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Kategorie: Verkehr/ÖPNV/Autobahnen

A19 wird zwischen Krakow und Güstrow erneuert

Schwerin – Vom 15. April bis voraussichtlich zum 15. Juli 2020 wird die Fahrbahn im Zuge der A 19 zwischen den Anschlussstellen Krakow und Güstrow in Richtung Rostock erneuert. Der Verkehr wird die gesamte Zeit über eingeschränkt an der Baustelle vorbeigeführt.

Der Parkplatz Bansower Forst ist während der Bauzeit beidseitig gesperrt. Die Anschlussstellen Güstrow und Krakow am See sind dafür während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt nutzbar.

Für die Baustellenvorbereitung ab 15. April steht zeitweise nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung. Ab 20. April wird der Verkehr für bis zu drei Wochen auch über den Standstreifen geleitet, so dass in jede Richtung wieder zwei Spuren zur Verfügung stehen.

Danach, ab voraussichtlich 11. Mai, wird die Fahrbahn in Richtung Norden ganz gesperrt. Der Verkehr wird über die Gegenfahrbahn auf vier verengten Spuren – je zwei pro Richtung – geführt. So kann die Fahrbahn Richtung Rostock über ihre gesamte Breite von 11,50 Metern erneuert werden. Sie erhält neue Binder- und Deckschichten und zum Teil neue Entwässerungseinrichtungen.

Die Sanierung ist erforderlich aufgrund des sehr schlechten Zustands der Fahrbahn, die zuletzt vor mehr als 20 Jahren erneuert wurde. Mit täglich ca. 18.000 Fahrzeugen, davon ca. 2.200 im Schwerlastverkehr zählt diese Verbindung aus dem Nordosten nach Berlin und weiter zu den meistbefahrenen Straßenabschnitten in M-V. Die Kosten für die Baumaßnahme in Höhe von ca. drei Millionen Euro trägt der Bund als Eigentümer der Bundesautobahnen.

Auf der anderen Fahrbahnseite in Richtung Berlin ist eine Sanierung zurzeit nicht erforderlich.

Wir bitten alle Nutzerinnen und der Nutzer der Autobahn um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und damit verbundene Beeinträchtigungen.

Fährverbindung Sassnitz-Trelleborg eingestellt

Insel Rügen – Wie die schwedische Reederei Stena-Line bekannt gab, wird sie die Fährverbindung zwischen den Häfen Sassnitz-Mukran auf Rügen und dem schwedischen Trelleborg auch nach Ende der Corona-Pandemie nicht wieder aufnehmen. Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel bedauert das zutiefst.

„Mit der Königslinie fällt Deutschlands schnellste Fährverbindung nach Schweden weg. Die Königslinie stand 2020 im 111. Jahr für die verlässliche Beförderung von Passagieren und den Transport von Waren zwischen Rügen und Südschweden. Besonders schade finde ich, dass es nicht gelungen ist, die Potenziale des eingesetzten Eisenbahnfährschiffs ,Sassnitz‘ auszuschöpfen“, sagte Pegel und fügte hinzu: „Die wirtschaftlichen Sorgen der Reederei, die das Covid19-Virus mit sich bringt, sind nachvollziehbar und natürlich hat das Land großes Interesse, dass Stena-Line ein stabiler Partner unserer Häfen in der Ostsee bleibt. Deshalb hoffe ich, dass die Entscheidung zur Linieneinstellung zwischen Sassnitz-Mukran und Trelleborg nach dem Ende der Pandemie noch einmal im Vorstand der Stena-Line beraten werden kann, wenn sich die Ostsee-Fährverkehre wieder in alter Stärke und Form zeigen.“

Stena-Line hatte bereits im vergangen Herbst das Angebot auf der Strecke von wöchentlich sechs Abfahrten auf eine bzw. zwei pro Woche gekürzt. Als Ausweichmöglichkeit besteht für Passagiere und Spediteure das Angebot von Stena-Line zwischen Rostock und Trelleborg.

Neustart der Südbahn auf Zeit nach Ostern

Schwerin – Der Beginn des neuerlichen Zugverkehrs auf der so gennannten Südbahn-Strecke, der für die Osterfeiertage geplant war, muss verschoben werden. Grund sind die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenden Reisebeschränkungen in und nach Mecklenburg-Vorpommern.

„Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es keine Touristen mehr bei uns im Land. Da zu Ostern auch die Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns sich nur in ihrem direkten Wohnumfeld bewegen sollen, haben wir uns in Abstimmung mit allen Beteiligten entschieden, den Start der Südbahn zu verschieben“, begründet Infrastrukturminister Christian Pegel und verspricht: „Aufgehoben ist nicht aufgeschoben. Sobald klar ist, wann die Reisebedingungen nach M-V und innerhalb unseres Bundeslands gelockert werden, wird es einen neuen Termin geben.“ Zudem werde die Anregung der Bürgerinitiative geprüft, die jetzt entfallenden Verkehrstage der Südbahn zumindest teilweise im September, nach dem eigentlichen Saisonende, nachzuholen.

Die Landesregierung, die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim sowie das Eisenbahninfrastrukturunternehmen Regio Infra Nord-Ost hatten sich Ende vergangenen Jahres darauf verständigt, die Strecken zwischen Parchim, Karow, Malchow und Waren nicht nur zu erhalten, sondern über ein Gesamtkonzept mit dem übrigen Verkehr besser als bisher zu verzahnen. In einem ersten Schritt sollten dazu ab Ostern 2020 an den Wochenenden drei Mal täglich Züge zwischen Parchim über Karow nach Plau am See und zurück verkehren.

„Dass die Südbahn erhalten und die ganze Region besser angebunden wird, ist ein positives Signal für Einheimische und Besucher, auch wenn es später losgeht“, so Pegel. Das Konzept und seine Finanzierung sind zunächst bis 2027 gesichert. Bei einer ersten Evaluierung nach drei Jahren sollte sich eine Mindestauslastung der Sitze von 30 Prozent mit steigender Tendenz ergeben. Auch die Evaluierung wird sich aufgrund der derzeitigen Situation verschieben. „Der Personenverkehr ist allerdings nur ein Aspekt. Um die Strecke zukunftsfähig zu machen, muss es uns gelingen, auch den Güterverkehr auf der Strecke wieder zu beleben“, mahnte Pegel erneut.

Gefahren durch Sandstürme

Schwerin – Neun Jahre nach dem verheerenden Verkehrsunfall auf der A 19 am 8.4.2011 warnt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erneut vor den Gefahren durch Winderosion und appelliert an die Landwirte, jetzt besonders witterungs- und standortangepasst zu wirtschaften. Ebenso seien die Autofahrer aufgefordert, sich vorausschauend im Straßenverkehr zu bewegen. „Jeder ist verantwortlich, aufmerksam entsprechende Warnungen im Verkehrsfunk zu verfolgen und sein Verhalten anzupassen“, so Backhaus.

Anfang April stellen sich oftmals Witterungsverhältnisse ein, die Sandstürme begünstigen. Die Vegetation ist noch wenig entwickelt. In den kommenden Tagen haben wir bei zunehmenden Temperaturen auch mit zunehmender Trockenheit zu rechnen. Kommen dann noch Frühjahres­stürme hinzu, ist die Gefahr des Auftretens von Wind­erosionsereignissen besonders hoch.

Für die Landwirte stellt der Deutsche Wetterdienst auf der nutzerbezogenen landwirtschaftsinternen Internetplattform „ISABEL“ stets aktualisierte Hinweise zur Winderosions­gefährdung zur Verfügung. Minister Backhaus empfiehlt den Landwirten, sich laufend auf dieser viel genutzten Plattform zu informieren, bevor Bestellmaßnahmen auf Ackerböden durchgeführt werden sollen. Die angedachten ackerbaulichen Maßnahmen sollten möglichst erst dann durchgeführt werden, wenn die Gefahr durch Winderosion geringer ist.

Bodenerosion durch Wind ist ein natürlicher Prozess, den man zwar durch eine ausreichende Bodenbedeckung oder durch das Aufrechterhalten rauer Bodenoberflächen vermindern, jedoch auf leichten sandigen Standorten nie ganz verhindern kann. Insbesondere in den vegetationslosen bzw. vegetationsarmen Zeiträumen ist es für die Landwirte wichtig, durch standortangepasste acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen eine ausreichende Vorsorge zu betreiben.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren ein Bündel von Maßnahmen umgesetzt, um diese aktive Vorsorge zu unterstützen. So gibt es Förderprogramme mit unmittelbarer oder mittelbarer Ausrichtung auf den Erosionsschutz. Dazu zählen Hilfen bei der Schaffung von Erosionsschutzstreifen, vielfältiger Fruchtfolgen, der Gestaltung des Landschaftsbildes sowie der Anwendung erosionsmindernder Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/).

Zur Vermeidung von Erosionsereignissen werden die Landwirtschaftsbetriebe im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums durch die Bodenschutzberatung des Landes fachlich unterstützt. Die Akzeptanz von Empfehlungen der Offizialberatung und die Bereitschaft zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Vermeidung von Erosionen wächst stetig. Mit Einführung des bundesweit ersten landesweiten Erosionsereignis­katasters im Jahr 2011 wurden darüber hinaus die Grundlagen für eine erfolgversprechende Einzelberatung gelegt.

Das Erosionsereigniskataster Mecklenburg-Vorpommern gibt einen guten Überblick über besonders gefährdete Regionen. Die Meldung von Wind- und Wassererosionsereignissen kann von jedermann per Telefon (0381/2030770 und 0381/2030719) oder Internet (https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/boden/boden_onlineservice.htm) erfolgen.

Zufriedenheit von Bahnkunden gestiegen

Schwerin – Die Zufriedenheit von Eisenbahnkunden mit dem Service der Verkehrsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Auch sind die Bahnen im Regionalverkehr pünktlicher geworden: Insgesamt 97,9 Prozent der Züge waren pünktlich, 2018 lag der Wert bei 97,4 Prozent. Damit konnte der Bestwert des aktuellen Jahrhunderts aus dem Vorjahr übertroffen werden. Ein Zug gilt im Regionalverkehr als pünktlich, wenn dieser nicht mehr als fünf Minuten verspätet ist.

„Im Bundesvergleich steht der Regionalverkehr im Nordosten ziemlich gut da“, resümierte Infrastrukturminister Christian Pegel. Im Durchschnitt der Bundesländer seien 94,3 Prozent aller DB-Regionalzüge pünktlich. Allerdings ist der Fernverkehr in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. „Die Züge, die von außerhalb nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und von hier aus über die Landesgrenzen fahren, sind größeren Pünktlichkeitsschwankungen unterworfen. Das liegt vor allem daran, dass die großen Knotenpunkte etwa in Berlin und Hamburg der starken Auslastung nicht gewachsen sind“, sagt Christian Pegel und verbindet das mit der Forderung: „Vor allem dort muss die Infrastruktur für eine größere Leistungsfähigkeit ausgebaut werden.“

„Die Angebote der Bahn als umweltfreundliche Alternative zum Auto sind ein wichtiger Baustein, um unsere Klimaziele zu erreichen. Außerdem stellen sie sicher, dass auch die ländlichen Räume mit ihrer großen Ausdehnung und ihrer geringen Einwohnerdichte gut erreichbar sind. Hier gilt: Je pünktlicher die Züge, desto zufriedener die Kunden – und desto größer die Chance, mehr Menschen zum Umstieg auf die Bahn zu bewegen“, so Pegel.

Auf Mecklenburg-Vorpommerns mehr als 1.500 Kilometer langem Schienennetz fahren im Personennahverkehr fünf Eisenbahnunternehmen in zwölf Teilnetzen. Seit dem Jahr 2000 erhebt die landeseigene Verkehrsgesellschaft VMV jährlich die Zufriedenheitswerte. Für 2019 wurden 13.196 Kunden von der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) während der Fahrt befragt. Sie sollten die einzelne Qualitätskriterien sowie die Gesamtzufriedenheit mit der Fahrt entsprechend ihrer subjektiven Wahrnehmung bewerten.

Mopedführerschein mit 15 in M-V

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Weg für die dauerhafte Einführung des Mopedführerscheins mit 15 frei gemacht. Damit können in Mecklenburg-Vorpommern bereits Jugendliche ab 15 Jahren nach Ablegen einer entsprechenden Führerscheinprüfung Mopeds, Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde fahren. Bislang liegt das Mindestalter bundesweit bei 16 Jahren.

„Mit dem Beschluss zu einer Landesrechtsverordnung heute nutzen wir die so genannte Länderöffnungsklausel, mit der der Bundestag einzelnen Bundesländern ermöglicht, für ihr Landesgebiet den Mopedführerschein ab 15 Jahren zu erlauben“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Wir können diese Möglichkeit nur für Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Aber aller Voraussicht nach werden alle ostdeutschen Bundesländer eine solche Landesverordnung erlassen, so dass die 15-jährigen Mopedführerschein-Inhaber zumindest im Osten überall fahren können. Aber leider nicht in die Nachbarländer, die eine solche Landesrechtsverordnung nicht erlassen“, bedauert Pegel den „Flickenteppich“, der dadurch in Deutschland entsteht. Immerhin werde der mehrjährige Modellversuch nun in zumindest dauerhaftes Landesrecht umgesetzt.

„Dieser Versuch hat gezeigt, dass es aus Sicht der Gutachter keine erhöhten Sicherheitsrisiken gibt, wenn bereits 15-Jährige die Möglichkeit bekommen, den Mopedführerschein zu erwerben“, sagt Pegel. Mehr noch: „Wir sind der Auffassung, dass durch den theoretischen und praktischen Fahrschulunterricht, der für den Führerscheinerwerb notwendig ist, die Vorbereitung der 15-Jährigen auf den Straßenverkehr mit dem Moped sogar eher verbessert wird. Denn schon jetzt dürfen 15-Jährige mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen – allerdings mit wesentlich weniger strenger theoretischer und praktischer Vorbereitung. Mit der neuen Regelung dürfte hier, anders als manche westdeutschen Bundesländer dies in den Diskussionen der vergangenen zwei Jahre annahmen, ein Beitrag zu mehr – und nicht zu weniger – Verkehrssicherheit geleistet werden“, äußerte sich der Minister optimistisch und ergänzte: „Viele erfahrene Verkehrsteilnehmer haben mich außerdem immer wieder darauf hingewiesen, dass das Mopedfahren mit 15 zu DDR-Zeiten erfolgreich praktiziert wurde.“

Die wissenschaftliche Auswertung des Modellversuchs im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigt auch, dass im ländlichen Raum deutlich mehr Teenager diese Möglichkeit nutzten. Genau dies hatte sich Christian Pegel erhofft: „Das Herabsetzen des Mindestalters soll dazu beitragen, die selbstbestimmte Mobilität vor allem im ländlichen Raum früher möglich zu machen. Der demographische Wandel, nicht kürzer werdende Schul- oder Ausbildungswege und die finanziellen Grenzen, die einem uneingeschränkten Bus- und Bahnverkehr rund um die Uhr gesetzt sind, setzen der Mobilität gerade von jungen Menschen auf dem Land ohne Führerschein Grenzen. Dürfen sie schon mit 15 Moped fahren, erhöht sich ihre Mobilität, bei der sie nicht auf Ältere angewiesen sind.“

Der Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“, an dem Mecklenburg-Vorpommern neben allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin teilnahm, und die anschließende zeitlich befristete Übergangszeit enden am 30. April. „Mit dem heutigen Beschluss im Landeskabinett können wir nun die Rechtsverordnung für den Mopedführerschein mit 15 im April in den Gesetzesblättern veröffentlichen. Damit schließt sich die dauerhafte Zulassung ab 1. Mai ohne Unterbrechung zumindest bei uns im Land an und gilt jetzt dauerhaft“, so Pegel.

Geänderter Bahnverkehr

Bahn setzt Verkehr von Verdichterzügen zwischen Berlin und Stralsund aus

Schwerin – Die Corona-Pandemie betrifft zunehmend auch Bahnunternehmen, die in, nach und aus Mecklenburg-Vorpommern fahren. So kommt es ab Dienstag, 24. März, auf der Strecke der RE 5 zwischen Berlin und Neustrelitz zu Ausfällen der sogenannten Verdichterzüge, mit denen das eigentlich zweistündliche Angebot zwischen Neustrelitz und Stralsund teilweise auf einen Stundentakt angehoben wird.

Ab Dienstag verkehren deshalb die Züge zwischen Neustrelitz und Stralsund sowie in der Gegenrichtung in der Regel alle zwei Stunden – aus Berlin kommend bzw. nach Berlin fahrend. Auch auf der Strecke des RE 3 Berlin-Angermünde-Pasewalk-Stralsund kommt es aufgrund der Corona-Pandemie ab Dienstag zu Einschränkungen: Der Zug von Stralsund nach Berlin um 4.05 Uhr bzw. von Pasewalk um 5.18 Uhr fällt aus, in der Gegenrichtung der Zug von Angermünde nach Pasewalk um 23.40 Uhr.

Diese Einschränkungen gelten zunächst bis 19. April 2020.

Aufgrund der weiterhin voranschreitenden Pandemie sind für die kommenden Tage und Wochen weitere Zugausfälle nicht auszuschließen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die die Online-Auskunft der Bahn unter www.bahn.de und die Aushänge in den Bahnhöfen.

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 wird das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben – unabhängig davon, welche Güter transportiert werden.

„Mit dieser Ausweitung der Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen jegliche Waren und Güter zu transportieren, tragen wir dazu bei, dass diese für die Bevölkerung und die Wirtschaft verfügbar bleiben. Damit erweitern wir unsere erste Verfügung der vergangenen Woche, die zunächst nur für Lebensmittel, Hygiene- und medizinische Produkte galt, die im Einzelhandel aufgrund der Corona-Krise untypisch stark nachgefragt werden, auf alle Waren. Wir müssen sicherstellen, dass alle jetzt benötigten Waren und Güter schnell und sicher an ihre Bestimmungsorte kommen. Das stellen wir auf diese Weise sicher“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Maßnahme.

Weiter führt der Minister aus: „Sollte es vermehrt zu Erkrankungen kommen, können die dann weniger verfügbaren LKW nun auch sonntags fahren und verschiedene Güter und Waren auf einem Fahrzeug mischen, ohne dass das Fahrverbot dem im Wege steht. Wir helfen damit, die sichere Versorgung der Menschen in unserem Land abzusichern.“

Für die damit verbundenen LKW-Fahrten auch an Sonntagen bittet er um Verständnis: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Das Aussetzen des Sonntagsfahrverbots ist kein Dauerzustand, sondern bewusst zeitlich befristet und soll uns in der aktuellen Situation helfen, möglichst flexibel und pragmatisch auf alle möglicherweise noch kommenden Herausforderungen reagieren zu können.“

Soweit bei Beförderungen über die Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus in anderen Ländern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.