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Kategorie: Wirtschaft

Lockerungen für polnische Berufspendler

Schwerin – Die polnische Regierung hat am gestrigen Tag angekündigt, die Corona-Regeln für polnische Berufspendler zu lockern. Ab dem 4. Mai müssen Berufspendlerinnen und Berufspendler, die von der Arbeit in Deutschland zurückkehren, nicht mehr automatisch für 14 Tage in Quarantäne gehen.

„Diese Nachricht ist ein hervorragendes Signal an die Menschen, die täglich zwischen Heim und Arbeitsstätte über die Grenze pendeln. Wir danken den vielen Menschen, die sich vor Ort dafür engagiert und sich für eine Lockerung eingesetzt haben. Das ist ein Beleg für die engen deutsch-polnischen Beziehungen und wichtiger Rückenwind für die Metropolregion Stettin“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär heute auf einer Versammlung am Grenzübergang Linken.

Leider seien medizinische Berufe von dieser Lockerung bisher ausgenommen. „Hier setzen wir uns ebenfalls für eine zeitnahe Lösung ein und danken den polnischen Arbeitskräften, die hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit machen, für ihren großartigen Einsatz.“ Die Landesregierung habe am gestrigen Tag die Unterstützung für polnische Berufspendlerinnen und Berufspendler bis zum 13. Mai verlängert. „Wir stehen weiter an der Seite der polnischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern.“

Die Landesregierung befinde sich seit Wochen in einem engen Austausch mit dem Auswärtigen Amt, dem polnischen Botschafter, den Marschällen der Wojewodschaften Westpommern und Pommern und dem Stettiner Stadtpräsidenten. „Wir alle hoffen, dass wir an der deutsch-polnischen Grenze möglichst bald wieder zur Normalität zurückkehren können. Es ist aber klar, dass dies von der weiteren Corona-Entwicklung abhängt“, so Dahlemann.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Seit dem 28. März 2020 unterstützt das Wirtschaftsministerium Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die polnische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung dieser Pendler, die aufgrund der polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht mehr zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte pendeln können. Damit soll die Arbeitsfähigkeit der Betriebe gesichert und der Erhalt der polnischen Berufspendler für die Unternehmen gewährleistet werden. Das zugrunde liegende polnische Grenzregime wurde zwischenzeitlich bis einschließlich 13. Mai 2020 verlängert.

„Über 2.400 Zugriffe auf das Portal und ca. 645 Beratungsanfragen zeigen, dass diese Unterstützungsmöglichkeit nach wie vor wichtig für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Aufgrund der Verlängerung der Quarantäne-Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums hat die Landesregierung sich entschieden, die Unterstützung ebenfalls bis zum 13. Mai zu verlängern“, informierten die Staatssekretäre Dr. Stefan Rudolph und der Parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann gemeinsam.

„Bisher wurden 181 gestellte Anträge für insgesamt 835 Beschäftigte und 28 Angehörige mit insgesamt 617.569 Euro bewilligt. Davon sind 151 Tages- und 684 Wochenpendler. Weitere 26 Anträge liegen noch zur Prüfung vor. Durch die erneute Verlängerung der Förderung haben sowohl die Betriebe als auch die polnischen Arbeitnehmer Planungssicherheit“, erklärten die Staatssekretäre. „Wir hoffen auf eine baldige Lockerung seitens der polnischen Regierung“, so Dr. Stefan Rudolph und Patrick Dahlemann abschließend.

Die Förderrichtlinie für die Pendler gilt seit dem 28. März 2020.

Das Antragsverfahren wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Alle Informationen finden Sie gebündelt unter www.Metropolregion-Stettin.de sowie unter www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/ .

Aktueller Stand Corona-Infektionen in MV

98 Personen mussten/müssen im Krankenhaus behandelt werden, 17 davon auf einer Intensivstation.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gab es einen weiteren Sterbefall in dem Pflegeheim in Tutow. Verstorben ist ein 79-jähriger Mann mit chronischen Vorerkrankungen, der sich seit einigen Tagen in Krankenhausbehandlung befand. Insgesamt gab es bislang 18 Sterbefälle in Mecklenburg-Vorpommern.

In den Laboren in MV, die auch alle Corona-Tests aus den Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten auswerten, wurden insgesamt bislang 32.454 Corona-Tests analysiert.

Ein Schema des Robert Koch-Instituts soll Schätzungen zur Zahl der genesenen Personen ermöglichen. Danach sind 569 der positiv getesteten Menschen (ohne Berücksichtigung der Dunkelziffer) in MV von einer COVID-19-Erkrankung genesen.

Arbeitsmarkt April 2020 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern hat im April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat erwartungsgemäß zugenommen. 64.900 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 6.350 Arbeitslose mehr als im April des Vorjahres. Das entspricht einer Zunahme um 10,8 Prozent. Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,9 Prozent. „Wir haben aufgrund der Corona-Pandemie einen Arbeitsmarkt unter völlig veränderten Rahmenbedingungen. Beispielsweise machen sich Auftragseinbrüche bei Unternehmen bemerkbar. Das schlägt sich erstmals auch in der Arbeitsmarktstatistik nieder. Wirtschaftliche Auswirkungen sind vor allem im Tourismus, Einzelhandel, Dienstleistungsbereich und auch in der maritimen Wirtschaft spürbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat März ist die Arbeitslosigkeit um 5.300 Arbeitslose (+8,8 Prozent) gestiegen.

„Die erheblichen, in manchen Branchen dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise machen umfangreichen Hilfen notwendig. Ein Zustand wie vor der Krise wird wahrscheinlich nicht so schnell wieder erreicht“, machte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe deutlich. Mit der Soforthilfe und der Zahlung eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses werden vor allem Soloselbstständige Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Darüber hinaus gibt es Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Hinzu kommen die umfangreichen weiteren Hilfsangebote durch Bund und Land, wie Steuerstundungen, Reduzierungen von Steuervorauszahlungen, Darlehen und die Schnellkredite der KfW.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben seit Beginn der Corona-Krise im März insgesamt 16.900 Betriebe für 154.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Viele Unternehmen stellen aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage weniger Personal ein. Sie versuchen ihren Beschäftigtenstand zu halten. Kurzarbeit ist dabei ein hervorragendes Mittel, was Unternehmen und Beschäftigte in schwierigen Zeiten aktive Unterstützung bietet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Die sozialversicherungspflichtigen (sv) Beschäftigungsverhältnisse sind weiter gestiegen. Die vorliegenden Zahlen sind aus dem Februar. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf dem Arbeitsmarkt noch nicht spürbar: Die sv-Beschäftigungsverhältnisse liegen – nach aktuellsten Zahlen für Februar 2020 – bei 570.500 Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind rund 5.000 sozialversicherungspflichtige Jobs hinzugekommen. Zuwächse an Arbeitsplätzen gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich (+2.800), im Gastgewerbe (+1.200), der Metall- und Elektroindustrie (+700) sowie in der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen. (+500).

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Nürnberg – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Neues Programm startet im Mai

Schwerin – Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können. „Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Deshalb legen wir ein Programm für Unternehmen auf, um die Ausbildungsplätze zu sichern. Unser Ziel ist es, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen und die Kurzarbeit von Lehrlingen unbedingt zu vermeiden. Eine angefangene Ausbildung muss auch zu Ende geführt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist. „Uns ist wichtig, dass die Auszubildenden ihre Lehre auch weiterhin in Vollzeit absolvieren können. Die Unterstützung für die Unternehmen erfolgt in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen“, so Wirtschaftsminister Glawe weiter. Die Anträge stehen ab dem 01. Mai zum Download beim Landesförderinstitut (lfi-mv.de) bereit. Das Programm tritt an diesem Tag auch in Kraft.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form einer zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen im Förderzeitraum. Die Mittel in Höhe von voraussichtlich 6,3 Millionen Euro stammen aus dem „MV-Schutzfonds“.

„Der Schutzschirm ist nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Azubis wichtig“, so Ingo Schlüter, Stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Fachkräftesicherung auch während der Corona-Krise nicht allein gelassen werden. Gerade dann, wenn ein Unternehmen nur noch in geringem Umfang tätig sein kann und deshalb die meisten Beschäftigten in Kurzarbeit sind, ist die Fortsetzung der Ausbildung eine ganz besondere Herausforderung. Hier müssen gemeinsam kreative Lösungen gefunden werden, um auch unter veränderten Rahmenbedingungen weiterhin die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das neue Programm unterstützt die Betriebe dabei, genau dies zu tun und für die Auszubildenden nicht ebenfalls Kurzarbeit zu beantragen“, sagte Joyce Müller-Harms, Geschäftsführerin Berufsbildung der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Sollte im Ausnahmefall Kurzarbeit auch für Auszubildende unvermeidbar sein, beschränkt sich der Förderzeitraum auf die Zeit bis zur Beantragung der Kurzarbeit. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit Antragstellung und endet spätestens am 30.09.2020.

Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Anträge können ab dem 01. Mai 2020 längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden. Der Antrag ist formgebunden auf dem vorgesehenen Vordruck mit rechtsverbindlicher Unterschrift unter Beifügung dort aufgeführter Unterlagen bei der Bewilligungsstelle zu stellen. Der entsprechende Vordruck ist bei der Bewilligungsstelle erhältlich und kann im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Corona-Schutz-Verordnung MV

Schwerin – In der Kabinettssitzung der Landesregierung in Schwerin sind am Dienstag Veränderungen in Bezug auf die Corona-Schutzverordnung M-V beschlossen worden. Friseure können ab dem 04. Mai wieder öffnen. „Damit haben wir einen ersten wichtigen Schritt für den Einstieg in die Öffnung für körpernahe Berufe erreicht. Mir ist wichtig, dass auch andere Berufsgruppen, die in ähnlichen Bereichen arbeiten, eine Perspektive bekommen. Deshalb werden wir prüfen, ob ab dem 11. Mai auch der Betrieb von Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben erlaubt sein wird. Damit wird sich das Kabinett in der kommenden Woche beschäftigen. Wichtig ist die Einhaltung der Hygienevorschriften“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Kabinett in Schwerin.

Darüber hinaus ist die Einführung einer Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen beschlossen worden. „Die Maske soll beim Besuch einer Arztpraxis mitgebracht und vor dem Betreten der Praxis angelegt werden. Das ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz: Jeder schützt beim Arztbesuch mit einer Maske in erster Linie andere Patienten, sich selbst und vor allem auch das medizinische Personal. Die Regelung tritt mit der Verordnung in Kraft. Minister Glawe machte deutlich, dass mit der Regelung in Arztpraxen auch dem Wunsch der Ärztekammer M-V und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Rechnung getragen wird. „Eine Mund-Nase-Bedeckung, wie zum Beispiel eine Alltagsmaske, Schal oder ein Tuch sind – wie im Einzelhandel auch – möglich“, so Glawe weiter. Die Regelungen gelten auch in Psychotherapeutenpraxen und in Praxen anderer Gesundheitsberufe. In den Räumlichkeiten ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Beschäftigte brauchen, soweit sie durch andere Schutzvorrichtungen geschützt werden, keine Bedeckung tragen. „Bei allen Entscheidungen ist auch die Alltagspraxis wichtig. Wer beispielsweise in Arztpraxen im Tresenbereich oder im Verkauf im Einzelhandel hinter einer Plexiglaswand sitzt, braucht nicht extra eine Mund-Nase-Bedeckung aufsetzen“, machte Glawe weiter deutlich. Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das gilt beispielsweise beim Einkaufen und auch beim Besuch von Arztpraxen.

Darüber hinaus setzt Wirtschaftsminister Harry Glawe sich für eine „Terrassenöffnung“ im Hotel- und Gastronomiebereich ein. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen.

Gesundheitsminister Glawe hat darüber das Projekt „Flächendeckende Testung in Pflegeheimen“ weiter voran gebracht. „Das Projekt ist startklar. Es finden noch abschließende Gespräche mit den Trägern statt. Die Umsetzung soll über die Firma Centogene erfolgen. Es werden voraussichtlich 24.400 Alten- und Pflegebedürftige in den Heimen getestet, beim Personalstamm in den Heimen werden es ca. 15.500 Personen sein. Positiv auf COVID-19 getestete Personen werden mehrfach getestet. Der Schutz vor einer Infektion steht an erster Stelle“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe. Die Kosten für das Projekt der flächendeckenden Testung in den Pflegeheimen belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 26.905 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Montag-Abend, 27. April 2020). „Rund 70 Prozent der bisher gestellten Anträge sind durch das Landesförderinstitut bewilligt und ausgezahlt. Es kommen in den vergangenen Tagen weniger Anträge rein. Soloselbstständige und Kleinstunternehmen machen dabei 92 Prozent aller Bewilligungen aus. Es wird deutlich, dass die Soforthilfe direkte Unterstützung für die heimische Wirtschaft ist, die in mehreren Bereichen hart von der Corona-Krise getroffen ist“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Als Beispiele nannte der Minister das Hotel- und Gastgewerbe, den Dienstleistungsbereich oder den Handel.

Zukunft des Krankenhauses in Crivitz

Crivitz – Die Verhandlungen zur Zukunft des Crivitzer Krankenhauses laufen weiter. „Gegenwärtig laufen die Gespräche zum Erhalt des Krankenhaus-Standortes Crivitz mit den Beteiligten. Dabei geht es nicht um einzelne Stationen, sondern es wird ein komplettes Paket verhandelt. Die Klink soll bei der geplanten Strukturierung bestmöglich aufgestellt werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim prüft derzeit eine Rekommunalisierung des Crivitzer Krankenhauses und ist mit dem Träger hierzu in Gesprächen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

„Für uns als Landkreis ist ein tragfähiges Gesamtkonzept Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zu einer möglichen Rekommunalisierung des Crivitzer Krankenhauses“, sagt Landrat Stefan Sternberg. „Daran arbeiten wir. Eine möglichst große Vielfalt des medizinischen Angebots ist uns dabei sehr wichtig“, so Landrat Sternberg, „aber in dieser Hinsicht wirksam aktiv werden können wir erst nach einem Kauf.“

Insgesamt laufen die Verhandlungen über das weitere Vorgehen mit dem Krankenhaus in Crivitz zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, der MediClin und dem Gesundheitsministerium über die Strukturierung des Standortes weiter. „Die Fachabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe steht im Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern. Der mit Bescheid festgestellte Versorgungsauftrag bleibt bestehen. Das weitere Vorgehen hängt auch davon ab, wie sich der Landkreis Ludwigslust-Parchim im Juni entscheidet“, so Glawe weiter.

Anfang Juni wird der Kreistag Ludwigslust-Parchim über den Kauf des Krankenhauses in Crivitz abstimmen. Die Aufnahme der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgte mittels Feststellungsbescheid im Jahr 2012 mit der damals erforderlichen Neufassung des Landeskrankenhausplanes. Das Krankenhaus selbst war in die Pläne der ersten Legislaturperiode bereits aufgenommen. So findet sich die Gynäkologie/Geburtshilfe auch in den Unterlagen aus dem Jahr 1992.

Dem Versorgungsauftrag des MediClin Krankenhauses am Crivitzer See liegt ein Feststellungsbescheid zugrunde. Davon ist unter anderem die stationäre Versorgung in den Fachabteilungen Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Orthopädie /Unfallchirurgie und Frührehabilitation umfasst.