -anwärter sind zwischen 21 und 37 Jahre alt. Vor ihrer Ausbildung im Justizvollzug haben einige von ihnen eine Ausbildung als Tischler, Krankenpfleger, Koch oder Kauffrau im Einzelhandel absolviert.

Sie werden in den vier Justizvollzugsanstalten des Landes für wertvolle Unterstützung in den Teams sorgen. Für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern werden Frauen und Männer ausgebildet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Menschenverachtendes Handeln

Innenminister Christian Pegel: „Hissen der Hakenkreuzfahne ist menschenverachtend“

Neubrandenburg – Innenminister Christian Pegel hat das Hissen einer Hakenkreuzfahne durch bislang Unbekannte auf dem Neubrandenburger Bahnhofsvorplatz scharf verurteilt.

„Das Hakenkreuz steht für die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit, die je von deutschem Boden ausgegangen sind – sie zu hissen ist nicht nur eine Straftat, sondern menschenverachtend und klar verfassungsfeindlich“, so der Minister.

„Wer sie hisst, stellt sich außerhalb unserer Gesellschaft, will die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen und verhöhnt in unerträglicher Weise die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“

Die Polizei werde alles daransetzen, die Straftäter zu ermitteln.

M-V rüstet gegen Drogenmissbrauch auf

Bützow – Der Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Offensive gestartet, um Drogen aus den Justizvollzugsanstalten fernzuhalten. In der JVA Bützow wird daher seit einem Dreivierteljahr ein Ionenscangerät betrieben. Der IONSCAN 600 kann Betäubungsmittel im kleinsten Spurenbereich erkennen. Auch wenn diese Stoffe auf Papier, Tabak oder anderen Gegenständen unsichtbar aufgebracht sind.

Das Gerät kann neue psychoaktive Substanzen, besser bekannt unter dem Namen „Spice“, nachweisen. Der IONSCAN zeigt innerhalb weniger Sekunden das Analyseergebnis an. Da gerade synthetisch hergestellte Mischungen immer wieder variieren, wird auch die Software des Scanners stetig aktualisiert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich den IONSCAN 600 angesehen und erklären lassen: „Dieses Gerät leistet ein sogenanntes Vortestverfahren, um kleinste Restmengen einer Substanz zu erkennen. Für die gerichtliche Auswertung müssen derzeit noch das Landeskriminalamt oder zertifizierte Testlabors beauftragt werden. Dennoch ist der Scanner wirksam, denn Verdachtsfälle sind so effektiver erkennbar.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gerät sind durchweg positiv“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Auch die Justizvollzugsanstalten Stralsund, Waldeck und Neustrelitz senden Tests nach Bützow. Wir haben bereits mehr als 70 Tests durchgeführt. Jede fünfte Probe war positiv und gelangte nicht in die JVA. Dafür wurden diese vermutlichen verbotenen Substanzen an die Polizei zur Strafverfolgung übergeben.

Den drei Kliniken des Maßregelvollzuges sowie der Polizei wurde ebenso die Möglichkeit eingeräumt, das Testverfahren in der JVA Bützow zu nutzen. Ministerin Bernhardt: „Menschen vor verbotenen Substanzen zu schützen, ist nicht nur im Justizvollzug wichtig. Die meist geruchslosen Substanzen, die in Pulverform mit Lösungsmitteln zum Beispiel auf Papier, Tabak oder Zigaretten aufgetragen werden, können großes Suchtpotential und Gesundheitsrisiken bergen.“

Grundlage der Testverfahren ist eine Datenbank, in der die zu untersuchenden Substanzen erfasst sind. Diese Datenbank ist von Rheinland-Pfalz entwickelt worden, wird dort gepflegt, aktualisiert und auch Mecklenburg-Vorpommern sowie weiteren Bundesländern in einem Länderverbund zur Verfügung gestellt.