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Kategorie: Wirtschaft

Digitaler Marktplatz M-V

Schwerin – Am heutigen Freitag öffnet der landesweite Online-Shop für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern die virtuelle Ladentür. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 17. März wurde das Projekt binnen 38 Tagen verwirklicht.

„Im ersten Schritt war es unser Ziel, eine schnelle Möglichkeit für die Händlerinnen und Händler zu schaffen, sich während der Corona-Pandemie im Internet sichtbar zu machen: Der digitale Marktplatz ist seit zwei Wochen online. Dort finde ich als Kunde meine Händler vor Ort, von denen viele als Reaktion auf die Covid-19-bedingten Ladenschließungen Abhol- und Lieferdienste eingerichtet haben. Mit dem heute eröffneten Onlineshop gehen wir nun den zweiten Schritt“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Unter www.shop.digitalesmv.de kann ich bei meinem Händler vor Ort direkt online kaufen. Jede Einzelhändlerin und jeder Einzelhändler unseres Bundeslands kann diese Infrastruktur des Landes im für den Handel sehr schweren Corona-Jahr 2020 kostenlos zu nutzen.“

Innerhalb weniger Minuten können Einzelhändlerinnen und Einzelhändler auf der Plattform ihre eigene Online-Filiale öffnen. Dabei spielt weder die Größe des Geschäfts noch die bereits bestehende eigene Infrastruktur eine Rolle. „Wir wollten nicht nur die ganz Großen oder nur die ganz Kleinen erreichen, nicht nur die, die im Netz völlig unerfahren oder schon längst aktiv sind. Wir wollten eine Lösung, die es jedem ermöglicht, in wenigen Schritten den eigenen Online-Shop zu eröffnen. Ohne bestehende Infrastruktur, ohne vorher ein Warenwirtschaftssystem kaufen zu müssen, ohne Vorerfahrung im Internethandel“, so Christian Pegel.

Der digitale Marktplatz und der landesweite Onlineshop stellen ein kostenloses Angebot für alle dar, die einen Geschäftssitz in M-V haben. Neben der Infrastruktur sind Funktionen für Kundenkontakt sowie automatische AGB- und Impressumserstellung enthalten, sodass allen Interessierten auch eine rechtssichere Lösung geboten wird. Bei technischen Problemen stehen kurze Schritt-für-Schritt Anleitungen per Video und auch eine technische Hotline zur Verfügung.

„Nun geht es darum, beide Plattformen bekannter zu machen“, sagt der Minister und führt aus: „Dabei setzen wir auf jeden Einzelnen: Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger in M-V, den Einzelhandel in unserem Land zu stärken. Auch wenn heute die ganz große Produktvielfalt noch nicht gegeben ist, weil wir noch im Aufbau sind, so tummeln sich doch schon viele unser aller Lieblingsläden auf dem Portal. Wir wollen ihnen helfen, einen weiteren Absatzweg zu etablieren. Covid-19 traf uns alle sehr stark – auch unseren Einzelhandel.“

Weiter wirbt der Minister: „Mit dem digitalen Marktplatz und dem landesweiten Online-Shop bieten wir eine nachhaltige Lösung für jeden an, dem vielleicht bisher die Hürden zu hoch waren, mit seinem Geschäft neben dem Laden vor Ort auch online zu gehen. Wir vertrauen fest auf die Heimatverbundenheit der Menschen in unserem Land, die gern lokal einkaufen, dem Händler um die Ecke vertrauen und deshalb auch gern den Weg in die virtuellen Shops finden. Jeder Cent, den Sie hier ausgeben, bleibt beim Händler und damit bei uns im Land.“

Der digitale Marktplatz des Landes MV wurde unter Mithilfe der Industrie- und Handelskammern, des Handelsverbands Nord und des „Digitalen Innovationsraum MV“ konzipiert und umgesetzt. „Ich bin allen helfenden und mitdenkenden, teilnehmenden, kaufenden und verkaufenden Beteiligten dankbar – vor allem für den Hochleistungssprint der vergangenen Wochen. Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, bei den Kammern und bei den Agenturen haben teilweise Nächte und Wochenenden durchgearbeitet, damit wir schnell eine Möglichkeit für den Einzelhandel schaffen konnten. Ein Projekt dieser Größenordnung und dieser Reichweite braucht im Normalfall deutlich länger bis zur Umsetzung“, sagt Pegel und ergänzt: „Betonen möchte ich auch das starke ehrenamtliche Engagement unserer Digitalisierungsbotschafter André Huysmann und Prof. Matthias Wißotzki, die uns technisch beratend unterstützt haben und für die verschiedenen Teams immer erreichbar waren.“

Den digitalen Marktplatz erreichen Sie unter: www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweite Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe an

Schwerin – Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter.

Mit der neuen Regelung wird der Verlustrücktrag vorübergehend pauschal ermöglicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte des vergangenen Jahres auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert werden. Die Finanzämter berechnen die Vorauszahlungen für 2019 dann nach den geminderten Einkünften neu und setzen sie nachträglich herab. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet oder erstattet. Den Unternehmen steht dadurch in einem einfachen und schnellen Verfahren mehr Liquidität zur Verfügung.

Der maximal zu berücksichtigende pauschale Verlustrücktrag beträgt eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Neuregelung.

Mecklenburg-Vorpommern setzte sich zusammen mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass neben den gewerblichen Unternehmen und Selbstständigen auch private Vermieter die Neuregelung nutzen können. Finanzminister Reinhard Meyer hat dabei insbesondere die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Blick: „Mecklenburg-Vorpommern ist ganz besonders vom Tourismus abhängig. Es gibt hier aber nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern auch viele Privatleute, die von der Vermietung von Ferienwohnungen leben. Diese Menschen haben momentan keine Einkünfte. Ich bin daher dankbar, dass auf unsere Initiative hin auch diese Personengruppe berücksichtigt werden konnte. Mit der Möglichkeit des pauschalen Verlustrücktrags können wir ihnen jetzt steuerlich ein wenig Entlastung verschaffen.“

Autokinos können öffnen

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um Autokinos: „Die Autokinos können öffnen. Rückmeldungen zeigen uns, dass notwendige Auflagen erarbeitet sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Mittwoch. Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.

Der Veranstalter muss eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten und Einlasskontrollen durchführen. In den Autos dürfen sich Personen nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person aufhalten. Auf dem Gelände darf kein Speiseverkauf stattfinden, ein Lieferservice ist erlaubt. Für den Gang zur Toilette darf das Auto verlassen werden.

Wachstumsschub für Eiweißstrategie

Schwerin –  Pflanzliches Eiweiß wird als moderne Komponente in der menschlichen Ernährung, als Pflanze zur Verbesserung der Böden und als grundlegender Bedarf in der Tierernährung als Hoffnungsträger bewertet. Doch am Markt konnten sich die pflanzlichen Eiweißlieferanten noch nicht wie erhofft durchsetzen. Mit einer neu geschaffenen Koordinierungsstelle für Fragen der Umsetzung der Eiweißstrategie will die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) nun einen Wachstumsschub auslösen. Geplant ist für die kommenden vier Jahre, die Glieder der Wertschöpfungskette vom Produzenten über den Veredler, den Vermarkter bis hin zur Politik zu vernetzen. Initiiert wurde die Koordinierungsstelle durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium. Minister Dr. Till Backhaus ist optimistisch, dass die Proteine vom Acker zukünftig eine wichtigere Rolle spielen werden.

„Wir haben eine Reihe von Einzelkämpfern und Idealisten, Start Up-Unter-nehmen, Forschungseinrichtungen und Landwirte, die mit viel Elan bei der Sache sind. Aber die wissen oft nichts voneinander, können sich also auch nicht gegenseitig mit ihren Erkenntnissen helfen. Dabei gibt es jede Menge Möglichkeiten: Vom Erbsenbrot bis zum Lupinen-Schwein aus regionaler Produktion, die sich sicher hervorragend auch in den angrenzenden Metropolen vermarkten ließen. Veredelung ist hier wieder das Stichwort, damit die Eiweißpflanzen neue Marktchancen erhalten. Dazu soll die Koordinierungsstelle beitragen,“ so der Minister.

Die Fruchtfolgen in Deutschland und Europa um weitere Pflanzen – insbesondere um Leguminosen (bot. Hülsenfrüchte) – zu erweitern, ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Landwirtschaft. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgehalten, die Attraktivität des Anbaus von Leguminosen durch die Weiterentwicklung der Eiweißpflanzenstrategie zu erhöhen.

Mit der Eiweißpflanzenstrategie des BMEL sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen (Leguminosen wie Ackerbohne, Erbse und Lupinenarten sowie Kleearten, Luzerne und Wicke; Raps; Grünland) verringert, Forschungslücken geschlossen und erforderliche Maßnahmen in der Praxis erprobt und umgesetzt werden.

Die Eiweißpflanzenstrategie verfolgt vorrangig folgende Ziele:

  • Ökosystemleistungen und Ressourcenschutz verbessern (Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, Verbesserung der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften, Verringerung des Verbrauchs an mineralischen Stickstoffdüngern, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit),
  • regionale Wertschöpfungsketten stärken,
  • Eiweißversorgung aus heimischer Produktion steigern und mit gentechnisch nicht veränderten Eiweißträgern verbessern.

Federführend war MV bis Ende 2019 bei der Bearbeitung eines Teilprojektes der Eiweißstrategie, dem LUPINEN-NETZWERK. In MV sind momentan 2 weitere Teilprojekte der Eiweißstrategie über die LFA MV in Bearbeitung, ein Projekt zu kleinkörnigen Leguminosen (Klee und Luzerne) und das Demonstrationsvorhaben Erbse/Ackerbohne. Die Langfristigkeit der zugrundeliegenden Prozesse macht es erforderlich, eine Fortführung der begonnenen Aufgaben zu erreichen. Die Zielvorgaben müssen dabei angepasst werden.

Schnelle Hilfen für die Wirtschaft

Landesregierung beschließt Diskussionspapier mit Wirtschaftskammern und Kreditinstituten

Schwerin – Im Kabinett ist heute ein Diskussionspapier der Landesregierung mit den Wirtschaftskammern und den Kreditinstituten beschlossen worden. Sowohl der Bund als auch die Länder haben in den vergangenen Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um der Wirtschaft schnelle Hilfen zukommen zu lassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Neben umfangreichen Steuerstundungen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollte vor allem mit Krediten Hilfe geleistet werden, um die Unternehmen durch die Krise zu bringen. Finanzminister Reinhard Meyer war zu diesem Thema fortlaufend mit Vertretern der Wirtschaft im Gespräch, um auszuloten, wo weitere Unterstützung notwendig ist. Aus diesen Gesprächen ist ein Diskussionspapier entstanden, mit dem bei der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der EU-Kommission um Hilfe geworben wird.

Unterstützung wird vor allem bei der Kreditvergabe gewünscht. Zwar hat der Bund die Haftungsgarantie in der vergangenen Woche für den Schnellkredit bereits auf 100 Prozent erhöht, allerdings greift diese Änderung nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und nur unter bestimmten Bedingungen. Vor allem kleinere inhabergeführte Unternehmen profitieren folglich nicht von der Neuregelung: „Die Entscheidung des Bundes, die Rückhaftung auf 100 Prozent zu erhöhen war richtig. Das hilft, Kreditentscheidungen zu beschleunigen und notleidenden Unternehmen schnellstmöglich Liquidität zu verschaffen. Wir müssen jetzt an die Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten denken und gleiche Regeln anwenden. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Firmen das Rückgrat der Wirtschaft, sie brauchen jetzt schnelle Hilfen.“

Als wichtigen Beitrag zur schnellen Kreditprüfung sollte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf eine eigene Risikoprüfung bei Krediten bis zu 10 Mio. Euro verzichten. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können. Zudem sollte auch die Erweiterung der Laufzeiten aller staatliche abgesicherten Kredite geprüft werden.

Einen Sonderfall stellen Start-ups dar. Da die Hausbanken hier bei Kreditentscheidungen nur selten auf Geschäftsergebnisse der Vergangenheit abstellen können, sollte der Bund seine Rückgarantien entsprechend anpassen. So könnten auch diese besonders innovativen Unternehmen gestützt werden.

Einen Punkt des Diskussionspapieres konnte die Landesregierung bereits abarbeiten: Den Wunsch nach Ausweitung der Kindernotbetreuung auf Beschäftigte der Kreditwirtschaft. Indem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zur Berufsgruppe in systemrelevanten Bereichen gezählt werden, können auch deren Kinder ab 27. April 2020 die Notbetreuungsmöglichkeiten des Landes nutzen.

Eine wichtige Forderung bleibt die Erhöhung des gesetzlichen Satzes des Kurzarbeitergeldes auf 80 bzw. 87 Prozent. Hierzu hatte auch der Landtag die Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund tätig zu werden. Diese Erhöhung sei gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtig, betonte Finanzminister Reinhard Meyer. „Wir haben überdurchschnittlich viele Beschäftigte in der Tourismuswirtschaft, die ganz besonders unter der Pandemie zu leiden hat. Viele Angestellte in Hotels und Gastronomie sind daher aktuell in Kurzarbeit. Wenn Kellner, Köche oder auch Hotelfachleute auf mehr als ein Drittel ihres Gehalts verzichten müssen, ist es kaum mehr möglich, die Miete zu zahlen und die Familie zu ernähren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Kita-Notfallbetreuung

Schwerin – Die Regelungen zur Notfallbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege berücksichtigt besonders auch die Belange von Alleinerziehenden. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin.

So können Kinder von alleinerziehenden Sorgeberechtigten, die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, wenn eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. (Eine Auflistung der Bereiche der kritischen Infrastruktur findet sich am Ende dieser Pressemitteilung).

„Darüber hinaus besteht auch für Kinder von Alleinerziehenden, die nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten, in begründeten Einzelfällen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Möglichkeit einer Notfallbetreuung“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin.

„Ein begründeter Einzelfall für Kinder von Alleinerziehenden kann beispielsweise vorliegen, wenn die Kinderbetreuung während der Tätigkeit im Homeoffice aufgrund des Alters der Kinder oder der Art der Tätigkeit für die Alleinerziehenden nicht mehr zumutbar ist“, so Drese.

Für die Entscheidung über Ausnahmen zu dem Besuchsverbot sind nach diesen Maßgaben die Jugendämter (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) zuständig.

Folgende Bereiche zählen zu den kritischen Infrastrukturen:

  1. Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte,
  • stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  • Hebammen,
  • Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  • Apotheken,
  • veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  1. Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • Krankenkassen,
  • Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  1. Staatliche Verwaltung
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  • Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz,
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  • Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  • Finanzverwaltung,
  • Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Regierung und Parlament;
  1. Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst
  1. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung
  • Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  • Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  1. Lebensmittelversorgung
  • Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  • Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  1. Öffentliche Daseinsvorsorge
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  • Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen),
  • Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  • Post- und Paketzustelldienste,
  • Bestatterinnen und Bestatter,
  • Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;
  • Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.

Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer spricht sich für die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie auf sieben Prozent aus. Meyer stellte aber auch klar, dass eine solche Regelung befristet sein muss.

Das Hotel- und Gaststättenwesen leidet im Moment ganz besonders unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, die Corona-Pandemie einzudämmen. „Die Restaurants waren die ersten Einrichtungen, die schließen mussten – mittlerweile seit mehr als vier Wochen. Das sind vor allem kleine inhabergeführte Unternehmen von denen die allerwenigsten auf große Rücklagen zugreifen können. Und auch wenn die Kneipen, Gasthäuser und Hotels wieder öffnen, wird es Abstandsregelungen geben, die sich direkt auf den Umsatz auswirken. Daher ist es sinnvoll den Mehrwertsteuersatz für diese Branche einheitlich auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen bei uns im Land würden damit um mehr als 100 Mio. Euro entlastet werden.“

Finanzminister Reinhard Meyer machte aber auch deutlich, dass die Maßnahme eine klare Befristung haben sollte: „Dass wir die Wirtschaft aktuell auf breiter Linie unterstützen können, liegt vor allem an der soliden Lage, die wir uns in Vorkrisenjahren erarbeitet haben. Auch der Staat kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Daher sollte die Absenkung zeitlich befristet werden. Denkbar wäre, zum alten Satz zurückzukehren, wenn zum Beispiel das Umsatzniveau der Branche wieder das Vorkrisenniveau erreicht hat oder aber die Einschränkungen für die Gastronomie komplett aufgehoben sind.“

Öko-Hotels an WEMAG-Standorten

Energieversorger schafft neue Oasen für Insekten

Schwerin – Nachdem die WEMAG im Dezember des vergangenen Jahres im Rahmen ihrer jährlichen Kita-Weihnachtsaktion fast 200 Kindertagesstätten in der Region mit hochwertigen Insektenhotels beschenkt hat, sind nun auch an mehreren Standorten des Energieversorgers Öko-Hotels aufgestellt worden. Sie sind ähnlich ausgestattet, jedoch wesentlich größer. Außerdem sollen in der Umgebung jeweils frisch angelegte Blumenwiesen die neuen Gäste anlocken.

Standorte für die Brut- und Nisthilfen für Insekten sind neben dem WEMAG-Hauptsitz auch der Batteriespeicher und das Tochterunternehmen e.dat GmbH in Schwerin, die Netzdienststellen in Gadebusch, Hagenow, Bützow, Perleberg und Neustadt-Glewe sowie das Gelände der Erdwärme Neustadt-Glewe GmbH.

In den Insektenhotels finden Wildbienen, aber auch kleine Wespenarten, Ohrenkneifer und andere Fluginsekten einen geeigneten Platz zum Nisten. Die Aufteilung der Zimmer und deren Einrichtung entstand in Zusammenarbeit mit den Biosphärenreservaten Schaalsee und Flusslandschaft Elbe. Die Bauausführung übernahmen Mitarbeitende der Lewitz-Werkstätten gGmbH in Parchim, eines langjährigen Partners der WEMAG. Hier fertigen Menschen mit Behinderungen jedes Jahr praktische und langlebige Holzprodukte für die Kita-Aktion des kommunalen Energieversorgers an, zu denen nun auch die detailreich gestalteten Insektenhotels gehören. Das Aufstellen der Öko-Hotels hat ein regionaler Landschaftsbauer übernommen.

„Mit dieser Aktion für neue Standorte wollen wir einen weiteren Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt in unserem Land leisten. Gleichzeitig unterstützen wir die heimische Wirtschaft“, erklärte die Pressesprecherin der WEMAG-Unternehmensgruppe, Dr. Diana Kuhrau. Der Einsatz für die Insektenhotels füge sich ein in das Engagement des Öko-Energieversorgers im Bereich Umwelt- und Naturschutz.