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Kategorie: Recht / Justiz

Gottesdienst und Entenbraten

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Heute am 75. Jahrestag der Menschenrechte wird der Wert der Resozialisierungsarbeit deutlich.“

Schwerin – „Auch wenn manche am Stammtisch noch immer meinen, dass es in den Justizvollzugsanstalten viel zu human zugeht, so sei ihnen gesagt, die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Dazu gehört, dass wir alles dafür tun, auch Menschen in Haft, das Rüstzeug zu geben, nach der Haftentlassung ohne neue Straftaten wieder mitten unter uns zu sein. Das ist erfolgreiche Resozialisierungsarbeit. Das ist an einem Tag wie heute, dem 75. Jahrestag der Menschenrechtserklärung der UNO, sehr bedeutsam.

Die Zeit von Folter und Unterdrückung ist lange vorbei. In unserem demokratischen Rechtssystem werden Menschen auch in den Gefängnissen wie Menschen behandelt. Ihnen werden Perspektiven aufgezeigt und Hilfen angeboten. Eingebettet darin ist auch die Wahrung von Traditionen wie das Weihnachtsfest“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt heute zum Zweiten Advent und dem 75. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Justizministerin Bernhardt nimmt auch diesen Tag und das bevorstehende Fest zum Anlass, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den vier Justizvollzugsanstalten für ihr Engagement zu danken: „Ihr Beitrag zur Resozialisierungsarbeit und damit zur Einhaltung der Menschenrechte ist sehr bedeutend. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit bekommt diese Funktion noch einmal mehr Gewicht, wenn Gefangene verstärkt über Familie, Zukunft und das Vergangene nachdenken. Das Bewahren der Traditionen zum Jahresende hilft dabei, auch hinter Gittern besinnlich zu sein“, sagt die Ministerin.

Sie wird am 24. Dezember traditionell in der JVA Waldeck gemeinsam mit der Anstaltsleiterin, Anstaltsbeiratsmitgliedern und der Anstaltsseelsorge gespendete Weihnachtsgeschenke verteilen. „Die Päckchen sind ein Zeichen für die Inhaftierten, dass sie trotz ihrer Straftaten Teil der Gesellschaft sind und zu den Weihnachtstagen nicht vergessen werden“, so Justizministerin Bernhardt. Traditionell bieten die Seelsorgerinnen und Seelsorger mehrere Weihnachtsgottesdienste an, in denen zum Teil kleine Geschenkbeutel verteilt werden. In der JVA Stralsund steckte der als Nikolaus verkleidete Anstaltsseelsorger kleine Geschenke in die Schuhe, die von den Gefangenen vor den Haftraumtüren gestellt wurden.

Die Justizvollzugsanstalten sind festlich geschmückt. Vor der JVA Waldeck steht wieder der selbstgefertigte Rentierschlitten neben dem großen Adventskalender. Die JVA Stralsund hat wie jedes Jahr ihren großen Schwibbogen aufgestellt. Weihnachtsbäume stehen auf vielen Fluren aller Justizvollzugsanstalten. Die Gefangenen konnten Weihnachtsdekoration basteln, um ihre Hafträume zu schmücken.

Musik stand und steht ebenso auf dem Plan. In Bützow spielten Posaunenmusiker der Gruppe „Blechwerk“ der Nordkirche ehrenamtlich. Die Kessiner Bläsergruppe ist zum zweiten Advent in den Freistundenhöfen der JVA Waldeck zu Gast. In der JVA Neustrelitz präsentieren vor Weihnachten noch sechs Klavierschüler ihr Können vor Angehörigen. Außerdem wird erneut ein ehrenamtliches Blasorchester den Inhaftierten weihnachtliche Lieder zwischen den Hafthäusern vorspielen.

Traditionell werden zu Weihnachten auch Skat, Tischtennis- und Dart-Turniere veranstaltet. Die Gefangenen haben zudem verstärkt die Möglichkeit der Videotelefonie. Die Besuchszeiten sind erweitert. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist eine Zeit der Besinnung auch für Inhaftierte. So manche Gefangene, die in der Zeit in der JVA Besuch von ihren Liebsten bekommen, werden diesen Besuch zum Anlass nehmen, sich auf ein Leben ohne neue Straftaten nach der Haftentlassung vorzubereiten.“

Wie jedes Jahr ist auch der Speiseplan weihnachtlich. Am Heiligen Abend gibt es Kartoffelsalat und Wiener Würstchen. Am ersten Weihnachtstag bietet die JVA Waldeck Ente mit Rotkohl und Kartoffelklößen an. Schnitzel wird es in Stralsund sein, Gulasch in Neustrelitz. Die JVA Bützow hat Entenkeule mit Rotkohl im Programm. Am zweiten Weihnachtstag wird es in Bützow und Waldeck Wildgulasch mit Pilzen und Spätzle, in Neustrelitz Kalbsrollbraten mit Rotkohl geben. In der JVA Stralsund steht Entenkeule mit Rotkohl auf dem Speiseplan.

Referendar*innen aus aller Welt

Justiz stellt 65 Referendarinnen und Referendare aus aller Welt ein / Justizministerin Jacqueline Bernhardt freut sich über die anhaltend hohe Zahl: „Jede/r Vierte kommt aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Schwerin – „So international war der Einstellungsjahrgang für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare noch nie. Das ist ein gutes Zeichen für Vielfalt, für die unser Land und unsere Justiz steht. Von den 65 Frauen und Männer, die morgen zum 1. Dezember 2023 für den Vorbereitungsdienst auf die zweite juristische Staatsprüfung eingestellt werden, sind fünf aus Asien, aus den USA und aus Osteuropa.

Rund ein Viertel der einzustellenden Referendarinnen und Referendare kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Sechs von diesen 15 Absolventinnen und Absolventen kommen in ihre Heimat zurück, nachdem sie die erste juristische Staatsprüfung in anderen Bundesländern abgelegt haben.

Es bleibt zu wünschen, dass von den nun 65 jungen Referendarinnen und Referendaren ein großer Teil die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern verstärken wird“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Vergleich zu den 50 Einstellungen vom Juni 2023 hat sich die Zahl für Dezember wieder erhöht. Dann werden insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 260 Frauen und Männer im Vorbereitungsdienst sein. Unsere Energie und Arbeit, die wir in die Optimierung des Referendariats stecken, wird weiterhin belohnt.

Wir werden nicht nachlassen, damit das Interesse am Referendariat und an der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern groß bleibt. Die Justiz ist eine attraktive Arbeitgeberin im Land zum Leben“, sagt die Ministerin.

Von den 37 Rechtsreferendarinnen und 28 Rechtsreferendaren, die zum 1. Dezember 2023 in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt werden, stammen u. a. 15 Frauen und Männer aus M-V selbst, neun aus Berlin, acht aus Nordrhein-Westfalen und sechs aus Hamburg.

Aus den fünf Ländern Norddeutschlands kommt über die Hälfte aller Referendarinnen und Referendare. Ihre erste juristische Staatsprüfung haben die meisten von ihnen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgeschlossen.

Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.

Internationale Woche gegen Gewalt

Opferschutztagung thematisiert Arbeit mit Täterinnen und Tätern / Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Innenminister Christian Pegel starten in Neustrelitz die Internationale Woche gegen Gewalt

Neustrelitz – „Täter und Täterinnen im Fokus – Opferschutzorientierte Täterarbeit im Kontext häuslicher Gewalt“ ist der Titel der Interdisziplinären Opferschutztagung in Neustrelitz. Innenminister Christian Pegel und Justizministerin Jacqueline Bernhardt gaben den Auftakt zur Internationalen Woche gegen Gewalt an Frauen und Kindern.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Arbeit mit Täterinnen und Tätern ist ein wirksamer Baustein des Opferschutzes. Denn das Ziel ist, neue Opfer zu verhindern. Die Präventionsarbeit gilt eben auch den Menschen, die vor einer Wiederholung ihrer Straftaten bewahrt werden sollten.

Der Resozialisierungsarbeit im Justizvollzug kommt so eine immense Bedeutung zu. Antigewalttraining, Suchtbehandlungsmaßnahmen oder auch nachgeholte Schulabschlüsse sind einige der Bausteine, mit denen die Verurteilten nach ihrer Haftentlassung ihren Weg ohne neue Straftaten pflastern sollten. Gleiches gilt für die Arbeit des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit.

Hier sind die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer, aber auch die Psychologinnen und Psychologen der Forensischen Ambulanz eine wichtige Stütze auf dem Weg eines zukünftig straffreien Lebens. Weiterhin sind die Angebote für die Menschen, die selbst erkennen, dass sie ohne Hilfe von außen ihr Aggressionsverhalten nicht in den Griff bekommen, wichtig. Die Arbeit des Hilfe- und Beratungsnetzes ist hierbei unverzichtbar. Um sie gezielt zu festigen, wird bis Anfang des nächsten Jahres evaluiert, welche Bedarfe zukünftig zu decken sind.“

Innenminister Christian Pegel: „Die Straftaten im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt weisen in den vergangenen Jahren leider einen steigenden Trend auf, der sich im Jahr 2022 fortgesetzt hat.

Im Vergleich der zurückliegenden sieben Jahre wurde im Berichtsjahr 2022 die höchste Zahl an Häuslicher Gewalt registriert. Gerade die bedrückende Pandemiezeit hat dabei leider stark mitgewirkt. Daher ist es nun umso wichtiger, Präventionsangebote verstärkt in den Blick zu rücken, dazu gehören die Aufklärung in Schulen, aber auch die aktive Täterarbeit. Denn häusliche Gewalt kann und sollte bei denen bekämpft werden, die sie ausüben: bei den Gewalttätern selbst.

Das Kernziel von Täterarbeit ist, gewalttätiges Verhalten nachhaltig zu beenden, um damit den Opferschutz und die Gewaltprävention zu verbessern. Aus polizeilicher Sicht sollten grundsätzlich alle Hilfseinrichtungen, die mit Fällen häuslicher Gewalt befasst sind, darunter eben auch die Täterarbeitseinrichtungen miteinander vernetzt sein. Unser Ziel ist, ein flächendeckendes und vernetztes Angebot von Maßnahmen der Täterarbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.“

Schutz jüdischen Lebens

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Sollten sich Lücken im Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auftun, gehören sie geschlossen.“

Schwerin – „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben ein beeindruckendes Signal zum Abschluss der Tagung gesendet. Wir haben eine Resolution verabschiedet zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Wir verurteilen die terroristischen Angriffe gegen den Staat Israel vom Morgen des 7. Oktober 2023 aufs schärfste.

Dieser Angriff ist das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Auf der ganzen Welt sind Jüdinnen und Juden betroffen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bangen Tag für Tag Menschen um das Leben ihrer Verwandten und Freunde. Israel galt als sicherer Ort der Zuflucht. Dieses Pogrom hat das Sicherheitsempfinden tief erschüttert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo.

„Deutschland bleibt aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa in besonderem Maße Israel verpflichtet. Wir stehen fest an der Seite Israels. Das haben wir in der Resolution bekräftigt, denn die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Daraus leitet sich auch ab, dass wir eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland tragen. Auch hier in Deutschland.

Jüdische Menschen erleben hier leider wieder zunehmend Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe. Es ist furchtbar zu erkennen, dass der Antisemitismus noch immer lebt. Das zu ändern, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Antisemitismus in all seinen politischen und religiösen Ausrichtungen muss klar und schonungslos benannt werden. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“, so Ministerin Bernhardt.

„Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Dass diese Straftaten konsequent verfolgt werden, steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gegen jegliche Form der Hasskriminalität sensibilisiert. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwältin über das Thema gesprochen.

Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Diese Sonderdezernate wurden vor Jahren schon eingerichtet und sind für die Verfolgung antisemitischer Straftaten zuständig. Die Dezernentinnen und Dezernenten werden regelmäßig geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt weiter.

„Ausdrücklich begrüße ich, dass wir in der Resolution uns einig sind, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Denn sollten sich hier im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, Schutzlücken offenbaren, muss schnell gehandelt werden. Dann sollten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz prüfen, wie diese Lücken geschlossen werden können“, erklärte Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte den israelischen Botschafter Ron Prosor und der Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster zu Gast. Es gab einen intensiven Austausch über die Lage in Israel und die Situation in Deutschland.

15 Rechtspfleger*innen werden diplomiert

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Ich freue mich, dass fast alle Diplomierten unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärken.“

Güstrow – „Ich gratuliere den 15 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ihr Diplom-Studium erfolgreich beendet haben. Zwölf von ihnen werden im Geschäftsbereich der Justiz ernannt, sie verstärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein guter Tag für die Justiz des Landes. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind an den Gerichten und Staatsanwaltschaften unverzichtbar.

Ein großer Dank geht an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow, die das dreijährige Studium ausrichtet“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt anlässlich der Diplomierungsfeier für insgesamt 15 Absolventinnen und Absolventen. Zur Urkundenübergabe an der Fachholschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow wurde sie durch Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns vertreten.

Vier Mal wurde die Note „gut“ vergeben, fünf Mal die Note „befriedigend“. Die Durchschnittsnote liegt bei 8,90 Punkten. Die Besten schlossen ihr Studium mit einer Punktzahl von 12,70 bzw. 12,50 Punkten ab.

Justizstaatssekretär Straetmanns gratulierte: „Mit dem Abschluss der Ausbildung steht Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers das gesamte, breit gefächerte Aufgabengebiet im gehobenen Dienst offen. Es ist ein Beruf mit ganz besonderer Verantwortung. Viele Aufgaben, die heute durch das Gesetz Rechtspflegerinnen und Rechtspflegers zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen worden sind, waren früher zumeist Richterinnen und Richtern vorbehalten.

Stetiges Ziel der Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger ist es, den Rechtsfrieden auf vielen Gebieten zu erhalten und zu sichern. Zum Beispiel im Nachlass-, Betreuungs-, Grundbuch- und Registerrecht sowie im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Rechtspflege ist fester Teil des Rechtsstaates“, so Staatssekretär Straetmanns in Güstrow.

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Demografischer Wandel

Justizministerin Jacqueline Bernhardt stellte beim Jahresgespräch Rechtspflege das Konzept „DIE Justiz 2030“ vor.

Schwerin – Zum achten Mal haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern und die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem für Justiz zuständigen Ministerium zum Jahresgespräch geladen.

Der Einladung folgten unter anderem Generalstaatsanwältin Christine Busse, die Präsidentin des Finanzgerichts Gabriele Janke, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Eberhard Corsmeyer und der Präsident des Landesarbeitsgerichts Alfried Kampen. Mit dabei waren neben vielen Vertreterinnen und Vertretern aus Gerichten und Staatsanwaltschaften auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „DIE Justiz 2030 ist ein Thema, das auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer unseres Landes tangiert. Im Zuge des demografischen Wandels, den wir als eine Kernherausforderung sehen, muss die Justiz in die Lage versetzt werden, sich auch weiterhin gut aufzustellen. Vor der gleichen Herausforderung stehen die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

In der Justiz gehen bis 2030 rund ein Drittel der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand. Bei den Notarinnen und Notaren sind fast ein Viertel betroffen. In nächster Zukunft trifft es die Rechtsanwaltskanzleien ebenso. Rund 20 Prozent aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind heute 64 Jahre und älter. Wir sitzen im selben Boot.

Daher engagieren wir uns als Ministerium, Landesjustizprüfungsamt und Oberlandesgericht Rostock auch sehr, das Rechtsreferendariat noch attraktiver zu gestalten. Wir brauchen den Nachwuchs zum Erhalt der Rechtspflege“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Jahresgesprächs der Rechtspflege in Rostock.

„Neben dem demografischen Wandel gehört auch die Digitalisierung zu den großen Herausforderungen, mit der sowohl die Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug, aber auch die Notarkammer und die Rechtsanwaltskammer zu tun haben.

Es gibt an der Stelle viele Überschneidungen, bei denen wir kompatibel sein müssen. Ich danke dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, dass er unsere Bemühungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen einzuhalten, heute hier lobend anerkannt hat. Als Mecklenburg-Vorpommern stehen wir im Bundesvergleich auf dem Weg zur elektronischen Akte an den Gerichten und Staatsanwaltschaften gut da.

Das Modernisierungs- und Optimierungskonzept ‚DIE Justiz 2030‘ zielt genau auf diese drängenden Fragen, wie wir es schaffen, der bevorstehenden Pensionswelle zu begegnen und zugleich die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ins Zeitalter der Digitalisierung zu begleiten. Wir brauchen weiterhin den konstruktiven Austausch zwischen Justiz, Notarkammer sowie Rechtsanwaltskammer, um auch in der Digitalisierung gemeinsam voranzukommen“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.